Unsere Dienstleistungen
- Kontakt mit den Angehörigen
- Überführungen von Verstorbenen zur letzten Ruhestätte im In- und Ausland
- Beschaffung der Sterbeurkunde beim Arzt oder im Spital
- Anmeldung beim zuständigen Standesamt
- Anordnung der Bestattung beim Bestattungsamt
- Kontakt mit dem Pfarrer oder Abdankungsredner
- Formulierung und Aufgabe der Anzeigen in den Tageszeitungen Formulierung, Druck und Versand der
- Traueranzeigen und Danksagungen
- Bestellung von Blumen/Kränzen
- Organisation des Traueressens
- Beratung und Bestellung von Grabkreuz, Grabmal und Inschrift
- Begleitung der Trauerfeier
Was übernimmt das Zivilstandsamt
Jeder Todesfall wird vom Zivilstandsamt des Todesortes an folgende Stellen gemeldet:
- Einwohnerkontrolle des Wohnortes
- Zentrale Ausgleichsstelle AHV
- Ist der/die Verstorbene deutscher, italienischer oder österreichischer Staatsangehöriger, Mitteilung an die Personenstandsbehörde dieses Landes
- Bei ausländischen Staatsangehörigen erfolgt die Todesmeldung an die Vertretung des Heimatstaates
- Bundesamt für Migration, sofern es sich bei einem Elternteil um eine asylsuchende, vorläufig aufgenommene oder als Flüchtling anerkannte Person handelt
- Wenn der/die Verstorbene minderjährige Kinder hat, Mitteilung an die Vormundschaftsbehörde
Das Zivilstandsamt des letzten Wohnortes des/der Verstorbenen orientiert die Verwaltungsstellen innerhalb der Gemeinde (Einwohnerkontrolle, Gemeindesteueramt, Gemeindezweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau [sva] etc.) und meldet den Tod dem Bezirksgerichtspräsidenten (Testamentseröffnung).
Todesurkunde
Aufgrund der Beurkundung im Personenstandsregister kann das Zivilstandsamt des Todesortes Auszüge (Todesurkunden) erstellen. Diese können jederzeit neu ausgestellt werden (Gebühr CHF 25.00).
Wie ist bei einem Todesfall vorzugehen?
Wer noch nie mit einem Todesfall konfrontiert wurde, weiss oft nicht, wie viel damit verbunden ist und was alles zu erledigen gilt. Die folgenden Informationen sollen Ihnen einen Einblick in diese Arbeiten verschaffen und Ihnen gleichzeitig helfen, sich auf diese schwere Zeit vorzubereiten.
Was ist zu tun
- Weiterleitung der Post an eine Kontaktperson (Angehörige, Bekannte usw.)
- Abmeldung von Renten und Versicherungen
- Kündigung von Telefon, Radio, TV
- Kündigung der Wohnung
- Kündigung verschiedener Abonnements (Zeitung, Zeitschriften usw.)
Erbschaftsdienst / Siegelungswesen
(Meldung durch Zivilstandskreis Seeland)
Nach Eingang der Meldung wird sich der Siegelungsbeamte der Gemeinde innerhalb von höchstens sieben Tagen bei den Angehörigen melden, um ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen.
Dieses gibt Aufschluss über Aktiven und Passiven der verstorbenen Person sowie der überlebenden Ehegattin oder des überlebenden Ehegatten.
Für die Protokollaufnahme sind, sofern vorhanden, folgende Unterlagen bereitzuhalten:
- Kontoauszüge von Bank und Post
- Policen von Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen
- Steuererklärungen
- Angaben zu eventuell vorhandenen wertvollen Sammlungen
- Testamente
- Ehe- und Erbverträge
- Adressen von Familienangehörigen
Für weitere Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung: B. Monbaron Bestattungsdienste
Brüggstrasse 121
2503 Biel-Bienne
Bernard Monbaron 032 365 99 88
079 334 73 39
bernard.monbaron@bluewin.ch
Philosophie
. Unser Anliegen ist es, den Verstorbenen würdevoll zu bestatten, sie individuell zu begleiten und Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Bedürfnisse behilflich zu sein.