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AXA – einfache und verständliche Beratung
Altersvorsorge – mit Blick auf die Zeit nach 50
Rechtzeitig für die Altersvorsorge sorgen, um den Ruhestand in vollen Zügen genießen zu können. In der Schweiz basiert das Altersvorsorgesystem auf drei Säulen: der staatlichen Vorsorge (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule). Dieses System lässt viel Raum für private Initiativen und Optimierungsmöglichkeiten. Wenn Sie diesen Spielraum nutzen und frühzeitig mit der Planung Ihres Ruhestands beginnen, können Sie diesem mit Zuversicht entgegensehen.
Für die meisten Menschen ist der Ruhestand ein wichtiger Wendepunkt im Leben. Er wirkt sich auf die Freizeit, die Beziehung zum Partner, die Finanzen, den sozialen Status und viele andere Bereiche aus.
Niemand weiss im Voraus, wie der Ruhestand sein wird, aber man kann sich darauf vorbereiten, indem man das Wissen anderer nutzt und sich auf dieses neue Leben einstellt.
Vor allem in finanzieller Hinsicht ist es sinnvoll, den Rückzug aus dem Berufsleben rechtzeitig zu organisieren, da es noch einige Jahre vor der Pensionierung möglich ist, die Vorsorge zu optimieren. Das Schweizer Altersvorsorgesystem bietet Ihnen hierfür ausreichend Spielraum.
Das Drei-Säulen-System
Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen: der staatlichen Vorsorge, der beruflichen Vorsorge und der privaten Vorsorge. Die staatliche Vorsorge ist für alle obligatorisch, die private Vorsorge ist freiwillig. Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn von 20'880 CHF oder mehr müssen obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert sein; Selbstständigerwerbende können sich auf Wunsch versichern.
Grundsätzlich deckt die 1. Säule – die staatliche Vorsorge – den Lebensunterhalt. Die 2. Säule oder die berufliche Vorsorge soll den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung sichern. Die 3. Säule, die private Vorsorge, dient dazu, allfällige Lücken zu schliessen.
Die Leistungen der ersten und zweiten Säule reichen in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Die 1. Säule: die staatliche Vorsorge (AHV/IV)
Die 1. Säule umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) sowie in bestimmten Fällen die Ergänzungsleistungen (EL). Die AHV ist das wichtigste Solidaritätswerk der Schweiz. Sie wurde 1948 ins Leben gerufen und seit ihrer Gründung zehnmal revidiert.
Die AHV wurde konzipiert, um Einkommensverluste aufgrund von Alter oder Tod auszugleichen:
- Die Altersrente ermöglicht es den Versicherten, sich aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen und dabei finanziell abgesichert zu sein.
- Die Hinterlassenenrente verhindert, dass der Tod eines Ehepartners oder eines Elternteils die Hinterbliebenen in unüberwindbare finanzielle Schwierigkeiten bringt.
Die AHV ist eine obligatorische Versicherung. Alle Erwachsenen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, sind darin versichert. Schweizer Staatsangehörige, die im Ausland arbeiten, können sich freiwillig versichern, um Beitragslücken zu vermeiden. Ebenfalls der AHV unterstellt sind Kinder und Personen ohne Erwerbstätigkeit, wie Studierende, Invalide, Rentenbezügerinnen und -bezüger sowie Hausfrauen und Hausmänner.
Die AHV wird nach dem Umlagesystem finanziert: Die Beiträge der erwerbstätigen Bevölkerung werden unmittelbar zur Finanzierung der laufenden Renten verwendet. Die Versicherung basiert somit auf dem Prinzip der Solidarität zwischen den Generationen.
Seit vielen Jahren vergrössert sich jedoch die Kluft zwischen den Beitragszahlern und den Rentenbezügern, da der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung stetig zunimmt. Langfristig bedroht die demografische Entwicklung das AHV-System in seiner heutigen Form, sodass das Rentenalter früher oder später möglicherweise angehoben werden muss.
Die Leistungen der AHV sind nicht besonders hoch und sichern lediglich das Existenzminimum. Die Altersrenten werden auf der Grundlage der Beitragsjahre und des «massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens» berechnet. Sie werden an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst; derzeit beträgt die maximale Jahresrente 27'840 CHF für eine alleinstehende Person und 41'760 CHF für ein Paar. Die
Mindestrente entspricht der Hälfte der maximalen Rente.
Um die Höhe der Rente zu erfahren, auf die Sie Anspruch haben, können Sie Ihren individuellen AHV-Kontoauszug unter
www.ahv.ch
Wenn Sie über 40 Jahre alt sind, wird Ihnen dieser kostenlos zugestellt.
Maximaler Betrag der jährlichen AHV-Rente:
- 27'840 CHF für Alleinstehende
- 41'760 CHF für Paare
Die 2. Säule: die berufliche Vorsorge (BVG)
Pensionskassen gibt es seit über 100 Jahren, doch die berufliche Vorsorge war lange Zeit freiwillig. Erst 1972 wurde sie in die Bundesverfassung aufgenommen und bildete damit die zweite Säule der Altersvorsorge. Erst 1985 wurde mit dem «Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge» die obligatorische 2. Säule eingeführt.
Die berufliche Vorsorge basiert auf folgendem Prinzip: Ein Teil des Einkommens – je nach Alter der betreffenden Person zwischen 3,5 % und 9 % des versicherten Lohns – wird einem individuellen Konto gutgeschrieben, anstatt direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt zu werden. Der Arbeitgeber zahlt auf dieses Konto einen Betrag ein, der mindestens dem Beitrag des Arbeitnehmers entspricht. Das individuelle Konto wird somit jeden Monat mit einem Betrag zwischen 7 % und 18 % des versicherten Lohns gespeist, je nach der Altersklasse, zu der der Arbeitnehmer gehört.
Das im Laufe der Jahre auf diesem Konto angesparte Geld bildet das Altersguthaben, das zum BVG-Mindestzinssatz verzinst wird. Derzeit, im Jahr 2011, beträgt dieser Zinssatz 2 %. Bei Eintritt in den Ruhestand kann dieses Guthaben in Form einer Kapitalauszahlung bezogen oder in eine lebenslange Altersrente umgewandelt werden; weitere Einzelheiten hierzu finden Sie ab Seite 18 dieser Broschüre.
Im Gegensatz zur AHV ist die 2. Säule kein Solidaritätswerk; grundsätzlich spart jeder für sich selbst. Arbeitnehmer ab 17 Jahren müssen über ihren Arbeitgeber bei einer Pensionskasse versichert sein, wenn sie AHV-Beiträge zahlen und mindestens 20'880 CHF pro Jahr verdienen. Bis zum 1. Januar nach ihrem 24. Geburtstag sind Arbeitnehmer, die BVG-Beiträge entrichten, nur gegen Tod und Invalidität versichert; danach beginnen sie, ihr Altersguthaben aufzubauen.
Die folgenden Personen unterliegen nicht der obligatorischen beruflichen Vorsorge:
- Selbstständige,
- Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten,
- Personen, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten und Familienangehörige des Betriebsinhabers sind, sowie
- Personen, die gemäss IV zu mindestens 70 % erwerbsunfähig sind.
Bei hohen Einkommen unterliegt der Lohn nicht vollständig der obligatorischen Versicherung. Der Teil des Lohns, der den BVG-Höchstbetrag von 83'520 CHF übersteigt, wird als überobligatorischer Teil bezeichnet und unterliegt keiner gesetzlichen Regelung. Alle Details zum überobligatorischen Teil Ihres Altersguthabens finden Sie im Reglement Ihrer Pensionskasse.
Die von der Pensionskasse und der AHV ausbezahlten Leistungen sollen den Versicherten nach ihrer Pensionierung die Aufrechterhaltung ihres gewohnten Lebensstandards garantieren. Aufgrund der zahlreichen Änderungen seit der Einführung des BVG wird dieses Ziel heute jedoch nur noch selten erreicht.
So wurde beispielsweise die Verzinsung des Altersguthabens deutlich reduziert. Auch der Umwandlungssatz, der den Anteil des angesparten Altersguthabens festlegt, der den Versicherten jährlich in Form einer Rente ausbezahlt wird, wurde gesenkt. Bei der Einführung des BVG wurde dieser Satz auf 7,2 % festgelegt. Aufgrund der alternden Bevölkerung muss er jedoch bis 2014 auf 6,8 % gesenkt werden. Dieser kleine Unterschied im Satz bleibt nicht ohne Folgen: Bei einem Altersguthaben von 400'000 CHF belief sich die Jahresrente mit dem ursprünglichen Satz auf 28'800 CHF, während sie 2014 nur noch 27'200 CHF betragen wird.
Maximale Jahresrente aus der obligatorischen BVG-Versicherung: rund 27'000 CHF.
Die 3. Säule: die individuelle Vorsorge
Reichen die Leistungen der 1. und 2. Säule nicht aus, um Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, können Sie die Vorsorgelücken – zumindest teilweise – mit der 3. Säule schliessen.
Die individuelle Vorsorge gibt es in zwei Varianten:
- Die Säule 3a, auch gebundene Vorsorge genannt, ist mit Steuervorteilen verbunden: Sie können den im Rahmen der Säule 3a eingezahlten Betrag von Ihrem Einkommen abziehen und so bis zu 2000 CHF Steuern sparen. Bei der späteren Auszahlung des im Rahmen der Säule 3a angesparten Alterskapitals wird ein reduzierter Steuersatz angewendet. Die Beträge, die jährlich in die Säule 3a eingezahlt werden können, sind jedoch begrenzt.
- Die Säule 3b, auch als freie Vorsorge bezeichnet, ist flexibler, bietet jedoch keine Steuervorteile. Zur Säule 3b gehören alle privaten Sparformen ausser der Säule 3a: Sparkonten, Bargeld, verschiedene Spar- und Anlageprodukte, Leibrenten, Wohneigentum, Wertgegenstände usw.
Mit der Säule 3a lassen sich bis zu 2000 CHF Steuern pro Jahr sparen.
«Es ist unerlässlich, den Partner in die Planung einzubeziehen.»
Warum sollte man seine Altersvorsorge planen, wenn das Gesetz bereits alles geregelt hat?
Bruno Kaufmann: Es gibt viele Dinge, die man selbst vorbereiten kann und muss, angefangen bei folgenden Aspekten: Beabsichtige ich, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen? Wie gestalte ich den Übergang vom Berufsleben in einen aktiven Ruhestand? Wie kann ich meine Zeit sinnvoll gestalten, wenn es soweit ist? Soll ich mein angespartes Guthaben aus der Pensionskasse in Form einer Rente oder als Kapital beziehen?
Wann sollte man mit der Planung seines Ruhestands beginnen?
Idealerweise ab dem 50. Lebensjahr. In diesem Alter sind die Kinder in der Regel volljährig, die Bedürfnisse haben sich verändert, es bleibt Zeit, um eventuelle finanzielle Lücken zu schliessen, und in der Regel verfügt man über eine stabile berufliche Situation und damit über ein komfortables Einkommen. Selbstständige sollten sich bereits bei der Gründung ihres Unternehmens mit ihrer Altersvorsorge befassen, zumindest im Hinblick auf die Nachfolgeplanung.
Wie plant man seine Altersvorsorge? Was ist zu beachten?
Es ist sehr wichtig, den Partner immer in die Planung einzubeziehen. Wenden Sie sich an einen spezialisierten Vorsorgeberater, der die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen im Bereich der beruflichen Vorsorge prüft: Haben Sie die Möglichkeit, einen Einkauf zu tätigen, um Ihr Altersguthaben zu erhöhen? Können Sie es sich leisten, eine Kapitalauszahlung zu beantragen oder eine vorzeitige Pensionierung in Betracht zu ziehen? Wie hoch wird Ihre Altersrente und die Ihres Partners sein, wenn Sie sterben sollten?
Welche Massnahmen können Sie jetzt ergreifen, um Ihre finanzielle Situation im Ruhestand zu verbessern?
Es gibt mehrere Möglichkeiten. Die erste besteht darin, Versicherungsjahre bei Ihrer Pensionskasse zu kaufen, was Vorteile in Bezug auf die Steueroptimierung bietet, die Altersrente verbessert und möglicherweise einen vorzeitigen Ruhestand erleichtert. Der Aufbau einer steuerbegünstigten Säule 3a im Rahmen der individuellen Vorsorge ist ebenfalls eine Lösung. Am wichtigsten erscheint mir jedoch, auf persönlicher Ebene Einsparungen vorzunehmen: Überversicherungen und Doppelversicherungen sollten beseitigt und Kosten gesenkt werden, beispielsweise durch die Erhöhung der Franchise in der Krankenversicherung.
Die Altersvorsorge planen: In zehn Schritten die Zukunft selbst in die Hand nehmen
Drei Säulen, Kapitalbezug, Renten, Altersguthaben – das klingt alles sehr kompliziert. Tatsächlich ist es jedoch gar nicht so schwer, die Altersvorsorge finanziell zu planen. So gehen Sie in zehn Schritten vor.
- Beginnen Sie Ihre Planung zunächst damit, das Budget zu ermitteln, das zur Deckung Ihrer laufenden Ausgaben im Ruhestand erforderlich ist. Überlegen Sie sich, welche Projekte Sie später realisieren möchten, wie Ihr zukünftiger Lebensstandard aussehen soll und welche Risiken Sie in finanzieller und gesundheitlicher Hinsicht eingehen müssen. Berücksichtigen Sie auch Ihre persönlichen Wünsche, wie beispielsweise größere Investitionen in Ihr Wohneigentum.
Nehmen wir an, Ihre laufenden Ausgaben im Ruhestand belaufen sich auf 80'000 CHF pro Jahr. - Um die Höhe der jährlichen AHV-Rente zu erfahren, auf die Sie Anspruch haben, fordern Sie bitte einen individuellen Kontoauszug bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse an.
Die Rente ist auf 27'840 CHF pro Jahr begrenzt. - Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Pensionskasse, wie hoch die BVG-Rente sein wird, die Ihnen jährlich ausgezahlt wird.
Im vorliegenden Beispiel gehen wir davon aus, dass die BVG-Rente 27'160 CHF pro Jahr beträgt. - Um Ihre jährliche Vorsorgelücke zu ermitteln, berechnen Sie die Differenz zwischen Ihren laufenden Ausgaben und den Renten, die Sie von Ihrer Pensionskasse und aus der AHV erhalten.
80'000 CHF – 27'840 CHF –
27'160 CHF = 25'000 CHF. - Nun können Sie abschätzen, wie viel Kapital Sie im Alter von 65 Jahren benötigen, um Ihre Vorsorgelücke zu schliessen. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 85 Jahren müssen Sie Ihre jährliche Vorsorgelücke während 20 Jahren schliessen, um das erforderliche Kapital anzusammeln.
20 x 25'000 CHF = 500'000 CHF (erforderliches Kapital). - Berechnen Sie den Betrag des Kapitals, über das Sie heute verfügen (effektives Kapital), d. h. die Vermögenswerte, die Sie bereits besitzen. Berücksichtigen Sie dabei, dass Ihr Kapital bis zu Ihrer Pensionierung Zinsen abwirft.
Derzeit verfügbarer Betrag: 200'000 CHF. Dank der Zinsen wird dieses Kapital zum Zeitpunkt Ihres Renteneintritts 260'000 CHF betragen (effektives Kapital). - Rechnen Sie die Differenz zwischen dem effektiven Kapital und dem erforderlichen Kapital aus, um Ihren Kapitalbedarf zu ermitteln und zu wissen, wie viel Sie bis zur Pensionierung sparen müssen, um Ihre laufenden Ausgaben decken zu können.
500'000 CHF – 260'000 CHF =
240'000 CHF (Kapitalbedarf). - Wie viel Zeit haben Sie, um das fehlende Kapital anzusparen?
Um dies zu ermitteln, ziehen Sie Ihr aktuelles Alter vom Rentenalter ab.
65 – 45 = 20 Jahre. - Nun können Sie berechnen, wie viel Sie sparen müssen, um Ihren Kapitalbedarf zu decken.
240'000 CHF in 20 Jahren =
12'000 CHF pro Jahr oder 1000 CHF pro Monat. - Vergleichen Sie den zu sparenden Betrag mit Ihren finanziellen Mitteln. Werden Sie bis zu Ihrer Pensionierung genügend Geld ansparen können, um das erforderliche Kapital aufzubringen? Falls nicht, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um Ihr Budget zu optimieren. Die erste besteht darin, Ihre Ausgaben nach der Pensionierung zu begrenzen, um Ihren jährlichen Finanzbedarf zu reduzieren. Sie können auch erst mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen, wodurch Sie mehr Zeit haben, um Ihre Vorsorgelücke zu schliessen. Oder Sie haben die Möglichkeit, Ihre aktuellen Ausgaben zu reduzieren, um bis zur Pensionierung mehr Geld beiseite zu legen. Vielleicht finden Sie selbst weitere Möglichkeiten, Ihre Anlagestrategie zu optimieren und eine bessere Rendite zu erzielen.
Schnell Vermögen aufbauen und es sorgenfrei nutzen
Durch die Planung Ihrer Pensionierung wissen Sie, wie viel Geld Sie benötigen, um Ihren Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen zu können. Sie sollten jedoch so früh wie möglich damit beginnen, das erforderliche Vermögen aufzubauen und über die beste Anlage für die Zeit nach Ihrer Pensionierung nachzudenken.
In den meisten Fällen decken die Einkünfte aus der 1. und 2. Säule nur 40 % bis 60 % des letzten Gehalts vor der Pensionierung ab. Wenn Sie Ihren gewohnten Lebensstandard im Ruhestand beibehalten möchten, müssen Sie sich daher zusätzliches Kapital aufbauen. Je früher Sie mit dem Sparen beginnen, desto besser, da sich der Zinseszinseffekt im Laufe der Zeit verstärkt.
Rendite oder Sicherheit
Bei Anlagen gibt es keine hohen Gewinne ohne erhebliche Risiken. Leider kann sich kein Anlageinstrument dem Gesetz des Risiko-Rendite-Verhältnisses entziehen; eine Anlage kann nicht gleichzeitig hohe Erträge garantieren und maximale Sicherheit bieten.
Ebenso besteht ein Zielkonflikt zwischen Liquidität und Rentabilität: Kurzfristig verfügbare Anlagen sind oft mit geringeren Erträgen verbunden.
Das Zusammenspiel von Rendite, Sicherheit und Liquidität erfordert ständige Kompromisse. In jedem Fall hängt die Wahl der optimalen Anlageform von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab; es gibt keine universellen Anlagestrategien, die für alle optimal sind.
Nur wenige können das Risiko eingehen, ihr Alterskapital durch Finanzanlagen zu verlieren. Wenn Sie Geld anlegen, das Sie für den Ruhestand benötigen, sollte Sicherheit Vorrang vor Rendite haben; gehen Sie nur mit Kapital hohe Risiken ein, dessen vollständigen oder teilweisen Verlust Sie verkraften können.
Wenn Sie bei der Auswahl einer Anlage für Ihr Alterskapital unsicher sind, entscheiden Sie sich für Sicherheit, auch wenn dies zu Lasten der Rendite geht. Wählen Sie außerdem mit zunehmendem Alter sicherheitsorientierte Anlagen, denn je mehr Zeit vergeht, desto wertvoller wird Ihr Vermögen.
Natürlich ist es frustrierend, alles auf Sicherheit zu setzen und zu sehen, wie Menschen in Ihrem Umfeld mit ihren Anlagen hohe Gewinne erzielen. Die Finanzkrise hat uns jedoch gezeigt, dass ein starker Anstieg immer auch das Risiko eines starken Rückgangs birgt.
Eine kluge Mischung aus Rendite, Sicherheit und Liquidität.
Kapitalaufbau mit der Säule 3a
Wenn Sie sich ein Vermögen für den Ruhestand aufbauen möchten, lohnt es sich in der Regel, zunächst alle Möglichkeiten der Säule 3a – der gebundenen Vorsorge – auszuschöpfen, da diese mit Steuervorteilen verbunden ist.
Sie können den jährlich in die Säule 3a investierten Betrag von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Später, bei der Entnahme des Kapitals, gilt nicht der normale Steuersatz, sondern ein reduzierter Satz.
Eine Anlage im Rahmen der Säule 3a unterliegt jedoch einer Reihe von Einschränkungen:
- Der Betrag, den Sie jährlich einzahlen können, ist begrenzt; derzeit, im Jahr 2011, beläuft sich dieser Betrag auf 6682 CHF für Arbeitnehmer, die bei einer Pensionskasse versichert sind, und auf 32'832 CHF für Selbstständige.
- Sie können das angesparte Kapital frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters abheben, es sei denn, Sie ziehen ins Ausland, nehmen eine selbstständige Tätigkeit auf oder erwerben Wohneigentum.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Anlagelösungen in der Säule 3a:
- eine Banklösung oder
- eine Versicherungslösung.
Bei der Banklösung zahlen Sie Geld auf ein 3a-Konto ein und profitieren von einem Vorzugszinssatz. Es gibt auch 3a-Konten, die mit Anlagefonds verbunden sind und Ihnen ermöglichen, an der Entwicklung eines Fonds teilzuhaben. Die Renditeaussichten dieser Konten sind attraktiv, aber die Risiken sind entsprechend hoch. Sie entscheiden jedes Jahr selbst über den Anlagebetrag.
Bei der Versicherungslösung profitieren Sie zusätzlich von einem Schutz: Ein Teil der Jahresprämie dient zur Absicherung der Risiken Invalidität und Tod. Im Todesfall zahlt der Versicherer den vereinbarten Betrag an die Begünstigten aus. Bei Erwerbsunfähigkeit übernimmt er die Zahlung der Prämien. Das Kapital wird Ihnen bei Ablauf des Vertrags ausgezahlt. Die Sicherheitsvorkehrungen dieser Lösung schränken jedoch die Rendite ein. Wie bei der Banklösung können Sie auch hier zwischen verschiedenen fondsgebundenen Versicherungsprodukten wählen.
Die Wahl der einen oder anderen Lösung hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Plänen ab. Sie können auch beide Lösungen kombinieren, indem Sie ein 3a-Konto bei einer Bank eröffnen und eine 3a-Sparpolice bei einer Versicherungsgesellschaft abschließen. Die Summe der in beide Lösungen investierten Beträge darf den maximal abzugsfähigen Betrag nicht überschreiten.
Kapitalaufbau mit der Säule 3b
Sie möchten sich nicht den Beschränkungen der Säule 3a unterwerfen? Dann können Sie nach Belieben in die Säule 3b investieren. Die sogenannte «freie» Vorsorge bietet zwar keine Steuervorteile, dafür aber grosse Freiheit. Sie umfasst eine breite Palette an Bank- und Versicherungslösungen, von komplexen strukturierten Produkten über Lebensversicherungen aller Art bis hin zu «Spardosen».
Einzahlung in die Säule 3a: für Arbeitnehmer auf 6682 CHF begrenzt.
Diversifizieren Sie Ihre Anlagen
Da jede Art von Anlage Vor- und Nachteile hat, ist es in der Regel sinnvoll, seine Anlagen zu diversifizieren, indem man verschiedene Anlageformen kombiniert.
Nehmen wir ein Beispiel:
Sie investieren jedes Jahr 3400 CHF in eine klassische Lebensversicherung und zahlen 3166 CHF auf ein mit Anlagefonds verbundenes 3a-Bankkonto ein. In Bezug auf das „magische Dreieck” aus Rendite, Sicherheit und Liquidität ergibt sich Folgendes:
- Rendite: Die fondsgebundene Säule 3a und die damit verbundenen Steuervorteile bieten Ihnen gute Renditechancen.
- Sicherheit: Die Lebensversicherung garantiert Ihnen die Auszahlung eines im Voraus festgelegten Betrags auf einmal, den Sie beispielsweise im Alter von 65 Jahren erhalten können.
- Liquidität: Sie können jederzeit frei über die Einzahlungen auf das 3a-Konto bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag entscheiden. Sollten Sie in einem bestimmten Jahr etwas mehr Geld zur Verfügung benötigen, können Sie Ihre Einzahlungen einfach reduzieren.
Kurz vor der Pensionierung ist Sicherheit gefragt
Je näher der Ruhestand rückt, desto mehr sollten Sie bei Ihren Anlagen auf Sicherheit setzen. Verlagern Sie in den Jahren vor der Pensionierung renditeorientierte Anlagen schrittweise in sicherheitsorientierte Anlagen.
Welche Anlagen nach der Pensionierung?
Nach der Pensionierung wechseln die meisten Menschen von einer Phase des Kapitalaufbaus in eine Phase des Kapitalverbrauchs, d. h. sie beginnen, von ihren Ersparnissen zu leben. In dieser Zeit ist es besonders wichtig, das richtige Gleichgewicht zwischen Rendite, Sicherheit und Liquidität für Ihre Anlagen zu finden.
In dieser Phase gewinnt jedoch die Liquidität zunehmend an Bedeutung, da Sie liquide Mittel benötigen, um Ihre laufenden Ausgaben zu decken. Dies hat Auswirkungen auf die Anlagemöglichkeiten. Bestimmte lukrative Anlagen ermöglichen Ihnen eine höhere Rendite, indem Sie Ihr Kapital für einen bestimmten Zeitraum binden, jedoch müssen Sie mit erheblichen Verlusten rechnen, wenn Sie es vorzeitig abheben müssen.
Wie viel Bargeld benötigen Sie?
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Fixkosten wie Wohnkosten, Lebensmittel usw. jederzeit decken können. Sie sollten auch den möglichen Kauf eines neuen Autos oder einer neuen Heizungsanlage einplanen, falls dies erforderlich sein sollte.
Überlegen Sie sich bei der Auswahl einer Anlage daher genau, welcher Betrag verfügbar bleiben muss.
Experten empfehlen, immer ein finanzielles Polster zu bilden, indem Sie etwa sechs Monatsgehälter auf einem Bankkonto beiseite legen, bevor Sie Ihr Kapital in eines der vielen auf dem Markt verfügbaren Finanzinstrumente investieren.
Eine bewährte Strategie in Bezug auf den Kapitalverbrauch besteht darin, Ihr Geld nach der Pensionierung in „Fonds” mit unterschiedlichen Anlagehorizonten (kurz-, mittel- und langfristig) anzulegen; ein Teil Ihres Kapitals erzielt so eine attraktive Rendite, während der andere Teil schnell verfügbar ist. Der in jedes Instrument und jeden Fonds investierte Betrag hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation ab.
Investieren Sie nach Ihrer Pensionierung in kurz-, mittel- und langfristige Anlagen.
Sind Ihre Anlagen sicher?
Jedes Anlageprodukt hat eine einzigartige Positionierung innerhalb des magischen Dreiecks; die Merkmale Rendite, Sicherheit und Liquidität variieren stark von Produkt zu Produkt.
Obwohl Anleihen als sehr sicher gelten, wird empfohlen, nur in Unternehmensanleihen zu investieren, die von Ratingagenturen als solide eingestuft werden.
Aktien hingegen unterliegen sehr starken Wertschwankungen. Der Aktienkurs einer Aktiengesellschaft, die insolvent wird, kann sogar auf null fallen.
Die aktuelle Krise hat gezeigt, dass auch Investitionen in scheinbar sichere Anlagen nicht vor Wertverlusten geschützt sind. Einige große Unternehmen blieben von massiven Kursverlusten nicht verschont oder sind sogar in Konkurs gegangen.
Auch das Bankkonto bietet keine absolute Sicherheit, da auch Banken insolvent werden können. Das Schweizer Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen hat jedoch den „Einlegerschutz” eingeführt, wonach bei einer Bank hinterlegte Gelder bis zu einem Betrag von (derzeit) 100'000 CHF pro Kunde und Bank bevorzugt behandelt werden.
Im Falle einer Insolvenz der Bank erhalten die Einleger ihre Gelder bis zu diesem Betrag zurück und haben Vorrang vor allen anderen Gläubigern. Guthaben, die diesen Betrag übersteigen, werden den Forderungen der dritten Klasse zugeordnet. Die Obergrenze von 100'000 CHF gilt pro Kunde und nicht pro Bankkonto.
Banken, die eine staatliche Garantie genießen, befinden sich in einer besonderen Situation: Die meisten Kantone bürgen für die Verbindlichkeiten ihrer Kantonalbanken, auch für Einlagen, die 100'000 CHF übersteigen.
Bei Versicherungsgesellschaften verhält es sich etwas anders. Der Versicherer muss die Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen durch die Bildung eines sogenannten gebundenen Vermögens absichern. Im Falle der Eröffnung eines Konkursverfahrens werden die durch das gebundene Vermögen abgesicherten Lebensversicherungen nicht aufgelöst, sondern auf einen anderen Versicherer oder die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA übertragen.
Lebensversicherungen bieten ein hohes Mass an Sicherheit.
Anlagen: die fünf goldenen Regeln
- Setzen Sie sich keine übertriebenen Ziele
Hegen Sie keine unrealistischen Renditeerwartungen, seien Sie zufrieden mit den erzielten Gewinnen und bedauern Sie keine verpassten Gelegenheiten. - Seien Sie entschlossen
Kaufe ich oder kaufe ich nicht? Ohne Entscheidung gibt es keine Rendite. Seien Sie nicht zu waghalsig, sondern zeigen Sie Entschlossenheit. - Geduld ist Gold wert
Seien Sie nicht stets in „Aufregung”; Ungeduld kann zu unüberlegtem Handeln führen. Gerade in Krisenzeiten sollte man sich manchmal sagen: „Warten wir ab und beobachten wir die Entwicklung.” - Diversifizieren Sie Ihre Anlagen
Auch wenn Sie glauben, das beste Angebot gefunden zu haben, sollten Sie nicht alles auf eine Karte setzen: Entscheiden Sie sich für diversifizierte Anlagen. - Erkennen Sie Ihre Fehler
Wenn Sie eine falsche Entscheidung getroffen haben, sollten Sie dies anerkennen, da Sie Ihren Fehler sonst zu spät korrigieren und noch mehr Geld verlieren. Eine Ihrer Aktien beginnt zu fallen und scheint nicht aufzuhören? Verschwenden Sie nicht noch mehr Geld, indem Sie weitere Aktien kaufen.
„Man sollte alle fünf Jahre überprüfen, ob eine Anlage auf Kurs bleibt.“
Wie erzielt man eine hohe Rendite bei geringem Risiko?
Beat Lang: Das ist praktisch unmöglich. Wenn Sie mit Ihrem Kapital eine hohe Rendite erzielen möchten, müssen Sie bereit sein, hohe Risiken einzugehen.
Was sind die wichtigsten Regeln für Investitionen?
Alle Anlagen bewegen sich im magischen Dreieck der Geldanlage, das Rendite, Sicherheit und Liquidität umfasst. Bei der Altersvorsorge muss berücksichtigt werden, dass man von einer Phase des Vermögensaufbaus in eine Phase des Kapitalverbrauchs übergeht; in der ersten Phase kann man sich höhere Risiken leisten als in der zweiten. Manchmal empfehle ich, sich für Anlagen mit 100 % Schutz zu entscheiden und die damit erzielten Gewinne in aggressivere Anlagen zu investieren.
Wie lässt sich feststellen, welche Anlageform am besten geeignet ist?
Wir ermitteln gemeinsam mit unseren Kunden ihre Risikobereitschaft und ihre Risikofähigkeit. Dazu verwenden wir einen Fragebogen, den sie ausfüllen. Um Kapital aufzubauen, empfehle ich in der Regel den Abschluss einer gemischten Sparversicherung mit Zinsgarantie, d. h. eine Lösung der Säule 3a oder 3b. Eine solche Versicherung ermöglicht es, eine Risikodeckung für den Partner einzuschließen. Es ist auch möglich, fondsgebundene Produkte zu wählen, die etwas höhere Renditechancen bieten.
Wie oft sollte man die Ausrichtung seiner Anlagen überprüfen?
Das hängt ganz von der Art der Anlagen ab. Bei langfristigen Anlagen wie Aktien ist es besser, die Strategie über einen langen Zeitraum beizubehalten, außer vielleicht bei starken Schwankungen. Grob gesagt sollte man etwa alle fünf Jahre überprüfen, ob die Anlage noch tragfähig ist. Das bedeutet, dass man sich vor einer Entscheidung die Zeit nehmen sollte, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, und vor allem, dass man die neue Strategie nicht zu schnell ändern sollte, da jede Umschichtung mit Kosten verbunden ist.
Vorzeitiger Ruhestand?
Die Bevölkerung in der Schweiz altert immer schneller. Eine der wahrscheinlichen Folgen auf mehr oder weniger lange Sicht ist die Anhebung des Rentenalters. Allerdings möchten nur wenige Schweizer länger arbeiten: Die Frühpensionierung ist ein weit verbreiteter Wunsch. Ein Wunsch, der Wirklichkeit werden kann, wenn man seine Pensionierung plant und rechtzeitig seine Vorsorgelücken schliesst.
Verabschieden Sie sich von Stress und Marathon-Meetings und freuen Sie sich auf Freizeit und Jogging im Wald. Viele empfinden die Zeit bis zum «großen Urlaub» als lang. Umfragen haben ergeben, dass etwa drei Viertel der Schweizer vom Vorruhestand träumen.
Tatsächlich verlassen fast 50 % der Erwerbstätigen in der Schweiz vorzeitig das Berufsleben; 30 % gehen drei Jahre vor Erreichen des regulären Rentenalters in den Vorruhestand, 20 % ein oder zwei Jahre zuvor.
Viele können sich das leisten, aber viele sind sogar dazu gezwungen.
Auf den ersten Blick mögen diese Zahlen überraschen, denn die Frühpensionierung hat ihren Preis. Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, verzichtet auf sein Gehalt und muss erhebliche Einbußen bei der Altersrente hinnehmen.
Das finanzielle Argument scheint jedoch zumindest die Wohlhabenderen nicht abzuschrecken. Statistiken zeigen, dass je höher das während des Erwerbslebens in der 2. Säule angesparte Alterskapital ist, desto wahrscheinlicher ist eine vorzeitige Pensionierung.
Wenn man von vorzeitiger Pensionierung spricht, darf man nicht vergessen, dass es auch viele Fälle von erzwungener vorzeitiger Pensionierung gibt. Etwa ein Drittel der Personen, die vorzeitig in den Ruhestand getreten sind, mussten ihre berufliche Tätigkeit aufgrund von Gesundheitsproblemen, einer Umstrukturierung ihres Unternehmens oder einem Personalabbau aufgeben.
Insgesamt wird etwa ein Sechstel der Arbeitnehmer in der Schweiz gegen ihren Willen vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Viele von ihnen sind angesichts dieses unerwarteten Schicksals hilflos, zumal finanzielle Sorgen oft die Freude über die neu gewonnene Freiheit überwiegen.
Der Trend zum frühen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und die hohe Zahl der erzwungenen Frühpensionierungen zeigen, dass es sich lohnt, sich frühzeitig mit den finanziellen Folgen einer Frühpensionierung auseinanderzusetzen, unabhängig davon, ob man diese Möglichkeit in Betracht gezogen hat oder nicht.
Jeder sechste Erwerbstätige geht gegen seinen Willen in den Vorruhestand.
Wie viel Geld benötigen Sie? Mit welchem Betrag können Sie rechnen?
Was bedeutet es konkret, sich frühzeitig mit der Frühpensionierung auseinanderzusetzen? Es bedeutet, dass Sie spätestens mit Mitte 50 beginnen sollten, über Ihren Rückzug aus dem Berufsleben nachzudenken und Ihre finanzielle Situation zu überprüfen. So bleibt Ihnen genügend Zeit, um gegebenenfalls Vorsorgelücken zu schliessen.
AHV: erhebliche Leistungskürzungen
Wenn Sie möchten, können Sie Ihre AHV-Rente ein oder zwei Jahre vor Erreichen dieses Alters beantragen. In diesem Fall wird die Jahresrente gekürzt, da statistisch gesehen davon ausgegangen wird, dass die Rentenzahlungsdauer länger ist als bei einer Pensionierung im regulären Rentenalter. Die Kürzung beträgt 6,8 % pro Jahr der vorzeitigen Pensionierung.
Laut Rentenregister 2007 haben nur knapp ein Drittel der Frauen und nur 8 % der Männer ihre AHV-Rente ein oder zwei Jahre früher bezogen. Das bedeutet, dass die meisten Personen, die vorzeitig in den Ruhestand treten, ihre AHV-Rente erst ab dem regulären Rentenalter beziehen, um keine Rentenkürzung hinnehmen zu müssen.
Wenn Sie eine vorzeitige Rente beantragen, müssen Sie in der Regel bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin AHV-Beiträge entrichten; der Mindestbeitrag beträgt 475 CHF, der Höchstbeitrag 10'300 CHF pro Jahr.
Wenn Sie Ihre AHV-Rente vorzeitig beziehen möchten, müssen Sie Ihre Ansprüche bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse geltend machen. Reichen Sie Ihren Antrag mindestens drei Monate vor dem gewünschten Datum ein. Die Adresse Ihrer Ausgleichskasse finden Sie auf der Website
www.ahv.ch
Vorzeitige Pensionierung um ein Jahr: AHV-Rente wird lebenslang um 6,8 % gekürzt.
Pensionskasse: Die Situation variiert von Fall zu Fall
Die Pensionskassen können ihre Vorruhestandsmodelle nach eigenem Ermessen gestalten. Bitte wenden Sie sich an Ihre Pensionskasse, um zu erfahren, ob sie die Möglichkeit eines Vorruhestands bietet. Möglicherweise ermöglicht sie auch einen Teilruhestand, um sich sanft aus dem Berufsleben zurückzuziehen.
Einige Pensionskassen gleichen die fehlende AHV-Rente durch eine Überbrückungsrente aus, die zusätzlich zur vorzeitig bezogenen Altersrente gezahlt wird. Die Überbrückungsrente kann durch zusätzliche Beiträge während des Erwerbslebens finanziert werden; die meisten Arbeitgeber übernehmen die Hälfte der Beiträge.
Eine vorzeitige Pensionierung führt zu einer erheblichen Kürzung der Rente. Die Pensionskasse zahlt Ihnen einen bestimmten Prozentsatz Ihres Alterskapitals in Form einer jährlichen Rente aus. Dieser Prozentsatz – der sogenannte Umwandlungssatz – und Ihr Altersguthaben sind bei einer vorzeitigen Pensionierung deutlich geringer als bei einer ordentlichen Pensionierung.
- Die Pensionskasse reduziert die Altersrente, da sie bei der Auszahlung einer vorzeitigen Rente Einnahmeausfälle erleidet, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Beiträge mehr zahlen und keine Zinsen mehr anfallen; sie muss dann mehr Renten mit geringeren Beitragseinnahmen finanzieren. Die Kürzung der Rente beträgt 6 bis 7 % pro Jahr der vorzeitigen Pensionierung.
- Die Versicherten bilden etwa ein Viertel ihres gesamten Alterskapitals in den letzten fünf Erwerbsjahren, da ihr Lohn in dieser Zeit oft am höchsten ist und ihre Beiträge daher am höchsten sind. Ausserdem fällt der Zinseszinseffekt jedes Jahr etwas stärker ins Gewicht.
Vorsorgelücken schliessen
Die durch den Vorruhestand entstehende Vorsorgelücke kann auf verschiedene Weise geschlossen werden. Zum Beispiel durch eine gute Anlage für das eigene Vermögen. Möglicherweise zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber auch eine Abfindung, um Ihnen den Vorruhestand zu erleichtern.
Bitte beachten Sie, dass Abfindungen steuerpflichtig sind. Wenn die Steuerbehörden diese Abfindung als Vorsorgeleistung einstufen, gilt der für die Vorsorge festgelegte Vorzugstarif. Andernfalls wird sie zusammen mit Ihren anderen Einkünften als Ersatzeinkommen besteuert.
Die Kürzung der Pensionskassenrente beträgt 6 bis 7 % pro Jahr der vorzeitigen Pensionierung.
Vorzeitige Pensionierung: Ihre Checkliste
- Legen Sie mit etwa 50 Jahren fest, wann Sie in den Ruhestand gehen möchten.
- Wenden Sie sich an Ihre Pensionskasse, um zu erfahren, ob eine vorzeitige Pensionierung zum gewünschten Zeitpunkt möglich ist.
zum gewünschten Zeitpunkt möglich ist. - Überlegen Sie sich, welchen Lebensstandard Sie im Ruhestand haben möchten. Erstellen Sie ein realistisches Budget, das alle Ausgaben berücksichtigt, und vergessen Sie nicht Risiken wie Krankheiten, die hohe Arztkosten verursachen können.
- Bitten Sie Ihre AHV-Ausgleichskasse um einen individuellen Kontoauszug und wenden Sie sich an Ihre Pensionskasse, um die Höhe Ihres Altersguthabens zu erfahren.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob er im Falle einer vorzeitigen Pensionierung Überbrückungsrenten zahlt.
- Berechnen Sie auf der Grundlage Ihres Budgets die Höhe der Einkommenslücke.
- Erstellen Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer Vermögenswerte: Immobilien, Kontoguthaben, Vorsorgeguthaben der 2. und 3. Säule, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Beteiligungen, zu erwartende Erbschaften usw.
- Berechnen Sie den Betrag, den Sie zusätzlich benötigen, um Ihre Vorsorgelücke zu schliessen, und wenden Sie sich an Ihren Vorsorgeberater.
- Wenn Sie Ihr Altersguthaben in Form einer Kapitalauszahlung beziehen möchten, teilen Sie Ihre Entscheidung Ihrer Pensionskasse innerhalb der vorgeschriebenen Frist mit. Was die AHV betrifft, müssen Sie Ihre Ansprüche etwa drei Monate vor Ihrer Pensionierung geltend machen.
Bediente Postleitzahlen:
1977, 1978, 3978, 3975, 3971
- 1977 Icogne, 1978 Lens, 3978 Flanthey, 3975 Randogne, 3971 Chermignon
- Im Zentrum des Ferienorts Crans
Öffnungszeiten
- Montag8:00 bis 12:00 / 13:30 bis 17:00
- Dienstag8:00 bis 12:00 / 13:30 bis 17:00
- Mittwoch8:00 bis 12:00 / 13:30 bis 17:00
- Donnerstag8:00 bis 12:00 / 13:30 bis 17:00
- Freitag8:00 bis 12:00 / 13:30 bis 17:00
- SamstagGeschlossen
- SonntagGeschlossen
Bewertung 4,2 von 5 Sternen
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