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Versicherung in Crans-Montana
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Beschreibung
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.Ruhestandsplanung - nach 50 Jahren weiter denken
Rechtzeitig um die Vorsorge kümmern, um den Ruhestand in vollen Zügen zu genießen In der Schweiz beruht das System der Altersvorsorge auf drei Säulen: der staatlichen Vorsorge (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der individuellen Vorsorge (3. Säule). Dieses System lässt viel Raum für private Initiative und Optimierungsmöglichkeiten. Wenn Sie diesen Spielraum nutzen und frühzeitig mit der Planung Ihres Ruhestandes beginnen, können Sie diesem beruhigt entgegensehen.
Für die meisten Menschen ist der Ruhestand ein großer Einschnitt im Leben. Er beeinflusst die Freizeit, die Beziehung zum Partner, die Finanzen, den sozialen Status und viele andere Bereiche.
Niemand weiß a priori, was der Ruhestand ist, aber man kann sich darauf vorbereiten, indem man vom Wissen anderer profitiert und das neue Leben vorwegnimmt.
Vor allem in finanzieller Hinsicht ist es sinnvoll, den Rückzug aus dem Berufsleben rechtzeitig zu planen, denn auch einige Jahre vor der Pensionierung kann man seine Vorsorge noch optimieren. Das Schweizer System der Altersvorsorge bietet Ihnen hierfür ausreichend Spielraum.
Das Drei-Säulen-System
Das Schweizer Vorsorgesystem ist auf drei Säulen aufgebaut: die öffentliche Vorsorge, die berufliche Vorsorge und die individuelle Vorsorge. Die öffentliche Vorsorge ist für alle obligatorisch und die individuelle Vorsorge ist freiwillig. Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von 20.880 CHF oder mehr müssen obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert sein, Selbständige können sich versichern, wenn sie dies wünschen.
Grundsätzlich deckt die erste Säule - die öffentliche Vorsorge - den Lebensbedarf. Die zweite Säule oder die betriebliche Vorsorge soll den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung aufrechterhalten. Die dritte Säule, die individuelle Vorsorge, soll eventuelle Lücken schließen.
Die Leistungen der ersten und zweiten Säule reichen in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Die erste Säule: die öffentliche Vorsorge (AHV/IV)
Die erste Säule umfasst die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) sowie die Ergänzungsleistungen (EL), die in bestimmten Fällen gezahlt werden. Die AHV ist das wichtigste Solidaritätswerk der Schweiz; sie wurde 1948 eingeführt und seit ihrer Einführung zehnmal revidiert.
Die AHV wurde entwickelt, um Einkommensverluste aufgrund von Alter oder Tod auszugleichen:
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- Die Altersrente ermöglicht es den Versicherten, sich mit finanzieller Sicherheit aus dem Berufsleben zurückzuziehen. .
- Die Hinterbliebenenrente verhindert, dass der Tod eines Ehepartners oder eines Elternteils zu unüberwindbaren finanziellen Schwierigkeiten für die Hinterbliebenen führt. .
Die AHV ist eine Pflichtversicherung. Jeder Erwachsene, der in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist in ihr versichert. Schweizer Bürger, die im Ausland arbeiten, können sich freiwillig versichern, um Beitragslücken zu vermeiden. In der AHV sind auch Kinder und Nichterwerbstätige wie Studenten, Invalide, Rentner oder Hausfrauen und -männer versichert.
Die AHV wird nach dem Umlageverfahren finanziert: Die von der erwerbstätigen Bevölkerung eingezahlten Beiträge werden sofort zur Finanzierung der laufenden Renten verwendet. Die Versicherung beruht also auf dem Prinzip der Solidarität zwischen den Generationen.
Seit vielen Jahren vergrößert sich jedoch die Kluft zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern, da der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung ständig zunimmt. Langfristig bedroht die demographische Entwicklung das AHV-System in seiner jetzigen Form, so dass das Rentenalter früher oder später vielleicht angehoben werden muss.
Die Leistungen der AHV sind keine riesigen Summen und garantieren nur das Existenzminimum. Die Altersrenten werden auf der Grundlage der Beitragsjahre und des "maßgeblichen durchschnittlichen Jahreseinkommens" berechnet. Sie werden an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst; derzeit beträgt die maximale Jahresrente 27.840 CHF für eine alleinstehende Person und 41.760 CHF für ein Ehepaar. Die
Mindestrente entspricht der Hälfte der Maximalrente.
Um die Höhe der Ihnen zustehenden Rente zu erfahren, können Sie Ihren individuellen AHV-Kontoauszug unter
www.ahv.ch
bestellen.
Wenn Sie über 40 Jahre alt sind, wird er Ihnen kostenlos zugeschickt.
Höchstbetrag der jährlichen AHV-Rente:
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- 27'840 CHF für Alleinstehende .
- 41'760 CHF für Ehepaare .
Die 2. Säule: die berufliche Vorsorge (BVG)
Pensionskassen gibt es seit über 100 Jahren und doch blieb die berufliche Vorsorge lange Zeit freiwillig; sie wurde erst 1972 in die Bundesverfassung aufgenommen, um die 2. Säule der Altersvorsorge zu bilden. Und erst 1985 wurde mit dem "Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge" die obligatorische zweite Säule eingeführt.
Die berufliche Vorsorge beruht auf folgendem Prinzip: Ein Teil des Einkommens - je nach Alter zwischen 3,5% und 9% des versicherten Lohns - wird einem individuellen Konto gutgeschrieben, anstatt direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt zu werden. Der Arbeitgeber zahlt auf dieses Konto einen Betrag ein, der mindestens dem Beitrag des Arbeitnehmers entspricht. Das individuelle Konto wird somit monatlich mit einem Betrag aufgefüllt, der zwischen 7% und 18% des versicherten Lohnes beträgt, je nach Altersklasse, der der Arbeitnehmer angehört.
Das Geld, das im Laufe der Jahre auf diesem Konto angelegt wird, bildet das Altersguthaben, das mit dem BVG-Mindestzinssatz verzinst wird. Derzeit, im Jahr 2011, liegt dieser Zinssatz bei 2%. Bei Eintritt in den Ruhestand können Sie dieses Guthaben als Kapital beziehen oder die Umwandlung in eine lebenslange Altersrente beantragen; weitere Einzelheiten hierzu finden Sie ab Seite 18 dieser Broschüre.
Im Gegensatz zur AHV ist die zweite Säule kein Solidaritätswerk; jeder spart grundsätzlich für sich selbst. Arbeitnehmer ab 17 Jahren müssen über ihren Arbeitgeber bei einer Pensionskasse versichert werden, wenn sie AHV-Beiträge zahlen und mindestens 20.880 CHF pro Jahr verdienen. Bis zum 1. Januar nach ihrem 24. Geburtstag sind Arbeitnehmer, die BVG-Beiträge zahlen, nur gegen Tod und Invalidität versichert; danach beginnen sie mit dem Aufbau des Altersguthabens.
Die nachstehend aufgeführten Personen unterliegen nicht der obligatorischen beruflichen Vorsorge:
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- Selbständige, .
- Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten, .
- Personen, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten und Familienmitglieder des Eigentümers des Betriebs sind, und .
- Personen, die nach der IV zu mindestens 70% erwerbsunfähig sind. .
Bei höheren Einkommen unterliegt der Lohn nicht in vollem Umfang der Pflichtversicherung. Der Teil des Gehalts, der über dem BVG-Höchstbetrag von 83.520 CHF liegt, wird als überobligatorischer Teil bezeichnet und unterliegt keiner Gesetzgebung. Einzelheiten zum überobligatorischen Teil Ihres Altersguthabens finden Sie im Reglement Ihrer Pensionskasse.
Die von der Pensionskasse und der AHV gezahlten Leistungen sollen sicherstellen, dass die Versicherten ihren gewohnten Lebensstandard auch nach der Pensionierung beibehalten können. Aufgrund der zahlreichen Änderungen, die seit der Einführung des BVG vorgenommen wurden, wird dieses Ziel heute jedoch nur selten erreicht.
Die Verzinsung des Altersguthabens wurde z.B. erheblich reduziert. Auch der Umwandlungssatz, der den Anteil des angesparten Altersguthabens definiert, der jährlich in Form einer Rente an die Versicherten ausgezahlt wird, wurde gesenkt. Bei der Einführung des BVG wurde der Umwandlungssatz auf 7,2% festgelegt. Da die Bevölkerung jedoch altert, muss er bis 2014 auf 6,8% gesenkt werden. Dieser kleine Unterschied im Zinssatz bleibt nicht ohne Folgen: bei einem Altersguthaben von 400.000 CHF betrug die jährliche Rente mit dem ursprünglichen Zinssatz 28.800 CHF, während sie 2014 nur noch 27.200 CHF betragen wird.
Maximale jährliche Rente aus dem BVG-Obligatorium: ca. 27.000 CHF.
Die 3. Säule: individuelle Vorsorge
Wenn die Leistungen der 1. und 2. Säule nicht ausreichen, um Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, können Sie die Vorsorgelücken - zumindest teilweise - mit Hilfe der 3. Säule schließen.
Die individuelle Vorsorge hat zwei Varianten:
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- Säule 3a, auch gebundene Vorsorge genannt, ist mit Steuervorteilen verbunden: Sie können den im Rahmen der Säule 3a eingezahlten Betrag von Ihrem Einkommen abziehen und so bis zu 2000 CHF Steuern sparen. Bei einer späteren Auszahlung des in der Säule 3a angesammelten Alterskapitals wird ein reduzierter Steuersatz angewendet. Die Beträge, die jedes Jahr in die Säule 3a eingezahlt werden können, sind jedoch begrenzt. .
- Säule 3b, auch freie Vorsorge genannt, ist flexibler, bietet jedoch keine Steuervorteile. Zur Säule 3b gehören alle privaten Sparformen, die nicht zur Säule 3a gehören: Sparkonto, Bargeld, verschiedene Spar- und Anlageprodukte, Leibrenten, Wohneigentum, Wertgegenstände usw. .
Mit Säule 3a kann man bis zu 2000 CHF Steuern pro Jahr sparen.
"Man muss unbedingt seinen Partner in die Planung einbeziehen."
Warum sollte man seinen Ruhestand planen, wenn das Gesetz alles vorsieht?
Bruno Kaufmann: Es gibt viele Dinge, die man selbst vorbereiten kann und sollte, angefangen bei folgenden Aspekten: Beabsichtige ich, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen? Wie gestalte ich den Übergang vom Berufsleben in den aktiven Ruhestand? Wie kann ich meine Zeit sinnvoll organisieren, wenn es soweit ist? Soll ich das bei meiner Pensionskasse angesparte Guthaben in Form einer Rente oder eines Kapitals beziehen?
Wann sollte man mit der Planung des Ruhestands beginnen?
Idealerweise ab dem Alter von 50 Jahren. In diesem Alter sind die Kinder in der Regel volljährig, die Bedürfnisse sind nicht mehr die gleichen, es bleibt Zeit, eventuelle finanzielle Lücken zu schließen und man hat in der Regel eine stabile berufliche Situation und damit ein komfortables Einkommen. Selbständige sollten sich bereits bei der Gründung ihres Unternehmens mit dem Thema Ruhestand befassen, zumindest was die Nachfolgeplanung betrifft.
Wie plant man seinen Ruhestand? Was ist zu beachten?
Es ist sehr wichtig, dass Sie immer Ihren Partner in die Planung einbeziehen. Wenden Sie sich an einen spezialisierten Vorsorgeberater, der Ihre Möglichkeiten in Bezug auf die berufliche Vorsorge prüft: Können Sie sich einkaufen, um Ihr Altersguthaben zu erhöhen? Können Sie es sich leisten, eine Kapitalauszahlung zu beantragen oder eine Frühverrentung in Betracht zu ziehen? Wie hoch wird Ihre Altersrente und die Ihres Partners im Falle Ihres Todes sein?
Was können Sie jetzt tun, um Ihre finanzielle Situation im Ruhestand zu verbessern?
Es gibt mehrere Möglichkeiten. Die erste besteht darin, Versicherungsjahre bei der Pensionskasse einzukaufen, was Vorteile in Bezug auf die Steueroptimierung bietet, die Altersrente verbessert und möglicherweise einen vorzeitigen Ruhestand erleichtern kann. Der Aufbau einer Säule 3a im Rahmen der steuerbegünstigten Selbstvorsorge ist ebenfalls eine Lösung. Am wichtigsten erscheint mir jedoch das Sparen auf der eigenen Ebene: Über- und Doppelversicherungen sollten beseitigt und die Kosten gesenkt werden, z.B. durch Erhöhung der Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung.
Planen Sie Ihren Ruhestand: In zehn Schritten in die Zukunft
Drei Säulen, Kapitalbezug, Renten, Altersguthaben - das klingt alles sehr kompliziert. In Wirklichkeit ist es jedoch gar nicht so schwer, seinen Ruhestand finanziell zu planen. Hier erfahren Sie, wie Sie in zehn Schritten vorgehen können.
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- Beginnen Sie Ihre Planung zunächst mit der Festlegung des Budgets, mit dem Ihre laufenden Ausgaben im Ruhestand gedeckt werden sollen. Überlegen Sie, welche Pläne Sie später verwirklichen wollen, wie Ihr zukünftiger Lebensstil aussehen soll und welche Risiken Sie in finanzieller und gesundheitlicher Hinsicht tragen müssen. Berücksichtigen Sie auch Ihre persönlichen Wünsche, wie z.B. größere Investitionen in Ihr Eigenheim.
Angenommen, Ihre laufenden Ausgaben im Ruhestand belaufen sich auf 80.000 CHF pro Jahr. .
- Um die Höhe der jährlichen AHV-Rente zu erfahren, auf die Sie Anspruch haben, fordern Sie bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse einen individuellen Kontoauszug an.
Die Rente ist auf 27.840 CHF pro Jahr begrenzt. .
- Wenden Sie sich an Ihre Pensionskasse, um auch zu erfahren, wie hoch die BVG-Rente sein wird, die Ihnen jährlich ausgezahlt wird.
Im vorliegenden Beispiel gehen wir davon aus, dass die BVG-Rente 27.160 CHF pro Jahr beträgt. .
- Um Ihre jährliche Vorsorgelücke zu ermitteln, berechnen Sie die Differenz zwischen Ihren laufenden Ausgaben und den Renten, die Sie von Ihrer Pensionskasse und aus der AHV erhalten.
80'000 CHF - 27'840 CHF -
27'160 CHF = 25'000 CHF.
20 x 25'000 CHF = 500'000 CHF (erforderliches Kapital).
Derzeit verfügbare Betrag: 200'000 CHF. Durch die Zinsen wird sich dieses Kapital zum Zeitpunkt des Renteneintritts auf 260.000 CHF belaufen (effektives Kapital).
500'000 CHF - 260'000 CHF =
240'000 CHF (Kapitalbedarf).
Um dies herauszufinden, ziehen Sie Ihr aktuelles Alter vom Rentenalter ab.
65 - 45 = 20 Jahre.
240.000 CHF in 20 Jahren =
12.000 CHF pro Jahr oder 1.000 CHF pro Monat.
Schnell Vermögen aufbauen und in Ruhe nutzen
Durch die Planung Ihres Ruhestands wissen Sie, wie viel Geld Sie aufbringen müssen, um Ihren Ruhestand frei von finanziellen Sorgen genießen zu können. Sie sollten jedoch so früh wie möglich damit beginnen, das notwendige Vermögen aufzubauen und über die beste Anlage für die Zeit nach Ihrer Pensionierung nachzudenken.
In den meisten Fällen decken die Einkünfte aus der ersten und zweiten Säule nur 40% bis 60% des letzten vor der Pensionierung bezogenen Gehalts. Wenn Sie Ihren gewohnten Lebensstandard im Ruhestand beibehalten möchten, müssen Sie daher zusätzliches Kapital aufbauen. Je früher Sie mit dem Sparen beginnen, desto besser, da der Zinseszinseffekt im Laufe der Zeit zunimmt.
Rendite oder Sicherheit
Bei Kapitalanlagen gibt es keine großen Gewinne ohne große Risiken. Leider kann sich kein Anlageinstrument dem Gesetz des Risiko-Rendite-Verhältnisses entziehen; eine Anlage kann keine hohen Erträge garantieren und gleichzeitig maximale Sicherheit bieten.
Ebenso besteht ein Zielkonflikt zwischen Liquidität und Rentabilität: kurzfristig verfügbare Anlagen bedeuten oftmals geringere Erträge.
Das Zusammenspiel von Rendite, Sicherheit und Liquidität erfordert ständige Kompromisse. In jedem Fall hängt die Wahl der optimalen Anlageform von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab; es gibt keine universellen Anlagestrategien, die für alle optimal sind.
Nur wenige Menschen können das Risiko eingehen, ihr Alterskapital in Finanzanlagen zu verlieren. Wenn Sie Geld anlegen, das Sie im Alter benötigen, muss Sicherheit vor Rendite gehen; gehen Sie hohe Risiken nur mit Kapital ein, dessen vollständigen oder teilweisen Verlust Sie verkraften können.
Wenn Sie bei der Wahl einer Anlage für Ihr Alterskapital unsicher sind, entscheiden Sie sich für Sicherheit, auch wenn die Rendite darunter leidet. Wenn Sie sich dem Ruhestand nähern, sollten Sie zudem sicherheitsorientierte Anlagen wählen, denn je mehr Zeit vergeht, desto wertvoller wird Ihr Vermögen.
Natürlich ist es frustrierend, alles auf Sicherheit zu setzen und zu sehen, dass Menschen in Ihrem Umfeld hohe Gewinne mit ihren Anlagen erzielen. Aber die Finanzkrise hat uns gezeigt, dass sich hinter einem starken Anstieg immer ein hohes Risiko eines Rückfalls verbirgt.
Eine geschickte Mischung aus Rendite, Sicherheit und Liquidität.
Kapitalaufbau mit Säule 3a
Wenn Sie Vermögen für den Ruhestand aufbauen möchten, lohnt es sich in der Regel, zunächst alle Möglichkeiten der Säule 3a - der gebundenen Vorsorge - auszuschöpfen, da diese mit Steuervorteilen verbunden ist.
Sie können den jährlich in die Säule 3a investierten Betrag von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Später, wenn das Kapital abgehoben wird, gilt nicht der normale Steuersatz, sondern ein reduzierter Satz.
Allerdings unterliegt eine Anlage im Rahmen der Säule 3a einer Reihe von Beschränkungen:
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- Der Betrag, den Sie pro Jahr einzahlen können, ist begrenzt; derzeit (2011) beträgt dieser Betrag 6.682 CHF für Arbeitnehmer, die in einer Pensionskasse versichert sind, und 32.832 CHF für Selbständige. .
- Sie können das angesparte Kapital frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung beziehen, außer wenn Sie ins Ausland gehen, eine selbständige Tätigkeit aufnehmen oder Wohneigentum erwerben. .
Grundsätzlich kann eine Anlagelösung in der Säule 3a zwei Formen haben:
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- eine Banklösung oder .
- eine Versicherungslösung. .
Bei der Banklösung zahlen Sie Geld auf ein 3a-Konto ein und erhalten einen Vorzugszins. Es gibt auch fondsgebundene 3a-Konten, mit denen Sie an der Entwicklung eines Fonds teilhaben können. Die Kasko-Renditeaussichten dieser Konten sind attraktiv, aber die Risiken sind entsprechend hoch. Sie entscheiden jedes Jahr selbst über den investierten Betrag.
Im Rahmen der Versicherungslösung erhalten Sie zusätzlich Schutz: Ein Teil der Jahresprämie wird zur Deckung des Invaliditäts- und Todesfallrisikos verwendet. Im Todesfall zahlt der Versicherer die vereinbarte Summe an die Begünstigten aus. Wenn Sie erwerbsunfähig werden, übernimmt er die Zahlung der Prämien. Das Kapital wird Ihnen bei Ablauf des Vertrages ausgezahlt. Die Sicherheitsvorkehrungen dieser Lösung begrenzen jedoch die Rendite. Wie bei der Banklösung können Sie auch fondsgebundene Versicherungsprodukte wählen.
Die Entscheidung für eine der beiden Lösungen wird von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Plänen bestimmt. Sie können die beiden Lösungen auch kombinieren, indem Sie ein 3a-Konto bei einer Bank eröffnen und eine 3a-Sparpolice bei einer Versicherungsgesellschaft abschließen. Die Summe der in beiden Lösungen investierten Beträge darf den abzugsfähigen Höchstbetrag nicht überschreiten.
Kapitalaufbau mit Säule 3b
Sie möchten sich nicht den Beschränkungen der Säule 3a unterwerfen? Dann können Sie nach Belieben in die Säule 3b investieren. Die sogenannte "freie Vorsorge" bietet zwar keine Steuervorteile, aber dafür eine große Freiheit. Sie bietet eine große Auswahl an Bank- und Versicherungslösungen, von komplexen strukturierten Produkten über "Sparstrümpfe" bis hin zu Lebensversicherungen aller Art.
Einzahlung in die Säule 3a: für Arbeitnehmer auf 6682 CHF begrenzt.
Diversifizieren Sie Ihre Anlagen
Da jede Anlageform Vor-, aber auch Nachteile hat, ist es in der Regel sinnvoll, Ihre Anlagen zu diversifizieren, indem Sie mehrere Anlageformen nutzen.
Nehmen wir ein Beispiel:
Jedes Jahr investieren Sie 3400 CHF in eine klassische Lebensversicherung und zahlen 3166 CHF auf ein fondsgebundenes 3a-Bankkonto ein. Im "magischen Dreieck" aus Rendite, Sicherheit und Liquidität sieht das wie folgt aus:
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- Rendite: Die fondsgebundene Säule 3a und die daraus resultierenden Steuerprivilegien bieten Ihnen gute Renditechancen. .
- Sicherheit: Die Lebensversicherung garantiert Ihnen die einmalige Auszahlung einer im Voraus festgelegten Summe, die Sie beispielsweise im Alter von 65 Jahren in Anspruch nehmen können. .
- Liquidität: Sie können die Höhe der Einzahlungen auf das Konto 3a bis zum gesetzlichen Höchstbetrag jederzeit frei bestimmen; sollten Sie in einem bestimmten Jahr etwas mehr Geld benötigen, können Sie einfach Ihre Einzahlungen reduzieren. .
Kurz vor der Pensionierung ist Sicherheit angesagt
Je näher der Zeitpunkt der Pensionierung rückt, desto sicherheitsorientierter sollten Ihre Anlagen sein. Schalten Sie in den Jahren vor der Pensionierung schrittweise von stark renditeorientierten Anlagen in sicherheitsorientierte Anlagen um.
Welche Anlagen nach der Pensionierung?
Nach der Pensionierung gehen die meisten Menschen von einer Phase des Kapitalaufbaus in eine Phase des Kapitalverbrauchs über, d.h. sie beginnen, von ihren Ersparnissen zu leben. In dieser Phase ist es besonders wichtig, das richtige Gleichgewicht zwischen Rendite, Sicherheit und Liquidität für seine Anlagen zu finden.
In dieser Phase wird die Liquidität jedoch immer wichtiger, da Sie Bargeld benötigen, um die laufenden Ausgaben zu bestreiten. Dies wirkt sich auf die Anlagemöglichkeiten aus. Einige lukrative Investitionen sichern Ihnen eine höhere Rendite, indem sie Ihr Kapital für einen bestimmten Zeitraum blockieren, aber Sie werden hohe Verluste erleiden, wenn Sie gezwungen sind, Ihr Kapital vorzeitig abzuziehen.
Wie viel Bargeld benötigen Sie?
Achten Sie darauf, dass Sie immer in der Lage sind, Ihre fixen Ausgaben wie Wohnkosten, Lebensmittel usw. zu bestreiten. Sie sollten auch den Kauf eines neuen Autos oder einer neuen Heizung einplanen, falls dies notwendig sein sollte.
Überlegen Sie sich daher bei der Wahl einer Anlage genau, wie viel Geld verfügbar bleiben muss.
Experten empfehlen, immer ein Sicherheitspolster einzuplanen, indem Sie etwa sechs Monatsgehälter auf einem Bankkonto zurücklegen, bevor Sie Ihr Kapital in eines der vielen Finanzinstrumente investieren, die es auf dem Markt gibt.
Eine bewährte Strategie für den Kapitalverbrauch ist es, das Geld nach der Pensionierung in "Teilfonds" mit unterschiedlichen Anlagehorizonten (kurz-, mittel- und langfristig) zu investieren, so dass ein Teil Ihres Kapitals eine attraktive Rendite abwirft, während der andere Teil schnell verfügbar ist. Der Betrag, der in jedes Instrument und jeden Teilfonds investiert wird, hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation ab.
Anlegen Sie nach der Pensionierung in kurz-, mittel- und langfristige Anlagen.
Sind Ihre Anlagen sicher?
Jedes Anlageprodukt hat eine einzigartige Position innerhalb des magischen Dreiecks; die Merkmale Rendite, Sicherheit und Liquidität variieren stark von einem Produkt zum anderen.
Während Anleihen eine hohe Sicherheit bieten, wird empfohlen, nur in Anleihen von Unternehmen zu investieren, die von den Ratingagenturen als solide eingestuft werden.
Aktien hingegen sind sehr starken Wertschwankungen unterworfen. Der Aktienkurs einer Aktiengesellschaft, die insolvent wird, kann sogar auf Null fallen!
Die aktuelle Krise hat gezeigt, dass auch Investitionen in scheinbar sichere Anlagen nicht vor Wertverlusten geschützt sind. Einige große Unternehmen blieben von massiven Kursverlusten nicht verschont oder gingen sogar in Konkurs.
Auch das Bankkonto bietet keine absolute Sicherheit, da auch Banken insolvent werden können. Das Schweizer Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen hat jedoch den "Einlegerschutz" eingeführt, wonach die bei einer Bank eingelegten Gelder bis zu einem Betrag von (derzeit) 100.000 CHF pro Kunde und Bank bevorzugt behandelt werden.
Im Falle einer Insolvenz der Bank erhalten die Einleger ihre Gelder bis zu diesem Höchstbetrag zurück und haben Vorrang vor allen anderen Gläubigern. Guthaben, die diesen Betrag übersteigen, werden den Forderungen dritter Klasse zugeordnet. Die Obergrenze von 100.000 CHF gilt pro Kunde, nicht pro Bankkonto.
Banken mit einer Staatsgarantie befinden sich in einer besonderen Situation: Die meisten Kantone bürgen für die Verbindlichkeiten ihrer Kantonalbanken, auch für Einlagen, die 100.000 CHF übersteigen.
Bei Versicherungsgesellschaften liegen die Dinge etwas anders. Der Versicherer muss die Ansprüche aus den Lebensversicherungsverträgen durch die Bildung eines so genannten gebundenen Vermögens absichern. Im Falle der Eröffnung eines Konkursverfahrens werden die durch das gebundene Vermögen gesicherten Lebensversicherungen nicht aufgelöst, sondern auf einen anderen Versicherer oder die FINMA, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, übertragen.
Lebensversicherungen bieten eine hohe Sicherheit.
Anlagen: die fünf goldenen Regeln
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- Haben Sie keine übertriebenen Ambitionen
Nähren Sie keine illusorischen Hoffnungen in Bezug auf die Rendite; seien Sie mit den eingetüteten Gewinnen zufrieden und trauern Sie verpassten Gelegenheiten nicht nach. - Sein Sie entschlossen
Kaufen oder nicht kaufen? Es gibt keine Rendite, wenn Sie keine Entscheidung treffen. Seien Sie nicht zu leichtsinnig, sondern zeigen Sie Entschlossenheit. .
- Gold ist Geduld
Seien Sie nicht immer in "Hektik"; Ungeduld kann zu unüberlegtem Verhalten führen. Besonders in Krisenzeiten muss man sich manchmal sagen: "Warten wir mal ab." .
- Diversifizieren Sie Ihre Anlagen
Auch wenn Sie glauben, das beste Angebot gefunden zu haben, sollten Sie nicht alle Eier in einen Korb legen: Entscheiden Sie sich für diversifizierte Anlagen. - Erkennen Sie Ihre Fehler
Wenn Sie eine falsche Entscheidung getroffen haben, sollten Sie dies erkennen können, sonst korrigieren Sie Ihren Fehler zu spät und verlieren noch mehr Geld. Eine Ihrer Aktien beginnt zu fallen und scheint nicht mehr aufzuhören? Verschwenden Sie nicht noch mehr Geld, indem Sie weitere Aktien kaufen. .
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"Man sollte alle fünf Jahre überprüfen, ob eine Anlage auf Kurs bleibt"
Wie kann man hohe Renditen bei geringem Risiko erzielen?
Beat Lang: Das ist praktisch unmöglich. Wenn Sie wollen, dass Ihr Kapital eine hohe Rendite erwirtschaftet, müssen Sie hohe Risiken in Kauf nehmen.
Was sind die wichtigsten Regeln des Investierens?
Alle Anlagen bewegen sich im magischen Dreieck des Investierens, in dem Rendite, Sicherheit und Liquidität zusammenkommen. Bei der Planung des Ruhestands ist zu berücksichtigen, dass man von einer Phase des Vermögensaufbaus in eine Phase des Kapitalverbrauchs übergeht; in der ersten Phase kann man es sich leisten, höhere Risiken einzugehen als in der zweiten. Manchmal rate ich dazu, Anlagen mit 100%igem Schutz zu wählen und die daraus resultierenden Gewinne in aggressivere Anlagen zu investieren.
Wie finden wir heraus, welche Anlageform am besten geeignet ist?
Wir ermitteln gemeinsam mit unseren Kunden ihre Risikobereitschaft und -fähigkeit. Zu diesem Zweck verwenden wir einen Fragebogen, den wir sie ausfüllen lassen. Für den Aufbau von Kapital empfehle ich in der Regel eine gemischte Sparversicherung mit Zinsgarantie, d.h. eine Lösung der Säule 3a oder 3b. Eine solche Versicherung kann eine Risikoabsicherung für den Partner beinhalten. Es können auch fondsgebundene Produkte gewählt werden, die etwas höhere Renditechancen bieten.
Wie oft sollte man die Ausrichtung seiner Anlagen überprüfen?
Das hängt von der Art der Anlagen ab. Bei langfristigen Anlagen wie Aktien ist es besser, die Strategie über einen längeren Zeitraum beizubehalten, außer vielleicht bei starken Schwankungen. Grob gesagt, sollte man etwa alle fünf Jahre überprüfen, ob die Anlage weiterhin Bestand hat. Dies bedeutet, dass man sich die Zeit nehmen sollte, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, bevor man sich entscheidet, und vor allem, dass man die neue Strategie nicht zu schnell ändern sollte, da jede Arbitrage mit Kosten verbunden ist.
Frühe Rente?
Die Alterung der Bevölkerung in der Schweiz beschleunigt sich. Eine der wahrscheinlichen Folgen über kurz oder lang ist die Erhöhung des Rentenalters. Doch nur wenige Schweizer wollen länger arbeiten: Die Frühverrentung ist ein weit verbreiteter Traum. Ein Traum, der wahr werden kann, wenn man seinen Ruhestand plant und seine Vorsorgelücken rechtzeitig schließt.
Weg mit dem Stress und den Marathon-Meetings, her mit der Freizeit und den Joggingrunden im Wald. Viele Menschen empfinden die Zeit bis zum "großen, endgültigen Urlaub" als lang. Umfragen haben ergeben, dass etwa drei Viertel der Schweizer den Traum vom Vorruhestand hegen.
In der Realität scheiden fast 50% der Erwerbstätigen in der Schweiz vorzeitig aus dem Arbeitsleben aus; 30% gehen drei Jahre vor dem regulären Rentenalter in den Vorruhestand, 20% ein oder zwei Jahre früher.
Viele von ihnen können es sich leisten ... aber viele sind sogar dazu gezwungen.
Auf den ersten Blick mögen diese Zahlen erstaunen, denn der vorzeitige Ruhestand ist mit Kosten verbunden. Vorzeitig in den Ruhestand zu gehen bedeutet, auf ein Gehalt zu verzichten und die Altersrente erheblich zu schmälern.
Doch das finanzielle Argument scheint weit davon entfernt, zumindest die Wohlhabenden abzuschrecken. Statistiken zeigen, dass je höher das während des Arbeitslebens in der zweiten Säule angesammelte Alterskapital ist, desto wahrscheinlicher ist ein vorzeitiger Ruhestand.
Wenn man von vorzeitigem Ruhestand spricht, darf man nicht vergessen, dass es auch viele Fälle von erzwungenem Vorruhestand gibt. Etwa ein Drittel der Personen, die vorzeitig in den Ruhestand gingen, mussten ihre berufliche Tätigkeit aufgrund von Gesundheitsproblemen, einer Umstrukturierung ihres Unternehmens oder eines Personalabbaus aufgeben.
Insgesamt wird etwa ein Sechstel der Arbeitnehmer in der Schweiz unfreiwillig vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Viele von ihnen stehen diesem unerwarteten Schicksal hilflos gegenüber, zumal die finanziellen Sorgen oftmals die Freude über die neue Freiheit überwiegen.
Die Tendenz, sich frühzeitig aus dem Arbeitsleben zurückzuziehen und die hohe Zahl der erzwungenen Frühverrentungen zeigen, dass es sich lohnt, sich frühzeitig mit den finanziellen Folgen einer Frühverrentung zu befassen, unabhängig davon, ob man diese Möglichkeit in Betracht gezogen hat oder nicht.
Jeder sechste Erwerbstätige geht unfreiwillig in den Vorruhestand.
Wie viel Geld brauchen Sie? Mit wie viel Geld können Sie rechnen?
Was bedeutet es, sich frühzeitig um den Vorruhestand zu kümmern? Das bedeutet, dass Sie spätestens mit 50 Jahren beginnen sollten, über Ihren Rückzug aus dem Berufsleben nachzudenken und Ihre finanzielle Situation zu überprüfen. Dann haben Sie noch genügend Zeit, um ggf. Versorgungslücken zu schließen.
AHV: Spürbare Leistungskürzungen
Wenn Sie möchten, können Sie Ihre AHV-Rente ein oder zwei Jahre früher beantragen. Da in diesem Fall statistisch davon ausgegangen wird, dass die Rentenbezugsdauer länger ist, als wenn Sie im regulären Alter in Rente gehen würden, wird die jährliche Rente gekürzt. Die Kürzung beträgt 6,8% pro Jahr des Vorbezugs.
Laut dem Rentenregister von 2007 haben nur knapp ein Drittel der Frauen ihre AHV-Rente ein oder zwei Jahre früher bezogen, bei den Männern sind es nur 8%. Dies bedeutet, dass der Großteil der Personen, die vorzeitig in den Ruhestand gehen, ihre AHV-Rente erst ab dem regulären Rentenalter beziehen, um keine Rentenkürzung zu erleiden.
Wenn Sie eine vorzeitige Rente beantragen, müssen Sie normalerweise bis zum ordentlichen Rentenalter weiterhin AHV-Beiträge zahlen; der Mindestbeitrag liegt bei 475 CHF, der Höchstbeitrag bei 10.300 CHF pro Jahr.
Wenn Sie Ihre AHV-Rente vorzeitig beziehen möchten, müssen Sie Ihren Anspruch bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse geltend machen. Reichen Sie Ihren Antrag mindestens drei Monate vor dem bewilligten Datum ein. Die Adresse Ihrer Ausgleichskasse finden Sie unter
www.ahv.ch
Ein Jahr vorzeitig in Rente: AHV-Rente lebenslang um 6,8% gekürzt.
Pensionskasse: Situation ist von Fall zu Fall unterschiedlich
Die Pensionskassen können ihre Vorruhestandsmodelle nach eigenem Ermessen ausgestalten. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Pensionskasse auf, um zu erfahren, ob sie die Möglichkeit des Vorruhestands anbietet. Vielleicht ermöglicht sie auch eine Teilpensionierung, um sich sanft aus dem Arbeitsleben zurückzuziehen.
Einige Pensionskassen kompensieren den Ausfall der AHV-Rente mit einer Überbrückungsrente, die zu der vorzeitig bezogenen Altersrente hinzukommt. Die Überbrückungsrente kann durch zusätzliche Beitragszahlungen während des Arbeitslebens finanziert werden; die meisten Arbeitgeber übernehmen die Hälfte der Beiträge.
Eine vorzeitige Pensionierung führt zu einer erheblichen Kürzung der Rente. Die Pensionskasse zahlt Ihnen einen bestimmten Prozentsatz Ihres Alterskapitals in Form einer jährlichen Rente aus. Dieser Prozentsatz - der sogenannte Umwandlungssatz - und Ihr Altersguthaben sind bei einer Frühverrentung wesentlich niedriger als bei einer regulären Verrentung.
Dieser Prozentsatz wird als Umwandlungssatz bezeichnet.
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- Die Pensionskasse kürzt die Altersrente, denn wenn sie eine vorgezogene Rente auszahlt, erleidet sie einen Gewinnausfall, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Beiträge mehr zahlen und keine Zinsen mehr erwirtschaftet werden; sie muss dann mehr Renten mit geringeren Beitragseinnahmen finanzieren. Die Rentenkürzung beträgt 6-7% pro Jahr der Vorfälligkeit. .
- Die Versicherten bauen etwa ein Viertel ihres gesamten Alterskapitals in den letzten fünf Jahren der Erwerbstätigkeit auf, da sie in dieser Zeit oft den höchsten Lohn erhalten und daher die höchsten Beiträge zahlen. Außerdem fällt der Zinseszinseffekt jedes Jahr etwas stärker ins Gewicht. .
Vorsorgelücke schließen
Die Vorsorgelücke, die durch den Vorruhestand entsteht, kann auf verschiedene Weise geschlossen werden. Zum Beispiel, indem man eine gute Anlage für das eigene Vermögen findet. Es ist auch möglich, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Abfindung zahlt, die Ihnen den vorzeitigen Ruhestand erleichtert.
Denken Sie daran, dass Abfindungen steuerpflichtig sind. Wenn die Steuerbehörden der Meinung sind, dass es sich bei der Abfindung um eine Vorsorgeleistung handelt, wird der Vorzugstarif für die Vorsorgeleistung angewendet. Andernfalls wird sie als Ersatzeinkommen zusammen mit Ihren anderen Einkünften besteuert.
Die Kürzung der Pensionskassenrente beträgt 6 bis 7% pro Jahr des Vorbezugs.
Vorzeitige Pensionierung: Ihre Checkliste
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- Mit Mitte 50 legen Sie fest, wann Sie in den Ruhestand gehen möchten. .
- Setzen Sie sich mit Ihrer Pensionskasse in Verbindung, um zu klären, ob eine Frühpensionierung zum gewünschten Zeitpunkt möglich ist. .
- Überlegen Sie sich, welchen Lebensstil Sie im Ruhestand führen wollen. Erstellen Sie ein realistisches Budget, das alle Ausgaben berücksichtigt, und vergessen Sie nicht Risiken wie eine Krankheit, die hohe medizinische Kosten verursachen kann. . .
- Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob er im Falle eines Vorruhestands Übergangsrenten zahlt. .
- Berechnen Sie auf der Grundlage Ihres Budgets die Höhe der Einkommenslücke. .
- Erstellen Sie ein Inventar Ihrer Vermögenswerte: Immobilien, Kontoguthaben, Vorsorgegelder der 2. und 3. Säule, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Beteiligungen, voraussichtliche Erbschaft usw. .
- Berechnen Sie die Höhe des zusätzlichen Kapitals, das Sie benötigen, um Ihre Vorsorgelücke zu schließen und konsultieren Sie Ihren Vorsorgeberater. .
- Wenn Sie Ihr Altersguthaben in Kapitalform beziehen möchten, teilen Sie Ihre Entscheidung Ihrer Pensionskasse innerhalb der vorgegebenen Frist mit. In Bezug auf die AHV müssen Sie Ihre Ansprüche etwa drei Monate vor Ihrer Pensionierung geltend machen. .
Bediente Postleitzahlen:
.1977 1978, 3978 , 3975, 3971
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- 1977 Icogne, 1978 Lens, 3978 Flanthey, 3975 Randogne, 3971 Chermignon .
- Im Zentrum des Ferienortes Crans .
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- Deutsch,Englisch,Französisch,Italienisch,Portugiesisch,Spanisch
- Krankheit,Spitalaufenthalt,Unfall
- Online,Telefonisch
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