- Schnellnavigation
- Startseite
- Menu öffnen
- Seiteninhalt
- Kundenservice
- Suche
- Fusszeile
Elektrische Steuerung
Anfang 2002 trat in der Schweiz die Verordnung über Niederspannungsinstallationen (NIV) in Kraft. Diese Verordnung überträgt den Eigentümern von Gebäuden die Verantwortung für die Konformität ihrer elektrischen Anlagen mit den geltenden Rechtsvorschriften der Eidgenossenschaft. Durch diese Kontrollen weist der Eigentümer die Konformität seiner elektrischen Anlagen nach. Die Kosten für die Kontrollen und gegebenenfalls für die Arbeiten zur Herstellung der Konformität gehen zu Lasten des Eigentümers. Bitte kontaktieren Sie uns für einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot für diese Dienstleistungen.
Gemäß dieser Verordnung ist die Frist zwischen dem Antrag auf Kontrolle und der Vorlage des Sicherheitsberichts auf sechs Monate begrenzt. Bei der ersten Kontrolle werden im Wesentlichen die festgestellten Mängel in einem Kontrollbericht festgehalten. Anschließend beauftragt der Eigentümer seinen Elektroinstallateur mit der Behebung der Mängel. Nach Abschluss der Arbeiten führt die Kontrollstelle die Überprüfungen durch und erstellt den Sicherheitsbericht. Für bestimmte Gebäude kann eine zweite Prüfung, die sogenannte Abnahmeprüfung, erforderlich sein.
Öffnungszeiten
- Montag7:00 bis 20:00
- Dienstag7:00 bis 20:00
- Mittwoch7:00 bis 20:00
- Donnerstag7:00 bis 20:00
- Freitag7:00 bis 20:00
- SamstagGeschlossen
- SonntagGeschlossen
Bewertung 5 von 5 Sternen
Öffnungszeiten
- Montag7:00 bis 20:00
- Dienstag7:00 bis 20:00
- Mittwoch7:00 bis 20:00
- Donnerstag7:00 bis 20:00
- Freitag7:00 bis 20:00
- SamstagGeschlossen
- SonntagGeschlossen
- Mobiltelefon:
- Email:
- Website:
Bewertungen für Contrôle électrique Grandjean Sàrl
- Deutsch,Französisch
- Service Elektroanlagen,Wohngebäude
- Elektrische Sicherheitsprüfungen,Prüfung elektrischer Geräte
- Online,Telefonisch
- In Bahnhofsnähe
- Barzahlung
- Rubriken
- ElektrokontrollenElektrikerSicherheitsberatung
