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Die elektrische Kontrolle
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Anfang 2002 trat in der Schweiz die Verordnung über Niederspannungsinstallationen oder NIV in Kraft. Diese Verordnung überträgt den Gebäudeeigentümern die Verantwortung für die Konformität ihrer elektrischen Installationen mit der in der Eidgenossenschaft geltenden Gesetzgebung. Durch diese Kontrollen rechtfertigt der Eigentümer die Konformität seiner elektrischen Installationen. Die Kosten für die Kontrollen und gegebenenfalls für die Nachbesserung sind vom Eigentümer zu tragen. Kontaktieren Sie uns für einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot für diese Leistungen.
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Nach dieser Verordnung ist die Frist zwischen der Anforderung einer Kontrolle und der Vorlage des Sicherheitsberichts auf 6 Monate begrenzt. Tatsächlich werden bei der ersten Kontrolle vor allem die festgestellten Mängel in einem Kontrollbericht festgehalten. Danach fordert der Eigentümer seinen Elektroinstallateur auf, die Mängel zu beheben. Nach Abschluss der Arbeiten führt das Kontrollorgan die Prüfungen durch und erstellt den Sicherheitsbericht. Eine zweite Kontrolle, die sogenannte Abnahmekontrolle, kann für bestimmte Gebäude vorgeschrieben sein.
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