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Feuerlöschgeräte in Massagno
ABCD Estintori Sagl
ABCD Estintori Sagl
Feuerlöschgeräte in Massagno
Galerie (5)
ABCD Estintori Sagl - Kontakte & Standort
Beschreibung
ABCD FEUERLÖSCHER SAGL
Das Unternehmen
ABCD Estintori Sagl ist derzeit in der italienischen und deutschsprachigen Schweiz tätig.
.Das Unternehmen hat es sich zur Aufgabe gemacht, qualitativ hochwertigen Brandschutz zu erschwinglichen Preisen anzubieten.
.Der Inhaber, der einen Doktortitel in Chemieingenieurwesen der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich und einen Master in Rechtswissenschaften der Universität Zürich besitzt, war viele Jahre lang Leiter des Sicherheitsstabes der Eidgenössischen Technischen Hochschule und ist daher mit den Sicherheitsproblemen von Gebäuden aller Größen und verschiedenster Nutzungen bestens vertraut.
Ihr Agent für Brandschutz ist ein professionelles Brandmeldeunternehmen.
Ihr Agent für die italienische Schweiz ist seit vielen Jahren im Verkauf und in der Wartung von Feuerlöschern und Brandbekämpfungsanlagen im Allgemeinen tätig und kann Ihnen daher eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung und einen Service zu absolut wettbewerbsfähigen Preisen anbieten.
Feuerlösch-Schulungen
Die geltende Gesetzgebung zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz schreibt vor, dass der
Arbeitgeber alle Arbeitnehmer über die Risiken in der
Arbeitsumgebung und über das Verhalten in Notfällen schulen und informieren muss.
Die Verpflichtung des Arbeitgebers beschränkt sich nicht darauf, lediglich die Aufgaben und etwaige
Informationsblätter auszuhändigen.
Die Gesetzgebung verlangt vom Arbeitgeber, dass er Arbeitnehmer als Notfall
Manager benennt, und deren Schulung muss insbesondere das Brandrisiko abdecken.
Alle Arbeitnehmer müssen wissen, wie sie sicher arbeiten können, und vor allem
müssen sie in der Lage sein, im Bedarfsfall eine oder mehrere Kontaktpersonen zu benennen, wofür
die Brandschutzschulung unerlässlich ist.
Für den maximalen Schutz ihrer Kollegen müssen die für die Verwaltung und Sicherheit des
Arbeitsplatzes zuständigen Mitarbeiter an Schulungen teilnehmen.
Sie müssen in der Lage sein, im Bedarfsfall eine oder mehrere Kontaktpersonen zu benennen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Verpflichtung den
Arbeitgeber
einer schweren zivil- und strafrechtlichen Haftung aussetzt.
Unser Unternehmen bietet theoretische und praktische Schulungen zu allem, was notwendig ist, um die
Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Ihren eigenen Seelenfrieden zu gewährleisten.
Unsere Dienstleistungen:
Brandrisikobewertung
Vorbeugende, schützende und vorbeugende betriebliche Maßnahmen
Überprüfung und Wartung von Brandbekämpfungsanlagen und -geräten
Notfallmanagement im Falle eines Brandes
Schulung von Brandschutzbeauftragten
Brandbekämpfung
Notfallmanagement
Feuerbekämpfungsschulungen
Die geltende Gesetzgebung über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verpflichtet den
Arbeitgeber, alle Arbeitnehmer über die in der
Arbeitsumgebung vorhandenen Risiken und das Verhalten in Notfällen zu schulen und zu informieren.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, alle Arbeitnehmer über die in der
Arbeitsumgebung vorhandenen Risiken und das Verhalten in Notfällen zu schulen und zu informieren.
Die Verpflichtung des Arbeitgebers beschränkt sich nicht darauf, lediglich die Aufgaben und etwaige
Informationsblätter auszuhändigen.
Die Gesetzgebung verlangt vom Arbeitgeber, dass er Arbeitnehmer als Notfall
Manager benennt, und deren Schulung muss insbesondere das Brandrisiko abdecken.
Alle Arbeitnehmer müssen wissen, wie sie sicher arbeiten können, und vor allem
müssen sie in der Lage sein, im Bedarfsfall eine oder mehrere Kontaktpersonen zu benennen, wofür
die Brandschutzschulung unerlässlich ist.
Für den maximalen Schutz ihrer Kollegen müssen die für die Verwaltung und Sicherheit des
Arbeitsplatzes zuständigen Mitarbeiter an Schulungen teilnehmen.
Sie müssen in der Lage sein, im Bedarfsfall eine oder mehrere Kontaktpersonen zu benennen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Verpflichtung den
Arbeitgeber
einer schweren zivil- und strafrechtlichen Haftung aussetzt.
Unser Unternehmen bietet theoretische und praktische Schulungen zu allem, was notwendig ist, um die
Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Ihren eigenen Seelenfrieden zu gewährleisten.
Unsere Dienstleistungen:
Brandrisikobewertung
Vorbeugende, schützende und vorbeugende betriebliche Maßnahmen
Überprüfung und Wartung von Brandbekämpfungsanlagen und -geräten
Notfallmanagement im Falle eines Brandes
Schulung von Brandschutzbeauftragten
Brandbekämpfung
Notfallmanagement
Brand und Brandverhütung (2-3 Stunden):
Grundsätze zu Feuer und Verbrennung
Löschmittel
Dreieck der Verbrennung
Die Hauptursachen für einen Brand
Risiken für Menschen im Falle eines Brandes
Hauptvorkehrungen und Maßnahmen zur Verhütung von Bränden
Übungen zum Einsatz von tragbaren Feuerlöschern und zur Verwendung von Schlauchhaspeln und Hydranten
Die Kurse finden direkt beim Kunden statt.
Die Kurse richten sich an alle, die ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen müssen.
Klasse A
Brände aus festen Materialien
Brände aus festen Stoffen
Generell organischer Natur, deren Verbrennung unter Bildung von Glut stattfindet.
Brände aus festen brennbaren Stoffen (Holz, Papier, Kohle, Textilien, Späne, Häute, Gummi und Derivate, usw.).
Die Verbrennung äußert sich durch den Verbrauch des Brennstoffs, der oft als Glut leuchtet und eine geringe Flammenemission aufweist. In diesem Fall kann die Löschwirkung mit "Stoffen ausgeübt werden, die sich auch auf dem Brennstoff ablagern können (Löschpulver), der in der Lage ist, das Löschmittel zu tragen, ohne es zu verschlucken und/oder in ihm zu versinken.
Das Löschmittel ist kein Feuerlöschmittel, sondern ein Löschmittel, mit dem ein Brand gelöscht werden kann.
ZUTATEN: WASSER, SCHAUM und CHEMISCHER STAUB.
Klasse B
BRAND DURCH ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN
Brand durch entflammbare Flüssigkeiten oder feste Stoffe
Entzündbare Flüssigkeiten
(Benzin, Diesel, Alkohol, etc.).Die Verbrennung äußert sich durch den Verbrauch von Brennstoff, der oft als Glut leuchtet und eine geringe Flammenbildung aufweist. In diesem Fall kann die Löschwirkung mit "Substanzen, die auch auf dem Brennstoff (Löschpulver) aufgebracht werden können, die das Löschmittel tragen können, ohne es zu verschlingen und/oder im Inneren zu versenken"
Die Löschwirkung kann mit "Substanzen, die auch auf dem Brennstoff (Löschpulver) aufgebracht werden können, die das Löschmittel tragen können, ohne es zu verschlingen und/oder im Inneren zu versenken" ausgeübt werden.
LÖSCHMITTEL: CO2, SCHAUM und CHEMISCHER STAUB.
Klasse C
FLAMMBARER GASBRAND
Entflammbare Gase (Propangas, Methan, Wasserstoff, etc.)
.Dieser Brennstoff zeichnet sich dadurch aus, "dass er weder eine eigene Form noch ein eigenes Volumen besitzt"
.Brennbare Gase sind sehr gefährlich, wenn sie sich mit Luft vermischen, da sie Explosionen auslösen können. Die Löschwirkung wird durch die kühlende, trennende Wirkung des Gas-Luft-Gemisches ausgeübt. Außerhalb des genauen Mischungsverhältnisses brennt das brennbare Gas nämlich nicht.
.ZUSATZSTOFFE: CO2 und CHEMISCHER STAUB.
Klasse D
FEUER AUS ENTZÜNDBAREN METALLEN
Flammmbare Metalle
(Magnesium, Kalium, Natrium, usw.).Brände der Klasse D "beziehen sich auf ganz bestimmte Arten von Reaktionen fester Stoffe, meist Metalle, die die Eigenschaft haben, mit den üblichen Löschmitteln, insbesondere mit Wasser, in Wechselwirkung zu treten, sogar heftig.Die häufigsten brennbaren Elemente, die zu dieser Kategorie von Bränden führen, sind die leicht alkalischen Erdmetalle wie Magnesium, Mangan, Aluminium (letzteres nur, wenn es in feiner Pulverform vorliegt), die Alkalimetalle wie Natrium, Kalium und Lithium. Die Reaktionen von Peroxiden, Chloraten und Perchloraten werden ebenfalls in diese Kategorie eingeordnet.
EASTINGUENTS: CHEMISCHES PULVER.
Klasse F
Brennstoffe aus Ölen und Fetten
Brände mit Kochmedien, Speiseöl und pflanzlichen oder tierischen Fetten, in Kochgeräten: "eingeführt durch die Norm UNI EN 2:2005;
Nach den Vorschriften für EU-Regelungen hat die Norm EN 2 den "Status einer nationalen italienischen Norm", was Verpflichtungen zur Erfüllung und Einhaltung mit sich bringt.
Die Norm EN 3-7:2008 legt fest, dass Pulver- und CO2-Feuerlöscher nicht für Brände der Klasse F verwendet werden dürfen und ihre Verwendung für solche Brände als gefährlich gilt.
Aus diesem Grund sollten die oben genannten Feuerlöscher nicht gemäß EN 3-7:2008 getestet und nicht mit dem Piktogramm der Klasse F gekennzeichnet werden.
ZUSATZSTOFFE: SCHAUM
- Deutsch,Italienisch
- Im Geschäft,Online,Telefonisch
- Nahe öffentlichem Verkehr
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