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Die Evangelische Bürgschafts- und Darlehensgenossenschaft des Kantons St. Gallen (kurz EBDG SG) wurde 1950 gegründet. Genossenschafter sind alle evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons St. Gallen (siehe Seite Kirchgemeinden).
Im Kanton St. Gallen wohnhafte Mitglieder der evangelischen-reformierten Kirche werden durch die EBDG in finanziellen Belangen beraten. Wo es die finanzielle Lage rechtfertigt gewährt die EBDG Darlehen oder Hypotheken und übernimmt Bürgschaften. À-fonds-perdu Beiträge mit Fürsorgecharakter werden ausgeschlossen.
In den Kantonen Graubünden, Zug und Zürich bestehen Schwestergenossenschaften mit gleicher Zielsetzung.
Die Genossenschaft hat keine Erwerbsabsichten.
Öffnungszeiten
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