Zimmerei in WG 3-Zone, statt in der Industriezone
Die Firma benötigte für den Standort eine Ausnahmegenehmigung, lässt während der Produktion die Tore offen stehen, obwohl der Firmenlärm in ein Industriegebiet gehört. Die vorfabrizierten Teile werden vor der Betriebshalle deponiert, obwohl eine Aussenwand immer auch eine Innenwand betrifft. Führt den Betriebslärm in das Wohngebiet indem der Auf-und Ablad nicht wie geplant in der Betriebshalle, sondern vor der Betriebshalle ausführt. Fährt mit seinen Betribsfahrzeuge statt von der Bahnhofsnähe entlang der Wohnzohne. Qualität beginnt nicht erst mit der Produktion, sondern mit korrekter Standortwahl die weit weg vom benötigten Industriegebiet liegt. Schliesst endlich die Tore, damit der Betriebslärm in der Betriebshalle verbleibt.
17. Juli 2024 | renate.stauffacher