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Jugendanwaltschaft See/Oberland

Jugendanwaltschaft See/Oberland

Büro in Uster

Öffnungszeiten

 Geöffnet bis 17:00 Uhr
  1. Montag
    8:00 bis 11:45 / 13:30 bis 17:00
  2. Dienstag
    8:00 bis 11:45 / 13:30 bis 17:00
  3. Mittwoch
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Adresse:

Besondere Merkmale:

  • Regionale Zuständigkeit für vier Bezirke (See/Oberland)
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit für nachhaltige Lösungen

Frequently asked questions about Jugendanwaltschaft See/Oberland

Die Zuständigkeit umfasst die Bezirke Hinwil, Meilen, Pfäffikon und Uster.
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen dem 10. und dem 18. Lebensjahr.
Die Jugendanwaltschaft führt das Verfahren auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres weiter, sofern die Untersuchung vorher eingeleitet wurde.
Der Leitgedanke ist Schutz und Erziehung der Jugendlichen mit dem Zweck, zukünftige Straftaten zu verhindern.
Ja, die gesetzlichen Vertreter werden in der Regel einbezogen, da das Umfeld des Jugendlichen für die Massnahmen entscheidend ist.
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