Das WHB beherbergt Personen, die vorübergehend oder eventuell längerfristig nicht in der Lage sind, einen eigenen Haushalt zu führen.
Zielgruppe
Im WHB werden Frauen und Männer mit psychosozialen und / oder psychischen Beeinträchtigungen ab dem 18. Altersjahr begleitet, die oft von einer Suchtmittelabhängigkeit betroffen sind und zeitweise oder dauernd nicht in der Lage sind, einen eigenen Haushalt zu führen. Das WHB ist nicht abstinenzorientiert und zeichnet sich durch seine Niederschwelligkeit aus.
Betriebskonzept
Das WHB bietet Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr im Bereich «Wohnen mit oder ohne Tagesstätte» seine Dienste an. Wir bieten 37 Wohnplätze an und gewährleisten 365 Tage/24 Stunden Begleitung und Betreuung.
Details zum Betriebskonzept finden Sie in diesem PDF.
Agogisches Konzept
Wir begleiten Menschen in ihren Lebensphasen und unterstützen sie in ihren Wünschen und Zielen.
Für die Belange der Bewohnerinnen und Bewohner stehen für alle Angebote fachlich und sozial kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.
Details zum Betreuungskonzept finden Sie in diesem PDF.
Taxen / Kostengutsprache
Das WHB berechnet für Bewohnerinnen und Bewohner eine Monats- bzw. Tagespauschale, die sämtliche Leistungen umfasst. Der Aufenthalt im Wohnheim übersteigt in der Regel die finanziellen Möglichkeiten der Bewerber. Damit ein Eintritt erfolgen kann, muss für Bewohnerinnen und Bewohner spätestens bis zum Eintrittstag eine gültige Kostengutsprache durch den Kostenträger vorliegen. Die Taxen werden durch einen Regierungsratsbeschluss festgelegt. Allfällig benötigte Ergänzungsleistungen müssen separat beantragt werden.
Details finden Sie auf Seiten im Bereich «Zuweisende Stellen».
Zielgruppe
Unser Konzept Wohngruppe ist ein Angebot für Personen, die in einer betreuten Wohnform leben und den nächsten Schritt in die Selbständigkeit begehen wollen. Wir möchten aber auch Personen ansprechen, die aufgrund ihrer sozialen und psychischen Beeinträchtigungen in ihrer Lebenssituation Unterstützung benötigen.
Konzept Wohngruppe
Das Wohnangebot auf der Wohngruppe im Wohnheim Bethlehem wird vom betreuten Wohnen hin zum begleiteten Wohnen verstanden. Im Zentrum stehen die Förderung und Unterstützung der Wohnkompetenz sowie die Stärkung der Selbstverantwortung. Es können fünf Bewohnerinnen/Bewohner aufgenommen werden.
Details zum Konzept Wohnbegleitung finden Sie in diesem PDF.
Taxen / Kostengutsprache
Das Wohnheim Bethlehem berechnet für Bewohnerinnen und Bewohner eine Monats- bzw. Tagespauschale (Details und Reduktionen siehe Taxen Bewohner), die sämtliche Leistungen umfasst. Der Aufenthalt im Wohnheim übersteigt in der Regel die finanziellen Möglichkeiten der Bewerber. Damit ein Eintritt erfolgen kann, muss für Bewohnerinnen und Bewohner spätestens bis zum Eintrittstag eine gültige Kostengutsprache durch den Kostenträger vorliegen. Die Taxen werden durch einen Regierungsratsbeschluss festgelegt. Allfällig benötigte Ergänzungsleistungen müssen separat beantragt werden.
Details finden Sie auf Seiten im Bereich «Zuweisende Stellen».
Das WHB bietet in der Tagesstätte verschiedene Möglichkeiten für eine geregelte Tagesstruktur. Bewohnende können dabei ihre vorhandenen Ressourcen erhalten oder weiterentwickeln. Die verschiedenen Angebote werden durch Fachpersonen der jeweiligen Tätigkeiten angeleitet, betreut und strukturiert. Die Teilnahme ist freiwillig und kann über die individuelle Unterstützungsplanung geregelt werden. In den Bereichen Dienstleistung, Werkatelier und Kreativatelier wird eine Motivationsprämie anhand der geleisteten Arbeitsstunden ausgerichtet. Die Arbeitsstunden werden bereichsweise auf der Anwesenheitsliste erfasst. Zu der Tagesstätte gehören auch die Bereiche Alltagsgestaltung und Wohntraining.
Allen Bewohnerinnen und Bewohnern des Wohnheims stehen die Angebote der Tagesstätte zur Verfügung. Sie bilden die primäre Zielgruppe. Die Angebote der Tagesstätte stehen auch ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie arbeitssuchenden Personen im IV-/nicht IV-Bereich offen. Dazu muss von Seiten des Zahlers eine entsprechende Kostengutsprache vorliegen und ein geeigneter Platz in der Tagesstätte offen sein.