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Advokatur- und Notariatsbüro in Zug
WyssLaw Rechtsanwälte & Notare AG
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Advokatur- und Notariatsbüro in Zug
Galerie (9)
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WyssLaw Rechtsanwälte & Notare AG - Kontakte & Standort
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Beschreibung
Willkommen bei WyssLaw
Das Ziel unserer Tätigkeit als Berater in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen ist es, Ihnen in jeder Lebenslage als sachverständiger Weggefährte zur Seite zu stehen.
Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung wollen wir Ihnen die nötige Sicherheit geben, ihre persönlichen und unternehmerischen Visionen umzusetzen. Mit Ihnen streben wir nach langfristigem und nachhaltigem Erfolg.
Dazu gehört es, für Ihre Angelegenheiten innovative Lösungen zu finden und Ihre Ansprüche nötigenfalls tatkräftig zu verteidigen oder durchzusetzen. Umfassende und effektive Rechtsberatung von höchster Qualität ist dabei der Massstab, an welchem wir uns selbst messen.
Dienstleistungen (1)
Beglaubigung einer Unterschrift
Bei der Beglaubigung von Unterschriften überprüft der Notar die Identität der unterzeichnenden Person und beglaubigt, dass die Unterschrift von der unterzeichnenden Person stammt. Dies ist beispielsweise bei der erstmaligen Hinterlegung der Zeichnungsberechtigung beim Handelsregisteramt notwendig (Art. 18 Abs. 2 HRegV).
Eine durch unsere Notare beglaubigte und bei uns hinterlegte Unterschrift kann gestützt auf § 30 Abs. 2 des Beurkundungsgesetzes Zug auch im Abwesenheitsverfahren (d.h. ohne Anwesenheit der Person) beglaubigt werden, wenn diese Person der Beglaubigung im Einzelfall zustimmt (sog. Fernbeglaubigung der Unterschrift).
Eine Unterschriftsbeglaubigung bieten wir in der Regel für CHF 40.00 an. Gerne informieren wir Sie über die Details und Anforderungen der Unterschriftsbeglaubigung. Sie erreichen uns hierzu auf +41 41 711 88 41 und info@wysslaw.ch.
Preis40 CHF
- Deutsch,Englisch,Italienisch
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- American Express,Barzahlung,Bezahlung mit EC-Karte,Bezahlung mit Kreditkarte,Kontaktlos bezahlen,Maestro,Mastercard,Visa
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- Advokatur- und NotariatsbüroAdvokaturbüroNotarRechtsauskunftAnwalt
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Lage
Zahlungskonditionen
Bewertungen für WyssLaw Rechtsanwälte & Notare AG (2)
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Beglaubigung einer Unterschrift
Bei der Beglaubigung von Unterschriften überprüft der Notar die Identität der unterzeichnenden Person und beglaubigt, dass die Unterschrift von der unterzeichnenden Person stammt. Dies ist beispielsweise bei der erstmaligen Hinterlegung der Zeichnungsberechtigung beim Handelsregisteramt notwendig (Art. 18 Abs. 2 HRegV).
Eine durch unsere Notare beglaubigte und bei uns hinterlegte Unterschrift kann gestützt auf § 30 Abs. 2 des Beurkundungsgesetzes Zug auch im Abwesenheitsverfahren (d.h. ohne Anwesenheit der Person) beglaubigt werden, wenn diese Person der Beglaubigung im Einzelfall zustimmt (sog. Fernbeglaubigung der Unterschrift).
Eine Unterschriftsbeglaubigung bieten wir in der Regel für CHF 40.00 an. Gerne informieren wir Sie über die Details und Anforderungen der Unterschriftsbeglaubigung. Sie erreichen uns hierzu auf +41 41 711 88 41 und info@wysslaw.ch.
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