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arzt in aegerten

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ArztÄrzte
Huebstrasse 3, 2562 Port
ArztÄrzte

Herzlich Willkommen Als Allgemeinpraktiker und Hausarzt betreue ich Sie gerne in meiner Praxis in Port. Zur Hausarzttätigkeit gehören auch Hausbesuche. Wir bemühen uns, bei dringenden Anliegen ein rendez-vous am gleichen Tag anzubieten. Bei Ferienabwesenheiten vertritt uns noch mein Vorgänger, Dr. Josef Waltenspül. LEISTUNGSANGEBOT • Allgemeine Medizin • Wundversorgung • Kleinchirurgie • Manuelle Medizin SAMM • Praxislabor • Sachkunde für dosisintensives Röntgen • Hausbesuche • Mitbetreuung Ruferheim Nidau • Medikamenten-Selbstdispensation • EKG KONTAKT UND ÖFFNUNGSZEITEN Dr. med. Michael Reichenau Arzt für allgemeine Medizin FMH Adresse und Kontaktdaten: Huebstrasse 3, 2562 Port Telefon 032 331 08 63 Telefax 032 331 08 64 Mobile 079 356 32 90 Email: reichenau@hin.ch Öffnungszeiten für Telefonate und Medikamentenausgabe: Montag bis Donnerstag: 07:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:00 Freitags: 06:15 bis 12:00 Samstags geschlossen Öffnungszeiten für Konsultationen: Montag bis Donnerstag: 06:15 bis 12:00 und 14:00 bis 18:30 Freitags: 06:15 bis 12:00 Samstags geschlossen Weitere Informationen: ZSR-NR. BA412502 GLN-NR. 7601000075413 • Home • Leistungsangebot • Kontakt und Öffnungszeiten • Lage und Anfahrt • Team

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Kobel Bestattungsdienst

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Kobel Bestattungsdienst

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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