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Katholische Spitex Winterthur

Katholische Spitex Winterthur

Bürglistrasse 1, 8400 Winterthur
Herzlich willkommen!

Die Katholische Spitex ist ein Verein. Dessen Zweck ist die Ausübung ambulanter Krankenpflege unter der Bevölkerung von Winterthur, ohne Unterschied der Religion. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Unser Tätigkeitsgebiet • Stadt Winterthur, ausser Oberwinterthur Unsere Ziele • Patienten ein Verbleiben in der vertrauten Umgebung ermöglichen, solange es für alle Beteiligten zumutbar ist. • Lebensqualität und Selbständigkeit erhalten • Beratung der Angehörigen und Mitpflegenden • Entlastung und Unterstützung von Angehörigen und Mitpflegenden • Aufenthalte in stationären Einrichtungen vermeiden oder verkürzen. Wir sind Mitglied des Spitex Verbandes Kanton Zürich und des Dachverbandes Spitexverband Schweiz. Wir verfügen über eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur. Pflegeangebot Spitalexterne Krankenpflege für Menschen aller Altersgruppen und unabhängig von der Regligionszugehörigkeit , bei Krankheit, Unfall, Behinderung, nachlassender Kraft und Beweglichkeit, Überlastungssituationen der Angehörigen, bei nahendem Tod. Gesundheits- und Krankenpflege Unser Angebot ist eine Alternative oder Ergänzung zu den städtischen Spitexdiensten, Spitälern, Heimen und anderen Organisationen. • Abklärung Abklärung des Pflegebedarfs, Zusammenarbeit mit Ärzten, Spitälern und anderen Diensten. • Grundpflege Körperpflege, Duschen, Baden, Unterstützung beim Aufstehen und Ankleiden. • Behandlungspflege Spritzen verabreichen, Verbandswechsel, Puls-, Blutdruck- und Blutzucker messen, Medikamente richten und verabreichen • Bezuspflege Grund- und Behandlungspflege durch die vertraute Bezugsperson • Betreuungsbesuche Gespräche und Besuche nach abgeschlossener Pflege, zum Beispiel im Pfelgeheim oder Spital • Begleitung Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens nach palliativen Grundsätzen. Prospekt Katholische Spitex Winterthur (PDF)

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SpitexPfarramtKrankenpflege Pflegefachpersonal
Bürglistrasse 1, 8400 Winterthur
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Die Katholische Spitex ist ein Verein. Dessen Zweck ist die Ausübung ambulanter Krankenpflege unter der Bevölkerung von Winterthur, ohne Unterschied der Religion. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Unser Tätigkeitsgebiet • Stadt Winterthur, ausser Oberwinterthur Unsere Ziele • Patienten ein Verbleiben in der vertrauten Umgebung ermöglichen, solange es für alle Beteiligten zumutbar ist. • Lebensqualität und Selbständigkeit erhalten • Beratung der Angehörigen und Mitpflegenden • Entlastung und Unterstützung von Angehörigen und Mitpflegenden • Aufenthalte in stationären Einrichtungen vermeiden oder verkürzen. Wir sind Mitglied des Spitex Verbandes Kanton Zürich und des Dachverbandes Spitexverband Schweiz. Wir verfügen über eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur. Pflegeangebot Spitalexterne Krankenpflege für Menschen aller Altersgruppen und unabhängig von der Regligionszugehörigkeit , bei Krankheit, Unfall, Behinderung, nachlassender Kraft und Beweglichkeit, Überlastungssituationen der Angehörigen, bei nahendem Tod. Gesundheits- und Krankenpflege Unser Angebot ist eine Alternative oder Ergänzung zu den städtischen Spitexdiensten, Spitälern, Heimen und anderen Organisationen. • Abklärung Abklärung des Pflegebedarfs, Zusammenarbeit mit Ärzten, Spitälern und anderen Diensten. • Grundpflege Körperpflege, Duschen, Baden, Unterstützung beim Aufstehen und Ankleiden. • Behandlungspflege Spritzen verabreichen, Verbandswechsel, Puls-, Blutdruck- und Blutzucker messen, Medikamente richten und verabreichen • Bezuspflege Grund- und Behandlungspflege durch die vertraute Bezugsperson • Betreuungsbesuche Gespräche und Besuche nach abgeschlossener Pflege, zum Beispiel im Pfelgeheim oder Spital • Begleitung Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens nach palliativen Grundsätzen. Prospekt Katholische Spitex Winterthur (PDF)

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KantonaleGerichtKantonale Verwaltung
Freischützgasse 1, 8004 ZürichPostfach, 8090 Zürich
KantonaleGerichtKantonale Verwaltung
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

Das Verwaltungsgericht mit Sitz in der Stadt Zürich ist oberste kantonale Gerichtsinstanz im Bereich des Verwaltungsrechts. Es hat sowohl kantonales Recht als auch grosse Teile des Bundesverwaltungsrechts anzuwenden. Anfechtbar vor Verwaltungsgericht sind in erster Linie Entscheide des Regierungsrats, der Direktionen, der Bezirksräte, des Baurekursgerichts und des Steuerrekursgerichts. In bestimmten Fällen urteilt das Verwaltungs­gericht als erste Instanz, beispielsweise bei einer Klage. Das Verwaltungsgericht fällt jährlich rund 1000 Urteile aus verschiedensten Rechtsgebieten, darunter Streitigkeiten betreffend Raumplanungs-, Bau- und Umweltschutzrecht, Steuerrecht, Personalrecht, Bildung, Sozialhilfe, Gesundheitswesen, Beschaffungswesen, Migrationsrecht, Straf- und Massnahmenvollzug, Administrativmassnahmen im Strassenverkehr oder Polizeirecht. Die zurzeit fünf voll- und zwölf teilamtlichen Richter und Richterinnen und zwölf Ersatzmitglieder werden vom Kantonsrat für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Sie werden in ihrer richterlichen Tätigkeit von rund 20 Gerichtsschreibern und Gerichtsschreiberinnen und sechs Verwaltungssekretären und -sekretärinnen unterstützt.

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Die Katholische Spitex ist ein Verein. Dessen Zweck ist die Ausübung ambulanter Krankenpflege unter der Bevölkerung von Winterthur, ohne Unterschied der Religion. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Unser Tätigkeitsgebiet • Stadt Winterthur, ausser Oberwinterthur Unsere Ziele • Patienten ein Verbleiben in der vertrauten Umgebung ermöglichen, solange es für alle Beteiligten zumutbar ist. • Lebensqualität und Selbständigkeit erhalten • Beratung der Angehörigen und Mitpflegenden • Entlastung und Unterstützung von Angehörigen und Mitpflegenden • Aufenthalte in stationären Einrichtungen vermeiden oder verkürzen. Wir sind Mitglied des Spitex Verbandes Kanton Zürich und des Dachverbandes Spitexverband Schweiz. Wir verfügen über eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur. Pflegeangebot Spitalexterne Krankenpflege für Menschen aller Altersgruppen und unabhängig von der Regligionszugehörigkeit , bei Krankheit, Unfall, Behinderung, nachlassender Kraft und Beweglichkeit, Überlastungssituationen der Angehörigen, bei nahendem Tod. Gesundheits- und Krankenpflege Unser Angebot ist eine Alternative oder Ergänzung zu den städtischen Spitexdiensten, Spitälern, Heimen und anderen Organisationen. • Abklärung Abklärung des Pflegebedarfs, Zusammenarbeit mit Ärzten, Spitälern und anderen Diensten. • Grundpflege Körperpflege, Duschen, Baden, Unterstützung beim Aufstehen und Ankleiden. • Behandlungspflege Spritzen verabreichen, Verbandswechsel, Puls-, Blutdruck- und Blutzucker messen, Medikamente richten und verabreichen • Bezuspflege Grund- und Behandlungspflege durch die vertraute Bezugsperson • Betreuungsbesuche Gespräche und Besuche nach abgeschlossener Pflege, zum Beispiel im Pfelgeheim oder Spital • Begleitung Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens nach palliativen Grundsätzen. Prospekt Katholische Spitex Winterthur (PDF)

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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

Das Verwaltungsgericht mit Sitz in der Stadt Zürich ist oberste kantonale Gerichtsinstanz im Bereich des Verwaltungsrechts. Es hat sowohl kantonales Recht als auch grosse Teile des Bundesverwaltungsrechts anzuwenden. Anfechtbar vor Verwaltungsgericht sind in erster Linie Entscheide des Regierungsrats, der Direktionen, der Bezirksräte, des Baurekursgerichts und des Steuerrekursgerichts. In bestimmten Fällen urteilt das Verwaltungs­gericht als erste Instanz, beispielsweise bei einer Klage. Das Verwaltungsgericht fällt jährlich rund 1000 Urteile aus verschiedensten Rechtsgebieten, darunter Streitigkeiten betreffend Raumplanungs-, Bau- und Umweltschutzrecht, Steuerrecht, Personalrecht, Bildung, Sozialhilfe, Gesundheitswesen, Beschaffungswesen, Migrationsrecht, Straf- und Massnahmenvollzug, Administrativmassnahmen im Strassenverkehr oder Polizeirecht. Die zurzeit fünf voll- und zwölf teilamtlichen Richter und Richterinnen und zwölf Ersatzmitglieder werden vom Kantonsrat für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Sie werden in ihrer richterlichen Tätigkeit von rund 20 Gerichtsschreibern und Gerichtsschreiberinnen und sechs Verwaltungssekretären und -sekretärinnen unterstützt.

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