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Evangelisch-methodistische Kirche in der Schweiz

Evangelisch-methodistische Kirche in der Schweiz

Badenerstrasse 69, 8004 ZürichPostfach, 8021 Zürich 1

Die Evangelisch-methodistische Kirche (EMK) in der Schweiz gehört seit rund 150 Jahren zur Schweizer Kirchenlandschaft. Sie umfasst heute rund 65 Gemeinden mit rund 10'000 Mitgliedern und Freunden. Ihre Anfänge gehen auf die beiden anglikanischen Pfarrer John und Charles Wesley zurück, die im 18. Jahrhundert in England lebten. Der Begriff «methodistisch» war ursprünglich ein Spottname für die hoch strukturierte Lebensweise eines Studentenkreises an der Universität Oxford, dem damals auch die Brüder Wesley angehörten. Tägliche Bibellektüre, Gebet, Fasten und Wohltätigkeit standen dabei im Zentrum. Massgebende Grundlage für das Leben und den Dienst der EMK ist die Botschaft der Bibel. Die Kirche pflegt ein differenziertes Bibelverständnis, das auch die Tradition, die Vernunft im Sinne des gesunden Menschenverstandes und die persönliche (Alltags-) Erfahrung einbezieht. Damit verbunden ist ein grosser Freiraum für das persönliche Bekenntnis im Alltag durch einen Glauben, der in der Liebe tätig ist. Die EMK will diese Vielfalt ausdrücklich ermöglichen und aushalten. Kirchengründer John Wesley formulierte es so: «allen Fragen, die nicht die Wurzel des Christentums treffen, halten wir es mit der Regel: Denken und denken lassen.» Methodistische Verkündigung zielt auf Veränderung im persönlichen Leben und in der Gesellschaft. Von Beginn weg öffnete dies den Blick für die Armen, Entrechteten und Vernachlässigten in der Gesellschaft. So spielten Methodisten beispielsweise eine wichtige Rolle bei der Abschaffung der Sklaverei in England vor rund 200 Jahren. 1908 verabschiedete die Kirche eine Erklärung zu sozialen Fragen. «Wir bejahen die natürliche Welt als Gottes Werk und widmen uns ihrer Erhaltung, Verbesserung und treuen Verwendung durch die Menschen», wurde damals formuliert. «Wir bekräftigen, dass alle Personen in den Augen Gottes den gleichen Wert besitzen und wir arbeiten deshalb auf eine Gemeinschaft hin, in der der Wert eines jeden Menschen anerkannt, erhalten und gestärkt wird», heisst es unter anderem in den 1946 verabschiedeten Sozialen Grundsätzen, die bis heute regelmässig aktualisiert werden. Diese sozialen Verpflichtungen sind nicht leere Worte. Altersheime, Spitäler, ein sozial-therapeutisches Wohnheim, Häuser für Ferienlager und Hotels ebenfalls Ausdruck des kirchlichen Dienstes an der Gesellschaft. Auch die einzelnen Gemeinden engagieren sich in ihrem Umfeld zum Beispiel mit Besuchen bei Alten und Einsamen, Mittagstischen, Kinder- und Jugendarbeit, Kindertagesstätten oder in der Begleitung Randständiger. Die EMK verfügt über ein eigenes Hilfswerk, das durch Spenden finanziert wird. Connexio, das Netzwerk für die Mission und Diakonie, engagiert sich unter dem Motto «Gemeinsam Gutes tun» in 19 Ländern auf vier Kontinenten: Albanien, Argentinien, Bolivien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Demokratische Republik Kongo, Frankreich, Kambodscha, Makedonien, Polen, Rumänien, Schweiz, Serbien, Simbabwe, Slowakische Republik, Tunesien, Ungarn. Unterstützt werden Projekte der Partnerkirchen durch Beratung und finanzielle Mittel.

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Die Evangelisch-methodistische Kirche (EMK) in der Schweiz gehört seit rund 150 Jahren zur Schweizer Kirchenlandschaft. Sie umfasst heute rund 65 Gemeinden mit rund 10'000 Mitgliedern und Freunden. Ihre Anfänge gehen auf die beiden anglikanischen Pfarrer John und Charles Wesley zurück, die im 18. Jahrhundert in England lebten. Der Begriff «methodistisch» war ursprünglich ein Spottname für die hoch strukturierte Lebensweise eines Studentenkreises an der Universität Oxford, dem damals auch die Brüder Wesley angehörten. Tägliche Bibellektüre, Gebet, Fasten und Wohltätigkeit standen dabei im Zentrum. Massgebende Grundlage für das Leben und den Dienst der EMK ist die Botschaft der Bibel. Die Kirche pflegt ein differenziertes Bibelverständnis, das auch die Tradition, die Vernunft im Sinne des gesunden Menschenverstandes und die persönliche (Alltags-) Erfahrung einbezieht. Damit verbunden ist ein grosser Freiraum für das persönliche Bekenntnis im Alltag durch einen Glauben, der in der Liebe tätig ist. Die EMK will diese Vielfalt ausdrücklich ermöglichen und aushalten. Kirchengründer John Wesley formulierte es so: «allen Fragen, die nicht die Wurzel des Christentums treffen, halten wir es mit der Regel: Denken und denken lassen.» Methodistische Verkündigung zielt auf Veränderung im persönlichen Leben und in der Gesellschaft. Von Beginn weg öffnete dies den Blick für die Armen, Entrechteten und Vernachlässigten in der Gesellschaft. So spielten Methodisten beispielsweise eine wichtige Rolle bei der Abschaffung der Sklaverei in England vor rund 200 Jahren. 1908 verabschiedete die Kirche eine Erklärung zu sozialen Fragen. «Wir bejahen die natürliche Welt als Gottes Werk und widmen uns ihrer Erhaltung, Verbesserung und treuen Verwendung durch die Menschen», wurde damals formuliert. «Wir bekräftigen, dass alle Personen in den Augen Gottes den gleichen Wert besitzen und wir arbeiten deshalb auf eine Gemeinschaft hin, in der der Wert eines jeden Menschen anerkannt, erhalten und gestärkt wird», heisst es unter anderem in den 1946 verabschiedeten Sozialen Grundsätzen, die bis heute regelmässig aktualisiert werden. Diese sozialen Verpflichtungen sind nicht leere Worte. Altersheime, Spitäler, ein sozial-therapeutisches Wohnheim, Häuser für Ferienlager und Hotels ebenfalls Ausdruck des kirchlichen Dienstes an der Gesellschaft. Auch die einzelnen Gemeinden engagieren sich in ihrem Umfeld zum Beispiel mit Besuchen bei Alten und Einsamen, Mittagstischen, Kinder- und Jugendarbeit, Kindertagesstätten oder in der Begleitung Randständiger. Die EMK verfügt über ein eigenes Hilfswerk, das durch Spenden finanziert wird. Connexio, das Netzwerk für die Mission und Diakonie, engagiert sich unter dem Motto «Gemeinsam Gutes tun» in 19 Ländern auf vier Kontinenten: Albanien, Argentinien, Bolivien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Demokratische Republik Kongo, Frankreich, Kambodscha, Makedonien, Polen, Rumänien, Schweiz, Serbien, Simbabwe, Slowakische Republik, Tunesien, Ungarn. Unterstützt werden Projekte der Partnerkirchen durch Beratung und finanzielle Mittel.

Kobel Bestattungsdienst

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Kobel Bestattungsdienst

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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Die Evangelisch-methodistische Kirche (EMK) in der Schweiz gehört seit rund 150 Jahren zur Schweizer Kirchenlandschaft. Sie umfasst heute rund 65 Gemeinden mit rund 10'000 Mitgliedern und Freunden. Ihre Anfänge gehen auf die beiden anglikanischen Pfarrer John und Charles Wesley zurück, die im 18. Jahrhundert in England lebten. Der Begriff «methodistisch» war ursprünglich ein Spottname für die hoch strukturierte Lebensweise eines Studentenkreises an der Universität Oxford, dem damals auch die Brüder Wesley angehörten. Tägliche Bibellektüre, Gebet, Fasten und Wohltätigkeit standen dabei im Zentrum. Massgebende Grundlage für das Leben und den Dienst der EMK ist die Botschaft der Bibel. Die Kirche pflegt ein differenziertes Bibelverständnis, das auch die Tradition, die Vernunft im Sinne des gesunden Menschenverstandes und die persönliche (Alltags-) Erfahrung einbezieht. Damit verbunden ist ein grosser Freiraum für das persönliche Bekenntnis im Alltag durch einen Glauben, der in der Liebe tätig ist. Die EMK will diese Vielfalt ausdrücklich ermöglichen und aushalten. Kirchengründer John Wesley formulierte es so: «allen Fragen, die nicht die Wurzel des Christentums treffen, halten wir es mit der Regel: Denken und denken lassen.» Methodistische Verkündigung zielt auf Veränderung im persönlichen Leben und in der Gesellschaft. Von Beginn weg öffnete dies den Blick für die Armen, Entrechteten und Vernachlässigten in der Gesellschaft. So spielten Methodisten beispielsweise eine wichtige Rolle bei der Abschaffung der Sklaverei in England vor rund 200 Jahren. 1908 verabschiedete die Kirche eine Erklärung zu sozialen Fragen. «Wir bejahen die natürliche Welt als Gottes Werk und widmen uns ihrer Erhaltung, Verbesserung und treuen Verwendung durch die Menschen», wurde damals formuliert. «Wir bekräftigen, dass alle Personen in den Augen Gottes den gleichen Wert besitzen und wir arbeiten deshalb auf eine Gemeinschaft hin, in der der Wert eines jeden Menschen anerkannt, erhalten und gestärkt wird», heisst es unter anderem in den 1946 verabschiedeten Sozialen Grundsätzen, die bis heute regelmässig aktualisiert werden. Diese sozialen Verpflichtungen sind nicht leere Worte. Altersheime, Spitäler, ein sozial-therapeutisches Wohnheim, Häuser für Ferienlager und Hotels ebenfalls Ausdruck des kirchlichen Dienstes an der Gesellschaft. Auch die einzelnen Gemeinden engagieren sich in ihrem Umfeld zum Beispiel mit Besuchen bei Alten und Einsamen, Mittagstischen, Kinder- und Jugendarbeit, Kindertagesstätten oder in der Begleitung Randständiger. Die EMK verfügt über ein eigenes Hilfswerk, das durch Spenden finanziert wird. Connexio, das Netzwerk für die Mission und Diakonie, engagiert sich unter dem Motto «Gemeinsam Gutes tun» in 19 Ländern auf vier Kontinenten: Albanien, Argentinien, Bolivien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Demokratische Republik Kongo, Frankreich, Kambodscha, Makedonien, Polen, Rumänien, Schweiz, Serbien, Simbabwe, Slowakische Republik, Tunesien, Ungarn. Unterstützt werden Projekte der Partnerkirchen durch Beratung und finanzielle Mittel.

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Kobel Bestattungsdienst

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Kobel Bestattungsdienst

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
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Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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