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alters--und-pflegeheim in bleiken-b-oberdiessbach

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Alters- und Pflegeheim Sunnmatt GmbH

Alters- und Pflegeheim Sunnmatt GmbH

Räftlistrasse 40, 3655 Sigriswil
Das Zuhause in schöner Wohnlage

Das Alters- und Pflegeheim Sunnmatt nimmt erwachsene Personen auf, die Pflege und Betreuung benötigen. Zielgruppen sind vorwiegend Leicht- bis Mittelpflegebedürftige. Wir pflegen, betreuen und begleiten unsere Bewohner/innen aber auch in schwierigen Phasen und bis ans Lebensende. Der ärztliche Dienst wird gewährleistet durch Dr. med. Bernhard Schöpf, Allg. Medizin mit Zusatzausbildung in chinesischer Medizin. Ärztlich verordnete Therapien wie Physiotherapie werden extern, bei Bedarf auch intern durchgeführt. Laboranalysen vergeben wir extern. Wir bieten zudem Dienstleistungen an wie: Coiffeuse, Fusspflege, v erschiedenste Aktivitäten, Spiel und Spass Über unsere Philosophie... Unsere Devise lautet: Wohlfühlen, zu Hause sein, auf individuelle Wünsche eingehen. Einmalige Lage. Abseits vom Verkehr und doch zentral (10 Min. vom Dorfzentrum) Traumhafte Aussicht von allen Zimmern auf die herrliche Bergwelt und den prächtigen Thunersee 17 gemütliche, heimelige Einzelzimmer Möbliert oder mit eigenen Möbeln Ausgerüstet mit Spitalbetten Freundliche Atmosphäre Gemütliches Beisammensein Gut und angepasst essen Das Alters- und Pflegeheim Sunnmatt ist vom Kanton und den Krankenkassen anerkannt, wird von Fachkräften geführt und beschäftigt motivierte Fachkräfte.

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HeimAlters- und Pflegeheim
Räftlistrasse 40, 3655 Sigriswil
HeimAlters- und Pflegeheim
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Das Alters- und Pflegeheim Sunnmatt nimmt erwachsene Personen auf, die Pflege und Betreuung benötigen. Zielgruppen sind vorwiegend Leicht- bis Mittelpflegebedürftige. Wir pflegen, betreuen und begleiten unsere Bewohner/innen aber auch in schwierigen Phasen und bis ans Lebensende. Der ärztliche Dienst wird gewährleistet durch Dr. med. Bernhard Schöpf, Allg. Medizin mit Zusatzausbildung in chinesischer Medizin. Ärztlich verordnete Therapien wie Physiotherapie werden extern, bei Bedarf auch intern durchgeführt. Laboranalysen vergeben wir extern. Wir bieten zudem Dienstleistungen an wie: Coiffeuse, Fusspflege, v erschiedenste Aktivitäten, Spiel und Spass Über unsere Philosophie... Unsere Devise lautet: Wohlfühlen, zu Hause sein, auf individuelle Wünsche eingehen. Einmalige Lage. Abseits vom Verkehr und doch zentral (10 Min. vom Dorfzentrum) Traumhafte Aussicht von allen Zimmern auf die herrliche Bergwelt und den prächtigen Thunersee 17 gemütliche, heimelige Einzelzimmer Möbliert oder mit eigenen Möbeln Ausgerüstet mit Spitalbetten Freundliche Atmosphäre Gemütliches Beisammensein Gut und angepasst essen Das Alters- und Pflegeheim Sunnmatt ist vom Kanton und den Krankenkassen anerkannt, wird von Fachkräften geführt und beschäftigt motivierte Fachkräfte.

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Kobel Bestattungsdienst

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Kobel Bestattungsdienst

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
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Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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Das Alters- und Pflegeheim Sunnmatt nimmt erwachsene Personen auf, die Pflege und Betreuung benötigen. Zielgruppen sind vorwiegend Leicht- bis Mittelpflegebedürftige. Wir pflegen, betreuen und begleiten unsere Bewohner/innen aber auch in schwierigen Phasen und bis ans Lebensende. Der ärztliche Dienst wird gewährleistet durch Dr. med. Bernhard Schöpf, Allg. Medizin mit Zusatzausbildung in chinesischer Medizin. Ärztlich verordnete Therapien wie Physiotherapie werden extern, bei Bedarf auch intern durchgeführt. Laboranalysen vergeben wir extern. Wir bieten zudem Dienstleistungen an wie: Coiffeuse, Fusspflege, v erschiedenste Aktivitäten, Spiel und Spass Über unsere Philosophie... Unsere Devise lautet: Wohlfühlen, zu Hause sein, auf individuelle Wünsche eingehen. Einmalige Lage. Abseits vom Verkehr und doch zentral (10 Min. vom Dorfzentrum) Traumhafte Aussicht von allen Zimmern auf die herrliche Bergwelt und den prächtigen Thunersee 17 gemütliche, heimelige Einzelzimmer Möbliert oder mit eigenen Möbeln Ausgerüstet mit Spitalbetten Freundliche Atmosphäre Gemütliches Beisammensein Gut und angepasst essen Das Alters- und Pflegeheim Sunnmatt ist vom Kanton und den Krankenkassen anerkannt, wird von Fachkräften geführt und beschäftigt motivierte Fachkräfte.

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Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
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