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Beerdigungsinstitut Bürgin & Thoma

Bewertung 4.3 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen

Beerdigungsinstitut Bürgin & Thoma

Kasernenstrasse 9, 4410 Liestal
Wir sind für Sie da

Beerdigungsinstitut Bürgin & Thoma AG Was wir für Sie tun können Der Verlust eines nahestehenden Menschen beschäftigt Freunde und Verwandte und lässt nur wenig Raum für andere Gedanken. Soforthilfe im Todesfall Tag und Nacht, Sonn- und Feiertag Pikettdienst 24 Stunden. Überführungen Schweizweit sowie Heim und Rückschaffungen im Ausland. Informationen Unsere Aufgabe lässt sich in keinen Terminplan zwängen, weil das Unvermeidliche zu jeder Tages- und Nachtzeit eintreffen kann. Wir sind deshalb an jedem Tag des Jahres, rund um die Uhr, persönlich für sie erreichbar. Dies ist mehr als eine Pflicht. Es ist die Voraussetzung um dem letzen Willen der Verstorbenen und den Wünschen der Hinterbliebenen zu entsprechen. Nur das persönliche Gespräch kann die Grundlage ihres Vertrauens bilden – es ist die Basis um die uns übertragenen Aufgaben in ihrem Sinne zu erfüllen. Soforthilfe im Todesfall Tag und Nacht, Sonn- und Feiertag Pikettdienst 24 Stunden. Überführungen Schweizweit sowie Heim und Rückschaffungen im Ausland. E-Mail Adresse: info@buergin-thoma.ch „Geliehen ist der Menschen Leben, der Tod nimmt, was die Geburt gegeben.“ Der Lauf der Zeit und die Vergänglichkeit der Dinge sind unabänderlich, so auch der Tod. Zuweilen kündet er sich an, oft kommt er plötzlich und unerwartet. Die Endgültigkeit des Abschieds bereitet den Angehörigen stets Schmerz und Leid. Der Verlust eines nahestehenden Menschen beschäftigt Freunde und Verwandte und lässt nur wenig Raum für andere Gedanken. Der Schmerz macht es den trauernden Angehörigen oft schwer, sich um die notwendigen Schritte, die zahlreichen Formalitäten zu kümmern. Wir betrachten es als unsere wichtigste Aufgabe, den Hinterbliebenen soviel wie möglich von dieser Last abzunehmen, Ihnen unkompliziert und unbürokratisch zu helfen. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen deshalb kurz unsere Dienstleistungen beschreiben, die Sie an jedem Tag des Jahres rund um die Uhr in Anspruch nehmen können. Bestattungsarten : • Erdbestattung • Beisetzung in einem Erdreihengrab • Beisetzung in einem neuen oder bestehenden Familiengrab • Feuerbestattung • Beisetzung in einem Urnenreihengrab • Beisetzung in einer Urnennische / Urnenwand • Beisetzung in einem neuen oder bestehenden Familiengrab • Beisetzung in einem Gemeinschaftsgrab • Beisetzung in der Natur oder auf Privatgrund • Bestattungsfreiheit für Aschen resp. Urnen in der Schweiz • See- und Flussbestattung • Motorradbestattung • Überführung Wir kümmern uns aber auch um aufwendigere Überführungen im In- und Ausland. • Todesanzeigen, Danksagungen, Nachruf Särge & Urnen • exclusive Särge • Grabkreuze • Engelskörper • exclusive Urnen • Holzurnen • Kleinurnen • Oekournen • Metallurnen • Tonurnen • Urnenembleme • Bebbi Sarg • Bebbi Urne

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BestattungenBestattungsinstitut
Kasernenstrasse 9, 4410 Liestal
BestattungenBestattungsinstitut
Wir sind für Sie da

Beerdigungsinstitut Bürgin & Thoma AG Was wir für Sie tun können Der Verlust eines nahestehenden Menschen beschäftigt Freunde und Verwandte und lässt nur wenig Raum für andere Gedanken. Soforthilfe im Todesfall Tag und Nacht, Sonn- und Feiertag Pikettdienst 24 Stunden. Überführungen Schweizweit sowie Heim und Rückschaffungen im Ausland. Informationen Unsere Aufgabe lässt sich in keinen Terminplan zwängen, weil das Unvermeidliche zu jeder Tages- und Nachtzeit eintreffen kann. Wir sind deshalb an jedem Tag des Jahres, rund um die Uhr, persönlich für sie erreichbar. Dies ist mehr als eine Pflicht. Es ist die Voraussetzung um dem letzen Willen der Verstorbenen und den Wünschen der Hinterbliebenen zu entsprechen. Nur das persönliche Gespräch kann die Grundlage ihres Vertrauens bilden – es ist die Basis um die uns übertragenen Aufgaben in ihrem Sinne zu erfüllen. Soforthilfe im Todesfall Tag und Nacht, Sonn- und Feiertag Pikettdienst 24 Stunden. Überführungen Schweizweit sowie Heim und Rückschaffungen im Ausland. E-Mail Adresse: info@buergin-thoma.ch „Geliehen ist der Menschen Leben, der Tod nimmt, was die Geburt gegeben.“ Der Lauf der Zeit und die Vergänglichkeit der Dinge sind unabänderlich, so auch der Tod. Zuweilen kündet er sich an, oft kommt er plötzlich und unerwartet. Die Endgültigkeit des Abschieds bereitet den Angehörigen stets Schmerz und Leid. Der Verlust eines nahestehenden Menschen beschäftigt Freunde und Verwandte und lässt nur wenig Raum für andere Gedanken. Der Schmerz macht es den trauernden Angehörigen oft schwer, sich um die notwendigen Schritte, die zahlreichen Formalitäten zu kümmern. Wir betrachten es als unsere wichtigste Aufgabe, den Hinterbliebenen soviel wie möglich von dieser Last abzunehmen, Ihnen unkompliziert und unbürokratisch zu helfen. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen deshalb kurz unsere Dienstleistungen beschreiben, die Sie an jedem Tag des Jahres rund um die Uhr in Anspruch nehmen können. Bestattungsarten : • Erdbestattung • Beisetzung in einem Erdreihengrab • Beisetzung in einem neuen oder bestehenden Familiengrab • Feuerbestattung • Beisetzung in einem Urnenreihengrab • Beisetzung in einer Urnennische / Urnenwand • Beisetzung in einem neuen oder bestehenden Familiengrab • Beisetzung in einem Gemeinschaftsgrab • Beisetzung in der Natur oder auf Privatgrund • Bestattungsfreiheit für Aschen resp. Urnen in der Schweiz • See- und Flussbestattung • Motorradbestattung • Überführung Wir kümmern uns aber auch um aufwendigere Überführungen im In- und Ausland. • Todesanzeigen, Danksagungen, Nachruf Särge & Urnen • exclusive Särge • Grabkreuze • Engelskörper • exclusive Urnen • Holzurnen • Kleinurnen • Oekournen • Metallurnen • Tonurnen • Urnenembleme • Bebbi Sarg • Bebbi Urne

Bewertung 4.3 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen

Kobel Bestattungsdienst

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Kobel Bestattungsdienst

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
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Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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Beerdigungsinstitut Bürgin & Thoma

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Beerdigungsinstitut Bürgin & Thoma AG Was wir für Sie tun können Der Verlust eines nahestehenden Menschen beschäftigt Freunde und Verwandte und lässt nur wenig Raum für andere Gedanken. Soforthilfe im Todesfall Tag und Nacht, Sonn- und Feiertag Pikettdienst 24 Stunden. Überführungen Schweizweit sowie Heim und Rückschaffungen im Ausland. Informationen Unsere Aufgabe lässt sich in keinen Terminplan zwängen, weil das Unvermeidliche zu jeder Tages- und Nachtzeit eintreffen kann. Wir sind deshalb an jedem Tag des Jahres, rund um die Uhr, persönlich für sie erreichbar. Dies ist mehr als eine Pflicht. Es ist die Voraussetzung um dem letzen Willen der Verstorbenen und den Wünschen der Hinterbliebenen zu entsprechen. Nur das persönliche Gespräch kann die Grundlage ihres Vertrauens bilden – es ist die Basis um die uns übertragenen Aufgaben in ihrem Sinne zu erfüllen. Soforthilfe im Todesfall Tag und Nacht, Sonn- und Feiertag Pikettdienst 24 Stunden. Überführungen Schweizweit sowie Heim und Rückschaffungen im Ausland. E-Mail Adresse: info@buergin-thoma.ch „Geliehen ist der Menschen Leben, der Tod nimmt, was die Geburt gegeben.“ Der Lauf der Zeit und die Vergänglichkeit der Dinge sind unabänderlich, so auch der Tod. Zuweilen kündet er sich an, oft kommt er plötzlich und unerwartet. Die Endgültigkeit des Abschieds bereitet den Angehörigen stets Schmerz und Leid. Der Verlust eines nahestehenden Menschen beschäftigt Freunde und Verwandte und lässt nur wenig Raum für andere Gedanken. Der Schmerz macht es den trauernden Angehörigen oft schwer, sich um die notwendigen Schritte, die zahlreichen Formalitäten zu kümmern. Wir betrachten es als unsere wichtigste Aufgabe, den Hinterbliebenen soviel wie möglich von dieser Last abzunehmen, Ihnen unkompliziert und unbürokratisch zu helfen. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen deshalb kurz unsere Dienstleistungen beschreiben, die Sie an jedem Tag des Jahres rund um die Uhr in Anspruch nehmen können. Bestattungsarten : • Erdbestattung • Beisetzung in einem Erdreihengrab • Beisetzung in einem neuen oder bestehenden Familiengrab • Feuerbestattung • Beisetzung in einem Urnenreihengrab • Beisetzung in einer Urnennische / Urnenwand • Beisetzung in einem neuen oder bestehenden Familiengrab • Beisetzung in einem Gemeinschaftsgrab • Beisetzung in der Natur oder auf Privatgrund • Bestattungsfreiheit für Aschen resp. Urnen in der Schweiz • See- und Flussbestattung • Motorradbestattung • Überführung Wir kümmern uns aber auch um aufwendigere Überführungen im In- und Ausland. • Todesanzeigen, Danksagungen, Nachruf Särge & Urnen • exclusive Särge • Grabkreuze • Engelskörper • exclusive Urnen • Holzurnen • Kleinurnen • Oekournen • Metallurnen • Tonurnen • Urnenembleme • Bebbi Sarg • Bebbi Urne

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Kobel Bestattungsdienst

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Kobel Bestattungsdienst

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Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
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Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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