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KamSo GmbH
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KamSo GmbH

Sorbachschächli 122, 3537 Eggiwil
KamSo GmbH - Persönlich und kompetent, schützen wir Sie und Ihr Gut.

Unsere Dienstleistungen : *Vor Ort Einschätzung - Wenn Sie sich nicht sicher sind welche Art von Schädlingen Sie haben oder ob es sich gar nicht um Schädlinge handelt, zögern Sie nicht uns zu schreiben oder anzurufen. Wir können eine vorläufige Einschätzung machen und vor Ort die Lage fachmännisch beurteilen. Wir beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen situationsbedingte Lösungsvorschläge, um Sie und Ihr Heim zu schützen. * Unternehmenskunden - Für Unternehmenskunden führen wir auch Schädlingskontrollen durch. Mittels systematischer und zuverlässiger Überprüfung (Schädlingskontrolle) können Einzeltiere gestoppt werden, bevor sie sich niederlassen, ausbreiten und somit sichtbar oder hörbar werden. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Abklärung Ihrer Bedürfnisse. Wir erstellen Ihnen gerne eine Offerte. * Blaulichtorganisationen - Wir arbeiten eng mit den Blaulichtorganisationen der Region zusammen. In mehreren Gemeinden sind wir der erste Ansprechpartner für Polizei und Feuerwehr. Bei eingehenden Insekten-Notrufen über die Notfallnummern übernehmen wir die Ausführung. Dank unsere Ausbildung können wir die Organisationen in diesen Nebenaufgaben entlasten. * Nagetiere - Mäuse und Ratten stellen im Zusammenhang mit Lebensmitteln ein Hygieneproblem dar. Durch ihr Nagen können sie auch Schäden in Gebäuden anrichten. Sehen oder hören Sie diese Tiere oder deren Auswirkungen, ist aufgrund der rasanten Population rasches handeln angesagt. Schädlich im Haus, nützlich in der Natur. Denn dort verteilen sie unter anderem Samen und verwerten Abfälle. * Ameisen - Wenn in der Küche nichts mehr sicher ist oder die Terrasse vor lauter Ameisen nicht mehr benutzt werden kann, muss Abhilfe geschaffen werden. Trotz hervorragender Eigenschaften als Müllabfuhr in der Wildnis können diese Tiere, nicht nur im Wohnbereich, sondern auch im Garten Schaden anrichten. Beispielsweise züchten (und melken) sie Blattläuse, welche wiederum Ihre Gartenpflanzen zerstören können. * Schaben / Kakerlaken - Waldschaben verirren sich gelegentlich in Gebäude, können dort jedoch nicht überleben. Diese tagaktiven Schaben sind nicht zu verwechseln mit ihren nachtaktiven Verwandten. Küchenschaben, auch Kakerlaken genannt, fliehen vor dem Licht. Ihre Verunreinigung kann Krankheitserreger übertragen und allergische Reaktionen auslösen. Möglichst schnelle Bekämpfung ist notwendig. * Wespen - In Siedlungsgebieten können Wespen lästig oder gar furchterregend sein. Es gibt über 600 Wespenarten in Mitteleuropa. Nur zwei Wespenarten gelten als bedrohlich und stürzen sich auf Fleisch und Süssigkeiten. Jedoch verteidigen auch andere Arten ihr Nest, wenn jemand zu nahe kommt. Eine Umsiedlung kann deshalb immer abgeklärt werden. * Bienenvölker umsiedeln - Im Frühjahr und Sommer können Bienenvölker schwärmen. Dies bedeutet, dass sich ein Teil des Volkes abspaltet uns sich einen neuen Lebensraum sucht. Diese Schwärme legen ein friedliches Verhalten an den Tag. Dennoch sind sie unpraktisch in Gärten, an Obstbäumen oder in Storenkästen. Wir tun unser Möglichstes, damit Bienen umgesiedelt werden können und nicht vernichtet werden müssen. * Wildbienenanalyse - Immer öfter, werden auf öffentlichen Plätzen oder in privaten Gärten Lebensräume für Wildbienen geplant und realisiert. Ob die Wildbienen sich niederlassen, hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab, welche nicht abschliessend festgelegt werden können. Haben Sie die Bedingungen für ein Wildbienenhabitat geschaffen und möchten wissen, ob es auch benutzt wird? Gerne prüfen wir dies für Sie. * Fenstergitter - Wir vermessen und montieren Insektengitter. Die Fenstergitter der Marke G&H zeichnen sich durch vielseitige Auswahl, Massanfertigung und top Qualität aus. Die Rollgitternetze können bei Bedarf ausgewechselt werden. So haben Sie auch nach Jahren noch Freude am Produkt. Kontaktieren Sie uns, wir zeigen Ihnen gerne die Muster und erstellen eine Offerte. * Mauki / Mauki mieten - Der Mauki -Mäusevernichter dient ausschliesslich dem Zweck, Feld- und Wühlmäuse in ihren Bauten, welche sich auf dem Feld befinden, zu bekämpfen. Diese Bekämpfungsmethode ist gefahrlos für Katzen, Greifvögel, Füchse und andere Nützlinge. Die Mauki kann auch gemietet werden, von Personen, welche die gesetzlichen Auflagen erfüllen.

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SchädlingsbekämpfungInsektenschutzDesinfektionen
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KamSo GmbH - Persönlich und kompetent, schützen wir Sie und Ihr Gut.

Unsere Dienstleistungen : *Vor Ort Einschätzung - Wenn Sie sich nicht sicher sind welche Art von Schädlingen Sie haben oder ob es sich gar nicht um Schädlinge handelt, zögern Sie nicht uns zu schreiben oder anzurufen. Wir können eine vorläufige Einschätzung machen und vor Ort die Lage fachmännisch beurteilen. Wir beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen situationsbedingte Lösungsvorschläge, um Sie und Ihr Heim zu schützen. * Unternehmenskunden - Für Unternehmenskunden führen wir auch Schädlingskontrollen durch. Mittels systematischer und zuverlässiger Überprüfung (Schädlingskontrolle) können Einzeltiere gestoppt werden, bevor sie sich niederlassen, ausbreiten und somit sichtbar oder hörbar werden. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Abklärung Ihrer Bedürfnisse. Wir erstellen Ihnen gerne eine Offerte. * Blaulichtorganisationen - Wir arbeiten eng mit den Blaulichtorganisationen der Region zusammen. In mehreren Gemeinden sind wir der erste Ansprechpartner für Polizei und Feuerwehr. Bei eingehenden Insekten-Notrufen über die Notfallnummern übernehmen wir die Ausführung. Dank unsere Ausbildung können wir die Organisationen in diesen Nebenaufgaben entlasten. * Nagetiere - Mäuse und Ratten stellen im Zusammenhang mit Lebensmitteln ein Hygieneproblem dar. Durch ihr Nagen können sie auch Schäden in Gebäuden anrichten. Sehen oder hören Sie diese Tiere oder deren Auswirkungen, ist aufgrund der rasanten Population rasches handeln angesagt. Schädlich im Haus, nützlich in der Natur. Denn dort verteilen sie unter anderem Samen und verwerten Abfälle. * Ameisen - Wenn in der Küche nichts mehr sicher ist oder die Terrasse vor lauter Ameisen nicht mehr benutzt werden kann, muss Abhilfe geschaffen werden. Trotz hervorragender Eigenschaften als Müllabfuhr in der Wildnis können diese Tiere, nicht nur im Wohnbereich, sondern auch im Garten Schaden anrichten. Beispielsweise züchten (und melken) sie Blattläuse, welche wiederum Ihre Gartenpflanzen zerstören können. * Schaben / Kakerlaken - Waldschaben verirren sich gelegentlich in Gebäude, können dort jedoch nicht überleben. Diese tagaktiven Schaben sind nicht zu verwechseln mit ihren nachtaktiven Verwandten. Küchenschaben, auch Kakerlaken genannt, fliehen vor dem Licht. Ihre Verunreinigung kann Krankheitserreger übertragen und allergische Reaktionen auslösen. Möglichst schnelle Bekämpfung ist notwendig. * Wespen - In Siedlungsgebieten können Wespen lästig oder gar furchterregend sein. Es gibt über 600 Wespenarten in Mitteleuropa. Nur zwei Wespenarten gelten als bedrohlich und stürzen sich auf Fleisch und Süssigkeiten. Jedoch verteidigen auch andere Arten ihr Nest, wenn jemand zu nahe kommt. Eine Umsiedlung kann deshalb immer abgeklärt werden. * Bienenvölker umsiedeln - Im Frühjahr und Sommer können Bienenvölker schwärmen. Dies bedeutet, dass sich ein Teil des Volkes abspaltet uns sich einen neuen Lebensraum sucht. Diese Schwärme legen ein friedliches Verhalten an den Tag. Dennoch sind sie unpraktisch in Gärten, an Obstbäumen oder in Storenkästen. Wir tun unser Möglichstes, damit Bienen umgesiedelt werden können und nicht vernichtet werden müssen. * Wildbienenanalyse - Immer öfter, werden auf öffentlichen Plätzen oder in privaten Gärten Lebensräume für Wildbienen geplant und realisiert. Ob die Wildbienen sich niederlassen, hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab, welche nicht abschliessend festgelegt werden können. Haben Sie die Bedingungen für ein Wildbienenhabitat geschaffen und möchten wissen, ob es auch benutzt wird? Gerne prüfen wir dies für Sie. * Fenstergitter - Wir vermessen und montieren Insektengitter. Die Fenstergitter der Marke G&H zeichnen sich durch vielseitige Auswahl, Massanfertigung und top Qualität aus. Die Rollgitternetze können bei Bedarf ausgewechselt werden. So haben Sie auch nach Jahren noch Freude am Produkt. Kontaktieren Sie uns, wir zeigen Ihnen gerne die Muster und erstellen eine Offerte. * Mauki / Mauki mieten - Der Mauki -Mäusevernichter dient ausschliesslich dem Zweck, Feld- und Wühlmäuse in ihren Bauten, welche sich auf dem Feld befinden, zu bekämpfen. Diese Bekämpfungsmethode ist gefahrlos für Katzen, Greifvögel, Füchse und andere Nützlinge. Die Mauki kann auch gemietet werden, von Personen, welche die gesetzlichen Auflagen erfüllen.

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Kobel Bestattungsdienst

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Kobel Bestattungsdienst

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
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Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Kobel Bestattungsdienst

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Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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