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Alters- und Pflegeheim Günschmatte

Alters- und Pflegeheim Günschmatte

Günschmatte 141, 3822 Lauterbrunnen
Altersheim- und Pflegeheim Guenschmatte

Willkommen auf der Webseite des Alters- und Pflegeheim Günschmatte. Das zertifizierte Alters- und Pflegeheim Lauterbrunnen mit seinen 35 heimeligen Einzelzimmern steht jeder Mitbürgerin/ jedem Mitbürger offen - Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Lauterbrunnen haben indessen Vorrang. Die "Günschmatte" will keine Insel für betagte Menschen sein. Beziehungen zum öffentlichen Leben, zu den übrigen Talbewohnern und Verwandten, Freunden und Bekannten sollen möglichst erhalten und gepflegt werden. Talbewohner im AHV-Alter und Angehörige sind jederzeit zum offenen Mittagstisch willkommen. Ein schmuckes Übergangszimmer lädt zum unverbindlichen Schnuppern während 3 bis 4 Wochen ein. Öffentlich sind insbesondere die Andachten jeweils am ersten und dritten Mittwoch um 16.00 Uhr, gehalten von einem Pfarrer der Kirchgemeinde Lauterbrunnen. Zum ordentlichen Wochenprogramm zählen ferner das Lisme-Chränzli und die Rüstgruppe. Von Zeit zu Zeit werden kleine Ausflüge im Tal angeboten. Die medizinische Versorgung stellen die Ärzte von Lauterbrunnen und Wengen sicher. Die freie Arztwahl ist jedoch gewährleistet. Auch schwerstpflegebedürftige Pensionärinnen und Pensionäre dürfen bei uns bleiben. Allen Pensionären stehen Gemeinschaftsräume wie die Cafeteria, der Fernsehraum und die gute Stube zur Verfügung. KONTAKT Alters- und Pflegeheim Günschmatte Günschmatte 141 3822 Lauterbrunnen Tel. 033 856 22 00 Fax 033 856 22 09 info@guenschmatte.ch www.guenschmatte.ch

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HeimAlters- und Pflegeheim
Günschmatte 141, 3822 Lauterbrunnen
HeimAlters- und Pflegeheim
Altersheim- und Pflegeheim Guenschmatte

Willkommen auf der Webseite des Alters- und Pflegeheim Günschmatte. Das zertifizierte Alters- und Pflegeheim Lauterbrunnen mit seinen 35 heimeligen Einzelzimmern steht jeder Mitbürgerin/ jedem Mitbürger offen - Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Lauterbrunnen haben indessen Vorrang. Die "Günschmatte" will keine Insel für betagte Menschen sein. Beziehungen zum öffentlichen Leben, zu den übrigen Talbewohnern und Verwandten, Freunden und Bekannten sollen möglichst erhalten und gepflegt werden. Talbewohner im AHV-Alter und Angehörige sind jederzeit zum offenen Mittagstisch willkommen. Ein schmuckes Übergangszimmer lädt zum unverbindlichen Schnuppern während 3 bis 4 Wochen ein. Öffentlich sind insbesondere die Andachten jeweils am ersten und dritten Mittwoch um 16.00 Uhr, gehalten von einem Pfarrer der Kirchgemeinde Lauterbrunnen. Zum ordentlichen Wochenprogramm zählen ferner das Lisme-Chränzli und die Rüstgruppe. Von Zeit zu Zeit werden kleine Ausflüge im Tal angeboten. Die medizinische Versorgung stellen die Ärzte von Lauterbrunnen und Wengen sicher. Die freie Arztwahl ist jedoch gewährleistet. Auch schwerstpflegebedürftige Pensionärinnen und Pensionäre dürfen bei uns bleiben. Allen Pensionären stehen Gemeinschaftsräume wie die Cafeteria, der Fernsehraum und die gute Stube zur Verfügung. KONTAKT Alters- und Pflegeheim Günschmatte Günschmatte 141 3822 Lauterbrunnen Tel. 033 856 22 00 Fax 033 856 22 09 info@guenschmatte.ch www.guenschmatte.ch

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Basler Zentrum für Bildung BZB Privat-Gymnasium

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

Basler Zentrum für Bildung BZB Privat-Gymnasium

Eulerstrasse 42, 4051 Basel
WILLKOMMEN IM BZB

Willkommen im BZB Das BZB ist die kleine und persönliche Privatschule in Basel, die auf jede seiner Schülerinnen und jeden seiner Schüler individuell und persönlich eingehen kann. Im BZB werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Kleinstklassen von der Primarschule, über die Sekundarstufe ihren Fähigkeiten entsprechend auf eine Berufslehre oder eine Schweizerische Matur vorbereitet. Unsere Schule ist nicht gewinnorientiert und wird deshalb auch von einer Genossenschaft getragen. Lernen Sie das BZB unverbindlich kennen! Der Eintritt ins BZB ist nach Absprache jederzeit möglich. Rufen Sie zur Vereinbarung eines Termins mit der Schulleiterin Vreni Sitzler-Meier einfach an! Machen Sie sich anlässlich einer Schnupperwoche bei uns ein genaueres Bild, diese ist selbstverständlich gratis und unverbindlich. Kleinstklassen Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass das Lernen am nachhaltigsten ist, wenn der Unterricht in familiären Grössenverhältnissen kommunikativ getragen wird. Aus diesem Grund werden die Schüler im BZB seit Beginn in Kleinstklassen unterrichtet und gefördert, denn: • die Schüler sind konzentrierter. • der Kontakt zwischen Lehrpersonen und Lernenden ist intensiv und die Lehrperson kann auf jeden einzelnen Schüler besser eingehen, keiner wird übersehen oder kann sich verstecken. • der Unterrichtsstoff ist auf das Wesentliche konzentriert und ist effizienter und individueller. Dadurch kann die Ausbildungsdauer auf gymnasialer Stufe gegenüber einer grossen Klasse oft beträchtlich verkürzt werden. • im BZB ist die Lern- und Arbeitstechnik in den Unterricht integriert. • der Lehrplan kann individuell angepasst werden, er entspricht den Reglementen und Stoffplänen des Bundesamtes für Bildung oder den kantonalen Vorgaben. • der Schüler lernt, frei von Angst und Stress, selbständig zu arbeiten und bei Prüfungen das Gelernte sicher wiederzugeben. Nächste Termine Individuell und persönlich Unsere kleine Schule bringt es mit sich, dass die Schulleitung den Schülern und ihren Eltern jederzeit auch kurzfristig persönlich zur Verfügung steht. Insbesondere hat jede Klasse alle ein bis zwei Wochen mit der Schulleitung eine Aussprachestunde, in der neben fachlichen und organisatorischen Problemen weitere anstehende Fragen besprochen werden. Die Schulleitung kennt alle Schüler persönlich und kann bei Problemen sofort reagieren. Unsere Schülerinnen und Schüler werden während der Eingewöhnungsphase nicht sich selbst überlassen. Von Beginn weg wird Leistung verlangt, allerdings eine sinnvolle, die auch erbracht werden kann. Die Leistung wird benotet. Es wird keine unpersönliche Notenliste in Form eines Zeugnisses überreicht, sondern an jedem Quartalsende setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern, der Schulleitung und allen sie unterrichtenden Lehrpersonen zusammen. Sie besprechen gemeinsam die Leistungen und erarbeiten anschliessend das nächste Teilziel. Da wir immer darum bemüht sind, die Lernbedingungen individuell zu optimieren, kann bei diesem Anlass auch eine Umteilung auf eine andere Stufe vorgenommen werden. Unser Schulangebot richtet sich an Kinder, Jungendliche, Erwachsene, Hochbegabte und Schüler mit besonderen Bedürfnissen, grundsätzlich unabhängig von der Vorbildung. Sie werden auf eine Schweizerisch Maturprüfung, eine Berufslehre oder auch einen Wiedereinstieg in eine öffentliche Schule vorbereitet. Was ist anders im BZB Das BZB gibt es seit 28 Jahren, es ist langsam gewachsen und klein geblieben, weil wir jedem Schüler in einer persönlichen und familiären Atmosphäre gerecht werden möchten. Wer ans BZB kommt • Gymnasiasten, die ihre Ausbildung an ihren öffentlichen Gymnasien nicht fortsetzen können oder wollen. • Hochbegabte Kinder und Jugendliche, die individuell gefördert und gefordert werden wollen und die Matur eventuell schneller erreichen wollen als andere. Bei uns werden sie zusammen mit Normalbegabten unterrichtet. So werden sie nicht nur schulisch sondern auch sozial gefördert. • Erwachsene, die mit der Matur ihre Basisausbildung abrunden, den Zugang zu den Universitäten erhalten wollen oder ganz einfach ihre Karriereaussichten verbessern möchten. • Jugendliche, die die Sekundar-, Bezirks- oder Realschule abgeschlossen haben und nun die gymnasiale Laufbahn einschlagen wollen oder gründlich abklären möchten, was für sie der beste nächste Schritt ist (z.B. eine Berufslehre). • Kinder, die individuell gefördert und gefordert werden wollen, und die sich in Kleinklassen in einem überschaubaren Schulhaus besser aufgehoben und integriert fühlen.Kleinstklassen Primarschule BZB Primarschule BZB (1. – 6. Schuljahr) Das Kind profitiert vom Kleinklassensystem (7 bis 10 Schüler) und der intensiven Rundumbetreuung. Wir haben das 6/3/3-Konzept bereits umgesetzt. Die Schüler werden ausschliesslich von Primarlehrern unterrichtet und betreut. Ab dem fünften Schuljahr können in einzelnen Fächern, wie Englisch auch Lehrer aus der Sekundarstufe zugezogen werden. Dadurch wird der Übergang von der Primarschule in die Sekundarschule leichter, die Schüler gewöhnen sich schon schrittweise an neue Lehrpersonen und Lehrmethoden. Inhaltlich legen wir die Schwerpunkte auf die Muttersprache (Deutsch) und Rechnen. Zusätzlich erhalten unsere früh eine sinnvolle Einführung in die englische Sprache, lernen die wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweise kennen, erarbeiten spannende Projekte im Projektunterricht und üben den sinnvollen Umgang mit Computern. In der Primarschule muss das Selbstbewusstsein des Kindes aufgebaut und gestärkt werden, damit sich hier die grösste Motivation des Kindes für alles Neue entfalten kann. Auch die Grundlage für die Entwicklung des Sozialisierungsprozesses wird auf dieser Stufe gelegt. In den ersten zwei Jahren der Primarschule wird kein Leistungsdruck aufgebaut, es werden vielmehr die umfangreichen Interessen des Kindes gefördert. Ab dem dritten Jahr legen wir zunehmend Wert auf eine grundsätzliche Leistungsbereitschaft in den Kernfächern Deutsch und Rechnen, was durch das Gegengewicht in den «kreativen Fächer» abwechslungsreich und erträglich gestaltet wird. Dazu kommt: Französisch ab 3. Klasse Englisch ab 4. Klasse Mensch und Umwelt Musische Fächer Bewegung Sekundarstufe BZB Sekundarstufe BZB (7. – 9. Schuljahr) Wir unterrichten die Schüler auf Niveau A, E oder P. Der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von 7 Lernenden ist konzentriert und effizient. Zu Beginn ist die Begleitung durch die Fachlehrer noch sehr intensiv, im Lauf der Zeit legen wir jedoch zunehmend Wert auf grössere Eigenständigkeit und Leistungsbereitschaft, damit die Schüler gut auf eine Berufslehre oder eine weiterführende Schule vorbereitet werden. Unser Vorteil ist, dass wir die Schüler ihrem Leistungs- und Entwicklungsstand entsprechend fördern und fordern können. Damit haben sie auch immer die Möglichkeit einen Abschluss auf einem höheren Niveau als ursprünglich angenommen, zu erreichen, ohne dass zuerst grosse Umteilungen erfolgen müssen. Das Ziel ist: Eine breite Bildung und Ausbildung Eine optimale Vorbereitung auf das Gymnasium, eine Berufsausbildung oder eine weiterführende Schule. Die Klassengrösse ist mit einer Richtzahl von 7 Lernenden so klein, wie sonst in keiner Schule. Fächer 7. Schuljahr D Gs F E @* M Gg B Z/We Sp 8. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z/We Sp 9. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z /We Sp @* = Maturspezifische oder Berufsbildende Fächer wie Latein, Griechisch, Italienisch, Wirtschaft, Berufskunde, Physik-, Chemiepraktikum Gymnasium BZB Wir bereiten Lernende, unabhängig von Vorbildung, Alter und Begleitumständen, in kleinen Klassen auf die Schweizerische Maturprüfung vor. Gemeinsam mit den Lernenden werden die Wissenslücken nach und nach geschlossen, sodass sie dem stufengerechten Unterricht folgen können. In verschiedenen Fächern bieten wir zudem regelmässig Nachhilfe an. Die Kleinstklassen mit einer Richtzahl von sechs Lernenden bilden die ideale Grundlage für optimales Lernen. Dank des konzentrierten Unterrichts und der Berücksichtigung des persönlichen Lerntempos kann das Ziel einer Schweizerischen Maturität oft auch wesentlich schneller als in anderen Schulen erreicht werden. Mit wenigen Ausnahmen haben alle, von uns empfohlenen, Maturanden die Schweizerische Maturität erlangt. Ziel: Schweizerische Maturität Optimale Vorbereitung auf die Schweizerische Matur Aneignung wesentlicher Bildungsinhalte Prüfungsfächer 1. Teil Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte und Geographie) Bildnerisches Gestalten (Musik) Prüfungsfächer 2. Teil Deutsch (erweitertes Niveau) Französisch (oder Englisch als erweitertes Niveau) Englisch Mathematik Schwerpunktfach wahlweise: Wirtschaft & Recht / Latein / Griechisch / Italienisch / Spanisch, Bildnerisches Gestalten Ergänzungsfach wahlweise: Geschichte / Geographie Maturarbeit Ausgleichsmöglichkeiten (Philosophie) (Sport) Schulgeld und Stipendien Schulgeld Für alle BZB-Schüler ist das Schulgeld einheitlich. In unserem Schulgeld sind der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von nur 6 Lernenden (Gymnasium), 7 Lernenden (Sekundarstufe) oder 10 Lernenden (Primarschule) und alle Auslagen für Bücher und Unfallversicherungsprämien inbegriffen. Stipendien Obwohl wir auf nichtgewinnorientierter Basis arbeiten und auch unsere Lehrer wie auch die Schulleitung deutlich weniger verdienen als an öffentlichen Schulen, kostet das Basler Zentrum für Bildung viel Geld. Dessen sind wir uns bewusst. Darum setzen wir uns auch dann für Sie ein, wenn es um die Finanzierung geht. Gute Bildung soll nicht vom Portemonnaie abhängen, sondern ein Grundrecht für jeden sein. Ein Teil unserer Schüler wird finanziell unterstützt durch Kantonsbeiträge, durch Stipendien oder durch unsere oder andere Stiftungen. Die soziale Durchmischung am BZB ist folglich vielfältig. Wir haben viel Erfahrung in dieser Hinsicht und kennen Möglichkeiten. Zögern sie nicht und suchen Sie mit uns das Gespräch. Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne. Beachten Sie bitte, dass für Stipendien der Wohnkanton des Gesuchstellers massgeblich ist. Genossenschaft und Stiftung Genossenschaft BZB Das Basler Zentrum für Bildung ist eine pädagogische Institution, die politisch und konfessionell neutral ist. Das BZB wird von einer Genossenschaft getragen und verwendet seine Mittel und Einkünfte auf gemeinnütziger und nicht gewinnorientierter Basis ausschliesslich zur Erfüllung des beschriebenen Zwecks und im Interesse seiner Schüler • zur Vorbereitung auf die Schweizerische Maturitätsprüfung • zur Vorbereitung auf eine Berufslehre • zu Berufs- und Eignungsabklärungen • als Ergänzung des Schulunterrichtes für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Die Verwaltung der Genossenschaft • Hans Sitzler, Präsident • Dr. Hermann Zingg • Vreni Sitzler-Meier • Monika Naef Stiftung BZB Die Stiftung BZB wurde am 11. Oktober 1985 von den Lehrern, welche das Bildungskonzept entwickelten, ins Leben gerufen, da sie der Meinung waren, dass Bildung nie mit Gewinnstreben verbunden werden kann. Die Beiträge an die Stiftung BZB werden ausnahmslos für Schülerinnen und Schüler des BZB verwendet, die sich sonst den Schulbesuch in unserer Schule nicht leisten könnten. Beiträge an unsere Stiftung können von den Steuern abgezogen werden. PC-Konto 40-32571-5 Geschichte des BZB Am 27. März 1985 begegneten sich in Basel die beiden Pädagogen: Hans Sitzler, Gymnasiallehrer und Dipl.-Chemiker und Hermann Zingg, Dr. phil. I und Rektor eines regionalen Oberstufenzentrums. Die beiden stellten fest, dass sie in ihrer langjährigen Unterrichtspraxis Ideen entwickelt hatten, die sich ergänzten. Und daraus war das Konzept des BZB entstanden: Unterricht in einem familiären Rahmen, ein Lehrer mit fünf Schülern. Dies war die eigentliche Schulreform. Diesem Konzept wurde bis heute die Treue gehalten, es wurde weiterentwickelt und ausgebaut – und es hat sich gelohnt. Das Basler Zentrum für Bildung ist die Schule mit dem richtigen Mass. Erfolge Schülerinnen & Schüler Seit der Gründung des Basler Zentrums für Bildung im Jahr 1985 wird die Liste der erfolgreichen BZB-Absolventen immer länger. Im Herbst 1989 haben uns die ersten drei Maturanden mit dem Maturzeugnis verlassen und unterdessen sind es insgesamt 146 (Stand: 7. März 2014) Damen und Herren, welche uns mit dem Maturzeugnis in der Tasche verlassen haben. Die jüngste Maturandin trat 13jährig, der älteste Maturand 40jährig in die Schule ein und im Durchschnitt bereiteten sich die Kandidaten während 3 Jahren auf die Prüfung vor. Bisher waren 96% der vom BZB zur Prüfung empfohlenen Kandidaten an der Schweizerischen Maturitätsprüfung erfolgreich und wurden u.a. Ärzte, Ingenieure ETH, Lehrerinnen und Lehrer. Wir freuen uns immer wieder, wenn uns ehemalige Schülerinnen und Schülern besuchen und wir erfahren, was sie jetzt machen

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GymnasiumSchule, privatPrimarschuleSekundarschule
Eulerstrasse 42, 4051 Basel
GymnasiumSchule, privatPrimarschuleSekundarschule
WILLKOMMEN IM BZB

Willkommen im BZB Das BZB ist die kleine und persönliche Privatschule in Basel, die auf jede seiner Schülerinnen und jeden seiner Schüler individuell und persönlich eingehen kann. Im BZB werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Kleinstklassen von der Primarschule, über die Sekundarstufe ihren Fähigkeiten entsprechend auf eine Berufslehre oder eine Schweizerische Matur vorbereitet. Unsere Schule ist nicht gewinnorientiert und wird deshalb auch von einer Genossenschaft getragen. Lernen Sie das BZB unverbindlich kennen! Der Eintritt ins BZB ist nach Absprache jederzeit möglich. Rufen Sie zur Vereinbarung eines Termins mit der Schulleiterin Vreni Sitzler-Meier einfach an! Machen Sie sich anlässlich einer Schnupperwoche bei uns ein genaueres Bild, diese ist selbstverständlich gratis und unverbindlich. Kleinstklassen Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass das Lernen am nachhaltigsten ist, wenn der Unterricht in familiären Grössenverhältnissen kommunikativ getragen wird. Aus diesem Grund werden die Schüler im BZB seit Beginn in Kleinstklassen unterrichtet und gefördert, denn: • die Schüler sind konzentrierter. • der Kontakt zwischen Lehrpersonen und Lernenden ist intensiv und die Lehrperson kann auf jeden einzelnen Schüler besser eingehen, keiner wird übersehen oder kann sich verstecken. • der Unterrichtsstoff ist auf das Wesentliche konzentriert und ist effizienter und individueller. Dadurch kann die Ausbildungsdauer auf gymnasialer Stufe gegenüber einer grossen Klasse oft beträchtlich verkürzt werden. • im BZB ist die Lern- und Arbeitstechnik in den Unterricht integriert. • der Lehrplan kann individuell angepasst werden, er entspricht den Reglementen und Stoffplänen des Bundesamtes für Bildung oder den kantonalen Vorgaben. • der Schüler lernt, frei von Angst und Stress, selbständig zu arbeiten und bei Prüfungen das Gelernte sicher wiederzugeben. Nächste Termine Individuell und persönlich Unsere kleine Schule bringt es mit sich, dass die Schulleitung den Schülern und ihren Eltern jederzeit auch kurzfristig persönlich zur Verfügung steht. Insbesondere hat jede Klasse alle ein bis zwei Wochen mit der Schulleitung eine Aussprachestunde, in der neben fachlichen und organisatorischen Problemen weitere anstehende Fragen besprochen werden. Die Schulleitung kennt alle Schüler persönlich und kann bei Problemen sofort reagieren. Unsere Schülerinnen und Schüler werden während der Eingewöhnungsphase nicht sich selbst überlassen. Von Beginn weg wird Leistung verlangt, allerdings eine sinnvolle, die auch erbracht werden kann. Die Leistung wird benotet. Es wird keine unpersönliche Notenliste in Form eines Zeugnisses überreicht, sondern an jedem Quartalsende setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern, der Schulleitung und allen sie unterrichtenden Lehrpersonen zusammen. Sie besprechen gemeinsam die Leistungen und erarbeiten anschliessend das nächste Teilziel. Da wir immer darum bemüht sind, die Lernbedingungen individuell zu optimieren, kann bei diesem Anlass auch eine Umteilung auf eine andere Stufe vorgenommen werden. Unser Schulangebot richtet sich an Kinder, Jungendliche, Erwachsene, Hochbegabte und Schüler mit besonderen Bedürfnissen, grundsätzlich unabhängig von der Vorbildung. Sie werden auf eine Schweizerisch Maturprüfung, eine Berufslehre oder auch einen Wiedereinstieg in eine öffentliche Schule vorbereitet. Was ist anders im BZB Das BZB gibt es seit 28 Jahren, es ist langsam gewachsen und klein geblieben, weil wir jedem Schüler in einer persönlichen und familiären Atmosphäre gerecht werden möchten. Wer ans BZB kommt • Gymnasiasten, die ihre Ausbildung an ihren öffentlichen Gymnasien nicht fortsetzen können oder wollen. • Hochbegabte Kinder und Jugendliche, die individuell gefördert und gefordert werden wollen und die Matur eventuell schneller erreichen wollen als andere. Bei uns werden sie zusammen mit Normalbegabten unterrichtet. So werden sie nicht nur schulisch sondern auch sozial gefördert. • Erwachsene, die mit der Matur ihre Basisausbildung abrunden, den Zugang zu den Universitäten erhalten wollen oder ganz einfach ihre Karriereaussichten verbessern möchten. • Jugendliche, die die Sekundar-, Bezirks- oder Realschule abgeschlossen haben und nun die gymnasiale Laufbahn einschlagen wollen oder gründlich abklären möchten, was für sie der beste nächste Schritt ist (z.B. eine Berufslehre). • Kinder, die individuell gefördert und gefordert werden wollen, und die sich in Kleinklassen in einem überschaubaren Schulhaus besser aufgehoben und integriert fühlen.Kleinstklassen Primarschule BZB Primarschule BZB (1. – 6. Schuljahr) Das Kind profitiert vom Kleinklassensystem (7 bis 10 Schüler) und der intensiven Rundumbetreuung. Wir haben das 6/3/3-Konzept bereits umgesetzt. Die Schüler werden ausschliesslich von Primarlehrern unterrichtet und betreut. Ab dem fünften Schuljahr können in einzelnen Fächern, wie Englisch auch Lehrer aus der Sekundarstufe zugezogen werden. Dadurch wird der Übergang von der Primarschule in die Sekundarschule leichter, die Schüler gewöhnen sich schon schrittweise an neue Lehrpersonen und Lehrmethoden. Inhaltlich legen wir die Schwerpunkte auf die Muttersprache (Deutsch) und Rechnen. Zusätzlich erhalten unsere früh eine sinnvolle Einführung in die englische Sprache, lernen die wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweise kennen, erarbeiten spannende Projekte im Projektunterricht und üben den sinnvollen Umgang mit Computern. In der Primarschule muss das Selbstbewusstsein des Kindes aufgebaut und gestärkt werden, damit sich hier die grösste Motivation des Kindes für alles Neue entfalten kann. Auch die Grundlage für die Entwicklung des Sozialisierungsprozesses wird auf dieser Stufe gelegt. In den ersten zwei Jahren der Primarschule wird kein Leistungsdruck aufgebaut, es werden vielmehr die umfangreichen Interessen des Kindes gefördert. Ab dem dritten Jahr legen wir zunehmend Wert auf eine grundsätzliche Leistungsbereitschaft in den Kernfächern Deutsch und Rechnen, was durch das Gegengewicht in den «kreativen Fächer» abwechslungsreich und erträglich gestaltet wird. Dazu kommt: Französisch ab 3. Klasse Englisch ab 4. Klasse Mensch und Umwelt Musische Fächer Bewegung Sekundarstufe BZB Sekundarstufe BZB (7. – 9. Schuljahr) Wir unterrichten die Schüler auf Niveau A, E oder P. Der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von 7 Lernenden ist konzentriert und effizient. Zu Beginn ist die Begleitung durch die Fachlehrer noch sehr intensiv, im Lauf der Zeit legen wir jedoch zunehmend Wert auf grössere Eigenständigkeit und Leistungsbereitschaft, damit die Schüler gut auf eine Berufslehre oder eine weiterführende Schule vorbereitet werden. Unser Vorteil ist, dass wir die Schüler ihrem Leistungs- und Entwicklungsstand entsprechend fördern und fordern können. Damit haben sie auch immer die Möglichkeit einen Abschluss auf einem höheren Niveau als ursprünglich angenommen, zu erreichen, ohne dass zuerst grosse Umteilungen erfolgen müssen. Das Ziel ist: Eine breite Bildung und Ausbildung Eine optimale Vorbereitung auf das Gymnasium, eine Berufsausbildung oder eine weiterführende Schule. Die Klassengrösse ist mit einer Richtzahl von 7 Lernenden so klein, wie sonst in keiner Schule. Fächer 7. Schuljahr D Gs F E @* M Gg B Z/We Sp 8. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z/We Sp 9. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z /We Sp @* = Maturspezifische oder Berufsbildende Fächer wie Latein, Griechisch, Italienisch, Wirtschaft, Berufskunde, Physik-, Chemiepraktikum Gymnasium BZB Wir bereiten Lernende, unabhängig von Vorbildung, Alter und Begleitumständen, in kleinen Klassen auf die Schweizerische Maturprüfung vor. Gemeinsam mit den Lernenden werden die Wissenslücken nach und nach geschlossen, sodass sie dem stufengerechten Unterricht folgen können. In verschiedenen Fächern bieten wir zudem regelmässig Nachhilfe an. Die Kleinstklassen mit einer Richtzahl von sechs Lernenden bilden die ideale Grundlage für optimales Lernen. Dank des konzentrierten Unterrichts und der Berücksichtigung des persönlichen Lerntempos kann das Ziel einer Schweizerischen Maturität oft auch wesentlich schneller als in anderen Schulen erreicht werden. Mit wenigen Ausnahmen haben alle, von uns empfohlenen, Maturanden die Schweizerische Maturität erlangt. Ziel: Schweizerische Maturität Optimale Vorbereitung auf die Schweizerische Matur Aneignung wesentlicher Bildungsinhalte Prüfungsfächer 1. Teil Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte und Geographie) Bildnerisches Gestalten (Musik) Prüfungsfächer 2. Teil Deutsch (erweitertes Niveau) Französisch (oder Englisch als erweitertes Niveau) Englisch Mathematik Schwerpunktfach wahlweise: Wirtschaft & Recht / Latein / Griechisch / Italienisch / Spanisch, Bildnerisches Gestalten Ergänzungsfach wahlweise: Geschichte / Geographie Maturarbeit Ausgleichsmöglichkeiten (Philosophie) (Sport) Schulgeld und Stipendien Schulgeld Für alle BZB-Schüler ist das Schulgeld einheitlich. In unserem Schulgeld sind der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von nur 6 Lernenden (Gymnasium), 7 Lernenden (Sekundarstufe) oder 10 Lernenden (Primarschule) und alle Auslagen für Bücher und Unfallversicherungsprämien inbegriffen. Stipendien Obwohl wir auf nichtgewinnorientierter Basis arbeiten und auch unsere Lehrer wie auch die Schulleitung deutlich weniger verdienen als an öffentlichen Schulen, kostet das Basler Zentrum für Bildung viel Geld. Dessen sind wir uns bewusst. Darum setzen wir uns auch dann für Sie ein, wenn es um die Finanzierung geht. Gute Bildung soll nicht vom Portemonnaie abhängen, sondern ein Grundrecht für jeden sein. Ein Teil unserer Schüler wird finanziell unterstützt durch Kantonsbeiträge, durch Stipendien oder durch unsere oder andere Stiftungen. Die soziale Durchmischung am BZB ist folglich vielfältig. Wir haben viel Erfahrung in dieser Hinsicht und kennen Möglichkeiten. Zögern sie nicht und suchen Sie mit uns das Gespräch. Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne. Beachten Sie bitte, dass für Stipendien der Wohnkanton des Gesuchstellers massgeblich ist. Genossenschaft und Stiftung Genossenschaft BZB Das Basler Zentrum für Bildung ist eine pädagogische Institution, die politisch und konfessionell neutral ist. Das BZB wird von einer Genossenschaft getragen und verwendet seine Mittel und Einkünfte auf gemeinnütziger und nicht gewinnorientierter Basis ausschliesslich zur Erfüllung des beschriebenen Zwecks und im Interesse seiner Schüler • zur Vorbereitung auf die Schweizerische Maturitätsprüfung • zur Vorbereitung auf eine Berufslehre • zu Berufs- und Eignungsabklärungen • als Ergänzung des Schulunterrichtes für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Die Verwaltung der Genossenschaft • Hans Sitzler, Präsident • Dr. Hermann Zingg • Vreni Sitzler-Meier • Monika Naef Stiftung BZB Die Stiftung BZB wurde am 11. Oktober 1985 von den Lehrern, welche das Bildungskonzept entwickelten, ins Leben gerufen, da sie der Meinung waren, dass Bildung nie mit Gewinnstreben verbunden werden kann. Die Beiträge an die Stiftung BZB werden ausnahmslos für Schülerinnen und Schüler des BZB verwendet, die sich sonst den Schulbesuch in unserer Schule nicht leisten könnten. Beiträge an unsere Stiftung können von den Steuern abgezogen werden. PC-Konto 40-32571-5 Geschichte des BZB Am 27. März 1985 begegneten sich in Basel die beiden Pädagogen: Hans Sitzler, Gymnasiallehrer und Dipl.-Chemiker und Hermann Zingg, Dr. phil. I und Rektor eines regionalen Oberstufenzentrums. Die beiden stellten fest, dass sie in ihrer langjährigen Unterrichtspraxis Ideen entwickelt hatten, die sich ergänzten. Und daraus war das Konzept des BZB entstanden: Unterricht in einem familiären Rahmen, ein Lehrer mit fünf Schülern. Dies war die eigentliche Schulreform. Diesem Konzept wurde bis heute die Treue gehalten, es wurde weiterentwickelt und ausgebaut – und es hat sich gelohnt. Das Basler Zentrum für Bildung ist die Schule mit dem richtigen Mass. Erfolge Schülerinnen & Schüler Seit der Gründung des Basler Zentrums für Bildung im Jahr 1985 wird die Liste der erfolgreichen BZB-Absolventen immer länger. Im Herbst 1989 haben uns die ersten drei Maturanden mit dem Maturzeugnis verlassen und unterdessen sind es insgesamt 146 (Stand: 7. März 2014) Damen und Herren, welche uns mit dem Maturzeugnis in der Tasche verlassen haben. Die jüngste Maturandin trat 13jährig, der älteste Maturand 40jährig in die Schule ein und im Durchschnitt bereiteten sich die Kandidaten während 3 Jahren auf die Prüfung vor. Bisher waren 96% der vom BZB zur Prüfung empfohlenen Kandidaten an der Schweizerischen Maturitätsprüfung erfolgreich und wurden u.a. Ärzte, Ingenieure ETH, Lehrerinnen und Lehrer. Wir freuen uns immer wieder, wenn uns ehemalige Schülerinnen und Schülern besuchen und wir erfahren, was sie jetzt machen

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 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
 Durchgehend geöffnet
Huus Feldhof

Huus Feldhof

Feldhofstrasse 36, 9463 Oberriet SG
Huus Feldhof - Leben im Alter

Das Huus Feldhof , so nennen wir uns seit 1. Januar 2022, übernimmt in den Gemeinden Oberriet und Rüthi eine wichtige soziale Aufgabe. Wir ermöglichen den betagten Menschen, ihr Alter in Würde zu tragen und den Lebensabend abwechslungsreich und in Gesellschaft zu gestalten. Bei uns stehen die Bewohnerinnen und Bewohner im Mittelpunkt. Wir bieten ihnen ein neues Daheim, in welchem sie sich wohl und geborgen fühlen. Wir begegnen ihnen mit Aufmerksamkeit, bieten Geborgenheit und respektieren die Persönlichkeit jeder einzelnen Person. Im Huus Feldhof werden die Bewohnerinnen und Bewohner nach Möglichkeit bis zu ihrem Tode gepflegt und betreut. Die Dienstleistungen im Huus Feldhof sind fortschrittlich und qualitätsbewusst. Sie entsprechen dem aktuellen Stand der Alterspflege. Stetige Anpassung und Weiterentwicklung im Bereich der Gerontologie (Alters- und Betagtenpflege) sind für uns selbstverständlich. Wir führen das Huus Feldhof nach betriebswirtschaftlichen und ökologischen Grundsätzen. Dabei pflegen wir einen wertschätzenden Umgang und ein vertrauensvolles Verhältnis mit Angehörigen, Ärzten, Seelsorgern, Verwaltungen, Spitälern und weiteren Institutionen. Das Huus Feldhof beschäftigt gut qualifizierte, selbständige und initiative Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Optimale Einführung und die berufliche Aus- und Weiterbildung aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind uns wichtig. Wir pflegen einen offenen Kommunikationsstil, in dem Vorgesetzte und Mitarbeitende einen respektvollen und teamorientierten Umgang leben. Unsere Dienstleistungen • Zimmer • Leistungen • Hilfestellung • Kosten

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HeimAlters- und PflegeheimAltersheim
Feldhofstrasse 36, 9463 Oberriet SG
HeimAlters- und PflegeheimAltersheim
Huus Feldhof - Leben im Alter

Das Huus Feldhof , so nennen wir uns seit 1. Januar 2022, übernimmt in den Gemeinden Oberriet und Rüthi eine wichtige soziale Aufgabe. Wir ermöglichen den betagten Menschen, ihr Alter in Würde zu tragen und den Lebensabend abwechslungsreich und in Gesellschaft zu gestalten. Bei uns stehen die Bewohnerinnen und Bewohner im Mittelpunkt. Wir bieten ihnen ein neues Daheim, in welchem sie sich wohl und geborgen fühlen. Wir begegnen ihnen mit Aufmerksamkeit, bieten Geborgenheit und respektieren die Persönlichkeit jeder einzelnen Person. Im Huus Feldhof werden die Bewohnerinnen und Bewohner nach Möglichkeit bis zu ihrem Tode gepflegt und betreut. Die Dienstleistungen im Huus Feldhof sind fortschrittlich und qualitätsbewusst. Sie entsprechen dem aktuellen Stand der Alterspflege. Stetige Anpassung und Weiterentwicklung im Bereich der Gerontologie (Alters- und Betagtenpflege) sind für uns selbstverständlich. Wir führen das Huus Feldhof nach betriebswirtschaftlichen und ökologischen Grundsätzen. Dabei pflegen wir einen wertschätzenden Umgang und ein vertrauensvolles Verhältnis mit Angehörigen, Ärzten, Seelsorgern, Verwaltungen, Spitälern und weiteren Institutionen. Das Huus Feldhof beschäftigt gut qualifizierte, selbständige und initiative Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Optimale Einführung und die berufliche Aus- und Weiterbildung aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind uns wichtig. Wir pflegen einen offenen Kommunikationsstil, in dem Vorgesetzte und Mitarbeitende einen respektvollen und teamorientierten Umgang leben. Unsere Dienstleistungen • Zimmer • Leistungen • Hilfestellung • Kosten

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PHOENIX Institution

PHOENIX Institution

Stadlerstrasse 154, 8404 Winterthur
Phoenix Institution

Die Phoenix Institution GmbH bietet betreute Wohnplätze für 26 weibliche oder männliche Erwachsene an. Das Team besteht aus zwei Männern und drei Frauen mit Sozialpädagogischer Ausbildung. Unser Auftrag orientiert sich an den Ressourcen der Klienten. Ein Auftrag kann sein, nach einem Klinikaufenthalt bei der Re – Integration zu Begleiten und zu unterstützen, bei der Verwaltung der Finanzen zu helfen , zu begleiten bei der Suche nach einer Tagesstruktur oder auch, dort wo die Re – Integration nicht möglich ist darin zu begleiten, eine adäquate und positive Lebenseinstellung zu entwickeln mit grösstmöglichem Ausschluss von Selbst – und / oder Fremdgefährdendem Verhalten. Die Wohnungen liegen in Winterthur in einer ruhigen, begrünten Siedlung. Die BewohnerInnen leben in Einzelzimmern in 1er, 2er und 4er Wohngemeinschaften. Es gibt einen grossen Gemeinschaftsraum mit TV/Video und Internet. Wie kommen wir zu dieser Haltung? Wir haben uns mit dem Gedanken der Integration und Re – Integration auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass Integration im heutigen Sprachgebrauch meist gleichgesetzt wird mit • Leistungsfähigkeit • Anpassung • Fähigkeit Defizite durch zahlreiche Strategien sublimieren zu können. Was aber geschieht mit Menschen, die durch dieses Leistungsnetz durchfallen? Wie gehen wir mit Ihnen um? Für uns bedeutet Integration: Mit Defiziten, Handycaps, psychischen Krankheiten etc. am Leben teilnehmen zu können. Seine Leistungsgrenze zu kennen und zu lernen, damit ein gutes Leben führen zu können. Sich selber und anderen Menschen so wenig als möglich Schaden zuzufügen. Stolz zu sein auf sich. In diesem Prozess möchten wir als Plattform für Stabilität sorgen. Dort wo die Ressourcen sind wollen wir den Rahmen bieten, sich zu Entwickeln, neues auszuprobieren, neue Wege zu gehen. Wir sind überzeugt, dass viele unserer BewohnerInnen eine Menge Potenzial in sich tragen. Manchmal geht es nur darum, beim Ausgraben des verschütteten Wissen zu helfen und gelegentlich ein wenig mehr zu fordern, als die Klientel sich selber zutraut. Winterthur hat ein breites Angebot für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, wir wollen es nutzen und das Beste daraus hervorholen. Wir wollen uns vernetzen denn wir sind überzeugt, nur durch vernetztes Arbeiten können wir eine Plattform anbieten die stabilisierend wirkt. In diesem Netzwerk treffen verschiedene Berufsfelder aufeinander. Durch Akzeptanz, Toleranz, Achtung und Lernbereitschaft im Bezug auf andere Berufsfelder / Berufstitel können wir aus einem immensen Pool von Fachwissen profitieren. Leitbild Phoenix Institution GmbH Die Phoenix Institution GmbH hat das Ziel, Menschen mit psychosozialen Schwierigkeiten und daraus resultierenden verhaltensoriginellen Bewältigungsstrategien während einer Lebensphase zu unterstützen und zu begleiten. Wir bieten in kleinen Wohngruppen Raum, sich im Erwerb von verloren gegangenen Alltagskompetenzen zu üben und das Spektrum von Lebensstrategien zu erweitern. Wir unterstützen und begleiten dort, wo wir gebraucht werden und sich Bedarf abzeichnet. In allen anderen Bereichen lassen wir den BewohnerInnen den grösstmöglichen Freiraum. Grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass die meisten unserer BewohnerInnen wissen, was für sie die beste Lösung zu einem Problem ist. Oft geht es nur darum, Vergessenes wieder zu aktualisieren und die Schritte bis zu den ersten Erfolgserlebnissen zu begleiten. Wir sind ein Team, das sich aus Menschen unterschiedlicher Herkunft, Familiensystemen, Glaubenssätzen, Ausbildungen und Lebenserfahrungen zusammensetzt. Aber wir sind uns in den folgenden Punkten einig: • Nicht alle Menschen sind gleich, aber alle verdienen dieselbe Wertschätzung. • Wir arbeiten mit unterschiedlichen Menschen, unsere Arbeit ist an diesen Unterschieden ausgerichtet. • Konflikte sind Bestandteil des Lebens. Wir tragen Konflikte aus, ohne dabei den Respekt vor dem Gegenüber zu verlieren. • Wir sind uns bewusst, dass Professionalität sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammensetzt: • Ausbildung, Studium, erworbenes Fachwissen • Die Art und Weise der Umsetzung des Erlernten • Gewalt, auch in Form von Sprache, lehnen wir als Lösungsstrategie ab. • Unsere Teamkultur zeichnet sich aus durch Respekt, Humor, Transparenz, Achtung und der Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen Wertvorstellungen auseinanderzusetzen. • Wir erinnern uns gegenseitig immer wieder daran, dass kleine Schritte zu grossen Veränderungen führen können. • Wir erachten Themen wie Religion, Spiritualität und gelebte Formen von Sexualität als Teil der Intimsphäre eines jeden Menschen. Wie gehen Sie vor wenn Sie sich für das Phoenix interessieren? Es gibt zwei Möglichkeiten: • Informieren Sie sich auf unsere Internetseite und drucken Sie dort alle Formulare aus, die es für den Eintritt braucht. • Kontaktieren Sie uns per Telefon und informieren Sie sich über freie Plätze, das Eintrittsprozedere, die Kosten und andere Fragen. Tarifordnung Kategorie Tagesansatz in CHF Wo 1 131.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 2 154.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 3 164.00 voll Pension inkl. Essensgeld Bei Eintritt der Klientel wird grundsätzlich der Tagessatz „Wohnen 3“ verrechnet. Die umfassende Einstufung findet nach 1/ 2 Jahr statt (3 Monate Probezeit + 3 Monate Beo. gemäss IBB ). Im Leistungsangebot enthalten sind: • Unterkunft inkl. Grundausstattung der Zimmer • Betreuung, Begleitung • Interne Beschäftigung • Zusammenarbeit mit dem gesamten Klienten System • Schuldensanierung (wenn möglich) • Waschküchenbenutzung • Gesundheitsversorgung • Internetzugang • Haftpflichtversicherung für Schäden (Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl) welche Betreuten durch Dritte entstehen. Die Verpflegung erfolgt in eigener Verantwortung. Diese Tarifordnung ist integrierter Bestandteil des Aufenthaltsvertrags. Zusatzvereinbarungen sind auf Wunsch des Kostenträgers möglich und müssen mit der Institutionsleitung vereinbart werden. Wohnen Unsere Wohnungen bieten Platz für 1 oder 4 Bewohner/innen. Jede Wohnung hat eine Küche, 1 Bad mit WC, 1 separates WC und einen Balkon. Die Zimmer haben eine Grundausstattung (Bett, Tisch, Stuhl und Schrank) und können von den Bewohner/innen selber eingerichtet werden. Betreuungskonzept der Phoenix Institution Anmerkung: der Einfachheit halber und für eine bessere Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Schreibform verwendet. Das Betreuungskonzept der Phoenix Institution ist einerseits aufgeteilt in drei Phasen (Orientierungs – Aufenthalts – und Austrittsphase), welche wiederum in sich selber aufgegliedert sind gemäss der einzelnen Beschreibungen. Weitere Teile der Betreuung sind die Wohngruppensitzungen und die 3 monatlich stattfindenden Vollversammlungen die ab September 09 neu lanciert werden und an welchen sowohl wir vom Team als auch die Klienten jeweilige Anliegen äussern können. Orientierungsphase Die Orientierungsphase dauert 4 Monate und ist in zwei Teile aufgegliedert. Im ersten Teil (2 Monate) geht es vor allem darum, die Institution, das Team, die Bezugsperson, die Mitbewohner und die Regeln kennen zu lernen. Dieser Teil ist für beide Seiten eine Probezeit. Nach 2 Monaten folgt ein Gespräch, in welchem festgelegt wird, ob man nach der Probezeit im Phoenix bleibt oder das Phoenix wieder verlässt. Die folgenden 2 Monate dienen entweder dazu, eine geeignete Anschlusslösung zu finden (wenn eine der beiden Parteien kündigt) oder die Struktur des Aufenthaltes festzulegen, Tages-, Wochen- und Monatspläne zu erstellen und Zielvereinbarungen zu konkretisieren Aufenthaltsphase In der Aufenthaltsphase arbeiten wir nach einem Prinzip welches auf vier Eckpfeilern aufbaut: • Tagesstruktur • Körperliche Gesundheit • Finanzen • Soziale Kontakte und Freizeit Diese vier Eckpfeiler sehen wir als Träger des Individuums und als Barometer für Selbständigkeit und Zufriedenheit. Je weniger dieser Eckpfeiler „intakt“ sind, desto grösser ist die Gefahr der Isolation, der Unzufriedenheit, Unselbständigkeit und Abhängigkeit. Die im Folgenden beschriebene Reihenfolge des Aufbaus der Eckpfeiler sehen wir als optimal an. Jedoch setzen wir jeweils dort an, wo die Klienten Motivation verspüren und gerne einige Schritte weiter kommen möchten. Die jeweilige Arbeit an einem Eckpfeiler wiederum ist in drei Sequenzen aufgegliedert: A) Initiieren B) Vertiefen C) Abschliessen/Evaluieren 1. Eckpfeiler: Tagesstruktur In der Regel kommen Klienten zu uns, die keine Tagesstruktur mehr haben und wieder erlernen müssen, sich auf regelmässige Strukturen einzulassen. Zum einen geht es darum, sich in der Institution intern an Termine zu halten, zum andern, sich extern eine Arbeit oder Beschäftigung von mindestens 40% zu suchen. Der Prozess des Suchens nach einer passenden Stelle ist oft sehr anstrengend für die Klienten, wirft viele Ängste, sowie Fragen und Zweifel auf und es braucht immer wieder Tage, an welchen sie sich aus der Thematik der Tagesstruktur „ausloggen“ können. Dennoch ist gerade die Tagesstruktur von elementarer Bedeutung. Eine Aufgabe zu haben heisst auch, mit anderen Menschen über diese Aufgabe diskutieren zu können und somit beispielsweise teilnehmen zu können an Gesprächen über Arbeit, lästige Chefs und Arbeitszeiten. Uns ist aufgefallen, dass dieses kleine Stück „Normalität“ - wie unsere Klienten es nennen - sehr viel im Bezug auf Selbstwert und Verantwortungsgefühl bewirken kann. Es kommt auch vor, dass Klienten bei uns eintreten, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich an einem „geschützten Arbeitsplatz“ oder etwas Ähnlichem einzugliedern. Sie fallen durch jegliche Maschen hindurch, stossen überall an und können sich nur sehr begrenzt in ein System einfügen. Die meisten von ihnen sind bereits seit vielen Jahren in Kliniken und Institutionen. Bei diesen Klienten besteht unsere Arbeit darin, mit ihnen gemeinsam ihren „Lifestyle“ zu entwickeln, zu prüfen welche Strukturen es in ihrem Tagesablauf gibt und vor allem das Möglichste daran zu setzen, dass diese Menschen ihr Leben führen können, ohne sich selber oder andere zu gefährden oder zu verletzen. Auch hier können wir nicht nach einer konkreten Förderplanung arbeiten sondern müssen gemeinsam mit den Klienten ständig wechselnde Wege gehen. Ziel ist es auch, die Lebensqualität so halten zu können, dass es den Klienten im Alltag gut geht. • Initiieren: Finden einer Tagesstruktur von mindestens 40%. Wenn die Möglichkeit dazu nicht besteht (beispielsweise bei Krankheit oder Beschwerden) definieren des persönlichen Lifestyles mit grösstmöglichem Ausschluss von Eigen- und Fremdgefährdung. • Vertiefen: Einhalten der Tagesstruktur, allenfalls Absenzen und Verspätungen reduzieren. Oder den neuen Lifestyle trainieren und festigen, was im Tagesablauf benötigt wird. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten. 2. Eckpfeiler: Körperliche Gesundheit Wir sind der Überzeugung, dass das körperliche Befinden auf das gesamt Erleben eines Menschen einen sehr grossen Einfluss hat. Solange Klienten mit chronischen Schmerzen ohne Befund, mit suboptimalen Medikamenten-Einstellungen, mit ständigen Schlafstörungen oder ähnlichem beschäftigt sind, wird es schwierig sein, mit ihnen eine Arbeitsstelle zu suchen oder einen Freundeskreis aufzubauen. In dieser Phase sind die Zusammenarbeit und der Austausch mit Hausärzten und/oder Psychiatern bzw. Psychotherapeuten zentral. Es geht darum, den „Status quo“ genau zu definieren, zu differenzieren was veränderbar ist und was nicht und einen Umgang mit den Einschränkungen zu trainieren, welche nicht mehr veränderbar - also im medizinischen Sinne chronisch - sind. Ebenfalls zu dieser Phase gehört die Anpassung der Ernährung. Dabei geht es vor allem darum, eine Ernährungsweise zu trainieren, die sowohl der individuellen körperlichen Verfassung dienlich ist als auch dem eingeschränkten Budget unserer Klienten entspricht. • Initiieren: Gesundheitszustand abklären. Stehen Behandlungen (an Zähnen, beim Gynäkologen oder anderen Fachärzten) an? Kostengutsprachen einholen bei Bedarf, Ernährungsberatung im Bezug auf Budgetplanung durchführen. • Vertiefen: Behandlungen angehen und abschliessen, regelmässig Ernährung beachten, Medikamente einstellen, Schlafrhythmus einhalten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 3. Eckpfeiler: Finanzen Die meisten unserer Klienten sind in kleinerem oder grösserem Masse verschuldet, haben keinen Überblick mehr über ihre administrativen Angelegenheiten, wissen nicht wie man eine Budgetplanung macht oder können diese nur schwer einhalten. Dies führt zu Mahnungen und Betreibungen, einer Erhöhung des Schuldenbergs und zu noch mehr Verlust des Selbstwertgefühls und dies dann oft in letzter Konsequenz zu mehr und mehr Isolation. Wir beraten unsere Klienten und versuchen, für sie die bestmögliche Handhabung herauszuarbeiten, wenn es um die Tilgung ihrer Schulden geht. Nicht immer ist eine Schuldensanierung machbar, manchmal geht es auch darum zu lernen, mit den Schulden zu leben. Ein weiterer Schritt ist, keine neuen Schulden entstehen zu lassen und zu lernen, ein Budget zu erstellen und danach zu leben. Unsere Erfahrung ist, dass viele der Klienten erleichtert sind, wenn sie ein übersichtliches Budget haben an dem sie sich orientieren können. • Initiieren: Finanzsituation abklären. Wenn möglich Schuldensanierung beginnen, administrative Abläufe trainieren, Stundungsgesuche bearbeiten, Budgetplan erstellen. • Vertiefen: Budgetplanung einhalten, Rechnungen regelmässig bezahlen, Schuldensanierung weiter verfolgen. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 4. Eckpfeiler: Soziale Kontakte/Freizeit In dieser Phase geht es darum, das noch vorhandene soziale Netz zu pflegen oder sich ein neues soziales Netz aufzubauen. Viele unserer Klienten bewegen sich seit etlichen Jahren in verschiedenen Institutionen. Sie nehmen Teil an Projekten, welche von Institutionen lanciert werden. Dies hat immer auch einen stabilisierenden Faktor und für viele der Klienten ist es gut, sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können. Zu einem späteren Zeitpunkt - je nach Ressourcen und Interesse der Klienten - finden wir es wichtig, sich wieder ausserhalb von institutionellen Projekten zu integrieren. Menschen kennen zu lernen, die vielleicht nicht „Psychiatrie erfahren“ sind und sich mit ganz anderen Themen beschäftigen. Dadurch kann auch erlebt werden, dass nicht jeder Mensch auf der Strasse erkennt, dass man aus einer Klinik kommt. Dies steigert wiederum das Selbstwertgefühl und vermittelt den Eindruck, Teil dieser Gesellschaft zu sein, teilhaben zu können am gesellschaftlichen Geschehen und am Leben. Aussagen von Klienten haben uns inspiriert, auf diesen Punkt mehr Wert zu legen. So teilte mir eine Klientin ganz überrascht mit, sie sei nun schon zwei Monate in einem Tanzkurs und habe mit allen dort schon gesprochen und nie sei es dabei um Krankheit oder Probleme gegangen. Sie sei auch angefragt worden, weil sie bestimmte Tanzschritte so gut könne. Ihr Erstaunen darüber, dass man sie nicht als „krank“, „komisch“ oder „gestört“ wahrgenommen hat und ihre Freude darüber, dass fremde Menschen von ihr etwas lernen wollten, waren ein unglaublich schönes Erlebnis für uns. Das beschriebene Erlebnis ist nur als Beispiel aufgeführt und wir haben zahlreiche solcher Situationen erlebt. • Initiieren: „Inventur des sozialen Netzes“, Kontaktaufnahme begleiten und allenfalls initiieren. Unterstützung in Gesprächen mit Familienangehörigen. Suchen nach geeigneten Hobbys, Clubs oder Vereinen. • Vertiefen: Freizeitaktivität aktiv gestalten, Kontakte pflegen, Kontinuität halten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten Die einzelnen beschriebenen Eckpfeiler gehen teilweise ineinander über und ergänzen sich, denn wir nehmen den Menschen als ein ganzheitliches Individuum und nicht aufgeteilt in „Eckpfeiler, Phasen oder Abschnitte“ wahr. Bei unserer Arbeit geht es darum, den Fokus auf bestimmte Themengebiete zu setzen und gezielt an diesen Thematiken zu arbeiten, zu trainieren und auszuprobieren. Oft ist es so, dass durch die Arbeit an einem Eckpfeiler sich andere Themen auflösen. So kann es manchmal sein, dass Klienten in der Entwicklung bzw. in ihrer Arbeit an den diversen Themen zu stagnieren scheinen und auf einmal, ohne ersichtlichen Grund, geht es einen Riesenschritt voran. Wir haben uns überlegt, ob wir die Phasen zeitlich begrenzen sollen. Letztlich haben wir uns dagegen entschieden. Mit einer zeitlichen Begrenzung können wir nicht mehr das hohe Mass an individuellem Arbeiten bieten das uns wichtig ist und sinnvoll erscheint. Wir möchten dort einsteigen, wo die Klienten Motivation zeigen und vorwärts gehen können und wollen (im Sinne von de Shazer / Lösungsorientierter Handlungsansatz und von C. Rogers welcher auf die „bedingungslose Wertschätzung“ als Antrieb verweist). Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es immer wieder Pausen braucht und Klienten Fortschritte auch abblocken können. Manchmal reicht das Umstellen eines Medikamentes, um den ganzen Arbeitsprozess erst einmal zu verlangsamen und diesen Faktoren wollen wir gerecht werden. Um den Verlauf reflektieren zu können und eventuell anstehende Fragen zu klären, halten wir regelmässigen Kontakt (E-Mail, Telefon) mit den Kostenträgern (sofern dies gewünscht ist) Auf ausdrücklichen Wunsch schreiben wir gerne halbjährlich einen Bericht und nehmen Bezug auf einzelne Fragestellungen und den Verlauf der Arbeit an den verschiedenen Eckpfeilern. Kostenträger, die keinen Bedarf an solchen halbjährlichen Berichten anmelden, erhalten von uns lediglich den Austrittsbericht, welcher einen Einblick über den gesamten Verlauf bietet und Hinweise darauf gibt, was wir für die Zukunft in Bezug auf den Klienten als wichtig erachten. Einmal jährlich findet eine Standortsitzung bei uns in der Institution statt. An dieser sollen, wenn möglich auch die Kostenträger und die wichtigsten Bezugspersonen ausserhalb der Institution teilnehmen. Zusätzliche Sitzungen kann es bei akuten Krisen geben in welchen es notwendig ist, gemeinsam neue Abmachungen zu treffen, um eine neue Vorgehensweise zu erarbeiten und diese dann zu stabilisieren. Austrittsphase Früher oder später kommt bei vielen unserer Klienten die Frage nach dem Austritt und es geht darum, die Austrittsphase gut zu initiieren. Die Austrittsphase dauert zwischen drei bis neun Monaten. In dieser Phase geht es darum, alles Notwendige zu installieren, was für einen Austritt benötigt wird: • Budget neu planen • Wohnung suchen • An- und abmelden • Umzug organisieren • Allenfalls Therapie intensivieren (bei Bedarf) • Abschied nehmen in der WG • Zimmerreinigung und -abgabe • Beispielsweise Bahn-Abos organisieren Wichtig ist in dieser Phase auch, noch einmal alle Eckpfeiler zu thematisieren, den aktuellen Stand festzuhalten und zu prüfen, wo oder ob wieder Bedarf besteht, Einzelheiten zu klären und zu erledigen. Das externe Netz, die involvierten Ärzte und/oder Psychiater werden durch uns informiert und es sollte noch einmal eine eng vernetzte Zusammenarbeit stattfinden, damit die Klienten die bestmöglichen Startmöglichkeiten nach dem Austritt bei uns haben. Manchmal kommt es vor, dass Klienten der Überzeugung sind, einen Austritt nun angehen zu müssen. Auch wenn dies nicht immer in unserem Sinne ist, versuchen wir die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Hier ist es uns auch wichtig, dass die Klienten wissen, dass das Projekt „Austritt“ jederzeit wieder beendet werden kann. Wir erachten es als zentral, dass unsere Klienten manchmal einen Schritt ausprobieren - solange es keine auto – aggressiven Züge annimmt, um selber auch erleben zu können, ob sie bereits soweit sind oder auch nicht. Bei einer regulären Kündigung und einem regulären Austritt steht später auch einem Wiedereintritt nichts im Wege. Diese Sicherheit möchten wir, wenn immer möglich, unseren Klienten mit auf den Weg geben. In Situationen, wo wir als Institution Klienten kündigen mussten, kann grundsätzlich eine Wiederaufnahme besprochen werden. In der Regel kommt es dann zu Zusatzvereinbarungen, welche Seitens des Klienten unterschrieben werden müssen Gründe für eine Kündigung Seitens der Phoenix Institution sind zum Beispiel: • Konsum von harten Drogen • Selbstgefährdung • Gewalt gegen Mitbewohner, Sozialpädagogen oder Mieter im Quartier • Selbstverletzung (hier kommt es auf die Empfehlung des behandelnden Psychiaters an) • Verweigerung der Zusammenarbeit auf kleinster Basis Wir legen uns hier nicht auf diese 5 Punkte fest. Es gibt immer wieder neue Kreationen von Sabotage und wir behalten uns vor, auch aus anderen Gründen eine Kündigung auszusprechen. Im Falle eines irregulären Austrittes sprechen wir mit den Kostenträger das Austrittsprozedere ab und informieren allenfalls Psychiater und Hausarzt. Wohngruppen Sitzungen Sinn der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung dient zum Einen dazu, planerische Sachen anzugehen wie: • Reinigungsplan • Einkäufe • Zuständigkeiten für Alltags Jobs Zum Anderen aber auch, um Konflikte frühzeitig erkennen zu können und allenfalls schlichtende Gespräche zu lancieren. Ebenfalls können wir den Klienten Unterstützung bieten im gestalten des Zusammenlebens und ihnen helfen, Dynamiken die in Wohngruppen geschehen zu erkennen und rechtzeitig zu intervenieren. Unsere Klienten bringen alle eigene Lebensgeschichten mit und zu einem grossen Teil auch unterschiedliche Diagnosen, die Einfluss auf den Alltag haben können. Hier versuchen wir zu vermitteln, wenn es Schwierigkeiten gibt sich zu verstehen, Verhaltensweisen gegenüber tolerant zu sein etc. Intervall Die WG – Sitzung findet in der Regel alle zwei Wochen statt. Vom Turnus kann abgewichen werden bei: • Unterbelegung der WG, z.B. nur eine Klienten • Einer WG in welcher alles gut läuft und die Klienten die Sitzungen reduzieren möchten. Hier wird jedoch ein Zeitrahmen vereinbart, wann das gewählte Selbstmanagement wieder überprüft wird. • Arbeitsausfall des Wohngruppenverantwortlichen Dauer der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung ist für alle Klienten verbindlich. Im Minimum dauert sie 20 Minuten. Die Dauer von einer Stunde sollte nicht überschritten werden. Eine WG – Sitzung kann länger dauern wenn: • man entschieden hat einen Spielabend zu machen • geplant ist gemeinsam zu Kochen und zu Essen • Der Wunsch besteht ein Thema vertieft anzugehen (Ernährungsplanung, Budget, Kontakte knüpfen etc.) • Eine massive Krise besteht die man ausdiskutieren muss (hier gilt es jeweils gut abzuwägen. Manchmal ist es auch bei Krisen besser, einen Stopp zu machen und einen Tag später weiter zu diskutieren) Die WG – Sitzungen sind auch ein Instrument, an welchem die Klienten eigene Anliegen platzieren können und man die gemeinsam bespricht. Ebenfalls haben die Klienten die Möglichkeit, an einer WG – Sitzung allfällige Tranktande/Themen für eine Vollversammlung bereits im Voraus zu besprechen um so das Anliegen mit grösserer Sicherheit an der Vollversammlung anbringen zu können. Vollversammlung Sinn und Zweck der Vollversammlung Die Vollversammlung soll grundsätzlich ein Instrument sein welches Klienten nutzen können um Anliegen zu deponieren und zu besprechen. Dies können Anliegen an die Sozialpädagogen sein aber auch Anliegen an andere Klienten in der Phoenix Institution. Ein Anliegen an einer Vollversammlung zu besprechen ist für manche Klienten ein nicht ganz einfaches Unterfangen. Hier können die Klienten lernen, eine eigene Meinung zu vertreten, geeignete Formulierungen zu treffen, für ein Anliegen zu argumentieren und mit Gegenargumenten umzugehen. Ebenfalls ist die Vollversammlung ein Instrument mit welchem man lernen kann die Ablehnung eines Anliegens zu akzeptieren. Wir sind der Überzeugung, dass die Klienten meistens über starke Ressourcen verfügen und es oft einfach nur darum geht, den richtigen Kanal zu aktivieren und Ihnen eine Plattform zu bieten, sich auszudrücken und in angemessener Weise etwas mit Entwickeln zu können. Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass wir die Klienten dazu motivieren möchten, einen Eigenen Teil zur Gestaltung ihres Alltags und ihrer Wohnsituation beizutragen und sich, Schritt für Schritt von der Haltung „ Dies und Jenes steht mir zu, bringt es mir“ und „ Ich bin hier, unterhaltet mich“ zu distanzieren. Dauer und Intervall der Vollversammlung Eine Vollversammlung sollte nicht kürzer als 20 Minuten und nicht länger als 1 Stunde dauern. Dies bietet genug Zeit um Anliegen zu besprechen. Nach der Vollversammlung ist noch Zeit da, um Etwas zu trinken und sich ein wenig auszutauschen falls Bedarf vorhanden ist, dies ist aber fakultativ. Die Vollversammlung findet alle drei Monate statt.

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Phoenix Institution

Die Phoenix Institution GmbH bietet betreute Wohnplätze für 26 weibliche oder männliche Erwachsene an. Das Team besteht aus zwei Männern und drei Frauen mit Sozialpädagogischer Ausbildung. Unser Auftrag orientiert sich an den Ressourcen der Klienten. Ein Auftrag kann sein, nach einem Klinikaufenthalt bei der Re – Integration zu Begleiten und zu unterstützen, bei der Verwaltung der Finanzen zu helfen , zu begleiten bei der Suche nach einer Tagesstruktur oder auch, dort wo die Re – Integration nicht möglich ist darin zu begleiten, eine adäquate und positive Lebenseinstellung zu entwickeln mit grösstmöglichem Ausschluss von Selbst – und / oder Fremdgefährdendem Verhalten. Die Wohnungen liegen in Winterthur in einer ruhigen, begrünten Siedlung. Die BewohnerInnen leben in Einzelzimmern in 1er, 2er und 4er Wohngemeinschaften. Es gibt einen grossen Gemeinschaftsraum mit TV/Video und Internet. Wie kommen wir zu dieser Haltung? Wir haben uns mit dem Gedanken der Integration und Re – Integration auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass Integration im heutigen Sprachgebrauch meist gleichgesetzt wird mit • Leistungsfähigkeit • Anpassung • Fähigkeit Defizite durch zahlreiche Strategien sublimieren zu können. Was aber geschieht mit Menschen, die durch dieses Leistungsnetz durchfallen? Wie gehen wir mit Ihnen um? Für uns bedeutet Integration: Mit Defiziten, Handycaps, psychischen Krankheiten etc. am Leben teilnehmen zu können. Seine Leistungsgrenze zu kennen und zu lernen, damit ein gutes Leben führen zu können. Sich selber und anderen Menschen so wenig als möglich Schaden zuzufügen. Stolz zu sein auf sich. In diesem Prozess möchten wir als Plattform für Stabilität sorgen. Dort wo die Ressourcen sind wollen wir den Rahmen bieten, sich zu Entwickeln, neues auszuprobieren, neue Wege zu gehen. Wir sind überzeugt, dass viele unserer BewohnerInnen eine Menge Potenzial in sich tragen. Manchmal geht es nur darum, beim Ausgraben des verschütteten Wissen zu helfen und gelegentlich ein wenig mehr zu fordern, als die Klientel sich selber zutraut. Winterthur hat ein breites Angebot für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, wir wollen es nutzen und das Beste daraus hervorholen. Wir wollen uns vernetzen denn wir sind überzeugt, nur durch vernetztes Arbeiten können wir eine Plattform anbieten die stabilisierend wirkt. In diesem Netzwerk treffen verschiedene Berufsfelder aufeinander. Durch Akzeptanz, Toleranz, Achtung und Lernbereitschaft im Bezug auf andere Berufsfelder / Berufstitel können wir aus einem immensen Pool von Fachwissen profitieren. Leitbild Phoenix Institution GmbH Die Phoenix Institution GmbH hat das Ziel, Menschen mit psychosozialen Schwierigkeiten und daraus resultierenden verhaltensoriginellen Bewältigungsstrategien während einer Lebensphase zu unterstützen und zu begleiten. Wir bieten in kleinen Wohngruppen Raum, sich im Erwerb von verloren gegangenen Alltagskompetenzen zu üben und das Spektrum von Lebensstrategien zu erweitern. Wir unterstützen und begleiten dort, wo wir gebraucht werden und sich Bedarf abzeichnet. In allen anderen Bereichen lassen wir den BewohnerInnen den grösstmöglichen Freiraum. Grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass die meisten unserer BewohnerInnen wissen, was für sie die beste Lösung zu einem Problem ist. Oft geht es nur darum, Vergessenes wieder zu aktualisieren und die Schritte bis zu den ersten Erfolgserlebnissen zu begleiten. Wir sind ein Team, das sich aus Menschen unterschiedlicher Herkunft, Familiensystemen, Glaubenssätzen, Ausbildungen und Lebenserfahrungen zusammensetzt. Aber wir sind uns in den folgenden Punkten einig: • Nicht alle Menschen sind gleich, aber alle verdienen dieselbe Wertschätzung. • Wir arbeiten mit unterschiedlichen Menschen, unsere Arbeit ist an diesen Unterschieden ausgerichtet. • Konflikte sind Bestandteil des Lebens. Wir tragen Konflikte aus, ohne dabei den Respekt vor dem Gegenüber zu verlieren. • Wir sind uns bewusst, dass Professionalität sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammensetzt: • Ausbildung, Studium, erworbenes Fachwissen • Die Art und Weise der Umsetzung des Erlernten • Gewalt, auch in Form von Sprache, lehnen wir als Lösungsstrategie ab. • Unsere Teamkultur zeichnet sich aus durch Respekt, Humor, Transparenz, Achtung und der Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen Wertvorstellungen auseinanderzusetzen. • Wir erinnern uns gegenseitig immer wieder daran, dass kleine Schritte zu grossen Veränderungen führen können. • Wir erachten Themen wie Religion, Spiritualität und gelebte Formen von Sexualität als Teil der Intimsphäre eines jeden Menschen. Wie gehen Sie vor wenn Sie sich für das Phoenix interessieren? Es gibt zwei Möglichkeiten: • Informieren Sie sich auf unsere Internetseite und drucken Sie dort alle Formulare aus, die es für den Eintritt braucht. • Kontaktieren Sie uns per Telefon und informieren Sie sich über freie Plätze, das Eintrittsprozedere, die Kosten und andere Fragen. Tarifordnung Kategorie Tagesansatz in CHF Wo 1 131.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 2 154.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 3 164.00 voll Pension inkl. Essensgeld Bei Eintritt der Klientel wird grundsätzlich der Tagessatz „Wohnen 3“ verrechnet. Die umfassende Einstufung findet nach 1/ 2 Jahr statt (3 Monate Probezeit + 3 Monate Beo. gemäss IBB ). Im Leistungsangebot enthalten sind: • Unterkunft inkl. Grundausstattung der Zimmer • Betreuung, Begleitung • Interne Beschäftigung • Zusammenarbeit mit dem gesamten Klienten System • Schuldensanierung (wenn möglich) • Waschküchenbenutzung • Gesundheitsversorgung • Internetzugang • Haftpflichtversicherung für Schäden (Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl) welche Betreuten durch Dritte entstehen. Die Verpflegung erfolgt in eigener Verantwortung. Diese Tarifordnung ist integrierter Bestandteil des Aufenthaltsvertrags. Zusatzvereinbarungen sind auf Wunsch des Kostenträgers möglich und müssen mit der Institutionsleitung vereinbart werden. Wohnen Unsere Wohnungen bieten Platz für 1 oder 4 Bewohner/innen. Jede Wohnung hat eine Küche, 1 Bad mit WC, 1 separates WC und einen Balkon. Die Zimmer haben eine Grundausstattung (Bett, Tisch, Stuhl und Schrank) und können von den Bewohner/innen selber eingerichtet werden. Betreuungskonzept der Phoenix Institution Anmerkung: der Einfachheit halber und für eine bessere Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Schreibform verwendet. Das Betreuungskonzept der Phoenix Institution ist einerseits aufgeteilt in drei Phasen (Orientierungs – Aufenthalts – und Austrittsphase), welche wiederum in sich selber aufgegliedert sind gemäss der einzelnen Beschreibungen. Weitere Teile der Betreuung sind die Wohngruppensitzungen und die 3 monatlich stattfindenden Vollversammlungen die ab September 09 neu lanciert werden und an welchen sowohl wir vom Team als auch die Klienten jeweilige Anliegen äussern können. Orientierungsphase Die Orientierungsphase dauert 4 Monate und ist in zwei Teile aufgegliedert. Im ersten Teil (2 Monate) geht es vor allem darum, die Institution, das Team, die Bezugsperson, die Mitbewohner und die Regeln kennen zu lernen. Dieser Teil ist für beide Seiten eine Probezeit. Nach 2 Monaten folgt ein Gespräch, in welchem festgelegt wird, ob man nach der Probezeit im Phoenix bleibt oder das Phoenix wieder verlässt. Die folgenden 2 Monate dienen entweder dazu, eine geeignete Anschlusslösung zu finden (wenn eine der beiden Parteien kündigt) oder die Struktur des Aufenthaltes festzulegen, Tages-, Wochen- und Monatspläne zu erstellen und Zielvereinbarungen zu konkretisieren Aufenthaltsphase In der Aufenthaltsphase arbeiten wir nach einem Prinzip welches auf vier Eckpfeilern aufbaut: • Tagesstruktur • Körperliche Gesundheit • Finanzen • Soziale Kontakte und Freizeit Diese vier Eckpfeiler sehen wir als Träger des Individuums und als Barometer für Selbständigkeit und Zufriedenheit. Je weniger dieser Eckpfeiler „intakt“ sind, desto grösser ist die Gefahr der Isolation, der Unzufriedenheit, Unselbständigkeit und Abhängigkeit. Die im Folgenden beschriebene Reihenfolge des Aufbaus der Eckpfeiler sehen wir als optimal an. Jedoch setzen wir jeweils dort an, wo die Klienten Motivation verspüren und gerne einige Schritte weiter kommen möchten. Die jeweilige Arbeit an einem Eckpfeiler wiederum ist in drei Sequenzen aufgegliedert: A) Initiieren B) Vertiefen C) Abschliessen/Evaluieren 1. Eckpfeiler: Tagesstruktur In der Regel kommen Klienten zu uns, die keine Tagesstruktur mehr haben und wieder erlernen müssen, sich auf regelmässige Strukturen einzulassen. Zum einen geht es darum, sich in der Institution intern an Termine zu halten, zum andern, sich extern eine Arbeit oder Beschäftigung von mindestens 40% zu suchen. Der Prozess des Suchens nach einer passenden Stelle ist oft sehr anstrengend für die Klienten, wirft viele Ängste, sowie Fragen und Zweifel auf und es braucht immer wieder Tage, an welchen sie sich aus der Thematik der Tagesstruktur „ausloggen“ können. Dennoch ist gerade die Tagesstruktur von elementarer Bedeutung. Eine Aufgabe zu haben heisst auch, mit anderen Menschen über diese Aufgabe diskutieren zu können und somit beispielsweise teilnehmen zu können an Gesprächen über Arbeit, lästige Chefs und Arbeitszeiten. Uns ist aufgefallen, dass dieses kleine Stück „Normalität“ - wie unsere Klienten es nennen - sehr viel im Bezug auf Selbstwert und Verantwortungsgefühl bewirken kann. Es kommt auch vor, dass Klienten bei uns eintreten, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich an einem „geschützten Arbeitsplatz“ oder etwas Ähnlichem einzugliedern. Sie fallen durch jegliche Maschen hindurch, stossen überall an und können sich nur sehr begrenzt in ein System einfügen. Die meisten von ihnen sind bereits seit vielen Jahren in Kliniken und Institutionen. Bei diesen Klienten besteht unsere Arbeit darin, mit ihnen gemeinsam ihren „Lifestyle“ zu entwickeln, zu prüfen welche Strukturen es in ihrem Tagesablauf gibt und vor allem das Möglichste daran zu setzen, dass diese Menschen ihr Leben führen können, ohne sich selber oder andere zu gefährden oder zu verletzen. Auch hier können wir nicht nach einer konkreten Förderplanung arbeiten sondern müssen gemeinsam mit den Klienten ständig wechselnde Wege gehen. Ziel ist es auch, die Lebensqualität so halten zu können, dass es den Klienten im Alltag gut geht. • Initiieren: Finden einer Tagesstruktur von mindestens 40%. Wenn die Möglichkeit dazu nicht besteht (beispielsweise bei Krankheit oder Beschwerden) definieren des persönlichen Lifestyles mit grösstmöglichem Ausschluss von Eigen- und Fremdgefährdung. • Vertiefen: Einhalten der Tagesstruktur, allenfalls Absenzen und Verspätungen reduzieren. Oder den neuen Lifestyle trainieren und festigen, was im Tagesablauf benötigt wird. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten. 2. Eckpfeiler: Körperliche Gesundheit Wir sind der Überzeugung, dass das körperliche Befinden auf das gesamt Erleben eines Menschen einen sehr grossen Einfluss hat. Solange Klienten mit chronischen Schmerzen ohne Befund, mit suboptimalen Medikamenten-Einstellungen, mit ständigen Schlafstörungen oder ähnlichem beschäftigt sind, wird es schwierig sein, mit ihnen eine Arbeitsstelle zu suchen oder einen Freundeskreis aufzubauen. In dieser Phase sind die Zusammenarbeit und der Austausch mit Hausärzten und/oder Psychiatern bzw. Psychotherapeuten zentral. Es geht darum, den „Status quo“ genau zu definieren, zu differenzieren was veränderbar ist und was nicht und einen Umgang mit den Einschränkungen zu trainieren, welche nicht mehr veränderbar - also im medizinischen Sinne chronisch - sind. Ebenfalls zu dieser Phase gehört die Anpassung der Ernährung. Dabei geht es vor allem darum, eine Ernährungsweise zu trainieren, die sowohl der individuellen körperlichen Verfassung dienlich ist als auch dem eingeschränkten Budget unserer Klienten entspricht. • Initiieren: Gesundheitszustand abklären. Stehen Behandlungen (an Zähnen, beim Gynäkologen oder anderen Fachärzten) an? Kostengutsprachen einholen bei Bedarf, Ernährungsberatung im Bezug auf Budgetplanung durchführen. • Vertiefen: Behandlungen angehen und abschliessen, regelmässig Ernährung beachten, Medikamente einstellen, Schlafrhythmus einhalten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 3. Eckpfeiler: Finanzen Die meisten unserer Klienten sind in kleinerem oder grösserem Masse verschuldet, haben keinen Überblick mehr über ihre administrativen Angelegenheiten, wissen nicht wie man eine Budgetplanung macht oder können diese nur schwer einhalten. Dies führt zu Mahnungen und Betreibungen, einer Erhöhung des Schuldenbergs und zu noch mehr Verlust des Selbstwertgefühls und dies dann oft in letzter Konsequenz zu mehr und mehr Isolation. Wir beraten unsere Klienten und versuchen, für sie die bestmögliche Handhabung herauszuarbeiten, wenn es um die Tilgung ihrer Schulden geht. Nicht immer ist eine Schuldensanierung machbar, manchmal geht es auch darum zu lernen, mit den Schulden zu leben. Ein weiterer Schritt ist, keine neuen Schulden entstehen zu lassen und zu lernen, ein Budget zu erstellen und danach zu leben. Unsere Erfahrung ist, dass viele der Klienten erleichtert sind, wenn sie ein übersichtliches Budget haben an dem sie sich orientieren können. • Initiieren: Finanzsituation abklären. Wenn möglich Schuldensanierung beginnen, administrative Abläufe trainieren, Stundungsgesuche bearbeiten, Budgetplan erstellen. • Vertiefen: Budgetplanung einhalten, Rechnungen regelmässig bezahlen, Schuldensanierung weiter verfolgen. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 4. Eckpfeiler: Soziale Kontakte/Freizeit In dieser Phase geht es darum, das noch vorhandene soziale Netz zu pflegen oder sich ein neues soziales Netz aufzubauen. Viele unserer Klienten bewegen sich seit etlichen Jahren in verschiedenen Institutionen. Sie nehmen Teil an Projekten, welche von Institutionen lanciert werden. Dies hat immer auch einen stabilisierenden Faktor und für viele der Klienten ist es gut, sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können. Zu einem späteren Zeitpunkt - je nach Ressourcen und Interesse der Klienten - finden wir es wichtig, sich wieder ausserhalb von institutionellen Projekten zu integrieren. Menschen kennen zu lernen, die vielleicht nicht „Psychiatrie erfahren“ sind und sich mit ganz anderen Themen beschäftigen. Dadurch kann auch erlebt werden, dass nicht jeder Mensch auf der Strasse erkennt, dass man aus einer Klinik kommt. Dies steigert wiederum das Selbstwertgefühl und vermittelt den Eindruck, Teil dieser Gesellschaft zu sein, teilhaben zu können am gesellschaftlichen Geschehen und am Leben. Aussagen von Klienten haben uns inspiriert, auf diesen Punkt mehr Wert zu legen. So teilte mir eine Klientin ganz überrascht mit, sie sei nun schon zwei Monate in einem Tanzkurs und habe mit allen dort schon gesprochen und nie sei es dabei um Krankheit oder Probleme gegangen. Sie sei auch angefragt worden, weil sie bestimmte Tanzschritte so gut könne. Ihr Erstaunen darüber, dass man sie nicht als „krank“, „komisch“ oder „gestört“ wahrgenommen hat und ihre Freude darüber, dass fremde Menschen von ihr etwas lernen wollten, waren ein unglaublich schönes Erlebnis für uns. Das beschriebene Erlebnis ist nur als Beispiel aufgeführt und wir haben zahlreiche solcher Situationen erlebt. • Initiieren: „Inventur des sozialen Netzes“, Kontaktaufnahme begleiten und allenfalls initiieren. Unterstützung in Gesprächen mit Familienangehörigen. Suchen nach geeigneten Hobbys, Clubs oder Vereinen. • Vertiefen: Freizeitaktivität aktiv gestalten, Kontakte pflegen, Kontinuität halten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten Die einzelnen beschriebenen Eckpfeiler gehen teilweise ineinander über und ergänzen sich, denn wir nehmen den Menschen als ein ganzheitliches Individuum und nicht aufgeteilt in „Eckpfeiler, Phasen oder Abschnitte“ wahr. Bei unserer Arbeit geht es darum, den Fokus auf bestimmte Themengebiete zu setzen und gezielt an diesen Thematiken zu arbeiten, zu trainieren und auszuprobieren. Oft ist es so, dass durch die Arbeit an einem Eckpfeiler sich andere Themen auflösen. So kann es manchmal sein, dass Klienten in der Entwicklung bzw. in ihrer Arbeit an den diversen Themen zu stagnieren scheinen und auf einmal, ohne ersichtlichen Grund, geht es einen Riesenschritt voran. Wir haben uns überlegt, ob wir die Phasen zeitlich begrenzen sollen. Letztlich haben wir uns dagegen entschieden. Mit einer zeitlichen Begrenzung können wir nicht mehr das hohe Mass an individuellem Arbeiten bieten das uns wichtig ist und sinnvoll erscheint. Wir möchten dort einsteigen, wo die Klienten Motivation zeigen und vorwärts gehen können und wollen (im Sinne von de Shazer / Lösungsorientierter Handlungsansatz und von C. Rogers welcher auf die „bedingungslose Wertschätzung“ als Antrieb verweist). Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es immer wieder Pausen braucht und Klienten Fortschritte auch abblocken können. Manchmal reicht das Umstellen eines Medikamentes, um den ganzen Arbeitsprozess erst einmal zu verlangsamen und diesen Faktoren wollen wir gerecht werden. Um den Verlauf reflektieren zu können und eventuell anstehende Fragen zu klären, halten wir regelmässigen Kontakt (E-Mail, Telefon) mit den Kostenträgern (sofern dies gewünscht ist) Auf ausdrücklichen Wunsch schreiben wir gerne halbjährlich einen Bericht und nehmen Bezug auf einzelne Fragestellungen und den Verlauf der Arbeit an den verschiedenen Eckpfeilern. Kostenträger, die keinen Bedarf an solchen halbjährlichen Berichten anmelden, erhalten von uns lediglich den Austrittsbericht, welcher einen Einblick über den gesamten Verlauf bietet und Hinweise darauf gibt, was wir für die Zukunft in Bezug auf den Klienten als wichtig erachten. Einmal jährlich findet eine Standortsitzung bei uns in der Institution statt. An dieser sollen, wenn möglich auch die Kostenträger und die wichtigsten Bezugspersonen ausserhalb der Institution teilnehmen. Zusätzliche Sitzungen kann es bei akuten Krisen geben in welchen es notwendig ist, gemeinsam neue Abmachungen zu treffen, um eine neue Vorgehensweise zu erarbeiten und diese dann zu stabilisieren. Austrittsphase Früher oder später kommt bei vielen unserer Klienten die Frage nach dem Austritt und es geht darum, die Austrittsphase gut zu initiieren. Die Austrittsphase dauert zwischen drei bis neun Monaten. In dieser Phase geht es darum, alles Notwendige zu installieren, was für einen Austritt benötigt wird: • Budget neu planen • Wohnung suchen • An- und abmelden • Umzug organisieren • Allenfalls Therapie intensivieren (bei Bedarf) • Abschied nehmen in der WG • Zimmerreinigung und -abgabe • Beispielsweise Bahn-Abos organisieren Wichtig ist in dieser Phase auch, noch einmal alle Eckpfeiler zu thematisieren, den aktuellen Stand festzuhalten und zu prüfen, wo oder ob wieder Bedarf besteht, Einzelheiten zu klären und zu erledigen. Das externe Netz, die involvierten Ärzte und/oder Psychiater werden durch uns informiert und es sollte noch einmal eine eng vernetzte Zusammenarbeit stattfinden, damit die Klienten die bestmöglichen Startmöglichkeiten nach dem Austritt bei uns haben. Manchmal kommt es vor, dass Klienten der Überzeugung sind, einen Austritt nun angehen zu müssen. Auch wenn dies nicht immer in unserem Sinne ist, versuchen wir die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Hier ist es uns auch wichtig, dass die Klienten wissen, dass das Projekt „Austritt“ jederzeit wieder beendet werden kann. Wir erachten es als zentral, dass unsere Klienten manchmal einen Schritt ausprobieren - solange es keine auto – aggressiven Züge annimmt, um selber auch erleben zu können, ob sie bereits soweit sind oder auch nicht. Bei einer regulären Kündigung und einem regulären Austritt steht später auch einem Wiedereintritt nichts im Wege. Diese Sicherheit möchten wir, wenn immer möglich, unseren Klienten mit auf den Weg geben. In Situationen, wo wir als Institution Klienten kündigen mussten, kann grundsätzlich eine Wiederaufnahme besprochen werden. In der Regel kommt es dann zu Zusatzvereinbarungen, welche Seitens des Klienten unterschrieben werden müssen Gründe für eine Kündigung Seitens der Phoenix Institution sind zum Beispiel: • Konsum von harten Drogen • Selbstgefährdung • Gewalt gegen Mitbewohner, Sozialpädagogen oder Mieter im Quartier • Selbstverletzung (hier kommt es auf die Empfehlung des behandelnden Psychiaters an) • Verweigerung der Zusammenarbeit auf kleinster Basis Wir legen uns hier nicht auf diese 5 Punkte fest. Es gibt immer wieder neue Kreationen von Sabotage und wir behalten uns vor, auch aus anderen Gründen eine Kündigung auszusprechen. Im Falle eines irregulären Austrittes sprechen wir mit den Kostenträger das Austrittsprozedere ab und informieren allenfalls Psychiater und Hausarzt. Wohngruppen Sitzungen Sinn der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung dient zum Einen dazu, planerische Sachen anzugehen wie: • Reinigungsplan • Einkäufe • Zuständigkeiten für Alltags Jobs Zum Anderen aber auch, um Konflikte frühzeitig erkennen zu können und allenfalls schlichtende Gespräche zu lancieren. Ebenfalls können wir den Klienten Unterstützung bieten im gestalten des Zusammenlebens und ihnen helfen, Dynamiken die in Wohngruppen geschehen zu erkennen und rechtzeitig zu intervenieren. Unsere Klienten bringen alle eigene Lebensgeschichten mit und zu einem grossen Teil auch unterschiedliche Diagnosen, die Einfluss auf den Alltag haben können. Hier versuchen wir zu vermitteln, wenn es Schwierigkeiten gibt sich zu verstehen, Verhaltensweisen gegenüber tolerant zu sein etc. Intervall Die WG – Sitzung findet in der Regel alle zwei Wochen statt. Vom Turnus kann abgewichen werden bei: • Unterbelegung der WG, z.B. nur eine Klienten • Einer WG in welcher alles gut läuft und die Klienten die Sitzungen reduzieren möchten. Hier wird jedoch ein Zeitrahmen vereinbart, wann das gewählte Selbstmanagement wieder überprüft wird. • Arbeitsausfall des Wohngruppenverantwortlichen Dauer der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung ist für alle Klienten verbindlich. Im Minimum dauert sie 20 Minuten. Die Dauer von einer Stunde sollte nicht überschritten werden. Eine WG – Sitzung kann länger dauern wenn: • man entschieden hat einen Spielabend zu machen • geplant ist gemeinsam zu Kochen und zu Essen • Der Wunsch besteht ein Thema vertieft anzugehen (Ernährungsplanung, Budget, Kontakte knüpfen etc.) • Eine massive Krise besteht die man ausdiskutieren muss (hier gilt es jeweils gut abzuwägen. Manchmal ist es auch bei Krisen besser, einen Stopp zu machen und einen Tag später weiter zu diskutieren) Die WG – Sitzungen sind auch ein Instrument, an welchem die Klienten eigene Anliegen platzieren können und man die gemeinsam bespricht. Ebenfalls haben die Klienten die Möglichkeit, an einer WG – Sitzung allfällige Tranktande/Themen für eine Vollversammlung bereits im Voraus zu besprechen um so das Anliegen mit grösserer Sicherheit an der Vollversammlung anbringen zu können. Vollversammlung Sinn und Zweck der Vollversammlung Die Vollversammlung soll grundsätzlich ein Instrument sein welches Klienten nutzen können um Anliegen zu deponieren und zu besprechen. Dies können Anliegen an die Sozialpädagogen sein aber auch Anliegen an andere Klienten in der Phoenix Institution. Ein Anliegen an einer Vollversammlung zu besprechen ist für manche Klienten ein nicht ganz einfaches Unterfangen. Hier können die Klienten lernen, eine eigene Meinung zu vertreten, geeignete Formulierungen zu treffen, für ein Anliegen zu argumentieren und mit Gegenargumenten umzugehen. Ebenfalls ist die Vollversammlung ein Instrument mit welchem man lernen kann die Ablehnung eines Anliegens zu akzeptieren. Wir sind der Überzeugung, dass die Klienten meistens über starke Ressourcen verfügen und es oft einfach nur darum geht, den richtigen Kanal zu aktivieren und Ihnen eine Plattform zu bieten, sich auszudrücken und in angemessener Weise etwas mit Entwickeln zu können. Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass wir die Klienten dazu motivieren möchten, einen Eigenen Teil zur Gestaltung ihres Alltags und ihrer Wohnsituation beizutragen und sich, Schritt für Schritt von der Haltung „ Dies und Jenes steht mir zu, bringt es mir“ und „ Ich bin hier, unterhaltet mich“ zu distanzieren. Dauer und Intervall der Vollversammlung Eine Vollversammlung sollte nicht kürzer als 20 Minuten und nicht länger als 1 Stunde dauern. Dies bietet genug Zeit um Anliegen zu besprechen. Nach der Vollversammlung ist noch Zeit da, um Etwas zu trinken und sich ein wenig auszutauschen falls Bedarf vorhanden ist, dies ist aber fakultativ. Die Vollversammlung findet alle drei Monate statt.

 Geschlossen – Öffnet morgen um 09:00
 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
Senioren- und Spitexzentrum Verahus

Senioren- und Spitexzentrum Verahus

Grünensteinstrasse 1, 9436 Balgach
Beschreibung & Besonderheiten

Seniorenzentrum Pflege und Betreuung Im Seniorenzentrum Verahus geniessen Sie eine qualitativ hochstehende, bedarfsgerechte und individuelle Pflege und Betreuung. Unser Ziel ist, Ihnen während des ganzen Aufenthaltes die bestmögliche Lebensqualität zu bieten. Dabei sollen Sie so lange wie möglich selbstbestimmt in Ihrem neuen Zuhause leben und wohnen können. Unsere kompetenten und erfahrenen Pflegemitarbeitenden setzen sich rund um die Uhr für Ihr Wohl ein. Sie verfügen über die notwendige Ausbildung und werden durch Weiterbildungen laufend auf den neusten Wissensstand gebracht. Unsere Bewohnerinnen und Bewohner, welche auf mehr Unterstützung angewiesen sind, werden tagsüber auf ihrer Wohngruppe von unserem Betreuungspersonal betreut. Nebst Alltagsgestaltung und Gemeinschaft bietet die Betreuungsgruppe auch eine geschützte Umgebung, wo auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner eingegangen werden kann. Wohnen und Leben Ob als neues Zuhause, als Übergangslösung nach einem Spitalaufenthalt oder für einen Ferienaufenthalt. Wir sind es gewohnt, flexible und individuelle Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu finden. Das Verahus bietet 48 helle, freundliche Einzelzimmer mit teils unterschiedlichen Grundrissen und sanitärer Ausstattung. Jedes Zimmer verfügt über Telefon, TV-Anschluss sowie W-LAN. Zur Grundausstattung jedes Zimmers gehören auch ein elektronisches Pflegebett sowie ein dazugehöriger Nachttisch. Die Möblierung kann ganz individuell von den Bewohnenden und ihren Angehörigen vorgenommen werden. Praktisch alle Zimmer verfügen über einen hellen, verglasten Balkon mit Blick in den Garten, die Weiten des Rheintals und die Bergketten des Vorarlbergs. Je nach Zimmerausstattung variieren die Pensionspreise. Genauere Angaben zu den Zimmerpreisen finden Sie in der Taxordnung. In unserem wunderschönen Garten laden verschiedene Wege und Sitzgelegenheiten zum Spazieren und Verweilen ein. Das Kleintiergehege mit Ziegen, Hühnern und einem Fischteich bietet einen weiteren Anziehungspunkt und erfreut Gross und Klein. Cafeteria und Gastronomie Unsere charmante Cafeteria mit schöner Aussenterrasse ist öffentlich und 365 Tage im Jahr von 14.00 – 17.00 Uhr für Sie geöffnet. Auf Anmeldung bieten wir für Angehörige und Gäste täglich auch Mittag- und/oder Abendessen in der Cafeteria an. An Veranstaltungen in unserer Cafeteria sind Angehörige und Besucher herzlich willkommen. Wir legen Wert auf eine gesunde und abwechslungsreiche Küche. Alle Speisen werden von unserem Küchenteam täglich frisch zubereitet. Es werden dazu hauptsächlich saisonale Produkte aus der unmittelbaren Region verwendet. Unsere Lieferanten sind unter anderem: Bäckerei Eschenmoser, Balgach – Metzgerei Diethelm, Balgach – Spar Heerbrugg – Rohner’s Hoflädeli, Balgach – Lindenmad Eier, Kriessern – Schmidheiny Weine, Heerbrugg Weitere Angebote und Dienstleistungen Coiffeur Fusspflege Physio- und Ergotherapie Ärzte Spirituelle Begleitung/Seelsorge Freiwilligenarbeit Spitexzentrum Das Spitexzentrum Verahus Balgach bietet Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, ambulante Pflege- und Betreuungsdienstleistungen. Mit ihren weitreichenden Dienstleistungen fördert, unterstützt und ermöglicht das Zentrum das Wohnen und Leben zu Hause bei Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen und Rekonvaleszenz. Dienstleistungen Gesundheits- und Krankenpflege Bei vorübergehender, unheilbarer oder chronischer Krankheit, bei Unfall oder Behinderung, nach einem Spitalaufenthalt, bei nachlassenden Kräften, grossen Belastungssituationen oder bei nahendem Tod pflegen die Fachfrauen des Spitexzentrums Verahus unter Einbezug der Angehörigen möglichst situationsbezogen und individuell. Sie bringen mit ihren Pflegeleistungen wieder Lebensqualität nach Hause. Die zahlreichen Aufgaben beinhalten u.a. • tägliche Körperpflege • ärztlich verordnete Behandlungen wie Verabreichen von Medikamenten, Verband Wechsel, Blutdruck messen, etc. • Pflege und Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden • Beratung, Anleitung und Entlastung von pflegenden Angehörigen Haushaltshilfe Das Spitexzentrum Verahus unterstützt Personen jeden Alters in der Hauswirtschaft oder übernimmt Aufgaben, die zur Haushaltführung gehören wie bspw. die wöchentliche Reinigung der Wohnung, das Erledigen der Wäsche, der Wocheneinkauf oder kleinere administrative Aufgaben und Erledigungen. Vermietung Hilfsmittel Wir vermieten bei Bedarf diverse Pflegehilfsmittel wie z.B. Rollatoren, Rollstühle, Nachtstühle, etc. Kosten und Finanzierung Die Spitex-Leistungen für Krankenpflege und Haushilfe erfolgen auf ärztliche Verordnung und werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften über die Krankenkasse abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass hauswirtschaftliche Leistungen nur über eine Zusatzversicherung mitfinanziert werden. Bei Fragen zur Finanzierung hilft Ihnen Frau Marianne Bush, Leiterin Spitex, gerne weiter. Onlineanmeldung über OPAN OPAN® ist das Online-Anmeldesystem für Spitex-Pflege oder –Dienstleistungen. Mit Angabe der Personalien, Krankenkasse, Hausarzt und Spitex-Auftrag, können Sie jederzeit, sicher und einfach die Anmeldung elektronisch absenden. Sie können dies für sich selber oder eine andere Person (Angehörige, Bekannte, etc.) tätigen. Die ausgewählte Spitex-Organisation wird Sie dann zurückrufen und Sie bei Bedarf beraten und offene Fragen klären. Online-Patientenanmeldung

PremiumPremium Eintrag
Alters- und PflegeheimSpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalHeim
Grünensteinstrasse 1, 9436 Balgach
Alters- und PflegeheimSpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalHeim
Beschreibung & Besonderheiten

Seniorenzentrum Pflege und Betreuung Im Seniorenzentrum Verahus geniessen Sie eine qualitativ hochstehende, bedarfsgerechte und individuelle Pflege und Betreuung. Unser Ziel ist, Ihnen während des ganzen Aufenthaltes die bestmögliche Lebensqualität zu bieten. Dabei sollen Sie so lange wie möglich selbstbestimmt in Ihrem neuen Zuhause leben und wohnen können. Unsere kompetenten und erfahrenen Pflegemitarbeitenden setzen sich rund um die Uhr für Ihr Wohl ein. Sie verfügen über die notwendige Ausbildung und werden durch Weiterbildungen laufend auf den neusten Wissensstand gebracht. Unsere Bewohnerinnen und Bewohner, welche auf mehr Unterstützung angewiesen sind, werden tagsüber auf ihrer Wohngruppe von unserem Betreuungspersonal betreut. Nebst Alltagsgestaltung und Gemeinschaft bietet die Betreuungsgruppe auch eine geschützte Umgebung, wo auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner eingegangen werden kann. Wohnen und Leben Ob als neues Zuhause, als Übergangslösung nach einem Spitalaufenthalt oder für einen Ferienaufenthalt. Wir sind es gewohnt, flexible und individuelle Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu finden. Das Verahus bietet 48 helle, freundliche Einzelzimmer mit teils unterschiedlichen Grundrissen und sanitärer Ausstattung. Jedes Zimmer verfügt über Telefon, TV-Anschluss sowie W-LAN. Zur Grundausstattung jedes Zimmers gehören auch ein elektronisches Pflegebett sowie ein dazugehöriger Nachttisch. Die Möblierung kann ganz individuell von den Bewohnenden und ihren Angehörigen vorgenommen werden. Praktisch alle Zimmer verfügen über einen hellen, verglasten Balkon mit Blick in den Garten, die Weiten des Rheintals und die Bergketten des Vorarlbergs. Je nach Zimmerausstattung variieren die Pensionspreise. Genauere Angaben zu den Zimmerpreisen finden Sie in der Taxordnung. In unserem wunderschönen Garten laden verschiedene Wege und Sitzgelegenheiten zum Spazieren und Verweilen ein. Das Kleintiergehege mit Ziegen, Hühnern und einem Fischteich bietet einen weiteren Anziehungspunkt und erfreut Gross und Klein. Cafeteria und Gastronomie Unsere charmante Cafeteria mit schöner Aussenterrasse ist öffentlich und 365 Tage im Jahr von 14.00 – 17.00 Uhr für Sie geöffnet. Auf Anmeldung bieten wir für Angehörige und Gäste täglich auch Mittag- und/oder Abendessen in der Cafeteria an. An Veranstaltungen in unserer Cafeteria sind Angehörige und Besucher herzlich willkommen. Wir legen Wert auf eine gesunde und abwechslungsreiche Küche. Alle Speisen werden von unserem Küchenteam täglich frisch zubereitet. Es werden dazu hauptsächlich saisonale Produkte aus der unmittelbaren Region verwendet. Unsere Lieferanten sind unter anderem: Bäckerei Eschenmoser, Balgach – Metzgerei Diethelm, Balgach – Spar Heerbrugg – Rohner’s Hoflädeli, Balgach – Lindenmad Eier, Kriessern – Schmidheiny Weine, Heerbrugg Weitere Angebote und Dienstleistungen Coiffeur Fusspflege Physio- und Ergotherapie Ärzte Spirituelle Begleitung/Seelsorge Freiwilligenarbeit Spitexzentrum Das Spitexzentrum Verahus Balgach bietet Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, ambulante Pflege- und Betreuungsdienstleistungen. Mit ihren weitreichenden Dienstleistungen fördert, unterstützt und ermöglicht das Zentrum das Wohnen und Leben zu Hause bei Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen und Rekonvaleszenz. Dienstleistungen Gesundheits- und Krankenpflege Bei vorübergehender, unheilbarer oder chronischer Krankheit, bei Unfall oder Behinderung, nach einem Spitalaufenthalt, bei nachlassenden Kräften, grossen Belastungssituationen oder bei nahendem Tod pflegen die Fachfrauen des Spitexzentrums Verahus unter Einbezug der Angehörigen möglichst situationsbezogen und individuell. Sie bringen mit ihren Pflegeleistungen wieder Lebensqualität nach Hause. Die zahlreichen Aufgaben beinhalten u.a. • tägliche Körperpflege • ärztlich verordnete Behandlungen wie Verabreichen von Medikamenten, Verband Wechsel, Blutdruck messen, etc. • Pflege und Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden • Beratung, Anleitung und Entlastung von pflegenden Angehörigen Haushaltshilfe Das Spitexzentrum Verahus unterstützt Personen jeden Alters in der Hauswirtschaft oder übernimmt Aufgaben, die zur Haushaltführung gehören wie bspw. die wöchentliche Reinigung der Wohnung, das Erledigen der Wäsche, der Wocheneinkauf oder kleinere administrative Aufgaben und Erledigungen. Vermietung Hilfsmittel Wir vermieten bei Bedarf diverse Pflegehilfsmittel wie z.B. Rollatoren, Rollstühle, Nachtstühle, etc. Kosten und Finanzierung Die Spitex-Leistungen für Krankenpflege und Haushilfe erfolgen auf ärztliche Verordnung und werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften über die Krankenkasse abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass hauswirtschaftliche Leistungen nur über eine Zusatzversicherung mitfinanziert werden. Bei Fragen zur Finanzierung hilft Ihnen Frau Marianne Bush, Leiterin Spitex, gerne weiter. Onlineanmeldung über OPAN OPAN® ist das Online-Anmeldesystem für Spitex-Pflege oder –Dienstleistungen. Mit Angabe der Personalien, Krankenkasse, Hausarzt und Spitex-Auftrag, können Sie jederzeit, sicher und einfach die Anmeldung elektronisch absenden. Sie können dies für sich selber oder eine andere Person (Angehörige, Bekannte, etc.) tätigen. Die ausgewählte Spitex-Organisation wird Sie dann zurückrufen und Sie bei Bedarf beraten und offene Fragen klären. Online-Patientenanmeldung

 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
SPITEX AM PULS

SPITEX AM PULS

Alte Bahnhofstrasse 6b, 5612 Villmergen
SPITEX - Hilfe und Pflege zu Hause

Unser Spitex-Verein ist ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein. Wir sind eine Non-Profit Organisation. Er fördert das Wohnen und Leben zu Hause in Zusammenarbeit mit Klienten, Betagten, Angehörigen, Ärzten, Sozialdiensten und anderen Organisationen. Der Spitex-Verein arbeitet im Auftrag der Vertragsgemeinden. In Leistungsverträgen sind die zu erbringenden Leistungen definiert. Der Dienst erstreckt sich über die Gemeinden Villmergen(Hilfikon), Dottikon, Büttikon, Uezwil und Hägglingen. Die Hilfe und Pflege zu Hause ist ein wichtiger, anerkannter Pfeiler der Gesundheitsversorgung. Einwohnerinnen und Einwohner aller Altersgruppen können bei Bedarf auf fach- und situationsgerechte Spitex-Leistungen in Akut- und Langzeitsituationen zählen: • wenn die Selbsthilfe der Klienten nicht mehr ausreicht • wenn die Angehörigen- oder Nachbarschaftshilfe fachlich oder zeitlich nicht mehr genügt oder ergänzt werden muss • wenn das soziale Umfeld fehlt Die Spitex-Organisation erbringt ihre Dienstleistungen gemäss den gesetzlichen Vorgaben unter der Verantwortung der Gemeinden. Pflege zu Hause Krankenpflege • nach ärztlicher Verordnung und Bedarfsabklärung bei Ihnen zu Hause • Pflege Kranker und Behinderter jeden Alters, Akutkranker und LangzeitpatientInnen • Begleitung, Beratung und Unterstützung von KlientInnen, Angehörigen und Mitpflegenden • Grundpflege • Behandlungspflege • Förderung und Erhaltung der Gesundheit • Koordination mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Organisationen • Vermittlung von Mahlzeitendienst, Rotkreuz-Fahrdienst und Krankenmobilien • Vorbeugung gesundheitlicher Schäden • Unterstützung und stellvertretende Übernahme der Körperpflege • Wundbehandlung, Verabreichen von Medikamenten, Injektionen etc. • Anleitung und Beratung von Klienten und deren Angehörigen • psychiatrische Pflege • Anleitung zur Selbsthilfe • Beratung bei Hilfsmitteln und Einrichtungen Hilfe zu Hause • Hauswirtschaftliche Leistungen, wie Einkauf, Wäsche und Kleiderpflege, Reinigung (Wochenkehr). • Betreuung von Kranken, Betagten und Behinderten. • Bedarfsgerechte Unterstützung im Haushalt • Anleitung zur Selbsthilfe • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung bei psychischen Erkrankungen Leistungsempfänger Die Hilfe und Pflege zu Hause steht den Einwohnerinnen und Einwohnern aller Altersstufen zur Verfügung, bei welchen ein nachweisbarer Bedarf festgestellt wird. • physisch, psychisch kranke Personen • rekonvaleszente Personen • Personen in einer rehabilitativen Situation • Personen mit einer Behinderung • schwer kranke Menschen mit komplexen Pflegebedürfnissen • Personen mit altersbedingten Einschränkungen • Personen in sozialen Krisen- oder Risikosituationen • Frauen vor und nach der Geburt eines Kindes Wir sind für Sie da Dank Spitex können Betroffene trotz persönlicher Einschränkungen zu Hause in Ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehrten. Zusatzdienste Psychiatriepflege Onkologiepflege Kinderspitex Wundexpertinnen Stomatherapeutin

PremiumPremium Eintrag
SpitexKrankenpflege Pflegefachpersonal
Alte Bahnhofstrasse 6b, 5612 Villmergen
SpitexKrankenpflege Pflegefachpersonal
SPITEX - Hilfe und Pflege zu Hause

Unser Spitex-Verein ist ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein. Wir sind eine Non-Profit Organisation. Er fördert das Wohnen und Leben zu Hause in Zusammenarbeit mit Klienten, Betagten, Angehörigen, Ärzten, Sozialdiensten und anderen Organisationen. Der Spitex-Verein arbeitet im Auftrag der Vertragsgemeinden. In Leistungsverträgen sind die zu erbringenden Leistungen definiert. Der Dienst erstreckt sich über die Gemeinden Villmergen(Hilfikon), Dottikon, Büttikon, Uezwil und Hägglingen. Die Hilfe und Pflege zu Hause ist ein wichtiger, anerkannter Pfeiler der Gesundheitsversorgung. Einwohnerinnen und Einwohner aller Altersgruppen können bei Bedarf auf fach- und situationsgerechte Spitex-Leistungen in Akut- und Langzeitsituationen zählen: • wenn die Selbsthilfe der Klienten nicht mehr ausreicht • wenn die Angehörigen- oder Nachbarschaftshilfe fachlich oder zeitlich nicht mehr genügt oder ergänzt werden muss • wenn das soziale Umfeld fehlt Die Spitex-Organisation erbringt ihre Dienstleistungen gemäss den gesetzlichen Vorgaben unter der Verantwortung der Gemeinden. Pflege zu Hause Krankenpflege • nach ärztlicher Verordnung und Bedarfsabklärung bei Ihnen zu Hause • Pflege Kranker und Behinderter jeden Alters, Akutkranker und LangzeitpatientInnen • Begleitung, Beratung und Unterstützung von KlientInnen, Angehörigen und Mitpflegenden • Grundpflege • Behandlungspflege • Förderung und Erhaltung der Gesundheit • Koordination mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Organisationen • Vermittlung von Mahlzeitendienst, Rotkreuz-Fahrdienst und Krankenmobilien • Vorbeugung gesundheitlicher Schäden • Unterstützung und stellvertretende Übernahme der Körperpflege • Wundbehandlung, Verabreichen von Medikamenten, Injektionen etc. • Anleitung und Beratung von Klienten und deren Angehörigen • psychiatrische Pflege • Anleitung zur Selbsthilfe • Beratung bei Hilfsmitteln und Einrichtungen Hilfe zu Hause • Hauswirtschaftliche Leistungen, wie Einkauf, Wäsche und Kleiderpflege, Reinigung (Wochenkehr). • Betreuung von Kranken, Betagten und Behinderten. • Bedarfsgerechte Unterstützung im Haushalt • Anleitung zur Selbsthilfe • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung bei psychischen Erkrankungen Leistungsempfänger Die Hilfe und Pflege zu Hause steht den Einwohnerinnen und Einwohnern aller Altersstufen zur Verfügung, bei welchen ein nachweisbarer Bedarf festgestellt wird. • physisch, psychisch kranke Personen • rekonvaleszente Personen • Personen in einer rehabilitativen Situation • Personen mit einer Behinderung • schwer kranke Menschen mit komplexen Pflegebedürfnissen • Personen mit altersbedingten Einschränkungen • Personen in sozialen Krisen- oder Risikosituationen • Frauen vor und nach der Geburt eines Kindes Wir sind für Sie da Dank Spitex können Betroffene trotz persönlicher Einschränkungen zu Hause in Ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehrten. Zusatzdienste Psychiatriepflege Onkologiepflege Kinderspitex Wundexpertinnen Stomatherapeutin

 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
trennpunkt GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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trennpunkt GmbH

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Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Viola Healthcare baut und begleitet fürs Leben Viola Healthcare gestaltet kreativ und praktisch Arbeitsumgebungen im Gesundheitswesen. Ziel ist die tägliche Arbeit in Pflege- und Intensivmedizin zu erleichtern. Das erreichen wir mit Zuhören, Mitdenken, einer ganzheitlich Betrachtung, professioneller Beratung und Planung bis zur praktischen Umsetzung. Damit der Nutzer seinen Gedanken nahtlos in eine Handlung übergeht. Viola Healthcare ist digitale Transformation Mentalität: Diese mentale Wertschöpfung leitet uns an, praktische Wertschöpfung unmittelbar, präzis und stimmig an unseren Kunden weiterzugeben. Wir begreifen unsere Kunden als Co-Designer, die wie wir Freude an der Ästhetik empfinden. So ermöglichen wir Ärzten ein intuitives und ganzheitlich abgestimmtes Umfeld. Unternehmenskultur Wir leben eine offene, ehrliche, wohlwollende Kommunikation. Der Meinungsaustausch soll inspirierend und bereichernd empfunden werden. Unstimmigkeiten werden mit der betreffenden Person bilateral geregelt. Der achtsame Umgang mit sich selbst ist uns genauso wichtig wie der achtungsvolle, wertschätzende Umgang mit den Mitarbeitenden. Ideale von Viola Healthcare • Freude an stimmigen Lösungen • Präzision und Klarheit • Persönlich: Freude, gemeinsam im Team etwas Grosses zu gestalten • Ärzte und Patienten befähigen, ihre Gedanken in Handlung fliessen zu lassen Wissen und Erfahrung wird grundsätzlich geteilt. Der Anspruch ist, jeden Tag dazuzulernen und sich und seine Kollegen fachlich besser zu machen. • Home • Angebot und Kompetenzen • Referenzen • Unternehmen • Team • Kontakt

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Im Bifang 3, 4805 Brittnau
Individuelle Therapie in Oftringen - Region Aargau

Praxis für Kinesiologie - Brigitte Imhof | Energiebalance, Muskeltest, DLT | Oftringen Egal ob Beziehungsprobleme, Ängste, Migräne, Entzündungen oder Gemütsschwankungen - Kinesiologie kann Ihnen helfen mittels DLT-Analyse, Energiebalance und Muskeltests. • Nervosität vor Auftritten • Probleme im Beruf (Mobbing usw.) • Beziehungsprobleme • Mangelndes Selbstbewusstsein • Motivationsprobleme • Süchte: Rauchen, Süsses usw. • Ängste, Phobien • Entscheidungsschwierigkeiten • Ess-Störungen • Allergien • Ekzeme, Hautleiden • Migräne, Kopfschmerzen • Chronische Verdauungsstörungen • Gewichtsprobleme • Rücken– und Gelenkbeschwerden • Verspannungen • Sportverletzungen • Traumatische Erlebnisse • Narbenentstörung • Ein– und Durchschlafstörungen • Müdigkeit, Antriebslosigkeit • Seh– und Hörbeschwerden • PMS / Wechseljahresbeschwerden • Rheumatische Beschwerden Die Behandlung und Einzelsitzung Einzelsitzungen dienen dazu, den Patienten genauer kennen zu lernen, um ihn so optimal bei körperlichen und psychischen Problemen behandeln zu können. Ich nehme mir Zeit, um die Vorgehensweise genau zu erklären. Sie erzählen, in welchen Lebensbereichen oder bei welchen gesundheitlichen Problemen Sie sich eine Verbesserung wünschen. Als ersten praktischen Schritt werden Sie dann in eine Energiebalance gebracht, indem bestimmte Punkte auf den Meridianen berührt werden. Danach wird in einzelnen Schritten mit dem Muskeltest herausgefunden, wie wir Ihr Thema bearbeiten dürfen. Ihr Körper, sprich: „IHRE Körperweisheit“, weiss ja schon lange, was passiert ist, leider hat die Selbstheilungskraft nicht mehr ausgereicht, es selber auszugleichen. Deshalb werden wir austesten, welche Massnahmen durchgeführt werden müssen, damit Ihre Selbstheilungskräfte aktiviert werden, und Ihr Körper genug Baumaterial erhält, um die Reparaturen durchführen zu können. Auch werden wir austesten, welche, auf Sie persönlich abgestimmten Körperübungen oder Affirmationen helfen, das neu erlernte besser und schneller in Ihr Leben zu integrieren. Kinesiologie kann unterstützen und helfen bei: • Infektionen • Toxische Belastung • Stoffwechselstörungen • Probleme Säure-/Basenhaushalt • Vitamin und Mineralienmangel • Belastungen einzelner Organe • Vegetatives Nervensystem Störung • Lymphe • Entzündungen • Unruhe • Gemütsschwankungen • Geopatische Störungen • Wassermangel • Immunsystem DLT Aus einem Tropfen Kapillarblut von der Fingerkuppe wurde von den amerikanischen Ärzten Robert W. Bradford und Henry W. Allen die Trockenblutschichtschichtanalyse entwickelt. Diese beiden Ärzte haben zusammen mit der Heilpraktikerin Frau Blank (Deutschland) beobachtet, dass das Blut , wenn der Mensch krank ist, sehr stark verändert aussieht. Diese Veränderungen traten bei gewissen Beschwerden immer genau gleich auf. Nach dem 2. Weltkrieg gingen die Forschungen weiter und wurden auch technisch weiterentwickelt. Zentrum dieser Arbeit ist bis heute das Institut der Robert W. Bradford Foundation in Chula Vista, California, USA. Mit dieser Methode sind folgende Störungen ersichtlich:

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KinesiologieNaturheilpraxis
Im Bifang 3, 4805 Brittnau
KinesiologieNaturheilpraxis
Individuelle Therapie in Oftringen - Region Aargau

Praxis für Kinesiologie - Brigitte Imhof | Energiebalance, Muskeltest, DLT | Oftringen Egal ob Beziehungsprobleme, Ängste, Migräne, Entzündungen oder Gemütsschwankungen - Kinesiologie kann Ihnen helfen mittels DLT-Analyse, Energiebalance und Muskeltests. • Nervosität vor Auftritten • Probleme im Beruf (Mobbing usw.) • Beziehungsprobleme • Mangelndes Selbstbewusstsein • Motivationsprobleme • Süchte: Rauchen, Süsses usw. • Ängste, Phobien • Entscheidungsschwierigkeiten • Ess-Störungen • Allergien • Ekzeme, Hautleiden • Migräne, Kopfschmerzen • Chronische Verdauungsstörungen • Gewichtsprobleme • Rücken– und Gelenkbeschwerden • Verspannungen • Sportverletzungen • Traumatische Erlebnisse • Narbenentstörung • Ein– und Durchschlafstörungen • Müdigkeit, Antriebslosigkeit • Seh– und Hörbeschwerden • PMS / Wechseljahresbeschwerden • Rheumatische Beschwerden Die Behandlung und Einzelsitzung Einzelsitzungen dienen dazu, den Patienten genauer kennen zu lernen, um ihn so optimal bei körperlichen und psychischen Problemen behandeln zu können. Ich nehme mir Zeit, um die Vorgehensweise genau zu erklären. Sie erzählen, in welchen Lebensbereichen oder bei welchen gesundheitlichen Problemen Sie sich eine Verbesserung wünschen. Als ersten praktischen Schritt werden Sie dann in eine Energiebalance gebracht, indem bestimmte Punkte auf den Meridianen berührt werden. Danach wird in einzelnen Schritten mit dem Muskeltest herausgefunden, wie wir Ihr Thema bearbeiten dürfen. Ihr Körper, sprich: „IHRE Körperweisheit“, weiss ja schon lange, was passiert ist, leider hat die Selbstheilungskraft nicht mehr ausgereicht, es selber auszugleichen. Deshalb werden wir austesten, welche Massnahmen durchgeführt werden müssen, damit Ihre Selbstheilungskräfte aktiviert werden, und Ihr Körper genug Baumaterial erhält, um die Reparaturen durchführen zu können. Auch werden wir austesten, welche, auf Sie persönlich abgestimmten Körperübungen oder Affirmationen helfen, das neu erlernte besser und schneller in Ihr Leben zu integrieren. Kinesiologie kann unterstützen und helfen bei: • Infektionen • Toxische Belastung • Stoffwechselstörungen • Probleme Säure-/Basenhaushalt • Vitamin und Mineralienmangel • Belastungen einzelner Organe • Vegetatives Nervensystem Störung • Lymphe • Entzündungen • Unruhe • Gemütsschwankungen • Geopatische Störungen • Wassermangel • Immunsystem DLT Aus einem Tropfen Kapillarblut von der Fingerkuppe wurde von den amerikanischen Ärzten Robert W. Bradford und Henry W. Allen die Trockenblutschichtschichtanalyse entwickelt. Diese beiden Ärzte haben zusammen mit der Heilpraktikerin Frau Blank (Deutschland) beobachtet, dass das Blut , wenn der Mensch krank ist, sehr stark verändert aussieht. Diese Veränderungen traten bei gewissen Beschwerden immer genau gleich auf. Nach dem 2. Weltkrieg gingen die Forschungen weiter und wurden auch technisch weiterentwickelt. Zentrum dieser Arbeit ist bis heute das Institut der Robert W. Bradford Foundation in Chula Vista, California, USA. Mit dieser Methode sind folgende Störungen ersichtlich:

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Dr. med. dent. Busch Hubert

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Dr. med. dent. Busch Hubert

Zürcherstrasse 25, 8730 Uznach
Herzlich willkommen bei der Kieferorthopödiepraxis Dr. med. dent. Hubert Busch

Ihr Kieferorthopäde in Uznach Im Leben braucht es oft den nötigen Biss – sei dies im übertragenen als auch im direkten Sinn. Eine korrekte Lagebeziehung der Kiefer und eine gute Zahnstellung mit entsprechender Verzahnung sind die Voraussetzung für optimales Kauen, Schlucken und Sprechen. Des Weiteren sind schöne Zähne und eine gute Zahnstellung ein Blickfang und lassen uns selbstbewusster durchs Leben gehen. Unseren Patienten in dieser Beziehung helfen zu können, motiviert uns jeden Tag aufs Neue. So können wir Ihnen helfen Die Zahn- und Kieferstellungen unterscheiden sich von Person zu Person stark. Dabei muss nicht zwingend jede Abweichung von der Norm behandelt werden. Entscheidend für die optimale Kaufunktion ist ein korrektes Ineinandergreifen der Zähne. So sollte ein Zahn des Oberkiefers zwei Zähne des Unterkiefers berühren und umgekehrt. Voraussetzungen dafür sind die richtigen Positionen von Ober- und Unterkiefer. Nach einer individuellen Analyse beurteilen wir, ob etwas an Ihrer Zahnstellung behandelt werden sollte. Ist dies der Fall, so gibt es von der konventionellen über die durchsichtige bis zur versteckten Spange verschiedene Möglichkeiten zur Korrektur.

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ZahnarztKieferorthopädie
Zürcherstrasse 25, 8730 Uznach
ZahnarztKieferorthopädie
Herzlich willkommen bei der Kieferorthopödiepraxis Dr. med. dent. Hubert Busch

Ihr Kieferorthopäde in Uznach Im Leben braucht es oft den nötigen Biss – sei dies im übertragenen als auch im direkten Sinn. Eine korrekte Lagebeziehung der Kiefer und eine gute Zahnstellung mit entsprechender Verzahnung sind die Voraussetzung für optimales Kauen, Schlucken und Sprechen. Des Weiteren sind schöne Zähne und eine gute Zahnstellung ein Blickfang und lassen uns selbstbewusster durchs Leben gehen. Unseren Patienten in dieser Beziehung helfen zu können, motiviert uns jeden Tag aufs Neue. So können wir Ihnen helfen Die Zahn- und Kieferstellungen unterscheiden sich von Person zu Person stark. Dabei muss nicht zwingend jede Abweichung von der Norm behandelt werden. Entscheidend für die optimale Kaufunktion ist ein korrektes Ineinandergreifen der Zähne. So sollte ein Zahn des Oberkiefers zwei Zähne des Unterkiefers berühren und umgekehrt. Voraussetzungen dafür sind die richtigen Positionen von Ober- und Unterkiefer. Nach einer individuellen Analyse beurteilen wir, ob etwas an Ihrer Zahnstellung behandelt werden sollte. Ist dies der Fall, so gibt es von der konventionellen über die durchsichtige bis zur versteckten Spange verschiedene Möglichkeiten zur Korrektur.

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 Geschlossen – Öffnet morgen um 09:00
BioMed Center Sonnenberg AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

BioMed Center Sonnenberg AG

Sonnenberg 16, 9103 Schwellbrunn
Ein Ort für Ihr ganzheitliches Wohlbefinden

Biologisch-Medizinisches Zentrum mit Hotel & vegetarisch/veganem Restaurant. Das Sonnenberg Biomedical Health Center versetzt Sie in die Lage, den wahren Ursachen Ihrer Beschwerden auf den Grund zu gehen, sie zu verstehen und zu beseitigen. Wir reduzieren Ihre Behandlung nicht auf die Symptome, sondern beziehen ihren Ursprung, Erkenntnisse aus der Ernährungsmedizin und Ihr körpereigenes Abwehrsystem konsequent mit ein. Das Sonnenberg Biomedical Health Hotel ist ein ganzheitlicher Ansatz aus Behandeln, Ernähren und Erholen. Das Konzept der biologischen Medizin nach Dr. Rau konzentriert sich auf den gesamten Körper und untersucht mehr als nur die Behandlung von Symptomen, um festzustellen, warum Sie Beschwerden haben. Das gesamte medizinische Fachpersonal behandelt Sie nach diesem Grundsatz und kombiniert eigene neue Erkenntnisse für Ihr Wohlbefinden. Zunächst werden die Hauptursachen Ihrer Störung identifiziert und anschliessend ein individuellen Behandlungsplan entwickelt, der darauf abzielt, Ihren gesamten Zustand und nicht nur Ihre Symptome zu verbessern. Im Laufe der Jahre hat Dr. Rau sein Programm weiterentwickelt, um Ihnen eine erfolgreiche Behandlung, mit diesen Grundlagen zu bieten. Im Mittelpunkt der Behandlungsprogramme stehen Sie als Mensch und einige einfache Grundlagen der Biologischen Medizin. Diese beinhalten die regelmässige Reinigung und Entgiftung des Körpers, Aufbau des Magen-Darm-Trakts, um eine optimale Aufnahme der Vitamine, Mineralstoffe und alle wichtigen Nährstoffe, die für die Gesundheit notwendig sind, zu erreichen. Die Stärkung des Immunsystems, um die Heilung zu fördern und spätere Krankheitsausbrüche zu verhindern. Neben den Behandlungen ist es notwendig eine alkalisierende Diät zu befolgen, damit ein ausgeglichenes innere Milieu erreicht werden kann. Wir nennen unsere Medizin «biologisch», weil sie die Methoden des Lebens selbst anwendet - sie ist „bio-logisch“. In dem Zustand, den wir Gesundheit nennen, befindet sich der Körper in einem ständigen Austausch mit der Umwelt, Nahrungsaufnahme, Reaktion auf Infektionsgefahren, wachsen - reparieren und entgiften, alles geschieht von Moment zu Moment in einer Symphonie des Lebens.

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GesundheitspraxisMedizinisches ZentrumNaturheilpraxis
Sonnenberg 16, 9103 Schwellbrunn
GesundheitspraxisMedizinisches ZentrumNaturheilpraxis
Ein Ort für Ihr ganzheitliches Wohlbefinden

Biologisch-Medizinisches Zentrum mit Hotel & vegetarisch/veganem Restaurant. Das Sonnenberg Biomedical Health Center versetzt Sie in die Lage, den wahren Ursachen Ihrer Beschwerden auf den Grund zu gehen, sie zu verstehen und zu beseitigen. Wir reduzieren Ihre Behandlung nicht auf die Symptome, sondern beziehen ihren Ursprung, Erkenntnisse aus der Ernährungsmedizin und Ihr körpereigenes Abwehrsystem konsequent mit ein. Das Sonnenberg Biomedical Health Hotel ist ein ganzheitlicher Ansatz aus Behandeln, Ernähren und Erholen. Das Konzept der biologischen Medizin nach Dr. Rau konzentriert sich auf den gesamten Körper und untersucht mehr als nur die Behandlung von Symptomen, um festzustellen, warum Sie Beschwerden haben. Das gesamte medizinische Fachpersonal behandelt Sie nach diesem Grundsatz und kombiniert eigene neue Erkenntnisse für Ihr Wohlbefinden. Zunächst werden die Hauptursachen Ihrer Störung identifiziert und anschliessend ein individuellen Behandlungsplan entwickelt, der darauf abzielt, Ihren gesamten Zustand und nicht nur Ihre Symptome zu verbessern. Im Laufe der Jahre hat Dr. Rau sein Programm weiterentwickelt, um Ihnen eine erfolgreiche Behandlung, mit diesen Grundlagen zu bieten. Im Mittelpunkt der Behandlungsprogramme stehen Sie als Mensch und einige einfache Grundlagen der Biologischen Medizin. Diese beinhalten die regelmässige Reinigung und Entgiftung des Körpers, Aufbau des Magen-Darm-Trakts, um eine optimale Aufnahme der Vitamine, Mineralstoffe und alle wichtigen Nährstoffe, die für die Gesundheit notwendig sind, zu erreichen. Die Stärkung des Immunsystems, um die Heilung zu fördern und spätere Krankheitsausbrüche zu verhindern. Neben den Behandlungen ist es notwendig eine alkalisierende Diät zu befolgen, damit ein ausgeglichenes innere Milieu erreicht werden kann. Wir nennen unsere Medizin «biologisch», weil sie die Methoden des Lebens selbst anwendet - sie ist „bio-logisch“. In dem Zustand, den wir Gesundheit nennen, befindet sich der Körper in einem ständigen Austausch mit der Umwelt, Nahrungsaufnahme, Reaktion auf Infektionsgefahren, wachsen - reparieren und entgiften, alles geschieht von Moment zu Moment in einer Symphonie des Lebens.

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 Geschlossen – Öffnet morgen um 09:00
 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
Gruppenpraxis Herrenmatt

Bewertung 4.5 von 5 Sternen bei 8 Bewertungen

Gruppenpraxis Herrenmatt

Herrenmattstrasse 2, 4658 Däniken
MEDIZINISCH TOP. MENSCHLICH NAH.

Die Gruppenpraxis Herrenmatt ist ein modernes Gesundheitszentrum und stellt mit Dr. med. Rolf Walser, erfahrener Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, eine umfassende und qualitativ hochstehende medizinische Grundversorgung für die Gemeinden Däniken und Gretzenbach sicher. Die Fachärztin, Dr. med. (SRB) Suzi Djordjevic, bietet die gesamte Betreuung im Bereich von Gynäkologie und Schwangerschaft an. Stefan Isler, eidg. anerkannter Psychotherapeut, führt psychodiagnostische Beurteilungen und psychotherapeutische Behandlungen bei erwachsenen Personen ab 18 Jahren durch. Eine gynäkologische und psychotherapeutische Betreuung steht auch Patientinnen und Patienten des erweiterten Einzugsgebiets offen. Hausarztmedizin • Grundversorger-Sprechstunde • Röntgendiagnostik • Labormedizin • Hausbesuche Freuenmedizin Schwangerschaft • Beratung • Regelmässige Kontrollen • Ultraschall • Laboranalysen Gynäkologie • Vorsorge • Verhütungsberatung • Diagnostik • Therapie • Nachsorge (nach Operationen oder Tumorerkrankung) • Ultraschall von Brust und Unterbauch • Laboranalysen • Biopsieentnahme • Spiraleneinlage und Einlage des Hormonstäbchens Psychotherapie Engagierte psychotherapeutische Behandlung, insbesondere bei: • Lebens-, Arbeits- und Beziehungskrisen • depressiven Verstimmungen • bipolaren Störungen • Stressfolgeerkrankungen und Burnout • Angststörungen und Phobien • Zwangsstörungen • chronischen Schmerzen • psychosomatischen Störungen • der Bewältigung von chronischen Krankheiten • Persönlichkeitsstörungen • Schlafstörungen • Trauer Weitere Leistungen • EKG/Belastungs-EKG • Lungenfunktionstest • Sportmedizin • 24-h-Blutdruck-Messungen • Reiseberatung • Impfberatung • MFK-Untersuchungen (Stufe 1)

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SpitalPraxisgemeinschaft
Herrenmattstrasse 2, 4658 Däniken
SpitalPraxisgemeinschaft
MEDIZINISCH TOP. MENSCHLICH NAH.

Die Gruppenpraxis Herrenmatt ist ein modernes Gesundheitszentrum und stellt mit Dr. med. Rolf Walser, erfahrener Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, eine umfassende und qualitativ hochstehende medizinische Grundversorgung für die Gemeinden Däniken und Gretzenbach sicher. Die Fachärztin, Dr. med. (SRB) Suzi Djordjevic, bietet die gesamte Betreuung im Bereich von Gynäkologie und Schwangerschaft an. Stefan Isler, eidg. anerkannter Psychotherapeut, führt psychodiagnostische Beurteilungen und psychotherapeutische Behandlungen bei erwachsenen Personen ab 18 Jahren durch. Eine gynäkologische und psychotherapeutische Betreuung steht auch Patientinnen und Patienten des erweiterten Einzugsgebiets offen. Hausarztmedizin • Grundversorger-Sprechstunde • Röntgendiagnostik • Labormedizin • Hausbesuche Freuenmedizin Schwangerschaft • Beratung • Regelmässige Kontrollen • Ultraschall • Laboranalysen Gynäkologie • Vorsorge • Verhütungsberatung • Diagnostik • Therapie • Nachsorge (nach Operationen oder Tumorerkrankung) • Ultraschall von Brust und Unterbauch • Laboranalysen • Biopsieentnahme • Spiraleneinlage und Einlage des Hormonstäbchens Psychotherapie Engagierte psychotherapeutische Behandlung, insbesondere bei: • Lebens-, Arbeits- und Beziehungskrisen • depressiven Verstimmungen • bipolaren Störungen • Stressfolgeerkrankungen und Burnout • Angststörungen und Phobien • Zwangsstörungen • chronischen Schmerzen • psychosomatischen Störungen • der Bewältigung von chronischen Krankheiten • Persönlichkeitsstörungen • Schlafstörungen • Trauer Weitere Leistungen • EKG/Belastungs-EKG • Lungenfunktionstest • Sportmedizin • 24-h-Blutdruck-Messungen • Reiseberatung • Impfberatung • MFK-Untersuchungen (Stufe 1)

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 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
 Geschlossen – Öffnet morgen um 09:00
Praxis G-sund

Praxis G-sund

Dorfstrasse 49, 4581 Küttigkofen
Mental-Medizin & Lebenstherapie Silvia Muster

Loslassen ist befreiend ... und notwendig Lass Dich von mir begleiten. Ich höre zu und gebe Dir Raum, um Dinge auszusprechen, die schon lange auf den Tisch gehören. Gemeinsam finden wir heraus, was Dich zurückhält. Ich unterstütze Dich auf dem Weg zu Deiner natürlichen Fähigkeit, Dein Leben selber ‚heil’ werden zu lassen. So wie Du es haben willst und auch verdienst. Fühlst du dich vom Leben betrogen? Es scheint Dir nicht vergönnt zu sein, freudvoll, zuversichtlich, glücklich und zufrieden oder einfach nur gesund durchs Leben zu gehen. Wie kommt so etwas? Während des ganzen Lebens hast Du Erfahrungen gesammelt. Sie machen aus, was Du heute bist und fühlst. Über die Jahre hinweg haben sich aber auch Blockaden entwickelt, völlig unbemerkt. Scheinbar läppische Gegebenheiten haben tiefe Wunden in Deiner zarten Seele hinterlassen. Sie blieben einige Zeit unentdeckt. Aber sie waren immer da und haben gewirkt. Kennst Du solche Situationen? Dein Leben kommt Dir in jeder Beziehung mühsam vor. Alles scheint sich gegen Dich zu stellen. Du hast eine Pechsträhne nach der andern. Und irgendwann kommt ihre Wirkung an die Oberfläche. Du spürst es, manchmal schleichend, manchmal plötzlich. Du reagierst oft impulsiv auf alltägliche Situationen, sei es bei der Arbeit oder in der Familie. Du fühlst Dich wie ein Pulverfass. Es fehlt nur noch der Funke… Du kommst irgendwie nirgends vorwärts, weder bei der Arbeit, im Leben, noch in Deinen Beziehungen. Es fliesst nicht mehr. Gewisse Muster wiederholen sich. Du kommst von einem Schlamassel in den anderen. Vielleicht ist da Dein neuer Chef, der dieselbe verletzende Art zeigt, wie schon der letzte? Oder Du entdeckst in Deiner neuen Partnerschaft unschöne Muster, wie Du sie bereits in früheren Beziehungen erlebt hast. Dein Körper rebelliert bereits mit Schmerzen, Allergien, etc., aber die Ärzte finden keine Ursache. Du fühlst Dich einfach lustlos und hast keine Energie. Du möchtest nur noch schlafen. Aber schlafen kannst Du auch schlecht… zu viele Gedanken und Fragen halten Dich davon ab. Jetzt ist genug! Du möchtest jetzt endlich so frei, fröhlich und glücklich sein. Du willst endlich vorwärts kommen. Dann melde dich bei mir.

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Dorfstrasse 49, 4581 Küttigkofen
Mental-Medizin & Lebenstherapie Silvia Muster

Loslassen ist befreiend ... und notwendig Lass Dich von mir begleiten. Ich höre zu und gebe Dir Raum, um Dinge auszusprechen, die schon lange auf den Tisch gehören. Gemeinsam finden wir heraus, was Dich zurückhält. Ich unterstütze Dich auf dem Weg zu Deiner natürlichen Fähigkeit, Dein Leben selber ‚heil’ werden zu lassen. So wie Du es haben willst und auch verdienst. Fühlst du dich vom Leben betrogen? Es scheint Dir nicht vergönnt zu sein, freudvoll, zuversichtlich, glücklich und zufrieden oder einfach nur gesund durchs Leben zu gehen. Wie kommt so etwas? Während des ganzen Lebens hast Du Erfahrungen gesammelt. Sie machen aus, was Du heute bist und fühlst. Über die Jahre hinweg haben sich aber auch Blockaden entwickelt, völlig unbemerkt. Scheinbar läppische Gegebenheiten haben tiefe Wunden in Deiner zarten Seele hinterlassen. Sie blieben einige Zeit unentdeckt. Aber sie waren immer da und haben gewirkt. Kennst Du solche Situationen? Dein Leben kommt Dir in jeder Beziehung mühsam vor. Alles scheint sich gegen Dich zu stellen. Du hast eine Pechsträhne nach der andern. Und irgendwann kommt ihre Wirkung an die Oberfläche. Du spürst es, manchmal schleichend, manchmal plötzlich. Du reagierst oft impulsiv auf alltägliche Situationen, sei es bei der Arbeit oder in der Familie. Du fühlst Dich wie ein Pulverfass. Es fehlt nur noch der Funke… Du kommst irgendwie nirgends vorwärts, weder bei der Arbeit, im Leben, noch in Deinen Beziehungen. Es fliesst nicht mehr. Gewisse Muster wiederholen sich. Du kommst von einem Schlamassel in den anderen. Vielleicht ist da Dein neuer Chef, der dieselbe verletzende Art zeigt, wie schon der letzte? Oder Du entdeckst in Deiner neuen Partnerschaft unschöne Muster, wie Du sie bereits in früheren Beziehungen erlebt hast. Dein Körper rebelliert bereits mit Schmerzen, Allergien, etc., aber die Ärzte finden keine Ursache. Du fühlst Dich einfach lustlos und hast keine Energie. Du möchtest nur noch schlafen. Aber schlafen kannst Du auch schlecht… zu viele Gedanken und Fragen halten Dich davon ab. Jetzt ist genug! Du möchtest jetzt endlich so frei, fröhlich und glücklich sein. Du willst endlich vorwärts kommen. Dann melde dich bei mir.

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Autoimmunkrankheiten
Medizinisches Zentrum
Haarbehandlungen
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Praxis
Psychotherapeutische Leistungen
Dienstleistung & Angebot
Therapieschwerpunkte
Ergänzende Therapieverfahren
Spezialitäten & Gerichte

Arzt in Lebern

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Alters- und Pflegeheim Günschmatte

Alters- und Pflegeheim Günschmatte

Günschmatte 141, 3822 Lauterbrunnen
Altersheim- und Pflegeheim Guenschmatte

Willkommen auf der Webseite des Alters- und Pflegeheim Günschmatte. Das zertifizierte Alters- und Pflegeheim Lauterbrunnen mit seinen 35 heimeligen Einzelzimmern steht jeder Mitbürgerin/ jedem Mitbürger offen - Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Lauterbrunnen haben indessen Vorrang. Die "Günschmatte" will keine Insel für betagte Menschen sein. Beziehungen zum öffentlichen Leben, zu den übrigen Talbewohnern und Verwandten, Freunden und Bekannten sollen möglichst erhalten und gepflegt werden. Talbewohner im AHV-Alter und Angehörige sind jederzeit zum offenen Mittagstisch willkommen. Ein schmuckes Übergangszimmer lädt zum unverbindlichen Schnuppern während 3 bis 4 Wochen ein. Öffentlich sind insbesondere die Andachten jeweils am ersten und dritten Mittwoch um 16.00 Uhr, gehalten von einem Pfarrer der Kirchgemeinde Lauterbrunnen. Zum ordentlichen Wochenprogramm zählen ferner das Lisme-Chränzli und die Rüstgruppe. Von Zeit zu Zeit werden kleine Ausflüge im Tal angeboten. Die medizinische Versorgung stellen die Ärzte von Lauterbrunnen und Wengen sicher. Die freie Arztwahl ist jedoch gewährleistet. Auch schwerstpflegebedürftige Pensionärinnen und Pensionäre dürfen bei uns bleiben. Allen Pensionären stehen Gemeinschaftsräume wie die Cafeteria, der Fernsehraum und die gute Stube zur Verfügung. KONTAKT Alters- und Pflegeheim Günschmatte Günschmatte 141 3822 Lauterbrunnen Tel. 033 856 22 00 Fax 033 856 22 09 info@guenschmatte.ch www.guenschmatte.ch

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HeimAlters- und Pflegeheim
Günschmatte 141, 3822 Lauterbrunnen
HeimAlters- und Pflegeheim
Altersheim- und Pflegeheim Guenschmatte

Willkommen auf der Webseite des Alters- und Pflegeheim Günschmatte. Das zertifizierte Alters- und Pflegeheim Lauterbrunnen mit seinen 35 heimeligen Einzelzimmern steht jeder Mitbürgerin/ jedem Mitbürger offen - Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Lauterbrunnen haben indessen Vorrang. Die "Günschmatte" will keine Insel für betagte Menschen sein. Beziehungen zum öffentlichen Leben, zu den übrigen Talbewohnern und Verwandten, Freunden und Bekannten sollen möglichst erhalten und gepflegt werden. Talbewohner im AHV-Alter und Angehörige sind jederzeit zum offenen Mittagstisch willkommen. Ein schmuckes Übergangszimmer lädt zum unverbindlichen Schnuppern während 3 bis 4 Wochen ein. Öffentlich sind insbesondere die Andachten jeweils am ersten und dritten Mittwoch um 16.00 Uhr, gehalten von einem Pfarrer der Kirchgemeinde Lauterbrunnen. Zum ordentlichen Wochenprogramm zählen ferner das Lisme-Chränzli und die Rüstgruppe. Von Zeit zu Zeit werden kleine Ausflüge im Tal angeboten. Die medizinische Versorgung stellen die Ärzte von Lauterbrunnen und Wengen sicher. Die freie Arztwahl ist jedoch gewährleistet. Auch schwerstpflegebedürftige Pensionärinnen und Pensionäre dürfen bei uns bleiben. Allen Pensionären stehen Gemeinschaftsräume wie die Cafeteria, der Fernsehraum und die gute Stube zur Verfügung. KONTAKT Alters- und Pflegeheim Günschmatte Günschmatte 141 3822 Lauterbrunnen Tel. 033 856 22 00 Fax 033 856 22 09 info@guenschmatte.ch www.guenschmatte.ch

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Basler Zentrum für Bildung BZB Privat-Gymnasium

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

Basler Zentrum für Bildung BZB Privat-Gymnasium

Eulerstrasse 42, 4051 Basel
WILLKOMMEN IM BZB

Willkommen im BZB Das BZB ist die kleine und persönliche Privatschule in Basel, die auf jede seiner Schülerinnen und jeden seiner Schüler individuell und persönlich eingehen kann. Im BZB werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Kleinstklassen von der Primarschule, über die Sekundarstufe ihren Fähigkeiten entsprechend auf eine Berufslehre oder eine Schweizerische Matur vorbereitet. Unsere Schule ist nicht gewinnorientiert und wird deshalb auch von einer Genossenschaft getragen. Lernen Sie das BZB unverbindlich kennen! Der Eintritt ins BZB ist nach Absprache jederzeit möglich. Rufen Sie zur Vereinbarung eines Termins mit der Schulleiterin Vreni Sitzler-Meier einfach an! Machen Sie sich anlässlich einer Schnupperwoche bei uns ein genaueres Bild, diese ist selbstverständlich gratis und unverbindlich. Kleinstklassen Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass das Lernen am nachhaltigsten ist, wenn der Unterricht in familiären Grössenverhältnissen kommunikativ getragen wird. Aus diesem Grund werden die Schüler im BZB seit Beginn in Kleinstklassen unterrichtet und gefördert, denn: • die Schüler sind konzentrierter. • der Kontakt zwischen Lehrpersonen und Lernenden ist intensiv und die Lehrperson kann auf jeden einzelnen Schüler besser eingehen, keiner wird übersehen oder kann sich verstecken. • der Unterrichtsstoff ist auf das Wesentliche konzentriert und ist effizienter und individueller. Dadurch kann die Ausbildungsdauer auf gymnasialer Stufe gegenüber einer grossen Klasse oft beträchtlich verkürzt werden. • im BZB ist die Lern- und Arbeitstechnik in den Unterricht integriert. • der Lehrplan kann individuell angepasst werden, er entspricht den Reglementen und Stoffplänen des Bundesamtes für Bildung oder den kantonalen Vorgaben. • der Schüler lernt, frei von Angst und Stress, selbständig zu arbeiten und bei Prüfungen das Gelernte sicher wiederzugeben. Nächste Termine Individuell und persönlich Unsere kleine Schule bringt es mit sich, dass die Schulleitung den Schülern und ihren Eltern jederzeit auch kurzfristig persönlich zur Verfügung steht. Insbesondere hat jede Klasse alle ein bis zwei Wochen mit der Schulleitung eine Aussprachestunde, in der neben fachlichen und organisatorischen Problemen weitere anstehende Fragen besprochen werden. Die Schulleitung kennt alle Schüler persönlich und kann bei Problemen sofort reagieren. Unsere Schülerinnen und Schüler werden während der Eingewöhnungsphase nicht sich selbst überlassen. Von Beginn weg wird Leistung verlangt, allerdings eine sinnvolle, die auch erbracht werden kann. Die Leistung wird benotet. Es wird keine unpersönliche Notenliste in Form eines Zeugnisses überreicht, sondern an jedem Quartalsende setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern, der Schulleitung und allen sie unterrichtenden Lehrpersonen zusammen. Sie besprechen gemeinsam die Leistungen und erarbeiten anschliessend das nächste Teilziel. Da wir immer darum bemüht sind, die Lernbedingungen individuell zu optimieren, kann bei diesem Anlass auch eine Umteilung auf eine andere Stufe vorgenommen werden. Unser Schulangebot richtet sich an Kinder, Jungendliche, Erwachsene, Hochbegabte und Schüler mit besonderen Bedürfnissen, grundsätzlich unabhängig von der Vorbildung. Sie werden auf eine Schweizerisch Maturprüfung, eine Berufslehre oder auch einen Wiedereinstieg in eine öffentliche Schule vorbereitet. Was ist anders im BZB Das BZB gibt es seit 28 Jahren, es ist langsam gewachsen und klein geblieben, weil wir jedem Schüler in einer persönlichen und familiären Atmosphäre gerecht werden möchten. Wer ans BZB kommt • Gymnasiasten, die ihre Ausbildung an ihren öffentlichen Gymnasien nicht fortsetzen können oder wollen. • Hochbegabte Kinder und Jugendliche, die individuell gefördert und gefordert werden wollen und die Matur eventuell schneller erreichen wollen als andere. Bei uns werden sie zusammen mit Normalbegabten unterrichtet. So werden sie nicht nur schulisch sondern auch sozial gefördert. • Erwachsene, die mit der Matur ihre Basisausbildung abrunden, den Zugang zu den Universitäten erhalten wollen oder ganz einfach ihre Karriereaussichten verbessern möchten. • Jugendliche, die die Sekundar-, Bezirks- oder Realschule abgeschlossen haben und nun die gymnasiale Laufbahn einschlagen wollen oder gründlich abklären möchten, was für sie der beste nächste Schritt ist (z.B. eine Berufslehre). • Kinder, die individuell gefördert und gefordert werden wollen, und die sich in Kleinklassen in einem überschaubaren Schulhaus besser aufgehoben und integriert fühlen.Kleinstklassen Primarschule BZB Primarschule BZB (1. – 6. Schuljahr) Das Kind profitiert vom Kleinklassensystem (7 bis 10 Schüler) und der intensiven Rundumbetreuung. Wir haben das 6/3/3-Konzept bereits umgesetzt. Die Schüler werden ausschliesslich von Primarlehrern unterrichtet und betreut. Ab dem fünften Schuljahr können in einzelnen Fächern, wie Englisch auch Lehrer aus der Sekundarstufe zugezogen werden. Dadurch wird der Übergang von der Primarschule in die Sekundarschule leichter, die Schüler gewöhnen sich schon schrittweise an neue Lehrpersonen und Lehrmethoden. Inhaltlich legen wir die Schwerpunkte auf die Muttersprache (Deutsch) und Rechnen. Zusätzlich erhalten unsere früh eine sinnvolle Einführung in die englische Sprache, lernen die wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweise kennen, erarbeiten spannende Projekte im Projektunterricht und üben den sinnvollen Umgang mit Computern. In der Primarschule muss das Selbstbewusstsein des Kindes aufgebaut und gestärkt werden, damit sich hier die grösste Motivation des Kindes für alles Neue entfalten kann. Auch die Grundlage für die Entwicklung des Sozialisierungsprozesses wird auf dieser Stufe gelegt. In den ersten zwei Jahren der Primarschule wird kein Leistungsdruck aufgebaut, es werden vielmehr die umfangreichen Interessen des Kindes gefördert. Ab dem dritten Jahr legen wir zunehmend Wert auf eine grundsätzliche Leistungsbereitschaft in den Kernfächern Deutsch und Rechnen, was durch das Gegengewicht in den «kreativen Fächer» abwechslungsreich und erträglich gestaltet wird. Dazu kommt: Französisch ab 3. Klasse Englisch ab 4. Klasse Mensch und Umwelt Musische Fächer Bewegung Sekundarstufe BZB Sekundarstufe BZB (7. – 9. Schuljahr) Wir unterrichten die Schüler auf Niveau A, E oder P. Der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von 7 Lernenden ist konzentriert und effizient. Zu Beginn ist die Begleitung durch die Fachlehrer noch sehr intensiv, im Lauf der Zeit legen wir jedoch zunehmend Wert auf grössere Eigenständigkeit und Leistungsbereitschaft, damit die Schüler gut auf eine Berufslehre oder eine weiterführende Schule vorbereitet werden. Unser Vorteil ist, dass wir die Schüler ihrem Leistungs- und Entwicklungsstand entsprechend fördern und fordern können. Damit haben sie auch immer die Möglichkeit einen Abschluss auf einem höheren Niveau als ursprünglich angenommen, zu erreichen, ohne dass zuerst grosse Umteilungen erfolgen müssen. Das Ziel ist: Eine breite Bildung und Ausbildung Eine optimale Vorbereitung auf das Gymnasium, eine Berufsausbildung oder eine weiterführende Schule. Die Klassengrösse ist mit einer Richtzahl von 7 Lernenden so klein, wie sonst in keiner Schule. Fächer 7. Schuljahr D Gs F E @* M Gg B Z/We Sp 8. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z/We Sp 9. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z /We Sp @* = Maturspezifische oder Berufsbildende Fächer wie Latein, Griechisch, Italienisch, Wirtschaft, Berufskunde, Physik-, Chemiepraktikum Gymnasium BZB Wir bereiten Lernende, unabhängig von Vorbildung, Alter und Begleitumständen, in kleinen Klassen auf die Schweizerische Maturprüfung vor. Gemeinsam mit den Lernenden werden die Wissenslücken nach und nach geschlossen, sodass sie dem stufengerechten Unterricht folgen können. In verschiedenen Fächern bieten wir zudem regelmässig Nachhilfe an. Die Kleinstklassen mit einer Richtzahl von sechs Lernenden bilden die ideale Grundlage für optimales Lernen. Dank des konzentrierten Unterrichts und der Berücksichtigung des persönlichen Lerntempos kann das Ziel einer Schweizerischen Maturität oft auch wesentlich schneller als in anderen Schulen erreicht werden. Mit wenigen Ausnahmen haben alle, von uns empfohlenen, Maturanden die Schweizerische Maturität erlangt. Ziel: Schweizerische Maturität Optimale Vorbereitung auf die Schweizerische Matur Aneignung wesentlicher Bildungsinhalte Prüfungsfächer 1. Teil Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte und Geographie) Bildnerisches Gestalten (Musik) Prüfungsfächer 2. Teil Deutsch (erweitertes Niveau) Französisch (oder Englisch als erweitertes Niveau) Englisch Mathematik Schwerpunktfach wahlweise: Wirtschaft & Recht / Latein / Griechisch / Italienisch / Spanisch, Bildnerisches Gestalten Ergänzungsfach wahlweise: Geschichte / Geographie Maturarbeit Ausgleichsmöglichkeiten (Philosophie) (Sport) Schulgeld und Stipendien Schulgeld Für alle BZB-Schüler ist das Schulgeld einheitlich. In unserem Schulgeld sind der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von nur 6 Lernenden (Gymnasium), 7 Lernenden (Sekundarstufe) oder 10 Lernenden (Primarschule) und alle Auslagen für Bücher und Unfallversicherungsprämien inbegriffen. Stipendien Obwohl wir auf nichtgewinnorientierter Basis arbeiten und auch unsere Lehrer wie auch die Schulleitung deutlich weniger verdienen als an öffentlichen Schulen, kostet das Basler Zentrum für Bildung viel Geld. Dessen sind wir uns bewusst. Darum setzen wir uns auch dann für Sie ein, wenn es um die Finanzierung geht. Gute Bildung soll nicht vom Portemonnaie abhängen, sondern ein Grundrecht für jeden sein. Ein Teil unserer Schüler wird finanziell unterstützt durch Kantonsbeiträge, durch Stipendien oder durch unsere oder andere Stiftungen. Die soziale Durchmischung am BZB ist folglich vielfältig. Wir haben viel Erfahrung in dieser Hinsicht und kennen Möglichkeiten. Zögern sie nicht und suchen Sie mit uns das Gespräch. Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne. Beachten Sie bitte, dass für Stipendien der Wohnkanton des Gesuchstellers massgeblich ist. Genossenschaft und Stiftung Genossenschaft BZB Das Basler Zentrum für Bildung ist eine pädagogische Institution, die politisch und konfessionell neutral ist. Das BZB wird von einer Genossenschaft getragen und verwendet seine Mittel und Einkünfte auf gemeinnütziger und nicht gewinnorientierter Basis ausschliesslich zur Erfüllung des beschriebenen Zwecks und im Interesse seiner Schüler • zur Vorbereitung auf die Schweizerische Maturitätsprüfung • zur Vorbereitung auf eine Berufslehre • zu Berufs- und Eignungsabklärungen • als Ergänzung des Schulunterrichtes für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Die Verwaltung der Genossenschaft • Hans Sitzler, Präsident • Dr. Hermann Zingg • Vreni Sitzler-Meier • Monika Naef Stiftung BZB Die Stiftung BZB wurde am 11. Oktober 1985 von den Lehrern, welche das Bildungskonzept entwickelten, ins Leben gerufen, da sie der Meinung waren, dass Bildung nie mit Gewinnstreben verbunden werden kann. Die Beiträge an die Stiftung BZB werden ausnahmslos für Schülerinnen und Schüler des BZB verwendet, die sich sonst den Schulbesuch in unserer Schule nicht leisten könnten. Beiträge an unsere Stiftung können von den Steuern abgezogen werden. PC-Konto 40-32571-5 Geschichte des BZB Am 27. März 1985 begegneten sich in Basel die beiden Pädagogen: Hans Sitzler, Gymnasiallehrer und Dipl.-Chemiker und Hermann Zingg, Dr. phil. I und Rektor eines regionalen Oberstufenzentrums. Die beiden stellten fest, dass sie in ihrer langjährigen Unterrichtspraxis Ideen entwickelt hatten, die sich ergänzten. Und daraus war das Konzept des BZB entstanden: Unterricht in einem familiären Rahmen, ein Lehrer mit fünf Schülern. Dies war die eigentliche Schulreform. Diesem Konzept wurde bis heute die Treue gehalten, es wurde weiterentwickelt und ausgebaut – und es hat sich gelohnt. Das Basler Zentrum für Bildung ist die Schule mit dem richtigen Mass. Erfolge Schülerinnen & Schüler Seit der Gründung des Basler Zentrums für Bildung im Jahr 1985 wird die Liste der erfolgreichen BZB-Absolventen immer länger. Im Herbst 1989 haben uns die ersten drei Maturanden mit dem Maturzeugnis verlassen und unterdessen sind es insgesamt 146 (Stand: 7. März 2014) Damen und Herren, welche uns mit dem Maturzeugnis in der Tasche verlassen haben. Die jüngste Maturandin trat 13jährig, der älteste Maturand 40jährig in die Schule ein und im Durchschnitt bereiteten sich die Kandidaten während 3 Jahren auf die Prüfung vor. Bisher waren 96% der vom BZB zur Prüfung empfohlenen Kandidaten an der Schweizerischen Maturitätsprüfung erfolgreich und wurden u.a. Ärzte, Ingenieure ETH, Lehrerinnen und Lehrer. Wir freuen uns immer wieder, wenn uns ehemalige Schülerinnen und Schülern besuchen und wir erfahren, was sie jetzt machen

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GymnasiumSchule, privatPrimarschuleSekundarschule
Eulerstrasse 42, 4051 Basel
GymnasiumSchule, privatPrimarschuleSekundarschule
WILLKOMMEN IM BZB

Willkommen im BZB Das BZB ist die kleine und persönliche Privatschule in Basel, die auf jede seiner Schülerinnen und jeden seiner Schüler individuell und persönlich eingehen kann. Im BZB werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Kleinstklassen von der Primarschule, über die Sekundarstufe ihren Fähigkeiten entsprechend auf eine Berufslehre oder eine Schweizerische Matur vorbereitet. Unsere Schule ist nicht gewinnorientiert und wird deshalb auch von einer Genossenschaft getragen. Lernen Sie das BZB unverbindlich kennen! Der Eintritt ins BZB ist nach Absprache jederzeit möglich. Rufen Sie zur Vereinbarung eines Termins mit der Schulleiterin Vreni Sitzler-Meier einfach an! Machen Sie sich anlässlich einer Schnupperwoche bei uns ein genaueres Bild, diese ist selbstverständlich gratis und unverbindlich. Kleinstklassen Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass das Lernen am nachhaltigsten ist, wenn der Unterricht in familiären Grössenverhältnissen kommunikativ getragen wird. Aus diesem Grund werden die Schüler im BZB seit Beginn in Kleinstklassen unterrichtet und gefördert, denn: • die Schüler sind konzentrierter. • der Kontakt zwischen Lehrpersonen und Lernenden ist intensiv und die Lehrperson kann auf jeden einzelnen Schüler besser eingehen, keiner wird übersehen oder kann sich verstecken. • der Unterrichtsstoff ist auf das Wesentliche konzentriert und ist effizienter und individueller. Dadurch kann die Ausbildungsdauer auf gymnasialer Stufe gegenüber einer grossen Klasse oft beträchtlich verkürzt werden. • im BZB ist die Lern- und Arbeitstechnik in den Unterricht integriert. • der Lehrplan kann individuell angepasst werden, er entspricht den Reglementen und Stoffplänen des Bundesamtes für Bildung oder den kantonalen Vorgaben. • der Schüler lernt, frei von Angst und Stress, selbständig zu arbeiten und bei Prüfungen das Gelernte sicher wiederzugeben. Nächste Termine Individuell und persönlich Unsere kleine Schule bringt es mit sich, dass die Schulleitung den Schülern und ihren Eltern jederzeit auch kurzfristig persönlich zur Verfügung steht. Insbesondere hat jede Klasse alle ein bis zwei Wochen mit der Schulleitung eine Aussprachestunde, in der neben fachlichen und organisatorischen Problemen weitere anstehende Fragen besprochen werden. Die Schulleitung kennt alle Schüler persönlich und kann bei Problemen sofort reagieren. Unsere Schülerinnen und Schüler werden während der Eingewöhnungsphase nicht sich selbst überlassen. Von Beginn weg wird Leistung verlangt, allerdings eine sinnvolle, die auch erbracht werden kann. Die Leistung wird benotet. Es wird keine unpersönliche Notenliste in Form eines Zeugnisses überreicht, sondern an jedem Quartalsende setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern, der Schulleitung und allen sie unterrichtenden Lehrpersonen zusammen. Sie besprechen gemeinsam die Leistungen und erarbeiten anschliessend das nächste Teilziel. Da wir immer darum bemüht sind, die Lernbedingungen individuell zu optimieren, kann bei diesem Anlass auch eine Umteilung auf eine andere Stufe vorgenommen werden. Unser Schulangebot richtet sich an Kinder, Jungendliche, Erwachsene, Hochbegabte und Schüler mit besonderen Bedürfnissen, grundsätzlich unabhängig von der Vorbildung. Sie werden auf eine Schweizerisch Maturprüfung, eine Berufslehre oder auch einen Wiedereinstieg in eine öffentliche Schule vorbereitet. Was ist anders im BZB Das BZB gibt es seit 28 Jahren, es ist langsam gewachsen und klein geblieben, weil wir jedem Schüler in einer persönlichen und familiären Atmosphäre gerecht werden möchten. Wer ans BZB kommt • Gymnasiasten, die ihre Ausbildung an ihren öffentlichen Gymnasien nicht fortsetzen können oder wollen. • Hochbegabte Kinder und Jugendliche, die individuell gefördert und gefordert werden wollen und die Matur eventuell schneller erreichen wollen als andere. Bei uns werden sie zusammen mit Normalbegabten unterrichtet. So werden sie nicht nur schulisch sondern auch sozial gefördert. • Erwachsene, die mit der Matur ihre Basisausbildung abrunden, den Zugang zu den Universitäten erhalten wollen oder ganz einfach ihre Karriereaussichten verbessern möchten. • Jugendliche, die die Sekundar-, Bezirks- oder Realschule abgeschlossen haben und nun die gymnasiale Laufbahn einschlagen wollen oder gründlich abklären möchten, was für sie der beste nächste Schritt ist (z.B. eine Berufslehre). • Kinder, die individuell gefördert und gefordert werden wollen, und die sich in Kleinklassen in einem überschaubaren Schulhaus besser aufgehoben und integriert fühlen.Kleinstklassen Primarschule BZB Primarschule BZB (1. – 6. Schuljahr) Das Kind profitiert vom Kleinklassensystem (7 bis 10 Schüler) und der intensiven Rundumbetreuung. Wir haben das 6/3/3-Konzept bereits umgesetzt. Die Schüler werden ausschliesslich von Primarlehrern unterrichtet und betreut. Ab dem fünften Schuljahr können in einzelnen Fächern, wie Englisch auch Lehrer aus der Sekundarstufe zugezogen werden. Dadurch wird der Übergang von der Primarschule in die Sekundarschule leichter, die Schüler gewöhnen sich schon schrittweise an neue Lehrpersonen und Lehrmethoden. Inhaltlich legen wir die Schwerpunkte auf die Muttersprache (Deutsch) und Rechnen. Zusätzlich erhalten unsere früh eine sinnvolle Einführung in die englische Sprache, lernen die wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweise kennen, erarbeiten spannende Projekte im Projektunterricht und üben den sinnvollen Umgang mit Computern. In der Primarschule muss das Selbstbewusstsein des Kindes aufgebaut und gestärkt werden, damit sich hier die grösste Motivation des Kindes für alles Neue entfalten kann. Auch die Grundlage für die Entwicklung des Sozialisierungsprozesses wird auf dieser Stufe gelegt. In den ersten zwei Jahren der Primarschule wird kein Leistungsdruck aufgebaut, es werden vielmehr die umfangreichen Interessen des Kindes gefördert. Ab dem dritten Jahr legen wir zunehmend Wert auf eine grundsätzliche Leistungsbereitschaft in den Kernfächern Deutsch und Rechnen, was durch das Gegengewicht in den «kreativen Fächer» abwechslungsreich und erträglich gestaltet wird. Dazu kommt: Französisch ab 3. Klasse Englisch ab 4. Klasse Mensch und Umwelt Musische Fächer Bewegung Sekundarstufe BZB Sekundarstufe BZB (7. – 9. Schuljahr) Wir unterrichten die Schüler auf Niveau A, E oder P. Der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von 7 Lernenden ist konzentriert und effizient. Zu Beginn ist die Begleitung durch die Fachlehrer noch sehr intensiv, im Lauf der Zeit legen wir jedoch zunehmend Wert auf grössere Eigenständigkeit und Leistungsbereitschaft, damit die Schüler gut auf eine Berufslehre oder eine weiterführende Schule vorbereitet werden. Unser Vorteil ist, dass wir die Schüler ihrem Leistungs- und Entwicklungsstand entsprechend fördern und fordern können. Damit haben sie auch immer die Möglichkeit einen Abschluss auf einem höheren Niveau als ursprünglich angenommen, zu erreichen, ohne dass zuerst grosse Umteilungen erfolgen müssen. Das Ziel ist: Eine breite Bildung und Ausbildung Eine optimale Vorbereitung auf das Gymnasium, eine Berufsausbildung oder eine weiterführende Schule. Die Klassengrösse ist mit einer Richtzahl von 7 Lernenden so klein, wie sonst in keiner Schule. Fächer 7. Schuljahr D Gs F E @* M Gg B Z/We Sp 8. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z/We Sp 9. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z /We Sp @* = Maturspezifische oder Berufsbildende Fächer wie Latein, Griechisch, Italienisch, Wirtschaft, Berufskunde, Physik-, Chemiepraktikum Gymnasium BZB Wir bereiten Lernende, unabhängig von Vorbildung, Alter und Begleitumständen, in kleinen Klassen auf die Schweizerische Maturprüfung vor. Gemeinsam mit den Lernenden werden die Wissenslücken nach und nach geschlossen, sodass sie dem stufengerechten Unterricht folgen können. In verschiedenen Fächern bieten wir zudem regelmässig Nachhilfe an. Die Kleinstklassen mit einer Richtzahl von sechs Lernenden bilden die ideale Grundlage für optimales Lernen. Dank des konzentrierten Unterrichts und der Berücksichtigung des persönlichen Lerntempos kann das Ziel einer Schweizerischen Maturität oft auch wesentlich schneller als in anderen Schulen erreicht werden. Mit wenigen Ausnahmen haben alle, von uns empfohlenen, Maturanden die Schweizerische Maturität erlangt. Ziel: Schweizerische Maturität Optimale Vorbereitung auf die Schweizerische Matur Aneignung wesentlicher Bildungsinhalte Prüfungsfächer 1. Teil Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte und Geographie) Bildnerisches Gestalten (Musik) Prüfungsfächer 2. Teil Deutsch (erweitertes Niveau) Französisch (oder Englisch als erweitertes Niveau) Englisch Mathematik Schwerpunktfach wahlweise: Wirtschaft & Recht / Latein / Griechisch / Italienisch / Spanisch, Bildnerisches Gestalten Ergänzungsfach wahlweise: Geschichte / Geographie Maturarbeit Ausgleichsmöglichkeiten (Philosophie) (Sport) Schulgeld und Stipendien Schulgeld Für alle BZB-Schüler ist das Schulgeld einheitlich. In unserem Schulgeld sind der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von nur 6 Lernenden (Gymnasium), 7 Lernenden (Sekundarstufe) oder 10 Lernenden (Primarschule) und alle Auslagen für Bücher und Unfallversicherungsprämien inbegriffen. Stipendien Obwohl wir auf nichtgewinnorientierter Basis arbeiten und auch unsere Lehrer wie auch die Schulleitung deutlich weniger verdienen als an öffentlichen Schulen, kostet das Basler Zentrum für Bildung viel Geld. Dessen sind wir uns bewusst. Darum setzen wir uns auch dann für Sie ein, wenn es um die Finanzierung geht. Gute Bildung soll nicht vom Portemonnaie abhängen, sondern ein Grundrecht für jeden sein. Ein Teil unserer Schüler wird finanziell unterstützt durch Kantonsbeiträge, durch Stipendien oder durch unsere oder andere Stiftungen. Die soziale Durchmischung am BZB ist folglich vielfältig. Wir haben viel Erfahrung in dieser Hinsicht und kennen Möglichkeiten. Zögern sie nicht und suchen Sie mit uns das Gespräch. Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne. Beachten Sie bitte, dass für Stipendien der Wohnkanton des Gesuchstellers massgeblich ist. Genossenschaft und Stiftung Genossenschaft BZB Das Basler Zentrum für Bildung ist eine pädagogische Institution, die politisch und konfessionell neutral ist. Das BZB wird von einer Genossenschaft getragen und verwendet seine Mittel und Einkünfte auf gemeinnütziger und nicht gewinnorientierter Basis ausschliesslich zur Erfüllung des beschriebenen Zwecks und im Interesse seiner Schüler • zur Vorbereitung auf die Schweizerische Maturitätsprüfung • zur Vorbereitung auf eine Berufslehre • zu Berufs- und Eignungsabklärungen • als Ergänzung des Schulunterrichtes für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Die Verwaltung der Genossenschaft • Hans Sitzler, Präsident • Dr. Hermann Zingg • Vreni Sitzler-Meier • Monika Naef Stiftung BZB Die Stiftung BZB wurde am 11. Oktober 1985 von den Lehrern, welche das Bildungskonzept entwickelten, ins Leben gerufen, da sie der Meinung waren, dass Bildung nie mit Gewinnstreben verbunden werden kann. Die Beiträge an die Stiftung BZB werden ausnahmslos für Schülerinnen und Schüler des BZB verwendet, die sich sonst den Schulbesuch in unserer Schule nicht leisten könnten. Beiträge an unsere Stiftung können von den Steuern abgezogen werden. PC-Konto 40-32571-5 Geschichte des BZB Am 27. März 1985 begegneten sich in Basel die beiden Pädagogen: Hans Sitzler, Gymnasiallehrer und Dipl.-Chemiker und Hermann Zingg, Dr. phil. I und Rektor eines regionalen Oberstufenzentrums. Die beiden stellten fest, dass sie in ihrer langjährigen Unterrichtspraxis Ideen entwickelt hatten, die sich ergänzten. Und daraus war das Konzept des BZB entstanden: Unterricht in einem familiären Rahmen, ein Lehrer mit fünf Schülern. Dies war die eigentliche Schulreform. Diesem Konzept wurde bis heute die Treue gehalten, es wurde weiterentwickelt und ausgebaut – und es hat sich gelohnt. Das Basler Zentrum für Bildung ist die Schule mit dem richtigen Mass. Erfolge Schülerinnen & Schüler Seit der Gründung des Basler Zentrums für Bildung im Jahr 1985 wird die Liste der erfolgreichen BZB-Absolventen immer länger. Im Herbst 1989 haben uns die ersten drei Maturanden mit dem Maturzeugnis verlassen und unterdessen sind es insgesamt 146 (Stand: 7. März 2014) Damen und Herren, welche uns mit dem Maturzeugnis in der Tasche verlassen haben. Die jüngste Maturandin trat 13jährig, der älteste Maturand 40jährig in die Schule ein und im Durchschnitt bereiteten sich die Kandidaten während 3 Jahren auf die Prüfung vor. Bisher waren 96% der vom BZB zur Prüfung empfohlenen Kandidaten an der Schweizerischen Maturitätsprüfung erfolgreich und wurden u.a. Ärzte, Ingenieure ETH, Lehrerinnen und Lehrer. Wir freuen uns immer wieder, wenn uns ehemalige Schülerinnen und Schülern besuchen und wir erfahren, was sie jetzt machen

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 Durchgehend geöffnet
Huus Feldhof

Huus Feldhof

Feldhofstrasse 36, 9463 Oberriet SG
Huus Feldhof - Leben im Alter

Das Huus Feldhof , so nennen wir uns seit 1. Januar 2022, übernimmt in den Gemeinden Oberriet und Rüthi eine wichtige soziale Aufgabe. Wir ermöglichen den betagten Menschen, ihr Alter in Würde zu tragen und den Lebensabend abwechslungsreich und in Gesellschaft zu gestalten. Bei uns stehen die Bewohnerinnen und Bewohner im Mittelpunkt. Wir bieten ihnen ein neues Daheim, in welchem sie sich wohl und geborgen fühlen. Wir begegnen ihnen mit Aufmerksamkeit, bieten Geborgenheit und respektieren die Persönlichkeit jeder einzelnen Person. Im Huus Feldhof werden die Bewohnerinnen und Bewohner nach Möglichkeit bis zu ihrem Tode gepflegt und betreut. Die Dienstleistungen im Huus Feldhof sind fortschrittlich und qualitätsbewusst. Sie entsprechen dem aktuellen Stand der Alterspflege. Stetige Anpassung und Weiterentwicklung im Bereich der Gerontologie (Alters- und Betagtenpflege) sind für uns selbstverständlich. Wir führen das Huus Feldhof nach betriebswirtschaftlichen und ökologischen Grundsätzen. Dabei pflegen wir einen wertschätzenden Umgang und ein vertrauensvolles Verhältnis mit Angehörigen, Ärzten, Seelsorgern, Verwaltungen, Spitälern und weiteren Institutionen. Das Huus Feldhof beschäftigt gut qualifizierte, selbständige und initiative Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Optimale Einführung und die berufliche Aus- und Weiterbildung aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind uns wichtig. Wir pflegen einen offenen Kommunikationsstil, in dem Vorgesetzte und Mitarbeitende einen respektvollen und teamorientierten Umgang leben. Unsere Dienstleistungen • Zimmer • Leistungen • Hilfestellung • Kosten

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HeimAlters- und PflegeheimAltersheim
Feldhofstrasse 36, 9463 Oberriet SG
HeimAlters- und PflegeheimAltersheim
Huus Feldhof - Leben im Alter

Das Huus Feldhof , so nennen wir uns seit 1. Januar 2022, übernimmt in den Gemeinden Oberriet und Rüthi eine wichtige soziale Aufgabe. Wir ermöglichen den betagten Menschen, ihr Alter in Würde zu tragen und den Lebensabend abwechslungsreich und in Gesellschaft zu gestalten. Bei uns stehen die Bewohnerinnen und Bewohner im Mittelpunkt. Wir bieten ihnen ein neues Daheim, in welchem sie sich wohl und geborgen fühlen. Wir begegnen ihnen mit Aufmerksamkeit, bieten Geborgenheit und respektieren die Persönlichkeit jeder einzelnen Person. Im Huus Feldhof werden die Bewohnerinnen und Bewohner nach Möglichkeit bis zu ihrem Tode gepflegt und betreut. Die Dienstleistungen im Huus Feldhof sind fortschrittlich und qualitätsbewusst. Sie entsprechen dem aktuellen Stand der Alterspflege. Stetige Anpassung und Weiterentwicklung im Bereich der Gerontologie (Alters- und Betagtenpflege) sind für uns selbstverständlich. Wir führen das Huus Feldhof nach betriebswirtschaftlichen und ökologischen Grundsätzen. Dabei pflegen wir einen wertschätzenden Umgang und ein vertrauensvolles Verhältnis mit Angehörigen, Ärzten, Seelsorgern, Verwaltungen, Spitälern und weiteren Institutionen. Das Huus Feldhof beschäftigt gut qualifizierte, selbständige und initiative Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Optimale Einführung und die berufliche Aus- und Weiterbildung aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind uns wichtig. Wir pflegen einen offenen Kommunikationsstil, in dem Vorgesetzte und Mitarbeitende einen respektvollen und teamorientierten Umgang leben. Unsere Dienstleistungen • Zimmer • Leistungen • Hilfestellung • Kosten

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PHOENIX Institution

PHOENIX Institution

Stadlerstrasse 154, 8404 Winterthur
Phoenix Institution

Die Phoenix Institution GmbH bietet betreute Wohnplätze für 26 weibliche oder männliche Erwachsene an. Das Team besteht aus zwei Männern und drei Frauen mit Sozialpädagogischer Ausbildung. Unser Auftrag orientiert sich an den Ressourcen der Klienten. Ein Auftrag kann sein, nach einem Klinikaufenthalt bei der Re – Integration zu Begleiten und zu unterstützen, bei der Verwaltung der Finanzen zu helfen , zu begleiten bei der Suche nach einer Tagesstruktur oder auch, dort wo die Re – Integration nicht möglich ist darin zu begleiten, eine adäquate und positive Lebenseinstellung zu entwickeln mit grösstmöglichem Ausschluss von Selbst – und / oder Fremdgefährdendem Verhalten. Die Wohnungen liegen in Winterthur in einer ruhigen, begrünten Siedlung. Die BewohnerInnen leben in Einzelzimmern in 1er, 2er und 4er Wohngemeinschaften. Es gibt einen grossen Gemeinschaftsraum mit TV/Video und Internet. Wie kommen wir zu dieser Haltung? Wir haben uns mit dem Gedanken der Integration und Re – Integration auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass Integration im heutigen Sprachgebrauch meist gleichgesetzt wird mit • Leistungsfähigkeit • Anpassung • Fähigkeit Defizite durch zahlreiche Strategien sublimieren zu können. Was aber geschieht mit Menschen, die durch dieses Leistungsnetz durchfallen? Wie gehen wir mit Ihnen um? Für uns bedeutet Integration: Mit Defiziten, Handycaps, psychischen Krankheiten etc. am Leben teilnehmen zu können. Seine Leistungsgrenze zu kennen und zu lernen, damit ein gutes Leben führen zu können. Sich selber und anderen Menschen so wenig als möglich Schaden zuzufügen. Stolz zu sein auf sich. In diesem Prozess möchten wir als Plattform für Stabilität sorgen. Dort wo die Ressourcen sind wollen wir den Rahmen bieten, sich zu Entwickeln, neues auszuprobieren, neue Wege zu gehen. Wir sind überzeugt, dass viele unserer BewohnerInnen eine Menge Potenzial in sich tragen. Manchmal geht es nur darum, beim Ausgraben des verschütteten Wissen zu helfen und gelegentlich ein wenig mehr zu fordern, als die Klientel sich selber zutraut. Winterthur hat ein breites Angebot für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, wir wollen es nutzen und das Beste daraus hervorholen. Wir wollen uns vernetzen denn wir sind überzeugt, nur durch vernetztes Arbeiten können wir eine Plattform anbieten die stabilisierend wirkt. In diesem Netzwerk treffen verschiedene Berufsfelder aufeinander. Durch Akzeptanz, Toleranz, Achtung und Lernbereitschaft im Bezug auf andere Berufsfelder / Berufstitel können wir aus einem immensen Pool von Fachwissen profitieren. Leitbild Phoenix Institution GmbH Die Phoenix Institution GmbH hat das Ziel, Menschen mit psychosozialen Schwierigkeiten und daraus resultierenden verhaltensoriginellen Bewältigungsstrategien während einer Lebensphase zu unterstützen und zu begleiten. Wir bieten in kleinen Wohngruppen Raum, sich im Erwerb von verloren gegangenen Alltagskompetenzen zu üben und das Spektrum von Lebensstrategien zu erweitern. Wir unterstützen und begleiten dort, wo wir gebraucht werden und sich Bedarf abzeichnet. In allen anderen Bereichen lassen wir den BewohnerInnen den grösstmöglichen Freiraum. Grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass die meisten unserer BewohnerInnen wissen, was für sie die beste Lösung zu einem Problem ist. Oft geht es nur darum, Vergessenes wieder zu aktualisieren und die Schritte bis zu den ersten Erfolgserlebnissen zu begleiten. Wir sind ein Team, das sich aus Menschen unterschiedlicher Herkunft, Familiensystemen, Glaubenssätzen, Ausbildungen und Lebenserfahrungen zusammensetzt. Aber wir sind uns in den folgenden Punkten einig: • Nicht alle Menschen sind gleich, aber alle verdienen dieselbe Wertschätzung. • Wir arbeiten mit unterschiedlichen Menschen, unsere Arbeit ist an diesen Unterschieden ausgerichtet. • Konflikte sind Bestandteil des Lebens. Wir tragen Konflikte aus, ohne dabei den Respekt vor dem Gegenüber zu verlieren. • Wir sind uns bewusst, dass Professionalität sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammensetzt: • Ausbildung, Studium, erworbenes Fachwissen • Die Art und Weise der Umsetzung des Erlernten • Gewalt, auch in Form von Sprache, lehnen wir als Lösungsstrategie ab. • Unsere Teamkultur zeichnet sich aus durch Respekt, Humor, Transparenz, Achtung und der Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen Wertvorstellungen auseinanderzusetzen. • Wir erinnern uns gegenseitig immer wieder daran, dass kleine Schritte zu grossen Veränderungen führen können. • Wir erachten Themen wie Religion, Spiritualität und gelebte Formen von Sexualität als Teil der Intimsphäre eines jeden Menschen. Wie gehen Sie vor wenn Sie sich für das Phoenix interessieren? Es gibt zwei Möglichkeiten: • Informieren Sie sich auf unsere Internetseite und drucken Sie dort alle Formulare aus, die es für den Eintritt braucht. • Kontaktieren Sie uns per Telefon und informieren Sie sich über freie Plätze, das Eintrittsprozedere, die Kosten und andere Fragen. Tarifordnung Kategorie Tagesansatz in CHF Wo 1 131.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 2 154.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 3 164.00 voll Pension inkl. Essensgeld Bei Eintritt der Klientel wird grundsätzlich der Tagessatz „Wohnen 3“ verrechnet. Die umfassende Einstufung findet nach 1/ 2 Jahr statt (3 Monate Probezeit + 3 Monate Beo. gemäss IBB ). Im Leistungsangebot enthalten sind: • Unterkunft inkl. Grundausstattung der Zimmer • Betreuung, Begleitung • Interne Beschäftigung • Zusammenarbeit mit dem gesamten Klienten System • Schuldensanierung (wenn möglich) • Waschküchenbenutzung • Gesundheitsversorgung • Internetzugang • Haftpflichtversicherung für Schäden (Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl) welche Betreuten durch Dritte entstehen. Die Verpflegung erfolgt in eigener Verantwortung. Diese Tarifordnung ist integrierter Bestandteil des Aufenthaltsvertrags. Zusatzvereinbarungen sind auf Wunsch des Kostenträgers möglich und müssen mit der Institutionsleitung vereinbart werden. Wohnen Unsere Wohnungen bieten Platz für 1 oder 4 Bewohner/innen. Jede Wohnung hat eine Küche, 1 Bad mit WC, 1 separates WC und einen Balkon. Die Zimmer haben eine Grundausstattung (Bett, Tisch, Stuhl und Schrank) und können von den Bewohner/innen selber eingerichtet werden. Betreuungskonzept der Phoenix Institution Anmerkung: der Einfachheit halber und für eine bessere Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Schreibform verwendet. Das Betreuungskonzept der Phoenix Institution ist einerseits aufgeteilt in drei Phasen (Orientierungs – Aufenthalts – und Austrittsphase), welche wiederum in sich selber aufgegliedert sind gemäss der einzelnen Beschreibungen. Weitere Teile der Betreuung sind die Wohngruppensitzungen und die 3 monatlich stattfindenden Vollversammlungen die ab September 09 neu lanciert werden und an welchen sowohl wir vom Team als auch die Klienten jeweilige Anliegen äussern können. Orientierungsphase Die Orientierungsphase dauert 4 Monate und ist in zwei Teile aufgegliedert. Im ersten Teil (2 Monate) geht es vor allem darum, die Institution, das Team, die Bezugsperson, die Mitbewohner und die Regeln kennen zu lernen. Dieser Teil ist für beide Seiten eine Probezeit. Nach 2 Monaten folgt ein Gespräch, in welchem festgelegt wird, ob man nach der Probezeit im Phoenix bleibt oder das Phoenix wieder verlässt. Die folgenden 2 Monate dienen entweder dazu, eine geeignete Anschlusslösung zu finden (wenn eine der beiden Parteien kündigt) oder die Struktur des Aufenthaltes festzulegen, Tages-, Wochen- und Monatspläne zu erstellen und Zielvereinbarungen zu konkretisieren Aufenthaltsphase In der Aufenthaltsphase arbeiten wir nach einem Prinzip welches auf vier Eckpfeilern aufbaut: • Tagesstruktur • Körperliche Gesundheit • Finanzen • Soziale Kontakte und Freizeit Diese vier Eckpfeiler sehen wir als Träger des Individuums und als Barometer für Selbständigkeit und Zufriedenheit. Je weniger dieser Eckpfeiler „intakt“ sind, desto grösser ist die Gefahr der Isolation, der Unzufriedenheit, Unselbständigkeit und Abhängigkeit. Die im Folgenden beschriebene Reihenfolge des Aufbaus der Eckpfeiler sehen wir als optimal an. Jedoch setzen wir jeweils dort an, wo die Klienten Motivation verspüren und gerne einige Schritte weiter kommen möchten. Die jeweilige Arbeit an einem Eckpfeiler wiederum ist in drei Sequenzen aufgegliedert: A) Initiieren B) Vertiefen C) Abschliessen/Evaluieren 1. Eckpfeiler: Tagesstruktur In der Regel kommen Klienten zu uns, die keine Tagesstruktur mehr haben und wieder erlernen müssen, sich auf regelmässige Strukturen einzulassen. Zum einen geht es darum, sich in der Institution intern an Termine zu halten, zum andern, sich extern eine Arbeit oder Beschäftigung von mindestens 40% zu suchen. Der Prozess des Suchens nach einer passenden Stelle ist oft sehr anstrengend für die Klienten, wirft viele Ängste, sowie Fragen und Zweifel auf und es braucht immer wieder Tage, an welchen sie sich aus der Thematik der Tagesstruktur „ausloggen“ können. Dennoch ist gerade die Tagesstruktur von elementarer Bedeutung. Eine Aufgabe zu haben heisst auch, mit anderen Menschen über diese Aufgabe diskutieren zu können und somit beispielsweise teilnehmen zu können an Gesprächen über Arbeit, lästige Chefs und Arbeitszeiten. Uns ist aufgefallen, dass dieses kleine Stück „Normalität“ - wie unsere Klienten es nennen - sehr viel im Bezug auf Selbstwert und Verantwortungsgefühl bewirken kann. Es kommt auch vor, dass Klienten bei uns eintreten, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich an einem „geschützten Arbeitsplatz“ oder etwas Ähnlichem einzugliedern. Sie fallen durch jegliche Maschen hindurch, stossen überall an und können sich nur sehr begrenzt in ein System einfügen. Die meisten von ihnen sind bereits seit vielen Jahren in Kliniken und Institutionen. Bei diesen Klienten besteht unsere Arbeit darin, mit ihnen gemeinsam ihren „Lifestyle“ zu entwickeln, zu prüfen welche Strukturen es in ihrem Tagesablauf gibt und vor allem das Möglichste daran zu setzen, dass diese Menschen ihr Leben führen können, ohne sich selber oder andere zu gefährden oder zu verletzen. Auch hier können wir nicht nach einer konkreten Förderplanung arbeiten sondern müssen gemeinsam mit den Klienten ständig wechselnde Wege gehen. Ziel ist es auch, die Lebensqualität so halten zu können, dass es den Klienten im Alltag gut geht. • Initiieren: Finden einer Tagesstruktur von mindestens 40%. Wenn die Möglichkeit dazu nicht besteht (beispielsweise bei Krankheit oder Beschwerden) definieren des persönlichen Lifestyles mit grösstmöglichem Ausschluss von Eigen- und Fremdgefährdung. • Vertiefen: Einhalten der Tagesstruktur, allenfalls Absenzen und Verspätungen reduzieren. Oder den neuen Lifestyle trainieren und festigen, was im Tagesablauf benötigt wird. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten. 2. Eckpfeiler: Körperliche Gesundheit Wir sind der Überzeugung, dass das körperliche Befinden auf das gesamt Erleben eines Menschen einen sehr grossen Einfluss hat. Solange Klienten mit chronischen Schmerzen ohne Befund, mit suboptimalen Medikamenten-Einstellungen, mit ständigen Schlafstörungen oder ähnlichem beschäftigt sind, wird es schwierig sein, mit ihnen eine Arbeitsstelle zu suchen oder einen Freundeskreis aufzubauen. In dieser Phase sind die Zusammenarbeit und der Austausch mit Hausärzten und/oder Psychiatern bzw. Psychotherapeuten zentral. Es geht darum, den „Status quo“ genau zu definieren, zu differenzieren was veränderbar ist und was nicht und einen Umgang mit den Einschränkungen zu trainieren, welche nicht mehr veränderbar - also im medizinischen Sinne chronisch - sind. Ebenfalls zu dieser Phase gehört die Anpassung der Ernährung. Dabei geht es vor allem darum, eine Ernährungsweise zu trainieren, die sowohl der individuellen körperlichen Verfassung dienlich ist als auch dem eingeschränkten Budget unserer Klienten entspricht. • Initiieren: Gesundheitszustand abklären. Stehen Behandlungen (an Zähnen, beim Gynäkologen oder anderen Fachärzten) an? Kostengutsprachen einholen bei Bedarf, Ernährungsberatung im Bezug auf Budgetplanung durchführen. • Vertiefen: Behandlungen angehen und abschliessen, regelmässig Ernährung beachten, Medikamente einstellen, Schlafrhythmus einhalten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 3. Eckpfeiler: Finanzen Die meisten unserer Klienten sind in kleinerem oder grösserem Masse verschuldet, haben keinen Überblick mehr über ihre administrativen Angelegenheiten, wissen nicht wie man eine Budgetplanung macht oder können diese nur schwer einhalten. Dies führt zu Mahnungen und Betreibungen, einer Erhöhung des Schuldenbergs und zu noch mehr Verlust des Selbstwertgefühls und dies dann oft in letzter Konsequenz zu mehr und mehr Isolation. Wir beraten unsere Klienten und versuchen, für sie die bestmögliche Handhabung herauszuarbeiten, wenn es um die Tilgung ihrer Schulden geht. Nicht immer ist eine Schuldensanierung machbar, manchmal geht es auch darum zu lernen, mit den Schulden zu leben. Ein weiterer Schritt ist, keine neuen Schulden entstehen zu lassen und zu lernen, ein Budget zu erstellen und danach zu leben. Unsere Erfahrung ist, dass viele der Klienten erleichtert sind, wenn sie ein übersichtliches Budget haben an dem sie sich orientieren können. • Initiieren: Finanzsituation abklären. Wenn möglich Schuldensanierung beginnen, administrative Abläufe trainieren, Stundungsgesuche bearbeiten, Budgetplan erstellen. • Vertiefen: Budgetplanung einhalten, Rechnungen regelmässig bezahlen, Schuldensanierung weiter verfolgen. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 4. Eckpfeiler: Soziale Kontakte/Freizeit In dieser Phase geht es darum, das noch vorhandene soziale Netz zu pflegen oder sich ein neues soziales Netz aufzubauen. Viele unserer Klienten bewegen sich seit etlichen Jahren in verschiedenen Institutionen. Sie nehmen Teil an Projekten, welche von Institutionen lanciert werden. Dies hat immer auch einen stabilisierenden Faktor und für viele der Klienten ist es gut, sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können. Zu einem späteren Zeitpunkt - je nach Ressourcen und Interesse der Klienten - finden wir es wichtig, sich wieder ausserhalb von institutionellen Projekten zu integrieren. Menschen kennen zu lernen, die vielleicht nicht „Psychiatrie erfahren“ sind und sich mit ganz anderen Themen beschäftigen. Dadurch kann auch erlebt werden, dass nicht jeder Mensch auf der Strasse erkennt, dass man aus einer Klinik kommt. Dies steigert wiederum das Selbstwertgefühl und vermittelt den Eindruck, Teil dieser Gesellschaft zu sein, teilhaben zu können am gesellschaftlichen Geschehen und am Leben. Aussagen von Klienten haben uns inspiriert, auf diesen Punkt mehr Wert zu legen. So teilte mir eine Klientin ganz überrascht mit, sie sei nun schon zwei Monate in einem Tanzkurs und habe mit allen dort schon gesprochen und nie sei es dabei um Krankheit oder Probleme gegangen. Sie sei auch angefragt worden, weil sie bestimmte Tanzschritte so gut könne. Ihr Erstaunen darüber, dass man sie nicht als „krank“, „komisch“ oder „gestört“ wahrgenommen hat und ihre Freude darüber, dass fremde Menschen von ihr etwas lernen wollten, waren ein unglaublich schönes Erlebnis für uns. Das beschriebene Erlebnis ist nur als Beispiel aufgeführt und wir haben zahlreiche solcher Situationen erlebt. • Initiieren: „Inventur des sozialen Netzes“, Kontaktaufnahme begleiten und allenfalls initiieren. Unterstützung in Gesprächen mit Familienangehörigen. Suchen nach geeigneten Hobbys, Clubs oder Vereinen. • Vertiefen: Freizeitaktivität aktiv gestalten, Kontakte pflegen, Kontinuität halten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten Die einzelnen beschriebenen Eckpfeiler gehen teilweise ineinander über und ergänzen sich, denn wir nehmen den Menschen als ein ganzheitliches Individuum und nicht aufgeteilt in „Eckpfeiler, Phasen oder Abschnitte“ wahr. Bei unserer Arbeit geht es darum, den Fokus auf bestimmte Themengebiete zu setzen und gezielt an diesen Thematiken zu arbeiten, zu trainieren und auszuprobieren. Oft ist es so, dass durch die Arbeit an einem Eckpfeiler sich andere Themen auflösen. So kann es manchmal sein, dass Klienten in der Entwicklung bzw. in ihrer Arbeit an den diversen Themen zu stagnieren scheinen und auf einmal, ohne ersichtlichen Grund, geht es einen Riesenschritt voran. Wir haben uns überlegt, ob wir die Phasen zeitlich begrenzen sollen. Letztlich haben wir uns dagegen entschieden. Mit einer zeitlichen Begrenzung können wir nicht mehr das hohe Mass an individuellem Arbeiten bieten das uns wichtig ist und sinnvoll erscheint. Wir möchten dort einsteigen, wo die Klienten Motivation zeigen und vorwärts gehen können und wollen (im Sinne von de Shazer / Lösungsorientierter Handlungsansatz und von C. Rogers welcher auf die „bedingungslose Wertschätzung“ als Antrieb verweist). Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es immer wieder Pausen braucht und Klienten Fortschritte auch abblocken können. Manchmal reicht das Umstellen eines Medikamentes, um den ganzen Arbeitsprozess erst einmal zu verlangsamen und diesen Faktoren wollen wir gerecht werden. Um den Verlauf reflektieren zu können und eventuell anstehende Fragen zu klären, halten wir regelmässigen Kontakt (E-Mail, Telefon) mit den Kostenträgern (sofern dies gewünscht ist) Auf ausdrücklichen Wunsch schreiben wir gerne halbjährlich einen Bericht und nehmen Bezug auf einzelne Fragestellungen und den Verlauf der Arbeit an den verschiedenen Eckpfeilern. Kostenträger, die keinen Bedarf an solchen halbjährlichen Berichten anmelden, erhalten von uns lediglich den Austrittsbericht, welcher einen Einblick über den gesamten Verlauf bietet und Hinweise darauf gibt, was wir für die Zukunft in Bezug auf den Klienten als wichtig erachten. Einmal jährlich findet eine Standortsitzung bei uns in der Institution statt. An dieser sollen, wenn möglich auch die Kostenträger und die wichtigsten Bezugspersonen ausserhalb der Institution teilnehmen. Zusätzliche Sitzungen kann es bei akuten Krisen geben in welchen es notwendig ist, gemeinsam neue Abmachungen zu treffen, um eine neue Vorgehensweise zu erarbeiten und diese dann zu stabilisieren. Austrittsphase Früher oder später kommt bei vielen unserer Klienten die Frage nach dem Austritt und es geht darum, die Austrittsphase gut zu initiieren. Die Austrittsphase dauert zwischen drei bis neun Monaten. In dieser Phase geht es darum, alles Notwendige zu installieren, was für einen Austritt benötigt wird: • Budget neu planen • Wohnung suchen • An- und abmelden • Umzug organisieren • Allenfalls Therapie intensivieren (bei Bedarf) • Abschied nehmen in der WG • Zimmerreinigung und -abgabe • Beispielsweise Bahn-Abos organisieren Wichtig ist in dieser Phase auch, noch einmal alle Eckpfeiler zu thematisieren, den aktuellen Stand festzuhalten und zu prüfen, wo oder ob wieder Bedarf besteht, Einzelheiten zu klären und zu erledigen. Das externe Netz, die involvierten Ärzte und/oder Psychiater werden durch uns informiert und es sollte noch einmal eine eng vernetzte Zusammenarbeit stattfinden, damit die Klienten die bestmöglichen Startmöglichkeiten nach dem Austritt bei uns haben. Manchmal kommt es vor, dass Klienten der Überzeugung sind, einen Austritt nun angehen zu müssen. Auch wenn dies nicht immer in unserem Sinne ist, versuchen wir die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Hier ist es uns auch wichtig, dass die Klienten wissen, dass das Projekt „Austritt“ jederzeit wieder beendet werden kann. Wir erachten es als zentral, dass unsere Klienten manchmal einen Schritt ausprobieren - solange es keine auto – aggressiven Züge annimmt, um selber auch erleben zu können, ob sie bereits soweit sind oder auch nicht. Bei einer regulären Kündigung und einem regulären Austritt steht später auch einem Wiedereintritt nichts im Wege. Diese Sicherheit möchten wir, wenn immer möglich, unseren Klienten mit auf den Weg geben. In Situationen, wo wir als Institution Klienten kündigen mussten, kann grundsätzlich eine Wiederaufnahme besprochen werden. In der Regel kommt es dann zu Zusatzvereinbarungen, welche Seitens des Klienten unterschrieben werden müssen Gründe für eine Kündigung Seitens der Phoenix Institution sind zum Beispiel: • Konsum von harten Drogen • Selbstgefährdung • Gewalt gegen Mitbewohner, Sozialpädagogen oder Mieter im Quartier • Selbstverletzung (hier kommt es auf die Empfehlung des behandelnden Psychiaters an) • Verweigerung der Zusammenarbeit auf kleinster Basis Wir legen uns hier nicht auf diese 5 Punkte fest. Es gibt immer wieder neue Kreationen von Sabotage und wir behalten uns vor, auch aus anderen Gründen eine Kündigung auszusprechen. Im Falle eines irregulären Austrittes sprechen wir mit den Kostenträger das Austrittsprozedere ab und informieren allenfalls Psychiater und Hausarzt. Wohngruppen Sitzungen Sinn der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung dient zum Einen dazu, planerische Sachen anzugehen wie: • Reinigungsplan • Einkäufe • Zuständigkeiten für Alltags Jobs Zum Anderen aber auch, um Konflikte frühzeitig erkennen zu können und allenfalls schlichtende Gespräche zu lancieren. Ebenfalls können wir den Klienten Unterstützung bieten im gestalten des Zusammenlebens und ihnen helfen, Dynamiken die in Wohngruppen geschehen zu erkennen und rechtzeitig zu intervenieren. Unsere Klienten bringen alle eigene Lebensgeschichten mit und zu einem grossen Teil auch unterschiedliche Diagnosen, die Einfluss auf den Alltag haben können. Hier versuchen wir zu vermitteln, wenn es Schwierigkeiten gibt sich zu verstehen, Verhaltensweisen gegenüber tolerant zu sein etc. Intervall Die WG – Sitzung findet in der Regel alle zwei Wochen statt. Vom Turnus kann abgewichen werden bei: • Unterbelegung der WG, z.B. nur eine Klienten • Einer WG in welcher alles gut läuft und die Klienten die Sitzungen reduzieren möchten. Hier wird jedoch ein Zeitrahmen vereinbart, wann das gewählte Selbstmanagement wieder überprüft wird. • Arbeitsausfall des Wohngruppenverantwortlichen Dauer der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung ist für alle Klienten verbindlich. Im Minimum dauert sie 20 Minuten. Die Dauer von einer Stunde sollte nicht überschritten werden. Eine WG – Sitzung kann länger dauern wenn: • man entschieden hat einen Spielabend zu machen • geplant ist gemeinsam zu Kochen und zu Essen • Der Wunsch besteht ein Thema vertieft anzugehen (Ernährungsplanung, Budget, Kontakte knüpfen etc.) • Eine massive Krise besteht die man ausdiskutieren muss (hier gilt es jeweils gut abzuwägen. Manchmal ist es auch bei Krisen besser, einen Stopp zu machen und einen Tag später weiter zu diskutieren) Die WG – Sitzungen sind auch ein Instrument, an welchem die Klienten eigene Anliegen platzieren können und man die gemeinsam bespricht. Ebenfalls haben die Klienten die Möglichkeit, an einer WG – Sitzung allfällige Tranktande/Themen für eine Vollversammlung bereits im Voraus zu besprechen um so das Anliegen mit grösserer Sicherheit an der Vollversammlung anbringen zu können. Vollversammlung Sinn und Zweck der Vollversammlung Die Vollversammlung soll grundsätzlich ein Instrument sein welches Klienten nutzen können um Anliegen zu deponieren und zu besprechen. Dies können Anliegen an die Sozialpädagogen sein aber auch Anliegen an andere Klienten in der Phoenix Institution. Ein Anliegen an einer Vollversammlung zu besprechen ist für manche Klienten ein nicht ganz einfaches Unterfangen. Hier können die Klienten lernen, eine eigene Meinung zu vertreten, geeignete Formulierungen zu treffen, für ein Anliegen zu argumentieren und mit Gegenargumenten umzugehen. Ebenfalls ist die Vollversammlung ein Instrument mit welchem man lernen kann die Ablehnung eines Anliegens zu akzeptieren. Wir sind der Überzeugung, dass die Klienten meistens über starke Ressourcen verfügen und es oft einfach nur darum geht, den richtigen Kanal zu aktivieren und Ihnen eine Plattform zu bieten, sich auszudrücken und in angemessener Weise etwas mit Entwickeln zu können. Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass wir die Klienten dazu motivieren möchten, einen Eigenen Teil zur Gestaltung ihres Alltags und ihrer Wohnsituation beizutragen und sich, Schritt für Schritt von der Haltung „ Dies und Jenes steht mir zu, bringt es mir“ und „ Ich bin hier, unterhaltet mich“ zu distanzieren. Dauer und Intervall der Vollversammlung Eine Vollversammlung sollte nicht kürzer als 20 Minuten und nicht länger als 1 Stunde dauern. Dies bietet genug Zeit um Anliegen zu besprechen. Nach der Vollversammlung ist noch Zeit da, um Etwas zu trinken und sich ein wenig auszutauschen falls Bedarf vorhanden ist, dies ist aber fakultativ. Die Vollversammlung findet alle drei Monate statt.

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Begleitetes WohnenWohngruppeHeim
Stadlerstrasse 154, 8404 Winterthur
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Phoenix Institution

Die Phoenix Institution GmbH bietet betreute Wohnplätze für 26 weibliche oder männliche Erwachsene an. Das Team besteht aus zwei Männern und drei Frauen mit Sozialpädagogischer Ausbildung. Unser Auftrag orientiert sich an den Ressourcen der Klienten. Ein Auftrag kann sein, nach einem Klinikaufenthalt bei der Re – Integration zu Begleiten und zu unterstützen, bei der Verwaltung der Finanzen zu helfen , zu begleiten bei der Suche nach einer Tagesstruktur oder auch, dort wo die Re – Integration nicht möglich ist darin zu begleiten, eine adäquate und positive Lebenseinstellung zu entwickeln mit grösstmöglichem Ausschluss von Selbst – und / oder Fremdgefährdendem Verhalten. Die Wohnungen liegen in Winterthur in einer ruhigen, begrünten Siedlung. Die BewohnerInnen leben in Einzelzimmern in 1er, 2er und 4er Wohngemeinschaften. Es gibt einen grossen Gemeinschaftsraum mit TV/Video und Internet. Wie kommen wir zu dieser Haltung? Wir haben uns mit dem Gedanken der Integration und Re – Integration auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass Integration im heutigen Sprachgebrauch meist gleichgesetzt wird mit • Leistungsfähigkeit • Anpassung • Fähigkeit Defizite durch zahlreiche Strategien sublimieren zu können. Was aber geschieht mit Menschen, die durch dieses Leistungsnetz durchfallen? Wie gehen wir mit Ihnen um? Für uns bedeutet Integration: Mit Defiziten, Handycaps, psychischen Krankheiten etc. am Leben teilnehmen zu können. Seine Leistungsgrenze zu kennen und zu lernen, damit ein gutes Leben führen zu können. Sich selber und anderen Menschen so wenig als möglich Schaden zuzufügen. Stolz zu sein auf sich. In diesem Prozess möchten wir als Plattform für Stabilität sorgen. Dort wo die Ressourcen sind wollen wir den Rahmen bieten, sich zu Entwickeln, neues auszuprobieren, neue Wege zu gehen. Wir sind überzeugt, dass viele unserer BewohnerInnen eine Menge Potenzial in sich tragen. Manchmal geht es nur darum, beim Ausgraben des verschütteten Wissen zu helfen und gelegentlich ein wenig mehr zu fordern, als die Klientel sich selber zutraut. Winterthur hat ein breites Angebot für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, wir wollen es nutzen und das Beste daraus hervorholen. Wir wollen uns vernetzen denn wir sind überzeugt, nur durch vernetztes Arbeiten können wir eine Plattform anbieten die stabilisierend wirkt. In diesem Netzwerk treffen verschiedene Berufsfelder aufeinander. Durch Akzeptanz, Toleranz, Achtung und Lernbereitschaft im Bezug auf andere Berufsfelder / Berufstitel können wir aus einem immensen Pool von Fachwissen profitieren. Leitbild Phoenix Institution GmbH Die Phoenix Institution GmbH hat das Ziel, Menschen mit psychosozialen Schwierigkeiten und daraus resultierenden verhaltensoriginellen Bewältigungsstrategien während einer Lebensphase zu unterstützen und zu begleiten. Wir bieten in kleinen Wohngruppen Raum, sich im Erwerb von verloren gegangenen Alltagskompetenzen zu üben und das Spektrum von Lebensstrategien zu erweitern. Wir unterstützen und begleiten dort, wo wir gebraucht werden und sich Bedarf abzeichnet. In allen anderen Bereichen lassen wir den BewohnerInnen den grösstmöglichen Freiraum. Grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass die meisten unserer BewohnerInnen wissen, was für sie die beste Lösung zu einem Problem ist. Oft geht es nur darum, Vergessenes wieder zu aktualisieren und die Schritte bis zu den ersten Erfolgserlebnissen zu begleiten. Wir sind ein Team, das sich aus Menschen unterschiedlicher Herkunft, Familiensystemen, Glaubenssätzen, Ausbildungen und Lebenserfahrungen zusammensetzt. Aber wir sind uns in den folgenden Punkten einig: • Nicht alle Menschen sind gleich, aber alle verdienen dieselbe Wertschätzung. • Wir arbeiten mit unterschiedlichen Menschen, unsere Arbeit ist an diesen Unterschieden ausgerichtet. • Konflikte sind Bestandteil des Lebens. Wir tragen Konflikte aus, ohne dabei den Respekt vor dem Gegenüber zu verlieren. • Wir sind uns bewusst, dass Professionalität sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammensetzt: • Ausbildung, Studium, erworbenes Fachwissen • Die Art und Weise der Umsetzung des Erlernten • Gewalt, auch in Form von Sprache, lehnen wir als Lösungsstrategie ab. • Unsere Teamkultur zeichnet sich aus durch Respekt, Humor, Transparenz, Achtung und der Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen Wertvorstellungen auseinanderzusetzen. • Wir erinnern uns gegenseitig immer wieder daran, dass kleine Schritte zu grossen Veränderungen führen können. • Wir erachten Themen wie Religion, Spiritualität und gelebte Formen von Sexualität als Teil der Intimsphäre eines jeden Menschen. Wie gehen Sie vor wenn Sie sich für das Phoenix interessieren? Es gibt zwei Möglichkeiten: • Informieren Sie sich auf unsere Internetseite und drucken Sie dort alle Formulare aus, die es für den Eintritt braucht. • Kontaktieren Sie uns per Telefon und informieren Sie sich über freie Plätze, das Eintrittsprozedere, die Kosten und andere Fragen. Tarifordnung Kategorie Tagesansatz in CHF Wo 1 131.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 2 154.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 3 164.00 voll Pension inkl. Essensgeld Bei Eintritt der Klientel wird grundsätzlich der Tagessatz „Wohnen 3“ verrechnet. Die umfassende Einstufung findet nach 1/ 2 Jahr statt (3 Monate Probezeit + 3 Monate Beo. gemäss IBB ). Im Leistungsangebot enthalten sind: • Unterkunft inkl. Grundausstattung der Zimmer • Betreuung, Begleitung • Interne Beschäftigung • Zusammenarbeit mit dem gesamten Klienten System • Schuldensanierung (wenn möglich) • Waschküchenbenutzung • Gesundheitsversorgung • Internetzugang • Haftpflichtversicherung für Schäden (Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl) welche Betreuten durch Dritte entstehen. Die Verpflegung erfolgt in eigener Verantwortung. Diese Tarifordnung ist integrierter Bestandteil des Aufenthaltsvertrags. Zusatzvereinbarungen sind auf Wunsch des Kostenträgers möglich und müssen mit der Institutionsleitung vereinbart werden. Wohnen Unsere Wohnungen bieten Platz für 1 oder 4 Bewohner/innen. Jede Wohnung hat eine Küche, 1 Bad mit WC, 1 separates WC und einen Balkon. Die Zimmer haben eine Grundausstattung (Bett, Tisch, Stuhl und Schrank) und können von den Bewohner/innen selber eingerichtet werden. Betreuungskonzept der Phoenix Institution Anmerkung: der Einfachheit halber und für eine bessere Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Schreibform verwendet. Das Betreuungskonzept der Phoenix Institution ist einerseits aufgeteilt in drei Phasen (Orientierungs – Aufenthalts – und Austrittsphase), welche wiederum in sich selber aufgegliedert sind gemäss der einzelnen Beschreibungen. Weitere Teile der Betreuung sind die Wohngruppensitzungen und die 3 monatlich stattfindenden Vollversammlungen die ab September 09 neu lanciert werden und an welchen sowohl wir vom Team als auch die Klienten jeweilige Anliegen äussern können. Orientierungsphase Die Orientierungsphase dauert 4 Monate und ist in zwei Teile aufgegliedert. Im ersten Teil (2 Monate) geht es vor allem darum, die Institution, das Team, die Bezugsperson, die Mitbewohner und die Regeln kennen zu lernen. Dieser Teil ist für beide Seiten eine Probezeit. Nach 2 Monaten folgt ein Gespräch, in welchem festgelegt wird, ob man nach der Probezeit im Phoenix bleibt oder das Phoenix wieder verlässt. Die folgenden 2 Monate dienen entweder dazu, eine geeignete Anschlusslösung zu finden (wenn eine der beiden Parteien kündigt) oder die Struktur des Aufenthaltes festzulegen, Tages-, Wochen- und Monatspläne zu erstellen und Zielvereinbarungen zu konkretisieren Aufenthaltsphase In der Aufenthaltsphase arbeiten wir nach einem Prinzip welches auf vier Eckpfeilern aufbaut: • Tagesstruktur • Körperliche Gesundheit • Finanzen • Soziale Kontakte und Freizeit Diese vier Eckpfeiler sehen wir als Träger des Individuums und als Barometer für Selbständigkeit und Zufriedenheit. Je weniger dieser Eckpfeiler „intakt“ sind, desto grösser ist die Gefahr der Isolation, der Unzufriedenheit, Unselbständigkeit und Abhängigkeit. Die im Folgenden beschriebene Reihenfolge des Aufbaus der Eckpfeiler sehen wir als optimal an. Jedoch setzen wir jeweils dort an, wo die Klienten Motivation verspüren und gerne einige Schritte weiter kommen möchten. Die jeweilige Arbeit an einem Eckpfeiler wiederum ist in drei Sequenzen aufgegliedert: A) Initiieren B) Vertiefen C) Abschliessen/Evaluieren 1. Eckpfeiler: Tagesstruktur In der Regel kommen Klienten zu uns, die keine Tagesstruktur mehr haben und wieder erlernen müssen, sich auf regelmässige Strukturen einzulassen. Zum einen geht es darum, sich in der Institution intern an Termine zu halten, zum andern, sich extern eine Arbeit oder Beschäftigung von mindestens 40% zu suchen. Der Prozess des Suchens nach einer passenden Stelle ist oft sehr anstrengend für die Klienten, wirft viele Ängste, sowie Fragen und Zweifel auf und es braucht immer wieder Tage, an welchen sie sich aus der Thematik der Tagesstruktur „ausloggen“ können. Dennoch ist gerade die Tagesstruktur von elementarer Bedeutung. Eine Aufgabe zu haben heisst auch, mit anderen Menschen über diese Aufgabe diskutieren zu können und somit beispielsweise teilnehmen zu können an Gesprächen über Arbeit, lästige Chefs und Arbeitszeiten. Uns ist aufgefallen, dass dieses kleine Stück „Normalität“ - wie unsere Klienten es nennen - sehr viel im Bezug auf Selbstwert und Verantwortungsgefühl bewirken kann. Es kommt auch vor, dass Klienten bei uns eintreten, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich an einem „geschützten Arbeitsplatz“ oder etwas Ähnlichem einzugliedern. Sie fallen durch jegliche Maschen hindurch, stossen überall an und können sich nur sehr begrenzt in ein System einfügen. Die meisten von ihnen sind bereits seit vielen Jahren in Kliniken und Institutionen. Bei diesen Klienten besteht unsere Arbeit darin, mit ihnen gemeinsam ihren „Lifestyle“ zu entwickeln, zu prüfen welche Strukturen es in ihrem Tagesablauf gibt und vor allem das Möglichste daran zu setzen, dass diese Menschen ihr Leben führen können, ohne sich selber oder andere zu gefährden oder zu verletzen. Auch hier können wir nicht nach einer konkreten Förderplanung arbeiten sondern müssen gemeinsam mit den Klienten ständig wechselnde Wege gehen. Ziel ist es auch, die Lebensqualität so halten zu können, dass es den Klienten im Alltag gut geht. • Initiieren: Finden einer Tagesstruktur von mindestens 40%. Wenn die Möglichkeit dazu nicht besteht (beispielsweise bei Krankheit oder Beschwerden) definieren des persönlichen Lifestyles mit grösstmöglichem Ausschluss von Eigen- und Fremdgefährdung. • Vertiefen: Einhalten der Tagesstruktur, allenfalls Absenzen und Verspätungen reduzieren. Oder den neuen Lifestyle trainieren und festigen, was im Tagesablauf benötigt wird. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten. 2. Eckpfeiler: Körperliche Gesundheit Wir sind der Überzeugung, dass das körperliche Befinden auf das gesamt Erleben eines Menschen einen sehr grossen Einfluss hat. Solange Klienten mit chronischen Schmerzen ohne Befund, mit suboptimalen Medikamenten-Einstellungen, mit ständigen Schlafstörungen oder ähnlichem beschäftigt sind, wird es schwierig sein, mit ihnen eine Arbeitsstelle zu suchen oder einen Freundeskreis aufzubauen. In dieser Phase sind die Zusammenarbeit und der Austausch mit Hausärzten und/oder Psychiatern bzw. Psychotherapeuten zentral. Es geht darum, den „Status quo“ genau zu definieren, zu differenzieren was veränderbar ist und was nicht und einen Umgang mit den Einschränkungen zu trainieren, welche nicht mehr veränderbar - also im medizinischen Sinne chronisch - sind. Ebenfalls zu dieser Phase gehört die Anpassung der Ernährung. Dabei geht es vor allem darum, eine Ernährungsweise zu trainieren, die sowohl der individuellen körperlichen Verfassung dienlich ist als auch dem eingeschränkten Budget unserer Klienten entspricht. • Initiieren: Gesundheitszustand abklären. Stehen Behandlungen (an Zähnen, beim Gynäkologen oder anderen Fachärzten) an? Kostengutsprachen einholen bei Bedarf, Ernährungsberatung im Bezug auf Budgetplanung durchführen. • Vertiefen: Behandlungen angehen und abschliessen, regelmässig Ernährung beachten, Medikamente einstellen, Schlafrhythmus einhalten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 3. Eckpfeiler: Finanzen Die meisten unserer Klienten sind in kleinerem oder grösserem Masse verschuldet, haben keinen Überblick mehr über ihre administrativen Angelegenheiten, wissen nicht wie man eine Budgetplanung macht oder können diese nur schwer einhalten. Dies führt zu Mahnungen und Betreibungen, einer Erhöhung des Schuldenbergs und zu noch mehr Verlust des Selbstwertgefühls und dies dann oft in letzter Konsequenz zu mehr und mehr Isolation. Wir beraten unsere Klienten und versuchen, für sie die bestmögliche Handhabung herauszuarbeiten, wenn es um die Tilgung ihrer Schulden geht. Nicht immer ist eine Schuldensanierung machbar, manchmal geht es auch darum zu lernen, mit den Schulden zu leben. Ein weiterer Schritt ist, keine neuen Schulden entstehen zu lassen und zu lernen, ein Budget zu erstellen und danach zu leben. Unsere Erfahrung ist, dass viele der Klienten erleichtert sind, wenn sie ein übersichtliches Budget haben an dem sie sich orientieren können. • Initiieren: Finanzsituation abklären. Wenn möglich Schuldensanierung beginnen, administrative Abläufe trainieren, Stundungsgesuche bearbeiten, Budgetplan erstellen. • Vertiefen: Budgetplanung einhalten, Rechnungen regelmässig bezahlen, Schuldensanierung weiter verfolgen. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 4. Eckpfeiler: Soziale Kontakte/Freizeit In dieser Phase geht es darum, das noch vorhandene soziale Netz zu pflegen oder sich ein neues soziales Netz aufzubauen. Viele unserer Klienten bewegen sich seit etlichen Jahren in verschiedenen Institutionen. Sie nehmen Teil an Projekten, welche von Institutionen lanciert werden. Dies hat immer auch einen stabilisierenden Faktor und für viele der Klienten ist es gut, sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können. Zu einem späteren Zeitpunkt - je nach Ressourcen und Interesse der Klienten - finden wir es wichtig, sich wieder ausserhalb von institutionellen Projekten zu integrieren. Menschen kennen zu lernen, die vielleicht nicht „Psychiatrie erfahren“ sind und sich mit ganz anderen Themen beschäftigen. Dadurch kann auch erlebt werden, dass nicht jeder Mensch auf der Strasse erkennt, dass man aus einer Klinik kommt. Dies steigert wiederum das Selbstwertgefühl und vermittelt den Eindruck, Teil dieser Gesellschaft zu sein, teilhaben zu können am gesellschaftlichen Geschehen und am Leben. Aussagen von Klienten haben uns inspiriert, auf diesen Punkt mehr Wert zu legen. So teilte mir eine Klientin ganz überrascht mit, sie sei nun schon zwei Monate in einem Tanzkurs und habe mit allen dort schon gesprochen und nie sei es dabei um Krankheit oder Probleme gegangen. Sie sei auch angefragt worden, weil sie bestimmte Tanzschritte so gut könne. Ihr Erstaunen darüber, dass man sie nicht als „krank“, „komisch“ oder „gestört“ wahrgenommen hat und ihre Freude darüber, dass fremde Menschen von ihr etwas lernen wollten, waren ein unglaublich schönes Erlebnis für uns. Das beschriebene Erlebnis ist nur als Beispiel aufgeführt und wir haben zahlreiche solcher Situationen erlebt. • Initiieren: „Inventur des sozialen Netzes“, Kontaktaufnahme begleiten und allenfalls initiieren. Unterstützung in Gesprächen mit Familienangehörigen. Suchen nach geeigneten Hobbys, Clubs oder Vereinen. • Vertiefen: Freizeitaktivität aktiv gestalten, Kontakte pflegen, Kontinuität halten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten Die einzelnen beschriebenen Eckpfeiler gehen teilweise ineinander über und ergänzen sich, denn wir nehmen den Menschen als ein ganzheitliches Individuum und nicht aufgeteilt in „Eckpfeiler, Phasen oder Abschnitte“ wahr. Bei unserer Arbeit geht es darum, den Fokus auf bestimmte Themengebiete zu setzen und gezielt an diesen Thematiken zu arbeiten, zu trainieren und auszuprobieren. Oft ist es so, dass durch die Arbeit an einem Eckpfeiler sich andere Themen auflösen. So kann es manchmal sein, dass Klienten in der Entwicklung bzw. in ihrer Arbeit an den diversen Themen zu stagnieren scheinen und auf einmal, ohne ersichtlichen Grund, geht es einen Riesenschritt voran. Wir haben uns überlegt, ob wir die Phasen zeitlich begrenzen sollen. Letztlich haben wir uns dagegen entschieden. Mit einer zeitlichen Begrenzung können wir nicht mehr das hohe Mass an individuellem Arbeiten bieten das uns wichtig ist und sinnvoll erscheint. Wir möchten dort einsteigen, wo die Klienten Motivation zeigen und vorwärts gehen können und wollen (im Sinne von de Shazer / Lösungsorientierter Handlungsansatz und von C. Rogers welcher auf die „bedingungslose Wertschätzung“ als Antrieb verweist). Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es immer wieder Pausen braucht und Klienten Fortschritte auch abblocken können. Manchmal reicht das Umstellen eines Medikamentes, um den ganzen Arbeitsprozess erst einmal zu verlangsamen und diesen Faktoren wollen wir gerecht werden. Um den Verlauf reflektieren zu können und eventuell anstehende Fragen zu klären, halten wir regelmässigen Kontakt (E-Mail, Telefon) mit den Kostenträgern (sofern dies gewünscht ist) Auf ausdrücklichen Wunsch schreiben wir gerne halbjährlich einen Bericht und nehmen Bezug auf einzelne Fragestellungen und den Verlauf der Arbeit an den verschiedenen Eckpfeilern. Kostenträger, die keinen Bedarf an solchen halbjährlichen Berichten anmelden, erhalten von uns lediglich den Austrittsbericht, welcher einen Einblick über den gesamten Verlauf bietet und Hinweise darauf gibt, was wir für die Zukunft in Bezug auf den Klienten als wichtig erachten. Einmal jährlich findet eine Standortsitzung bei uns in der Institution statt. An dieser sollen, wenn möglich auch die Kostenträger und die wichtigsten Bezugspersonen ausserhalb der Institution teilnehmen. Zusätzliche Sitzungen kann es bei akuten Krisen geben in welchen es notwendig ist, gemeinsam neue Abmachungen zu treffen, um eine neue Vorgehensweise zu erarbeiten und diese dann zu stabilisieren. Austrittsphase Früher oder später kommt bei vielen unserer Klienten die Frage nach dem Austritt und es geht darum, die Austrittsphase gut zu initiieren. Die Austrittsphase dauert zwischen drei bis neun Monaten. In dieser Phase geht es darum, alles Notwendige zu installieren, was für einen Austritt benötigt wird: • Budget neu planen • Wohnung suchen • An- und abmelden • Umzug organisieren • Allenfalls Therapie intensivieren (bei Bedarf) • Abschied nehmen in der WG • Zimmerreinigung und -abgabe • Beispielsweise Bahn-Abos organisieren Wichtig ist in dieser Phase auch, noch einmal alle Eckpfeiler zu thematisieren, den aktuellen Stand festzuhalten und zu prüfen, wo oder ob wieder Bedarf besteht, Einzelheiten zu klären und zu erledigen. Das externe Netz, die involvierten Ärzte und/oder Psychiater werden durch uns informiert und es sollte noch einmal eine eng vernetzte Zusammenarbeit stattfinden, damit die Klienten die bestmöglichen Startmöglichkeiten nach dem Austritt bei uns haben. Manchmal kommt es vor, dass Klienten der Überzeugung sind, einen Austritt nun angehen zu müssen. Auch wenn dies nicht immer in unserem Sinne ist, versuchen wir die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Hier ist es uns auch wichtig, dass die Klienten wissen, dass das Projekt „Austritt“ jederzeit wieder beendet werden kann. Wir erachten es als zentral, dass unsere Klienten manchmal einen Schritt ausprobieren - solange es keine auto – aggressiven Züge annimmt, um selber auch erleben zu können, ob sie bereits soweit sind oder auch nicht. Bei einer regulären Kündigung und einem regulären Austritt steht später auch einem Wiedereintritt nichts im Wege. Diese Sicherheit möchten wir, wenn immer möglich, unseren Klienten mit auf den Weg geben. In Situationen, wo wir als Institution Klienten kündigen mussten, kann grundsätzlich eine Wiederaufnahme besprochen werden. In der Regel kommt es dann zu Zusatzvereinbarungen, welche Seitens des Klienten unterschrieben werden müssen Gründe für eine Kündigung Seitens der Phoenix Institution sind zum Beispiel: • Konsum von harten Drogen • Selbstgefährdung • Gewalt gegen Mitbewohner, Sozialpädagogen oder Mieter im Quartier • Selbstverletzung (hier kommt es auf die Empfehlung des behandelnden Psychiaters an) • Verweigerung der Zusammenarbeit auf kleinster Basis Wir legen uns hier nicht auf diese 5 Punkte fest. Es gibt immer wieder neue Kreationen von Sabotage und wir behalten uns vor, auch aus anderen Gründen eine Kündigung auszusprechen. Im Falle eines irregulären Austrittes sprechen wir mit den Kostenträger das Austrittsprozedere ab und informieren allenfalls Psychiater und Hausarzt. Wohngruppen Sitzungen Sinn der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung dient zum Einen dazu, planerische Sachen anzugehen wie: • Reinigungsplan • Einkäufe • Zuständigkeiten für Alltags Jobs Zum Anderen aber auch, um Konflikte frühzeitig erkennen zu können und allenfalls schlichtende Gespräche zu lancieren. Ebenfalls können wir den Klienten Unterstützung bieten im gestalten des Zusammenlebens und ihnen helfen, Dynamiken die in Wohngruppen geschehen zu erkennen und rechtzeitig zu intervenieren. Unsere Klienten bringen alle eigene Lebensgeschichten mit und zu einem grossen Teil auch unterschiedliche Diagnosen, die Einfluss auf den Alltag haben können. Hier versuchen wir zu vermitteln, wenn es Schwierigkeiten gibt sich zu verstehen, Verhaltensweisen gegenüber tolerant zu sein etc. Intervall Die WG – Sitzung findet in der Regel alle zwei Wochen statt. Vom Turnus kann abgewichen werden bei: • Unterbelegung der WG, z.B. nur eine Klienten • Einer WG in welcher alles gut läuft und die Klienten die Sitzungen reduzieren möchten. Hier wird jedoch ein Zeitrahmen vereinbart, wann das gewählte Selbstmanagement wieder überprüft wird. • Arbeitsausfall des Wohngruppenverantwortlichen Dauer der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung ist für alle Klienten verbindlich. Im Minimum dauert sie 20 Minuten. Die Dauer von einer Stunde sollte nicht überschritten werden. Eine WG – Sitzung kann länger dauern wenn: • man entschieden hat einen Spielabend zu machen • geplant ist gemeinsam zu Kochen und zu Essen • Der Wunsch besteht ein Thema vertieft anzugehen (Ernährungsplanung, Budget, Kontakte knüpfen etc.) • Eine massive Krise besteht die man ausdiskutieren muss (hier gilt es jeweils gut abzuwägen. Manchmal ist es auch bei Krisen besser, einen Stopp zu machen und einen Tag später weiter zu diskutieren) Die WG – Sitzungen sind auch ein Instrument, an welchem die Klienten eigene Anliegen platzieren können und man die gemeinsam bespricht. Ebenfalls haben die Klienten die Möglichkeit, an einer WG – Sitzung allfällige Tranktande/Themen für eine Vollversammlung bereits im Voraus zu besprechen um so das Anliegen mit grösserer Sicherheit an der Vollversammlung anbringen zu können. Vollversammlung Sinn und Zweck der Vollversammlung Die Vollversammlung soll grundsätzlich ein Instrument sein welches Klienten nutzen können um Anliegen zu deponieren und zu besprechen. Dies können Anliegen an die Sozialpädagogen sein aber auch Anliegen an andere Klienten in der Phoenix Institution. Ein Anliegen an einer Vollversammlung zu besprechen ist für manche Klienten ein nicht ganz einfaches Unterfangen. Hier können die Klienten lernen, eine eigene Meinung zu vertreten, geeignete Formulierungen zu treffen, für ein Anliegen zu argumentieren und mit Gegenargumenten umzugehen. Ebenfalls ist die Vollversammlung ein Instrument mit welchem man lernen kann die Ablehnung eines Anliegens zu akzeptieren. Wir sind der Überzeugung, dass die Klienten meistens über starke Ressourcen verfügen und es oft einfach nur darum geht, den richtigen Kanal zu aktivieren und Ihnen eine Plattform zu bieten, sich auszudrücken und in angemessener Weise etwas mit Entwickeln zu können. Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass wir die Klienten dazu motivieren möchten, einen Eigenen Teil zur Gestaltung ihres Alltags und ihrer Wohnsituation beizutragen und sich, Schritt für Schritt von der Haltung „ Dies und Jenes steht mir zu, bringt es mir“ und „ Ich bin hier, unterhaltet mich“ zu distanzieren. Dauer und Intervall der Vollversammlung Eine Vollversammlung sollte nicht kürzer als 20 Minuten und nicht länger als 1 Stunde dauern. Dies bietet genug Zeit um Anliegen zu besprechen. Nach der Vollversammlung ist noch Zeit da, um Etwas zu trinken und sich ein wenig auszutauschen falls Bedarf vorhanden ist, dies ist aber fakultativ. Die Vollversammlung findet alle drei Monate statt.

 Geschlossen – Öffnet morgen um 09:00
 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
Senioren- und Spitexzentrum Verahus

Senioren- und Spitexzentrum Verahus

Grünensteinstrasse 1, 9436 Balgach
Beschreibung & Besonderheiten

Seniorenzentrum Pflege und Betreuung Im Seniorenzentrum Verahus geniessen Sie eine qualitativ hochstehende, bedarfsgerechte und individuelle Pflege und Betreuung. Unser Ziel ist, Ihnen während des ganzen Aufenthaltes die bestmögliche Lebensqualität zu bieten. Dabei sollen Sie so lange wie möglich selbstbestimmt in Ihrem neuen Zuhause leben und wohnen können. Unsere kompetenten und erfahrenen Pflegemitarbeitenden setzen sich rund um die Uhr für Ihr Wohl ein. Sie verfügen über die notwendige Ausbildung und werden durch Weiterbildungen laufend auf den neusten Wissensstand gebracht. Unsere Bewohnerinnen und Bewohner, welche auf mehr Unterstützung angewiesen sind, werden tagsüber auf ihrer Wohngruppe von unserem Betreuungspersonal betreut. Nebst Alltagsgestaltung und Gemeinschaft bietet die Betreuungsgruppe auch eine geschützte Umgebung, wo auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner eingegangen werden kann. Wohnen und Leben Ob als neues Zuhause, als Übergangslösung nach einem Spitalaufenthalt oder für einen Ferienaufenthalt. Wir sind es gewohnt, flexible und individuelle Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu finden. Das Verahus bietet 48 helle, freundliche Einzelzimmer mit teils unterschiedlichen Grundrissen und sanitärer Ausstattung. Jedes Zimmer verfügt über Telefon, TV-Anschluss sowie W-LAN. Zur Grundausstattung jedes Zimmers gehören auch ein elektronisches Pflegebett sowie ein dazugehöriger Nachttisch. Die Möblierung kann ganz individuell von den Bewohnenden und ihren Angehörigen vorgenommen werden. Praktisch alle Zimmer verfügen über einen hellen, verglasten Balkon mit Blick in den Garten, die Weiten des Rheintals und die Bergketten des Vorarlbergs. Je nach Zimmerausstattung variieren die Pensionspreise. Genauere Angaben zu den Zimmerpreisen finden Sie in der Taxordnung. In unserem wunderschönen Garten laden verschiedene Wege und Sitzgelegenheiten zum Spazieren und Verweilen ein. Das Kleintiergehege mit Ziegen, Hühnern und einem Fischteich bietet einen weiteren Anziehungspunkt und erfreut Gross und Klein. Cafeteria und Gastronomie Unsere charmante Cafeteria mit schöner Aussenterrasse ist öffentlich und 365 Tage im Jahr von 14.00 – 17.00 Uhr für Sie geöffnet. Auf Anmeldung bieten wir für Angehörige und Gäste täglich auch Mittag- und/oder Abendessen in der Cafeteria an. An Veranstaltungen in unserer Cafeteria sind Angehörige und Besucher herzlich willkommen. Wir legen Wert auf eine gesunde und abwechslungsreiche Küche. Alle Speisen werden von unserem Küchenteam täglich frisch zubereitet. Es werden dazu hauptsächlich saisonale Produkte aus der unmittelbaren Region verwendet. Unsere Lieferanten sind unter anderem: Bäckerei Eschenmoser, Balgach – Metzgerei Diethelm, Balgach – Spar Heerbrugg – Rohner’s Hoflädeli, Balgach – Lindenmad Eier, Kriessern – Schmidheiny Weine, Heerbrugg Weitere Angebote und Dienstleistungen Coiffeur Fusspflege Physio- und Ergotherapie Ärzte Spirituelle Begleitung/Seelsorge Freiwilligenarbeit Spitexzentrum Das Spitexzentrum Verahus Balgach bietet Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, ambulante Pflege- und Betreuungsdienstleistungen. Mit ihren weitreichenden Dienstleistungen fördert, unterstützt und ermöglicht das Zentrum das Wohnen und Leben zu Hause bei Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen und Rekonvaleszenz. Dienstleistungen Gesundheits- und Krankenpflege Bei vorübergehender, unheilbarer oder chronischer Krankheit, bei Unfall oder Behinderung, nach einem Spitalaufenthalt, bei nachlassenden Kräften, grossen Belastungssituationen oder bei nahendem Tod pflegen die Fachfrauen des Spitexzentrums Verahus unter Einbezug der Angehörigen möglichst situationsbezogen und individuell. Sie bringen mit ihren Pflegeleistungen wieder Lebensqualität nach Hause. Die zahlreichen Aufgaben beinhalten u.a. • tägliche Körperpflege • ärztlich verordnete Behandlungen wie Verabreichen von Medikamenten, Verband Wechsel, Blutdruck messen, etc. • Pflege und Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden • Beratung, Anleitung und Entlastung von pflegenden Angehörigen Haushaltshilfe Das Spitexzentrum Verahus unterstützt Personen jeden Alters in der Hauswirtschaft oder übernimmt Aufgaben, die zur Haushaltführung gehören wie bspw. die wöchentliche Reinigung der Wohnung, das Erledigen der Wäsche, der Wocheneinkauf oder kleinere administrative Aufgaben und Erledigungen. Vermietung Hilfsmittel Wir vermieten bei Bedarf diverse Pflegehilfsmittel wie z.B. Rollatoren, Rollstühle, Nachtstühle, etc. Kosten und Finanzierung Die Spitex-Leistungen für Krankenpflege und Haushilfe erfolgen auf ärztliche Verordnung und werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften über die Krankenkasse abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass hauswirtschaftliche Leistungen nur über eine Zusatzversicherung mitfinanziert werden. Bei Fragen zur Finanzierung hilft Ihnen Frau Marianne Bush, Leiterin Spitex, gerne weiter. Onlineanmeldung über OPAN OPAN® ist das Online-Anmeldesystem für Spitex-Pflege oder –Dienstleistungen. Mit Angabe der Personalien, Krankenkasse, Hausarzt und Spitex-Auftrag, können Sie jederzeit, sicher und einfach die Anmeldung elektronisch absenden. Sie können dies für sich selber oder eine andere Person (Angehörige, Bekannte, etc.) tätigen. Die ausgewählte Spitex-Organisation wird Sie dann zurückrufen und Sie bei Bedarf beraten und offene Fragen klären. Online-Patientenanmeldung

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Alters- und PflegeheimSpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalHeim
Grünensteinstrasse 1, 9436 Balgach
Alters- und PflegeheimSpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalHeim
Beschreibung & Besonderheiten

Seniorenzentrum Pflege und Betreuung Im Seniorenzentrum Verahus geniessen Sie eine qualitativ hochstehende, bedarfsgerechte und individuelle Pflege und Betreuung. Unser Ziel ist, Ihnen während des ganzen Aufenthaltes die bestmögliche Lebensqualität zu bieten. Dabei sollen Sie so lange wie möglich selbstbestimmt in Ihrem neuen Zuhause leben und wohnen können. Unsere kompetenten und erfahrenen Pflegemitarbeitenden setzen sich rund um die Uhr für Ihr Wohl ein. Sie verfügen über die notwendige Ausbildung und werden durch Weiterbildungen laufend auf den neusten Wissensstand gebracht. Unsere Bewohnerinnen und Bewohner, welche auf mehr Unterstützung angewiesen sind, werden tagsüber auf ihrer Wohngruppe von unserem Betreuungspersonal betreut. Nebst Alltagsgestaltung und Gemeinschaft bietet die Betreuungsgruppe auch eine geschützte Umgebung, wo auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner eingegangen werden kann. Wohnen und Leben Ob als neues Zuhause, als Übergangslösung nach einem Spitalaufenthalt oder für einen Ferienaufenthalt. Wir sind es gewohnt, flexible und individuelle Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu finden. Das Verahus bietet 48 helle, freundliche Einzelzimmer mit teils unterschiedlichen Grundrissen und sanitärer Ausstattung. Jedes Zimmer verfügt über Telefon, TV-Anschluss sowie W-LAN. Zur Grundausstattung jedes Zimmers gehören auch ein elektronisches Pflegebett sowie ein dazugehöriger Nachttisch. Die Möblierung kann ganz individuell von den Bewohnenden und ihren Angehörigen vorgenommen werden. Praktisch alle Zimmer verfügen über einen hellen, verglasten Balkon mit Blick in den Garten, die Weiten des Rheintals und die Bergketten des Vorarlbergs. Je nach Zimmerausstattung variieren die Pensionspreise. Genauere Angaben zu den Zimmerpreisen finden Sie in der Taxordnung. In unserem wunderschönen Garten laden verschiedene Wege und Sitzgelegenheiten zum Spazieren und Verweilen ein. Das Kleintiergehege mit Ziegen, Hühnern und einem Fischteich bietet einen weiteren Anziehungspunkt und erfreut Gross und Klein. Cafeteria und Gastronomie Unsere charmante Cafeteria mit schöner Aussenterrasse ist öffentlich und 365 Tage im Jahr von 14.00 – 17.00 Uhr für Sie geöffnet. Auf Anmeldung bieten wir für Angehörige und Gäste täglich auch Mittag- und/oder Abendessen in der Cafeteria an. An Veranstaltungen in unserer Cafeteria sind Angehörige und Besucher herzlich willkommen. Wir legen Wert auf eine gesunde und abwechslungsreiche Küche. Alle Speisen werden von unserem Küchenteam täglich frisch zubereitet. Es werden dazu hauptsächlich saisonale Produkte aus der unmittelbaren Region verwendet. Unsere Lieferanten sind unter anderem: Bäckerei Eschenmoser, Balgach – Metzgerei Diethelm, Balgach – Spar Heerbrugg – Rohner’s Hoflädeli, Balgach – Lindenmad Eier, Kriessern – Schmidheiny Weine, Heerbrugg Weitere Angebote und Dienstleistungen Coiffeur Fusspflege Physio- und Ergotherapie Ärzte Spirituelle Begleitung/Seelsorge Freiwilligenarbeit Spitexzentrum Das Spitexzentrum Verahus Balgach bietet Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, ambulante Pflege- und Betreuungsdienstleistungen. Mit ihren weitreichenden Dienstleistungen fördert, unterstützt und ermöglicht das Zentrum das Wohnen und Leben zu Hause bei Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen und Rekonvaleszenz. Dienstleistungen Gesundheits- und Krankenpflege Bei vorübergehender, unheilbarer oder chronischer Krankheit, bei Unfall oder Behinderung, nach einem Spitalaufenthalt, bei nachlassenden Kräften, grossen Belastungssituationen oder bei nahendem Tod pflegen die Fachfrauen des Spitexzentrums Verahus unter Einbezug der Angehörigen möglichst situationsbezogen und individuell. Sie bringen mit ihren Pflegeleistungen wieder Lebensqualität nach Hause. Die zahlreichen Aufgaben beinhalten u.a. • tägliche Körperpflege • ärztlich verordnete Behandlungen wie Verabreichen von Medikamenten, Verband Wechsel, Blutdruck messen, etc. • Pflege und Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden • Beratung, Anleitung und Entlastung von pflegenden Angehörigen Haushaltshilfe Das Spitexzentrum Verahus unterstützt Personen jeden Alters in der Hauswirtschaft oder übernimmt Aufgaben, die zur Haushaltführung gehören wie bspw. die wöchentliche Reinigung der Wohnung, das Erledigen der Wäsche, der Wocheneinkauf oder kleinere administrative Aufgaben und Erledigungen. Vermietung Hilfsmittel Wir vermieten bei Bedarf diverse Pflegehilfsmittel wie z.B. Rollatoren, Rollstühle, Nachtstühle, etc. Kosten und Finanzierung Die Spitex-Leistungen für Krankenpflege und Haushilfe erfolgen auf ärztliche Verordnung und werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften über die Krankenkasse abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass hauswirtschaftliche Leistungen nur über eine Zusatzversicherung mitfinanziert werden. Bei Fragen zur Finanzierung hilft Ihnen Frau Marianne Bush, Leiterin Spitex, gerne weiter. Onlineanmeldung über OPAN OPAN® ist das Online-Anmeldesystem für Spitex-Pflege oder –Dienstleistungen. Mit Angabe der Personalien, Krankenkasse, Hausarzt und Spitex-Auftrag, können Sie jederzeit, sicher und einfach die Anmeldung elektronisch absenden. Sie können dies für sich selber oder eine andere Person (Angehörige, Bekannte, etc.) tätigen. Die ausgewählte Spitex-Organisation wird Sie dann zurückrufen und Sie bei Bedarf beraten und offene Fragen klären. Online-Patientenanmeldung

 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
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SPITEX AM PULS

SPITEX AM PULS

Alte Bahnhofstrasse 6b, 5612 Villmergen
SPITEX - Hilfe und Pflege zu Hause

Unser Spitex-Verein ist ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein. Wir sind eine Non-Profit Organisation. Er fördert das Wohnen und Leben zu Hause in Zusammenarbeit mit Klienten, Betagten, Angehörigen, Ärzten, Sozialdiensten und anderen Organisationen. Der Spitex-Verein arbeitet im Auftrag der Vertragsgemeinden. In Leistungsverträgen sind die zu erbringenden Leistungen definiert. Der Dienst erstreckt sich über die Gemeinden Villmergen(Hilfikon), Dottikon, Büttikon, Uezwil und Hägglingen. Die Hilfe und Pflege zu Hause ist ein wichtiger, anerkannter Pfeiler der Gesundheitsversorgung. Einwohnerinnen und Einwohner aller Altersgruppen können bei Bedarf auf fach- und situationsgerechte Spitex-Leistungen in Akut- und Langzeitsituationen zählen: • wenn die Selbsthilfe der Klienten nicht mehr ausreicht • wenn die Angehörigen- oder Nachbarschaftshilfe fachlich oder zeitlich nicht mehr genügt oder ergänzt werden muss • wenn das soziale Umfeld fehlt Die Spitex-Organisation erbringt ihre Dienstleistungen gemäss den gesetzlichen Vorgaben unter der Verantwortung der Gemeinden. Pflege zu Hause Krankenpflege • nach ärztlicher Verordnung und Bedarfsabklärung bei Ihnen zu Hause • Pflege Kranker und Behinderter jeden Alters, Akutkranker und LangzeitpatientInnen • Begleitung, Beratung und Unterstützung von KlientInnen, Angehörigen und Mitpflegenden • Grundpflege • Behandlungspflege • Förderung und Erhaltung der Gesundheit • Koordination mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Organisationen • Vermittlung von Mahlzeitendienst, Rotkreuz-Fahrdienst und Krankenmobilien • Vorbeugung gesundheitlicher Schäden • Unterstützung und stellvertretende Übernahme der Körperpflege • Wundbehandlung, Verabreichen von Medikamenten, Injektionen etc. • Anleitung und Beratung von Klienten und deren Angehörigen • psychiatrische Pflege • Anleitung zur Selbsthilfe • Beratung bei Hilfsmitteln und Einrichtungen Hilfe zu Hause • Hauswirtschaftliche Leistungen, wie Einkauf, Wäsche und Kleiderpflege, Reinigung (Wochenkehr). • Betreuung von Kranken, Betagten und Behinderten. • Bedarfsgerechte Unterstützung im Haushalt • Anleitung zur Selbsthilfe • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung bei psychischen Erkrankungen Leistungsempfänger Die Hilfe und Pflege zu Hause steht den Einwohnerinnen und Einwohnern aller Altersstufen zur Verfügung, bei welchen ein nachweisbarer Bedarf festgestellt wird. • physisch, psychisch kranke Personen • rekonvaleszente Personen • Personen in einer rehabilitativen Situation • Personen mit einer Behinderung • schwer kranke Menschen mit komplexen Pflegebedürfnissen • Personen mit altersbedingten Einschränkungen • Personen in sozialen Krisen- oder Risikosituationen • Frauen vor und nach der Geburt eines Kindes Wir sind für Sie da Dank Spitex können Betroffene trotz persönlicher Einschränkungen zu Hause in Ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehrten. Zusatzdienste Psychiatriepflege Onkologiepflege Kinderspitex Wundexpertinnen Stomatherapeutin

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SpitexKrankenpflege Pflegefachpersonal
Alte Bahnhofstrasse 6b, 5612 Villmergen
SpitexKrankenpflege Pflegefachpersonal
SPITEX - Hilfe und Pflege zu Hause

Unser Spitex-Verein ist ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein. Wir sind eine Non-Profit Organisation. Er fördert das Wohnen und Leben zu Hause in Zusammenarbeit mit Klienten, Betagten, Angehörigen, Ärzten, Sozialdiensten und anderen Organisationen. Der Spitex-Verein arbeitet im Auftrag der Vertragsgemeinden. In Leistungsverträgen sind die zu erbringenden Leistungen definiert. Der Dienst erstreckt sich über die Gemeinden Villmergen(Hilfikon), Dottikon, Büttikon, Uezwil und Hägglingen. Die Hilfe und Pflege zu Hause ist ein wichtiger, anerkannter Pfeiler der Gesundheitsversorgung. Einwohnerinnen und Einwohner aller Altersgruppen können bei Bedarf auf fach- und situationsgerechte Spitex-Leistungen in Akut- und Langzeitsituationen zählen: • wenn die Selbsthilfe der Klienten nicht mehr ausreicht • wenn die Angehörigen- oder Nachbarschaftshilfe fachlich oder zeitlich nicht mehr genügt oder ergänzt werden muss • wenn das soziale Umfeld fehlt Die Spitex-Organisation erbringt ihre Dienstleistungen gemäss den gesetzlichen Vorgaben unter der Verantwortung der Gemeinden. Pflege zu Hause Krankenpflege • nach ärztlicher Verordnung und Bedarfsabklärung bei Ihnen zu Hause • Pflege Kranker und Behinderter jeden Alters, Akutkranker und LangzeitpatientInnen • Begleitung, Beratung und Unterstützung von KlientInnen, Angehörigen und Mitpflegenden • Grundpflege • Behandlungspflege • Förderung und Erhaltung der Gesundheit • Koordination mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Organisationen • Vermittlung von Mahlzeitendienst, Rotkreuz-Fahrdienst und Krankenmobilien • Vorbeugung gesundheitlicher Schäden • Unterstützung und stellvertretende Übernahme der Körperpflege • Wundbehandlung, Verabreichen von Medikamenten, Injektionen etc. • Anleitung und Beratung von Klienten und deren Angehörigen • psychiatrische Pflege • Anleitung zur Selbsthilfe • Beratung bei Hilfsmitteln und Einrichtungen Hilfe zu Hause • Hauswirtschaftliche Leistungen, wie Einkauf, Wäsche und Kleiderpflege, Reinigung (Wochenkehr). • Betreuung von Kranken, Betagten und Behinderten. • Bedarfsgerechte Unterstützung im Haushalt • Anleitung zur Selbsthilfe • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung bei psychischen Erkrankungen Leistungsempfänger Die Hilfe und Pflege zu Hause steht den Einwohnerinnen und Einwohnern aller Altersstufen zur Verfügung, bei welchen ein nachweisbarer Bedarf festgestellt wird. • physisch, psychisch kranke Personen • rekonvaleszente Personen • Personen in einer rehabilitativen Situation • Personen mit einer Behinderung • schwer kranke Menschen mit komplexen Pflegebedürfnissen • Personen mit altersbedingten Einschränkungen • Personen in sozialen Krisen- oder Risikosituationen • Frauen vor und nach der Geburt eines Kindes Wir sind für Sie da Dank Spitex können Betroffene trotz persönlicher Einschränkungen zu Hause in Ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehrten. Zusatzdienste Psychiatriepflege Onkologiepflege Kinderspitex Wundexpertinnen Stomatherapeutin

 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
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trennpunkt GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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trennpunkt GmbH

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Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungCoachingRechtsauskunftMediationAnwalt
Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Viola Healthcare GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Viola Healthcare GmbH

Dammstrasse 7, 5400 Baden
Unternehmen

Viola Healthcare baut und begleitet fürs Leben Viola Healthcare gestaltet kreativ und praktisch Arbeitsumgebungen im Gesundheitswesen. Ziel ist die tägliche Arbeit in Pflege- und Intensivmedizin zu erleichtern. Das erreichen wir mit Zuhören, Mitdenken, einer ganzheitlich Betrachtung, professioneller Beratung und Planung bis zur praktischen Umsetzung. Damit der Nutzer seinen Gedanken nahtlos in eine Handlung übergeht. Viola Healthcare ist digitale Transformation Mentalität: Diese mentale Wertschöpfung leitet uns an, praktische Wertschöpfung unmittelbar, präzis und stimmig an unseren Kunden weiterzugeben. Wir begreifen unsere Kunden als Co-Designer, die wie wir Freude an der Ästhetik empfinden. So ermöglichen wir Ärzten ein intuitives und ganzheitlich abgestimmtes Umfeld. Unternehmenskultur Wir leben eine offene, ehrliche, wohlwollende Kommunikation. Der Meinungsaustausch soll inspirierend und bereichernd empfunden werden. Unstimmigkeiten werden mit der betreffenden Person bilateral geregelt. Der achtsame Umgang mit sich selbst ist uns genauso wichtig wie der achtungsvolle, wertschätzende Umgang mit den Mitarbeitenden. Ideale von Viola Healthcare • Freude an stimmigen Lösungen • Präzision und Klarheit • Persönlich: Freude, gemeinsam im Team etwas Grosses zu gestalten • Ärzte und Patienten befähigen, ihre Gedanken in Handlung fliessen zu lassen Wissen und Erfahrung wird grundsätzlich geteilt. Der Anspruch ist, jeden Tag dazuzulernen und sich und seine Kollegen fachlich besser zu machen. • Home • Angebot und Kompetenzen • Referenzen • Unternehmen • Team • Kontakt

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SpitalBeratung
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SpitalBeratung
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Imhof Brigitte

Im Bifang 3, 4805 Brittnau
Individuelle Therapie in Oftringen - Region Aargau

Praxis für Kinesiologie - Brigitte Imhof | Energiebalance, Muskeltest, DLT | Oftringen Egal ob Beziehungsprobleme, Ängste, Migräne, Entzündungen oder Gemütsschwankungen - Kinesiologie kann Ihnen helfen mittels DLT-Analyse, Energiebalance und Muskeltests. • Nervosität vor Auftritten • Probleme im Beruf (Mobbing usw.) • Beziehungsprobleme • Mangelndes Selbstbewusstsein • Motivationsprobleme • Süchte: Rauchen, Süsses usw. • Ängste, Phobien • Entscheidungsschwierigkeiten • Ess-Störungen • Allergien • Ekzeme, Hautleiden • Migräne, Kopfschmerzen • Chronische Verdauungsstörungen • Gewichtsprobleme • Rücken– und Gelenkbeschwerden • Verspannungen • Sportverletzungen • Traumatische Erlebnisse • Narbenentstörung • Ein– und Durchschlafstörungen • Müdigkeit, Antriebslosigkeit • Seh– und Hörbeschwerden • PMS / Wechseljahresbeschwerden • Rheumatische Beschwerden Die Behandlung und Einzelsitzung Einzelsitzungen dienen dazu, den Patienten genauer kennen zu lernen, um ihn so optimal bei körperlichen und psychischen Problemen behandeln zu können. Ich nehme mir Zeit, um die Vorgehensweise genau zu erklären. Sie erzählen, in welchen Lebensbereichen oder bei welchen gesundheitlichen Problemen Sie sich eine Verbesserung wünschen. Als ersten praktischen Schritt werden Sie dann in eine Energiebalance gebracht, indem bestimmte Punkte auf den Meridianen berührt werden. Danach wird in einzelnen Schritten mit dem Muskeltest herausgefunden, wie wir Ihr Thema bearbeiten dürfen. Ihr Körper, sprich: „IHRE Körperweisheit“, weiss ja schon lange, was passiert ist, leider hat die Selbstheilungskraft nicht mehr ausgereicht, es selber auszugleichen. Deshalb werden wir austesten, welche Massnahmen durchgeführt werden müssen, damit Ihre Selbstheilungskräfte aktiviert werden, und Ihr Körper genug Baumaterial erhält, um die Reparaturen durchführen zu können. Auch werden wir austesten, welche, auf Sie persönlich abgestimmten Körperübungen oder Affirmationen helfen, das neu erlernte besser und schneller in Ihr Leben zu integrieren. Kinesiologie kann unterstützen und helfen bei: • Infektionen • Toxische Belastung • Stoffwechselstörungen • Probleme Säure-/Basenhaushalt • Vitamin und Mineralienmangel • Belastungen einzelner Organe • Vegetatives Nervensystem Störung • Lymphe • Entzündungen • Unruhe • Gemütsschwankungen • Geopatische Störungen • Wassermangel • Immunsystem DLT Aus einem Tropfen Kapillarblut von der Fingerkuppe wurde von den amerikanischen Ärzten Robert W. Bradford und Henry W. Allen die Trockenblutschichtschichtanalyse entwickelt. Diese beiden Ärzte haben zusammen mit der Heilpraktikerin Frau Blank (Deutschland) beobachtet, dass das Blut , wenn der Mensch krank ist, sehr stark verändert aussieht. Diese Veränderungen traten bei gewissen Beschwerden immer genau gleich auf. Nach dem 2. Weltkrieg gingen die Forschungen weiter und wurden auch technisch weiterentwickelt. Zentrum dieser Arbeit ist bis heute das Institut der Robert W. Bradford Foundation in Chula Vista, California, USA. Mit dieser Methode sind folgende Störungen ersichtlich:

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KinesiologieNaturheilpraxis
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Dr. med. dent. Busch Hubert

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Dr. med. dent. Busch Hubert

Zürcherstrasse 25, 8730 Uznach
Herzlich willkommen bei der Kieferorthopödiepraxis Dr. med. dent. Hubert Busch

Ihr Kieferorthopäde in Uznach Im Leben braucht es oft den nötigen Biss – sei dies im übertragenen als auch im direkten Sinn. Eine korrekte Lagebeziehung der Kiefer und eine gute Zahnstellung mit entsprechender Verzahnung sind die Voraussetzung für optimales Kauen, Schlucken und Sprechen. Des Weiteren sind schöne Zähne und eine gute Zahnstellung ein Blickfang und lassen uns selbstbewusster durchs Leben gehen. Unseren Patienten in dieser Beziehung helfen zu können, motiviert uns jeden Tag aufs Neue. So können wir Ihnen helfen Die Zahn- und Kieferstellungen unterscheiden sich von Person zu Person stark. Dabei muss nicht zwingend jede Abweichung von der Norm behandelt werden. Entscheidend für die optimale Kaufunktion ist ein korrektes Ineinandergreifen der Zähne. So sollte ein Zahn des Oberkiefers zwei Zähne des Unterkiefers berühren und umgekehrt. Voraussetzungen dafür sind die richtigen Positionen von Ober- und Unterkiefer. Nach einer individuellen Analyse beurteilen wir, ob etwas an Ihrer Zahnstellung behandelt werden sollte. Ist dies der Fall, so gibt es von der konventionellen über die durchsichtige bis zur versteckten Spange verschiedene Möglichkeiten zur Korrektur.

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ZahnarztKieferorthopädie
Zürcherstrasse 25, 8730 Uznach
ZahnarztKieferorthopädie
Herzlich willkommen bei der Kieferorthopödiepraxis Dr. med. dent. Hubert Busch

Ihr Kieferorthopäde in Uznach Im Leben braucht es oft den nötigen Biss – sei dies im übertragenen als auch im direkten Sinn. Eine korrekte Lagebeziehung der Kiefer und eine gute Zahnstellung mit entsprechender Verzahnung sind die Voraussetzung für optimales Kauen, Schlucken und Sprechen. Des Weiteren sind schöne Zähne und eine gute Zahnstellung ein Blickfang und lassen uns selbstbewusster durchs Leben gehen. Unseren Patienten in dieser Beziehung helfen zu können, motiviert uns jeden Tag aufs Neue. So können wir Ihnen helfen Die Zahn- und Kieferstellungen unterscheiden sich von Person zu Person stark. Dabei muss nicht zwingend jede Abweichung von der Norm behandelt werden. Entscheidend für die optimale Kaufunktion ist ein korrektes Ineinandergreifen der Zähne. So sollte ein Zahn des Oberkiefers zwei Zähne des Unterkiefers berühren und umgekehrt. Voraussetzungen dafür sind die richtigen Positionen von Ober- und Unterkiefer. Nach einer individuellen Analyse beurteilen wir, ob etwas an Ihrer Zahnstellung behandelt werden sollte. Ist dies der Fall, so gibt es von der konventionellen über die durchsichtige bis zur versteckten Spange verschiedene Möglichkeiten zur Korrektur.

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BioMed Center Sonnenberg AG

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BioMed Center Sonnenberg AG

Sonnenberg 16, 9103 Schwellbrunn
Ein Ort für Ihr ganzheitliches Wohlbefinden

Biologisch-Medizinisches Zentrum mit Hotel & vegetarisch/veganem Restaurant. Das Sonnenberg Biomedical Health Center versetzt Sie in die Lage, den wahren Ursachen Ihrer Beschwerden auf den Grund zu gehen, sie zu verstehen und zu beseitigen. Wir reduzieren Ihre Behandlung nicht auf die Symptome, sondern beziehen ihren Ursprung, Erkenntnisse aus der Ernährungsmedizin und Ihr körpereigenes Abwehrsystem konsequent mit ein. Das Sonnenberg Biomedical Health Hotel ist ein ganzheitlicher Ansatz aus Behandeln, Ernähren und Erholen. Das Konzept der biologischen Medizin nach Dr. Rau konzentriert sich auf den gesamten Körper und untersucht mehr als nur die Behandlung von Symptomen, um festzustellen, warum Sie Beschwerden haben. Das gesamte medizinische Fachpersonal behandelt Sie nach diesem Grundsatz und kombiniert eigene neue Erkenntnisse für Ihr Wohlbefinden. Zunächst werden die Hauptursachen Ihrer Störung identifiziert und anschliessend ein individuellen Behandlungsplan entwickelt, der darauf abzielt, Ihren gesamten Zustand und nicht nur Ihre Symptome zu verbessern. Im Laufe der Jahre hat Dr. Rau sein Programm weiterentwickelt, um Ihnen eine erfolgreiche Behandlung, mit diesen Grundlagen zu bieten. Im Mittelpunkt der Behandlungsprogramme stehen Sie als Mensch und einige einfache Grundlagen der Biologischen Medizin. Diese beinhalten die regelmässige Reinigung und Entgiftung des Körpers, Aufbau des Magen-Darm-Trakts, um eine optimale Aufnahme der Vitamine, Mineralstoffe und alle wichtigen Nährstoffe, die für die Gesundheit notwendig sind, zu erreichen. Die Stärkung des Immunsystems, um die Heilung zu fördern und spätere Krankheitsausbrüche zu verhindern. Neben den Behandlungen ist es notwendig eine alkalisierende Diät zu befolgen, damit ein ausgeglichenes innere Milieu erreicht werden kann. Wir nennen unsere Medizin «biologisch», weil sie die Methoden des Lebens selbst anwendet - sie ist „bio-logisch“. In dem Zustand, den wir Gesundheit nennen, befindet sich der Körper in einem ständigen Austausch mit der Umwelt, Nahrungsaufnahme, Reaktion auf Infektionsgefahren, wachsen - reparieren und entgiften, alles geschieht von Moment zu Moment in einer Symphonie des Lebens.

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GesundheitspraxisMedizinisches ZentrumNaturheilpraxis
Sonnenberg 16, 9103 Schwellbrunn
GesundheitspraxisMedizinisches ZentrumNaturheilpraxis
Ein Ort für Ihr ganzheitliches Wohlbefinden

Biologisch-Medizinisches Zentrum mit Hotel & vegetarisch/veganem Restaurant. Das Sonnenberg Biomedical Health Center versetzt Sie in die Lage, den wahren Ursachen Ihrer Beschwerden auf den Grund zu gehen, sie zu verstehen und zu beseitigen. Wir reduzieren Ihre Behandlung nicht auf die Symptome, sondern beziehen ihren Ursprung, Erkenntnisse aus der Ernährungsmedizin und Ihr körpereigenes Abwehrsystem konsequent mit ein. Das Sonnenberg Biomedical Health Hotel ist ein ganzheitlicher Ansatz aus Behandeln, Ernähren und Erholen. Das Konzept der biologischen Medizin nach Dr. Rau konzentriert sich auf den gesamten Körper und untersucht mehr als nur die Behandlung von Symptomen, um festzustellen, warum Sie Beschwerden haben. Das gesamte medizinische Fachpersonal behandelt Sie nach diesem Grundsatz und kombiniert eigene neue Erkenntnisse für Ihr Wohlbefinden. Zunächst werden die Hauptursachen Ihrer Störung identifiziert und anschliessend ein individuellen Behandlungsplan entwickelt, der darauf abzielt, Ihren gesamten Zustand und nicht nur Ihre Symptome zu verbessern. Im Laufe der Jahre hat Dr. Rau sein Programm weiterentwickelt, um Ihnen eine erfolgreiche Behandlung, mit diesen Grundlagen zu bieten. Im Mittelpunkt der Behandlungsprogramme stehen Sie als Mensch und einige einfache Grundlagen der Biologischen Medizin. Diese beinhalten die regelmässige Reinigung und Entgiftung des Körpers, Aufbau des Magen-Darm-Trakts, um eine optimale Aufnahme der Vitamine, Mineralstoffe und alle wichtigen Nährstoffe, die für die Gesundheit notwendig sind, zu erreichen. Die Stärkung des Immunsystems, um die Heilung zu fördern und spätere Krankheitsausbrüche zu verhindern. Neben den Behandlungen ist es notwendig eine alkalisierende Diät zu befolgen, damit ein ausgeglichenes innere Milieu erreicht werden kann. Wir nennen unsere Medizin «biologisch», weil sie die Methoden des Lebens selbst anwendet - sie ist „bio-logisch“. In dem Zustand, den wir Gesundheit nennen, befindet sich der Körper in einem ständigen Austausch mit der Umwelt, Nahrungsaufnahme, Reaktion auf Infektionsgefahren, wachsen - reparieren und entgiften, alles geschieht von Moment zu Moment in einer Symphonie des Lebens.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

 Geschlossen – Öffnet morgen um 09:00
 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
Gruppenpraxis Herrenmatt

Bewertung 4.5 von 5 Sternen bei 8 Bewertungen

Gruppenpraxis Herrenmatt

Herrenmattstrasse 2, 4658 Däniken
MEDIZINISCH TOP. MENSCHLICH NAH.

Die Gruppenpraxis Herrenmatt ist ein modernes Gesundheitszentrum und stellt mit Dr. med. Rolf Walser, erfahrener Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, eine umfassende und qualitativ hochstehende medizinische Grundversorgung für die Gemeinden Däniken und Gretzenbach sicher. Die Fachärztin, Dr. med. (SRB) Suzi Djordjevic, bietet die gesamte Betreuung im Bereich von Gynäkologie und Schwangerschaft an. Stefan Isler, eidg. anerkannter Psychotherapeut, führt psychodiagnostische Beurteilungen und psychotherapeutische Behandlungen bei erwachsenen Personen ab 18 Jahren durch. Eine gynäkologische und psychotherapeutische Betreuung steht auch Patientinnen und Patienten des erweiterten Einzugsgebiets offen. Hausarztmedizin • Grundversorger-Sprechstunde • Röntgendiagnostik • Labormedizin • Hausbesuche Freuenmedizin Schwangerschaft • Beratung • Regelmässige Kontrollen • Ultraschall • Laboranalysen Gynäkologie • Vorsorge • Verhütungsberatung • Diagnostik • Therapie • Nachsorge (nach Operationen oder Tumorerkrankung) • Ultraschall von Brust und Unterbauch • Laboranalysen • Biopsieentnahme • Spiraleneinlage und Einlage des Hormonstäbchens Psychotherapie Engagierte psychotherapeutische Behandlung, insbesondere bei: • Lebens-, Arbeits- und Beziehungskrisen • depressiven Verstimmungen • bipolaren Störungen • Stressfolgeerkrankungen und Burnout • Angststörungen und Phobien • Zwangsstörungen • chronischen Schmerzen • psychosomatischen Störungen • der Bewältigung von chronischen Krankheiten • Persönlichkeitsstörungen • Schlafstörungen • Trauer Weitere Leistungen • EKG/Belastungs-EKG • Lungenfunktionstest • Sportmedizin • 24-h-Blutdruck-Messungen • Reiseberatung • Impfberatung • MFK-Untersuchungen (Stufe 1)

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SpitalPraxisgemeinschaft
Herrenmattstrasse 2, 4658 Däniken
SpitalPraxisgemeinschaft
MEDIZINISCH TOP. MENSCHLICH NAH.

Die Gruppenpraxis Herrenmatt ist ein modernes Gesundheitszentrum und stellt mit Dr. med. Rolf Walser, erfahrener Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, eine umfassende und qualitativ hochstehende medizinische Grundversorgung für die Gemeinden Däniken und Gretzenbach sicher. Die Fachärztin, Dr. med. (SRB) Suzi Djordjevic, bietet die gesamte Betreuung im Bereich von Gynäkologie und Schwangerschaft an. Stefan Isler, eidg. anerkannter Psychotherapeut, führt psychodiagnostische Beurteilungen und psychotherapeutische Behandlungen bei erwachsenen Personen ab 18 Jahren durch. Eine gynäkologische und psychotherapeutische Betreuung steht auch Patientinnen und Patienten des erweiterten Einzugsgebiets offen. Hausarztmedizin • Grundversorger-Sprechstunde • Röntgendiagnostik • Labormedizin • Hausbesuche Freuenmedizin Schwangerschaft • Beratung • Regelmässige Kontrollen • Ultraschall • Laboranalysen Gynäkologie • Vorsorge • Verhütungsberatung • Diagnostik • Therapie • Nachsorge (nach Operationen oder Tumorerkrankung) • Ultraschall von Brust und Unterbauch • Laboranalysen • Biopsieentnahme • Spiraleneinlage und Einlage des Hormonstäbchens Psychotherapie Engagierte psychotherapeutische Behandlung, insbesondere bei: • Lebens-, Arbeits- und Beziehungskrisen • depressiven Verstimmungen • bipolaren Störungen • Stressfolgeerkrankungen und Burnout • Angststörungen und Phobien • Zwangsstörungen • chronischen Schmerzen • psychosomatischen Störungen • der Bewältigung von chronischen Krankheiten • Persönlichkeitsstörungen • Schlafstörungen • Trauer Weitere Leistungen • EKG/Belastungs-EKG • Lungenfunktionstest • Sportmedizin • 24-h-Blutdruck-Messungen • Reiseberatung • Impfberatung • MFK-Untersuchungen (Stufe 1)

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 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
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Praxis G-sund

Praxis G-sund

Dorfstrasse 49, 4581 Küttigkofen
Mental-Medizin & Lebenstherapie Silvia Muster

Loslassen ist befreiend ... und notwendig Lass Dich von mir begleiten. Ich höre zu und gebe Dir Raum, um Dinge auszusprechen, die schon lange auf den Tisch gehören. Gemeinsam finden wir heraus, was Dich zurückhält. Ich unterstütze Dich auf dem Weg zu Deiner natürlichen Fähigkeit, Dein Leben selber ‚heil’ werden zu lassen. So wie Du es haben willst und auch verdienst. Fühlst du dich vom Leben betrogen? Es scheint Dir nicht vergönnt zu sein, freudvoll, zuversichtlich, glücklich und zufrieden oder einfach nur gesund durchs Leben zu gehen. Wie kommt so etwas? Während des ganzen Lebens hast Du Erfahrungen gesammelt. Sie machen aus, was Du heute bist und fühlst. Über die Jahre hinweg haben sich aber auch Blockaden entwickelt, völlig unbemerkt. Scheinbar läppische Gegebenheiten haben tiefe Wunden in Deiner zarten Seele hinterlassen. Sie blieben einige Zeit unentdeckt. Aber sie waren immer da und haben gewirkt. Kennst Du solche Situationen? Dein Leben kommt Dir in jeder Beziehung mühsam vor. Alles scheint sich gegen Dich zu stellen. Du hast eine Pechsträhne nach der andern. Und irgendwann kommt ihre Wirkung an die Oberfläche. Du spürst es, manchmal schleichend, manchmal plötzlich. Du reagierst oft impulsiv auf alltägliche Situationen, sei es bei der Arbeit oder in der Familie. Du fühlst Dich wie ein Pulverfass. Es fehlt nur noch der Funke… Du kommst irgendwie nirgends vorwärts, weder bei der Arbeit, im Leben, noch in Deinen Beziehungen. Es fliesst nicht mehr. Gewisse Muster wiederholen sich. Du kommst von einem Schlamassel in den anderen. Vielleicht ist da Dein neuer Chef, der dieselbe verletzende Art zeigt, wie schon der letzte? Oder Du entdeckst in Deiner neuen Partnerschaft unschöne Muster, wie Du sie bereits in früheren Beziehungen erlebt hast. Dein Körper rebelliert bereits mit Schmerzen, Allergien, etc., aber die Ärzte finden keine Ursache. Du fühlst Dich einfach lustlos und hast keine Energie. Du möchtest nur noch schlafen. Aber schlafen kannst Du auch schlecht… zu viele Gedanken und Fragen halten Dich davon ab. Jetzt ist genug! Du möchtest jetzt endlich so frei, fröhlich und glücklich sein. Du willst endlich vorwärts kommen. Dann melde dich bei mir.

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Dorfstrasse 49, 4581 Küttigkofen
Mental-Medizin & Lebenstherapie Silvia Muster

Loslassen ist befreiend ... und notwendig Lass Dich von mir begleiten. Ich höre zu und gebe Dir Raum, um Dinge auszusprechen, die schon lange auf den Tisch gehören. Gemeinsam finden wir heraus, was Dich zurückhält. Ich unterstütze Dich auf dem Weg zu Deiner natürlichen Fähigkeit, Dein Leben selber ‚heil’ werden zu lassen. So wie Du es haben willst und auch verdienst. Fühlst du dich vom Leben betrogen? Es scheint Dir nicht vergönnt zu sein, freudvoll, zuversichtlich, glücklich und zufrieden oder einfach nur gesund durchs Leben zu gehen. Wie kommt so etwas? Während des ganzen Lebens hast Du Erfahrungen gesammelt. Sie machen aus, was Du heute bist und fühlst. Über die Jahre hinweg haben sich aber auch Blockaden entwickelt, völlig unbemerkt. Scheinbar läppische Gegebenheiten haben tiefe Wunden in Deiner zarten Seele hinterlassen. Sie blieben einige Zeit unentdeckt. Aber sie waren immer da und haben gewirkt. Kennst Du solche Situationen? Dein Leben kommt Dir in jeder Beziehung mühsam vor. Alles scheint sich gegen Dich zu stellen. Du hast eine Pechsträhne nach der andern. Und irgendwann kommt ihre Wirkung an die Oberfläche. Du spürst es, manchmal schleichend, manchmal plötzlich. Du reagierst oft impulsiv auf alltägliche Situationen, sei es bei der Arbeit oder in der Familie. Du fühlst Dich wie ein Pulverfass. Es fehlt nur noch der Funke… Du kommst irgendwie nirgends vorwärts, weder bei der Arbeit, im Leben, noch in Deinen Beziehungen. Es fliesst nicht mehr. Gewisse Muster wiederholen sich. Du kommst von einem Schlamassel in den anderen. Vielleicht ist da Dein neuer Chef, der dieselbe verletzende Art zeigt, wie schon der letzte? Oder Du entdeckst in Deiner neuen Partnerschaft unschöne Muster, wie Du sie bereits in früheren Beziehungen erlebt hast. Dein Körper rebelliert bereits mit Schmerzen, Allergien, etc., aber die Ärzte finden keine Ursache. Du fühlst Dich einfach lustlos und hast keine Energie. Du möchtest nur noch schlafen. Aber schlafen kannst Du auch schlecht… zu viele Gedanken und Fragen halten Dich davon ab. Jetzt ist genug! Du möchtest jetzt endlich so frei, fröhlich und glücklich sein. Du willst endlich vorwärts kommen. Dann melde dich bei mir.

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