Schnellnavigation
  1. Startseite
  2. Menu öffnen
  3. Seiteninhalt
  4. Kundenservice
  5. Suche
  6. Fusszeile

energieberatung in lyss

: 7 Einträge
Advokatur Giroud-Kaiser

Advokatur Giroud-Kaiser

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

PremiumPremium Eintrag
AdvokaturbüroAnwaltMediation
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
AdvokaturbüroAnwaltMediation
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 Geschlossen – Öffnet dans 42 minutes
Hegg Spenglerei AG

Hegg Spenglerei AG

Dammweg 39, 3053 Münchenbuchsee
Hegg Spenglerei AG

Blitzschutz Der Blitz ist das am schnellsten ablaufende elektrische Naturereignis. Seine Erscheinung ist gewaltig, die Zerstörungskraft gross. Kein Gebäude und keine Gegend ist vor Blitzschlägen sicher. Im Gegensatz zur langläufigen Auffassung nimmt der Blitz seinen Weg blindlings. Kirchtürme, hohe Bäume, Hochspannungsmasten etc. schützen in der Nähe befindliche Gebäude oder Personen nicht. Eine Blitzschutzanlage verhindert eine Personengefährdung oder einen Brand, wenn der Blitz in das geschützte Gebäude einschlägt. Den Blitzschlag selber kann sie nicht verhindern. Ein durch Berufslehre und durch Kurse der Gebäudeversicherung ausgebildetes Team ist verantwortlich für die Planung und Ausführung von Blitzschutzanlagen nach geltenden Normen und Leitsätzen. Flachdachabdichtungen Hegg Spenglerei Flachdach, seit 25 Jahren Ihr Generalunternehmer für ganzheitliche Flachdachabdichtungen: • Bituminöse Abdichtungen (Schwarzdächer / Kiesklebedächer) • Abdichtungen mit Kunststoffdichtungsbahnen (Sarnafil) • Brustwehrgerüste • Terrassen und Plattenbeläge auf Flachdächern • Dachwartungen und Unterhalt • Zustandsanalysen, Beratungen, Kostenvoranschläge • Dachbegrünungen für mehr Lebensqualität • attraktiver, wohltuender Anblick • ersetzt verbaute Grünflächen • reduziert den Hitzestau • reguliert das Raumklima • schützt die Dachhaut • bietet Lebensraum für Tiere und Pflanzen Metalldächer Blechdächer haben eine sehr alte Geschichte. In China hat man gegen 2000 Jahre alte Kupferdächer gefunden. Die Qualität ist unbestritten. Das Blechdach stellt die leichteste, konstruktive einfachste und oft auch kostengünstigste Schutzschicht dar. Metalldächer lassen sich auf minimaler Neigung verlegen, sind dauerhaft gut begehbar und können allen Dachformen angepasst werden. • Vielfältige Anwendungsmöglichkeit • Minimale Neigungen • Anpassung an alle Dachformen • Langlebigkeit • Wartungsfreiheit • Wiederstandsfähigkeit, Wetterfest • Rückbaubar Metallfassaden Der Bereich Metallfassaden umfasst eine breitgefächerte Palette von unterhaltsfreien Materialien, verschiedenen Profilen, Farben... Die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten machen die besondere Ästhetik, den Reiz aus. • Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten und Formen • Langlebigkeit • Wartungsfreiheit • Wiederstandsfähigkeit, wetterfest • Rückbaubar Mehr Informationen finden Sie auf: www.hegg.ch

PremiumPremium Eintrag
SpenglereiBedachungenFlachdachFassadenBlitzschutzanlagen
Dammweg 39, 3053 Münchenbuchsee
SpenglereiBedachungenFlachdachFassadenBlitzschutzanlagen
Hegg Spenglerei AG

Blitzschutz Der Blitz ist das am schnellsten ablaufende elektrische Naturereignis. Seine Erscheinung ist gewaltig, die Zerstörungskraft gross. Kein Gebäude und keine Gegend ist vor Blitzschlägen sicher. Im Gegensatz zur langläufigen Auffassung nimmt der Blitz seinen Weg blindlings. Kirchtürme, hohe Bäume, Hochspannungsmasten etc. schützen in der Nähe befindliche Gebäude oder Personen nicht. Eine Blitzschutzanlage verhindert eine Personengefährdung oder einen Brand, wenn der Blitz in das geschützte Gebäude einschlägt. Den Blitzschlag selber kann sie nicht verhindern. Ein durch Berufslehre und durch Kurse der Gebäudeversicherung ausgebildetes Team ist verantwortlich für die Planung und Ausführung von Blitzschutzanlagen nach geltenden Normen und Leitsätzen. Flachdachabdichtungen Hegg Spenglerei Flachdach, seit 25 Jahren Ihr Generalunternehmer für ganzheitliche Flachdachabdichtungen: • Bituminöse Abdichtungen (Schwarzdächer / Kiesklebedächer) • Abdichtungen mit Kunststoffdichtungsbahnen (Sarnafil) • Brustwehrgerüste • Terrassen und Plattenbeläge auf Flachdächern • Dachwartungen und Unterhalt • Zustandsanalysen, Beratungen, Kostenvoranschläge • Dachbegrünungen für mehr Lebensqualität • attraktiver, wohltuender Anblick • ersetzt verbaute Grünflächen • reduziert den Hitzestau • reguliert das Raumklima • schützt die Dachhaut • bietet Lebensraum für Tiere und Pflanzen Metalldächer Blechdächer haben eine sehr alte Geschichte. In China hat man gegen 2000 Jahre alte Kupferdächer gefunden. Die Qualität ist unbestritten. Das Blechdach stellt die leichteste, konstruktive einfachste und oft auch kostengünstigste Schutzschicht dar. Metalldächer lassen sich auf minimaler Neigung verlegen, sind dauerhaft gut begehbar und können allen Dachformen angepasst werden. • Vielfältige Anwendungsmöglichkeit • Minimale Neigungen • Anpassung an alle Dachformen • Langlebigkeit • Wartungsfreiheit • Wiederstandsfähigkeit, Wetterfest • Rückbaubar Metallfassaden Der Bereich Metallfassaden umfasst eine breitgefächerte Palette von unterhaltsfreien Materialien, verschiedenen Profilen, Farben... Die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten machen die besondere Ästhetik, den Reiz aus. • Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten und Formen • Langlebigkeit • Wartungsfreiheit • Wiederstandsfähigkeit, wetterfest • Rückbaubar Mehr Informationen finden Sie auf: www.hegg.ch

 Geschlossen – Öffnet dans 42 minutes
* Wünscht keine Werbung

Ergebnisse filtern

energieberatung in lyss

: 7 Einträge
Advokatur Giroud-Kaiser

Advokatur Giroud-Kaiser

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

PremiumPremium Eintrag
AdvokaturbüroAnwaltMediation
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
AdvokaturbüroAnwaltMediation
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 Geschlossen – Öffnet dans 42 minutes
Hegg Spenglerei AG

Hegg Spenglerei AG

Dammweg 39, 3053 Münchenbuchsee
Hegg Spenglerei AG

Blitzschutz Der Blitz ist das am schnellsten ablaufende elektrische Naturereignis. Seine Erscheinung ist gewaltig, die Zerstörungskraft gross. Kein Gebäude und keine Gegend ist vor Blitzschlägen sicher. Im Gegensatz zur langläufigen Auffassung nimmt der Blitz seinen Weg blindlings. Kirchtürme, hohe Bäume, Hochspannungsmasten etc. schützen in der Nähe befindliche Gebäude oder Personen nicht. Eine Blitzschutzanlage verhindert eine Personengefährdung oder einen Brand, wenn der Blitz in das geschützte Gebäude einschlägt. Den Blitzschlag selber kann sie nicht verhindern. Ein durch Berufslehre und durch Kurse der Gebäudeversicherung ausgebildetes Team ist verantwortlich für die Planung und Ausführung von Blitzschutzanlagen nach geltenden Normen und Leitsätzen. Flachdachabdichtungen Hegg Spenglerei Flachdach, seit 25 Jahren Ihr Generalunternehmer für ganzheitliche Flachdachabdichtungen: • Bituminöse Abdichtungen (Schwarzdächer / Kiesklebedächer) • Abdichtungen mit Kunststoffdichtungsbahnen (Sarnafil) • Brustwehrgerüste • Terrassen und Plattenbeläge auf Flachdächern • Dachwartungen und Unterhalt • Zustandsanalysen, Beratungen, Kostenvoranschläge • Dachbegrünungen für mehr Lebensqualität • attraktiver, wohltuender Anblick • ersetzt verbaute Grünflächen • reduziert den Hitzestau • reguliert das Raumklima • schützt die Dachhaut • bietet Lebensraum für Tiere und Pflanzen Metalldächer Blechdächer haben eine sehr alte Geschichte. In China hat man gegen 2000 Jahre alte Kupferdächer gefunden. Die Qualität ist unbestritten. Das Blechdach stellt die leichteste, konstruktive einfachste und oft auch kostengünstigste Schutzschicht dar. Metalldächer lassen sich auf minimaler Neigung verlegen, sind dauerhaft gut begehbar und können allen Dachformen angepasst werden. • Vielfältige Anwendungsmöglichkeit • Minimale Neigungen • Anpassung an alle Dachformen • Langlebigkeit • Wartungsfreiheit • Wiederstandsfähigkeit, Wetterfest • Rückbaubar Metallfassaden Der Bereich Metallfassaden umfasst eine breitgefächerte Palette von unterhaltsfreien Materialien, verschiedenen Profilen, Farben... Die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten machen die besondere Ästhetik, den Reiz aus. • Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten und Formen • Langlebigkeit • Wartungsfreiheit • Wiederstandsfähigkeit, wetterfest • Rückbaubar Mehr Informationen finden Sie auf: www.hegg.ch

PremiumPremium Eintrag
SpenglereiBedachungenFlachdachFassadenBlitzschutzanlagen
Dammweg 39, 3053 Münchenbuchsee
SpenglereiBedachungenFlachdachFassadenBlitzschutzanlagen
Hegg Spenglerei AG

Blitzschutz Der Blitz ist das am schnellsten ablaufende elektrische Naturereignis. Seine Erscheinung ist gewaltig, die Zerstörungskraft gross. Kein Gebäude und keine Gegend ist vor Blitzschlägen sicher. Im Gegensatz zur langläufigen Auffassung nimmt der Blitz seinen Weg blindlings. Kirchtürme, hohe Bäume, Hochspannungsmasten etc. schützen in der Nähe befindliche Gebäude oder Personen nicht. Eine Blitzschutzanlage verhindert eine Personengefährdung oder einen Brand, wenn der Blitz in das geschützte Gebäude einschlägt. Den Blitzschlag selber kann sie nicht verhindern. Ein durch Berufslehre und durch Kurse der Gebäudeversicherung ausgebildetes Team ist verantwortlich für die Planung und Ausführung von Blitzschutzanlagen nach geltenden Normen und Leitsätzen. Flachdachabdichtungen Hegg Spenglerei Flachdach, seit 25 Jahren Ihr Generalunternehmer für ganzheitliche Flachdachabdichtungen: • Bituminöse Abdichtungen (Schwarzdächer / Kiesklebedächer) • Abdichtungen mit Kunststoffdichtungsbahnen (Sarnafil) • Brustwehrgerüste • Terrassen und Plattenbeläge auf Flachdächern • Dachwartungen und Unterhalt • Zustandsanalysen, Beratungen, Kostenvoranschläge • Dachbegrünungen für mehr Lebensqualität • attraktiver, wohltuender Anblick • ersetzt verbaute Grünflächen • reduziert den Hitzestau • reguliert das Raumklima • schützt die Dachhaut • bietet Lebensraum für Tiere und Pflanzen Metalldächer Blechdächer haben eine sehr alte Geschichte. In China hat man gegen 2000 Jahre alte Kupferdächer gefunden. Die Qualität ist unbestritten. Das Blechdach stellt die leichteste, konstruktive einfachste und oft auch kostengünstigste Schutzschicht dar. Metalldächer lassen sich auf minimaler Neigung verlegen, sind dauerhaft gut begehbar und können allen Dachformen angepasst werden. • Vielfältige Anwendungsmöglichkeit • Minimale Neigungen • Anpassung an alle Dachformen • Langlebigkeit • Wartungsfreiheit • Wiederstandsfähigkeit, Wetterfest • Rückbaubar Metallfassaden Der Bereich Metallfassaden umfasst eine breitgefächerte Palette von unterhaltsfreien Materialien, verschiedenen Profilen, Farben... Die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten machen die besondere Ästhetik, den Reiz aus. • Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten und Formen • Langlebigkeit • Wartungsfreiheit • Wiederstandsfähigkeit, wetterfest • Rückbaubar Mehr Informationen finden Sie auf: www.hegg.ch

 Geschlossen – Öffnet dans 42 minutes
* Wünscht keine Werbung