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Textilreinigung Moser

Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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Moser Markus Wohnbedarf

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Moser Markus Wohnbedarf

Narzissenweg 10, 5610 Wohlen AG
Grüezi und herzlich Willkommen bei Moser Wohnbedarf in Wohlen

Nichts in Ihrem Heim wird derart strapaziert, wie Ihr Parkett, die Spuren des Alltags zeichnen ihn. Nebst Unterhaltsreinigung benötigen Parkettböden in regelmässigen Abständen intensive Pflege. Damit erhalten Sie den Charakter und den Wert Ihres Bodens, egal ob versiegelt oder geölt. Mit unseren professionellen Reinigungsmaschinen säubern wir Ihren Parkett fachmännisch und porentief. Speziell auf Ihr Parkett abgestimmte Pflegeprodukte erhöhen den Schutz des Holzes und bringen neuen Glanz in Ihr Zuhause. Bodenbeläge: Gerne verlegen wir Ihren neuen Parkett, Laminat, Teppich sowie Linoleum oder Design Vinylboden. Vorhänge : Lamellenstoren, Plisses, Vorhangschienen Wir bieten Ihnen Vorhänge und Lamellensysteme nach Mass. Polsteratelier: Haben Sie alte Polstermöbe l? Wir restaurieren alte und neue Polstermöbel. Bettwaren von Bico stehe ebenfalls in unserem Sortiment. Zu unseren Produkten und Dienstleistungen an Sie gehören unter anderem auch: • Bodenbeläge, Novilon-, Linoleumbeläge • Teppiche • Parkett, Laminat, Kork • Eigener Verlegeservice, alte Teppiche entfernen • Vorhänge Tüll + Deko, Vorhangschienen • Lamellen, Plissestoren, Rollos, Insektenschutz • Teppichreinigung / Teppichschampunieren • Polsteratelier • Polstermöbel restaurieren • Vinylböden Uns ere Marken für Bodenbeläge: • Cabana , Herisau • Licorado , Kriens • Fabromont , Schmitten • Bauwerk Parkett , St. Margrethen • Forbo , Giubiasco • Wicanders , Zug • Tisca Tiara Unsere Marken für Vorhänge: • Ado Swiss , Geroldswil • Stardecor , Teufen • Stotz , Bonstetten • Winter Creation , Münchenstein • MHZ , Buchs • Silga, Hunter Douglas, Wängi Unsere Marken bezüglich Polstermöbel: • Bico , Schänis • Roviva , Wangen an der Aare • Mira X , Bühler • Saum & Viebahn , Kulmbach • Landenberg , St.Gallen Erleben Sie die Vielseitigkeit von Moser Markus Wohnbedarf . Rufen Sie und einfach an. Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihren Anruf.

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Narzissenweg 10, 5610 Wohlen AG
Grüezi und herzlich Willkommen bei Moser Wohnbedarf in Wohlen

Nichts in Ihrem Heim wird derart strapaziert, wie Ihr Parkett, die Spuren des Alltags zeichnen ihn. Nebst Unterhaltsreinigung benötigen Parkettböden in regelmässigen Abständen intensive Pflege. Damit erhalten Sie den Charakter und den Wert Ihres Bodens, egal ob versiegelt oder geölt. Mit unseren professionellen Reinigungsmaschinen säubern wir Ihren Parkett fachmännisch und porentief. Speziell auf Ihr Parkett abgestimmte Pflegeprodukte erhöhen den Schutz des Holzes und bringen neuen Glanz in Ihr Zuhause. Bodenbeläge: Gerne verlegen wir Ihren neuen Parkett, Laminat, Teppich sowie Linoleum oder Design Vinylboden. Vorhänge : Lamellenstoren, Plisses, Vorhangschienen Wir bieten Ihnen Vorhänge und Lamellensysteme nach Mass. Polsteratelier: Haben Sie alte Polstermöbe l? Wir restaurieren alte und neue Polstermöbel. Bettwaren von Bico stehe ebenfalls in unserem Sortiment. Zu unseren Produkten und Dienstleistungen an Sie gehören unter anderem auch: • Bodenbeläge, Novilon-, Linoleumbeläge • Teppiche • Parkett, Laminat, Kork • Eigener Verlegeservice, alte Teppiche entfernen • Vorhänge Tüll + Deko, Vorhangschienen • Lamellen, Plissestoren, Rollos, Insektenschutz • Teppichreinigung / Teppichschampunieren • Polsteratelier • Polstermöbel restaurieren • Vinylböden Uns ere Marken für Bodenbeläge: • Cabana , Herisau • Licorado , Kriens • Fabromont , Schmitten • Bauwerk Parkett , St. Margrethen • Forbo , Giubiasco • Wicanders , Zug • Tisca Tiara Unsere Marken für Vorhänge: • Ado Swiss , Geroldswil • Stardecor , Teufen • Stotz , Bonstetten • Winter Creation , Münchenstein • MHZ , Buchs • Silga, Hunter Douglas, Wängi Unsere Marken bezüglich Polstermöbel: • Bico , Schänis • Roviva , Wangen an der Aare • Mira X , Bühler • Saum & Viebahn , Kulmbach • Landenberg , St.Gallen Erleben Sie die Vielseitigkeit von Moser Markus Wohnbedarf . Rufen Sie und einfach an. Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihren Anruf.

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TeppicheBodenbeläge WandbelägeParkettLaminat
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