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Gysi Bodenbeläge

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Gysi Bodenbeläge

Lerzenstrasse 15, 8953 Dietikon

Gysi Bodenbeläge in Dietikon, Zürich – Ihr Experte für Bodenverlegungen in Limmattal, Aargau und Zürich Gysi Bodenbeläge ist Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn es um die Verlegung und Pflege von Bodenbelägen geht – und das bereits seit über 30 Jahren. Unser Unternehmen, mit Sitz in Dietikon, Zürich, bietet maßgeschneiderte Lösungen für Kunden im gesamten Limmattal, dem Kanton Aargau und dem Kanton Zürich. Von der ersten kostenlosen und persönlichen Beratung vor Ort bis hin zur fachgerechten Verlegung und Pflege garantieren wir höchste Qualität und Kundenzufriedenheit. Unser Leistungsspektrum umfasst eine breite Palette an hochwertigen Bodenbelägen, die sich perfekt an Ihre individuellen Wünsche und Anforderungen anpassen. Ob Sie sich für die natürliche Schönheit von Parkett , die Strapazierfähigkeit von Vinyl oder die Vielseitigkeit von Laminat entscheiden – wir helfen Ihnen dabei, den richtigen Boden für Ihr Zuhause oder Ihre Gewerberäume zu finden. Jeder Bodenbelag wird von unseren erfahrenen Fachkräften mit Präzision und Sorgfalt verlegt, sodass Sie ein langlebiges und makelloses Ergebnis genießen können. Unsere Leistungen im Überblick: • Parkettverlegung: Wir bieten eine Vielzahl von Parkettarten an, die durch ihre natürliche Optik und Langlebigkeit überzeugen. Unser Parkett sorgt für ein warmes, edles Ambiente und passt sich verschiedenen Wohnstilen an. • Vinylbodenverlegung: Vinylböden sind besonders robust und pflegeleicht, perfekt für stark beanspruchte Bereiche. Mit modernen Designs und einer breiten Auswahl an Farben und Texturen sind Vinylböden eine flexible Wahl. • Laminatverlegung: Laminat ist eine vielseitige und kostengünstige Alternative zu Parkett, die sowohl ästhetisch als auch funktional überzeugt. Es ist widerstandsfähig, pflegeleicht und in verschiedenen Dekoren erhältlich. • Bodenpflege: Die richtige Pflege ist entscheidend, um die Lebensdauer und Schönheit Ihres Bodens zu erhalten. Wir beraten Sie umfassend und bieten professionelle Pflege- und Wartungsdienste an. Unsere Expertise umfasst Projekte jeder Größe, von der Verlegung in privaten Wohnungen bis hin zu gewerblichen Großaufträgen. Dabei garantieren wir termingerechte Ausführung und saubere Handwerksarbeit. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für Qualität sind wir stolz darauf, unseren Kunden im Limmattal, im Kanton Aargau und im Kanton Zürich die bestmöglichen Lösungen im Bereich Bodenbeläge zu bieten. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie sich von unseren Experten helfen, den perfekten Bodenbelag für Ihre Räumlichkeiten zu finden. Keywords: Gysi Bodenbeläge Dietikon, Bodenbelag Limmattal, Bodenverlegung Zürich, Parkett Aargau, Laminatboden Dietikon, Vinylboden Zürich, Bodenbeläge Limmattal, Parkett verlegen, Laminat verlegen, Vinyl verlegen, Bodenpflege Aargau, Bodenreinigung, hochwertige Bodenbeläge, Bodenberatung Zürich, Limmattal Bodenleger.

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Bodenbeläge WandbelägeTeppicheVorhänge VorhangserviceParkettRenovationBodenschleifen VersiegelnLaminat
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Gysi Bodenbeläge in Dietikon, Zürich – Ihr Experte für Bodenverlegungen in Limmattal, Aargau und Zürich Gysi Bodenbeläge ist Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn es um die Verlegung und Pflege von Bodenbelägen geht – und das bereits seit über 30 Jahren. Unser Unternehmen, mit Sitz in Dietikon, Zürich, bietet maßgeschneiderte Lösungen für Kunden im gesamten Limmattal, dem Kanton Aargau und dem Kanton Zürich. Von der ersten kostenlosen und persönlichen Beratung vor Ort bis hin zur fachgerechten Verlegung und Pflege garantieren wir höchste Qualität und Kundenzufriedenheit. Unser Leistungsspektrum umfasst eine breite Palette an hochwertigen Bodenbelägen, die sich perfekt an Ihre individuellen Wünsche und Anforderungen anpassen. Ob Sie sich für die natürliche Schönheit von Parkett , die Strapazierfähigkeit von Vinyl oder die Vielseitigkeit von Laminat entscheiden – wir helfen Ihnen dabei, den richtigen Boden für Ihr Zuhause oder Ihre Gewerberäume zu finden. Jeder Bodenbelag wird von unseren erfahrenen Fachkräften mit Präzision und Sorgfalt verlegt, sodass Sie ein langlebiges und makelloses Ergebnis genießen können. Unsere Leistungen im Überblick: • Parkettverlegung: Wir bieten eine Vielzahl von Parkettarten an, die durch ihre natürliche Optik und Langlebigkeit überzeugen. Unser Parkett sorgt für ein warmes, edles Ambiente und passt sich verschiedenen Wohnstilen an. • Vinylbodenverlegung: Vinylböden sind besonders robust und pflegeleicht, perfekt für stark beanspruchte Bereiche. Mit modernen Designs und einer breiten Auswahl an Farben und Texturen sind Vinylböden eine flexible Wahl. • Laminatverlegung: Laminat ist eine vielseitige und kostengünstige Alternative zu Parkett, die sowohl ästhetisch als auch funktional überzeugt. Es ist widerstandsfähig, pflegeleicht und in verschiedenen Dekoren erhältlich. • Bodenpflege: Die richtige Pflege ist entscheidend, um die Lebensdauer und Schönheit Ihres Bodens zu erhalten. Wir beraten Sie umfassend und bieten professionelle Pflege- und Wartungsdienste an. Unsere Expertise umfasst Projekte jeder Größe, von der Verlegung in privaten Wohnungen bis hin zu gewerblichen Großaufträgen. Dabei garantieren wir termingerechte Ausführung und saubere Handwerksarbeit. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für Qualität sind wir stolz darauf, unseren Kunden im Limmattal, im Kanton Aargau und im Kanton Zürich die bestmöglichen Lösungen im Bereich Bodenbeläge zu bieten. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie sich von unseren Experten helfen, den perfekten Bodenbelag für Ihre Räumlichkeiten zu finden. Keywords: Gysi Bodenbeläge Dietikon, Bodenbelag Limmattal, Bodenverlegung Zürich, Parkett Aargau, Laminatboden Dietikon, Vinylboden Zürich, Bodenbeläge Limmattal, Parkett verlegen, Laminat verlegen, Vinyl verlegen, Bodenpflege Aargau, Bodenreinigung, hochwertige Bodenbeläge, Bodenberatung Zürich, Limmattal Bodenleger.

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Textilreinigung Moser

Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung
Landstrasse 104, 5430 Wettingen
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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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Gysi Bodenbeläge in Dietikon, Zürich – Ihr Experte für Bodenverlegungen in Limmattal, Aargau und Zürich Gysi Bodenbeläge ist Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn es um die Verlegung und Pflege von Bodenbelägen geht – und das bereits seit über 30 Jahren. Unser Unternehmen, mit Sitz in Dietikon, Zürich, bietet maßgeschneiderte Lösungen für Kunden im gesamten Limmattal, dem Kanton Aargau und dem Kanton Zürich. Von der ersten kostenlosen und persönlichen Beratung vor Ort bis hin zur fachgerechten Verlegung und Pflege garantieren wir höchste Qualität und Kundenzufriedenheit. Unser Leistungsspektrum umfasst eine breite Palette an hochwertigen Bodenbelägen, die sich perfekt an Ihre individuellen Wünsche und Anforderungen anpassen. Ob Sie sich für die natürliche Schönheit von Parkett , die Strapazierfähigkeit von Vinyl oder die Vielseitigkeit von Laminat entscheiden – wir helfen Ihnen dabei, den richtigen Boden für Ihr Zuhause oder Ihre Gewerberäume zu finden. Jeder Bodenbelag wird von unseren erfahrenen Fachkräften mit Präzision und Sorgfalt verlegt, sodass Sie ein langlebiges und makelloses Ergebnis genießen können. Unsere Leistungen im Überblick: • Parkettverlegung: Wir bieten eine Vielzahl von Parkettarten an, die durch ihre natürliche Optik und Langlebigkeit überzeugen. Unser Parkett sorgt für ein warmes, edles Ambiente und passt sich verschiedenen Wohnstilen an. • Vinylbodenverlegung: Vinylböden sind besonders robust und pflegeleicht, perfekt für stark beanspruchte Bereiche. Mit modernen Designs und einer breiten Auswahl an Farben und Texturen sind Vinylböden eine flexible Wahl. • Laminatverlegung: Laminat ist eine vielseitige und kostengünstige Alternative zu Parkett, die sowohl ästhetisch als auch funktional überzeugt. Es ist widerstandsfähig, pflegeleicht und in verschiedenen Dekoren erhältlich. • Bodenpflege: Die richtige Pflege ist entscheidend, um die Lebensdauer und Schönheit Ihres Bodens zu erhalten. Wir beraten Sie umfassend und bieten professionelle Pflege- und Wartungsdienste an. Unsere Expertise umfasst Projekte jeder Größe, von der Verlegung in privaten Wohnungen bis hin zu gewerblichen Großaufträgen. Dabei garantieren wir termingerechte Ausführung und saubere Handwerksarbeit. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für Qualität sind wir stolz darauf, unseren Kunden im Limmattal, im Kanton Aargau und im Kanton Zürich die bestmöglichen Lösungen im Bereich Bodenbeläge zu bieten. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie sich von unseren Experten helfen, den perfekten Bodenbelag für Ihre Räumlichkeiten zu finden. Keywords: Gysi Bodenbeläge Dietikon, Bodenbelag Limmattal, Bodenverlegung Zürich, Parkett Aargau, Laminatboden Dietikon, Vinylboden Zürich, Bodenbeläge Limmattal, Parkett verlegen, Laminat verlegen, Vinyl verlegen, Bodenpflege Aargau, Bodenreinigung, hochwertige Bodenbeläge, Bodenberatung Zürich, Limmattal Bodenleger.

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Gysi Bodenbeläge in Dietikon, Zürich – Ihr Experte für Bodenverlegungen in Limmattal, Aargau und Zürich Gysi Bodenbeläge ist Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn es um die Verlegung und Pflege von Bodenbelägen geht – und das bereits seit über 30 Jahren. Unser Unternehmen, mit Sitz in Dietikon, Zürich, bietet maßgeschneiderte Lösungen für Kunden im gesamten Limmattal, dem Kanton Aargau und dem Kanton Zürich. Von der ersten kostenlosen und persönlichen Beratung vor Ort bis hin zur fachgerechten Verlegung und Pflege garantieren wir höchste Qualität und Kundenzufriedenheit. Unser Leistungsspektrum umfasst eine breite Palette an hochwertigen Bodenbelägen, die sich perfekt an Ihre individuellen Wünsche und Anforderungen anpassen. Ob Sie sich für die natürliche Schönheit von Parkett , die Strapazierfähigkeit von Vinyl oder die Vielseitigkeit von Laminat entscheiden – wir helfen Ihnen dabei, den richtigen Boden für Ihr Zuhause oder Ihre Gewerberäume zu finden. Jeder Bodenbelag wird von unseren erfahrenen Fachkräften mit Präzision und Sorgfalt verlegt, sodass Sie ein langlebiges und makelloses Ergebnis genießen können. Unsere Leistungen im Überblick: • Parkettverlegung: Wir bieten eine Vielzahl von Parkettarten an, die durch ihre natürliche Optik und Langlebigkeit überzeugen. Unser Parkett sorgt für ein warmes, edles Ambiente und passt sich verschiedenen Wohnstilen an. • Vinylbodenverlegung: Vinylböden sind besonders robust und pflegeleicht, perfekt für stark beanspruchte Bereiche. Mit modernen Designs und einer breiten Auswahl an Farben und Texturen sind Vinylböden eine flexible Wahl. • Laminatverlegung: Laminat ist eine vielseitige und kostengünstige Alternative zu Parkett, die sowohl ästhetisch als auch funktional überzeugt. Es ist widerstandsfähig, pflegeleicht und in verschiedenen Dekoren erhältlich. • Bodenpflege: Die richtige Pflege ist entscheidend, um die Lebensdauer und Schönheit Ihres Bodens zu erhalten. Wir beraten Sie umfassend und bieten professionelle Pflege- und Wartungsdienste an. Unsere Expertise umfasst Projekte jeder Größe, von der Verlegung in privaten Wohnungen bis hin zu gewerblichen Großaufträgen. Dabei garantieren wir termingerechte Ausführung und saubere Handwerksarbeit. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für Qualität sind wir stolz darauf, unseren Kunden im Limmattal, im Kanton Aargau und im Kanton Zürich die bestmöglichen Lösungen im Bereich Bodenbeläge zu bieten. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie sich von unseren Experten helfen, den perfekten Bodenbelag für Ihre Räumlichkeiten zu finden. Keywords: Gysi Bodenbeläge Dietikon, Bodenbelag Limmattal, Bodenverlegung Zürich, Parkett Aargau, Laminatboden Dietikon, Vinylboden Zürich, Bodenbeläge Limmattal, Parkett verlegen, Laminat verlegen, Vinyl verlegen, Bodenpflege Aargau, Bodenreinigung, hochwertige Bodenbeläge, Bodenberatung Zürich, Limmattal Bodenleger.

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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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