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Barokas Avocats

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Barokas Avocats

Rue de l'Athénée 15, 1206 GenfPostfach, 1211 Genève 12

RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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Permanence et Services juridiques ( APSJ )

Permanence et Services juridiques ( APSJ )

Rue Ferdinand-Hodler 7, 1207 Genf
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Advokatur Bülach AG

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Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung
Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach
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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle

Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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AnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungUnternehmensberatungAnwaltsbüroRechtsauskunftRechtsberatung
Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle
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Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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Etude Fair Law

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Chemin du Moulin 2, 1053 Cugy VD
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DUFOUR Advokatur AG

DUFOUR Advokatur AG

Dufourstrasse 49, 4052 Basel
DUFOUR Advokatur AG

Als Anwaltskanzlei beraten wir sowohl Firmen als auch Private. Wir suchen und realisieren individuelle, praktikable Lösungen. Wir beraten Sie, helfen Ihnen und Ihrer Firma, die rechtlichen Aspekte zu strukturieren, verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie auch vor Gerichten und Behörden. Wir sind in vielfältigen Gebieten tätig wie namentlich Life Sciences, Unternehmensrecht, Compliance, Markenschutz, Lizenzen, Kunstmarkt, Vertrieb, Logistik und Immobilien. Bedeutende Schwerpunkte unserer Kanzlei sind vor allem auch (gemeinnützige) Stiftungen, Nonprofit-Organisationen und Pensionskassen sowie IP und IT. Unser Erfahrungskapital können wir zum Beispiel in den folgenden Bereichen und Branchen für Sie einsetzen: • Arbeitsrecht, Personalwesen • Erbrecht: Testamente, Ehe- und Erbverträge • Erbrecht: Willensvollstreckung, Erbteilung • Firmen: Gründung, Umstrukturierung, Fusion • Firmen: Kauf, Verkauf, Beteiligung, Investition • Haftung bei Firmen und Pensionskassen • Immobilien: Bau, Kauf, Verkauf, Miete • Industrie: Life Sciences, Pharma, Chemie • Kunstwerke: Kunsthandel, Kunstsammlungen • Lobbying, Netzwerke, Politik • Marken, IT, Copyright, Lizenzen, Patente • Nonprofit-Organisationen, Vereine, Verbände • Pensionskassen, Vorsorge, Wohlfahrtsfonds Sanierungen, Liquidationen, BVG • Sponsoring, Spenden, Schenken • Stiftungen: Errichtung, Verwaltung, Änderung • Stiftungen: Steuerbefreiung, Aufsichtsrecht • Verträge: Gestaltung und Umsetzung

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AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungStiftungRechtsauskunftAdvokatur- und Notariatsbüro
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Als Anwaltskanzlei beraten wir sowohl Firmen als auch Private. Wir suchen und realisieren individuelle, praktikable Lösungen. Wir beraten Sie, helfen Ihnen und Ihrer Firma, die rechtlichen Aspekte zu strukturieren, verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie auch vor Gerichten und Behörden. Wir sind in vielfältigen Gebieten tätig wie namentlich Life Sciences, Unternehmensrecht, Compliance, Markenschutz, Lizenzen, Kunstmarkt, Vertrieb, Logistik und Immobilien. Bedeutende Schwerpunkte unserer Kanzlei sind vor allem auch (gemeinnützige) Stiftungen, Nonprofit-Organisationen und Pensionskassen sowie IP und IT. Unser Erfahrungskapital können wir zum Beispiel in den folgenden Bereichen und Branchen für Sie einsetzen: • Arbeitsrecht, Personalwesen • Erbrecht: Testamente, Ehe- und Erbverträge • Erbrecht: Willensvollstreckung, Erbteilung • Firmen: Gründung, Umstrukturierung, Fusion • Firmen: Kauf, Verkauf, Beteiligung, Investition • Haftung bei Firmen und Pensionskassen • Immobilien: Bau, Kauf, Verkauf, Miete • Industrie: Life Sciences, Pharma, Chemie • Kunstwerke: Kunsthandel, Kunstsammlungen • Lobbying, Netzwerke, Politik • Marken, IT, Copyright, Lizenzen, Patente • Nonprofit-Organisationen, Vereine, Verbände • Pensionskassen, Vorsorge, Wohlfahrtsfonds Sanierungen, Liquidationen, BVG • Sponsoring, Spenden, Schenken • Stiftungen: Errichtung, Verwaltung, Änderung • Stiftungen: Steuerbefreiung, Aufsichtsrecht • Verträge: Gestaltung und Umsetzung

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RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

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Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle

Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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Etude Fair Law

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Chemin du Moulin 2, 1053 Cugy VD
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DUFOUR Advokatur AG

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Dufourstrasse 49, 4052 Basel
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Als Anwaltskanzlei beraten wir sowohl Firmen als auch Private. Wir suchen und realisieren individuelle, praktikable Lösungen. Wir beraten Sie, helfen Ihnen und Ihrer Firma, die rechtlichen Aspekte zu strukturieren, verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie auch vor Gerichten und Behörden. Wir sind in vielfältigen Gebieten tätig wie namentlich Life Sciences, Unternehmensrecht, Compliance, Markenschutz, Lizenzen, Kunstmarkt, Vertrieb, Logistik und Immobilien. Bedeutende Schwerpunkte unserer Kanzlei sind vor allem auch (gemeinnützige) Stiftungen, Nonprofit-Organisationen und Pensionskassen sowie IP und IT. Unser Erfahrungskapital können wir zum Beispiel in den folgenden Bereichen und Branchen für Sie einsetzen: • Arbeitsrecht, Personalwesen • Erbrecht: Testamente, Ehe- und Erbverträge • Erbrecht: Willensvollstreckung, Erbteilung • Firmen: Gründung, Umstrukturierung, Fusion • Firmen: Kauf, Verkauf, Beteiligung, Investition • Haftung bei Firmen und Pensionskassen • Immobilien: Bau, Kauf, Verkauf, Miete • Industrie: Life Sciences, Pharma, Chemie • Kunstwerke: Kunsthandel, Kunstsammlungen • Lobbying, Netzwerke, Politik • Marken, IT, Copyright, Lizenzen, Patente • Nonprofit-Organisationen, Vereine, Verbände • Pensionskassen, Vorsorge, Wohlfahrtsfonds Sanierungen, Liquidationen, BVG • Sponsoring, Spenden, Schenken • Stiftungen: Errichtung, Verwaltung, Änderung • Stiftungen: Steuerbefreiung, Aufsichtsrecht • Verträge: Gestaltung und Umsetzung

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AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungStiftungRechtsauskunftAdvokatur- und Notariatsbüro
Dufourstrasse 49, 4052 Basel
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