Filterpolizei in sattel: 3 Einträge KartenansichtNNotruf6417 SattelWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menuNNotruf6417 SattelPolizeiAnrufen*Weitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu Geschlossen bis morgen um 07:30 UhrBewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen5.0 / 5 (3)Schenk Haustechnik AGBrüggenstrasse 1, 8932 MettmenstettenIhr Team für die Zukunft🚨am 02.01.23 kein Pikettdienst Innovation, Know-How, langjährige Erfahrung und ein hochmotiviertes Team bietet im Bereich von Wasser und Wärme alles an.Offerte anfragenOfferteOfferte anfragenOpen menuWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menuSchenk Haustechnik AGBrüggenstrasse 1, 8932 MettmenstettenSanitär•HeizungenIhr Team für die Zukunft🚨am 02.01.23 kein Pikettdienst Innovation, Know-How, langjährige Erfahrung und ein hochmotiviertes Team bietet im Bereich von Wasser und Wärme alles an.Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen5.0 / 5 (3) Geschlossen bis morgen um 07:30 UhrAnrufenOfferte anfragenOfferteOfferte anfragenOpen menuWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu Durchgehend geöffnetSTUCKI BestattungsdienstZürichstrasse 38, 8840 EinsiedelnBestattungsdienst Einsiedeln · Rothenthurm · Alpthal · YbrigNach einem Todesfall begleiten wir Sie und Ihre Nächsten individuell, einfühlsam und professionell durch die trauervolle Zeit. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe benötigen. Als Bestattungsunternehmen mit Sitz in Einsiedeln kennen wir die regionalen Gegebenheiten und Ansprechpartner und können Sie umfassend bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Heim oder bei uns beraten. WAS TUN IM TODESFALL? 1. Melden Sie sich beim Hausarzt des Verstorbenen oder beim Notfalldienst (Telefon 144). 2. Handelt es sich um einen Unfall oder Suizid/Sterbehilfe, umgehend die Polizei benachrichtigen (Telefon 117). 3. Der vor Ort anwesende Arzt wird eine Todesbescheinigung (Dokument) ausstellen. 4. Mit der Todesbescheinigung (Dokument) ist es uns erlaubt, die verstorbene Person zum Aufbahrungsort zu überführen. Bitte halten Sie dieses Dokument griffbreit. 5. Meine Mitarbeiter werden nun mit Ihnen sämtliche organisatorischen Angelegenheiten besprechen. • Wird es eine Aufbahrung geben? • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung? • Wo und wann findet die Beisetzung statt? • Gibt es eine Überführung vom oder ins Ausland? • usw. 6. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde oder in Ihrer religiösen Gemeinschaft, wann sie Zeit für eine Verabschiedung, Beisetzung oder Trauerfeier hat. 7. Informieren Sie Familie Freunde, Bekannte via Telefon, Trauerkarte, Zeitungsanzeige usw. über den Verlust des Verstorbenen. 8. Melden Sie die verstorbene Person bei den Versicherungsgesellschaften und anderen Dienstleistern ab, bei denen die verstorbene Person registriert ist.Termin reservierenReservierenTermin reservierenOpen menuWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menuSTUCKI BestattungsdienstZürichstrasse 38, 8840 EinsiedelnBestattungen•Bestattungsinstitut•Beratung•Trauerbegleitung•KrematoriumBestattungsdienst Einsiedeln · Rothenthurm · Alpthal · YbrigNach einem Todesfall begleiten wir Sie und Ihre Nächsten individuell, einfühlsam und professionell durch die trauervolle Zeit. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe benötigen. Als Bestattungsunternehmen mit Sitz in Einsiedeln kennen wir die regionalen Gegebenheiten und Ansprechpartner und können Sie umfassend bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Heim oder bei uns beraten. WAS TUN IM TODESFALL? 1. Melden Sie sich beim Hausarzt des Verstorbenen oder beim Notfalldienst (Telefon 144). 2. Handelt es sich um einen Unfall oder Suizid/Sterbehilfe, umgehend die Polizei benachrichtigen (Telefon 117). 3. Der vor Ort anwesende Arzt wird eine Todesbescheinigung (Dokument) ausstellen. 4. Mit der Todesbescheinigung (Dokument) ist es uns erlaubt, die verstorbene Person zum Aufbahrungsort zu überführen. Bitte halten Sie dieses Dokument griffbreit. 5. Meine Mitarbeiter werden nun mit Ihnen sämtliche organisatorischen Angelegenheiten besprechen. • Wird es eine Aufbahrung geben? • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung? • Wo und wann findet die Beisetzung statt? • Gibt es eine Überführung vom oder ins Ausland? • usw. 6. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde oder in Ihrer religiösen Gemeinschaft, wann sie Zeit für eine Verabschiedung, Beisetzung oder Trauerfeier hat. 7. Informieren Sie Familie Freunde, Bekannte via Telefon, Trauerkarte, Zeitungsanzeige usw. über den Verlust des Verstorbenen. 8. Melden Sie die verstorbene Person bei den Versicherungsgesellschaften und anderen Dienstleistern ab, bei denen die verstorbene Person registriert ist. Durchgehend geöffnetAnrufen*Termin reservierenReservierenTermin reservierenOpen menuWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu* Wünscht keine WerbungVerwandte Suchanfragen:Heizungen in SattelIn anderen Städten:Polizei in Région lémanique (Region)Polizei in Waadt (Region)Polizei in Espace Mittelland (Region)Polizei in Ostschweiz (Region)Polizei in Unter Wallis (Region)Polizei in Nordwestschweiz (Region)Polizei in Rund um den Genfersee (Region)Polizei in ZürichPolizei in La Côte (Region)Polizei in Tessin (Kanton)Polizei in Le Chablais (Region)Polizei in Broye-VullyPolizei in GenfPolizei in Berner Oberland (Region)Polizei in Aargau (Kanton)local.chSattelPolizei sattel
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Geschlossen bis morgen um 07:30 UhrBewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen5.0 / 5 (3)Schenk Haustechnik AGBrüggenstrasse 1, 8932 MettmenstettenIhr Team für die Zukunft🚨am 02.01.23 kein Pikettdienst Innovation, Know-How, langjährige Erfahrung und ein hochmotiviertes Team bietet im Bereich von Wasser und Wärme alles an.Offerte anfragenOfferteOfferte anfragenOpen menuWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu
Schenk Haustechnik AGBrüggenstrasse 1, 8932 MettmenstettenSanitär•HeizungenIhr Team für die Zukunft🚨am 02.01.23 kein Pikettdienst Innovation, Know-How, langjährige Erfahrung und ein hochmotiviertes Team bietet im Bereich von Wasser und Wärme alles an.Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen5.0 / 5 (3) Geschlossen bis morgen um 07:30 UhrAnrufenOfferte anfragenOfferteOfferte anfragenOpen menuWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu
Durchgehend geöffnetSTUCKI BestattungsdienstZürichstrasse 38, 8840 EinsiedelnBestattungsdienst Einsiedeln · Rothenthurm · Alpthal · YbrigNach einem Todesfall begleiten wir Sie und Ihre Nächsten individuell, einfühlsam und professionell durch die trauervolle Zeit. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe benötigen. Als Bestattungsunternehmen mit Sitz in Einsiedeln kennen wir die regionalen Gegebenheiten und Ansprechpartner und können Sie umfassend bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Heim oder bei uns beraten. WAS TUN IM TODESFALL? 1. Melden Sie sich beim Hausarzt des Verstorbenen oder beim Notfalldienst (Telefon 144). 2. Handelt es sich um einen Unfall oder Suizid/Sterbehilfe, umgehend die Polizei benachrichtigen (Telefon 117). 3. Der vor Ort anwesende Arzt wird eine Todesbescheinigung (Dokument) ausstellen. 4. Mit der Todesbescheinigung (Dokument) ist es uns erlaubt, die verstorbene Person zum Aufbahrungsort zu überführen. Bitte halten Sie dieses Dokument griffbreit. 5. Meine Mitarbeiter werden nun mit Ihnen sämtliche organisatorischen Angelegenheiten besprechen. • Wird es eine Aufbahrung geben? • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung? • Wo und wann findet die Beisetzung statt? • Gibt es eine Überführung vom oder ins Ausland? • usw. 6. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde oder in Ihrer religiösen Gemeinschaft, wann sie Zeit für eine Verabschiedung, Beisetzung oder Trauerfeier hat. 7. Informieren Sie Familie Freunde, Bekannte via Telefon, Trauerkarte, Zeitungsanzeige usw. über den Verlust des Verstorbenen. 8. Melden Sie die verstorbene Person bei den Versicherungsgesellschaften und anderen Dienstleistern ab, bei denen die verstorbene Person registriert ist.Termin reservierenReservierenTermin reservierenOpen menuWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu
STUCKI BestattungsdienstZürichstrasse 38, 8840 EinsiedelnBestattungen•Bestattungsinstitut•Beratung•Trauerbegleitung•KrematoriumBestattungsdienst Einsiedeln · Rothenthurm · Alpthal · YbrigNach einem Todesfall begleiten wir Sie und Ihre Nächsten individuell, einfühlsam und professionell durch die trauervolle Zeit. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe benötigen. Als Bestattungsunternehmen mit Sitz in Einsiedeln kennen wir die regionalen Gegebenheiten und Ansprechpartner und können Sie umfassend bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Heim oder bei uns beraten. WAS TUN IM TODESFALL? 1. Melden Sie sich beim Hausarzt des Verstorbenen oder beim Notfalldienst (Telefon 144). 2. Handelt es sich um einen Unfall oder Suizid/Sterbehilfe, umgehend die Polizei benachrichtigen (Telefon 117). 3. Der vor Ort anwesende Arzt wird eine Todesbescheinigung (Dokument) ausstellen. 4. Mit der Todesbescheinigung (Dokument) ist es uns erlaubt, die verstorbene Person zum Aufbahrungsort zu überführen. Bitte halten Sie dieses Dokument griffbreit. 5. Meine Mitarbeiter werden nun mit Ihnen sämtliche organisatorischen Angelegenheiten besprechen. • Wird es eine Aufbahrung geben? • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung? • Wo und wann findet die Beisetzung statt? • Gibt es eine Überführung vom oder ins Ausland? • usw. 6. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde oder in Ihrer religiösen Gemeinschaft, wann sie Zeit für eine Verabschiedung, Beisetzung oder Trauerfeier hat. 7. Informieren Sie Familie Freunde, Bekannte via Telefon, Trauerkarte, Zeitungsanzeige usw. über den Verlust des Verstorbenen. 8. Melden Sie die verstorbene Person bei den Versicherungsgesellschaften und anderen Dienstleistern ab, bei denen die verstorbene Person registriert ist. Durchgehend geöffnetAnrufen*Termin reservierenReservierenTermin reservierenOpen menuWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu
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Geschlossen bis morgen um 07:30 UhrBewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen5.0 / 5 (3)Schenk Haustechnik AGBrüggenstrasse 1, 8932 MettmenstettenIhr Team für die Zukunft🚨am 02.01.23 kein Pikettdienst Innovation, Know-How, langjährige Erfahrung und ein hochmotiviertes Team bietet im Bereich von Wasser und Wärme alles an.Offerte anfragenOfferteOfferte anfragenOpen menuWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu
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Durchgehend geöffnetSTUCKI BestattungsdienstZürichstrasse 38, 8840 EinsiedelnBestattungsdienst Einsiedeln · Rothenthurm · Alpthal · YbrigNach einem Todesfall begleiten wir Sie und Ihre Nächsten individuell, einfühlsam und professionell durch die trauervolle Zeit. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe benötigen. Als Bestattungsunternehmen mit Sitz in Einsiedeln kennen wir die regionalen Gegebenheiten und Ansprechpartner und können Sie umfassend bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Heim oder bei uns beraten. WAS TUN IM TODESFALL? 1. Melden Sie sich beim Hausarzt des Verstorbenen oder beim Notfalldienst (Telefon 144). 2. Handelt es sich um einen Unfall oder Suizid/Sterbehilfe, umgehend die Polizei benachrichtigen (Telefon 117). 3. Der vor Ort anwesende Arzt wird eine Todesbescheinigung (Dokument) ausstellen. 4. Mit der Todesbescheinigung (Dokument) ist es uns erlaubt, die verstorbene Person zum Aufbahrungsort zu überführen. Bitte halten Sie dieses Dokument griffbreit. 5. Meine Mitarbeiter werden nun mit Ihnen sämtliche organisatorischen Angelegenheiten besprechen. • Wird es eine Aufbahrung geben? • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung? • Wo und wann findet die Beisetzung statt? • Gibt es eine Überführung vom oder ins Ausland? • usw. 6. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde oder in Ihrer religiösen Gemeinschaft, wann sie Zeit für eine Verabschiedung, Beisetzung oder Trauerfeier hat. 7. Informieren Sie Familie Freunde, Bekannte via Telefon, Trauerkarte, Zeitungsanzeige usw. über den Verlust des Verstorbenen. 8. Melden Sie die verstorbene Person bei den Versicherungsgesellschaften und anderen Dienstleistern ab, bei denen die verstorbene Person registriert ist.Termin reservierenReservierenTermin reservierenOpen menuWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu
STUCKI BestattungsdienstZürichstrasse 38, 8840 EinsiedelnBestattungen•Bestattungsinstitut•Beratung•Trauerbegleitung•KrematoriumBestattungsdienst Einsiedeln · Rothenthurm · Alpthal · YbrigNach einem Todesfall begleiten wir Sie und Ihre Nächsten individuell, einfühlsam und professionell durch die trauervolle Zeit. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe benötigen. Als Bestattungsunternehmen mit Sitz in Einsiedeln kennen wir die regionalen Gegebenheiten und Ansprechpartner und können Sie umfassend bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Heim oder bei uns beraten. WAS TUN IM TODESFALL? 1. Melden Sie sich beim Hausarzt des Verstorbenen oder beim Notfalldienst (Telefon 144). 2. Handelt es sich um einen Unfall oder Suizid/Sterbehilfe, umgehend die Polizei benachrichtigen (Telefon 117). 3. Der vor Ort anwesende Arzt wird eine Todesbescheinigung (Dokument) ausstellen. 4. Mit der Todesbescheinigung (Dokument) ist es uns erlaubt, die verstorbene Person zum Aufbahrungsort zu überführen. Bitte halten Sie dieses Dokument griffbreit. 5. Meine Mitarbeiter werden nun mit Ihnen sämtliche organisatorischen Angelegenheiten besprechen. • Wird es eine Aufbahrung geben? • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung? • Wo und wann findet die Beisetzung statt? • Gibt es eine Überführung vom oder ins Ausland? • usw. 6. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde oder in Ihrer religiösen Gemeinschaft, wann sie Zeit für eine Verabschiedung, Beisetzung oder Trauerfeier hat. 7. Informieren Sie Familie Freunde, Bekannte via Telefon, Trauerkarte, Zeitungsanzeige usw. über den Verlust des Verstorbenen. 8. Melden Sie die verstorbene Person bei den Versicherungsgesellschaften und anderen Dienstleistern ab, bei denen die verstorbene Person registriert ist. Durchgehend geöffnetAnrufen*Termin reservierenReservierenTermin reservierenOpen menuWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu