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stiftung in saules

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SECUNDA Sammelstiftung

SECUNDA Sammelstiftung

Täfernstrasse 31, 5405 Dättwil AG
SECUNDA – erste Wahl für Ihre 2. Säule

Unsere Dienstleistungen im Überblick: • Die SECUNDA Sammelstiftung führt die berufliche Vorsorge für ihre Kunden gemäss den BVG-Vorschriften durch; sie ist im Register für berufliche Vorsorge eingetragen. • Die SECUNDA Sammelstiftung bietet nicht nur persönlichen Service, sondern auch nachweisbar fortschrittliche, soziale und faire Vorsorgelösungen für kleine bis mittelgrosse und grosse Unternehmen. • Dank Effizienz können wir unsere Verwaltungskosten mit 0.4% des versicherten Lohns sehr gering halten. • Wir richten anstelle der Ehegattenrente eine Partnerrente aus, für Verheiratete und Lebenspartner. • Die Beiträge werden den Kunden quartalsweise und zwar nachschüssig in Rechnung gestellt. • Die Beiträge an den Sicherheitsfonds werden über die Anlageerträge finanziert; dies wird von den Buchhaltungen der uns angeschlossenen Firmen sehr geschätzt. • Der Umwandlungssatz auf dem überobligatorischen Sparkapital entspricht dem BVG-Umwandlungssatz; wir verlangen dafür keine Zusatzprämie. • Der Zinssatz zur Verzinsung der Sparkapitalien entspricht auch auf dem überobligatorischen Teil dem vom Bundesrat festgesetzten Zinssatz. • Einzelne reglementarische Risikoleistungen (bspw. bei Tod oder Invalidität) stellt die SECUNDA Sammelstiftung in Zusammenarbeit mit externen Anbietern sicher. • Die Sicherheit des Anlagekapitals und der Leistungen wird durch mehrere Kontrollmechanismen gewährleistet: durch interne Kontrollen sowie durch die externe Kontrollstelle BDO Visura AG, durch einen eidg. dipl. Pensionskassenexperten und durch die Aufsichtsbehörde des Kantons Aargau. • BVG • Stiftung • Pensionskassenberatung Unsere Anlagepolitik: • Die Vorsorgegelder werden durch erfahrene Vermögensverwalter der DIVOR AG angelegt. Die Erträge werden vollumfänglich der SECUNDA Sammelstiftung wieder gutgeschrieben. • Langfristige Ausrichtung • Breite Diversifizierung • Hochwertige Immobilienanlagen • Aktienanlagen nach strengen qualitativen Kriterien Berufliche Vorsorge – die Grundsätze Die berufliche Vorsorge hat zum Ziel, die Weiterführung eines angemessenen Lebensstandards nach der Pensionierung oder beim Eintreten einer Invalidität zu ermöglichen. Im Todesfall gilt dasselbe für die Hinterlassenen. Als 2. Säule stellt die berufliche Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur 1. Säule, der AHV/IV, dar. Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) regelt einen minimalen Standard, aufgrund dessen die Renten der 1. und 2. Säule zusammen 60% des Einkommens abdecken sollen. Mit der 3. Säule kann die Vorsorge individuell ergänzt werden. Der steuerlich privilegierte Beitrag ist jedoch begrenzt. Wir sehen die berufliche Vorsorge als einen wichtigen Mosaik-Stein im Zusammenspiel mit der 1. und 3. Säule. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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PensionskasseStiftungPensionskassenberatung
Täfernstrasse 31, 5405 Dättwil AG
PensionskasseStiftungPensionskassenberatung
SECUNDA – erste Wahl für Ihre 2. Säule

Unsere Dienstleistungen im Überblick: • Die SECUNDA Sammelstiftung führt die berufliche Vorsorge für ihre Kunden gemäss den BVG-Vorschriften durch; sie ist im Register für berufliche Vorsorge eingetragen. • Die SECUNDA Sammelstiftung bietet nicht nur persönlichen Service, sondern auch nachweisbar fortschrittliche, soziale und faire Vorsorgelösungen für kleine bis mittelgrosse und grosse Unternehmen. • Dank Effizienz können wir unsere Verwaltungskosten mit 0.4% des versicherten Lohns sehr gering halten. • Wir richten anstelle der Ehegattenrente eine Partnerrente aus, für Verheiratete und Lebenspartner. • Die Beiträge werden den Kunden quartalsweise und zwar nachschüssig in Rechnung gestellt. • Die Beiträge an den Sicherheitsfonds werden über die Anlageerträge finanziert; dies wird von den Buchhaltungen der uns angeschlossenen Firmen sehr geschätzt. • Der Umwandlungssatz auf dem überobligatorischen Sparkapital entspricht dem BVG-Umwandlungssatz; wir verlangen dafür keine Zusatzprämie. • Der Zinssatz zur Verzinsung der Sparkapitalien entspricht auch auf dem überobligatorischen Teil dem vom Bundesrat festgesetzten Zinssatz. • Einzelne reglementarische Risikoleistungen (bspw. bei Tod oder Invalidität) stellt die SECUNDA Sammelstiftung in Zusammenarbeit mit externen Anbietern sicher. • Die Sicherheit des Anlagekapitals und der Leistungen wird durch mehrere Kontrollmechanismen gewährleistet: durch interne Kontrollen sowie durch die externe Kontrollstelle BDO Visura AG, durch einen eidg. dipl. Pensionskassenexperten und durch die Aufsichtsbehörde des Kantons Aargau. • BVG • Stiftung • Pensionskassenberatung Unsere Anlagepolitik: • Die Vorsorgegelder werden durch erfahrene Vermögensverwalter der DIVOR AG angelegt. Die Erträge werden vollumfänglich der SECUNDA Sammelstiftung wieder gutgeschrieben. • Langfristige Ausrichtung • Breite Diversifizierung • Hochwertige Immobilienanlagen • Aktienanlagen nach strengen qualitativen Kriterien Berufliche Vorsorge – die Grundsätze Die berufliche Vorsorge hat zum Ziel, die Weiterführung eines angemessenen Lebensstandards nach der Pensionierung oder beim Eintreten einer Invalidität zu ermöglichen. Im Todesfall gilt dasselbe für die Hinterlassenen. Als 2. Säule stellt die berufliche Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur 1. Säule, der AHV/IV, dar. Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) regelt einen minimalen Standard, aufgrund dessen die Renten der 1. und 2. Säule zusammen 60% des Einkommens abdecken sollen. Mit der 3. Säule kann die Vorsorge individuell ergänzt werden. Der steuerlich privilegierte Beitrag ist jedoch begrenzt. Wir sehen die berufliche Vorsorge als einen wichtigen Mosaik-Stein im Zusammenspiel mit der 1. und 3. Säule. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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FUTURA Vorsorge

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

FUTURA Vorsorge

Gass 2, 5242 Lupfig

Mit der Rechtsform einer Stiftung stehen die Destinatäre im Mittelpunkt. Die Stiftungsräte, welche aus dem Kreis der angeschlossenen Betriebe gewählt werden und mit ihren Unternehmen selbst bei der FUTURA versichert sind, sorgen für eine effiziente und kostengünstige Durchführung mit stetigem Blick auf weitere Optimierung. Mandate von Drittpartnern werden regelmässig auf Marktkonformität überprüft. Die Vorsorgegelder werden im Interesse der Versicherten und mit dem Ziel der Gewährung von Mehrverzinsungen angelegt. Die Verzinsung der Vorsorgegelder im 2024 mit 3.25% bestätigt die Strategie der Stiftung. Die aufgrund der steigenden Lebenserwartung unumgängliche Reduktion der Umwandlungssätze soll bestmöglich mit der Generierung einer hohen Performance und der Verteilung dieser Gelder an die Versicherten abgefedert werden. Als unabhängige Vorsorgestiftung bieten wir seit über 65 Jahren qualitativ hochstehende und massgeschneiderte Vorsorgelösungen an. Im Zentrum stehen die Sicherheit der Anlagen sowie das Vertrauen und die Zufriedenheit der Versicherten und angeschlossenen Unternehmen. Persönliche Betreuung ist eine Selbstverständlichkeit. Als finanziell starke und gesund wachsende Pensionskasse mit überdurchschnittlichem Deckungsgrad, sind wir im Pensionskassenmarkt eine feste Grösse. Mit einer Bilanzsumme von 4.6 Mrd. Franken gehört die FUTURA zu den grösseren Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen der Schweiz.

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PensionskasseVorsorgeberatungImmobilien
Gass 2, 5242 Lupfig
PensionskasseVorsorgeberatungImmobilien

Mit der Rechtsform einer Stiftung stehen die Destinatäre im Mittelpunkt. Die Stiftungsräte, welche aus dem Kreis der angeschlossenen Betriebe gewählt werden und mit ihren Unternehmen selbst bei der FUTURA versichert sind, sorgen für eine effiziente und kostengünstige Durchführung mit stetigem Blick auf weitere Optimierung. Mandate von Drittpartnern werden regelmässig auf Marktkonformität überprüft. Die Vorsorgegelder werden im Interesse der Versicherten und mit dem Ziel der Gewährung von Mehrverzinsungen angelegt. Die Verzinsung der Vorsorgegelder im 2024 mit 3.25% bestätigt die Strategie der Stiftung. Die aufgrund der steigenden Lebenserwartung unumgängliche Reduktion der Umwandlungssätze soll bestmöglich mit der Generierung einer hohen Performance und der Verteilung dieser Gelder an die Versicherten abgefedert werden. Als unabhängige Vorsorgestiftung bieten wir seit über 65 Jahren qualitativ hochstehende und massgeschneiderte Vorsorgelösungen an. Im Zentrum stehen die Sicherheit der Anlagen sowie das Vertrauen und die Zufriedenheit der Versicherten und angeschlossenen Unternehmen. Persönliche Betreuung ist eine Selbstverständlichkeit. Als finanziell starke und gesund wachsende Pensionskasse mit überdurchschnittlichem Deckungsgrad, sind wir im Pensionskassenmarkt eine feste Grösse. Mit einer Bilanzsumme von 4.6 Mrd. Franken gehört die FUTURA zu den grösseren Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen der Schweiz.

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Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt

Rittergasse 3, 4051 BaselPostfach, 4001 Basel
Herzlich Willkommen bei uns

Ich und die Kirche Wie werde ich Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Durch Abstammung • Wenn die Eltern Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche sind • Wenn die Mutter Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist • Bei verheirateten Eltern, wenn der Vater Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist und die Mutter keiner anderen Kirche angehört Durch Zuzug • Wenn Sie sich bei Ihrem Zuzug nach Basel beim Kanton als "evangelisch-reformiert" anmelden Durch Beitritt • Wenn Sie unserer Kirche zu einem späteren Zeitpunkt beitreten Wie trete ich der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt bei? Durch eine Beitrittserklärung, welche an den/die Gemeindepfarrer/in oder an die Kirchenverwaltung zu senden ist. Sie finden das Beitrittsformular als PDF am Ende dieser Seite. Wann endet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Ihre Mitgliedschaft bei der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt endet bei Wegzug aus dem Kantonsgebiet oder durch den schriftlich erklärten Austritt an die Kirchenverwaltung. Die Kirchensteuerpflicht endet am letzten Tag der dem Austritt vorangehenden Steuerperiode. Wieviele Mitglieder hat die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt? Unsere Kirche hat rund 23'941 Mitglieder. Diese sind in sieben Kirchgemeinden zuhause, welche sich geografisch über das gesamte Kantonsgebiet verteilen. Was bedeutet die Mitgliedschaft? Warum ist sie wichtig? Unsere Kirche hat den Auftrag, den Frieden Gottes im Geist des Evangeliums in Wort und Tat zu bezeugen. Ihre Mitglieder tragen diesen Auftrag ideell und materiell mit. Sie helfen mit, einen wichtigen kulturellen Wurzelstrang unserer Gesellschaft zu erhalten. Zudem unterstützen sie das Engagement der Kirche im sozialen Bereich und die Erhaltung der historischen Bauten. Was bringt die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt dem Mitglied konkret? Sie können in unserer Kirche Ihren Glauben in Freiheit leben und gestalten. Dazu bietet das kirchliche Leben vielfältige Möglichkeiten: im gemeinsamen Feiern des Gottesdienstes und der christlichen Festtage, in Andachten und Meditationen, in der Erwachsenenbildung, in der Kinder-, Jugend- und Altersarbeit, in der Diakonie. Sie können sich gemeinsam mit anderen Menschen mit religiösen, spirituellen, persönlichen und gesellschaftlichen Fragen auseinander setzen. Bezugspunkt dafür ist die biblische und christliche Überlieferung. Sie liefert wichtige Impulse für die Gestaltung unseres Lebens und unserer Gesellschaft. An verschiedenen wichtigen Lebensstationen bietet Ihnen die Kirche Begleitung an und kann dabei aus einem reichen Fundus ritueller Gestaltungsformen schöpfen: bei der Taufe als Feier des Lebensanfangs, bei der Konfirmation im Prozess des Erwachsenwerdens, bei der Trauung als Segnung der Beziehung zweier Menschen und beim Abschiednehmen. Für Menschen in schwierigen Lebenssituationen besteht das Angebot von Seelsorge und Beratung durch Pfarrer und Pfarrerinnen unserer Kirche, sei es in der Gemeinde, im Spital oder in den verschiedenen Beratungsstellen. Bei zahlreichen Anlässen in den Gemeinden gibt es regelmässig die Möglichkeit für zwischenmenschliche Kontakte. Über die verschiedenen Angebote können Sie sich im kirchlichen Publikationsorgan, dem Kirchenboten, der allen reformierten Haushaltungen zugestellt wird oder hier informieren. Informationen zum Gottesdienstangebot können Sie auch der Freitagsausgabe der «Basler Zeitung» entnehmen. Wie kann ich mich in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt engagieren? Unsere Kirche beschäftigt zwar eine Reihe von bezahlten Mitarbeitenden, sie wird jedoch hauptsächlich von der Arbeit Freiwilliger mitgetragen, die sich im Kirchgemeindevorstand engagieren, Anlässe organisieren, Gottesdienste mitgestalten, im Sozialbereich tätig sind u.v.m. Auch mit ihrer Kirchensteuer unterstützen Sie die Arbeit der Kirche. Was kostet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt Der Steuersatz unserer Kirche wird jährlich neu bestimmt. Er liegt momentan bei acht Prozent der staatlichen Einkommenssteuer. Wie kann ich mich auch als Nichtmitglied für unsere Kirche engagieren? Wer sich nicht mit der Kirche als ganzes identifizieren kann oder will, gewisse Aufgaben der Kirche aber für unterstützungswürdig hält, kann auch als Nichtmitglied spenden oder mithelfen. Das soziale Engagement der Kirche ist auf freiwillige Helfer angewiesen. Gemeinnützige ökumenische Stiftungen der Kirche: » Basler Stiftung für Diakonie » Basler Stiftung für Kirchliche Denkmalpflege Einzelne Kirchgemeinden oder Fachstellen der Kirche können direkt unterstützt werden. Organisation der ERK-BS Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt versteht sich als Teil der weltweiten Christenheit. «Die Grundlage ihrer Lehre ist Jesus Christus und sein Evangelium» – so hält es die Kirchenverfassung fest. Zum Selbstverständnis der reformierten Kirche zählt, dass sich ihre Mitglieder «eine persönliche, auf Überlegung und Erfahrung gegründete Überzeugung bilden». Kirche ist somit keine vorgefasste Doktrin, sondern entsteht immer wieder neu aus dem lebendigen Beispiel ihrer Mitglieder. Die drei zentralen Säulen einer christlichen Kirche sind Verkündigung, Diakonie und Gemeinschaft. Selbstständige Kirche Im Jahre 1529 wurde die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt unter Mitwirkung des Basler Reformators Johannes Oekolampad begründet. Fast 400 Jahre lang war sie Staatskirche. Seit 1911 ist sie – als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Steuerhoheit – unabhängig. Reformator An der Wiege der reformierten Kirche unseres Kantons steht der Basler Reformator Johannes Oekolampad (1482–1531). Aus seinen Predigten vernehmen wir auch heute noch den leidenschaftlichen Ruf nach innerer Erneuerung: «Die Erhöhung der Kirche besteht nicht in Gold und Silber, in der üppigen Prachtentfaltung dieser Welt, sondern im Glauben, im Durchhalten, in der Liebe, in der Kraft der Werke, in lebendigen Taten, in Gaben und Gnade.» Baudenkmäler Zu den sichtbaren Zeichen der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt gehören 85 Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser und Sigristenwohnungen. Darunter hat es zahlreiche Baudenkmäler, die das Gesicht unserer Stadt prägen: Dazu zählen neben dem Münster, als Wahrzeichen von Basel, die Innerstadtkirchen der Kirchgemeinde Basel West, St. Theodor, sowie zahlreiche Kirchen und Kirchgemeindehäuser in den Aussenquartieren. Struktur Mit ihren rund 31'400 Mitgliedern erreicht die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt die Einwohnerzahl eines kleinen schweizerischen Kantons: Sie käme in der Rangliste zwischen Glarus und Appenzell Ausserrhoden zu liegen. Der Vergleich mit einem Kanton kommt nicht von ungefähr: In ihrem Aufbau und ihrer Funktionsweise ist die Evangelisch-reformierte Kirche einem demokratischen Staatswesen nachgebildet. Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt ist, wer in der Kirche getauft wurde oder ihr beigetreten ist. Die Mitgliedschaft wird aufgehoben durch Tod, Wegzug oder schriftlich erklärten Austritt. Die Kirche ist in sieben Kirchgemeinden gegliedert, die jeweils von einem Kirchenvorstand geführt werden. Das Parlament der Kirche ist die Synode. Sie besteht aus 80 Frauen und Männern (Synodalen), die von allen stimmberechtigten Kirchenmitgliedern für jeweils vier Jahre gewählt werden. Die Synode wählt ihrerseits den neunköpfigen Kirchenrat, die Exekutive, die einer Kantonsregierung entspricht. Dem Kirchenrat unterstehen die kantonalkirchlichen Dienste und die Kirchenverwaltung. Diese Abteilungen, Ämter und Dienste entsprechen der Verwaltung und den Departementen eines Kantons. Eine besondere Stellung gibt die Kirchenverfassung den offiziellen Versammlungen zweier Berufsgruppen: Die gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer bilden das so genannte «Pfarrkapitel», die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Aufgaben im Sozialbereich gehören dem «Diakoniekapitel» an. Früher war in der Verfassung nur vom «Pfarrkapitel» die Rede. Seit einigen Jahren sind die beiden «Kapitel» nun gleichberechtigt, was in der Schweizer Kirchenlandschaft einmalig ist. Kirchliches Leben durchzieht vielfach unsichtbar Bereiche unseres Kantons. Einrichtungen wie beispielsweise der Verein für Drogenhilfe, der Verein Gassenarbeit und die Gassenküche sind aus kirchlicher Initiative entstanden. Kirchenverwaltung Die Kirchenverwaltung ist das Dienstleistungszentrum der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt. Ihr Domizil ist im Münsterhof und im Bischofshof, dem ehemaligen Basler Bischofssitz, neben dem Münster. Insgesamt sind dort 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorwiegend in Teilzeit beschäftigt. Steuerabteilung Die Steuerabteilung betreut die steuerpflichtigen Mitglieder und berät sie in Kirchensteuerfragen sowie in allen Belangen, die ihre Mitgliedschaft betreffen. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Anerkennung durch den Staat ist die Evangelisch-reformierte Kirche berechtigt, von ihren Mitgliedern Kirchensteuern zu erheben. Der Beitrag ist abhängig von ihrem Einkommen. Er wird jedes Jahr neu festgelegt und beträgt seit einigen Jahren unverändert 8 Prozent der kantonalen Einkommenssteuer. Rechnungswesen und Finanzen In der Abteilung Rechnungswesen werden die Planung, das Budget sowie die Jahresrechnung nach Kostenarten und Funktionen erstellt. Ebenso werden die Buchungsvorgänge der kirchlichen Stiftungen erfasst und Jahresrechnungen erstellt. Die Abteilung Rechnungswesen ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Buchführung der geldwirksamen Geschäftsfälle. In ihr wird die Jahresrechnung nach Kostenarten und nach Funktionen erstellt. Ausserdem untersteht ihr die Aufgabe zur Erstellung des Budgets sowie der Finanz-Planung. Neben der Jahresrechnung der ERK bestehen mehrere kirchliche Stiftungen und Fondsrechnungen. Ausserdem unterstützt die Abteilung Rechnungswesen bei Bedarf die Gemeinden oder andere kirchennahe Organisationen. Die Abteilung hat eine Finanzbuchhaltung, eine Lohn-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung. Sie überwacht ausserdem die Finanzen der Kirche. Personal Die Lohnbuchhaltung sorgt für die Auszahlung der Löhne an die Mitarbeitenden, die mehrheitlich teilzeitlich angestellt sind, sowie für die Auszahlung der Renten. Die Anstellungsverträge werden durch die Personalabteilung erstellt. Die Personalkoordinatorin steht für Personalfragen zur Verfügung. Als anerkannte Mediatorin des schweizerischen Dachverbandes für Mediation vermittelt sie auch in Konflikten. Liegenschaftsverwaltung Die Liegenschaftsverwaltung bewirtschaftet und verwaltet sämtliche kirchlichen Gebäude und Liegenschaften in administrativer und planerischer Hinsicht nach Vorgaben des Kirchenrates. Die Liegenschaftsverwaltung arbeitet eng mit den Bauverwaltern und dem Rechnungswesen der Kirchenverwaltung zusammen, aber sie ist auch im steten Kontakt mit den Kirchenvorständen und mit dem zuständigen Mitglied des Kirchenrates. Zuhanden des Kirchenrates stellt die Liegenschaftsverwaltung Entscheidungsgrundlagen bereit für die mittel- und langfristige Planung des Liegenschaftsbestandes. Die Bauverwaltung, die in vielen Bereichen unmittelbar mit der Kirchenverwaltung zusammenarbeitet, ist aus organisatorischen Gründen hier nicht aufgeführt.

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KircheEvangelischKirchgemeinde Evang.-Ref.Pfarramt Evang.-Ref.Pfarramt
Rittergasse 3, 4051 BaselPostfach, 4001 Basel
KircheEvangelischKirchgemeinde Evang.-Ref.Pfarramt Evang.-Ref.Pfarramt
Herzlich Willkommen bei uns

Ich und die Kirche Wie werde ich Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Durch Abstammung • Wenn die Eltern Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche sind • Wenn die Mutter Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist • Bei verheirateten Eltern, wenn der Vater Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist und die Mutter keiner anderen Kirche angehört Durch Zuzug • Wenn Sie sich bei Ihrem Zuzug nach Basel beim Kanton als "evangelisch-reformiert" anmelden Durch Beitritt • Wenn Sie unserer Kirche zu einem späteren Zeitpunkt beitreten Wie trete ich der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt bei? Durch eine Beitrittserklärung, welche an den/die Gemeindepfarrer/in oder an die Kirchenverwaltung zu senden ist. Sie finden das Beitrittsformular als PDF am Ende dieser Seite. Wann endet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Ihre Mitgliedschaft bei der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt endet bei Wegzug aus dem Kantonsgebiet oder durch den schriftlich erklärten Austritt an die Kirchenverwaltung. Die Kirchensteuerpflicht endet am letzten Tag der dem Austritt vorangehenden Steuerperiode. Wieviele Mitglieder hat die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt? Unsere Kirche hat rund 23'941 Mitglieder. Diese sind in sieben Kirchgemeinden zuhause, welche sich geografisch über das gesamte Kantonsgebiet verteilen. Was bedeutet die Mitgliedschaft? Warum ist sie wichtig? Unsere Kirche hat den Auftrag, den Frieden Gottes im Geist des Evangeliums in Wort und Tat zu bezeugen. Ihre Mitglieder tragen diesen Auftrag ideell und materiell mit. Sie helfen mit, einen wichtigen kulturellen Wurzelstrang unserer Gesellschaft zu erhalten. Zudem unterstützen sie das Engagement der Kirche im sozialen Bereich und die Erhaltung der historischen Bauten. Was bringt die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt dem Mitglied konkret? Sie können in unserer Kirche Ihren Glauben in Freiheit leben und gestalten. Dazu bietet das kirchliche Leben vielfältige Möglichkeiten: im gemeinsamen Feiern des Gottesdienstes und der christlichen Festtage, in Andachten und Meditationen, in der Erwachsenenbildung, in der Kinder-, Jugend- und Altersarbeit, in der Diakonie. Sie können sich gemeinsam mit anderen Menschen mit religiösen, spirituellen, persönlichen und gesellschaftlichen Fragen auseinander setzen. Bezugspunkt dafür ist die biblische und christliche Überlieferung. Sie liefert wichtige Impulse für die Gestaltung unseres Lebens und unserer Gesellschaft. An verschiedenen wichtigen Lebensstationen bietet Ihnen die Kirche Begleitung an und kann dabei aus einem reichen Fundus ritueller Gestaltungsformen schöpfen: bei der Taufe als Feier des Lebensanfangs, bei der Konfirmation im Prozess des Erwachsenwerdens, bei der Trauung als Segnung der Beziehung zweier Menschen und beim Abschiednehmen. Für Menschen in schwierigen Lebenssituationen besteht das Angebot von Seelsorge und Beratung durch Pfarrer und Pfarrerinnen unserer Kirche, sei es in der Gemeinde, im Spital oder in den verschiedenen Beratungsstellen. Bei zahlreichen Anlässen in den Gemeinden gibt es regelmässig die Möglichkeit für zwischenmenschliche Kontakte. Über die verschiedenen Angebote können Sie sich im kirchlichen Publikationsorgan, dem Kirchenboten, der allen reformierten Haushaltungen zugestellt wird oder hier informieren. Informationen zum Gottesdienstangebot können Sie auch der Freitagsausgabe der «Basler Zeitung» entnehmen. Wie kann ich mich in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt engagieren? Unsere Kirche beschäftigt zwar eine Reihe von bezahlten Mitarbeitenden, sie wird jedoch hauptsächlich von der Arbeit Freiwilliger mitgetragen, die sich im Kirchgemeindevorstand engagieren, Anlässe organisieren, Gottesdienste mitgestalten, im Sozialbereich tätig sind u.v.m. Auch mit ihrer Kirchensteuer unterstützen Sie die Arbeit der Kirche. Was kostet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt Der Steuersatz unserer Kirche wird jährlich neu bestimmt. Er liegt momentan bei acht Prozent der staatlichen Einkommenssteuer. Wie kann ich mich auch als Nichtmitglied für unsere Kirche engagieren? Wer sich nicht mit der Kirche als ganzes identifizieren kann oder will, gewisse Aufgaben der Kirche aber für unterstützungswürdig hält, kann auch als Nichtmitglied spenden oder mithelfen. Das soziale Engagement der Kirche ist auf freiwillige Helfer angewiesen. Gemeinnützige ökumenische Stiftungen der Kirche: » Basler Stiftung für Diakonie » Basler Stiftung für Kirchliche Denkmalpflege Einzelne Kirchgemeinden oder Fachstellen der Kirche können direkt unterstützt werden. Organisation der ERK-BS Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt versteht sich als Teil der weltweiten Christenheit. «Die Grundlage ihrer Lehre ist Jesus Christus und sein Evangelium» – so hält es die Kirchenverfassung fest. Zum Selbstverständnis der reformierten Kirche zählt, dass sich ihre Mitglieder «eine persönliche, auf Überlegung und Erfahrung gegründete Überzeugung bilden». Kirche ist somit keine vorgefasste Doktrin, sondern entsteht immer wieder neu aus dem lebendigen Beispiel ihrer Mitglieder. Die drei zentralen Säulen einer christlichen Kirche sind Verkündigung, Diakonie und Gemeinschaft. Selbstständige Kirche Im Jahre 1529 wurde die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt unter Mitwirkung des Basler Reformators Johannes Oekolampad begründet. Fast 400 Jahre lang war sie Staatskirche. Seit 1911 ist sie – als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Steuerhoheit – unabhängig. Reformator An der Wiege der reformierten Kirche unseres Kantons steht der Basler Reformator Johannes Oekolampad (1482–1531). Aus seinen Predigten vernehmen wir auch heute noch den leidenschaftlichen Ruf nach innerer Erneuerung: «Die Erhöhung der Kirche besteht nicht in Gold und Silber, in der üppigen Prachtentfaltung dieser Welt, sondern im Glauben, im Durchhalten, in der Liebe, in der Kraft der Werke, in lebendigen Taten, in Gaben und Gnade.» Baudenkmäler Zu den sichtbaren Zeichen der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt gehören 85 Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser und Sigristenwohnungen. Darunter hat es zahlreiche Baudenkmäler, die das Gesicht unserer Stadt prägen: Dazu zählen neben dem Münster, als Wahrzeichen von Basel, die Innerstadtkirchen der Kirchgemeinde Basel West, St. Theodor, sowie zahlreiche Kirchen und Kirchgemeindehäuser in den Aussenquartieren. Struktur Mit ihren rund 31'400 Mitgliedern erreicht die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt die Einwohnerzahl eines kleinen schweizerischen Kantons: Sie käme in der Rangliste zwischen Glarus und Appenzell Ausserrhoden zu liegen. Der Vergleich mit einem Kanton kommt nicht von ungefähr: In ihrem Aufbau und ihrer Funktionsweise ist die Evangelisch-reformierte Kirche einem demokratischen Staatswesen nachgebildet. Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt ist, wer in der Kirche getauft wurde oder ihr beigetreten ist. Die Mitgliedschaft wird aufgehoben durch Tod, Wegzug oder schriftlich erklärten Austritt. Die Kirche ist in sieben Kirchgemeinden gegliedert, die jeweils von einem Kirchenvorstand geführt werden. Das Parlament der Kirche ist die Synode. Sie besteht aus 80 Frauen und Männern (Synodalen), die von allen stimmberechtigten Kirchenmitgliedern für jeweils vier Jahre gewählt werden. Die Synode wählt ihrerseits den neunköpfigen Kirchenrat, die Exekutive, die einer Kantonsregierung entspricht. Dem Kirchenrat unterstehen die kantonalkirchlichen Dienste und die Kirchenverwaltung. Diese Abteilungen, Ämter und Dienste entsprechen der Verwaltung und den Departementen eines Kantons. Eine besondere Stellung gibt die Kirchenverfassung den offiziellen Versammlungen zweier Berufsgruppen: Die gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer bilden das so genannte «Pfarrkapitel», die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Aufgaben im Sozialbereich gehören dem «Diakoniekapitel» an. Früher war in der Verfassung nur vom «Pfarrkapitel» die Rede. Seit einigen Jahren sind die beiden «Kapitel» nun gleichberechtigt, was in der Schweizer Kirchenlandschaft einmalig ist. Kirchliches Leben durchzieht vielfach unsichtbar Bereiche unseres Kantons. Einrichtungen wie beispielsweise der Verein für Drogenhilfe, der Verein Gassenarbeit und die Gassenküche sind aus kirchlicher Initiative entstanden. Kirchenverwaltung Die Kirchenverwaltung ist das Dienstleistungszentrum der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt. Ihr Domizil ist im Münsterhof und im Bischofshof, dem ehemaligen Basler Bischofssitz, neben dem Münster. Insgesamt sind dort 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorwiegend in Teilzeit beschäftigt. Steuerabteilung Die Steuerabteilung betreut die steuerpflichtigen Mitglieder und berät sie in Kirchensteuerfragen sowie in allen Belangen, die ihre Mitgliedschaft betreffen. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Anerkennung durch den Staat ist die Evangelisch-reformierte Kirche berechtigt, von ihren Mitgliedern Kirchensteuern zu erheben. Der Beitrag ist abhängig von ihrem Einkommen. Er wird jedes Jahr neu festgelegt und beträgt seit einigen Jahren unverändert 8 Prozent der kantonalen Einkommenssteuer. Rechnungswesen und Finanzen In der Abteilung Rechnungswesen werden die Planung, das Budget sowie die Jahresrechnung nach Kostenarten und Funktionen erstellt. Ebenso werden die Buchungsvorgänge der kirchlichen Stiftungen erfasst und Jahresrechnungen erstellt. Die Abteilung Rechnungswesen ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Buchführung der geldwirksamen Geschäftsfälle. In ihr wird die Jahresrechnung nach Kostenarten und nach Funktionen erstellt. Ausserdem untersteht ihr die Aufgabe zur Erstellung des Budgets sowie der Finanz-Planung. Neben der Jahresrechnung der ERK bestehen mehrere kirchliche Stiftungen und Fondsrechnungen. Ausserdem unterstützt die Abteilung Rechnungswesen bei Bedarf die Gemeinden oder andere kirchennahe Organisationen. Die Abteilung hat eine Finanzbuchhaltung, eine Lohn-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung. Sie überwacht ausserdem die Finanzen der Kirche. Personal Die Lohnbuchhaltung sorgt für die Auszahlung der Löhne an die Mitarbeitenden, die mehrheitlich teilzeitlich angestellt sind, sowie für die Auszahlung der Renten. Die Anstellungsverträge werden durch die Personalabteilung erstellt. Die Personalkoordinatorin steht für Personalfragen zur Verfügung. Als anerkannte Mediatorin des schweizerischen Dachverbandes für Mediation vermittelt sie auch in Konflikten. Liegenschaftsverwaltung Die Liegenschaftsverwaltung bewirtschaftet und verwaltet sämtliche kirchlichen Gebäude und Liegenschaften in administrativer und planerischer Hinsicht nach Vorgaben des Kirchenrates. Die Liegenschaftsverwaltung arbeitet eng mit den Bauverwaltern und dem Rechnungswesen der Kirchenverwaltung zusammen, aber sie ist auch im steten Kontakt mit den Kirchenvorständen und mit dem zuständigen Mitglied des Kirchenrates. Zuhanden des Kirchenrates stellt die Liegenschaftsverwaltung Entscheidungsgrundlagen bereit für die mittel- und langfristige Planung des Liegenschaftsbestandes. Die Bauverwaltung, die in vielen Bereichen unmittelbar mit der Kirchenverwaltung zusammenarbeitet, ist aus organisatorischen Gründen hier nicht aufgeführt.

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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Wirtschafts-Treuhand AG

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Wirtschafts-Treuhand AG

Arnold Böcklin-Strasse 25, 4051 Basel
HERZLICH WILLKOMMEN

Massgeschneiderte Betreuung für Ihre Treuhandgeschäfte. Erfolg ist abhängig von den richtigen Partnern, umfassendem Know-how und der Fähigkeit, auf individuelle Anforderungen einzugehen. Wer im richtigen Moment Menschen findet, die diesen Anforderungen gerecht werden, für den können sich neue Türen öffnen. Unsere Dienstleistungen: Steuerberatung Verwandeln Sie Ihre Steuerpflicht in einen wohl kalkulierten unternehmerischen Vorteil. Unsere Steuerberatung beinhaltet Steuererklärung, Steuerplanung und Steueroptimierung. Steuern gehören im unternehmerischen Alltag zu den ungeliebten Nebensächlichkeiten. In der Hand von Experten, kann das Planen und Optimieren der zu entrichtenden Abgaben zu einem wichtigen betriebswirtschaftlichen Faktor werden. Wie Sie Steuern vorteilhaft planen, in Ihre finanziellen Überlegungen mit einbezieht, prüfen und optimieren ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Unsere Experten entwickeln individuelle Lösungen für Unternehmen und Privatpersonen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Unsere Leistungen im Überblick: • Steuerplanung und Steueroptimierung • Steuerdeklarationen für natürliche und juristische Personen • Verhandlungen mit Steuerbehörden • Erheben von Einsprachen und Rekursen • Mehrwertsteuerberatung • Fiskalvertreter Buchführung/Rechnungswesen Die kaufmännische Buchführung ist die Basis für eine verlässliche Gewinnermittlung – von der Jahresrechnung über die Lohnbuchhaltung bis zur Abschlussberatung. Nicht jedes Unternehmen verfügt über die Kapazitäten die Buchführung mit eigenen Mitarbeitern Im Haus durchzuführen. Die WIRTSCHAFTS -TREUHAND AG übernimmt gerne Ihre Buchführung, entlastet Sie und macht den Weg frei – damit Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können. Unsere Experten machen es Ihnen so einfach wie möglich und führen Ihre Buchhaltung auch auf Ihrer Buchhaltungssoftware durch. Unsere Leistungen im Überblick: Finanzbuchhaltung • Führen des Hauptbuches, der Debitoren- und Kreditoren-Nebenbücher • Bereitstellung von Zahlungen (z.B. DTA) • Debitorenbewirtschaftung • Erstellung der MWST-Abrechnungen • Erstellung des Jahresabschlusses sowie Zwischenabschlüsse • Liquiditätsplanung • Selbstständiger Zugriff auf unser Buchhaltungssystem über unser Web-Portal Lohnbuchhaltung • Führen der Lohnbuchhaltung inkl. monatlicher Lohnabrechnungen • Erstellung der Quellensteuerabrechnungen, der Lohnausweise und Sozialversicherungsabrechnungen • Bereitstellung des DTA’s • Erledigen der notwendigen Korrespondenz sowie auch administrative Unterstützung bei Ein- und Austritten, resp. Meldung dessen an die Sozialversicherungsanstalten Abschlussberatung: • Steuerliche Optimierung? • Bewertungsfragen? • Optimale Darstellung der Jahresabrechnung? Wir nehmen uns gerne Zeit, diese Fragen zu beantworten. Individuell und exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Betriebwirtschaftliche Auswertung: Gerne erarbeiten wir mit Ihnen Kennzahlen, Mittelflussrechnungen oder ähnliche Auswertungen, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind und Sie bei der Führung des Unternehmens unterstützen. Temporäre Stellvertretung: Bei Personalengpässen im Bereich Rechnungswesen unterstützen wir Sie gerne durch erfahrene Fachkräfte. So halten Sie Ihre Finanzbuchhaltung inklusive Nebenbücher, Debitoren, Kreditoren und Löhne à jour. EKW Buchhaltung und Beratung für Schweizer Tankstellen und Garagen – der optimale Überblick für Ihre wirtschaftliche Situation. Das EKW-System ist eine von der WIRTSCHAFTS-TREUHAND AG entwickelte Kombination aus Buchhaltung und betriebswirtschaftlicher Auswertung für Tankstellen und Garagen. Seit 1975 auf dem Markt, wird das System kontinuierlich aktualisiert und ist sehr einfach in der Handhabung. Ihre Eingaben erfolgen durch einen webbasierten Zugang. Die Auswertung der erfassten Daten ermöglicht Ihnen eine optimale Übersicht Ihrer wirtschaftlichen Gesamtsituation. Als erprobtes Informations- und Führungsinstrument berücksichtigt das EKW-System die Besonderheiten des Schweizer Marktes. Unsere Leistungen im Überblick: • Jahresabschluss • Steuerberatung • Mehrwertsteuerabrechnung • Sozialversicherungsabgaben • Beratung Personalfragen • Budgetierung • Gründungen, Umwandlungen, Liquidationen Wirtschaftsprüfung Betrachten Sie Wirtschaftsprüfung und Revision als unternehmerische Chance. Unsere Leistungen für Aktiengesellschaften, GmbHs, Stiftungen und Vereine. Wer seine Zahlen kennt, ist klar im Vorteil. Unternehmerische Risiken können so frühzeitig erkannt, Chancen wahrgenommen und Mehrwerte geschaffen werden. Die WIRTSCHAFTS-TREUHAND AG ist als zugelassene Revisionsexpertin bei der eidgenössischen Revisionsaufsicht registriert. Verlassen Sie sich auf die langjährige Erfahrung unserer Revisionsexperten oder Revisoren. Profitieren Sie von unserer Spezialisierung auf kleine und mittelgrosse Unternehmen – und vom Vorteil der ganzheitlichen Mandatsbetreuung. Eine betreuende Person setzt ihr umfassendes Wissen ein, um Ihre Interessen in unterschiedlichsten Dienstleistungsbereichen zu sichern. Unsere Leistungen im Überblick: • Eingeschränkte Revision als gesetzliche Revisionsstelle • Ordentliche Revision als gesetzliche Revisionsstelle • Prüfungen von Vorsorgeeinrichtungen • Review (prüferische Durchsicht) von Abschlüssen • Gründungsprüfungen • Kapitalerhöhungsprüfungen • Kapitalherabsetzungsprüfungen • Liquidationsprüfungen • Prüfungen zur Sitzverlegung in die Schweiz • Prüfungen zur Sitzverlegung ins Ausland • Prüfungen bei Aufwertungen • Prüfungen von Zwischenbilanzen bei begründeter Besorgnis einer Überschuldung (Art. 725 OR) • Prüfungen nach Fusionsgesetz • Due- Dilligence- Prüfungen Pensionskassenverwaltung und -beratung Die Verwaltung einer selbstständigen Pensionskasse kann für KMUs von Vorteil sein. Unsere Experten unterstützen Sie in den Bereichen allgemeine Beratung, Geschäftsführung von Vorsorgeeinrichtungen, technische Verwaltung und im Rechnungswesen. Eine eigene selbständige Pensionskasse kann für ein KMU-Unternehmen durchaus Sinn machen. Die Verwaltung einer Vorsorgeeinrichtung hat sich in den letzten Jahren zunehmend zu einer komplexen Tätigkeit entwickelt. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung und Verwaltung von kleinen bis mittleren Pensionskassen können wir Ihnen bei der Errichtung einer neuen, bei der Verwaltung oder bei der Reorganisation einer bestehenden Pensionskasse beratend und kompetent zur Seite stehen. Unsere Leistungen im Überblick: • Geschäftsführung von Vorsorgeeinrichtungen • Technische Verwaltung • Rechnungswesen • Allgemeine Beratung im Bereich der Vorsorge Geschäftsführung • Auskunftserteilung an Versicherte und Rentner • Berichterstattung an den Stiftungsrat • Organisation und Teilnahme an Stiftungsratssitzungen sowie Protokollführung • Unterstützung des Stiftungsrates • Kontakt mit Aufsichtsbehörden und Rückversicherungen Technische Verwaltung • Führen des Versichertenbestandes mit unserer modernen Software (Beitrags- und Leistungsprimat) • Bearbeiten der Mutationen (Ein- und Austritte, Vorbezug im Sinne der Wohneigentumsförderung, Ehescheidung, etc.) • Bearbeiten von Vorsorgefällen • Führen der BVG-Schattenrechnung • Erstellen der Beitragslisten zur Einforderung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge • Erstellen der jährlichen Versichertenausweise Rechnungswesen • Führen der Finanzbuchhaltung • Abwicklung des Zahlungsverkehrs • Liquiditätsplanung • Erstellen der Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER 26 Allgemeine Beratung im Bereich der Vorsorge Der Bereich der Vorsorge im Rahmen der 2. Säule wird für ein Unternehmen immer wichtiger, denn nebst der AHV wird diese Säule der Vorsorge in Zukunft für alle Mitarbeitenden die Absicherung der Existenz im Alter sein. Die Ausgestaltung der 2. Säule ist deshalb ein wichtiger Punkt beim Auftritt am Arbeitsmarkt. Wir unterstützen Sie gerne und arbeiten auf diesem Gebiet auch mit externen Pensionskassenexperten zusammen, damit wir Sie umfassend und vor allem neutral beraten können. Unternehmensberatung Unternehmen bewerten, Organisationsabläufe optimieren, Kosten überprüfen und betriebswirtschaftliche Chancen nutzen. Das Ziel unserer Unternehmensberatung ist, Ihre Profitabilität zu steigern. Betriebswirtschaftliche Optimierungen beginnen mit dem kritischen Blick unserer erfahrenen Experten auf Prozesse und Abläufe in Ihrem Unternehmen. Um den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens zu steigern, müssen Strukturen überprüft, optimiert oder gegebenenfalls neu ausgerichtet werden. Die notwendigen Massnahmen betreffen meist ganz unterschiedliche Bereiche – von der Controlling- über die Organisations- bis zur betriebswirtschaftlichen Beratung. Detailanalysen können genau so entscheidend sein, wie der Blick fürs Ganze. Unsere Leistungen im Überblick: Unternehmensberatung • Unternehmensbewertung • Organisationsberatung • Controllingberatung auf Zeit • Betriebswirtschaftliche Beratung Controllingberatung • Budgeterstellung und –kontrolle (inkl. Abweichungsanalyse) • Finanz- und Investitionspläne • Implementierung eines betrieblichen Rechnungswesens Organisationsberatung • Gründung einer Firma • Reorganisation einer bestehenden Firma und/oder des Rechnungswesens • Umwandlung der Rechtsform einer Gesellschaft Unternehmenskauf/-verkauf • Beratung beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens • Planung und Begleitung von Nachfolgeregelung • Ermittlung eines verlässlichen Unternehmenswertes (marktgerechter Schiedswert oder Parteigutachten) Betriebswirtschaftliche Beratung • Für Spezialprobleme stellen wir Ihnen unser umfangreiches betriebswirtschaftliches Wissen und unsere ganze Erfahrung zur Verfügung • Begleitung bei Gründung, Sanierung und Liquidation von Gesellschaften Diverse Dienstleistungen • Übernahme von Sachwaltermandaten im Konkurs oder Nachlass • Testamentsvollstreckungen • Post-/Domiziladresse • Etc

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TreuhandSteuerberatungWirtschaftsprüfungUnternehmensberatungBuchhaltungsbüro
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Massgeschneiderte Betreuung für Ihre Treuhandgeschäfte. Erfolg ist abhängig von den richtigen Partnern, umfassendem Know-how und der Fähigkeit, auf individuelle Anforderungen einzugehen. Wer im richtigen Moment Menschen findet, die diesen Anforderungen gerecht werden, für den können sich neue Türen öffnen. Unsere Dienstleistungen: Steuerberatung Verwandeln Sie Ihre Steuerpflicht in einen wohl kalkulierten unternehmerischen Vorteil. Unsere Steuerberatung beinhaltet Steuererklärung, Steuerplanung und Steueroptimierung. Steuern gehören im unternehmerischen Alltag zu den ungeliebten Nebensächlichkeiten. In der Hand von Experten, kann das Planen und Optimieren der zu entrichtenden Abgaben zu einem wichtigen betriebswirtschaftlichen Faktor werden. Wie Sie Steuern vorteilhaft planen, in Ihre finanziellen Überlegungen mit einbezieht, prüfen und optimieren ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Unsere Experten entwickeln individuelle Lösungen für Unternehmen und Privatpersonen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Unsere Leistungen im Überblick: • Steuerplanung und Steueroptimierung • Steuerdeklarationen für natürliche und juristische Personen • Verhandlungen mit Steuerbehörden • Erheben von Einsprachen und Rekursen • Mehrwertsteuerberatung • Fiskalvertreter Buchführung/Rechnungswesen Die kaufmännische Buchführung ist die Basis für eine verlässliche Gewinnermittlung – von der Jahresrechnung über die Lohnbuchhaltung bis zur Abschlussberatung. Nicht jedes Unternehmen verfügt über die Kapazitäten die Buchführung mit eigenen Mitarbeitern Im Haus durchzuführen. Die WIRTSCHAFTS -TREUHAND AG übernimmt gerne Ihre Buchführung, entlastet Sie und macht den Weg frei – damit Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können. Unsere Experten machen es Ihnen so einfach wie möglich und führen Ihre Buchhaltung auch auf Ihrer Buchhaltungssoftware durch. Unsere Leistungen im Überblick: Finanzbuchhaltung • Führen des Hauptbuches, der Debitoren- und Kreditoren-Nebenbücher • Bereitstellung von Zahlungen (z.B. DTA) • Debitorenbewirtschaftung • Erstellung der MWST-Abrechnungen • Erstellung des Jahresabschlusses sowie Zwischenabschlüsse • Liquiditätsplanung • Selbstständiger Zugriff auf unser Buchhaltungssystem über unser Web-Portal Lohnbuchhaltung • Führen der Lohnbuchhaltung inkl. monatlicher Lohnabrechnungen • Erstellung der Quellensteuerabrechnungen, der Lohnausweise und Sozialversicherungsabrechnungen • Bereitstellung des DTA’s • Erledigen der notwendigen Korrespondenz sowie auch administrative Unterstützung bei Ein- und Austritten, resp. Meldung dessen an die Sozialversicherungsanstalten Abschlussberatung: • Steuerliche Optimierung? • Bewertungsfragen? • Optimale Darstellung der Jahresabrechnung? Wir nehmen uns gerne Zeit, diese Fragen zu beantworten. Individuell und exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Betriebwirtschaftliche Auswertung: Gerne erarbeiten wir mit Ihnen Kennzahlen, Mittelflussrechnungen oder ähnliche Auswertungen, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind und Sie bei der Führung des Unternehmens unterstützen. Temporäre Stellvertretung: Bei Personalengpässen im Bereich Rechnungswesen unterstützen wir Sie gerne durch erfahrene Fachkräfte. So halten Sie Ihre Finanzbuchhaltung inklusive Nebenbücher, Debitoren, Kreditoren und Löhne à jour. EKW Buchhaltung und Beratung für Schweizer Tankstellen und Garagen – der optimale Überblick für Ihre wirtschaftliche Situation. Das EKW-System ist eine von der WIRTSCHAFTS-TREUHAND AG entwickelte Kombination aus Buchhaltung und betriebswirtschaftlicher Auswertung für Tankstellen und Garagen. Seit 1975 auf dem Markt, wird das System kontinuierlich aktualisiert und ist sehr einfach in der Handhabung. Ihre Eingaben erfolgen durch einen webbasierten Zugang. Die Auswertung der erfassten Daten ermöglicht Ihnen eine optimale Übersicht Ihrer wirtschaftlichen Gesamtsituation. Als erprobtes Informations- und Führungsinstrument berücksichtigt das EKW-System die Besonderheiten des Schweizer Marktes. Unsere Leistungen im Überblick: • Jahresabschluss • Steuerberatung • Mehrwertsteuerabrechnung • Sozialversicherungsabgaben • Beratung Personalfragen • Budgetierung • Gründungen, Umwandlungen, Liquidationen Wirtschaftsprüfung Betrachten Sie Wirtschaftsprüfung und Revision als unternehmerische Chance. Unsere Leistungen für Aktiengesellschaften, GmbHs, Stiftungen und Vereine. Wer seine Zahlen kennt, ist klar im Vorteil. Unternehmerische Risiken können so frühzeitig erkannt, Chancen wahrgenommen und Mehrwerte geschaffen werden. Die WIRTSCHAFTS-TREUHAND AG ist als zugelassene Revisionsexpertin bei der eidgenössischen Revisionsaufsicht registriert. Verlassen Sie sich auf die langjährige Erfahrung unserer Revisionsexperten oder Revisoren. Profitieren Sie von unserer Spezialisierung auf kleine und mittelgrosse Unternehmen – und vom Vorteil der ganzheitlichen Mandatsbetreuung. Eine betreuende Person setzt ihr umfassendes Wissen ein, um Ihre Interessen in unterschiedlichsten Dienstleistungsbereichen zu sichern. Unsere Leistungen im Überblick: • Eingeschränkte Revision als gesetzliche Revisionsstelle • Ordentliche Revision als gesetzliche Revisionsstelle • Prüfungen von Vorsorgeeinrichtungen • Review (prüferische Durchsicht) von Abschlüssen • Gründungsprüfungen • Kapitalerhöhungsprüfungen • Kapitalherabsetzungsprüfungen • Liquidationsprüfungen • Prüfungen zur Sitzverlegung in die Schweiz • Prüfungen zur Sitzverlegung ins Ausland • Prüfungen bei Aufwertungen • Prüfungen von Zwischenbilanzen bei begründeter Besorgnis einer Überschuldung (Art. 725 OR) • Prüfungen nach Fusionsgesetz • Due- Dilligence- Prüfungen Pensionskassenverwaltung und -beratung Die Verwaltung einer selbstständigen Pensionskasse kann für KMUs von Vorteil sein. Unsere Experten unterstützen Sie in den Bereichen allgemeine Beratung, Geschäftsführung von Vorsorgeeinrichtungen, technische Verwaltung und im Rechnungswesen. Eine eigene selbständige Pensionskasse kann für ein KMU-Unternehmen durchaus Sinn machen. Die Verwaltung einer Vorsorgeeinrichtung hat sich in den letzten Jahren zunehmend zu einer komplexen Tätigkeit entwickelt. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung und Verwaltung von kleinen bis mittleren Pensionskassen können wir Ihnen bei der Errichtung einer neuen, bei der Verwaltung oder bei der Reorganisation einer bestehenden Pensionskasse beratend und kompetent zur Seite stehen. Unsere Leistungen im Überblick: • Geschäftsführung von Vorsorgeeinrichtungen • Technische Verwaltung • Rechnungswesen • Allgemeine Beratung im Bereich der Vorsorge Geschäftsführung • Auskunftserteilung an Versicherte und Rentner • Berichterstattung an den Stiftungsrat • Organisation und Teilnahme an Stiftungsratssitzungen sowie Protokollführung • Unterstützung des Stiftungsrates • Kontakt mit Aufsichtsbehörden und Rückversicherungen Technische Verwaltung • Führen des Versichertenbestandes mit unserer modernen Software (Beitrags- und Leistungsprimat) • Bearbeiten der Mutationen (Ein- und Austritte, Vorbezug im Sinne der Wohneigentumsförderung, Ehescheidung, etc.) • Bearbeiten von Vorsorgefällen • Führen der BVG-Schattenrechnung • Erstellen der Beitragslisten zur Einforderung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge • Erstellen der jährlichen Versichertenausweise Rechnungswesen • Führen der Finanzbuchhaltung • Abwicklung des Zahlungsverkehrs • Liquiditätsplanung • Erstellen der Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER 26 Allgemeine Beratung im Bereich der Vorsorge Der Bereich der Vorsorge im Rahmen der 2. Säule wird für ein Unternehmen immer wichtiger, denn nebst der AHV wird diese Säule der Vorsorge in Zukunft für alle Mitarbeitenden die Absicherung der Existenz im Alter sein. Die Ausgestaltung der 2. Säule ist deshalb ein wichtiger Punkt beim Auftritt am Arbeitsmarkt. Wir unterstützen Sie gerne und arbeiten auf diesem Gebiet auch mit externen Pensionskassenexperten zusammen, damit wir Sie umfassend und vor allem neutral beraten können. Unternehmensberatung Unternehmen bewerten, Organisationsabläufe optimieren, Kosten überprüfen und betriebswirtschaftliche Chancen nutzen. Das Ziel unserer Unternehmensberatung ist, Ihre Profitabilität zu steigern. Betriebswirtschaftliche Optimierungen beginnen mit dem kritischen Blick unserer erfahrenen Experten auf Prozesse und Abläufe in Ihrem Unternehmen. Um den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens zu steigern, müssen Strukturen überprüft, optimiert oder gegebenenfalls neu ausgerichtet werden. Die notwendigen Massnahmen betreffen meist ganz unterschiedliche Bereiche – von der Controlling- über die Organisations- bis zur betriebswirtschaftlichen Beratung. Detailanalysen können genau so entscheidend sein, wie der Blick fürs Ganze. Unsere Leistungen im Überblick: Unternehmensberatung • Unternehmensbewertung • Organisationsberatung • Controllingberatung auf Zeit • Betriebswirtschaftliche Beratung Controllingberatung • Budgeterstellung und –kontrolle (inkl. Abweichungsanalyse) • Finanz- und Investitionspläne • Implementierung eines betrieblichen Rechnungswesens Organisationsberatung • Gründung einer Firma • Reorganisation einer bestehenden Firma und/oder des Rechnungswesens • Umwandlung der Rechtsform einer Gesellschaft Unternehmenskauf/-verkauf • Beratung beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens • Planung und Begleitung von Nachfolgeregelung • Ermittlung eines verlässlichen Unternehmenswertes (marktgerechter Schiedswert oder Parteigutachten) Betriebswirtschaftliche Beratung • Für Spezialprobleme stellen wir Ihnen unser umfangreiches betriebswirtschaftliches Wissen und unsere ganze Erfahrung zur Verfügung • Begleitung bei Gründung, Sanierung und Liquidation von Gesellschaften Diverse Dienstleistungen • Übernahme von Sachwaltermandaten im Konkurs oder Nachlass • Testamentsvollstreckungen • Post-/Domiziladresse • Etc

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SECUNDA Sammelstiftung

SECUNDA Sammelstiftung

Täfernstrasse 31, 5405 Dättwil AG
SECUNDA – erste Wahl für Ihre 2. Säule

Unsere Dienstleistungen im Überblick: • Die SECUNDA Sammelstiftung führt die berufliche Vorsorge für ihre Kunden gemäss den BVG-Vorschriften durch; sie ist im Register für berufliche Vorsorge eingetragen. • Die SECUNDA Sammelstiftung bietet nicht nur persönlichen Service, sondern auch nachweisbar fortschrittliche, soziale und faire Vorsorgelösungen für kleine bis mittelgrosse und grosse Unternehmen. • Dank Effizienz können wir unsere Verwaltungskosten mit 0.4% des versicherten Lohns sehr gering halten. • Wir richten anstelle der Ehegattenrente eine Partnerrente aus, für Verheiratete und Lebenspartner. • Die Beiträge werden den Kunden quartalsweise und zwar nachschüssig in Rechnung gestellt. • Die Beiträge an den Sicherheitsfonds werden über die Anlageerträge finanziert; dies wird von den Buchhaltungen der uns angeschlossenen Firmen sehr geschätzt. • Der Umwandlungssatz auf dem überobligatorischen Sparkapital entspricht dem BVG-Umwandlungssatz; wir verlangen dafür keine Zusatzprämie. • Der Zinssatz zur Verzinsung der Sparkapitalien entspricht auch auf dem überobligatorischen Teil dem vom Bundesrat festgesetzten Zinssatz. • Einzelne reglementarische Risikoleistungen (bspw. bei Tod oder Invalidität) stellt die SECUNDA Sammelstiftung in Zusammenarbeit mit externen Anbietern sicher. • Die Sicherheit des Anlagekapitals und der Leistungen wird durch mehrere Kontrollmechanismen gewährleistet: durch interne Kontrollen sowie durch die externe Kontrollstelle BDO Visura AG, durch einen eidg. dipl. Pensionskassenexperten und durch die Aufsichtsbehörde des Kantons Aargau. • BVG • Stiftung • Pensionskassenberatung Unsere Anlagepolitik: • Die Vorsorgegelder werden durch erfahrene Vermögensverwalter der DIVOR AG angelegt. Die Erträge werden vollumfänglich der SECUNDA Sammelstiftung wieder gutgeschrieben. • Langfristige Ausrichtung • Breite Diversifizierung • Hochwertige Immobilienanlagen • Aktienanlagen nach strengen qualitativen Kriterien Berufliche Vorsorge – die Grundsätze Die berufliche Vorsorge hat zum Ziel, die Weiterführung eines angemessenen Lebensstandards nach der Pensionierung oder beim Eintreten einer Invalidität zu ermöglichen. Im Todesfall gilt dasselbe für die Hinterlassenen. Als 2. Säule stellt die berufliche Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur 1. Säule, der AHV/IV, dar. Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) regelt einen minimalen Standard, aufgrund dessen die Renten der 1. und 2. Säule zusammen 60% des Einkommens abdecken sollen. Mit der 3. Säule kann die Vorsorge individuell ergänzt werden. Der steuerlich privilegierte Beitrag ist jedoch begrenzt. Wir sehen die berufliche Vorsorge als einen wichtigen Mosaik-Stein im Zusammenspiel mit der 1. und 3. Säule. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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PensionskasseStiftungPensionskassenberatung
Täfernstrasse 31, 5405 Dättwil AG
PensionskasseStiftungPensionskassenberatung
SECUNDA – erste Wahl für Ihre 2. Säule

Unsere Dienstleistungen im Überblick: • Die SECUNDA Sammelstiftung führt die berufliche Vorsorge für ihre Kunden gemäss den BVG-Vorschriften durch; sie ist im Register für berufliche Vorsorge eingetragen. • Die SECUNDA Sammelstiftung bietet nicht nur persönlichen Service, sondern auch nachweisbar fortschrittliche, soziale und faire Vorsorgelösungen für kleine bis mittelgrosse und grosse Unternehmen. • Dank Effizienz können wir unsere Verwaltungskosten mit 0.4% des versicherten Lohns sehr gering halten. • Wir richten anstelle der Ehegattenrente eine Partnerrente aus, für Verheiratete und Lebenspartner. • Die Beiträge werden den Kunden quartalsweise und zwar nachschüssig in Rechnung gestellt. • Die Beiträge an den Sicherheitsfonds werden über die Anlageerträge finanziert; dies wird von den Buchhaltungen der uns angeschlossenen Firmen sehr geschätzt. • Der Umwandlungssatz auf dem überobligatorischen Sparkapital entspricht dem BVG-Umwandlungssatz; wir verlangen dafür keine Zusatzprämie. • Der Zinssatz zur Verzinsung der Sparkapitalien entspricht auch auf dem überobligatorischen Teil dem vom Bundesrat festgesetzten Zinssatz. • Einzelne reglementarische Risikoleistungen (bspw. bei Tod oder Invalidität) stellt die SECUNDA Sammelstiftung in Zusammenarbeit mit externen Anbietern sicher. • Die Sicherheit des Anlagekapitals und der Leistungen wird durch mehrere Kontrollmechanismen gewährleistet: durch interne Kontrollen sowie durch die externe Kontrollstelle BDO Visura AG, durch einen eidg. dipl. Pensionskassenexperten und durch die Aufsichtsbehörde des Kantons Aargau. • BVG • Stiftung • Pensionskassenberatung Unsere Anlagepolitik: • Die Vorsorgegelder werden durch erfahrene Vermögensverwalter der DIVOR AG angelegt. Die Erträge werden vollumfänglich der SECUNDA Sammelstiftung wieder gutgeschrieben. • Langfristige Ausrichtung • Breite Diversifizierung • Hochwertige Immobilienanlagen • Aktienanlagen nach strengen qualitativen Kriterien Berufliche Vorsorge – die Grundsätze Die berufliche Vorsorge hat zum Ziel, die Weiterführung eines angemessenen Lebensstandards nach der Pensionierung oder beim Eintreten einer Invalidität zu ermöglichen. Im Todesfall gilt dasselbe für die Hinterlassenen. Als 2. Säule stellt die berufliche Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur 1. Säule, der AHV/IV, dar. Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) regelt einen minimalen Standard, aufgrund dessen die Renten der 1. und 2. Säule zusammen 60% des Einkommens abdecken sollen. Mit der 3. Säule kann die Vorsorge individuell ergänzt werden. Der steuerlich privilegierte Beitrag ist jedoch begrenzt. Wir sehen die berufliche Vorsorge als einen wichtigen Mosaik-Stein im Zusammenspiel mit der 1. und 3. Säule. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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FUTURA Vorsorge

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FUTURA Vorsorge

Gass 2, 5242 Lupfig

Mit der Rechtsform einer Stiftung stehen die Destinatäre im Mittelpunkt. Die Stiftungsräte, welche aus dem Kreis der angeschlossenen Betriebe gewählt werden und mit ihren Unternehmen selbst bei der FUTURA versichert sind, sorgen für eine effiziente und kostengünstige Durchführung mit stetigem Blick auf weitere Optimierung. Mandate von Drittpartnern werden regelmässig auf Marktkonformität überprüft. Die Vorsorgegelder werden im Interesse der Versicherten und mit dem Ziel der Gewährung von Mehrverzinsungen angelegt. Die Verzinsung der Vorsorgegelder im 2024 mit 3.25% bestätigt die Strategie der Stiftung. Die aufgrund der steigenden Lebenserwartung unumgängliche Reduktion der Umwandlungssätze soll bestmöglich mit der Generierung einer hohen Performance und der Verteilung dieser Gelder an die Versicherten abgefedert werden. Als unabhängige Vorsorgestiftung bieten wir seit über 65 Jahren qualitativ hochstehende und massgeschneiderte Vorsorgelösungen an. Im Zentrum stehen die Sicherheit der Anlagen sowie das Vertrauen und die Zufriedenheit der Versicherten und angeschlossenen Unternehmen. Persönliche Betreuung ist eine Selbstverständlichkeit. Als finanziell starke und gesund wachsende Pensionskasse mit überdurchschnittlichem Deckungsgrad, sind wir im Pensionskassenmarkt eine feste Grösse. Mit einer Bilanzsumme von 4.6 Mrd. Franken gehört die FUTURA zu den grösseren Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen der Schweiz.

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Mit der Rechtsform einer Stiftung stehen die Destinatäre im Mittelpunkt. Die Stiftungsräte, welche aus dem Kreis der angeschlossenen Betriebe gewählt werden und mit ihren Unternehmen selbst bei der FUTURA versichert sind, sorgen für eine effiziente und kostengünstige Durchführung mit stetigem Blick auf weitere Optimierung. Mandate von Drittpartnern werden regelmässig auf Marktkonformität überprüft. Die Vorsorgegelder werden im Interesse der Versicherten und mit dem Ziel der Gewährung von Mehrverzinsungen angelegt. Die Verzinsung der Vorsorgegelder im 2024 mit 3.25% bestätigt die Strategie der Stiftung. Die aufgrund der steigenden Lebenserwartung unumgängliche Reduktion der Umwandlungssätze soll bestmöglich mit der Generierung einer hohen Performance und der Verteilung dieser Gelder an die Versicherten abgefedert werden. Als unabhängige Vorsorgestiftung bieten wir seit über 65 Jahren qualitativ hochstehende und massgeschneiderte Vorsorgelösungen an. Im Zentrum stehen die Sicherheit der Anlagen sowie das Vertrauen und die Zufriedenheit der Versicherten und angeschlossenen Unternehmen. Persönliche Betreuung ist eine Selbstverständlichkeit. Als finanziell starke und gesund wachsende Pensionskasse mit überdurchschnittlichem Deckungsgrad, sind wir im Pensionskassenmarkt eine feste Grösse. Mit einer Bilanzsumme von 4.6 Mrd. Franken gehört die FUTURA zu den grösseren Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen der Schweiz.

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Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt

Rittergasse 3, 4051 BaselPostfach, 4001 Basel
Herzlich Willkommen bei uns

Ich und die Kirche Wie werde ich Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Durch Abstammung • Wenn die Eltern Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche sind • Wenn die Mutter Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist • Bei verheirateten Eltern, wenn der Vater Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist und die Mutter keiner anderen Kirche angehört Durch Zuzug • Wenn Sie sich bei Ihrem Zuzug nach Basel beim Kanton als "evangelisch-reformiert" anmelden Durch Beitritt • Wenn Sie unserer Kirche zu einem späteren Zeitpunkt beitreten Wie trete ich der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt bei? Durch eine Beitrittserklärung, welche an den/die Gemeindepfarrer/in oder an die Kirchenverwaltung zu senden ist. Sie finden das Beitrittsformular als PDF am Ende dieser Seite. Wann endet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Ihre Mitgliedschaft bei der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt endet bei Wegzug aus dem Kantonsgebiet oder durch den schriftlich erklärten Austritt an die Kirchenverwaltung. Die Kirchensteuerpflicht endet am letzten Tag der dem Austritt vorangehenden Steuerperiode. Wieviele Mitglieder hat die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt? Unsere Kirche hat rund 23'941 Mitglieder. Diese sind in sieben Kirchgemeinden zuhause, welche sich geografisch über das gesamte Kantonsgebiet verteilen. Was bedeutet die Mitgliedschaft? Warum ist sie wichtig? Unsere Kirche hat den Auftrag, den Frieden Gottes im Geist des Evangeliums in Wort und Tat zu bezeugen. Ihre Mitglieder tragen diesen Auftrag ideell und materiell mit. Sie helfen mit, einen wichtigen kulturellen Wurzelstrang unserer Gesellschaft zu erhalten. Zudem unterstützen sie das Engagement der Kirche im sozialen Bereich und die Erhaltung der historischen Bauten. Was bringt die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt dem Mitglied konkret? Sie können in unserer Kirche Ihren Glauben in Freiheit leben und gestalten. Dazu bietet das kirchliche Leben vielfältige Möglichkeiten: im gemeinsamen Feiern des Gottesdienstes und der christlichen Festtage, in Andachten und Meditationen, in der Erwachsenenbildung, in der Kinder-, Jugend- und Altersarbeit, in der Diakonie. Sie können sich gemeinsam mit anderen Menschen mit religiösen, spirituellen, persönlichen und gesellschaftlichen Fragen auseinander setzen. Bezugspunkt dafür ist die biblische und christliche Überlieferung. Sie liefert wichtige Impulse für die Gestaltung unseres Lebens und unserer Gesellschaft. An verschiedenen wichtigen Lebensstationen bietet Ihnen die Kirche Begleitung an und kann dabei aus einem reichen Fundus ritueller Gestaltungsformen schöpfen: bei der Taufe als Feier des Lebensanfangs, bei der Konfirmation im Prozess des Erwachsenwerdens, bei der Trauung als Segnung der Beziehung zweier Menschen und beim Abschiednehmen. Für Menschen in schwierigen Lebenssituationen besteht das Angebot von Seelsorge und Beratung durch Pfarrer und Pfarrerinnen unserer Kirche, sei es in der Gemeinde, im Spital oder in den verschiedenen Beratungsstellen. Bei zahlreichen Anlässen in den Gemeinden gibt es regelmässig die Möglichkeit für zwischenmenschliche Kontakte. Über die verschiedenen Angebote können Sie sich im kirchlichen Publikationsorgan, dem Kirchenboten, der allen reformierten Haushaltungen zugestellt wird oder hier informieren. Informationen zum Gottesdienstangebot können Sie auch der Freitagsausgabe der «Basler Zeitung» entnehmen. Wie kann ich mich in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt engagieren? Unsere Kirche beschäftigt zwar eine Reihe von bezahlten Mitarbeitenden, sie wird jedoch hauptsächlich von der Arbeit Freiwilliger mitgetragen, die sich im Kirchgemeindevorstand engagieren, Anlässe organisieren, Gottesdienste mitgestalten, im Sozialbereich tätig sind u.v.m. Auch mit ihrer Kirchensteuer unterstützen Sie die Arbeit der Kirche. Was kostet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt Der Steuersatz unserer Kirche wird jährlich neu bestimmt. Er liegt momentan bei acht Prozent der staatlichen Einkommenssteuer. Wie kann ich mich auch als Nichtmitglied für unsere Kirche engagieren? Wer sich nicht mit der Kirche als ganzes identifizieren kann oder will, gewisse Aufgaben der Kirche aber für unterstützungswürdig hält, kann auch als Nichtmitglied spenden oder mithelfen. Das soziale Engagement der Kirche ist auf freiwillige Helfer angewiesen. Gemeinnützige ökumenische Stiftungen der Kirche: » Basler Stiftung für Diakonie » Basler Stiftung für Kirchliche Denkmalpflege Einzelne Kirchgemeinden oder Fachstellen der Kirche können direkt unterstützt werden. Organisation der ERK-BS Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt versteht sich als Teil der weltweiten Christenheit. «Die Grundlage ihrer Lehre ist Jesus Christus und sein Evangelium» – so hält es die Kirchenverfassung fest. Zum Selbstverständnis der reformierten Kirche zählt, dass sich ihre Mitglieder «eine persönliche, auf Überlegung und Erfahrung gegründete Überzeugung bilden». Kirche ist somit keine vorgefasste Doktrin, sondern entsteht immer wieder neu aus dem lebendigen Beispiel ihrer Mitglieder. Die drei zentralen Säulen einer christlichen Kirche sind Verkündigung, Diakonie und Gemeinschaft. Selbstständige Kirche Im Jahre 1529 wurde die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt unter Mitwirkung des Basler Reformators Johannes Oekolampad begründet. Fast 400 Jahre lang war sie Staatskirche. Seit 1911 ist sie – als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Steuerhoheit – unabhängig. Reformator An der Wiege der reformierten Kirche unseres Kantons steht der Basler Reformator Johannes Oekolampad (1482–1531). Aus seinen Predigten vernehmen wir auch heute noch den leidenschaftlichen Ruf nach innerer Erneuerung: «Die Erhöhung der Kirche besteht nicht in Gold und Silber, in der üppigen Prachtentfaltung dieser Welt, sondern im Glauben, im Durchhalten, in der Liebe, in der Kraft der Werke, in lebendigen Taten, in Gaben und Gnade.» Baudenkmäler Zu den sichtbaren Zeichen der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt gehören 85 Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser und Sigristenwohnungen. Darunter hat es zahlreiche Baudenkmäler, die das Gesicht unserer Stadt prägen: Dazu zählen neben dem Münster, als Wahrzeichen von Basel, die Innerstadtkirchen der Kirchgemeinde Basel West, St. Theodor, sowie zahlreiche Kirchen und Kirchgemeindehäuser in den Aussenquartieren. Struktur Mit ihren rund 31'400 Mitgliedern erreicht die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt die Einwohnerzahl eines kleinen schweizerischen Kantons: Sie käme in der Rangliste zwischen Glarus und Appenzell Ausserrhoden zu liegen. Der Vergleich mit einem Kanton kommt nicht von ungefähr: In ihrem Aufbau und ihrer Funktionsweise ist die Evangelisch-reformierte Kirche einem demokratischen Staatswesen nachgebildet. Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt ist, wer in der Kirche getauft wurde oder ihr beigetreten ist. Die Mitgliedschaft wird aufgehoben durch Tod, Wegzug oder schriftlich erklärten Austritt. Die Kirche ist in sieben Kirchgemeinden gegliedert, die jeweils von einem Kirchenvorstand geführt werden. Das Parlament der Kirche ist die Synode. Sie besteht aus 80 Frauen und Männern (Synodalen), die von allen stimmberechtigten Kirchenmitgliedern für jeweils vier Jahre gewählt werden. Die Synode wählt ihrerseits den neunköpfigen Kirchenrat, die Exekutive, die einer Kantonsregierung entspricht. Dem Kirchenrat unterstehen die kantonalkirchlichen Dienste und die Kirchenverwaltung. Diese Abteilungen, Ämter und Dienste entsprechen der Verwaltung und den Departementen eines Kantons. Eine besondere Stellung gibt die Kirchenverfassung den offiziellen Versammlungen zweier Berufsgruppen: Die gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer bilden das so genannte «Pfarrkapitel», die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Aufgaben im Sozialbereich gehören dem «Diakoniekapitel» an. Früher war in der Verfassung nur vom «Pfarrkapitel» die Rede. Seit einigen Jahren sind die beiden «Kapitel» nun gleichberechtigt, was in der Schweizer Kirchenlandschaft einmalig ist. Kirchliches Leben durchzieht vielfach unsichtbar Bereiche unseres Kantons. Einrichtungen wie beispielsweise der Verein für Drogenhilfe, der Verein Gassenarbeit und die Gassenküche sind aus kirchlicher Initiative entstanden. Kirchenverwaltung Die Kirchenverwaltung ist das Dienstleistungszentrum der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt. Ihr Domizil ist im Münsterhof und im Bischofshof, dem ehemaligen Basler Bischofssitz, neben dem Münster. Insgesamt sind dort 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorwiegend in Teilzeit beschäftigt. Steuerabteilung Die Steuerabteilung betreut die steuerpflichtigen Mitglieder und berät sie in Kirchensteuerfragen sowie in allen Belangen, die ihre Mitgliedschaft betreffen. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Anerkennung durch den Staat ist die Evangelisch-reformierte Kirche berechtigt, von ihren Mitgliedern Kirchensteuern zu erheben. Der Beitrag ist abhängig von ihrem Einkommen. Er wird jedes Jahr neu festgelegt und beträgt seit einigen Jahren unverändert 8 Prozent der kantonalen Einkommenssteuer. Rechnungswesen und Finanzen In der Abteilung Rechnungswesen werden die Planung, das Budget sowie die Jahresrechnung nach Kostenarten und Funktionen erstellt. Ebenso werden die Buchungsvorgänge der kirchlichen Stiftungen erfasst und Jahresrechnungen erstellt. Die Abteilung Rechnungswesen ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Buchführung der geldwirksamen Geschäftsfälle. In ihr wird die Jahresrechnung nach Kostenarten und nach Funktionen erstellt. Ausserdem untersteht ihr die Aufgabe zur Erstellung des Budgets sowie der Finanz-Planung. Neben der Jahresrechnung der ERK bestehen mehrere kirchliche Stiftungen und Fondsrechnungen. Ausserdem unterstützt die Abteilung Rechnungswesen bei Bedarf die Gemeinden oder andere kirchennahe Organisationen. Die Abteilung hat eine Finanzbuchhaltung, eine Lohn-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung. Sie überwacht ausserdem die Finanzen der Kirche. Personal Die Lohnbuchhaltung sorgt für die Auszahlung der Löhne an die Mitarbeitenden, die mehrheitlich teilzeitlich angestellt sind, sowie für die Auszahlung der Renten. Die Anstellungsverträge werden durch die Personalabteilung erstellt. Die Personalkoordinatorin steht für Personalfragen zur Verfügung. Als anerkannte Mediatorin des schweizerischen Dachverbandes für Mediation vermittelt sie auch in Konflikten. Liegenschaftsverwaltung Die Liegenschaftsverwaltung bewirtschaftet und verwaltet sämtliche kirchlichen Gebäude und Liegenschaften in administrativer und planerischer Hinsicht nach Vorgaben des Kirchenrates. Die Liegenschaftsverwaltung arbeitet eng mit den Bauverwaltern und dem Rechnungswesen der Kirchenverwaltung zusammen, aber sie ist auch im steten Kontakt mit den Kirchenvorständen und mit dem zuständigen Mitglied des Kirchenrates. Zuhanden des Kirchenrates stellt die Liegenschaftsverwaltung Entscheidungsgrundlagen bereit für die mittel- und langfristige Planung des Liegenschaftsbestandes. Die Bauverwaltung, die in vielen Bereichen unmittelbar mit der Kirchenverwaltung zusammenarbeitet, ist aus organisatorischen Gründen hier nicht aufgeführt.

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KircheEvangelischKirchgemeinde Evang.-Ref.Pfarramt Evang.-Ref.Pfarramt
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Ich und die Kirche Wie werde ich Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Durch Abstammung • Wenn die Eltern Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche sind • Wenn die Mutter Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist • Bei verheirateten Eltern, wenn der Vater Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist und die Mutter keiner anderen Kirche angehört Durch Zuzug • Wenn Sie sich bei Ihrem Zuzug nach Basel beim Kanton als "evangelisch-reformiert" anmelden Durch Beitritt • Wenn Sie unserer Kirche zu einem späteren Zeitpunkt beitreten Wie trete ich der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt bei? Durch eine Beitrittserklärung, welche an den/die Gemeindepfarrer/in oder an die Kirchenverwaltung zu senden ist. Sie finden das Beitrittsformular als PDF am Ende dieser Seite. Wann endet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Ihre Mitgliedschaft bei der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt endet bei Wegzug aus dem Kantonsgebiet oder durch den schriftlich erklärten Austritt an die Kirchenverwaltung. Die Kirchensteuerpflicht endet am letzten Tag der dem Austritt vorangehenden Steuerperiode. Wieviele Mitglieder hat die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt? Unsere Kirche hat rund 23'941 Mitglieder. Diese sind in sieben Kirchgemeinden zuhause, welche sich geografisch über das gesamte Kantonsgebiet verteilen. Was bedeutet die Mitgliedschaft? Warum ist sie wichtig? Unsere Kirche hat den Auftrag, den Frieden Gottes im Geist des Evangeliums in Wort und Tat zu bezeugen. Ihre Mitglieder tragen diesen Auftrag ideell und materiell mit. Sie helfen mit, einen wichtigen kulturellen Wurzelstrang unserer Gesellschaft zu erhalten. Zudem unterstützen sie das Engagement der Kirche im sozialen Bereich und die Erhaltung der historischen Bauten. Was bringt die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt dem Mitglied konkret? Sie können in unserer Kirche Ihren Glauben in Freiheit leben und gestalten. Dazu bietet das kirchliche Leben vielfältige Möglichkeiten: im gemeinsamen Feiern des Gottesdienstes und der christlichen Festtage, in Andachten und Meditationen, in der Erwachsenenbildung, in der Kinder-, Jugend- und Altersarbeit, in der Diakonie. Sie können sich gemeinsam mit anderen Menschen mit religiösen, spirituellen, persönlichen und gesellschaftlichen Fragen auseinander setzen. Bezugspunkt dafür ist die biblische und christliche Überlieferung. Sie liefert wichtige Impulse für die Gestaltung unseres Lebens und unserer Gesellschaft. An verschiedenen wichtigen Lebensstationen bietet Ihnen die Kirche Begleitung an und kann dabei aus einem reichen Fundus ritueller Gestaltungsformen schöpfen: bei der Taufe als Feier des Lebensanfangs, bei der Konfirmation im Prozess des Erwachsenwerdens, bei der Trauung als Segnung der Beziehung zweier Menschen und beim Abschiednehmen. Für Menschen in schwierigen Lebenssituationen besteht das Angebot von Seelsorge und Beratung durch Pfarrer und Pfarrerinnen unserer Kirche, sei es in der Gemeinde, im Spital oder in den verschiedenen Beratungsstellen. Bei zahlreichen Anlässen in den Gemeinden gibt es regelmässig die Möglichkeit für zwischenmenschliche Kontakte. Über die verschiedenen Angebote können Sie sich im kirchlichen Publikationsorgan, dem Kirchenboten, der allen reformierten Haushaltungen zugestellt wird oder hier informieren. Informationen zum Gottesdienstangebot können Sie auch der Freitagsausgabe der «Basler Zeitung» entnehmen. Wie kann ich mich in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt engagieren? Unsere Kirche beschäftigt zwar eine Reihe von bezahlten Mitarbeitenden, sie wird jedoch hauptsächlich von der Arbeit Freiwilliger mitgetragen, die sich im Kirchgemeindevorstand engagieren, Anlässe organisieren, Gottesdienste mitgestalten, im Sozialbereich tätig sind u.v.m. Auch mit ihrer Kirchensteuer unterstützen Sie die Arbeit der Kirche. Was kostet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt Der Steuersatz unserer Kirche wird jährlich neu bestimmt. Er liegt momentan bei acht Prozent der staatlichen Einkommenssteuer. Wie kann ich mich auch als Nichtmitglied für unsere Kirche engagieren? Wer sich nicht mit der Kirche als ganzes identifizieren kann oder will, gewisse Aufgaben der Kirche aber für unterstützungswürdig hält, kann auch als Nichtmitglied spenden oder mithelfen. Das soziale Engagement der Kirche ist auf freiwillige Helfer angewiesen. Gemeinnützige ökumenische Stiftungen der Kirche: » Basler Stiftung für Diakonie » Basler Stiftung für Kirchliche Denkmalpflege Einzelne Kirchgemeinden oder Fachstellen der Kirche können direkt unterstützt werden. Organisation der ERK-BS Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt versteht sich als Teil der weltweiten Christenheit. «Die Grundlage ihrer Lehre ist Jesus Christus und sein Evangelium» – so hält es die Kirchenverfassung fest. Zum Selbstverständnis der reformierten Kirche zählt, dass sich ihre Mitglieder «eine persönliche, auf Überlegung und Erfahrung gegründete Überzeugung bilden». Kirche ist somit keine vorgefasste Doktrin, sondern entsteht immer wieder neu aus dem lebendigen Beispiel ihrer Mitglieder. Die drei zentralen Säulen einer christlichen Kirche sind Verkündigung, Diakonie und Gemeinschaft. Selbstständige Kirche Im Jahre 1529 wurde die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt unter Mitwirkung des Basler Reformators Johannes Oekolampad begründet. Fast 400 Jahre lang war sie Staatskirche. Seit 1911 ist sie – als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Steuerhoheit – unabhängig. Reformator An der Wiege der reformierten Kirche unseres Kantons steht der Basler Reformator Johannes Oekolampad (1482–1531). Aus seinen Predigten vernehmen wir auch heute noch den leidenschaftlichen Ruf nach innerer Erneuerung: «Die Erhöhung der Kirche besteht nicht in Gold und Silber, in der üppigen Prachtentfaltung dieser Welt, sondern im Glauben, im Durchhalten, in der Liebe, in der Kraft der Werke, in lebendigen Taten, in Gaben und Gnade.» Baudenkmäler Zu den sichtbaren Zeichen der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt gehören 85 Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser und Sigristenwohnungen. Darunter hat es zahlreiche Baudenkmäler, die das Gesicht unserer Stadt prägen: Dazu zählen neben dem Münster, als Wahrzeichen von Basel, die Innerstadtkirchen der Kirchgemeinde Basel West, St. Theodor, sowie zahlreiche Kirchen und Kirchgemeindehäuser in den Aussenquartieren. Struktur Mit ihren rund 31'400 Mitgliedern erreicht die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt die Einwohnerzahl eines kleinen schweizerischen Kantons: Sie käme in der Rangliste zwischen Glarus und Appenzell Ausserrhoden zu liegen. Der Vergleich mit einem Kanton kommt nicht von ungefähr: In ihrem Aufbau und ihrer Funktionsweise ist die Evangelisch-reformierte Kirche einem demokratischen Staatswesen nachgebildet. Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt ist, wer in der Kirche getauft wurde oder ihr beigetreten ist. Die Mitgliedschaft wird aufgehoben durch Tod, Wegzug oder schriftlich erklärten Austritt. Die Kirche ist in sieben Kirchgemeinden gegliedert, die jeweils von einem Kirchenvorstand geführt werden. Das Parlament der Kirche ist die Synode. Sie besteht aus 80 Frauen und Männern (Synodalen), die von allen stimmberechtigten Kirchenmitgliedern für jeweils vier Jahre gewählt werden. Die Synode wählt ihrerseits den neunköpfigen Kirchenrat, die Exekutive, die einer Kantonsregierung entspricht. Dem Kirchenrat unterstehen die kantonalkirchlichen Dienste und die Kirchenverwaltung. Diese Abteilungen, Ämter und Dienste entsprechen der Verwaltung und den Departementen eines Kantons. Eine besondere Stellung gibt die Kirchenverfassung den offiziellen Versammlungen zweier Berufsgruppen: Die gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer bilden das so genannte «Pfarrkapitel», die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Aufgaben im Sozialbereich gehören dem «Diakoniekapitel» an. Früher war in der Verfassung nur vom «Pfarrkapitel» die Rede. Seit einigen Jahren sind die beiden «Kapitel» nun gleichberechtigt, was in der Schweizer Kirchenlandschaft einmalig ist. Kirchliches Leben durchzieht vielfach unsichtbar Bereiche unseres Kantons. Einrichtungen wie beispielsweise der Verein für Drogenhilfe, der Verein Gassenarbeit und die Gassenküche sind aus kirchlicher Initiative entstanden. Kirchenverwaltung Die Kirchenverwaltung ist das Dienstleistungszentrum der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt. Ihr Domizil ist im Münsterhof und im Bischofshof, dem ehemaligen Basler Bischofssitz, neben dem Münster. Insgesamt sind dort 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorwiegend in Teilzeit beschäftigt. Steuerabteilung Die Steuerabteilung betreut die steuerpflichtigen Mitglieder und berät sie in Kirchensteuerfragen sowie in allen Belangen, die ihre Mitgliedschaft betreffen. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Anerkennung durch den Staat ist die Evangelisch-reformierte Kirche berechtigt, von ihren Mitgliedern Kirchensteuern zu erheben. Der Beitrag ist abhängig von ihrem Einkommen. Er wird jedes Jahr neu festgelegt und beträgt seit einigen Jahren unverändert 8 Prozent der kantonalen Einkommenssteuer. Rechnungswesen und Finanzen In der Abteilung Rechnungswesen werden die Planung, das Budget sowie die Jahresrechnung nach Kostenarten und Funktionen erstellt. Ebenso werden die Buchungsvorgänge der kirchlichen Stiftungen erfasst und Jahresrechnungen erstellt. Die Abteilung Rechnungswesen ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Buchführung der geldwirksamen Geschäftsfälle. In ihr wird die Jahresrechnung nach Kostenarten und nach Funktionen erstellt. Ausserdem untersteht ihr die Aufgabe zur Erstellung des Budgets sowie der Finanz-Planung. Neben der Jahresrechnung der ERK bestehen mehrere kirchliche Stiftungen und Fondsrechnungen. Ausserdem unterstützt die Abteilung Rechnungswesen bei Bedarf die Gemeinden oder andere kirchennahe Organisationen. Die Abteilung hat eine Finanzbuchhaltung, eine Lohn-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung. Sie überwacht ausserdem die Finanzen der Kirche. Personal Die Lohnbuchhaltung sorgt für die Auszahlung der Löhne an die Mitarbeitenden, die mehrheitlich teilzeitlich angestellt sind, sowie für die Auszahlung der Renten. Die Anstellungsverträge werden durch die Personalabteilung erstellt. Die Personalkoordinatorin steht für Personalfragen zur Verfügung. Als anerkannte Mediatorin des schweizerischen Dachverbandes für Mediation vermittelt sie auch in Konflikten. Liegenschaftsverwaltung Die Liegenschaftsverwaltung bewirtschaftet und verwaltet sämtliche kirchlichen Gebäude und Liegenschaften in administrativer und planerischer Hinsicht nach Vorgaben des Kirchenrates. Die Liegenschaftsverwaltung arbeitet eng mit den Bauverwaltern und dem Rechnungswesen der Kirchenverwaltung zusammen, aber sie ist auch im steten Kontakt mit den Kirchenvorständen und mit dem zuständigen Mitglied des Kirchenrates. 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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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 Geschlossen – Öffnet montag um 08:00
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Wirtschafts-Treuhand AG

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Wirtschafts-Treuhand AG

Arnold Böcklin-Strasse 25, 4051 Basel
HERZLICH WILLKOMMEN

Massgeschneiderte Betreuung für Ihre Treuhandgeschäfte. Erfolg ist abhängig von den richtigen Partnern, umfassendem Know-how und der Fähigkeit, auf individuelle Anforderungen einzugehen. Wer im richtigen Moment Menschen findet, die diesen Anforderungen gerecht werden, für den können sich neue Türen öffnen. Unsere Dienstleistungen: Steuerberatung Verwandeln Sie Ihre Steuerpflicht in einen wohl kalkulierten unternehmerischen Vorteil. Unsere Steuerberatung beinhaltet Steuererklärung, Steuerplanung und Steueroptimierung. Steuern gehören im unternehmerischen Alltag zu den ungeliebten Nebensächlichkeiten. In der Hand von Experten, kann das Planen und Optimieren der zu entrichtenden Abgaben zu einem wichtigen betriebswirtschaftlichen Faktor werden. Wie Sie Steuern vorteilhaft planen, in Ihre finanziellen Überlegungen mit einbezieht, prüfen und optimieren ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Unsere Experten entwickeln individuelle Lösungen für Unternehmen und Privatpersonen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Unsere Leistungen im Überblick: • Steuerplanung und Steueroptimierung • Steuerdeklarationen für natürliche und juristische Personen • Verhandlungen mit Steuerbehörden • Erheben von Einsprachen und Rekursen • Mehrwertsteuerberatung • Fiskalvertreter Buchführung/Rechnungswesen Die kaufmännische Buchführung ist die Basis für eine verlässliche Gewinnermittlung – von der Jahresrechnung über die Lohnbuchhaltung bis zur Abschlussberatung. Nicht jedes Unternehmen verfügt über die Kapazitäten die Buchführung mit eigenen Mitarbeitern Im Haus durchzuführen. Die WIRTSCHAFTS -TREUHAND AG übernimmt gerne Ihre Buchführung, entlastet Sie und macht den Weg frei – damit Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können. Unsere Experten machen es Ihnen so einfach wie möglich und führen Ihre Buchhaltung auch auf Ihrer Buchhaltungssoftware durch. Unsere Leistungen im Überblick: Finanzbuchhaltung • Führen des Hauptbuches, der Debitoren- und Kreditoren-Nebenbücher • Bereitstellung von Zahlungen (z.B. DTA) • Debitorenbewirtschaftung • Erstellung der MWST-Abrechnungen • Erstellung des Jahresabschlusses sowie Zwischenabschlüsse • Liquiditätsplanung • Selbstständiger Zugriff auf unser Buchhaltungssystem über unser Web-Portal Lohnbuchhaltung • Führen der Lohnbuchhaltung inkl. monatlicher Lohnabrechnungen • Erstellung der Quellensteuerabrechnungen, der Lohnausweise und Sozialversicherungsabrechnungen • Bereitstellung des DTA’s • Erledigen der notwendigen Korrespondenz sowie auch administrative Unterstützung bei Ein- und Austritten, resp. Meldung dessen an die Sozialversicherungsanstalten Abschlussberatung: • Steuerliche Optimierung? • Bewertungsfragen? • Optimale Darstellung der Jahresabrechnung? Wir nehmen uns gerne Zeit, diese Fragen zu beantworten. Individuell und exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Betriebwirtschaftliche Auswertung: Gerne erarbeiten wir mit Ihnen Kennzahlen, Mittelflussrechnungen oder ähnliche Auswertungen, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind und Sie bei der Führung des Unternehmens unterstützen. Temporäre Stellvertretung: Bei Personalengpässen im Bereich Rechnungswesen unterstützen wir Sie gerne durch erfahrene Fachkräfte. So halten Sie Ihre Finanzbuchhaltung inklusive Nebenbücher, Debitoren, Kreditoren und Löhne à jour. EKW Buchhaltung und Beratung für Schweizer Tankstellen und Garagen – der optimale Überblick für Ihre wirtschaftliche Situation. Das EKW-System ist eine von der WIRTSCHAFTS-TREUHAND AG entwickelte Kombination aus Buchhaltung und betriebswirtschaftlicher Auswertung für Tankstellen und Garagen. Seit 1975 auf dem Markt, wird das System kontinuierlich aktualisiert und ist sehr einfach in der Handhabung. Ihre Eingaben erfolgen durch einen webbasierten Zugang. Die Auswertung der erfassten Daten ermöglicht Ihnen eine optimale Übersicht Ihrer wirtschaftlichen Gesamtsituation. Als erprobtes Informations- und Führungsinstrument berücksichtigt das EKW-System die Besonderheiten des Schweizer Marktes. Unsere Leistungen im Überblick: • Jahresabschluss • Steuerberatung • Mehrwertsteuerabrechnung • Sozialversicherungsabgaben • Beratung Personalfragen • Budgetierung • Gründungen, Umwandlungen, Liquidationen Wirtschaftsprüfung Betrachten Sie Wirtschaftsprüfung und Revision als unternehmerische Chance. Unsere Leistungen für Aktiengesellschaften, GmbHs, Stiftungen und Vereine. Wer seine Zahlen kennt, ist klar im Vorteil. Unternehmerische Risiken können so frühzeitig erkannt, Chancen wahrgenommen und Mehrwerte geschaffen werden. Die WIRTSCHAFTS-TREUHAND AG ist als zugelassene Revisionsexpertin bei der eidgenössischen Revisionsaufsicht registriert. Verlassen Sie sich auf die langjährige Erfahrung unserer Revisionsexperten oder Revisoren. Profitieren Sie von unserer Spezialisierung auf kleine und mittelgrosse Unternehmen – und vom Vorteil der ganzheitlichen Mandatsbetreuung. Eine betreuende Person setzt ihr umfassendes Wissen ein, um Ihre Interessen in unterschiedlichsten Dienstleistungsbereichen zu sichern. Unsere Leistungen im Überblick: • Eingeschränkte Revision als gesetzliche Revisionsstelle • Ordentliche Revision als gesetzliche Revisionsstelle • Prüfungen von Vorsorgeeinrichtungen • Review (prüferische Durchsicht) von Abschlüssen • Gründungsprüfungen • Kapitalerhöhungsprüfungen • Kapitalherabsetzungsprüfungen • Liquidationsprüfungen • Prüfungen zur Sitzverlegung in die Schweiz • Prüfungen zur Sitzverlegung ins Ausland • Prüfungen bei Aufwertungen • Prüfungen von Zwischenbilanzen bei begründeter Besorgnis einer Überschuldung (Art. 725 OR) • Prüfungen nach Fusionsgesetz • Due- Dilligence- Prüfungen Pensionskassenverwaltung und -beratung Die Verwaltung einer selbstständigen Pensionskasse kann für KMUs von Vorteil sein. Unsere Experten unterstützen Sie in den Bereichen allgemeine Beratung, Geschäftsführung von Vorsorgeeinrichtungen, technische Verwaltung und im Rechnungswesen. Eine eigene selbständige Pensionskasse kann für ein KMU-Unternehmen durchaus Sinn machen. Die Verwaltung einer Vorsorgeeinrichtung hat sich in den letzten Jahren zunehmend zu einer komplexen Tätigkeit entwickelt. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung und Verwaltung von kleinen bis mittleren Pensionskassen können wir Ihnen bei der Errichtung einer neuen, bei der Verwaltung oder bei der Reorganisation einer bestehenden Pensionskasse beratend und kompetent zur Seite stehen. Unsere Leistungen im Überblick: • Geschäftsführung von Vorsorgeeinrichtungen • Technische Verwaltung • Rechnungswesen • Allgemeine Beratung im Bereich der Vorsorge Geschäftsführung • Auskunftserteilung an Versicherte und Rentner • Berichterstattung an den Stiftungsrat • Organisation und Teilnahme an Stiftungsratssitzungen sowie Protokollführung • Unterstützung des Stiftungsrates • Kontakt mit Aufsichtsbehörden und Rückversicherungen Technische Verwaltung • Führen des Versichertenbestandes mit unserer modernen Software (Beitrags- und Leistungsprimat) • Bearbeiten der Mutationen (Ein- und Austritte, Vorbezug im Sinne der Wohneigentumsförderung, Ehescheidung, etc.) • Bearbeiten von Vorsorgefällen • Führen der BVG-Schattenrechnung • Erstellen der Beitragslisten zur Einforderung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge • Erstellen der jährlichen Versichertenausweise Rechnungswesen • Führen der Finanzbuchhaltung • Abwicklung des Zahlungsverkehrs • Liquiditätsplanung • Erstellen der Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER 26 Allgemeine Beratung im Bereich der Vorsorge Der Bereich der Vorsorge im Rahmen der 2. Säule wird für ein Unternehmen immer wichtiger, denn nebst der AHV wird diese Säule der Vorsorge in Zukunft für alle Mitarbeitenden die Absicherung der Existenz im Alter sein. Die Ausgestaltung der 2. Säule ist deshalb ein wichtiger Punkt beim Auftritt am Arbeitsmarkt. Wir unterstützen Sie gerne und arbeiten auf diesem Gebiet auch mit externen Pensionskassenexperten zusammen, damit wir Sie umfassend und vor allem neutral beraten können. Unternehmensberatung Unternehmen bewerten, Organisationsabläufe optimieren, Kosten überprüfen und betriebswirtschaftliche Chancen nutzen. Das Ziel unserer Unternehmensberatung ist, Ihre Profitabilität zu steigern. Betriebswirtschaftliche Optimierungen beginnen mit dem kritischen Blick unserer erfahrenen Experten auf Prozesse und Abläufe in Ihrem Unternehmen. Um den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens zu steigern, müssen Strukturen überprüft, optimiert oder gegebenenfalls neu ausgerichtet werden. Die notwendigen Massnahmen betreffen meist ganz unterschiedliche Bereiche – von der Controlling- über die Organisations- bis zur betriebswirtschaftlichen Beratung. Detailanalysen können genau so entscheidend sein, wie der Blick fürs Ganze. Unsere Leistungen im Überblick: Unternehmensberatung • Unternehmensbewertung • Organisationsberatung • Controllingberatung auf Zeit • Betriebswirtschaftliche Beratung Controllingberatung • Budgeterstellung und –kontrolle (inkl. Abweichungsanalyse) • Finanz- und Investitionspläne • Implementierung eines betrieblichen Rechnungswesens Organisationsberatung • Gründung einer Firma • Reorganisation einer bestehenden Firma und/oder des Rechnungswesens • Umwandlung der Rechtsform einer Gesellschaft Unternehmenskauf/-verkauf • Beratung beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens • Planung und Begleitung von Nachfolgeregelung • Ermittlung eines verlässlichen Unternehmenswertes (marktgerechter Schiedswert oder Parteigutachten) Betriebswirtschaftliche Beratung • Für Spezialprobleme stellen wir Ihnen unser umfangreiches betriebswirtschaftliches Wissen und unsere ganze Erfahrung zur Verfügung • Begleitung bei Gründung, Sanierung und Liquidation von Gesellschaften Diverse Dienstleistungen • Übernahme von Sachwaltermandaten im Konkurs oder Nachlass • Testamentsvollstreckungen • Post-/Domiziladresse • Etc

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TreuhandSteuerberatungWirtschaftsprüfungUnternehmensberatungBuchhaltungsbüro
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Massgeschneiderte Betreuung für Ihre Treuhandgeschäfte. Erfolg ist abhängig von den richtigen Partnern, umfassendem Know-how und der Fähigkeit, auf individuelle Anforderungen einzugehen. Wer im richtigen Moment Menschen findet, die diesen Anforderungen gerecht werden, für den können sich neue Türen öffnen. Unsere Dienstleistungen: Steuerberatung Verwandeln Sie Ihre Steuerpflicht in einen wohl kalkulierten unternehmerischen Vorteil. Unsere Steuerberatung beinhaltet Steuererklärung, Steuerplanung und Steueroptimierung. Steuern gehören im unternehmerischen Alltag zu den ungeliebten Nebensächlichkeiten. In der Hand von Experten, kann das Planen und Optimieren der zu entrichtenden Abgaben zu einem wichtigen betriebswirtschaftlichen Faktor werden. Wie Sie Steuern vorteilhaft planen, in Ihre finanziellen Überlegungen mit einbezieht, prüfen und optimieren ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Unsere Experten entwickeln individuelle Lösungen für Unternehmen und Privatpersonen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Unsere Leistungen im Überblick: • Steuerplanung und Steueroptimierung • Steuerdeklarationen für natürliche und juristische Personen • Verhandlungen mit Steuerbehörden • Erheben von Einsprachen und Rekursen • Mehrwertsteuerberatung • Fiskalvertreter Buchführung/Rechnungswesen Die kaufmännische Buchführung ist die Basis für eine verlässliche Gewinnermittlung – von der Jahresrechnung über die Lohnbuchhaltung bis zur Abschlussberatung. Nicht jedes Unternehmen verfügt über die Kapazitäten die Buchführung mit eigenen Mitarbeitern Im Haus durchzuführen. Die WIRTSCHAFTS -TREUHAND AG übernimmt gerne Ihre Buchführung, entlastet Sie und macht den Weg frei – damit Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können. Unsere Experten machen es Ihnen so einfach wie möglich und führen Ihre Buchhaltung auch auf Ihrer Buchhaltungssoftware durch. Unsere Leistungen im Überblick: Finanzbuchhaltung • Führen des Hauptbuches, der Debitoren- und Kreditoren-Nebenbücher • Bereitstellung von Zahlungen (z.B. DTA) • Debitorenbewirtschaftung • Erstellung der MWST-Abrechnungen • Erstellung des Jahresabschlusses sowie Zwischenabschlüsse • Liquiditätsplanung • Selbstständiger Zugriff auf unser Buchhaltungssystem über unser Web-Portal Lohnbuchhaltung • Führen der Lohnbuchhaltung inkl. monatlicher Lohnabrechnungen • Erstellung der Quellensteuerabrechnungen, der Lohnausweise und Sozialversicherungsabrechnungen • Bereitstellung des DTA’s • Erledigen der notwendigen Korrespondenz sowie auch administrative Unterstützung bei Ein- und Austritten, resp. Meldung dessen an die Sozialversicherungsanstalten Abschlussberatung: • Steuerliche Optimierung? • Bewertungsfragen? • Optimale Darstellung der Jahresabrechnung? Wir nehmen uns gerne Zeit, diese Fragen zu beantworten. Individuell und exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Betriebwirtschaftliche Auswertung: Gerne erarbeiten wir mit Ihnen Kennzahlen, Mittelflussrechnungen oder ähnliche Auswertungen, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind und Sie bei der Führung des Unternehmens unterstützen. Temporäre Stellvertretung: Bei Personalengpässen im Bereich Rechnungswesen unterstützen wir Sie gerne durch erfahrene Fachkräfte. So halten Sie Ihre Finanzbuchhaltung inklusive Nebenbücher, Debitoren, Kreditoren und Löhne à jour. EKW Buchhaltung und Beratung für Schweizer Tankstellen und Garagen – der optimale Überblick für Ihre wirtschaftliche Situation. Das EKW-System ist eine von der WIRTSCHAFTS-TREUHAND AG entwickelte Kombination aus Buchhaltung und betriebswirtschaftlicher Auswertung für Tankstellen und Garagen. Seit 1975 auf dem Markt, wird das System kontinuierlich aktualisiert und ist sehr einfach in der Handhabung. Ihre Eingaben erfolgen durch einen webbasierten Zugang. Die Auswertung der erfassten Daten ermöglicht Ihnen eine optimale Übersicht Ihrer wirtschaftlichen Gesamtsituation. Als erprobtes Informations- und Führungsinstrument berücksichtigt das EKW-System die Besonderheiten des Schweizer Marktes. Unsere Leistungen im Überblick: • Jahresabschluss • Steuerberatung • Mehrwertsteuerabrechnung • Sozialversicherungsabgaben • Beratung Personalfragen • Budgetierung • Gründungen, Umwandlungen, Liquidationen Wirtschaftsprüfung Betrachten Sie Wirtschaftsprüfung und Revision als unternehmerische Chance. Unsere Leistungen für Aktiengesellschaften, GmbHs, Stiftungen und Vereine. Wer seine Zahlen kennt, ist klar im Vorteil. Unternehmerische Risiken können so frühzeitig erkannt, Chancen wahrgenommen und Mehrwerte geschaffen werden. Die WIRTSCHAFTS-TREUHAND AG ist als zugelassene Revisionsexpertin bei der eidgenössischen Revisionsaufsicht registriert. Verlassen Sie sich auf die langjährige Erfahrung unserer Revisionsexperten oder Revisoren. Profitieren Sie von unserer Spezialisierung auf kleine und mittelgrosse Unternehmen – und vom Vorteil der ganzheitlichen Mandatsbetreuung. Eine betreuende Person setzt ihr umfassendes Wissen ein, um Ihre Interessen in unterschiedlichsten Dienstleistungsbereichen zu sichern. Unsere Leistungen im Überblick: • Eingeschränkte Revision als gesetzliche Revisionsstelle • Ordentliche Revision als gesetzliche Revisionsstelle • Prüfungen von Vorsorgeeinrichtungen • Review (prüferische Durchsicht) von Abschlüssen • Gründungsprüfungen • Kapitalerhöhungsprüfungen • Kapitalherabsetzungsprüfungen • Liquidationsprüfungen • Prüfungen zur Sitzverlegung in die Schweiz • Prüfungen zur Sitzverlegung ins Ausland • Prüfungen bei Aufwertungen • Prüfungen von Zwischenbilanzen bei begründeter Besorgnis einer Überschuldung (Art. 725 OR) • Prüfungen nach Fusionsgesetz • Due- Dilligence- Prüfungen Pensionskassenverwaltung und -beratung Die Verwaltung einer selbstständigen Pensionskasse kann für KMUs von Vorteil sein. Unsere Experten unterstützen Sie in den Bereichen allgemeine Beratung, Geschäftsführung von Vorsorgeeinrichtungen, technische Verwaltung und im Rechnungswesen. Eine eigene selbständige Pensionskasse kann für ein KMU-Unternehmen durchaus Sinn machen. Die Verwaltung einer Vorsorgeeinrichtung hat sich in den letzten Jahren zunehmend zu einer komplexen Tätigkeit entwickelt. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung und Verwaltung von kleinen bis mittleren Pensionskassen können wir Ihnen bei der Errichtung einer neuen, bei der Verwaltung oder bei der Reorganisation einer bestehenden Pensionskasse beratend und kompetent zur Seite stehen. Unsere Leistungen im Überblick: • Geschäftsführung von Vorsorgeeinrichtungen • Technische Verwaltung • Rechnungswesen • Allgemeine Beratung im Bereich der Vorsorge Geschäftsführung • Auskunftserteilung an Versicherte und Rentner • Berichterstattung an den Stiftungsrat • Organisation und Teilnahme an Stiftungsratssitzungen sowie Protokollführung • Unterstützung des Stiftungsrates • Kontakt mit Aufsichtsbehörden und Rückversicherungen Technische Verwaltung • Führen des Versichertenbestandes mit unserer modernen Software (Beitrags- und Leistungsprimat) • Bearbeiten der Mutationen (Ein- und Austritte, Vorbezug im Sinne der Wohneigentumsförderung, Ehescheidung, etc.) • Bearbeiten von Vorsorgefällen • Führen der BVG-Schattenrechnung • Erstellen der Beitragslisten zur Einforderung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge • Erstellen der jährlichen Versichertenausweise Rechnungswesen • Führen der Finanzbuchhaltung • Abwicklung des Zahlungsverkehrs • Liquiditätsplanung • Erstellen der Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER 26 Allgemeine Beratung im Bereich der Vorsorge Der Bereich der Vorsorge im Rahmen der 2. Säule wird für ein Unternehmen immer wichtiger, denn nebst der AHV wird diese Säule der Vorsorge in Zukunft für alle Mitarbeitenden die Absicherung der Existenz im Alter sein. Die Ausgestaltung der 2. Säule ist deshalb ein wichtiger Punkt beim Auftritt am Arbeitsmarkt. Wir unterstützen Sie gerne und arbeiten auf diesem Gebiet auch mit externen Pensionskassenexperten zusammen, damit wir Sie umfassend und vor allem neutral beraten können. Unternehmensberatung Unternehmen bewerten, Organisationsabläufe optimieren, Kosten überprüfen und betriebswirtschaftliche Chancen nutzen. Das Ziel unserer Unternehmensberatung ist, Ihre Profitabilität zu steigern. Betriebswirtschaftliche Optimierungen beginnen mit dem kritischen Blick unserer erfahrenen Experten auf Prozesse und Abläufe in Ihrem Unternehmen. Um den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens zu steigern, müssen Strukturen überprüft, optimiert oder gegebenenfalls neu ausgerichtet werden. Die notwendigen Massnahmen betreffen meist ganz unterschiedliche Bereiche – von der Controlling- über die Organisations- bis zur betriebswirtschaftlichen Beratung. Detailanalysen können genau so entscheidend sein, wie der Blick fürs Ganze. Unsere Leistungen im Überblick: Unternehmensberatung • Unternehmensbewertung • Organisationsberatung • Controllingberatung auf Zeit • Betriebswirtschaftliche Beratung Controllingberatung • Budgeterstellung und –kontrolle (inkl. 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