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DUFOUR Advokatur AG

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Dufourstrasse 49, 4052 Basel
DUFOUR Advokatur AG

Als Anwaltskanzlei beraten wir sowohl Firmen als auch Private. Wir suchen und realisieren individuelle, praktikable Lösungen. Wir beraten Sie, helfen Ihnen und Ihrer Firma, die rechtlichen Aspekte zu strukturieren, verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie auch vor Gerichten und Behörden. Wir sind in vielfältigen Gebieten tätig wie namentlich Life Sciences, Unternehmensrecht, Compliance, Markenschutz, Lizenzen, Kunstmarkt, Vertrieb, Logistik und Immobilien. Bedeutende Schwerpunkte unserer Kanzlei sind vor allem auch (gemeinnützige) Stiftungen, Nonprofit-Organisationen und Pensionskassen sowie IP und IT. Unser Erfahrungskapital können wir zum Beispiel in den folgenden Bereichen und Branchen für Sie einsetzen: • Arbeitsrecht, Personalwesen • Erbrecht: Testamente, Ehe- und Erbverträge • Erbrecht: Willensvollstreckung, Erbteilung • Firmen: Gründung, Umstrukturierung, Fusion • Firmen: Kauf, Verkauf, Beteiligung, Investition • Haftung bei Firmen und Pensionskassen • Immobilien: Bau, Kauf, Verkauf, Miete • Industrie: Life Sciences, Pharma, Chemie • Kunstwerke: Kunsthandel, Kunstsammlungen • Lobbying, Netzwerke, Politik • Marken, IT, Copyright, Lizenzen, Patente • Nonprofit-Organisationen, Vereine, Verbände • Pensionskassen, Vorsorge, Wohlfahrtsfonds Sanierungen, Liquidationen, BVG • Sponsoring, Spenden, Schenken • Stiftungen: Errichtung, Verwaltung, Änderung • Stiftungen: Steuerbefreiung, Aufsichtsrecht • Verträge: Gestaltung und Umsetzung

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AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungStiftungRechtsauskunftAdvokatur- und Notariatsbüro
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Als Anwaltskanzlei beraten wir sowohl Firmen als auch Private. Wir suchen und realisieren individuelle, praktikable Lösungen. Wir beraten Sie, helfen Ihnen und Ihrer Firma, die rechtlichen Aspekte zu strukturieren, verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie auch vor Gerichten und Behörden. Wir sind in vielfältigen Gebieten tätig wie namentlich Life Sciences, Unternehmensrecht, Compliance, Markenschutz, Lizenzen, Kunstmarkt, Vertrieb, Logistik und Immobilien. Bedeutende Schwerpunkte unserer Kanzlei sind vor allem auch (gemeinnützige) Stiftungen, Nonprofit-Organisationen und Pensionskassen sowie IP und IT. Unser Erfahrungskapital können wir zum Beispiel in den folgenden Bereichen und Branchen für Sie einsetzen: • Arbeitsrecht, Personalwesen • Erbrecht: Testamente, Ehe- und Erbverträge • Erbrecht: Willensvollstreckung, Erbteilung • Firmen: Gründung, Umstrukturierung, Fusion • Firmen: Kauf, Verkauf, Beteiligung, Investition • Haftung bei Firmen und Pensionskassen • Immobilien: Bau, Kauf, Verkauf, Miete • Industrie: Life Sciences, Pharma, Chemie • Kunstwerke: Kunsthandel, Kunstsammlungen • Lobbying, Netzwerke, Politik • Marken, IT, Copyright, Lizenzen, Patente • Nonprofit-Organisationen, Vereine, Verbände • Pensionskassen, Vorsorge, Wohlfahrtsfonds Sanierungen, Liquidationen, BVG • Sponsoring, Spenden, Schenken • Stiftungen: Errichtung, Verwaltung, Änderung • Stiftungen: Steuerbefreiung, Aufsichtsrecht • Verträge: Gestaltung und Umsetzung

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Schweiz. Patenschaft f. Berggemeinden

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Schweiz. Patenschaft f. Berggemeinden

Asylstrasse 74, 8032 Zürich
Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden

Der Solidaritätsgedanke zwi­schen Berg und Tal führ­te 1940 zur Gründung der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden und beglei­tet ihr täg­li­ches Wirken seit­her wie ein roter Faden. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das Gefälle zwi­schen wohl­ha­ben­den und wirt­schaft­lich benach­tei­lig­ten Regionen unse­res Landes abzu­bau­en und durch pro­jekt­be­zo­ge­ne Hilfe an finanz­schwa­che Gemeinden, Genossenschaften, Korporationen usw. mit­zu­hel­fen, dass die Bergregionen bewohn­bar, bewirt­schaf­tet und gepflegt bleiben. Dank der gros­sen Solidarität des Schweizervolkes kön­nen lau­fend Gesuche von Berggemeinden aus fol­gen­den Bereichen mit­un­ter­stützt werden: • Infrastrukturen (z.B. Wasser- und Abwasseranlagen, Stromversorgungen) • Massnahmen zur Pflege und Erhaltung unse­rer Alpen (z.B. Alpgebäude, Meliorationen) • Schutzvorkehrungen gegen Naturgefahren (z.B. Aufforstungen, Lawinen- und Bachverbauungen, Waldpflege) • Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten nach Naturkatastrophen • Ausbildung der jun­gen Generation (z.B. Kindergärten, Schulhäuser) • Schaffen und Erhalten nach­hal­ti­ger Arbeitsplätze Insbesondere die letz­ten bei­den Punkte ver­die­nen in den Berggebieten gros­se Aufmerksamkeit. Um sicher­zu­stel­len, dass unser Alpenraum wei­ter­hin gepflegt und genutzt wird, muss alles dar­an gesetzt wer­den, dass die jun­ge Generation ihre Heimat nicht ver­lässt. Auch Bergkinder haben Wünsche und Träume, eben­so wie die Kinder aus dem Unterland. Alle erhof­fen sich eine akti­ve und sor­gen­freie Zukunft. Was es dazu braucht? Wohl vor allem ein­mal die Chance, eige­ne Talente ent­wickeln zu kön­nen und eine eigen­stän­di­ge Persönlichkeit zu erlan­gen. Dazu gehö­ren eine gute Schulbildung und die Aussicht auf einen soli­den Arbeitsplatz in der Region. Deshalb ist für die Bergjugend ein brei­tes Bildungsangebot in der eige­nen Region unver­zicht­bar. Wenn es gelingt, auch höhe­re Lehranstalten in den Talschaften zu hal­ten bzw. dort­hin zu brin­gen, dann wer­den sich ver­mehrt auch klei­ne­re und mitt­le­re Unternehmen für gut qua­li­fi­zier­te Arbeitskräfte inter­es­sie­ren, im Alpenraum blei­ben oder sich für die­se Standorte ent­schei­den. Denn nicht zuletzt moti­viert die Ansiedlung zukunfts­träch­ti­ger Fachschulen auch die Unternehmer bei der Standortwahl. Wohin fliesst das Geld? Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden ver­mit­telt bedürf­ti­gen Bergkörperschaften finanz­star­ke Gemeinden und Gönner aus dem Unterland. Der Spender hat jeder­zeit die Möglichkeit, ein ihm ent­spre­chen­des Projekt für eine Unterstützung aus­zu­wäh­len. Dabei ent­ste­hen nicht sel­ten län­ger­fri­sti­ge Patenschaften. Andererseits lei­stet die Patenschaft pro­jekt­be­zo­ge­ne Direkthilfe aus Mitteln ihrer jähr­li­chen Sammelaktion und Erbschaften. Jedes Jahr bear­bei­tet die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden rund 350 Gesuche, die von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften ein­ge­hen. Anhand eines Fragebogens, von Projektunterlagen, Finanzierungsunterlagen, der Ortschronik usw. wird in enger Zusammenarbeit mit den zustän­di­gen Kantonen, Gemeinden und ziel­ver­wand­ten Organisationen ein objek­ti­ves Bild über die Finanzlage der Gesuchsteller, die Subventionsmöglichkeiten und die Unterstützungswürdigkeit der Projekte erar­bei­tet. Die ins Auge gefass­ten Projekte wer­den von Fachleuten des Vorstandes und von frei­en Experten an Ort und Stelle geprüft. Erst wenn alle für einen sach­ge­rech­ten Entscheid wich­ti­gen Unterlagen zusam­men­ge­tra­gen sind, wird über eine Hilfe entschieden.

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HilfswerkVerbandGemeinde
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Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden

Der Solidaritätsgedanke zwi­schen Berg und Tal führ­te 1940 zur Gründung der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden und beglei­tet ihr täg­li­ches Wirken seit­her wie ein roter Faden. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das Gefälle zwi­schen wohl­ha­ben­den und wirt­schaft­lich benach­tei­lig­ten Regionen unse­res Landes abzu­bau­en und durch pro­jekt­be­zo­ge­ne Hilfe an finanz­schwa­che Gemeinden, Genossenschaften, Korporationen usw. mit­zu­hel­fen, dass die Bergregionen bewohn­bar, bewirt­schaf­tet und gepflegt bleiben. Dank der gros­sen Solidarität des Schweizervolkes kön­nen lau­fend Gesuche von Berggemeinden aus fol­gen­den Bereichen mit­un­ter­stützt werden: • Infrastrukturen (z.B. Wasser- und Abwasseranlagen, Stromversorgungen) • Massnahmen zur Pflege und Erhaltung unse­rer Alpen (z.B. Alpgebäude, Meliorationen) • Schutzvorkehrungen gegen Naturgefahren (z.B. Aufforstungen, Lawinen- und Bachverbauungen, Waldpflege) • Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten nach Naturkatastrophen • Ausbildung der jun­gen Generation (z.B. Kindergärten, Schulhäuser) • Schaffen und Erhalten nach­hal­ti­ger Arbeitsplätze Insbesondere die letz­ten bei­den Punkte ver­die­nen in den Berggebieten gros­se Aufmerksamkeit. Um sicher­zu­stel­len, dass unser Alpenraum wei­ter­hin gepflegt und genutzt wird, muss alles dar­an gesetzt wer­den, dass die jun­ge Generation ihre Heimat nicht ver­lässt. Auch Bergkinder haben Wünsche und Träume, eben­so wie die Kinder aus dem Unterland. Alle erhof­fen sich eine akti­ve und sor­gen­freie Zukunft. Was es dazu braucht? Wohl vor allem ein­mal die Chance, eige­ne Talente ent­wickeln zu kön­nen und eine eigen­stän­di­ge Persönlichkeit zu erlan­gen. Dazu gehö­ren eine gute Schulbildung und die Aussicht auf einen soli­den Arbeitsplatz in der Region. Deshalb ist für die Bergjugend ein brei­tes Bildungsangebot in der eige­nen Region unver­zicht­bar. Wenn es gelingt, auch höhe­re Lehranstalten in den Talschaften zu hal­ten bzw. dort­hin zu brin­gen, dann wer­den sich ver­mehrt auch klei­ne­re und mitt­le­re Unternehmen für gut qua­li­fi­zier­te Arbeitskräfte inter­es­sie­ren, im Alpenraum blei­ben oder sich für die­se Standorte ent­schei­den. Denn nicht zuletzt moti­viert die Ansiedlung zukunfts­träch­ti­ger Fachschulen auch die Unternehmer bei der Standortwahl. Wohin fliesst das Geld? Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden ver­mit­telt bedürf­ti­gen Bergkörperschaften finanz­star­ke Gemeinden und Gönner aus dem Unterland. Der Spender hat jeder­zeit die Möglichkeit, ein ihm ent­spre­chen­des Projekt für eine Unterstützung aus­zu­wäh­len. Dabei ent­ste­hen nicht sel­ten län­ger­fri­sti­ge Patenschaften. Andererseits lei­stet die Patenschaft pro­jekt­be­zo­ge­ne Direkthilfe aus Mitteln ihrer jähr­li­chen Sammelaktion und Erbschaften. Jedes Jahr bear­bei­tet die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden rund 350 Gesuche, die von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften ein­ge­hen. Anhand eines Fragebogens, von Projektunterlagen, Finanzierungsunterlagen, der Ortschronik usw. wird in enger Zusammenarbeit mit den zustän­di­gen Kantonen, Gemeinden und ziel­ver­wand­ten Organisationen ein objek­ti­ves Bild über die Finanzlage der Gesuchsteller, die Subventionsmöglichkeiten und die Unterstützungswürdigkeit der Projekte erar­bei­tet. Die ins Auge gefass­ten Projekte wer­den von Fachleuten des Vorstandes und von frei­en Experten an Ort und Stelle geprüft. Erst wenn alle für einen sach­ge­rech­ten Entscheid wich­ti­gen Unterlagen zusam­men­ge­tra­gen sind, wird über eine Hilfe entschieden.

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DUFOUR Advokatur AG

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Als Anwaltskanzlei beraten wir sowohl Firmen als auch Private. Wir suchen und realisieren individuelle, praktikable Lösungen. Wir beraten Sie, helfen Ihnen und Ihrer Firma, die rechtlichen Aspekte zu strukturieren, verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie auch vor Gerichten und Behörden. Wir sind in vielfältigen Gebieten tätig wie namentlich Life Sciences, Unternehmensrecht, Compliance, Markenschutz, Lizenzen, Kunstmarkt, Vertrieb, Logistik und Immobilien. Bedeutende Schwerpunkte unserer Kanzlei sind vor allem auch (gemeinnützige) Stiftungen, Nonprofit-Organisationen und Pensionskassen sowie IP und IT. Unser Erfahrungskapital können wir zum Beispiel in den folgenden Bereichen und Branchen für Sie einsetzen: • Arbeitsrecht, Personalwesen • Erbrecht: Testamente, Ehe- und Erbverträge • Erbrecht: Willensvollstreckung, Erbteilung • Firmen: Gründung, Umstrukturierung, Fusion • Firmen: Kauf, Verkauf, Beteiligung, Investition • Haftung bei Firmen und Pensionskassen • Immobilien: Bau, Kauf, Verkauf, Miete • Industrie: Life Sciences, Pharma, Chemie • Kunstwerke: Kunsthandel, Kunstsammlungen • Lobbying, Netzwerke, Politik • Marken, IT, Copyright, Lizenzen, Patente • Nonprofit-Organisationen, Vereine, Verbände • Pensionskassen, Vorsorge, Wohlfahrtsfonds Sanierungen, Liquidationen, BVG • Sponsoring, Spenden, Schenken • Stiftungen: Errichtung, Verwaltung, Änderung • Stiftungen: Steuerbefreiung, Aufsichtsrecht • Verträge: Gestaltung und Umsetzung

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Der Solidaritätsgedanke zwi­schen Berg und Tal führ­te 1940 zur Gründung der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden und beglei­tet ihr täg­li­ches Wirken seit­her wie ein roter Faden. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das Gefälle zwi­schen wohl­ha­ben­den und wirt­schaft­lich benach­tei­lig­ten Regionen unse­res Landes abzu­bau­en und durch pro­jekt­be­zo­ge­ne Hilfe an finanz­schwa­che Gemeinden, Genossenschaften, Korporationen usw. mit­zu­hel­fen, dass die Bergregionen bewohn­bar, bewirt­schaf­tet und gepflegt bleiben. Dank der gros­sen Solidarität des Schweizervolkes kön­nen lau­fend Gesuche von Berggemeinden aus fol­gen­den Bereichen mit­un­ter­stützt werden: • Infrastrukturen (z.B. Wasser- und Abwasseranlagen, Stromversorgungen) • Massnahmen zur Pflege und Erhaltung unse­rer Alpen (z.B. Alpgebäude, Meliorationen) • Schutzvorkehrungen gegen Naturgefahren (z.B. Aufforstungen, Lawinen- und Bachverbauungen, Waldpflege) • Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten nach Naturkatastrophen • Ausbildung der jun­gen Generation (z.B. Kindergärten, Schulhäuser) • Schaffen und Erhalten nach­hal­ti­ger Arbeitsplätze Insbesondere die letz­ten bei­den Punkte ver­die­nen in den Berggebieten gros­se Aufmerksamkeit. Um sicher­zu­stel­len, dass unser Alpenraum wei­ter­hin gepflegt und genutzt wird, muss alles dar­an gesetzt wer­den, dass die jun­ge Generation ihre Heimat nicht ver­lässt. Auch Bergkinder haben Wünsche und Träume, eben­so wie die Kinder aus dem Unterland. Alle erhof­fen sich eine akti­ve und sor­gen­freie Zukunft. Was es dazu braucht? Wohl vor allem ein­mal die Chance, eige­ne Talente ent­wickeln zu kön­nen und eine eigen­stän­di­ge Persönlichkeit zu erlan­gen. Dazu gehö­ren eine gute Schulbildung und die Aussicht auf einen soli­den Arbeitsplatz in der Region. Deshalb ist für die Bergjugend ein brei­tes Bildungsangebot in der eige­nen Region unver­zicht­bar. Wenn es gelingt, auch höhe­re Lehranstalten in den Talschaften zu hal­ten bzw. dort­hin zu brin­gen, dann wer­den sich ver­mehrt auch klei­ne­re und mitt­le­re Unternehmen für gut qua­li­fi­zier­te Arbeitskräfte inter­es­sie­ren, im Alpenraum blei­ben oder sich für die­se Standorte ent­schei­den. Denn nicht zuletzt moti­viert die Ansiedlung zukunfts­träch­ti­ger Fachschulen auch die Unternehmer bei der Standortwahl. Wohin fliesst das Geld? Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden ver­mit­telt bedürf­ti­gen Bergkörperschaften finanz­star­ke Gemeinden und Gönner aus dem Unterland. Der Spender hat jeder­zeit die Möglichkeit, ein ihm ent­spre­chen­des Projekt für eine Unterstützung aus­zu­wäh­len. Dabei ent­ste­hen nicht sel­ten län­ger­fri­sti­ge Patenschaften. Andererseits lei­stet die Patenschaft pro­jekt­be­zo­ge­ne Direkthilfe aus Mitteln ihrer jähr­li­chen Sammelaktion und Erbschaften. Jedes Jahr bear­bei­tet die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden rund 350 Gesuche, die von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften ein­ge­hen. Anhand eines Fragebogens, von Projektunterlagen, Finanzierungsunterlagen, der Ortschronik usw. wird in enger Zusammenarbeit mit den zustän­di­gen Kantonen, Gemeinden und ziel­ver­wand­ten Organisationen ein objek­ti­ves Bild über die Finanzlage der Gesuchsteller, die Subventionsmöglichkeiten und die Unterstützungswürdigkeit der Projekte erar­bei­tet. Die ins Auge gefass­ten Projekte wer­den von Fachleuten des Vorstandes und von frei­en Experten an Ort und Stelle geprüft. Erst wenn alle für einen sach­ge­rech­ten Entscheid wich­ti­gen Unterlagen zusam­men­ge­tra­gen sind, wird über eine Hilfe entschieden.

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