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Top Garage René Bigler

Top Garage René Bigler

Allmendweg 4A, 3634 Thierachern
Top Garage Bigler

Die TOP Garage ist ein kleiner eigenständiger Familienbetrieb der 2007 von René Bigler gegründet wurde. Die Kundennähe, der persönliche Kontakt und die Vielfalt an individuellen Lösungen zu den verschiedensten Problemen sind die Stärke dieses Unternehmens. Hier schraubt der Chef noch selber! Obwohl wir sehr klein sind, bieten wir ein sehr vielseitiges Dienstleistungs-Portfolio an. Damit auch alles klappt, muss das ganze Team an einem Strick ziehen. Als langjähriger Porscheliebhaber, Fan und ambitionierter Fahrer, hat René ein grosses Wissen über die Automarke Porsche erworben. Für viele Porschefahrer ist dies ein ausschlagkräftiger Grund ihr Schmuckstück nicht in eine Grossgarage, sondern in einen kleinen Betrieb mit persönlicher Betreuung von einem Profi zu geben. Ein exklusiver Service den man in dieser Form nicht an jeder Ecke findet. Die TOP Garage setzt sich schon fast seit der Firmengründung für die Integration von psychisch beeinträchtigten Menschen und dehren Integration ins Erwerbsleben ein. Wir wollen auch benachteiligten Leuten die Chance geben, sich wieder zu integrieren und einer Beschäftigung nachzugehen. Im November 2011 wurde die TOP Garage als eine unter 27 Firmen im Berner Oberland für den Sozialstern Peris nominiert. Dienstleistungen: • Reperaturen und Service aller Marken • Occasion– und Neuwagenhandel • Tuning von Rädern, Fahrwerk, Auspuffanlage und diverses Zubehör • Bereitstellung für die Motorfahrzeugkontrolle und vorführen • Abgaswartungen Benzin / Diesel und On–Bord–Diagnose • Pneu– und Batterieservice • Brems– und Auspuffanlagen • Carrosserie und Lackieraufträge • Klimaservice • Autoreinigungen und Aufbereitungen • Bring– und Holservice • Ersatzwagen • Thule Dachbox-Vermietung • Transit Lieferwagen Vermietung Allgemeine Information Kein Verfall der Werksgarantie bei der Wartung durch unabhängige Werkstätten Auf europäischer Ebene ist die Frage nach dem Leisten von Service an markenfremden Autos in der GVO (= Gruppenfreistellungsverordnung) der Europäischen Gemeinschaft geregelt, welche am 1. Oktober 2002 in Kraft getreten ist. In der Schweiz gelten gemäss der Bekanntmachung der Weko (= Wettbewerbskommission) die gleichen Bestimmungen. Die Garantie verfällt nicht, wenn ein Endverbraucher seinen Personenwagen durch eine unabhängige Werkstatt, während der Dauer der Garantie des Fahrzeuglieferanten reparieren oder unterhalten lässt. Dies gilt auch bei Reparaturen aufgrund eines Unfalles. Ausgenommen wenn die entsprechenden Arbeiten fehlerhaft durchgeführt wurden. Der Fahrzeughalter ist somit nicht verpflichtet, sein Fahrzeug während der Garantiedauer ausschliesslich innerhalb des Netzes zugelassener Werkstätten unterhalten oder reparieren zu lassen. Für unabhängige Werkstätten ist wichtig zu wissen, dass geleistete Garantiearbeiten nicht vom Importeur vergütet werden müssen, sondern zu Lasten des Fahrzeugeigentümers gehen.

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Die TOP Garage ist ein kleiner eigenständiger Familienbetrieb der 2007 von René Bigler gegründet wurde. Die Kundennähe, der persönliche Kontakt und die Vielfalt an individuellen Lösungen zu den verschiedensten Problemen sind die Stärke dieses Unternehmens. Hier schraubt der Chef noch selber! Obwohl wir sehr klein sind, bieten wir ein sehr vielseitiges Dienstleistungs-Portfolio an. Damit auch alles klappt, muss das ganze Team an einem Strick ziehen. Als langjähriger Porscheliebhaber, Fan und ambitionierter Fahrer, hat René ein grosses Wissen über die Automarke Porsche erworben. Für viele Porschefahrer ist dies ein ausschlagkräftiger Grund ihr Schmuckstück nicht in eine Grossgarage, sondern in einen kleinen Betrieb mit persönlicher Betreuung von einem Profi zu geben. Ein exklusiver Service den man in dieser Form nicht an jeder Ecke findet. Die TOP Garage setzt sich schon fast seit der Firmengründung für die Integration von psychisch beeinträchtigten Menschen und dehren Integration ins Erwerbsleben ein. Wir wollen auch benachteiligten Leuten die Chance geben, sich wieder zu integrieren und einer Beschäftigung nachzugehen. Im November 2011 wurde die TOP Garage als eine unter 27 Firmen im Berner Oberland für den Sozialstern Peris nominiert. Dienstleistungen: • Reperaturen und Service aller Marken • Occasion– und Neuwagenhandel • Tuning von Rädern, Fahrwerk, Auspuffanlage und diverses Zubehör • Bereitstellung für die Motorfahrzeugkontrolle und vorführen • Abgaswartungen Benzin / Diesel und On–Bord–Diagnose • Pneu– und Batterieservice • Brems– und Auspuffanlagen • Carrosserie und Lackieraufträge • Klimaservice • Autoreinigungen und Aufbereitungen • Bring– und Holservice • Ersatzwagen • Thule Dachbox-Vermietung • Transit Lieferwagen Vermietung Allgemeine Information Kein Verfall der Werksgarantie bei der Wartung durch unabhängige Werkstätten Auf europäischer Ebene ist die Frage nach dem Leisten von Service an markenfremden Autos in der GVO (= Gruppenfreistellungsverordnung) der Europäischen Gemeinschaft geregelt, welche am 1. Oktober 2002 in Kraft getreten ist. In der Schweiz gelten gemäss der Bekanntmachung der Weko (= Wettbewerbskommission) die gleichen Bestimmungen. Die Garantie verfällt nicht, wenn ein Endverbraucher seinen Personenwagen durch eine unabhängige Werkstatt, während der Dauer der Garantie des Fahrzeuglieferanten reparieren oder unterhalten lässt. Dies gilt auch bei Reparaturen aufgrund eines Unfalles. Ausgenommen wenn die entsprechenden Arbeiten fehlerhaft durchgeführt wurden. Der Fahrzeughalter ist somit nicht verpflichtet, sein Fahrzeug während der Garantiedauer ausschliesslich innerhalb des Netzes zugelassener Werkstätten unterhalten oder reparieren zu lassen. Für unabhängige Werkstätten ist wichtig zu wissen, dass geleistete Garantiearbeiten nicht vom Importeur vergütet werden müssen, sondern zu Lasten des Fahrzeugeigentümers gehen.

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Die TOP Garage ist ein kleiner eigenständiger Familienbetrieb der 2007 von René Bigler gegründet wurde. Die Kundennähe, der persönliche Kontakt und die Vielfalt an individuellen Lösungen zu den verschiedensten Problemen sind die Stärke dieses Unternehmens. Hier schraubt der Chef noch selber! Obwohl wir sehr klein sind, bieten wir ein sehr vielseitiges Dienstleistungs-Portfolio an. Damit auch alles klappt, muss das ganze Team an einem Strick ziehen. Als langjähriger Porscheliebhaber, Fan und ambitionierter Fahrer, hat René ein grosses Wissen über die Automarke Porsche erworben. Für viele Porschefahrer ist dies ein ausschlagkräftiger Grund ihr Schmuckstück nicht in eine Grossgarage, sondern in einen kleinen Betrieb mit persönlicher Betreuung von einem Profi zu geben. Ein exklusiver Service den man in dieser Form nicht an jeder Ecke findet. Die TOP Garage setzt sich schon fast seit der Firmengründung für die Integration von psychisch beeinträchtigten Menschen und dehren Integration ins Erwerbsleben ein. Wir wollen auch benachteiligten Leuten die Chance geben, sich wieder zu integrieren und einer Beschäftigung nachzugehen. Im November 2011 wurde die TOP Garage als eine unter 27 Firmen im Berner Oberland für den Sozialstern Peris nominiert. Dienstleistungen: • Reperaturen und Service aller Marken • Occasion– und Neuwagenhandel • Tuning von Rädern, Fahrwerk, Auspuffanlage und diverses Zubehör • Bereitstellung für die Motorfahrzeugkontrolle und vorführen • Abgaswartungen Benzin / Diesel und On–Bord–Diagnose • Pneu– und Batterieservice • Brems– und Auspuffanlagen • Carrosserie und Lackieraufträge • Klimaservice • Autoreinigungen und Aufbereitungen • Bring– und Holservice • Ersatzwagen • Thule Dachbox-Vermietung • Transit Lieferwagen Vermietung Allgemeine Information Kein Verfall der Werksgarantie bei der Wartung durch unabhängige Werkstätten Auf europäischer Ebene ist die Frage nach dem Leisten von Service an markenfremden Autos in der GVO (= Gruppenfreistellungsverordnung) der Europäischen Gemeinschaft geregelt, welche am 1. Oktober 2002 in Kraft getreten ist. In der Schweiz gelten gemäss der Bekanntmachung der Weko (= Wettbewerbskommission) die gleichen Bestimmungen. Die Garantie verfällt nicht, wenn ein Endverbraucher seinen Personenwagen durch eine unabhängige Werkstatt, während der Dauer der Garantie des Fahrzeuglieferanten reparieren oder unterhalten lässt. Dies gilt auch bei Reparaturen aufgrund eines Unfalles. Ausgenommen wenn die entsprechenden Arbeiten fehlerhaft durchgeführt wurden. Der Fahrzeughalter ist somit nicht verpflichtet, sein Fahrzeug während der Garantiedauer ausschliesslich innerhalb des Netzes zugelassener Werkstätten unterhalten oder reparieren zu lassen. Für unabhängige Werkstätten ist wichtig zu wissen, dass geleistete Garantiearbeiten nicht vom Importeur vergütet werden müssen, sondern zu Lasten des Fahrzeugeigentümers gehen.

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