Verwaltungsgericht des Kantons ZürichDas Verwaltungsgericht mit Sitz in der Stadt Zürich ist oberste kantonale Gerichtsinstanz im Bereich des Verwaltungsrechts. Es hat sowohl kantonales Recht als auch grosse Teile des Bundesverwaltungsrechts anzuwenden. Anfechtbar vor Verwaltungsgericht sind in erster Linie Entscheide des Regierungsrats, der Direktionen, der Bezirksräte, des Baurekursgerichts und des Steuerrekursgerichts. In bestimmten Fällen urteilt das Verwaltungsgericht als erste Instanz, beispielsweise bei einer Klage. Das Verwaltungsgericht fällt jährlich rund 1000 Urteile aus verschiedensten Rechtsgebieten, darunter Streitigkeiten betreffend Raumplanungs-, Bau- und Umweltschutzrecht, Steuerrecht, Personalrecht, Bildung, Sozialhilfe, Gesundheitswesen, Beschaffungswesen, Migrationsrecht, Straf- und Massnahmenvollzug, Administrativmassnahmen im Strassenverkehr oder Polizeirecht. Die zurzeit fünf voll- und zwölf teilamtlichen Richter und Richterinnen und zwölf Ersatzmitglieder werden vom Kantonsrat für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Sie werden in ihrer richterlichen Tätigkeit von rund 20 Gerichtsschreibern und Gerichtsschreiberinnen und sechs Verwaltungssekretären und -sekretärinnen unterstützt.