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Analysen in Zürich

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trennpunkt GmbH

trennpunkt GmbH

Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungCoachingRechtsauskunftMediationAnwalt
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Der Grundstein für die Baumgartner Immobilien AG in Horgen (vormals Verwaltungsbüro Hofmann) wurde 1966 von Samuel und Eduard Hofmann gelegt. Seit 1987 ist Alfred Baumgartner im Geschäft tätig und 2003 übernahm er das Unternehmen und führt es seit dann erfolgreich weiter. Die Baumgartner Immobilien AG ist auf die Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien im Kanton Zürich spezialisiert. Zu unserem Dienstleistungsangebot gehört insbesondere die fachkundige Betreuung von Mietliegenschaften und Liegenschaften im Stockwerkeigentum. Ebenso beraten und unterstützen wirunsere Kundschaft beim Verkauf von Liegenschaften und bei Renovationsvorhaben. Unser Tätigkeitsradius konzentriert sich mehrheitlich auf das linke Zürichseeufer. Mit den örtlichen Abläufen und Anlaufstellen sind wir daher bestens vertraut. Es macht uns besonders stolz, dass wir die meisten Mandate schon seit vielen Jahren betreuen dürfen. Dies ist vor allem das Verdienst unserer erfahrenen, langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit grossem Know-how setzen wir uns für die Anliegen unserer Kundschaft ein und verbinden Engagement mit Fairness und Zuverlässigkeit den Grundprinzipien unseres Geschäftsalltags. Dienstleistungen: Immobilienbewirtschaftung, Bautreuhand & Verkauf Baumgartner Immobilien AG in Horgen ist Ihr Partner für die Verwaltung und Bewirtschaftung von Liegenschaften, die Erstvermietung und Beratung sowie den Verkauf rund um den Zürichsee. Wir übernehmen die administrative und technische Bewirtschaftung sowie das Rechnungswesen. Gerne betreuen wir Sie auch beim Verkauf Ihrer Liegenschaft. Durch unser Know-How führen wir Sie sicher auf den Markt. Zu unserem Dienstleistungsangebot gehört: • die fachkundige Betreuung von Mietliegenschaften und Liegenschaften im Stockwerkeigentum. • die Beratung bei sämtlichen Anliegen rund um das Thema Bautreuhand. • die Unterstützung beim Verkauf von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Wohnungen und Renovationsvorhaben. Das Team von Baumgartner Immobilien AG freut sich auf Ihren Anruf.

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ImmobilienLiegenschaftenLiegenschaftshandel LiegenschaftsvermittlungMaklerVermietung
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Der Grundstein für die Baumgartner Immobilien AG in Horgen (vormals Verwaltungsbüro Hofmann) wurde 1966 von Samuel und Eduard Hofmann gelegt. Seit 1987 ist Alfred Baumgartner im Geschäft tätig und 2003 übernahm er das Unternehmen und führt es seit dann erfolgreich weiter. Die Baumgartner Immobilien AG ist auf die Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien im Kanton Zürich spezialisiert. Zu unserem Dienstleistungsangebot gehört insbesondere die fachkundige Betreuung von Mietliegenschaften und Liegenschaften im Stockwerkeigentum. Ebenso beraten und unterstützen wirunsere Kundschaft beim Verkauf von Liegenschaften und bei Renovationsvorhaben. Unser Tätigkeitsradius konzentriert sich mehrheitlich auf das linke Zürichseeufer. Mit den örtlichen Abläufen und Anlaufstellen sind wir daher bestens vertraut. Es macht uns besonders stolz, dass wir die meisten Mandate schon seit vielen Jahren betreuen dürfen. Dies ist vor allem das Verdienst unserer erfahrenen, langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit grossem Know-how setzen wir uns für die Anliegen unserer Kundschaft ein und verbinden Engagement mit Fairness und Zuverlässigkeit den Grundprinzipien unseres Geschäftsalltags. Dienstleistungen: Immobilienbewirtschaftung, Bautreuhand & Verkauf Baumgartner Immobilien AG in Horgen ist Ihr Partner für die Verwaltung und Bewirtschaftung von Liegenschaften, die Erstvermietung und Beratung sowie den Verkauf rund um den Zürichsee. Wir übernehmen die administrative und technische Bewirtschaftung sowie das Rechnungswesen. Gerne betreuen wir Sie auch beim Verkauf Ihrer Liegenschaft. Durch unser Know-How führen wir Sie sicher auf den Markt. Zu unserem Dienstleistungsangebot gehört: • die fachkundige Betreuung von Mietliegenschaften und Liegenschaften im Stockwerkeigentum. • die Beratung bei sämtlichen Anliegen rund um das Thema Bautreuhand. • die Unterstützung beim Verkauf von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Wohnungen und Renovationsvorhaben. Das Team von Baumgartner Immobilien AG freut sich auf Ihren Anruf.

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APM Praxis Schmerztherapie Janssen (Schudel) Claudia

APM Praxis Schmerztherapie Janssen (Schudel) Claudia

Heinisolstrasse 6, 8194 Hüntwangen
Herzlich Willkommen

Es freut mich, dass Sie hier sind. Gerne stehe ich Ihnen als Therapeutin zur Seite und unterstütze Sie auf Ihrem Weg. Termine sind nach Vereinbarung in Hüntwangen oder freitags in Zürich möglich. Als MENSCH - getreu nach dem Eid des Hippokrates: Herzlich willkommen in der Komplementär-Praxis Claudia Janssen und Claudia Schudel in Hüntwangen, Heinisolstrasse 6A oder in Zürich, Klosbachstrasse 116, oberste Etage. Tipps für grippale Infekte und altbewährte Hausmittel finden Sie unter meiner Rubrik "Wissenswertes" oder "Vorbeugen". KomplementärTherapie Methode APM nach Radloff ist eine Schmerztherapie mit alternativer Behandlungsmethode , die Akupunktur-Massage arbeitet ohne Nadeln (Please scoll down for English) Akupunktur-Massage und Energetisch-Statische Behandlung Die beiden oben erwähnten Methoden sind eigenständige Behandlungsformen, die in sinnvoller Kombination angewandt werden. Mit der energetischen Wirkung der Aku-punktur Massage (APM) wird der Körper auf die sich anschließende statische Behand-lung (ESB) der Wirbelsäule und der Gelenke optimal vorbereitet. Die ESB/APM wendet sich - mittels der Ohr-Kontrolle - an den jeweils vorliegenden, individuellen energetischen Zustand des Körpers. Durch die Ohr-Kontrolle ist der prozessorientierte Therapieablauf gesichert und kann jederzeit überprüft werden. Die Akupunktur-Massage dient der Schmerztherapie (bekannt auch unter TCM) und kann bei Ver-spannungen, Nackenschmerzen, Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen, Kopfschmer-zen, Ischias-Beschwerden, Beckenschiefstand, Schleudertrauma und bei der Reha-bilitation nach Operationen oder Unfällen usw. erfolgreich angewendet werden. Beliebt ist die APM auch bei Sportlern, da sie garantiert frei von Doping ist! Die Ohr-Kontrolle Die Ohr-Kontrolle dient der Befundung des Körpers. Der Akupunkteur kann diese Akupunkturpunkte am Ohr zur Nadelung und zur Therapie nutzen. Ich benutze diese Informationen für die Analyse des energetischen Zustandes des Körpers. Diese Schmerz-Therapie wird anschliessend am ganzen Körper - anhand des Ohr-Befundes und den Ausführungen des Klienten - individuell ausgeführt. Verschiedene Werkzeuge wie das Stäbchen, das Farb-Akupunktur-Gerät, die Moxa-Zigarre, Schröpfgläser, ätherische Öle, energetisch leitende Creme, etc. kommen bei der Behandlung zum Einsatz. Das wichtigste Arbeitsgerät ist jedoch meine Hand, mein Tastsinn sowie mein wacher Geist. Was ist Akupunktur? Der Begriff Akupunktur ist weitgehend bekannt. Die verbreitete Ansicht, dass Akupunktur ein Zaubermittel zur Behandlung ist, ist falsch. Richtig ist, dass es sich bei der Akupunktur um einen Teil eines uralten asiatischen Medizin-Systems handelt, das besonders auf die ganzheitliche Betrachtung wert legt. Die Akupunktur-Massage arbeitet ohne Nadeln und versucht den Energiekreislauf im Körper wieder in Einklang zur bringen, Blockaden (Stagnation) zu lösen, Flussbedingungen in den Meridianen wieder herzustellen sowie die Gelenke in die physiologische Beweglichkeit zu bringen und so Schmerzen nachhaltig zu behandeln. Copyright Die im Rahmen dieser Webseite verwendeten Texte und Grafiken sind das Eigentum der Komplementärpraxis APM/ESB Claudia Janssen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung des Bildmaterials oder der Texte (auch in Teilen) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne die ausdrückliche Zustimmung von Claudia Janssen (Schudel) nicht gestattet. Eine Therapie für jedes Alter Die Wiederherstellung der energetischen Flussbedingungen ist stets der Beginn jeder Therapie. Ischias-Beschwerden, Hexenschuss, Rückenschmerzen, Schulterschmerzen und vieles mehr lässt sich oftmals schon durch die gezielte Verschiebung von Energie im Körper spürbar lindern, jedoch nicht immer wegzaubern, schön wär's. Störende Narben können erkannt und behandelt werden. Durch die sanfte Art der Akupunktur-Massage kann auch ein Schleudertrauma positiv beeinflusst werden. Beim Arbeiten am Körper ist nur diejenige Stelle frei an der ich arbeite der restliche Körper ist abgedeckt. Sportler brauchen eine dopingfreie Therapie Sportler schätzen diese Schmerztherapie ohne Medikamente. So können sie sicher sein, nicht in der Doping-Falle zu enden. Durch den freien Energiefluss im Körper sind sie leistungsfähiger und können sich schneller regenerieren. Skoliose - Therapie Das Becken wird frei beweglich gemacht mittels Griffen aus der APM/ESB oder der Reflektorischen Mobilisationstherapie (REMO). Ein frei bewegliches Becken ist die unumgängliche Voraussetzung für den Erfolg der Wirbelsäulentherapie. Muskelverspannungen werden mittels Inhibition, Faszientherapie, Farbakupunktur, etc. behandelt, so dass die Voraussetzung für die weitere Behandlung der Wirbelgelenke gegeben ist. Die nicht physiologisch artikulierenden Gelenke sind über die Ohrzonen eruierbar. Die Mobilisation der Gelenke und der Wirbelsäule wird daher immer individuell angepasst. Meine Arbeitsweise ist eine sanfte, nach Ohrbefund angepasste und sinnvolle Therapie, welche bei einer Skoliose in kleinen Schritten die Verkrümmung verbessern kann. Erfolgreiche Skoliose-Behandlungen werden über einen langen Zeitraum mit regelmässigen Sitzungen erreicht. Systemisches Familienstellen - Systemische Aufstellungen (in Gruppen oder Einzelsitzung) Die Infos zu den Systemischen Aufstellungen finden Sie auf der Website. Hiermit können nicht nur Schmerzen mit psychosomatischem Hintergrund angegangen werden, es können auch eigene Muster oder Muster im Familiensystem aufgelöst werden und vieles mehr. Ängste können Schritt für Schritt aufgelöst werden, depressive Versimmungen können verbessert werden, Selbstvertrauen kann gestärkt werden, etc.

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Akupunktur (ausserhalb Rubrik Ärzte)NaturheilpraxisMassage
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Es freut mich, dass Sie hier sind. Gerne stehe ich Ihnen als Therapeutin zur Seite und unterstütze Sie auf Ihrem Weg. Termine sind nach Vereinbarung in Hüntwangen oder freitags in Zürich möglich. Als MENSCH - getreu nach dem Eid des Hippokrates: Herzlich willkommen in der Komplementär-Praxis Claudia Janssen und Claudia Schudel in Hüntwangen, Heinisolstrasse 6A oder in Zürich, Klosbachstrasse 116, oberste Etage. Tipps für grippale Infekte und altbewährte Hausmittel finden Sie unter meiner Rubrik "Wissenswertes" oder "Vorbeugen". KomplementärTherapie Methode APM nach Radloff ist eine Schmerztherapie mit alternativer Behandlungsmethode , die Akupunktur-Massage arbeitet ohne Nadeln (Please scoll down for English) Akupunktur-Massage und Energetisch-Statische Behandlung Die beiden oben erwähnten Methoden sind eigenständige Behandlungsformen, die in sinnvoller Kombination angewandt werden. Mit der energetischen Wirkung der Aku-punktur Massage (APM) wird der Körper auf die sich anschließende statische Behand-lung (ESB) der Wirbelsäule und der Gelenke optimal vorbereitet. Die ESB/APM wendet sich - mittels der Ohr-Kontrolle - an den jeweils vorliegenden, individuellen energetischen Zustand des Körpers. Durch die Ohr-Kontrolle ist der prozessorientierte Therapieablauf gesichert und kann jederzeit überprüft werden. Die Akupunktur-Massage dient der Schmerztherapie (bekannt auch unter TCM) und kann bei Ver-spannungen, Nackenschmerzen, Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen, Kopfschmer-zen, Ischias-Beschwerden, Beckenschiefstand, Schleudertrauma und bei der Reha-bilitation nach Operationen oder Unfällen usw. erfolgreich angewendet werden. Beliebt ist die APM auch bei Sportlern, da sie garantiert frei von Doping ist! Die Ohr-Kontrolle Die Ohr-Kontrolle dient der Befundung des Körpers. Der Akupunkteur kann diese Akupunkturpunkte am Ohr zur Nadelung und zur Therapie nutzen. Ich benutze diese Informationen für die Analyse des energetischen Zustandes des Körpers. Diese Schmerz-Therapie wird anschliessend am ganzen Körper - anhand des Ohr-Befundes und den Ausführungen des Klienten - individuell ausgeführt. Verschiedene Werkzeuge wie das Stäbchen, das Farb-Akupunktur-Gerät, die Moxa-Zigarre, Schröpfgläser, ätherische Öle, energetisch leitende Creme, etc. kommen bei der Behandlung zum Einsatz. Das wichtigste Arbeitsgerät ist jedoch meine Hand, mein Tastsinn sowie mein wacher Geist. Was ist Akupunktur? Der Begriff Akupunktur ist weitgehend bekannt. Die verbreitete Ansicht, dass Akupunktur ein Zaubermittel zur Behandlung ist, ist falsch. Richtig ist, dass es sich bei der Akupunktur um einen Teil eines uralten asiatischen Medizin-Systems handelt, das besonders auf die ganzheitliche Betrachtung wert legt. Die Akupunktur-Massage arbeitet ohne Nadeln und versucht den Energiekreislauf im Körper wieder in Einklang zur bringen, Blockaden (Stagnation) zu lösen, Flussbedingungen in den Meridianen wieder herzustellen sowie die Gelenke in die physiologische Beweglichkeit zu bringen und so Schmerzen nachhaltig zu behandeln. Copyright Die im Rahmen dieser Webseite verwendeten Texte und Grafiken sind das Eigentum der Komplementärpraxis APM/ESB Claudia Janssen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung des Bildmaterials oder der Texte (auch in Teilen) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne die ausdrückliche Zustimmung von Claudia Janssen (Schudel) nicht gestattet. Eine Therapie für jedes Alter Die Wiederherstellung der energetischen Flussbedingungen ist stets der Beginn jeder Therapie. Ischias-Beschwerden, Hexenschuss, Rückenschmerzen, Schulterschmerzen und vieles mehr lässt sich oftmals schon durch die gezielte Verschiebung von Energie im Körper spürbar lindern, jedoch nicht immer wegzaubern, schön wär's. Störende Narben können erkannt und behandelt werden. Durch die sanfte Art der Akupunktur-Massage kann auch ein Schleudertrauma positiv beeinflusst werden. Beim Arbeiten am Körper ist nur diejenige Stelle frei an der ich arbeite der restliche Körper ist abgedeckt. Sportler brauchen eine dopingfreie Therapie Sportler schätzen diese Schmerztherapie ohne Medikamente. So können sie sicher sein, nicht in der Doping-Falle zu enden. Durch den freien Energiefluss im Körper sind sie leistungsfähiger und können sich schneller regenerieren. Skoliose - Therapie Das Becken wird frei beweglich gemacht mittels Griffen aus der APM/ESB oder der Reflektorischen Mobilisationstherapie (REMO). Ein frei bewegliches Becken ist die unumgängliche Voraussetzung für den Erfolg der Wirbelsäulentherapie. Muskelverspannungen werden mittels Inhibition, Faszientherapie, Farbakupunktur, etc. behandelt, so dass die Voraussetzung für die weitere Behandlung der Wirbelgelenke gegeben ist. Die nicht physiologisch artikulierenden Gelenke sind über die Ohrzonen eruierbar. Die Mobilisation der Gelenke und der Wirbelsäule wird daher immer individuell angepasst. Meine Arbeitsweise ist eine sanfte, nach Ohrbefund angepasste und sinnvolle Therapie, welche bei einer Skoliose in kleinen Schritten die Verkrümmung verbessern kann. Erfolgreiche Skoliose-Behandlungen werden über einen langen Zeitraum mit regelmässigen Sitzungen erreicht. Systemisches Familienstellen - Systemische Aufstellungen (in Gruppen oder Einzelsitzung) Die Infos zu den Systemischen Aufstellungen finden Sie auf der Website. Hiermit können nicht nur Schmerzen mit psychosomatischem Hintergrund angegangen werden, es können auch eigene Muster oder Muster im Familiensystem aufgelöst werden und vieles mehr. Ängste können Schritt für Schritt aufgelöst werden, depressive Versimmungen können verbessert werden, Selbstvertrauen kann gestärkt werden, etc.

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SwissLegal Dürr + Partner

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

SwissLegal Dürr + Partner

Centralbahnstrasse 7, 4051 BaselPostfach, 4010 Basel
SWISSLEGAL ist Ihre Rechtsberatung in Basel

Unser Anspruch SwissLegal berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen. Sie erhebt einen hohen Anspruch auf juristische Qualität und zählt das Flair für unkonventionelle Lösungen sowie die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu ihren Stärken. Rechtsanwälte und Experten der SwissLegal-Gruppe sind erfahren, qualitätsbewusst, zielgerichtet, unabhängig und diskret. Die verschiedenen SwissLegal-Standorte pflegen einen regelmässigen Austausch von Fachwissen. Je nach Mandat können Spezialistenteams kanzleiübergreifend zusammengestellt werden, um den Klienten bestmöglich zu beraten. Die SwissLegal-Spezialisten bilden sich regelmässig in ihren Fachgebieten weiter und wirken teilweise auch als Referenten an Fortbildungsveranstaltungen oder als Autoren von Fachpublikationen. Mit den SwissLegal-Partnern und Rechtsprofessoren Prof. Dr. iur. David Dürr und Prof. Dr. iur Andreas Kellerhals ist SwissLegal an der Quelle von aktueller Lehre und Forschung. Unsere Gruppenstruktur Die SwissLegal-Gruppe entstand 2004 als Zusammenschluss von unabhängigen Anwaltsfirmen. Zur Zeit ist sie präsent mit Kanzleien in Basel, Bern, Chur, Olten, St. Gallen, Zug und Zürich. Weitere Standorte sind in Vorbereitung, unter anderem in der Romandie und im Tessin. Die Gruppenstruktur kombiniert die Effizienz und das persönliche Vertrauensverhältnis der einzelnen örtlichen Kanzleien mit dem breiten fachlichen Know How und dem Erfahrungsschatz der ganzen überregionalen Gruppe von gegen 30 Spezialisten. Der interne Know-how-Austausch und die in der Gruppe insgesamt geförderte Fach- und Reputationsqualität werden organisatorisch von der rechtlich selbständigen SwissLegal Ltd mit Sitz in Zug koordiniert beziehungsweise organisatorisch betreut. Vertragspartner der Klientschaft ist jeweils ausschliesslich jene örtliche Kanzlei, die das Mandat federführend betreut. Es wird keine Rechtsbeziehung zur SwissLegal Ltd oder zu den übrigen SwissLegal-Kanzleien eingegangen. Um Interessenkonflikte zwischen Swisslegal-Kanzleien zu vermeiden und gleichwohl das Anwaltsgeheimnis zu respektieren, wird die Klientschaft jeweils um Zustimmung dazu gebeten, entsprechende Abklärungen in der Gesamtgruppe vorzunehmen. Die Berufshaftpflicht ist über eine die gesamte SwissLegal-Gruppe umfassende Versicherungspolice der Allianz Suisse abgedeckt. UNSERE FACHGEBIETE Vertragsrecht Vertragsrecht in verschiedenen Wirtschaftsgebieten SwissLegal berät Unternehmen aller Branchen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten auf jeder Geschäftsebene. Zu den klassischen Aufgaben zählt das Erarbeiten, Verfassen und Verhandeln von Verträgen wie Kaufverträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkverträgen, Liefer- und Produktionsverträgen, Beratungs- und anderen Dienstleistungverträgen, ferner Agentur- und Vertriebsverträgen, Mäklerverträgen, Kooperations- und Lizenzverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder auch Verträgen über Franchising und Factoring. Gesellschaftsrecht Gesellschafts- und sonstiges Unternehmensrecht SwissLegal unterstützt Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und der rechtlichen Struktur Ihrer Geschäftsaktivitäten, einschliesslich Holdingstrukturen im In- und Ausland. Die Spezialisten beraten Sie über die Gründung hinaus in Fragen der Organisation und Verwaltung Ihrer Gesellschaften und Konzerne sowie bei Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen), Mitarbeiterbeteiligungsprojekten und Holdingstrukturen. Ausserdem vertritt SwissLegal die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Aktionären und Anteilsinhabern in und gegenüber Gesellschaftsorganen oder berät sie beim Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen. Steuerrecht Steuerberatung und -vertretung SwissLegal berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Aspekten des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Zu den Stärken von SwissLegal zählen langjährige Erfahrungen in der Bewältigung komplexer Steuerfälle, das Unternehmenssteuerrecht mit den verschiedenen Formen von Restrukturierungen, die steuerliche Optimierung von Transaktionen und insbesondere auch grenzüberschreitende Steuerprobleme. SwissLegal-Spezialisten vertreten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Auseinandersetzungen vor Behörden und Gerichten. SwissLegal verfügt über ein bewährtes Netzwerk von ausländischen Steuerspezialisten, mit denen bei grenzüberschreitenden Fragen zusammengearbeitet wird. Immobilienrecht Handänderungen, Finanzierungen und Projektrealisierungen Von der Suche einer Immobilie, vom Kauf und der Finanzierung, über die Realisierung eines Bauprojektes, zur Eingliederung in ein komplexes Immobilienportefeuille und bis hin zum Verkauf stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Das gleiche gilt für die Vermietung oder die Veräusserung im Stockwerkeigentum oder im Baurecht. SwissLegal-Spezialisten unterstützen Sie mit sorgfältiger Analyse der rechtlichen Verhältnisse, massgeschneiderter aber zügiger Umsetzung in Rechtsstrukturen, Verträgen und Reglementen sowie mit eigenem Notariat in Basel. Baurecht Vertretung und Beratung bei Bauprojekten Bei der Projektierung und Umsetzung von Bauprojekten stellen sich mannigfaltige Rechtsfragen, sei es hinsichtlich behördlicher Bewilligungen, Quartierplanentwicklungen oder allenfalls auch hinsichtlich von Interessenkollisionen mit der Nachbarschaft. Hier unterstützen Sie die SwissLegal-Spezialisten mit Sachverstand, Erfahrung und Beharrlichkeit, aber auch mit einem Sensorium für pragmatische Lösungen, etwa wenn es darum geht, allzu grosse Verzögerungen zu vermeiden. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Arbeits- und Sozialversicherungsrecht SwissLegal berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und vertritt ihre Interessen vor Gerichten und Behörden. Insbesondere bei der Fusion von Unternehmen oder bei der Übertragung von Unternehmensteilen sowie im Bereich des Outsourcings unterstützen Sie unsere Spezialisten mit ihrem juristischen Know-how; aber auch in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, in Fragen der Kaderentlöhnung, bei ausserordentlichen Kündigungen oder Freistellungen von Mitarbeitern oder bei der Durchsetzung von nachvertraglichen Konkurrenzverboten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne in administrativen Belangen bei der Entsendung von Arbeitnehmern oder im Arbeitsbewilligungsverfahren für ausländische Mitarbeiter. Gesundheitsrecht Arzt-, Krankenversicherungs-, Heilmittel- und Medizinalberufsrecht Ärzte, Spitäler, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens sehen sich immer häufiger mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Geprägt von staatlicher Regulierung, sind die juristischen Grundlagen des Gesundheitsrechts denn auch ausserordentlich zahlreich und vielschichtig. Die im Bereich des Gesundheitsrechts tätigen SwissLegal-Spezialisten verfügen über die nötige langjährige Erfahrung, um Leistungserbringer umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten. Sie berücksichtigen dabei in ihrer fallweisen juristischen Lagebeurteilung die Besonderheiten des Gesundheitsmarktes und dessen Verflechtung mit den zuständigen Regulierungsbehörden. Wettbewerbsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht SwissLegal berät und unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Fragen des nationalen wie europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Die Spezialisten vertreten Unternehmen vor schweizerischen Wettbewerbsbehörden als auch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor schweizerischen Gerichten. Die Beratung bezüglich Konzentrationen, marktdominante Positionen, Diskriminierungen und anderen wettbewerbsrechtlichen Fragen und über die Zulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln gehören ebenso zu den Stärken von SwissLegal. Europarecht Internationale Vertragswerke Im Zusammenhang mit Transaktionen über die Landesgrenzen und bei sonstigen internationalen Vertragswerken berücksichtigt SwissLegal die europäische Gesetzgebung im Bereich des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs wie auch die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten. SwissLegal berät und vertritt Sie dabei kompetent. Um rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, beobachtet SwissLegal die laufenden Harmonisierungsbestrebungen und Gesetzgebungsaktivitäten der EU genau. Sanierung, SchKG Insolvenzrecht und Sanierungen Die Anwälte von SwissLegal beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Sie vertreten Unternehmen und Privatpersonen als Gläubiger oder Schuldner in Pfändungs- und Pfandverwertungsverfahren, Konkursverfahren und -liquidationen sowie in Sanierungs- und Nachlassvertragsverfahren einschliesslich aller damit in Zusammenhang stehenden Klageverfahren und Verfahren zur Vermögenssicherung und Vermögenswiederbeschaffung. Kapitalmarktrecht Banken- und Finanzmarktrecht Die Finanzwirtschaft bringt Problemstellungen rechtlicher Natur mit sich; sei es im Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden; sei es bei der Finanzierung von Projekten, Unternehmen, Immobilien; sei es bei der Strukturierung, dem Vertrieb oder der Zeichnung von Anlagegefässen. Die hohe Regulierungsdichte erfordert nicht nur Sorgfalt beim Agieren, sondern vor allem auch Beherrschung der zahlreichen staatlichen oder verbandsrechtlichen nationalen und internationalen Regelungen. Da gilt es, die jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen sorgfältig zu analysieren und in die wirtschaftlichen Entscheidungen danach auszurichten. Die Spezialisten von SwissLegal im Kapitalmarkt- und Bankenrecht unterstützen Sie dabei. Geistiges Eigentum Geistiges Eigentum, Lizenzverträge, Marken SwissLegal verfügt über grosse Erfahrung im Bereich des Immaterialgüterrechts und berät und unterstützt Sie in Fragen des Urheber- und Markenrechts sowie im Bereich des Schutzes industriellen Know-hows und Designs, einschliesslich der Übertragung und Lizenzierung der entsprechenden Schutzrechte. In patentrechtlichen Angelegenheiten arbeitet SwissLegal mit externen Patentanwälten zusammen. Ehe, Erbe, Stiftungen Ehe- und Erbverträge, Nachlassabwicklungen, Stiftungen SwissLegal hilft Ihnen, die Vermögensnachfolge juristisch zu analysieren und bei Bedarf mit einem passenden Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag zu ordnen. Gänzlich frei ist man dabei nicht, sieht das Gesetz doch gewisse zwingende Randbedingungen vor. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Freiräume aber durchaus ausnutzen. Besonders anspruchsvoll sind die Aufgabenstellungen dort, wo Unternehmen oder komplexe Vermögensverhältnisse Bestandteil des Nachlasses sind. Bei erb- oder güterrechtlichen Vermögensnachfolgen sind speziell auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. SwissLegal hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Notariat, Urkunden Notariatsdienstleistungen bei Rechtsgeschäften Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin bzw. Urkundsperson vor. Darunter fallen insbesondere Grundstück-, Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie verschiedene gesellschaftsrechtliche Transaktionen wie Gründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen und dergleichen. Je nach kantonaler Regelung wird das Notariat von Amtstellen oder von privaten Anwältinnen oder Anwälten mit entsprechender Zulassung angeboten. Auch SwissLegal bietet Notariatsdienstleistungen an. Bei solchen Mandaten geht es uns nicht darum, eine Partei gegenüber einer anderen zu vertreten, sondern als unabhängige Gewährsperson für beide Seiten einen Mehrwert zu schaffen. Prozessrecht Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit Streitigkeiten lassen sich nicht immer einvernehmlich beilegen und es kommt mitunter zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn ein solcher Fall eintritt, dann wissen sich die SwissLegal-Spezialisten energisch einzusetzen, nicht nur rechtlich, sondern auch mit taktischer und psychologischer Erfahrung. Nicht selten ergeben sich auch noch während eines Prozesses Möglichkeiten, eine allseits gesichtswahrende Einigung zu finden. Die prozessualen Dienste beziehen sich nicht nur auf staatliche Gerichte, sondern auch auf private Schiedsgerichte, wobei SwissLegal hier als Vertreter einer Partei oder auch als Schiedsrichter amtet. Im Vordergrund stehen Zivilprozesse, also Auseinandersetzungen zwischen Privatparteien, aber auch Rekurse gegen Verwaltungsbehörden oder Verteidigungen in Strafprozessen, vor allem in Wirtschaftsfällen. Strafrecht Straf- und Strafprozessrecht Geschädigte und Privatkläger in einem Strafverfahren sind auf kompetente juristische Unterstützung angewiesen, Beschuldigte benötigen einen qualifizierten Strafverteidiger. Im Strafprozess helfen wir diesen, unter Einbezug sämtlicher relevanter Umstände die jeweils optimale Taktik zu wählen, um das für sie beste Ergebnis zu erzielen. Auch wenn unsere Schwerpunkte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht liegen, decken die entsprechend tätigen SwissLegal-Spezialisten grundsätzlich sämtliche Bereiche des Strafrechts ab. Einige von Ihnen verfügen zudem über Spezialkenntnisse im Bereich des Militärstrafrechts. Schaden, Versicherung Haftpflicht-, Versicherungs- und Vorsorgerecht Nicht alle privaten oder wirtschaftlichen Verhältnisse lassen sich im Voraus vertraglich regeln. Zwischendurch passiert auch einmal etwas, sei es fahrlässig oder gar absichtlich, sei es im privaten, sei es im wirtschaftlichen Bereich, etwa im Fall einer Verantwortlichkeit als Verwaltungsrat. Damit stellen sich Fragen des Haftpflicht- und oft auch des Versicherungsrechts. Versicherungsaspekte tauchen auch im Zusammenhang mit den Risiken Arbeitslosigkeit, Invalidität und Tod auf. Damit einher gehen verschiedene rechtliche und nicht zuletzt auch steuerliche Probleme. Die SwissLegal-Spezialisten helfen, sie zu lösen. Karriere und Jobs Bei der Rekrutierung junger Anwälte und Anwältinnen sowie Spezialisten setzt SwissLegal auf innovative, dynamische und integre Persönlichkeiten. Als Arbeitgeber fördert die Organisation Talente auf allen Stufen und bietet diesen eine spannende Plattform in einer modernen, rasch wachsenden Gruppe, die sich höchster juristischer Kompetenz und Sorgfalt verpflichtet fühlt. Unsere Spezialisten • Christine Boldi-Goetschy, Rechtsanwältin und Notarin • Prof. Dr. David Dürr, Rechtsananwalt und Notar • Dr. Thomas Kaufmann, Rechtsanwalt • Daniel Knecht, Rechtsanwalt • Daniela Korody, Rechtsanwältin • Lisa Oberholzer, Rechtsanwältin • Dr. Sabine Pegoraro-Meier, Rechtsanwältin • Dr. Paul Rüst, Rechtskonsulent • Dr. Frantisek J. Safarik, Eidg. dipl. Steuerexperte, zugelassener Revisionsexperte • Dr. Balz Settelen, Rechtsanwalt • Dr. Peter Vetter, Rechtsanwalt

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AnwaltNotarSteuerberatung
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Unser Anspruch SwissLegal berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen. Sie erhebt einen hohen Anspruch auf juristische Qualität und zählt das Flair für unkonventionelle Lösungen sowie die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu ihren Stärken. Rechtsanwälte und Experten der SwissLegal-Gruppe sind erfahren, qualitätsbewusst, zielgerichtet, unabhängig und diskret. Die verschiedenen SwissLegal-Standorte pflegen einen regelmässigen Austausch von Fachwissen. Je nach Mandat können Spezialistenteams kanzleiübergreifend zusammengestellt werden, um den Klienten bestmöglich zu beraten. Die SwissLegal-Spezialisten bilden sich regelmässig in ihren Fachgebieten weiter und wirken teilweise auch als Referenten an Fortbildungsveranstaltungen oder als Autoren von Fachpublikationen. Mit den SwissLegal-Partnern und Rechtsprofessoren Prof. Dr. iur. David Dürr und Prof. Dr. iur Andreas Kellerhals ist SwissLegal an der Quelle von aktueller Lehre und Forschung. Unsere Gruppenstruktur Die SwissLegal-Gruppe entstand 2004 als Zusammenschluss von unabhängigen Anwaltsfirmen. Zur Zeit ist sie präsent mit Kanzleien in Basel, Bern, Chur, Olten, St. Gallen, Zug und Zürich. Weitere Standorte sind in Vorbereitung, unter anderem in der Romandie und im Tessin. Die Gruppenstruktur kombiniert die Effizienz und das persönliche Vertrauensverhältnis der einzelnen örtlichen Kanzleien mit dem breiten fachlichen Know How und dem Erfahrungsschatz der ganzen überregionalen Gruppe von gegen 30 Spezialisten. Der interne Know-how-Austausch und die in der Gruppe insgesamt geförderte Fach- und Reputationsqualität werden organisatorisch von der rechtlich selbständigen SwissLegal Ltd mit Sitz in Zug koordiniert beziehungsweise organisatorisch betreut. Vertragspartner der Klientschaft ist jeweils ausschliesslich jene örtliche Kanzlei, die das Mandat federführend betreut. Es wird keine Rechtsbeziehung zur SwissLegal Ltd oder zu den übrigen SwissLegal-Kanzleien eingegangen. Um Interessenkonflikte zwischen Swisslegal-Kanzleien zu vermeiden und gleichwohl das Anwaltsgeheimnis zu respektieren, wird die Klientschaft jeweils um Zustimmung dazu gebeten, entsprechende Abklärungen in der Gesamtgruppe vorzunehmen. Die Berufshaftpflicht ist über eine die gesamte SwissLegal-Gruppe umfassende Versicherungspolice der Allianz Suisse abgedeckt. UNSERE FACHGEBIETE Vertragsrecht Vertragsrecht in verschiedenen Wirtschaftsgebieten SwissLegal berät Unternehmen aller Branchen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten auf jeder Geschäftsebene. Zu den klassischen Aufgaben zählt das Erarbeiten, Verfassen und Verhandeln von Verträgen wie Kaufverträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkverträgen, Liefer- und Produktionsverträgen, Beratungs- und anderen Dienstleistungverträgen, ferner Agentur- und Vertriebsverträgen, Mäklerverträgen, Kooperations- und Lizenzverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder auch Verträgen über Franchising und Factoring. Gesellschaftsrecht Gesellschafts- und sonstiges Unternehmensrecht SwissLegal unterstützt Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und der rechtlichen Struktur Ihrer Geschäftsaktivitäten, einschliesslich Holdingstrukturen im In- und Ausland. Die Spezialisten beraten Sie über die Gründung hinaus in Fragen der Organisation und Verwaltung Ihrer Gesellschaften und Konzerne sowie bei Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen), Mitarbeiterbeteiligungsprojekten und Holdingstrukturen. Ausserdem vertritt SwissLegal die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Aktionären und Anteilsinhabern in und gegenüber Gesellschaftsorganen oder berät sie beim Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen. Steuerrecht Steuerberatung und -vertretung SwissLegal berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Aspekten des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Zu den Stärken von SwissLegal zählen langjährige Erfahrungen in der Bewältigung komplexer Steuerfälle, das Unternehmenssteuerrecht mit den verschiedenen Formen von Restrukturierungen, die steuerliche Optimierung von Transaktionen und insbesondere auch grenzüberschreitende Steuerprobleme. SwissLegal-Spezialisten vertreten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Auseinandersetzungen vor Behörden und Gerichten. SwissLegal verfügt über ein bewährtes Netzwerk von ausländischen Steuerspezialisten, mit denen bei grenzüberschreitenden Fragen zusammengearbeitet wird. Immobilienrecht Handänderungen, Finanzierungen und Projektrealisierungen Von der Suche einer Immobilie, vom Kauf und der Finanzierung, über die Realisierung eines Bauprojektes, zur Eingliederung in ein komplexes Immobilienportefeuille und bis hin zum Verkauf stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Das gleiche gilt für die Vermietung oder die Veräusserung im Stockwerkeigentum oder im Baurecht. SwissLegal-Spezialisten unterstützen Sie mit sorgfältiger Analyse der rechtlichen Verhältnisse, massgeschneiderter aber zügiger Umsetzung in Rechtsstrukturen, Verträgen und Reglementen sowie mit eigenem Notariat in Basel. Baurecht Vertretung und Beratung bei Bauprojekten Bei der Projektierung und Umsetzung von Bauprojekten stellen sich mannigfaltige Rechtsfragen, sei es hinsichtlich behördlicher Bewilligungen, Quartierplanentwicklungen oder allenfalls auch hinsichtlich von Interessenkollisionen mit der Nachbarschaft. Hier unterstützen Sie die SwissLegal-Spezialisten mit Sachverstand, Erfahrung und Beharrlichkeit, aber auch mit einem Sensorium für pragmatische Lösungen, etwa wenn es darum geht, allzu grosse Verzögerungen zu vermeiden. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Arbeits- und Sozialversicherungsrecht SwissLegal berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und vertritt ihre Interessen vor Gerichten und Behörden. Insbesondere bei der Fusion von Unternehmen oder bei der Übertragung von Unternehmensteilen sowie im Bereich des Outsourcings unterstützen Sie unsere Spezialisten mit ihrem juristischen Know-how; aber auch in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, in Fragen der Kaderentlöhnung, bei ausserordentlichen Kündigungen oder Freistellungen von Mitarbeitern oder bei der Durchsetzung von nachvertraglichen Konkurrenzverboten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne in administrativen Belangen bei der Entsendung von Arbeitnehmern oder im Arbeitsbewilligungsverfahren für ausländische Mitarbeiter. Gesundheitsrecht Arzt-, Krankenversicherungs-, Heilmittel- und Medizinalberufsrecht Ärzte, Spitäler, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens sehen sich immer häufiger mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Geprägt von staatlicher Regulierung, sind die juristischen Grundlagen des Gesundheitsrechts denn auch ausserordentlich zahlreich und vielschichtig. Die im Bereich des Gesundheitsrechts tätigen SwissLegal-Spezialisten verfügen über die nötige langjährige Erfahrung, um Leistungserbringer umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten. Sie berücksichtigen dabei in ihrer fallweisen juristischen Lagebeurteilung die Besonderheiten des Gesundheitsmarktes und dessen Verflechtung mit den zuständigen Regulierungsbehörden. Wettbewerbsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht SwissLegal berät und unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Fragen des nationalen wie europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Die Spezialisten vertreten Unternehmen vor schweizerischen Wettbewerbsbehörden als auch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor schweizerischen Gerichten. Die Beratung bezüglich Konzentrationen, marktdominante Positionen, Diskriminierungen und anderen wettbewerbsrechtlichen Fragen und über die Zulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln gehören ebenso zu den Stärken von SwissLegal. Europarecht Internationale Vertragswerke Im Zusammenhang mit Transaktionen über die Landesgrenzen und bei sonstigen internationalen Vertragswerken berücksichtigt SwissLegal die europäische Gesetzgebung im Bereich des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs wie auch die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten. SwissLegal berät und vertritt Sie dabei kompetent. Um rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, beobachtet SwissLegal die laufenden Harmonisierungsbestrebungen und Gesetzgebungsaktivitäten der EU genau. Sanierung, SchKG Insolvenzrecht und Sanierungen Die Anwälte von SwissLegal beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Sie vertreten Unternehmen und Privatpersonen als Gläubiger oder Schuldner in Pfändungs- und Pfandverwertungsverfahren, Konkursverfahren und -liquidationen sowie in Sanierungs- und Nachlassvertragsverfahren einschliesslich aller damit in Zusammenhang stehenden Klageverfahren und Verfahren zur Vermögenssicherung und Vermögenswiederbeschaffung. Kapitalmarktrecht Banken- und Finanzmarktrecht Die Finanzwirtschaft bringt Problemstellungen rechtlicher Natur mit sich; sei es im Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden; sei es bei der Finanzierung von Projekten, Unternehmen, Immobilien; sei es bei der Strukturierung, dem Vertrieb oder der Zeichnung von Anlagegefässen. Die hohe Regulierungsdichte erfordert nicht nur Sorgfalt beim Agieren, sondern vor allem auch Beherrschung der zahlreichen staatlichen oder verbandsrechtlichen nationalen und internationalen Regelungen. Da gilt es, die jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen sorgfältig zu analysieren und in die wirtschaftlichen Entscheidungen danach auszurichten. Die Spezialisten von SwissLegal im Kapitalmarkt- und Bankenrecht unterstützen Sie dabei. Geistiges Eigentum Geistiges Eigentum, Lizenzverträge, Marken SwissLegal verfügt über grosse Erfahrung im Bereich des Immaterialgüterrechts und berät und unterstützt Sie in Fragen des Urheber- und Markenrechts sowie im Bereich des Schutzes industriellen Know-hows und Designs, einschliesslich der Übertragung und Lizenzierung der entsprechenden Schutzrechte. In patentrechtlichen Angelegenheiten arbeitet SwissLegal mit externen Patentanwälten zusammen. Ehe, Erbe, Stiftungen Ehe- und Erbverträge, Nachlassabwicklungen, Stiftungen SwissLegal hilft Ihnen, die Vermögensnachfolge juristisch zu analysieren und bei Bedarf mit einem passenden Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag zu ordnen. Gänzlich frei ist man dabei nicht, sieht das Gesetz doch gewisse zwingende Randbedingungen vor. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Freiräume aber durchaus ausnutzen. Besonders anspruchsvoll sind die Aufgabenstellungen dort, wo Unternehmen oder komplexe Vermögensverhältnisse Bestandteil des Nachlasses sind. Bei erb- oder güterrechtlichen Vermögensnachfolgen sind speziell auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. SwissLegal hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Notariat, Urkunden Notariatsdienstleistungen bei Rechtsgeschäften Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin bzw. Urkundsperson vor. Darunter fallen insbesondere Grundstück-, Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie verschiedene gesellschaftsrechtliche Transaktionen wie Gründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen und dergleichen. Je nach kantonaler Regelung wird das Notariat von Amtstellen oder von privaten Anwältinnen oder Anwälten mit entsprechender Zulassung angeboten. Auch SwissLegal bietet Notariatsdienstleistungen an. Bei solchen Mandaten geht es uns nicht darum, eine Partei gegenüber einer anderen zu vertreten, sondern als unabhängige Gewährsperson für beide Seiten einen Mehrwert zu schaffen. Prozessrecht Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit Streitigkeiten lassen sich nicht immer einvernehmlich beilegen und es kommt mitunter zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn ein solcher Fall eintritt, dann wissen sich die SwissLegal-Spezialisten energisch einzusetzen, nicht nur rechtlich, sondern auch mit taktischer und psychologischer Erfahrung. Nicht selten ergeben sich auch noch während eines Prozesses Möglichkeiten, eine allseits gesichtswahrende Einigung zu finden. Die prozessualen Dienste beziehen sich nicht nur auf staatliche Gerichte, sondern auch auf private Schiedsgerichte, wobei SwissLegal hier als Vertreter einer Partei oder auch als Schiedsrichter amtet. Im Vordergrund stehen Zivilprozesse, also Auseinandersetzungen zwischen Privatparteien, aber auch Rekurse gegen Verwaltungsbehörden oder Verteidigungen in Strafprozessen, vor allem in Wirtschaftsfällen. Strafrecht Straf- und Strafprozessrecht Geschädigte und Privatkläger in einem Strafverfahren sind auf kompetente juristische Unterstützung angewiesen, Beschuldigte benötigen einen qualifizierten Strafverteidiger. Im Strafprozess helfen wir diesen, unter Einbezug sämtlicher relevanter Umstände die jeweils optimale Taktik zu wählen, um das für sie beste Ergebnis zu erzielen. Auch wenn unsere Schwerpunkte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht liegen, decken die entsprechend tätigen SwissLegal-Spezialisten grundsätzlich sämtliche Bereiche des Strafrechts ab. Einige von Ihnen verfügen zudem über Spezialkenntnisse im Bereich des Militärstrafrechts. Schaden, Versicherung Haftpflicht-, Versicherungs- und Vorsorgerecht Nicht alle privaten oder wirtschaftlichen Verhältnisse lassen sich im Voraus vertraglich regeln. Zwischendurch passiert auch einmal etwas, sei es fahrlässig oder gar absichtlich, sei es im privaten, sei es im wirtschaftlichen Bereich, etwa im Fall einer Verantwortlichkeit als Verwaltungsrat. Damit stellen sich Fragen des Haftpflicht- und oft auch des Versicherungsrechts. Versicherungsaspekte tauchen auch im Zusammenhang mit den Risiken Arbeitslosigkeit, Invalidität und Tod auf. Damit einher gehen verschiedene rechtliche und nicht zuletzt auch steuerliche Probleme. Die SwissLegal-Spezialisten helfen, sie zu lösen. Karriere und Jobs Bei der Rekrutierung junger Anwälte und Anwältinnen sowie Spezialisten setzt SwissLegal auf innovative, dynamische und integre Persönlichkeiten. Als Arbeitgeber fördert die Organisation Talente auf allen Stufen und bietet diesen eine spannende Plattform in einer modernen, rasch wachsenden Gruppe, die sich höchster juristischer Kompetenz und Sorgfalt verpflichtet fühlt. Unsere Spezialisten • Christine Boldi-Goetschy, Rechtsanwältin und Notarin • Prof. Dr. David Dürr, Rechtsananwalt und Notar • Dr. Thomas Kaufmann, Rechtsanwalt • Daniel Knecht, Rechtsanwalt • Daniela Korody, Rechtsanwältin • Lisa Oberholzer, Rechtsanwältin • Dr. Sabine Pegoraro-Meier, Rechtsanwältin • Dr. Paul Rüst, Rechtskonsulent • Dr. Frantisek J. Safarik, Eidg. dipl. Steuerexperte, zugelassener Revisionsexperte • Dr. Balz Settelen, Rechtsanwalt • Dr. Peter Vetter, Rechtsanwalt

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trennpunkt GmbH

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Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Baumgartner Immobilien AG

Bewertung 3.4 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

Baumgartner Immobilien AG

Einsiedlerstrasse 159, 8810 Horgen
Über uns

Der Grundstein für die Baumgartner Immobilien AG in Horgen (vormals Verwaltungsbüro Hofmann) wurde 1966 von Samuel und Eduard Hofmann gelegt. Seit 1987 ist Alfred Baumgartner im Geschäft tätig und 2003 übernahm er das Unternehmen und führt es seit dann erfolgreich weiter. Die Baumgartner Immobilien AG ist auf die Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien im Kanton Zürich spezialisiert. Zu unserem Dienstleistungsangebot gehört insbesondere die fachkundige Betreuung von Mietliegenschaften und Liegenschaften im Stockwerkeigentum. Ebenso beraten und unterstützen wirunsere Kundschaft beim Verkauf von Liegenschaften und bei Renovationsvorhaben. Unser Tätigkeitsradius konzentriert sich mehrheitlich auf das linke Zürichseeufer. Mit den örtlichen Abläufen und Anlaufstellen sind wir daher bestens vertraut. Es macht uns besonders stolz, dass wir die meisten Mandate schon seit vielen Jahren betreuen dürfen. Dies ist vor allem das Verdienst unserer erfahrenen, langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit grossem Know-how setzen wir uns für die Anliegen unserer Kundschaft ein und verbinden Engagement mit Fairness und Zuverlässigkeit den Grundprinzipien unseres Geschäftsalltags. Dienstleistungen: Immobilienbewirtschaftung, Bautreuhand & Verkauf Baumgartner Immobilien AG in Horgen ist Ihr Partner für die Verwaltung und Bewirtschaftung von Liegenschaften, die Erstvermietung und Beratung sowie den Verkauf rund um den Zürichsee. Wir übernehmen die administrative und technische Bewirtschaftung sowie das Rechnungswesen. Gerne betreuen wir Sie auch beim Verkauf Ihrer Liegenschaft. Durch unser Know-How führen wir Sie sicher auf den Markt. Zu unserem Dienstleistungsangebot gehört: • die fachkundige Betreuung von Mietliegenschaften und Liegenschaften im Stockwerkeigentum. • die Beratung bei sämtlichen Anliegen rund um das Thema Bautreuhand. • die Unterstützung beim Verkauf von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Wohnungen und Renovationsvorhaben. Das Team von Baumgartner Immobilien AG freut sich auf Ihren Anruf.

PremiumPremium Eintrag
ImmobilienLiegenschaftenLiegenschaftshandel LiegenschaftsvermittlungMaklerVermietung
Einsiedlerstrasse 159, 8810 Horgen
ImmobilienLiegenschaftenLiegenschaftshandel LiegenschaftsvermittlungMaklerVermietung
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Der Grundstein für die Baumgartner Immobilien AG in Horgen (vormals Verwaltungsbüro Hofmann) wurde 1966 von Samuel und Eduard Hofmann gelegt. Seit 1987 ist Alfred Baumgartner im Geschäft tätig und 2003 übernahm er das Unternehmen und führt es seit dann erfolgreich weiter. Die Baumgartner Immobilien AG ist auf die Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien im Kanton Zürich spezialisiert. Zu unserem Dienstleistungsangebot gehört insbesondere die fachkundige Betreuung von Mietliegenschaften und Liegenschaften im Stockwerkeigentum. Ebenso beraten und unterstützen wirunsere Kundschaft beim Verkauf von Liegenschaften und bei Renovationsvorhaben. Unser Tätigkeitsradius konzentriert sich mehrheitlich auf das linke Zürichseeufer. Mit den örtlichen Abläufen und Anlaufstellen sind wir daher bestens vertraut. Es macht uns besonders stolz, dass wir die meisten Mandate schon seit vielen Jahren betreuen dürfen. Dies ist vor allem das Verdienst unserer erfahrenen, langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit grossem Know-how setzen wir uns für die Anliegen unserer Kundschaft ein und verbinden Engagement mit Fairness und Zuverlässigkeit den Grundprinzipien unseres Geschäftsalltags. Dienstleistungen: Immobilienbewirtschaftung, Bautreuhand & Verkauf Baumgartner Immobilien AG in Horgen ist Ihr Partner für die Verwaltung und Bewirtschaftung von Liegenschaften, die Erstvermietung und Beratung sowie den Verkauf rund um den Zürichsee. Wir übernehmen die administrative und technische Bewirtschaftung sowie das Rechnungswesen. Gerne betreuen wir Sie auch beim Verkauf Ihrer Liegenschaft. Durch unser Know-How führen wir Sie sicher auf den Markt. Zu unserem Dienstleistungsangebot gehört: • die fachkundige Betreuung von Mietliegenschaften und Liegenschaften im Stockwerkeigentum. • die Beratung bei sämtlichen Anliegen rund um das Thema Bautreuhand. • die Unterstützung beim Verkauf von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Wohnungen und Renovationsvorhaben. Das Team von Baumgartner Immobilien AG freut sich auf Ihren Anruf.

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APM Praxis Schmerztherapie Janssen (Schudel) Claudia

APM Praxis Schmerztherapie Janssen (Schudel) Claudia

Heinisolstrasse 6, 8194 Hüntwangen
Herzlich Willkommen

Es freut mich, dass Sie hier sind. Gerne stehe ich Ihnen als Therapeutin zur Seite und unterstütze Sie auf Ihrem Weg. Termine sind nach Vereinbarung in Hüntwangen oder freitags in Zürich möglich. Als MENSCH - getreu nach dem Eid des Hippokrates: Herzlich willkommen in der Komplementär-Praxis Claudia Janssen und Claudia Schudel in Hüntwangen, Heinisolstrasse 6A oder in Zürich, Klosbachstrasse 116, oberste Etage. Tipps für grippale Infekte und altbewährte Hausmittel finden Sie unter meiner Rubrik "Wissenswertes" oder "Vorbeugen". KomplementärTherapie Methode APM nach Radloff ist eine Schmerztherapie mit alternativer Behandlungsmethode , die Akupunktur-Massage arbeitet ohne Nadeln (Please scoll down for English) Akupunktur-Massage und Energetisch-Statische Behandlung Die beiden oben erwähnten Methoden sind eigenständige Behandlungsformen, die in sinnvoller Kombination angewandt werden. Mit der energetischen Wirkung der Aku-punktur Massage (APM) wird der Körper auf die sich anschließende statische Behand-lung (ESB) der Wirbelsäule und der Gelenke optimal vorbereitet. Die ESB/APM wendet sich - mittels der Ohr-Kontrolle - an den jeweils vorliegenden, individuellen energetischen Zustand des Körpers. Durch die Ohr-Kontrolle ist der prozessorientierte Therapieablauf gesichert und kann jederzeit überprüft werden. Die Akupunktur-Massage dient der Schmerztherapie (bekannt auch unter TCM) und kann bei Ver-spannungen, Nackenschmerzen, Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen, Kopfschmer-zen, Ischias-Beschwerden, Beckenschiefstand, Schleudertrauma und bei der Reha-bilitation nach Operationen oder Unfällen usw. erfolgreich angewendet werden. Beliebt ist die APM auch bei Sportlern, da sie garantiert frei von Doping ist! Die Ohr-Kontrolle Die Ohr-Kontrolle dient der Befundung des Körpers. Der Akupunkteur kann diese Akupunkturpunkte am Ohr zur Nadelung und zur Therapie nutzen. Ich benutze diese Informationen für die Analyse des energetischen Zustandes des Körpers. Diese Schmerz-Therapie wird anschliessend am ganzen Körper - anhand des Ohr-Befundes und den Ausführungen des Klienten - individuell ausgeführt. Verschiedene Werkzeuge wie das Stäbchen, das Farb-Akupunktur-Gerät, die Moxa-Zigarre, Schröpfgläser, ätherische Öle, energetisch leitende Creme, etc. kommen bei der Behandlung zum Einsatz. Das wichtigste Arbeitsgerät ist jedoch meine Hand, mein Tastsinn sowie mein wacher Geist. Was ist Akupunktur? Der Begriff Akupunktur ist weitgehend bekannt. Die verbreitete Ansicht, dass Akupunktur ein Zaubermittel zur Behandlung ist, ist falsch. Richtig ist, dass es sich bei der Akupunktur um einen Teil eines uralten asiatischen Medizin-Systems handelt, das besonders auf die ganzheitliche Betrachtung wert legt. Die Akupunktur-Massage arbeitet ohne Nadeln und versucht den Energiekreislauf im Körper wieder in Einklang zur bringen, Blockaden (Stagnation) zu lösen, Flussbedingungen in den Meridianen wieder herzustellen sowie die Gelenke in die physiologische Beweglichkeit zu bringen und so Schmerzen nachhaltig zu behandeln. Copyright Die im Rahmen dieser Webseite verwendeten Texte und Grafiken sind das Eigentum der Komplementärpraxis APM/ESB Claudia Janssen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung des Bildmaterials oder der Texte (auch in Teilen) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne die ausdrückliche Zustimmung von Claudia Janssen (Schudel) nicht gestattet. Eine Therapie für jedes Alter Die Wiederherstellung der energetischen Flussbedingungen ist stets der Beginn jeder Therapie. Ischias-Beschwerden, Hexenschuss, Rückenschmerzen, Schulterschmerzen und vieles mehr lässt sich oftmals schon durch die gezielte Verschiebung von Energie im Körper spürbar lindern, jedoch nicht immer wegzaubern, schön wär's. Störende Narben können erkannt und behandelt werden. Durch die sanfte Art der Akupunktur-Massage kann auch ein Schleudertrauma positiv beeinflusst werden. Beim Arbeiten am Körper ist nur diejenige Stelle frei an der ich arbeite der restliche Körper ist abgedeckt. Sportler brauchen eine dopingfreie Therapie Sportler schätzen diese Schmerztherapie ohne Medikamente. So können sie sicher sein, nicht in der Doping-Falle zu enden. Durch den freien Energiefluss im Körper sind sie leistungsfähiger und können sich schneller regenerieren. Skoliose - Therapie Das Becken wird frei beweglich gemacht mittels Griffen aus der APM/ESB oder der Reflektorischen Mobilisationstherapie (REMO). Ein frei bewegliches Becken ist die unumgängliche Voraussetzung für den Erfolg der Wirbelsäulentherapie. Muskelverspannungen werden mittels Inhibition, Faszientherapie, Farbakupunktur, etc. behandelt, so dass die Voraussetzung für die weitere Behandlung der Wirbelgelenke gegeben ist. Die nicht physiologisch artikulierenden Gelenke sind über die Ohrzonen eruierbar. Die Mobilisation der Gelenke und der Wirbelsäule wird daher immer individuell angepasst. Meine Arbeitsweise ist eine sanfte, nach Ohrbefund angepasste und sinnvolle Therapie, welche bei einer Skoliose in kleinen Schritten die Verkrümmung verbessern kann. Erfolgreiche Skoliose-Behandlungen werden über einen langen Zeitraum mit regelmässigen Sitzungen erreicht. Systemisches Familienstellen - Systemische Aufstellungen (in Gruppen oder Einzelsitzung) Die Infos zu den Systemischen Aufstellungen finden Sie auf der Website. Hiermit können nicht nur Schmerzen mit psychosomatischem Hintergrund angegangen werden, es können auch eigene Muster oder Muster im Familiensystem aufgelöst werden und vieles mehr. Ängste können Schritt für Schritt aufgelöst werden, depressive Versimmungen können verbessert werden, Selbstvertrauen kann gestärkt werden, etc.

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Akupunktur (ausserhalb Rubrik Ärzte)NaturheilpraxisMassage
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Akupunktur (ausserhalb Rubrik Ärzte)NaturheilpraxisMassage
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Es freut mich, dass Sie hier sind. Gerne stehe ich Ihnen als Therapeutin zur Seite und unterstütze Sie auf Ihrem Weg. Termine sind nach Vereinbarung in Hüntwangen oder freitags in Zürich möglich. Als MENSCH - getreu nach dem Eid des Hippokrates: Herzlich willkommen in der Komplementär-Praxis Claudia Janssen und Claudia Schudel in Hüntwangen, Heinisolstrasse 6A oder in Zürich, Klosbachstrasse 116, oberste Etage. Tipps für grippale Infekte und altbewährte Hausmittel finden Sie unter meiner Rubrik "Wissenswertes" oder "Vorbeugen". KomplementärTherapie Methode APM nach Radloff ist eine Schmerztherapie mit alternativer Behandlungsmethode , die Akupunktur-Massage arbeitet ohne Nadeln (Please scoll down for English) Akupunktur-Massage und Energetisch-Statische Behandlung Die beiden oben erwähnten Methoden sind eigenständige Behandlungsformen, die in sinnvoller Kombination angewandt werden. Mit der energetischen Wirkung der Aku-punktur Massage (APM) wird der Körper auf die sich anschließende statische Behand-lung (ESB) der Wirbelsäule und der Gelenke optimal vorbereitet. Die ESB/APM wendet sich - mittels der Ohr-Kontrolle - an den jeweils vorliegenden, individuellen energetischen Zustand des Körpers. Durch die Ohr-Kontrolle ist der prozessorientierte Therapieablauf gesichert und kann jederzeit überprüft werden. Die Akupunktur-Massage dient der Schmerztherapie (bekannt auch unter TCM) und kann bei Ver-spannungen, Nackenschmerzen, Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen, Kopfschmer-zen, Ischias-Beschwerden, Beckenschiefstand, Schleudertrauma und bei der Reha-bilitation nach Operationen oder Unfällen usw. erfolgreich angewendet werden. Beliebt ist die APM auch bei Sportlern, da sie garantiert frei von Doping ist! Die Ohr-Kontrolle Die Ohr-Kontrolle dient der Befundung des Körpers. Der Akupunkteur kann diese Akupunkturpunkte am Ohr zur Nadelung und zur Therapie nutzen. Ich benutze diese Informationen für die Analyse des energetischen Zustandes des Körpers. Diese Schmerz-Therapie wird anschliessend am ganzen Körper - anhand des Ohr-Befundes und den Ausführungen des Klienten - individuell ausgeführt. Verschiedene Werkzeuge wie das Stäbchen, das Farb-Akupunktur-Gerät, die Moxa-Zigarre, Schröpfgläser, ätherische Öle, energetisch leitende Creme, etc. kommen bei der Behandlung zum Einsatz. Das wichtigste Arbeitsgerät ist jedoch meine Hand, mein Tastsinn sowie mein wacher Geist. Was ist Akupunktur? Der Begriff Akupunktur ist weitgehend bekannt. Die verbreitete Ansicht, dass Akupunktur ein Zaubermittel zur Behandlung ist, ist falsch. Richtig ist, dass es sich bei der Akupunktur um einen Teil eines uralten asiatischen Medizin-Systems handelt, das besonders auf die ganzheitliche Betrachtung wert legt. Die Akupunktur-Massage arbeitet ohne Nadeln und versucht den Energiekreislauf im Körper wieder in Einklang zur bringen, Blockaden (Stagnation) zu lösen, Flussbedingungen in den Meridianen wieder herzustellen sowie die Gelenke in die physiologische Beweglichkeit zu bringen und so Schmerzen nachhaltig zu behandeln. Copyright Die im Rahmen dieser Webseite verwendeten Texte und Grafiken sind das Eigentum der Komplementärpraxis APM/ESB Claudia Janssen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung des Bildmaterials oder der Texte (auch in Teilen) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne die ausdrückliche Zustimmung von Claudia Janssen (Schudel) nicht gestattet. Eine Therapie für jedes Alter Die Wiederherstellung der energetischen Flussbedingungen ist stets der Beginn jeder Therapie. Ischias-Beschwerden, Hexenschuss, Rückenschmerzen, Schulterschmerzen und vieles mehr lässt sich oftmals schon durch die gezielte Verschiebung von Energie im Körper spürbar lindern, jedoch nicht immer wegzaubern, schön wär's. Störende Narben können erkannt und behandelt werden. Durch die sanfte Art der Akupunktur-Massage kann auch ein Schleudertrauma positiv beeinflusst werden. Beim Arbeiten am Körper ist nur diejenige Stelle frei an der ich arbeite der restliche Körper ist abgedeckt. Sportler brauchen eine dopingfreie Therapie Sportler schätzen diese Schmerztherapie ohne Medikamente. So können sie sicher sein, nicht in der Doping-Falle zu enden. Durch den freien Energiefluss im Körper sind sie leistungsfähiger und können sich schneller regenerieren. Skoliose - Therapie Das Becken wird frei beweglich gemacht mittels Griffen aus der APM/ESB oder der Reflektorischen Mobilisationstherapie (REMO). Ein frei bewegliches Becken ist die unumgängliche Voraussetzung für den Erfolg der Wirbelsäulentherapie. Muskelverspannungen werden mittels Inhibition, Faszientherapie, Farbakupunktur, etc. behandelt, so dass die Voraussetzung für die weitere Behandlung der Wirbelgelenke gegeben ist. Die nicht physiologisch artikulierenden Gelenke sind über die Ohrzonen eruierbar. Die Mobilisation der Gelenke und der Wirbelsäule wird daher immer individuell angepasst. Meine Arbeitsweise ist eine sanfte, nach Ohrbefund angepasste und sinnvolle Therapie, welche bei einer Skoliose in kleinen Schritten die Verkrümmung verbessern kann. Erfolgreiche Skoliose-Behandlungen werden über einen langen Zeitraum mit regelmässigen Sitzungen erreicht. Systemisches Familienstellen - Systemische Aufstellungen (in Gruppen oder Einzelsitzung) Die Infos zu den Systemischen Aufstellungen finden Sie auf der Website. Hiermit können nicht nur Schmerzen mit psychosomatischem Hintergrund angegangen werden, es können auch eigene Muster oder Muster im Familiensystem aufgelöst werden und vieles mehr. Ängste können Schritt für Schritt aufgelöst werden, depressive Versimmungen können verbessert werden, Selbstvertrauen kann gestärkt werden, etc.

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SWISSLEGAL ist Ihre Rechtsberatung in Basel

Unser Anspruch SwissLegal berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen. Sie erhebt einen hohen Anspruch auf juristische Qualität und zählt das Flair für unkonventionelle Lösungen sowie die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu ihren Stärken. Rechtsanwälte und Experten der SwissLegal-Gruppe sind erfahren, qualitätsbewusst, zielgerichtet, unabhängig und diskret. Die verschiedenen SwissLegal-Standorte pflegen einen regelmässigen Austausch von Fachwissen. Je nach Mandat können Spezialistenteams kanzleiübergreifend zusammengestellt werden, um den Klienten bestmöglich zu beraten. Die SwissLegal-Spezialisten bilden sich regelmässig in ihren Fachgebieten weiter und wirken teilweise auch als Referenten an Fortbildungsveranstaltungen oder als Autoren von Fachpublikationen. Mit den SwissLegal-Partnern und Rechtsprofessoren Prof. Dr. iur. David Dürr und Prof. Dr. iur Andreas Kellerhals ist SwissLegal an der Quelle von aktueller Lehre und Forschung. Unsere Gruppenstruktur Die SwissLegal-Gruppe entstand 2004 als Zusammenschluss von unabhängigen Anwaltsfirmen. Zur Zeit ist sie präsent mit Kanzleien in Basel, Bern, Chur, Olten, St. Gallen, Zug und Zürich. Weitere Standorte sind in Vorbereitung, unter anderem in der Romandie und im Tessin. Die Gruppenstruktur kombiniert die Effizienz und das persönliche Vertrauensverhältnis der einzelnen örtlichen Kanzleien mit dem breiten fachlichen Know How und dem Erfahrungsschatz der ganzen überregionalen Gruppe von gegen 30 Spezialisten. Der interne Know-how-Austausch und die in der Gruppe insgesamt geförderte Fach- und Reputationsqualität werden organisatorisch von der rechtlich selbständigen SwissLegal Ltd mit Sitz in Zug koordiniert beziehungsweise organisatorisch betreut. Vertragspartner der Klientschaft ist jeweils ausschliesslich jene örtliche Kanzlei, die das Mandat federführend betreut. Es wird keine Rechtsbeziehung zur SwissLegal Ltd oder zu den übrigen SwissLegal-Kanzleien eingegangen. Um Interessenkonflikte zwischen Swisslegal-Kanzleien zu vermeiden und gleichwohl das Anwaltsgeheimnis zu respektieren, wird die Klientschaft jeweils um Zustimmung dazu gebeten, entsprechende Abklärungen in der Gesamtgruppe vorzunehmen. Die Berufshaftpflicht ist über eine die gesamte SwissLegal-Gruppe umfassende Versicherungspolice der Allianz Suisse abgedeckt. UNSERE FACHGEBIETE Vertragsrecht Vertragsrecht in verschiedenen Wirtschaftsgebieten SwissLegal berät Unternehmen aller Branchen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten auf jeder Geschäftsebene. Zu den klassischen Aufgaben zählt das Erarbeiten, Verfassen und Verhandeln von Verträgen wie Kaufverträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkverträgen, Liefer- und Produktionsverträgen, Beratungs- und anderen Dienstleistungverträgen, ferner Agentur- und Vertriebsverträgen, Mäklerverträgen, Kooperations- und Lizenzverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder auch Verträgen über Franchising und Factoring. Gesellschaftsrecht Gesellschafts- und sonstiges Unternehmensrecht SwissLegal unterstützt Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und der rechtlichen Struktur Ihrer Geschäftsaktivitäten, einschliesslich Holdingstrukturen im In- und Ausland. Die Spezialisten beraten Sie über die Gründung hinaus in Fragen der Organisation und Verwaltung Ihrer Gesellschaften und Konzerne sowie bei Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen), Mitarbeiterbeteiligungsprojekten und Holdingstrukturen. Ausserdem vertritt SwissLegal die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Aktionären und Anteilsinhabern in und gegenüber Gesellschaftsorganen oder berät sie beim Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen. Steuerrecht Steuerberatung und -vertretung SwissLegal berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Aspekten des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Zu den Stärken von SwissLegal zählen langjährige Erfahrungen in der Bewältigung komplexer Steuerfälle, das Unternehmenssteuerrecht mit den verschiedenen Formen von Restrukturierungen, die steuerliche Optimierung von Transaktionen und insbesondere auch grenzüberschreitende Steuerprobleme. SwissLegal-Spezialisten vertreten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Auseinandersetzungen vor Behörden und Gerichten. SwissLegal verfügt über ein bewährtes Netzwerk von ausländischen Steuerspezialisten, mit denen bei grenzüberschreitenden Fragen zusammengearbeitet wird. Immobilienrecht Handänderungen, Finanzierungen und Projektrealisierungen Von der Suche einer Immobilie, vom Kauf und der Finanzierung, über die Realisierung eines Bauprojektes, zur Eingliederung in ein komplexes Immobilienportefeuille und bis hin zum Verkauf stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Das gleiche gilt für die Vermietung oder die Veräusserung im Stockwerkeigentum oder im Baurecht. SwissLegal-Spezialisten unterstützen Sie mit sorgfältiger Analyse der rechtlichen Verhältnisse, massgeschneiderter aber zügiger Umsetzung in Rechtsstrukturen, Verträgen und Reglementen sowie mit eigenem Notariat in Basel. Baurecht Vertretung und Beratung bei Bauprojekten Bei der Projektierung und Umsetzung von Bauprojekten stellen sich mannigfaltige Rechtsfragen, sei es hinsichtlich behördlicher Bewilligungen, Quartierplanentwicklungen oder allenfalls auch hinsichtlich von Interessenkollisionen mit der Nachbarschaft. Hier unterstützen Sie die SwissLegal-Spezialisten mit Sachverstand, Erfahrung und Beharrlichkeit, aber auch mit einem Sensorium für pragmatische Lösungen, etwa wenn es darum geht, allzu grosse Verzögerungen zu vermeiden. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Arbeits- und Sozialversicherungsrecht SwissLegal berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und vertritt ihre Interessen vor Gerichten und Behörden. Insbesondere bei der Fusion von Unternehmen oder bei der Übertragung von Unternehmensteilen sowie im Bereich des Outsourcings unterstützen Sie unsere Spezialisten mit ihrem juristischen Know-how; aber auch in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, in Fragen der Kaderentlöhnung, bei ausserordentlichen Kündigungen oder Freistellungen von Mitarbeitern oder bei der Durchsetzung von nachvertraglichen Konkurrenzverboten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne in administrativen Belangen bei der Entsendung von Arbeitnehmern oder im Arbeitsbewilligungsverfahren für ausländische Mitarbeiter. Gesundheitsrecht Arzt-, Krankenversicherungs-, Heilmittel- und Medizinalberufsrecht Ärzte, Spitäler, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens sehen sich immer häufiger mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Geprägt von staatlicher Regulierung, sind die juristischen Grundlagen des Gesundheitsrechts denn auch ausserordentlich zahlreich und vielschichtig. Die im Bereich des Gesundheitsrechts tätigen SwissLegal-Spezialisten verfügen über die nötige langjährige Erfahrung, um Leistungserbringer umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten. Sie berücksichtigen dabei in ihrer fallweisen juristischen Lagebeurteilung die Besonderheiten des Gesundheitsmarktes und dessen Verflechtung mit den zuständigen Regulierungsbehörden. Wettbewerbsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht SwissLegal berät und unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Fragen des nationalen wie europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Die Spezialisten vertreten Unternehmen vor schweizerischen Wettbewerbsbehörden als auch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor schweizerischen Gerichten. Die Beratung bezüglich Konzentrationen, marktdominante Positionen, Diskriminierungen und anderen wettbewerbsrechtlichen Fragen und über die Zulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln gehören ebenso zu den Stärken von SwissLegal. Europarecht Internationale Vertragswerke Im Zusammenhang mit Transaktionen über die Landesgrenzen und bei sonstigen internationalen Vertragswerken berücksichtigt SwissLegal die europäische Gesetzgebung im Bereich des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs wie auch die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten. SwissLegal berät und vertritt Sie dabei kompetent. Um rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, beobachtet SwissLegal die laufenden Harmonisierungsbestrebungen und Gesetzgebungsaktivitäten der EU genau. Sanierung, SchKG Insolvenzrecht und Sanierungen Die Anwälte von SwissLegal beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Sie vertreten Unternehmen und Privatpersonen als Gläubiger oder Schuldner in Pfändungs- und Pfandverwertungsverfahren, Konkursverfahren und -liquidationen sowie in Sanierungs- und Nachlassvertragsverfahren einschliesslich aller damit in Zusammenhang stehenden Klageverfahren und Verfahren zur Vermögenssicherung und Vermögenswiederbeschaffung. Kapitalmarktrecht Banken- und Finanzmarktrecht Die Finanzwirtschaft bringt Problemstellungen rechtlicher Natur mit sich; sei es im Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden; sei es bei der Finanzierung von Projekten, Unternehmen, Immobilien; sei es bei der Strukturierung, dem Vertrieb oder der Zeichnung von Anlagegefässen. Die hohe Regulierungsdichte erfordert nicht nur Sorgfalt beim Agieren, sondern vor allem auch Beherrschung der zahlreichen staatlichen oder verbandsrechtlichen nationalen und internationalen Regelungen. Da gilt es, die jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen sorgfältig zu analysieren und in die wirtschaftlichen Entscheidungen danach auszurichten. Die Spezialisten von SwissLegal im Kapitalmarkt- und Bankenrecht unterstützen Sie dabei. Geistiges Eigentum Geistiges Eigentum, Lizenzverträge, Marken SwissLegal verfügt über grosse Erfahrung im Bereich des Immaterialgüterrechts und berät und unterstützt Sie in Fragen des Urheber- und Markenrechts sowie im Bereich des Schutzes industriellen Know-hows und Designs, einschliesslich der Übertragung und Lizenzierung der entsprechenden Schutzrechte. In patentrechtlichen Angelegenheiten arbeitet SwissLegal mit externen Patentanwälten zusammen. Ehe, Erbe, Stiftungen Ehe- und Erbverträge, Nachlassabwicklungen, Stiftungen SwissLegal hilft Ihnen, die Vermögensnachfolge juristisch zu analysieren und bei Bedarf mit einem passenden Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag zu ordnen. Gänzlich frei ist man dabei nicht, sieht das Gesetz doch gewisse zwingende Randbedingungen vor. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Freiräume aber durchaus ausnutzen. Besonders anspruchsvoll sind die Aufgabenstellungen dort, wo Unternehmen oder komplexe Vermögensverhältnisse Bestandteil des Nachlasses sind. Bei erb- oder güterrechtlichen Vermögensnachfolgen sind speziell auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. SwissLegal hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Notariat, Urkunden Notariatsdienstleistungen bei Rechtsgeschäften Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin bzw. Urkundsperson vor. Darunter fallen insbesondere Grundstück-, Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie verschiedene gesellschaftsrechtliche Transaktionen wie Gründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen und dergleichen. Je nach kantonaler Regelung wird das Notariat von Amtstellen oder von privaten Anwältinnen oder Anwälten mit entsprechender Zulassung angeboten. Auch SwissLegal bietet Notariatsdienstleistungen an. Bei solchen Mandaten geht es uns nicht darum, eine Partei gegenüber einer anderen zu vertreten, sondern als unabhängige Gewährsperson für beide Seiten einen Mehrwert zu schaffen. Prozessrecht Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit Streitigkeiten lassen sich nicht immer einvernehmlich beilegen und es kommt mitunter zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn ein solcher Fall eintritt, dann wissen sich die SwissLegal-Spezialisten energisch einzusetzen, nicht nur rechtlich, sondern auch mit taktischer und psychologischer Erfahrung. Nicht selten ergeben sich auch noch während eines Prozesses Möglichkeiten, eine allseits gesichtswahrende Einigung zu finden. Die prozessualen Dienste beziehen sich nicht nur auf staatliche Gerichte, sondern auch auf private Schiedsgerichte, wobei SwissLegal hier als Vertreter einer Partei oder auch als Schiedsrichter amtet. Im Vordergrund stehen Zivilprozesse, also Auseinandersetzungen zwischen Privatparteien, aber auch Rekurse gegen Verwaltungsbehörden oder Verteidigungen in Strafprozessen, vor allem in Wirtschaftsfällen. Strafrecht Straf- und Strafprozessrecht Geschädigte und Privatkläger in einem Strafverfahren sind auf kompetente juristische Unterstützung angewiesen, Beschuldigte benötigen einen qualifizierten Strafverteidiger. Im Strafprozess helfen wir diesen, unter Einbezug sämtlicher relevanter Umstände die jeweils optimale Taktik zu wählen, um das für sie beste Ergebnis zu erzielen. Auch wenn unsere Schwerpunkte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht liegen, decken die entsprechend tätigen SwissLegal-Spezialisten grundsätzlich sämtliche Bereiche des Strafrechts ab. Einige von Ihnen verfügen zudem über Spezialkenntnisse im Bereich des Militärstrafrechts. Schaden, Versicherung Haftpflicht-, Versicherungs- und Vorsorgerecht Nicht alle privaten oder wirtschaftlichen Verhältnisse lassen sich im Voraus vertraglich regeln. Zwischendurch passiert auch einmal etwas, sei es fahrlässig oder gar absichtlich, sei es im privaten, sei es im wirtschaftlichen Bereich, etwa im Fall einer Verantwortlichkeit als Verwaltungsrat. Damit stellen sich Fragen des Haftpflicht- und oft auch des Versicherungsrechts. Versicherungsaspekte tauchen auch im Zusammenhang mit den Risiken Arbeitslosigkeit, Invalidität und Tod auf. Damit einher gehen verschiedene rechtliche und nicht zuletzt auch steuerliche Probleme. Die SwissLegal-Spezialisten helfen, sie zu lösen. Karriere und Jobs Bei der Rekrutierung junger Anwälte und Anwältinnen sowie Spezialisten setzt SwissLegal auf innovative, dynamische und integre Persönlichkeiten. Als Arbeitgeber fördert die Organisation Talente auf allen Stufen und bietet diesen eine spannende Plattform in einer modernen, rasch wachsenden Gruppe, die sich höchster juristischer Kompetenz und Sorgfalt verpflichtet fühlt. Unsere Spezialisten • Christine Boldi-Goetschy, Rechtsanwältin und Notarin • Prof. Dr. David Dürr, Rechtsananwalt und Notar • Dr. Thomas Kaufmann, Rechtsanwalt • Daniel Knecht, Rechtsanwalt • Daniela Korody, Rechtsanwältin • Lisa Oberholzer, Rechtsanwältin • Dr. Sabine Pegoraro-Meier, Rechtsanwältin • Dr. Paul Rüst, Rechtskonsulent • Dr. Frantisek J. Safarik, Eidg. dipl. Steuerexperte, zugelassener Revisionsexperte • Dr. Balz Settelen, Rechtsanwalt • Dr. Peter Vetter, Rechtsanwalt

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Unser Anspruch SwissLegal berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen. Sie erhebt einen hohen Anspruch auf juristische Qualität und zählt das Flair für unkonventionelle Lösungen sowie die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu ihren Stärken. Rechtsanwälte und Experten der SwissLegal-Gruppe sind erfahren, qualitätsbewusst, zielgerichtet, unabhängig und diskret. Die verschiedenen SwissLegal-Standorte pflegen einen regelmässigen Austausch von Fachwissen. Je nach Mandat können Spezialistenteams kanzleiübergreifend zusammengestellt werden, um den Klienten bestmöglich zu beraten. Die SwissLegal-Spezialisten bilden sich regelmässig in ihren Fachgebieten weiter und wirken teilweise auch als Referenten an Fortbildungsveranstaltungen oder als Autoren von Fachpublikationen. Mit den SwissLegal-Partnern und Rechtsprofessoren Prof. Dr. iur. David Dürr und Prof. Dr. iur Andreas Kellerhals ist SwissLegal an der Quelle von aktueller Lehre und Forschung. Unsere Gruppenstruktur Die SwissLegal-Gruppe entstand 2004 als Zusammenschluss von unabhängigen Anwaltsfirmen. Zur Zeit ist sie präsent mit Kanzleien in Basel, Bern, Chur, Olten, St. Gallen, Zug und Zürich. Weitere Standorte sind in Vorbereitung, unter anderem in der Romandie und im Tessin. Die Gruppenstruktur kombiniert die Effizienz und das persönliche Vertrauensverhältnis der einzelnen örtlichen Kanzleien mit dem breiten fachlichen Know How und dem Erfahrungsschatz der ganzen überregionalen Gruppe von gegen 30 Spezialisten. Der interne Know-how-Austausch und die in der Gruppe insgesamt geförderte Fach- und Reputationsqualität werden organisatorisch von der rechtlich selbständigen SwissLegal Ltd mit Sitz in Zug koordiniert beziehungsweise organisatorisch betreut. Vertragspartner der Klientschaft ist jeweils ausschliesslich jene örtliche Kanzlei, die das Mandat federführend betreut. Es wird keine Rechtsbeziehung zur SwissLegal Ltd oder zu den übrigen SwissLegal-Kanzleien eingegangen. Um Interessenkonflikte zwischen Swisslegal-Kanzleien zu vermeiden und gleichwohl das Anwaltsgeheimnis zu respektieren, wird die Klientschaft jeweils um Zustimmung dazu gebeten, entsprechende Abklärungen in der Gesamtgruppe vorzunehmen. Die Berufshaftpflicht ist über eine die gesamte SwissLegal-Gruppe umfassende Versicherungspolice der Allianz Suisse abgedeckt. UNSERE FACHGEBIETE Vertragsrecht Vertragsrecht in verschiedenen Wirtschaftsgebieten SwissLegal berät Unternehmen aller Branchen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten auf jeder Geschäftsebene. Zu den klassischen Aufgaben zählt das Erarbeiten, Verfassen und Verhandeln von Verträgen wie Kaufverträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkverträgen, Liefer- und Produktionsverträgen, Beratungs- und anderen Dienstleistungverträgen, ferner Agentur- und Vertriebsverträgen, Mäklerverträgen, Kooperations- und Lizenzverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder auch Verträgen über Franchising und Factoring. Gesellschaftsrecht Gesellschafts- und sonstiges Unternehmensrecht SwissLegal unterstützt Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und der rechtlichen Struktur Ihrer Geschäftsaktivitäten, einschliesslich Holdingstrukturen im In- und Ausland. Die Spezialisten beraten Sie über die Gründung hinaus in Fragen der Organisation und Verwaltung Ihrer Gesellschaften und Konzerne sowie bei Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen), Mitarbeiterbeteiligungsprojekten und Holdingstrukturen. Ausserdem vertritt SwissLegal die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Aktionären und Anteilsinhabern in und gegenüber Gesellschaftsorganen oder berät sie beim Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen. Steuerrecht Steuerberatung und -vertretung SwissLegal berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Aspekten des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Zu den Stärken von SwissLegal zählen langjährige Erfahrungen in der Bewältigung komplexer Steuerfälle, das Unternehmenssteuerrecht mit den verschiedenen Formen von Restrukturierungen, die steuerliche Optimierung von Transaktionen und insbesondere auch grenzüberschreitende Steuerprobleme. SwissLegal-Spezialisten vertreten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Auseinandersetzungen vor Behörden und Gerichten. SwissLegal verfügt über ein bewährtes Netzwerk von ausländischen Steuerspezialisten, mit denen bei grenzüberschreitenden Fragen zusammengearbeitet wird. Immobilienrecht Handänderungen, Finanzierungen und Projektrealisierungen Von der Suche einer Immobilie, vom Kauf und der Finanzierung, über die Realisierung eines Bauprojektes, zur Eingliederung in ein komplexes Immobilienportefeuille und bis hin zum Verkauf stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Das gleiche gilt für die Vermietung oder die Veräusserung im Stockwerkeigentum oder im Baurecht. SwissLegal-Spezialisten unterstützen Sie mit sorgfältiger Analyse der rechtlichen Verhältnisse, massgeschneiderter aber zügiger Umsetzung in Rechtsstrukturen, Verträgen und Reglementen sowie mit eigenem Notariat in Basel. Baurecht Vertretung und Beratung bei Bauprojekten Bei der Projektierung und Umsetzung von Bauprojekten stellen sich mannigfaltige Rechtsfragen, sei es hinsichtlich behördlicher Bewilligungen, Quartierplanentwicklungen oder allenfalls auch hinsichtlich von Interessenkollisionen mit der Nachbarschaft. Hier unterstützen Sie die SwissLegal-Spezialisten mit Sachverstand, Erfahrung und Beharrlichkeit, aber auch mit einem Sensorium für pragmatische Lösungen, etwa wenn es darum geht, allzu grosse Verzögerungen zu vermeiden. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Arbeits- und Sozialversicherungsrecht SwissLegal berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und vertritt ihre Interessen vor Gerichten und Behörden. Insbesondere bei der Fusion von Unternehmen oder bei der Übertragung von Unternehmensteilen sowie im Bereich des Outsourcings unterstützen Sie unsere Spezialisten mit ihrem juristischen Know-how; aber auch in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, in Fragen der Kaderentlöhnung, bei ausserordentlichen Kündigungen oder Freistellungen von Mitarbeitern oder bei der Durchsetzung von nachvertraglichen Konkurrenzverboten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne in administrativen Belangen bei der Entsendung von Arbeitnehmern oder im Arbeitsbewilligungsverfahren für ausländische Mitarbeiter. Gesundheitsrecht Arzt-, Krankenversicherungs-, Heilmittel- und Medizinalberufsrecht Ärzte, Spitäler, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens sehen sich immer häufiger mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Geprägt von staatlicher Regulierung, sind die juristischen Grundlagen des Gesundheitsrechts denn auch ausserordentlich zahlreich und vielschichtig. Die im Bereich des Gesundheitsrechts tätigen SwissLegal-Spezialisten verfügen über die nötige langjährige Erfahrung, um Leistungserbringer umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten. Sie berücksichtigen dabei in ihrer fallweisen juristischen Lagebeurteilung die Besonderheiten des Gesundheitsmarktes und dessen Verflechtung mit den zuständigen Regulierungsbehörden. Wettbewerbsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht SwissLegal berät und unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Fragen des nationalen wie europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Die Spezialisten vertreten Unternehmen vor schweizerischen Wettbewerbsbehörden als auch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor schweizerischen Gerichten. Die Beratung bezüglich Konzentrationen, marktdominante Positionen, Diskriminierungen und anderen wettbewerbsrechtlichen Fragen und über die Zulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln gehören ebenso zu den Stärken von SwissLegal. Europarecht Internationale Vertragswerke Im Zusammenhang mit Transaktionen über die Landesgrenzen und bei sonstigen internationalen Vertragswerken berücksichtigt SwissLegal die europäische Gesetzgebung im Bereich des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs wie auch die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten. SwissLegal berät und vertritt Sie dabei kompetent. Um rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, beobachtet SwissLegal die laufenden Harmonisierungsbestrebungen und Gesetzgebungsaktivitäten der EU genau. Sanierung, SchKG Insolvenzrecht und Sanierungen Die Anwälte von SwissLegal beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Sie vertreten Unternehmen und Privatpersonen als Gläubiger oder Schuldner in Pfändungs- und Pfandverwertungsverfahren, Konkursverfahren und -liquidationen sowie in Sanierungs- und Nachlassvertragsverfahren einschliesslich aller damit in Zusammenhang stehenden Klageverfahren und Verfahren zur Vermögenssicherung und Vermögenswiederbeschaffung. Kapitalmarktrecht Banken- und Finanzmarktrecht Die Finanzwirtschaft bringt Problemstellungen rechtlicher Natur mit sich; sei es im Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden; sei es bei der Finanzierung von Projekten, Unternehmen, Immobilien; sei es bei der Strukturierung, dem Vertrieb oder der Zeichnung von Anlagegefässen. Die hohe Regulierungsdichte erfordert nicht nur Sorgfalt beim Agieren, sondern vor allem auch Beherrschung der zahlreichen staatlichen oder verbandsrechtlichen nationalen und internationalen Regelungen. Da gilt es, die jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen sorgfältig zu analysieren und in die wirtschaftlichen Entscheidungen danach auszurichten. Die Spezialisten von SwissLegal im Kapitalmarkt- und Bankenrecht unterstützen Sie dabei. Geistiges Eigentum Geistiges Eigentum, Lizenzverträge, Marken SwissLegal verfügt über grosse Erfahrung im Bereich des Immaterialgüterrechts und berät und unterstützt Sie in Fragen des Urheber- und Markenrechts sowie im Bereich des Schutzes industriellen Know-hows und Designs, einschliesslich der Übertragung und Lizenzierung der entsprechenden Schutzrechte. In patentrechtlichen Angelegenheiten arbeitet SwissLegal mit externen Patentanwälten zusammen. Ehe, Erbe, Stiftungen Ehe- und Erbverträge, Nachlassabwicklungen, Stiftungen SwissLegal hilft Ihnen, die Vermögensnachfolge juristisch zu analysieren und bei Bedarf mit einem passenden Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag zu ordnen. Gänzlich frei ist man dabei nicht, sieht das Gesetz doch gewisse zwingende Randbedingungen vor. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Freiräume aber durchaus ausnutzen. Besonders anspruchsvoll sind die Aufgabenstellungen dort, wo Unternehmen oder komplexe Vermögensverhältnisse Bestandteil des Nachlasses sind. Bei erb- oder güterrechtlichen Vermögensnachfolgen sind speziell auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. SwissLegal hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Notariat, Urkunden Notariatsdienstleistungen bei Rechtsgeschäften Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin bzw. Urkundsperson vor. Darunter fallen insbesondere Grundstück-, Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie verschiedene gesellschaftsrechtliche Transaktionen wie Gründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen und dergleichen. Je nach kantonaler Regelung wird das Notariat von Amtstellen oder von privaten Anwältinnen oder Anwälten mit entsprechender Zulassung angeboten. Auch SwissLegal bietet Notariatsdienstleistungen an. Bei solchen Mandaten geht es uns nicht darum, eine Partei gegenüber einer anderen zu vertreten, sondern als unabhängige Gewährsperson für beide Seiten einen Mehrwert zu schaffen. Prozessrecht Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit Streitigkeiten lassen sich nicht immer einvernehmlich beilegen und es kommt mitunter zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn ein solcher Fall eintritt, dann wissen sich die SwissLegal-Spezialisten energisch einzusetzen, nicht nur rechtlich, sondern auch mit taktischer und psychologischer Erfahrung. Nicht selten ergeben sich auch noch während eines Prozesses Möglichkeiten, eine allseits gesichtswahrende Einigung zu finden. Die prozessualen Dienste beziehen sich nicht nur auf staatliche Gerichte, sondern auch auf private Schiedsgerichte, wobei SwissLegal hier als Vertreter einer Partei oder auch als Schiedsrichter amtet. Im Vordergrund stehen Zivilprozesse, also Auseinandersetzungen zwischen Privatparteien, aber auch Rekurse gegen Verwaltungsbehörden oder Verteidigungen in Strafprozessen, vor allem in Wirtschaftsfällen. Strafrecht Straf- und Strafprozessrecht Geschädigte und Privatkläger in einem Strafverfahren sind auf kompetente juristische Unterstützung angewiesen, Beschuldigte benötigen einen qualifizierten Strafverteidiger. Im Strafprozess helfen wir diesen, unter Einbezug sämtlicher relevanter Umstände die jeweils optimale Taktik zu wählen, um das für sie beste Ergebnis zu erzielen. Auch wenn unsere Schwerpunkte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht liegen, decken die entsprechend tätigen SwissLegal-Spezialisten grundsätzlich sämtliche Bereiche des Strafrechts ab. Einige von Ihnen verfügen zudem über Spezialkenntnisse im Bereich des Militärstrafrechts. Schaden, Versicherung Haftpflicht-, Versicherungs- und Vorsorgerecht Nicht alle privaten oder wirtschaftlichen Verhältnisse lassen sich im Voraus vertraglich regeln. Zwischendurch passiert auch einmal etwas, sei es fahrlässig oder gar absichtlich, sei es im privaten, sei es im wirtschaftlichen Bereich, etwa im Fall einer Verantwortlichkeit als Verwaltungsrat. Damit stellen sich Fragen des Haftpflicht- und oft auch des Versicherungsrechts. Versicherungsaspekte tauchen auch im Zusammenhang mit den Risiken Arbeitslosigkeit, Invalidität und Tod auf. Damit einher gehen verschiedene rechtliche und nicht zuletzt auch steuerliche Probleme. Die SwissLegal-Spezialisten helfen, sie zu lösen. Karriere und Jobs Bei der Rekrutierung junger Anwälte und Anwältinnen sowie Spezialisten setzt SwissLegal auf innovative, dynamische und integre Persönlichkeiten. Als Arbeitgeber fördert die Organisation Talente auf allen Stufen und bietet diesen eine spannende Plattform in einer modernen, rasch wachsenden Gruppe, die sich höchster juristischer Kompetenz und Sorgfalt verpflichtet fühlt. Unsere Spezialisten • Christine Boldi-Goetschy, Rechtsanwältin und Notarin • Prof. Dr. David Dürr, Rechtsananwalt und Notar • Dr. Thomas Kaufmann, Rechtsanwalt • Daniel Knecht, Rechtsanwalt • Daniela Korody, Rechtsanwältin • Lisa Oberholzer, Rechtsanwältin • Dr. Sabine Pegoraro-Meier, Rechtsanwältin • Dr. Paul Rüst, Rechtskonsulent • Dr. Frantisek J. Safarik, Eidg. dipl. Steuerexperte, zugelassener Revisionsexperte • Dr. Balz Settelen, Rechtsanwalt • Dr. Peter Vetter, Rechtsanwalt

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