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Begleitung Unterstützung in Zürich

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Sergio Cattaneo Architetti SA

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Sergio Cattaneo Architetti SA

Viale Stefano Franscini 4, 6500 Bellinzona
Sergio Cattaneo Architetti SA

Sergio Cattaneo Architetti SA ist ein dynamisches Büro mit Erfahrung in der sensiblen und effektiven Planung von Qualitätsarchitektur in der Schweiz. Unsere grosse Erfahrung im Bereich des Neubaus, der Renovation bestehender Gebäude, der Restauration und der Stadtplanung erlaubt es uns, eine qualitativ hochstehende Architektur zu entwickeln, die die Schweizer Ausführungsstandards respektiert und mit Professionalität und Kompetenz auf jeden Wunsch des Bauherrn eingeht. Unser methodischer und gestalterischer Ansatz basiert auf verschiedenen Werten, Richtlinien unserer Architektur. Kenntnis des territorialen Kontexts Für die Entwicklung unserer Werke untersuchen wir sorgfältig die physischen Merkmale des Projektortes: die Landschaft, die Materialien, die das Referenzgebiet charakterisieren, das Licht, die Atmosphäre. Angesichts der Wurzeln, die unser Atelier hat, ist zudem die Kenntnis des kulturellen, sozialen und historischen Territoriums des Tessins, aber auch der Schweiz, eine unserer Stärken, die wir dank neuer Projekte und Studien täglich pflegen. Die Entwicklung einer vom sozialen Bewusstsein durchdrungenen Architektur Die Räume und Architekturen, die wir entwerfen, beeinflussen direkt oder indirekt die Gesellschaft, in der sie leben und die sie umgibt. Wir glauben, dass unsere Rolle als Architekten und Planer des Territoriums der Zukunft darin besteht, unser Wissen und Können in den Dienst der Gesellschaft zu stellen, indem wir als Katalysatoren für eine nachhaltige soziale Entwicklung sowohl in städtischen Räumen, als auch in unseren Bergen, auf Kommunikationswegen, Infrastrukturen und Freizeitgebieten wirken. Die Bewahrung des historischen Gedächtnisses Mit Blick auf die Zukunft entwickeln wir Lösungen, die mit der Zeit gehen, ohne unsere Ursprünge und das historische Erbe, das uns umgibt, zu vergessen. Wir bieten architektonische Restaurierungslösungen und Beratung in Bezug auf lokale Geschichte und Kultur. Unsere Erfahrung in der Restaurierung geschützter Gebäude erlaubt uns eine Sensibilität bei der Sanierung bestehender Objekte, auch wenn diese nicht unter Schutz stehen. Dies ist auch mit einem Diskurs über ökologische Nachhaltigkeit verbunden. Ökologische Nachhaltigkeit Jedes Gebäude muss bei gleichzeitiger Gewährleistung von Komfort und Funktionalität im Einklang mit dem lokalen und globalen Klima stehen. Unsere Suche nach Nachhaltigkeit beginnt bereits in der Entwurfsphase, indem wir die Eigenschaften der natürlichen und umweltbezogenen Aspekte, die für jeden Ort spezifisch sind, im Bewusstsein der Verwendung von Materialien und ihres Lebenszyklus bewerten. Ziel unseres Büros ist die Förderung einer bewussten architektonischen Entwicklung zur Unterstützung einer prosperierenden Zukunft im Einklang mit der Natur. Architektonisches Bewusstsein Wir glauben, dass die Entwicklung einer qualitativ hochwertigen Architektur und von Räumen, die in der Lage sind, das alltägliche Leben zu beherbergen, ein erzieherisches Potenzial und die Fähigkeit hat, das Bewusstsein für die Menschen und die Gesellschaft, in der sie leben, zu schärfen. Wirtschaftliche und architektonische Planung Unsere Erfahrung in diesem Sektor ermöglicht es uns, Strategien zu entwickeln und Renditeprognosen für Investitionen zu erstellen, wobei wir dem Kunden eine kontrollierte Kostenplanung von der Projektierung bis zur Ausführung der Bauwerke bieten. Kundenzufriedenheit Wir versuchen, den besten Interessen unserer Kunden zu folgen und unsere Prinzipien zu respektieren. Es ist für uns von grundlegender Bedeutung, jeden Kunden kennen zu lernen, seine Bedürfnisse (auch Träume, Erwartungen, Ängste...) zu verstehen und zu versuchen, ihn in allen Phasen des Projekts bestmöglich zu begleiten. Das Vertrauen zu schaffen, das es ihm erlaubt, uns zu sagen: "Ich vertraue dir, du tust es!". Zugänglichkeit und gemeinsame Nutzung Unser Ziel ist es, unsere Architektur und Arbeitsphilosophie einer möglichst großen Zahl von Menschen zugänglich zu machen, indem wir unsere Erfahrung, Professionalität und Leidenschaft teilen.

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ArchitektInnenarchitekturBaumanagementRaumplanung StadtplanungBauleitung
Viale Stefano Franscini 4, 6500 Bellinzona
ArchitektInnenarchitekturBaumanagementRaumplanung StadtplanungBauleitung
Sergio Cattaneo Architetti SA

Sergio Cattaneo Architetti SA ist ein dynamisches Büro mit Erfahrung in der sensiblen und effektiven Planung von Qualitätsarchitektur in der Schweiz. Unsere grosse Erfahrung im Bereich des Neubaus, der Renovation bestehender Gebäude, der Restauration und der Stadtplanung erlaubt es uns, eine qualitativ hochstehende Architektur zu entwickeln, die die Schweizer Ausführungsstandards respektiert und mit Professionalität und Kompetenz auf jeden Wunsch des Bauherrn eingeht. Unser methodischer und gestalterischer Ansatz basiert auf verschiedenen Werten, Richtlinien unserer Architektur. Kenntnis des territorialen Kontexts Für die Entwicklung unserer Werke untersuchen wir sorgfältig die physischen Merkmale des Projektortes: die Landschaft, die Materialien, die das Referenzgebiet charakterisieren, das Licht, die Atmosphäre. Angesichts der Wurzeln, die unser Atelier hat, ist zudem die Kenntnis des kulturellen, sozialen und historischen Territoriums des Tessins, aber auch der Schweiz, eine unserer Stärken, die wir dank neuer Projekte und Studien täglich pflegen. Die Entwicklung einer vom sozialen Bewusstsein durchdrungenen Architektur Die Räume und Architekturen, die wir entwerfen, beeinflussen direkt oder indirekt die Gesellschaft, in der sie leben und die sie umgibt. Wir glauben, dass unsere Rolle als Architekten und Planer des Territoriums der Zukunft darin besteht, unser Wissen und Können in den Dienst der Gesellschaft zu stellen, indem wir als Katalysatoren für eine nachhaltige soziale Entwicklung sowohl in städtischen Räumen, als auch in unseren Bergen, auf Kommunikationswegen, Infrastrukturen und Freizeitgebieten wirken. Die Bewahrung des historischen Gedächtnisses Mit Blick auf die Zukunft entwickeln wir Lösungen, die mit der Zeit gehen, ohne unsere Ursprünge und das historische Erbe, das uns umgibt, zu vergessen. Wir bieten architektonische Restaurierungslösungen und Beratung in Bezug auf lokale Geschichte und Kultur. Unsere Erfahrung in der Restaurierung geschützter Gebäude erlaubt uns eine Sensibilität bei der Sanierung bestehender Objekte, auch wenn diese nicht unter Schutz stehen. Dies ist auch mit einem Diskurs über ökologische Nachhaltigkeit verbunden. Ökologische Nachhaltigkeit Jedes Gebäude muss bei gleichzeitiger Gewährleistung von Komfort und Funktionalität im Einklang mit dem lokalen und globalen Klima stehen. Unsere Suche nach Nachhaltigkeit beginnt bereits in der Entwurfsphase, indem wir die Eigenschaften der natürlichen und umweltbezogenen Aspekte, die für jeden Ort spezifisch sind, im Bewusstsein der Verwendung von Materialien und ihres Lebenszyklus bewerten. Ziel unseres Büros ist die Förderung einer bewussten architektonischen Entwicklung zur Unterstützung einer prosperierenden Zukunft im Einklang mit der Natur. Architektonisches Bewusstsein Wir glauben, dass die Entwicklung einer qualitativ hochwertigen Architektur und von Räumen, die in der Lage sind, das alltägliche Leben zu beherbergen, ein erzieherisches Potenzial und die Fähigkeit hat, das Bewusstsein für die Menschen und die Gesellschaft, in der sie leben, zu schärfen. Wirtschaftliche und architektonische Planung Unsere Erfahrung in diesem Sektor ermöglicht es uns, Strategien zu entwickeln und Renditeprognosen für Investitionen zu erstellen, wobei wir dem Kunden eine kontrollierte Kostenplanung von der Projektierung bis zur Ausführung der Bauwerke bieten. Kundenzufriedenheit Wir versuchen, den besten Interessen unserer Kunden zu folgen und unsere Prinzipien zu respektieren. Es ist für uns von grundlegender Bedeutung, jeden Kunden kennen zu lernen, seine Bedürfnisse (auch Träume, Erwartungen, Ängste...) zu verstehen und zu versuchen, ihn in allen Phasen des Projekts bestmöglich zu begleiten. Das Vertrauen zu schaffen, das es ihm erlaubt, uns zu sagen: "Ich vertraue dir, du tust es!". Zugänglichkeit und gemeinsame Nutzung Unser Ziel ist es, unsere Architektur und Arbeitsphilosophie einer möglichst großen Zahl von Menschen zugänglich zu machen, indem wir unsere Erfahrung, Professionalität und Leidenschaft teilen.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

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AllGeol AG

AllGeol AG

Riethaldenstrasse 7, 8266 Steckborn

Beschreibung & Besonderheiten Über uns Die AllGeol AG, Geologie Altlasten Umwelt, wurde im Jahre 2003 mit Sitz in Winterthur ge­gründet. Sie ist die Nachfolgefirma des Büros Moser und Blanc, Beratende Geologen, wel­ches 1977 in Winterthur gegründet wurde. Durch die Aufnahme von Herrn A. Taferner als Mitinhaber, welcher seit 1989 in Winterthur tätig ist, wurde es 1997 zum Büro Moser, Blanc + Partner, Berater für Geologie, Altlasten und Umweltfragen erweitert. Nach der Pensionierung von Herrn Dr. B. Blanc wurde im Jahr 2003 im Zuge einer Firmenumstrukturierung die Firma AllGeol AG gegründet. Beschreibung & Besonderheiten • Über uns • Kurzporträt der AllGeol • Geologie • Altlasten • Geothermie • Boden • Organisation • Kontakt Geologie / Geotechnik Die Eigenschaften des Baugrundes können sich stark auf die Kosten eines Bauvorhabens auswirken, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine komplexe Wohnüberbauung, Industriebauten oder ein Hochhaus handelt. Deshalb ist es wichtig, die Untergrundverhältnisse möglichst frühzeitig im Zuge der Planung abzuklären. Unsere Leistungen umfassen folgende Schwerpunkte: • Baugrundprognosen • Baugrunduntersuchungen • Organisation von Sondierungen • Durchführung von Rammsondierungen • Aufnahme und Interpretation von Sondierbohrungen und Baggersondierschächten • Beratung von Ingenieuren und Architekten • Geologische Baubegleitung während der Bauphase Altlasten / Belastete Standorte Beim Erwerb und Verkauf oder bei der Nutzung und Bebauung von Grundstücken oder beim Gebäuderückbau beinhalten Altlasten ein erhebliches Risikopotenzial. Es ist oft mit Wertminderungen, Bauverzögerungen und hohen Entsorgungskosten zu rechnen. Rechtzeitige und sorgfältige Abklärungen schaffen Planungs-, Rechts- und Kostensicherheit für den Kunden. Unsere Kernkompetenzen bei der Altlastenbearbeitung liegen in folgenden Bereichen: • Fachpersonen „Private Kontrolle“ im Kanton Zürich • Voruntersuchung (Historische und Technische Untersuchung) • Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Sanierungsbedarf • Detailuntersuchung • Sanierungskonzepte / Massnahmen zur Altlastensanierung • Fachbauleitung (Begleitung der Sanierung bei Rückbau- und Aushubarbeiten) • Triage / Trennung von Aushub und Rückbaumaterial hinsichtlich Behandlung, Wiederverwertung oder Deponierung • Überwachung von Altlasten oder belasteten Standorten • Nachsorge / Messkampagnen • Untersuchung und Sanierung von Schiessanlagen • Liegenschaftenbewertungen • Expertengutachten und Zweitmeinungen Geothermie Die Nutzung der natürlichen Erdwärme, aus dem Boden oder dem Grundwasser, stellt eine zukunftsträchtige und umweltfreundliche Technologie dar, die immer weiter an Bedeutung gewinnt. Zur Gewinnung von Wärme werden oft Erdsonden eingesetzt. Des Weiteren kann Grundwasser für Wärm- und Kühlzwecke genutzt werden. Der beratende Geologe reicht das Bohrgesuch ein, begleitet die erforderlichen Bohrarbeiten und stellt sicher, dass die behördlichen Auflagen erfüllt werden. • Unterstützung bei der Bewilligungspraxis (Gesuchstellung und Ausführungsbegleitung • Erdwärmesonden - hydrogeologische Gutachten • Begleitung und Aufnahme der Bohrungen • Profilaufnahmen / Dokumentation • Überwachung von Kurz- und Langzeitpumpversuchen • Wärme- und Kältenutzung des Grundwassers • Grundwassermodellierung mit GED und HydroTec • Dimensionierung von Entnahme- und Rückgabebrunnen Boden Als Boden gilt die oberste, durchwachsene und belebte Erdschicht, bestehend aus Ober- und Unterboden. Bodenverdichtungen durch schwere Land- und Baumaschinen können kaum rückgängig gemacht werden, da die Neubildung von Boden sehr lange Zeiträume beansprucht. Nach grossflächigen Bodeneingriffen durch Bauprojekte und bei Terrainveränderungen muss das Gelände rekultiviert werden. In der Planung und Ausführung derartiger Projekte ist der Beizug einer Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) zweckmässig resp. je nach Behördenauflage zwingend. Einige Kantone führen zudem einen Kataster, bei denen mit Schadstoffbelastungen des Bodens zu rechnen ist (Kt. ZH: Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV); Kt. TG: Hinweiskarte Bodenbelastung (HKB)). Im Zuge von geplanten Bauvorhabens sind hier oft vorgängig Schadstoffuntersuchungen von Bodenmaterial notwendig. • Schadstoffuntersuchungen bei Einträgen im PBV, HKB • Fachperson für Bodenverschiebung • Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Organisation AllGeol AG, Geologie, Altlasten, Umwelt Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Winterthur mit Zweigniederlassung in Steckborn, Gründung am 06.02.2003 Firmenzweck Bearbeitung von Fragen aus der Geologie, Hydrologie und Umwelt Verwaltungsrat Den Verwaltungsrat bilden Dr. Bernhard Blanc (Verwaltungspräsident) André Taferner (Geschäftsleitung) und Cornelia Taferner (Verantwortliche für das Rechnungswesen)

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BaugrunduntersuchungenGeologieAltlasten
Riethaldenstrasse 7, 8266 Steckborn
BaugrunduntersuchungenGeologieAltlasten

Beschreibung & Besonderheiten Über uns Die AllGeol AG, Geologie Altlasten Umwelt, wurde im Jahre 2003 mit Sitz in Winterthur ge­gründet. Sie ist die Nachfolgefirma des Büros Moser und Blanc, Beratende Geologen, wel­ches 1977 in Winterthur gegründet wurde. Durch die Aufnahme von Herrn A. Taferner als Mitinhaber, welcher seit 1989 in Winterthur tätig ist, wurde es 1997 zum Büro Moser, Blanc + Partner, Berater für Geologie, Altlasten und Umweltfragen erweitert. Nach der Pensionierung von Herrn Dr. B. Blanc wurde im Jahr 2003 im Zuge einer Firmenumstrukturierung die Firma AllGeol AG gegründet. Beschreibung & Besonderheiten • Über uns • Kurzporträt der AllGeol • Geologie • Altlasten • Geothermie • Boden • Organisation • Kontakt Geologie / Geotechnik Die Eigenschaften des Baugrundes können sich stark auf die Kosten eines Bauvorhabens auswirken, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine komplexe Wohnüberbauung, Industriebauten oder ein Hochhaus handelt. Deshalb ist es wichtig, die Untergrundverhältnisse möglichst frühzeitig im Zuge der Planung abzuklären. Unsere Leistungen umfassen folgende Schwerpunkte: • Baugrundprognosen • Baugrunduntersuchungen • Organisation von Sondierungen • Durchführung von Rammsondierungen • Aufnahme und Interpretation von Sondierbohrungen und Baggersondierschächten • Beratung von Ingenieuren und Architekten • Geologische Baubegleitung während der Bauphase Altlasten / Belastete Standorte Beim Erwerb und Verkauf oder bei der Nutzung und Bebauung von Grundstücken oder beim Gebäuderückbau beinhalten Altlasten ein erhebliches Risikopotenzial. Es ist oft mit Wertminderungen, Bauverzögerungen und hohen Entsorgungskosten zu rechnen. Rechtzeitige und sorgfältige Abklärungen schaffen Planungs-, Rechts- und Kostensicherheit für den Kunden. Unsere Kernkompetenzen bei der Altlastenbearbeitung liegen in folgenden Bereichen: • Fachpersonen „Private Kontrolle“ im Kanton Zürich • Voruntersuchung (Historische und Technische Untersuchung) • Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Sanierungsbedarf • Detailuntersuchung • Sanierungskonzepte / Massnahmen zur Altlastensanierung • Fachbauleitung (Begleitung der Sanierung bei Rückbau- und Aushubarbeiten) • Triage / Trennung von Aushub und Rückbaumaterial hinsichtlich Behandlung, Wiederverwertung oder Deponierung • Überwachung von Altlasten oder belasteten Standorten • Nachsorge / Messkampagnen • Untersuchung und Sanierung von Schiessanlagen • Liegenschaftenbewertungen • Expertengutachten und Zweitmeinungen Geothermie Die Nutzung der natürlichen Erdwärme, aus dem Boden oder dem Grundwasser, stellt eine zukunftsträchtige und umweltfreundliche Technologie dar, die immer weiter an Bedeutung gewinnt. Zur Gewinnung von Wärme werden oft Erdsonden eingesetzt. Des Weiteren kann Grundwasser für Wärm- und Kühlzwecke genutzt werden. Der beratende Geologe reicht das Bohrgesuch ein, begleitet die erforderlichen Bohrarbeiten und stellt sicher, dass die behördlichen Auflagen erfüllt werden. • Unterstützung bei der Bewilligungspraxis (Gesuchstellung und Ausführungsbegleitung • Erdwärmesonden - hydrogeologische Gutachten • Begleitung und Aufnahme der Bohrungen • Profilaufnahmen / Dokumentation • Überwachung von Kurz- und Langzeitpumpversuchen • Wärme- und Kältenutzung des Grundwassers • Grundwassermodellierung mit GED und HydroTec • Dimensionierung von Entnahme- und Rückgabebrunnen Boden Als Boden gilt die oberste, durchwachsene und belebte Erdschicht, bestehend aus Ober- und Unterboden. Bodenverdichtungen durch schwere Land- und Baumaschinen können kaum rückgängig gemacht werden, da die Neubildung von Boden sehr lange Zeiträume beansprucht. Nach grossflächigen Bodeneingriffen durch Bauprojekte und bei Terrainveränderungen muss das Gelände rekultiviert werden. In der Planung und Ausführung derartiger Projekte ist der Beizug einer Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) zweckmässig resp. je nach Behördenauflage zwingend. Einige Kantone führen zudem einen Kataster, bei denen mit Schadstoffbelastungen des Bodens zu rechnen ist (Kt. ZH: Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV); Kt. TG: Hinweiskarte Bodenbelastung (HKB)). Im Zuge von geplanten Bauvorhabens sind hier oft vorgängig Schadstoffuntersuchungen von Bodenmaterial notwendig. • Schadstoffuntersuchungen bei Einträgen im PBV, HKB • Fachperson für Bodenverschiebung • Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Organisation AllGeol AG, Geologie, Altlasten, Umwelt Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Winterthur mit Zweigniederlassung in Steckborn, Gründung am 06.02.2003 Firmenzweck Bearbeitung von Fragen aus der Geologie, Hydrologie und Umwelt Verwaltungsrat Den Verwaltungsrat bilden Dr. Bernhard Blanc (Verwaltungspräsident) André Taferner (Geschäftsleitung) und Cornelia Taferner (Verantwortliche für das Rechnungswesen)

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AllGeol AG

AllGeol AG

Römerstrasse 47, 8400 Winterthur

Über uns Die AllGeol AG, Geologie Altlasten Umwelt, wurde im Jahre 2003 mit Sitz in Winterthur ge­gründet. Sie ist die Nachfolgefirma des Büros Moser und Blanc, Beratende Geologen, wel­ches 1977 in Winterthur gegründet wurde. Durch die Aufnahme von Herrn A. Taferner als Mitinhaber, welcher seit 1989 in Winterthur tätig ist, wurde es 1997 zum Büro Moser, Blanc + Partner, Berater für Geologie, Altlasten und Umweltfragen erweitert. Nach der Pensionierung von Herrn Dr. B. Blanc wurde im Jahr 2003 im Zuge einer Firmenumstrukturierung die Firma AllGeol AG gegründet. Beschreibung & Besonderheiten • Über uns • Kurzporträt der AllGeol • Geologie • Altlasten • Geothermie • Boden • Organisation • Kontakt Geologie / Geotechnik Die Eigenschaften des Baugrundes können sich stark auf die Kosten eines Bauvorhabens auswirken, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine komplexe Wohnüberbauung, Industriebauten oder ein Hochhaus handelt. Deshalb ist es wichtig, die Untergrundverhältnisse möglichst frühzeitig im Zuge der Planung abzuklären. Unsere Leistungen umfassen folgende Schwerpunkte: • Baugrundprognosen • Baugrunduntersuchungen • Organisation von Sondierungen • Durchführung von Rammsondierungen • Aufnahme und Interpretation von Sondierbohrungen und Baggersondierschächten • Beratung von Ingenieuren und Architekten • Geologische Baubegleitung während der Bauphase Altlasten / Belastete Standorte Beim Erwerb und Verkauf oder bei der Nutzung und Bebauung von Grundstücken oder beim Gebäuderückbau beinhalten Altlasten ein erhebliches Risikopotenzial. Es ist oft mit Wertminderungen, Bauverzögerungen und hohen Entsorgungskosten zu rechnen. Rechtzeitige und sorgfältige Abklärungen schaffen Planungs-, Rechts- und Kostensicherheit für den Kunden. Unsere Kernkompetenzen bei der Altlastenbearbeitung liegen in folgenden Bereichen: • Fachpersonen „Private Kontrolle“ im Kanton Zürich • Voruntersuchung (Historische und Technische Untersuchung) • Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Sanierungsbedarf • Detailuntersuchung • Sanierungskonzepte / Massnahmen zur Altlastensanierung • Fachbauleitung (Begleitung der Sanierung bei Rückbau- und Aushubarbeiten) • Triage / Trennung von Aushub und Rückbaumaterial hinsichtlich Behandlung, Wiederverwertung oder Deponierung • Überwachung von Altlasten oder belasteten Standorten • Nachsorge / Messkampagnen • Untersuchung und Sanierung von Schiessanlagen • Liegenschaftenbewertungen • Expertengutachten und Zweitmeinungen Geothermie Die Nutzung der natürlichen Erdwärme, aus dem Boden oder dem Grundwasser, stellt eine zukunftsträchtige und umweltfreundliche Technologie dar, die immer weiter an Bedeutung gewinnt. Zur Gewinnung von Wärme werden oft Erdsonden eingesetzt. Des Weiteren kann Grundwasser für Wärm- und Kühlzwecke genutzt werden. Der beratende Geologe reicht das Bohrgesuch ein, begleitet die erforderlichen Bohrarbeiten und stellt sicher, dass die behördlichen Auflagen erfüllt werden. • Unterstützung bei der Bewilligungspraxis (Gesuchstellung und Ausführungsbegleitung • Erdwärmesonden - hydrogeologische Gutachten • Begleitung und Aufnahme der Bohrungen • Profilaufnahmen / Dokumentation • Überwachung von Kurz- und Langzeitpumpversuchen • Wärme- und Kältenutzung des Grundwassers • Grundwassermodellierung mit GED und HydroTec • Dimensionierung von Entnahme- und Rückgabebrunnen Boden Als Boden gilt die oberste, durchwachsene und belebte Erdschicht, bestehend aus Ober- und Unterboden. Bodenverdichtungen durch schwere Land- und Baumaschinen können kaum rückgängig gemacht werden, da die Neubildung von Boden sehr lange Zeiträume beansprucht. Nach grossflächigen Bodeneingriffen durch Bauprojekte und bei Terrainveränderungen muss das Gelände rekultiviert werden. In der Planung und Ausführung derartiger Projekte ist der Beizug einer Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) zweckmässig resp. je nach Behördenauflage zwingend. Einige Kantone führen zudem einen Kataster, bei denen mit Schadstoffbelastungen des Bodens zu rechnen ist (Kt. ZH: Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV); Kt. TG: Hinweiskarte Bodenbelastung (HKB)). Im Zuge von geplanten Bauvorhabens sind hier oft vorgängig Schadstoffuntersuchungen von Bodenmaterial notwendig. • Schadstoffuntersuchungen bei Einträgen im PBV, HKB • Fachperson für Bodenverschiebung • Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Organisation AllGeol AG, Geologie, Altlasten, Umwelt Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Winterthur mit Zweigniederlassung in Steckborn, Gründung am 06.02.2003 Firmenzweck Bearbeitung von Fragen aus der Geologie, Hydrologie und Umwelt Verwaltungsrat Den Verwaltungsrat bilden Dr. Bernhard Blanc (Verwaltungspräsident) André Taferner (Geschäftsleitung) und Cornelia Taferner (Verantwortliche für das Rechnungswesen)

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AltlastenGeologieBaugrunduntersuchungen
Römerstrasse 47, 8400 Winterthur
AltlastenGeologieBaugrunduntersuchungen

Über uns Die AllGeol AG, Geologie Altlasten Umwelt, wurde im Jahre 2003 mit Sitz in Winterthur ge­gründet. Sie ist die Nachfolgefirma des Büros Moser und Blanc, Beratende Geologen, wel­ches 1977 in Winterthur gegründet wurde. Durch die Aufnahme von Herrn A. Taferner als Mitinhaber, welcher seit 1989 in Winterthur tätig ist, wurde es 1997 zum Büro Moser, Blanc + Partner, Berater für Geologie, Altlasten und Umweltfragen erweitert. Nach der Pensionierung von Herrn Dr. B. Blanc wurde im Jahr 2003 im Zuge einer Firmenumstrukturierung die Firma AllGeol AG gegründet. Beschreibung & Besonderheiten • Über uns • Kurzporträt der AllGeol • Geologie • Altlasten • Geothermie • Boden • Organisation • Kontakt Geologie / Geotechnik Die Eigenschaften des Baugrundes können sich stark auf die Kosten eines Bauvorhabens auswirken, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine komplexe Wohnüberbauung, Industriebauten oder ein Hochhaus handelt. Deshalb ist es wichtig, die Untergrundverhältnisse möglichst frühzeitig im Zuge der Planung abzuklären. Unsere Leistungen umfassen folgende Schwerpunkte: • Baugrundprognosen • Baugrunduntersuchungen • Organisation von Sondierungen • Durchführung von Rammsondierungen • Aufnahme und Interpretation von Sondierbohrungen und Baggersondierschächten • Beratung von Ingenieuren und Architekten • Geologische Baubegleitung während der Bauphase Altlasten / Belastete Standorte Beim Erwerb und Verkauf oder bei der Nutzung und Bebauung von Grundstücken oder beim Gebäuderückbau beinhalten Altlasten ein erhebliches Risikopotenzial. Es ist oft mit Wertminderungen, Bauverzögerungen und hohen Entsorgungskosten zu rechnen. Rechtzeitige und sorgfältige Abklärungen schaffen Planungs-, Rechts- und Kostensicherheit für den Kunden. Unsere Kernkompetenzen bei der Altlastenbearbeitung liegen in folgenden Bereichen: • Fachpersonen „Private Kontrolle“ im Kanton Zürich • Voruntersuchung (Historische und Technische Untersuchung) • Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Sanierungsbedarf • Detailuntersuchung • Sanierungskonzepte / Massnahmen zur Altlastensanierung • Fachbauleitung (Begleitung der Sanierung bei Rückbau- und Aushubarbeiten) • Triage / Trennung von Aushub und Rückbaumaterial hinsichtlich Behandlung, Wiederverwertung oder Deponierung • Überwachung von Altlasten oder belasteten Standorten • Nachsorge / Messkampagnen • Untersuchung und Sanierung von Schiessanlagen • Liegenschaftenbewertungen • Expertengutachten und Zweitmeinungen Geothermie Die Nutzung der natürlichen Erdwärme, aus dem Boden oder dem Grundwasser, stellt eine zukunftsträchtige und umweltfreundliche Technologie dar, die immer weiter an Bedeutung gewinnt. Zur Gewinnung von Wärme werden oft Erdsonden eingesetzt. Des Weiteren kann Grundwasser für Wärm- und Kühlzwecke genutzt werden. Der beratende Geologe reicht das Bohrgesuch ein, begleitet die erforderlichen Bohrarbeiten und stellt sicher, dass die behördlichen Auflagen erfüllt werden. • Unterstützung bei der Bewilligungspraxis (Gesuchstellung und Ausführungsbegleitung • Erdwärmesonden - hydrogeologische Gutachten • Begleitung und Aufnahme der Bohrungen • Profilaufnahmen / Dokumentation • Überwachung von Kurz- und Langzeitpumpversuchen • Wärme- und Kältenutzung des Grundwassers • Grundwassermodellierung mit GED und HydroTec • Dimensionierung von Entnahme- und Rückgabebrunnen Boden Als Boden gilt die oberste, durchwachsene und belebte Erdschicht, bestehend aus Ober- und Unterboden. Bodenverdichtungen durch schwere Land- und Baumaschinen können kaum rückgängig gemacht werden, da die Neubildung von Boden sehr lange Zeiträume beansprucht. Nach grossflächigen Bodeneingriffen durch Bauprojekte und bei Terrainveränderungen muss das Gelände rekultiviert werden. In der Planung und Ausführung derartiger Projekte ist der Beizug einer Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) zweckmässig resp. je nach Behördenauflage zwingend. Einige Kantone führen zudem einen Kataster, bei denen mit Schadstoffbelastungen des Bodens zu rechnen ist (Kt. ZH: Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV); Kt. TG: Hinweiskarte Bodenbelastung (HKB)). Im Zuge von geplanten Bauvorhabens sind hier oft vorgängig Schadstoffuntersuchungen von Bodenmaterial notwendig. • Schadstoffuntersuchungen bei Einträgen im PBV, HKB • Fachperson für Bodenverschiebung • Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Organisation AllGeol AG, Geologie, Altlasten, Umwelt Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Winterthur mit Zweigniederlassung in Steckborn, Gründung am 06.02.2003 Firmenzweck Bearbeitung von Fragen aus der Geologie, Hydrologie und Umwelt Verwaltungsrat Den Verwaltungsrat bilden Dr. Bernhard Blanc (Verwaltungspräsident) André Taferner (Geschäftsleitung) und Cornelia Taferner (Verantwortliche für das Rechnungswesen)

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BW Buchführungen GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

BW Buchführungen GmbH

Steineggerhof 1, 8855 Wangen
BW Buchführungen GmbH in Wangen SZ

Buchhaltung Buchhaltung - Mehr als nur Belege verbuchen! Die Firma BW Buchführungen GmbH in Wangen bietet Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung von A bis Z . Wir übernehmen gesamte Buchhaltungen von Unternehmen oder nur Teilaufgaben, direkt beim Kunden und in unseren Büros . Unsere Dienstleistungen sind u.a.: • Führen von Finanzbuchhaltungen • Führen der Debitorenbuchhaltung mit oder ohne Zahlungsüberwachung • Betreuung des Mahnwesens inkl. Inkasso • Führen der Kreditorenbuchhaltung mit oder ohne Zahlungsläufe • Führen der Betriebsbuchhaltungen • Erstellen von Geldflussrechnungen • Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen • Erstellen der Mehrwertsteuerabrechnungen inkl. Finalisierung • Allgemeine Beratungen Bei Fragen oder Interesse freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme . Stellvertretungen Temporäre Einsätze in den Kantonen Schwyz, Zürich usw. Haben Sie einen Engpass oder ist ein Mitarbeiter kurzfristig ausgefallen? Wir bieten Ihnen Stellvertretungen beim Kunden zum Überbrücken von Engpässen im Rechnungswesen (z.B. bei Kündigungen, Unfall oder Krankheiten von Mitarbeitern). Sei dies für die Führung des Finanz- und Rechnungswesens oder für Arbeiten aus Teilbereichen davon, wie: • Hauptbuch Debitoren (Fakturierung / Mahnwesen / Überwachen Zahlungseingänge) • Kreditoren (Erfassen der Rechnungen / Zahlungsläufe) • Personaladministration (monatliche Lohnverarbeitung inkl. Zahlungsläufe) Haben Sie Interesse? Sie können uns jederzeit kontaktieren , um alles Weitere persönlich zu besprechen. Steuern Steuererklärungen von A bis Z im Grossraum Zentralschweiz und Zürich BW Buchführungen GmbH kümmert sich um Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen . Zusätzlich erstellen wir Mehrwertsteuerabrechnungen und Rückerstattungen der Verrechnungssteuern für Firmen . Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns, gerne erklären wir Ihnen alles genau. Dienstleistungen für Privatpersonen • Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung für die Einkommens- und Vermögenssteuer Bitte dafür die erforderlichen Steuerunterlagen gemäss der „Checkliste Steuererklärung“ vorbereiten. Dienstleistungen für Unternehmen • Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung für die Gewinn- und Kapitalsteuern • Erstellen der Mehrwertsteuerabrechnungen inkl. Finalisierung • Rückerstattung der Verrechnungssteuern Checkliste für Ihre Steuererklärung: klicken Sie hier... Finanzen/Personal/Verwaltung Finanzcontrolling, Personalmanagement & Verwaltung / Administration in der Region Schwyz und Zürich Wir sind Ihr Ansprechpartner in den verschiedensten Themen der Bereiche Finanzcontrolling , Personalmanagement und Verwaltung / Administration . Wir erledigen die gewünschten Arbeiten von A bis Z oder wir übernehmen Teilaufgaben, um Ihnen somit unter die Arme zu greifen. Bei Interesse können Sie uns jederzeit kontaktieren . Finanzcontrolling Mit so wenig Zahlen wie nötig möglichst viel aussagen! • Erstellen der Budgets (inkl. Überwachung) • Liquiditätsplanung (Planerfolgsrechnung / Finanzplan) • Aufbauen eines MIS (Management-Informations-Systems) Personalmanagement • Monatliche Lohnverarbeitung (mit oder ohne Zahlungsläufe) • Verkehr mit den Sozialversicherungsstellen und Behörden • Erstellen der Sozialversicherungsdeklarationen (AHV, UVG, KTG, BVG etc.) • Erstellen der Lohnausweise • Erstellen von Quellensteuerabrechnungen • Spezifische Auswertungen (Kostenstellen, Geschäftsbereiche etc.) • Begleitung von AHV- oder SUVA-Revisionen • Unterstützung bei der Personalsuche Verwaltung / Administration • Übernahme der Fakturierung inkl. Inkasso • Sekretariats- und Administrativarbeiten aller Art • Erstellen von Vorlagen in Word oder Excel für den täglichen Gebrauch • Anmelden von Neugründungen bei den verschiedenen Ämtern

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TreuhandBuchhaltungsbüroSteuerberatung
Steineggerhof 1, 8855 Wangen
TreuhandBuchhaltungsbüroSteuerberatung
BW Buchführungen GmbH in Wangen SZ

Buchhaltung Buchhaltung - Mehr als nur Belege verbuchen! Die Firma BW Buchführungen GmbH in Wangen bietet Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung von A bis Z . Wir übernehmen gesamte Buchhaltungen von Unternehmen oder nur Teilaufgaben, direkt beim Kunden und in unseren Büros . Unsere Dienstleistungen sind u.a.: • Führen von Finanzbuchhaltungen • Führen der Debitorenbuchhaltung mit oder ohne Zahlungsüberwachung • Betreuung des Mahnwesens inkl. Inkasso • Führen der Kreditorenbuchhaltung mit oder ohne Zahlungsläufe • Führen der Betriebsbuchhaltungen • Erstellen von Geldflussrechnungen • Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen • Erstellen der Mehrwertsteuerabrechnungen inkl. Finalisierung • Allgemeine Beratungen Bei Fragen oder Interesse freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme . Stellvertretungen Temporäre Einsätze in den Kantonen Schwyz, Zürich usw. Haben Sie einen Engpass oder ist ein Mitarbeiter kurzfristig ausgefallen? Wir bieten Ihnen Stellvertretungen beim Kunden zum Überbrücken von Engpässen im Rechnungswesen (z.B. bei Kündigungen, Unfall oder Krankheiten von Mitarbeitern). Sei dies für die Führung des Finanz- und Rechnungswesens oder für Arbeiten aus Teilbereichen davon, wie: • Hauptbuch Debitoren (Fakturierung / Mahnwesen / Überwachen Zahlungseingänge) • Kreditoren (Erfassen der Rechnungen / Zahlungsläufe) • Personaladministration (monatliche Lohnverarbeitung inkl. Zahlungsläufe) Haben Sie Interesse? Sie können uns jederzeit kontaktieren , um alles Weitere persönlich zu besprechen. Steuern Steuererklärungen von A bis Z im Grossraum Zentralschweiz und Zürich BW Buchführungen GmbH kümmert sich um Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen . Zusätzlich erstellen wir Mehrwertsteuerabrechnungen und Rückerstattungen der Verrechnungssteuern für Firmen . Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns, gerne erklären wir Ihnen alles genau. Dienstleistungen für Privatpersonen • Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung für die Einkommens- und Vermögenssteuer Bitte dafür die erforderlichen Steuerunterlagen gemäss der „Checkliste Steuererklärung“ vorbereiten. Dienstleistungen für Unternehmen • Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung für die Gewinn- und Kapitalsteuern • Erstellen der Mehrwertsteuerabrechnungen inkl. Finalisierung • Rückerstattung der Verrechnungssteuern Checkliste für Ihre Steuererklärung: klicken Sie hier... Finanzen/Personal/Verwaltung Finanzcontrolling, Personalmanagement & Verwaltung / Administration in der Region Schwyz und Zürich Wir sind Ihr Ansprechpartner in den verschiedensten Themen der Bereiche Finanzcontrolling , Personalmanagement und Verwaltung / Administration . Wir erledigen die gewünschten Arbeiten von A bis Z oder wir übernehmen Teilaufgaben, um Ihnen somit unter die Arme zu greifen. Bei Interesse können Sie uns jederzeit kontaktieren . Finanzcontrolling Mit so wenig Zahlen wie nötig möglichst viel aussagen! • Erstellen der Budgets (inkl. Überwachung) • Liquiditätsplanung (Planerfolgsrechnung / Finanzplan) • Aufbauen eines MIS (Management-Informations-Systems) Personalmanagement • Monatliche Lohnverarbeitung (mit oder ohne Zahlungsläufe) • Verkehr mit den Sozialversicherungsstellen und Behörden • Erstellen der Sozialversicherungsdeklarationen (AHV, UVG, KTG, BVG etc.) • Erstellen der Lohnausweise • Erstellen von Quellensteuerabrechnungen • Spezifische Auswertungen (Kostenstellen, Geschäftsbereiche etc.) • Begleitung von AHV- oder SUVA-Revisionen • Unterstützung bei der Personalsuche Verwaltung / Administration • Übernahme der Fakturierung inkl. Inkasso • Sekretariats- und Administrativarbeiten aller Art • Erstellen von Vorlagen in Word oder Excel für den täglichen Gebrauch • Anmelden von Neugründungen bei den verschiedenen Ämtern

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trennpunkt GmbH

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Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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trennpunkt GmbH

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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Bürglistrasse 1, 8400 Winterthur
Herzlich willkommen!

Die Katholische Spitex ist ein Verein. Dessen Zweck ist die Ausübung ambulanter Krankenpflege unter der Bevölkerung von Winterthur, ohne Unterschied der Religion. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Unser Tätigkeitsgebiet • Stadt Winterthur, ausser Oberwinterthur Unsere Ziele • Patienten ein Verbleiben in der vertrauten Umgebung ermöglichen, solange es für alle Beteiligten zumutbar ist. • Lebensqualität und Selbständigkeit erhalten • Beratung der Angehörigen und Mitpflegenden • Entlastung und Unterstützung von Angehörigen und Mitpflegenden • Aufenthalte in stationären Einrichtungen vermeiden oder verkürzen. Wir sind Mitglied des Spitex Verbandes Kanton Zürich und des Dachverbandes Spitexverband Schweiz. Wir verfügen über eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur. Pflegeangebot Spitalexterne Krankenpflege für Menschen aller Altersgruppen und unabhängig von der Regligionszugehörigkeit , bei Krankheit, Unfall, Behinderung, nachlassender Kraft und Beweglichkeit, Überlastungssituationen der Angehörigen, bei nahendem Tod. Gesundheits- und Krankenpflege Unser Angebot ist eine Alternative oder Ergänzung zu den städtischen Spitexdiensten, Spitälern, Heimen und anderen Organisationen. • Abklärung Abklärung des Pflegebedarfs, Zusammenarbeit mit Ärzten, Spitälern und anderen Diensten. • Grundpflege Körperpflege, Duschen, Baden, Unterstützung beim Aufstehen und Ankleiden. • Behandlungspflege Spritzen verabreichen, Verbandswechsel, Puls-, Blutdruck- und Blutzucker messen, Medikamente richten und verabreichen • Bezuspflege Grund- und Behandlungspflege durch die vertraute Bezugsperson • Betreuungsbesuche Gespräche und Besuche nach abgeschlossener Pflege, zum Beispiel im Pfelgeheim oder Spital • Begleitung Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens nach palliativen Grundsätzen. Prospekt Katholische Spitex Winterthur (PDF)

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SpitexPfarramtKrankenpflege Pflegefachpersonal
Bürglistrasse 1, 8400 Winterthur
SpitexPfarramtKrankenpflege Pflegefachpersonal
Herzlich willkommen!

Die Katholische Spitex ist ein Verein. Dessen Zweck ist die Ausübung ambulanter Krankenpflege unter der Bevölkerung von Winterthur, ohne Unterschied der Religion. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Unser Tätigkeitsgebiet • Stadt Winterthur, ausser Oberwinterthur Unsere Ziele • Patienten ein Verbleiben in der vertrauten Umgebung ermöglichen, solange es für alle Beteiligten zumutbar ist. • Lebensqualität und Selbständigkeit erhalten • Beratung der Angehörigen und Mitpflegenden • Entlastung und Unterstützung von Angehörigen und Mitpflegenden • Aufenthalte in stationären Einrichtungen vermeiden oder verkürzen. Wir sind Mitglied des Spitex Verbandes Kanton Zürich und des Dachverbandes Spitexverband Schweiz. Wir verfügen über eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur. Pflegeangebot Spitalexterne Krankenpflege für Menschen aller Altersgruppen und unabhängig von der Regligionszugehörigkeit , bei Krankheit, Unfall, Behinderung, nachlassender Kraft und Beweglichkeit, Überlastungssituationen der Angehörigen, bei nahendem Tod. Gesundheits- und Krankenpflege Unser Angebot ist eine Alternative oder Ergänzung zu den städtischen Spitexdiensten, Spitälern, Heimen und anderen Organisationen. • Abklärung Abklärung des Pflegebedarfs, Zusammenarbeit mit Ärzten, Spitälern und anderen Diensten. • Grundpflege Körperpflege, Duschen, Baden, Unterstützung beim Aufstehen und Ankleiden. • Behandlungspflege Spritzen verabreichen, Verbandswechsel, Puls-, Blutdruck- und Blutzucker messen, Medikamente richten und verabreichen • Bezuspflege Grund- und Behandlungspflege durch die vertraute Bezugsperson • Betreuungsbesuche Gespräche und Besuche nach abgeschlossener Pflege, zum Beispiel im Pfelgeheim oder Spital • Begleitung Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens nach palliativen Grundsätzen. Prospekt Katholische Spitex Winterthur (PDF)

 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
Comnia Group AG

Comnia Group AG

Oberneuhofstrasse 5, 6340 Baar

Treuhand-Dienstleistungen für institutionelle und private Kunden In ihrer gegenwärtigen Form ist die Comina Group AG ein junges Unternehmen, entstanden im Jahre 2013. Der Grundstein wurde im Jahre 1992 gelegt mit der Gründung der Hauenstein Treuhand GmbH, welche sich auf die Betreuung von Schweizer Firmen den Bereichen Verwaltung, Buchhaltung, Steuerberatung und Revision fokussiert hat. Die Buser Management AG, die sich vornehmlich auf die Verwaltung von Trusts und internationalen Gesellschaften spezialisiert hat, wurde im Jahre 1994 ins Leben gerufen. Nach einer langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit haben sich die Eigentümer der beiden Firmen im Jahre 2013 entschieden, diese zusammenzuschliessen. Unser erfahrenes Team erarbeitet für Sie massgeschneiderte Lösungen und bietet eine umfassende Betreuung in den Bereichen Treuhand und Unternehmensberatung, Steuern und Recht, Nachfolgeregelungen, Trusts und Stiftungen sowie Family Office. Als Mitglied von TREUHAND|SUISSE, ein bedeutender Verband für Treuhandfachleute, sind wir einem hochwertigen und umfassenden Service verpflichtet. Dienstleistungen Unsere Teams in Baar und Zürich begleiten Sie kompetent und effizient in folgenden Bereichen: • Gründung und Administration von professionellen und massgeschneiderten Trust-Lösungen und Stiftungen für internationale Kunden im Bereich Nachlassplanung und Steuerberatung. • Koordinierte Beratung für Gesellschaften, sowie deren Administration und Verwaltung. • Buchhaltung, Revision, Steuerplanung und Unternehmungsberatung. • Unterstützung und Administration im Bereich Family Office. Zusammen mit unserem weltweiten Netzwerk von Portfolio Managern, Anwälten, Banken und Spezialisten, bieten wir eine breite Palette an Dienstleistungen an. • Gründungen und Domizilierungen von Gesellschaften in der Schweiz, inklusive Relocation Services und Personaladministration sowie Suche von Büroräumlichkeiten in der Deutschschweiz. • Trustee- und Organstellungen für strukturierte Geschäftsmodelle.

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TreuhandSteuerberatungBuchhaltungsbüro
Oberneuhofstrasse 5, 6340 Baar
TreuhandSteuerberatungBuchhaltungsbüro

Treuhand-Dienstleistungen für institutionelle und private Kunden In ihrer gegenwärtigen Form ist die Comina Group AG ein junges Unternehmen, entstanden im Jahre 2013. Der Grundstein wurde im Jahre 1992 gelegt mit der Gründung der Hauenstein Treuhand GmbH, welche sich auf die Betreuung von Schweizer Firmen den Bereichen Verwaltung, Buchhaltung, Steuerberatung und Revision fokussiert hat. Die Buser Management AG, die sich vornehmlich auf die Verwaltung von Trusts und internationalen Gesellschaften spezialisiert hat, wurde im Jahre 1994 ins Leben gerufen. Nach einer langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit haben sich die Eigentümer der beiden Firmen im Jahre 2013 entschieden, diese zusammenzuschliessen. Unser erfahrenes Team erarbeitet für Sie massgeschneiderte Lösungen und bietet eine umfassende Betreuung in den Bereichen Treuhand und Unternehmensberatung, Steuern und Recht, Nachfolgeregelungen, Trusts und Stiftungen sowie Family Office. Als Mitglied von TREUHAND|SUISSE, ein bedeutender Verband für Treuhandfachleute, sind wir einem hochwertigen und umfassenden Service verpflichtet. Dienstleistungen Unsere Teams in Baar und Zürich begleiten Sie kompetent und effizient in folgenden Bereichen: • Gründung und Administration von professionellen und massgeschneiderten Trust-Lösungen und Stiftungen für internationale Kunden im Bereich Nachlassplanung und Steuerberatung. • Koordinierte Beratung für Gesellschaften, sowie deren Administration und Verwaltung. • Buchhaltung, Revision, Steuerplanung und Unternehmungsberatung. • Unterstützung und Administration im Bereich Family Office. Zusammen mit unserem weltweiten Netzwerk von Portfolio Managern, Anwälten, Banken und Spezialisten, bieten wir eine breite Palette an Dienstleistungen an. • Gründungen und Domizilierungen von Gesellschaften in der Schweiz, inklusive Relocation Services und Personaladministration sowie Suche von Büroräumlichkeiten in der Deutschschweiz. • Trustee- und Organstellungen für strukturierte Geschäftsmodelle.

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Crossinvest Locarno SA

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Crossinvest Locarno SA

Piazza Grande 20, 6600 Locarno

Ein neues Kapitel in einer über dreißigjährigen Erfolgsgeschichte Crossinvest Locarno SA Crossinvest Locarno SA wurde 2020 als unabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft gegründet und ist Mitglied im Verband Schweizerischer Vermögensverwalter. Wir verfolgen das Ziel, Schweizer und ausländische Kunden in Finanzfragen optimal zu betreuen. Crossinvest Locarno SA kombiniert lokale Kompetenz und Dienstleistungen mit der professionellen Plattform der Crossinvest Gruppe. Diese betreut ihre Kunden seit über dreißig Jahren auf höchstem Qualitätsniveau, direkt überwacht durch die FINMA. Crossinvest Locarno SA blickt auf die Piazza Grande im Herzen von Locarno. Wir betreuen Sie in einem Team von 9 Fachleuten mit einer kumulierten Erfahrung von mehr als 160 Jahren im Finanzsektor. Eine weitere Etappe in der Firmengeschichte Mit Gründung der Crossinvest Locarno SA im 2020 expandiert die Crossinvest Gruppe neu in die Deutschschweiz. Erklärte Ziele der gesamten Gruppe sind Kontinuität, Vermögensschutz und nachhaltiges Wachstum. Die Crossinvest Gruppe ist Gründungsmitglied des VSV, der Vereinigung Schweizerischer Vermögensverwalter und der ASV, der Allianz Schweizerischer Vermögensverwalter. • 1985 Gründung der Crossinvest SA, Lugano. Seit Beginn ist es unser Anspruch, Tradition und Erfahrung zu verbinden, um unsere Kunden mit der für "Made in Switzerland" typischen Präzision und Aufmerksamkeit zu bedienen. • 2007 Der Wendepunkt. Die Gesellschaft unterstellt sich direkt der FINMA und erhält die Bewilligung als Vermögensverwalter für kollektive Kapitalanlagen (KKV). • 2011 Eine Partnerschaft in Mailand. Unsere Tochtergesellschaft Crossfid SpA wird gegründet mit dem Vorteil, Kunden auch in internationalen regulatorischen Fragen zu unterstützen. • 2012 Eine Möglichkeit, effizienter zu investieren. Die Luxemburger Plattform Crossfund Sicav wird gegründet. • 2013 Ein unternehmerisches Engagement. Das operative Management der Crossinvest SA beteiligt sich an der Gesellschaft. • 2014 Die externe Vermarktung der Risikomanagement Lösung. Basierend auf langjährig entwickeltem internem Know-how bieten wir auch Drittfirmen die Möglichkeit, unsere Dienstleistungen und Beratung in Anspruch zu nehmen. • 2015 Ergänzung des Dienstleistungsangebots und Gründung von Cube8 SA als strategische Beratungsfirma für Finanz- und M&A-Transaktionen. • 2017 Gründung der Crossinvest Locarno SA. Ein wichtiger strategischer Schritt, um lokale und ausländische (insbesondere deutschsprachige) Kunden besser zu bedienen. • 2018 Integration von Next Family Wealth, einem Family-Office-Dienstleister. Unterstützung bei der Konsolidierung und Controlling von umfangreichen Familienvermögen. • 2020 Die Gründung der Crossinvest Zürich AG. Expansion in die Deutschschweiz. Bündelung der Kräfte mit einem lokal etablierten unabhängigen Vermögensverwalter und Integration des erfahrenen Teams. Die Gruppe beschäftigt aktuell über 70 Mitarbeiter und verwaltet Kundengelder im Umfang von über CHF 3 Mia. Unsere Werte Unverzichtbare Elemente Crossinvest Locarno SA teilt und fördert die Eckpfeiler der Unternehmenskultur der Crossinvest Gruppe. Unabhängigkeit, Verlässlichkeit, Kompetenz und Beziehungspflege sind Werte, die tief verwurzelt sind und unser Handeln im Alltag, aber auch jede strategische Entscheidung leiten. Unser Job ist unsere Leidenschaft mit dem Kunden im Mittelpunkt Das Wachstum von Ersparnissen dauerhaft zu begleiten erfordert Kontinuität und Expertise. Aber das ist noch nicht alles. Was Sie uns anvertrauen, ist ein wichtiger Teil Ihres Lebens, voller Emotionen, mit Bezug zur Vergangenheit und Projektion weit in die Zukunft für die nächsten Generationen. Dessen sind wir uns bewusst, und deshalb ist es für uns selbstverständlich, unsere Arbeit mit der Professionalität, der Leidenschaft und dem Engagement auszuführen, die ihrer Bedeutung auch gerecht wird. Das Angebot der Crossinvest Locarno SA konzentriert sich auf die unabhängige Vermögensverwaltung und eine umfassende, qualitativ hochwertige Finanzberatung. Das Unternehmen ist auch als Family-Office und als Hypothekenverwalter tätig und verfügt über ein breites Beziehungsnetz mit externen Partnern und vertrauenswürdigen Fachleuten. Vermögensverwaltung https://www.crossinvest-locarno.ch/de/kompetenzen/#1 Family Office https://www.crossinvest-locarno.ch/de/kompetenzen/#2 Hypothekenmanagement https://www.crossinvest-locarno.ch/de/kompetenzen/#3 Externe Partnerschaften https://www.crossinvest-locarno.ch/de/kompetenzen/#4

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VermögensverwaltungFinanzberatungTreuhandAsset ManagementPrivate Banking
Piazza Grande 20, 6600 Locarno
VermögensverwaltungFinanzberatungTreuhandAsset ManagementPrivate Banking

Ein neues Kapitel in einer über dreißigjährigen Erfolgsgeschichte Crossinvest Locarno SA Crossinvest Locarno SA wurde 2020 als unabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft gegründet und ist Mitglied im Verband Schweizerischer Vermögensverwalter. Wir verfolgen das Ziel, Schweizer und ausländische Kunden in Finanzfragen optimal zu betreuen. Crossinvest Locarno SA kombiniert lokale Kompetenz und Dienstleistungen mit der professionellen Plattform der Crossinvest Gruppe. Diese betreut ihre Kunden seit über dreißig Jahren auf höchstem Qualitätsniveau, direkt überwacht durch die FINMA. Crossinvest Locarno SA blickt auf die Piazza Grande im Herzen von Locarno. Wir betreuen Sie in einem Team von 9 Fachleuten mit einer kumulierten Erfahrung von mehr als 160 Jahren im Finanzsektor. Eine weitere Etappe in der Firmengeschichte Mit Gründung der Crossinvest Locarno SA im 2020 expandiert die Crossinvest Gruppe neu in die Deutschschweiz. Erklärte Ziele der gesamten Gruppe sind Kontinuität, Vermögensschutz und nachhaltiges Wachstum. Die Crossinvest Gruppe ist Gründungsmitglied des VSV, der Vereinigung Schweizerischer Vermögensverwalter und der ASV, der Allianz Schweizerischer Vermögensverwalter. • 1985 Gründung der Crossinvest SA, Lugano. Seit Beginn ist es unser Anspruch, Tradition und Erfahrung zu verbinden, um unsere Kunden mit der für "Made in Switzerland" typischen Präzision und Aufmerksamkeit zu bedienen. • 2007 Der Wendepunkt. Die Gesellschaft unterstellt sich direkt der FINMA und erhält die Bewilligung als Vermögensverwalter für kollektive Kapitalanlagen (KKV). • 2011 Eine Partnerschaft in Mailand. Unsere Tochtergesellschaft Crossfid SpA wird gegründet mit dem Vorteil, Kunden auch in internationalen regulatorischen Fragen zu unterstützen. • 2012 Eine Möglichkeit, effizienter zu investieren. Die Luxemburger Plattform Crossfund Sicav wird gegründet. • 2013 Ein unternehmerisches Engagement. Das operative Management der Crossinvest SA beteiligt sich an der Gesellschaft. • 2014 Die externe Vermarktung der Risikomanagement Lösung. Basierend auf langjährig entwickeltem internem Know-how bieten wir auch Drittfirmen die Möglichkeit, unsere Dienstleistungen und Beratung in Anspruch zu nehmen. • 2015 Ergänzung des Dienstleistungsangebots und Gründung von Cube8 SA als strategische Beratungsfirma für Finanz- und M&A-Transaktionen. • 2017 Gründung der Crossinvest Locarno SA. Ein wichtiger strategischer Schritt, um lokale und ausländische (insbesondere deutschsprachige) Kunden besser zu bedienen. • 2018 Integration von Next Family Wealth, einem Family-Office-Dienstleister. Unterstützung bei der Konsolidierung und Controlling von umfangreichen Familienvermögen. • 2020 Die Gründung der Crossinvest Zürich AG. Expansion in die Deutschschweiz. Bündelung der Kräfte mit einem lokal etablierten unabhängigen Vermögensverwalter und Integration des erfahrenen Teams. Die Gruppe beschäftigt aktuell über 70 Mitarbeiter und verwaltet Kundengelder im Umfang von über CHF 3 Mia. Unsere Werte Unverzichtbare Elemente Crossinvest Locarno SA teilt und fördert die Eckpfeiler der Unternehmenskultur der Crossinvest Gruppe. Unabhängigkeit, Verlässlichkeit, Kompetenz und Beziehungspflege sind Werte, die tief verwurzelt sind und unser Handeln im Alltag, aber auch jede strategische Entscheidung leiten. Unser Job ist unsere Leidenschaft mit dem Kunden im Mittelpunkt Das Wachstum von Ersparnissen dauerhaft zu begleiten erfordert Kontinuität und Expertise. Aber das ist noch nicht alles. Was Sie uns anvertrauen, ist ein wichtiger Teil Ihres Lebens, voller Emotionen, mit Bezug zur Vergangenheit und Projektion weit in die Zukunft für die nächsten Generationen. Dessen sind wir uns bewusst, und deshalb ist es für uns selbstverständlich, unsere Arbeit mit der Professionalität, der Leidenschaft und dem Engagement auszuführen, die ihrer Bedeutung auch gerecht wird. Das Angebot der Crossinvest Locarno SA konzentriert sich auf die unabhängige Vermögensverwaltung und eine umfassende, qualitativ hochwertige Finanzberatung. Das Unternehmen ist auch als Family-Office und als Hypothekenverwalter tätig und verfügt über ein breites Beziehungsnetz mit externen Partnern und vertrauenswürdigen Fachleuten. Vermögensverwaltung https://www.crossinvest-locarno.ch/de/kompetenzen/#1 Family Office https://www.crossinvest-locarno.ch/de/kompetenzen/#2 Hypothekenmanagement https://www.crossinvest-locarno.ch/de/kompetenzen/#3 Externe Partnerschaften https://www.crossinvest-locarno.ch/de/kompetenzen/#4

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Divisia Treuhand AG

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Divisia Treuhand AG

Rosenbergstrasse 27, 8304 Wallisellen

Willkommen bei Divisia Treuhand und Steuerberatung in Zürich Wallisellen Divisia Treuhand AG vereint die Fachgebiete Treuhand, Unternehmensberatung und Revision – mit Weitsicht und Fächer übergreifender Kompetenz. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner in den Bereichen Treuhand, Steuerberatung und Revision in der Region Zürich, Wallisellen, Dübendorf, Brüttisellen, Dietlikon, Bassersdorf, Kloten und Rümlang. Wir bieten individuelle Dienstleistungen aus einer Hand, welche die Bedürfnisse und Möglichkeiten unserer Kunden berücksichtigen. Dabei verfolgen wir als Treuhänder, Steuerberater und Unternehmensberater die Vision von einer umfassenden, ganzheitlichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit, die auf ein Ziel ausgerichtet ist – Ihren Erfolg. Unsere Vision ist eine umfassende, ganzheitliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihnen, ausgerichtet auf ein Ziel – Ihren Erfolg. Unsere Strategie ist ein Fächer übergreifendes, umfassendes und kompetentes Dienstleistungsangebot, das es Ihnen ermöglicht, Ihre Energien auf eine Sache zu fokussieren – Ihr Kerngeschäft. Dabei entlasten wir Sie von administrativen Arbeiten, damit Sie Ihre Ressourcen effektiver und gezielter einsetzen können – für Ihr Business. Unser Team ist flexibel, kundennah und diskret. Es widmet sich Ihren Anliegen mit Kompetenz, Weitsicht und Einfühlungsvermögen. Pro aktiv und vorausschauend geben wir Empfehlungen ab und beraten Sie auch dann, wenn wir nicht konkret gefragt werden – in Ihrem Interesse. Wir wissen, dass wir nicht alles wissen. Aber wir verfügen über ein erprobtes Netzwerk von externen Partnern, die wir bei allen Problemstellungen beiziehen, in denen wir keine ausgesprochenen Experten sind – zu Ihrer Zufriedenheit. In guten Händen Treuhand ist mehr als nur Buchhaltung, sondern individuelle und breit gefächerte Unterstützung als ganzheitliche Dienstleistung. Die Basis dafür ist Ihr Vertrauen, welches wir durch ein hohes Mass an Interesse, Einsatz und Identifikationsbereitschaft gewinnen möchten. Konzentrieren Sie Ihre zeitlichen Ressourcen ganz auf Ihr Kerngeschäft und übergeben Sie uns die zeitraubenden administrativen Arbeiten in der Buchführung, im Rechnungswesen und in der Personaladministration. Bei Ihrer Entscheidung über den Umfang des Outsourcing sollten Sie eines nicht vergessen: je ganzheitlicher die externe Beratung ist, desto grösser wird auch Ihr Nutzen sein. Rechnungswesen und Buchführung Die Tagfertigkeit des gesamten Finanz- und Rechnungswesens Ihrer Unternehmung stellt für Sie ein nicht zu unterschätzendes Kontrollinstrument dar. Die Aktualität der Buchhaltung ist Basis für fristgerechte Auswertungen und eine monatliche Budgetkontrolle. So können positive wie negative Entwicklungen des Geschäftsverlaufes frühzeitig erkannt und die notwendigen Massnahmen rechtzeitig ergriffen werden – eine zentrale Voraussetzung für Ihren Unternehmenserfolg. Wir führen Ihre komplette Finanzbuchhaltung sowie den Zahlungsverkehr, bewirtschaften Ihre Debitoren und bearbeiten Inkassofälle. Wir erstellen Ihren Jahresabschluss und beraten Sie strategisch. Von Ihnen benötigen wir lediglich periodisch die entsprechenden Belege, welche wir nach der Verarbeitung entweder an Sie retournieren, oder auf Wunsch in unseren Büros ablegen. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Rechnungswesen • Finanz- und Betriebsbuchhaltung • Kostenrechnung • Debitoren- / Kreditorenbuchhaltung • Mehrwertsteuerabrechnungen • Zwischenabschlüsse • Abschlussberatung Lohn- und Personaladministration Die Beschäftigung von Personal ist für ein Unternehmen eine vielschichtige soziale und administrative Herausforderung. Mit der monatlichen Überweisung des Lohnes alleine ist es nicht getan. Vielmehr ist eine ganzheitliche Betrachtung von Gesetzen, Versicherungen, Verträgen und Lohnmodellen notwendig, um die Ressourcen gezielt und flexibel einzusetzen – für erfolgreiches Operieren am Markt. Wir wickeln Ihre Lohnbuchhaltung und Personaladministration umfassend und vertraulich ab, beraten Sie in Fragen des Arbeitsrechts und der Sozialversicherungen, erstellen Personal- und Spesenreglemente und informieren Sie über Gesetzesänderungen, die für Ihre Anstellungsverhältnisse relevant sind. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Lohnbuchhaltung • Verwaltung der Personaldossiers • AHV- und Sozialversicherungsdeklarationen • Sozialversicherungsberatung • Erstellen von Personal- und Spesenreglementen Steuerberatung und -optimierung Professionelle Steuerberatung zeichnet sich durch eine konsequente und langfristige Planung aus. Wir analysieren Ihre gegenwärtige Situation und definieren mit Ihnen zusammen die Zielvorstellungen – für eine nachhaltige Kostenoptimierung. Wir vertreten Sie in sämtlichen Steuerbelangen bei den entsprechenden Behörden und Ämtern. Als Schnittstelle zwischen Ihnen und den Versicherungen kümmern wir uns auch um alle versicherungsrelevanten Themen und füllen Ihre Steuererklärung gemäss den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen aus. Wir optimieren für Sie: • Einkommens- und Vermögenssteuern • Kapital- und Gewinnsteuern • Steuern bei Fusionen und Umwandlungen • Grundstückgewinnsteuern • Erbschafts- und Schenkungssteuern • Ihre private Steuererklärung (Ausfüllen der Steuererklärung) Finanzplanung und Controlling Die langfristige Finanz- und Liquiditätsplanung hängt von Ihrer Unternehmensstrategie ab. Sie ist der Spiegel der strategischen Entscheidungen, denn am Ende des Tages müssen alle unternehmerischen Entscheide auch finanziell realisierbar sein. Ziel ist die mittel- und langfristige Sicherung der Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens bei gleichzeitig optimalen Kapitalkosten. Diesen Prozess gestalten wir mit Ihnen zusammen, individuell auf Ihr Unternehmen ausgerichtet – für die langfristige Sicherung Ihres unternehmerischen Erfolgs. Anhand von monatlichen Budgetvergleichen überwachen wir den Geschäftsverlauf und damit die Entwicklung von Erfolg und Liquidität. Wir zeigen Ihnen neue Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen auf, sowie vergleichen und prüfen mögliche Finanzierungsinstrumente oder Investitionsobjekte. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Budgetierung • Investitionsrechnungen • Prüfung von Finanzierungsalternativen • Unterstützung bei Bankverhandlungen • Berichterstattung für interne / externe Bedürfnisse Family Office Ihr beruflicher Erfolg fordert täglich einen grossen Einsatz an Zeit und Energie. Für Familie, Freunde, Hobbies und nicht zuletzt für Sie selbst bleibt vom Tag oft nicht viel übrig. Wir entlasten Sie und unterstützen Sie auch in privaten Bereichen, finanziellen wie persönlichen – damit Sie Ihren wohlverdienten Feierabend geniessen können. Unsere Dienstleistungen im privaten Bereich richten sich ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. Beinahe alles ist möglich – teilen Sie uns einfach Ihre Bedürfnisse mit. Flexibilität und Improvisationsvermögen gehören ebenfalls zu unseren Stärken! Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Durchsicht und Bearbeitung Ihrer privaten Post • Aufbereiten Ihrer Zahlungen • Finanzmanagement • Allgemeine private Administration / Ablage • Private Besorgungen aller Art • Organisation von Reisen, Veranstaltungen etc. Unternehmensgründung Sie haben die Geschäftsidee – wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und begleiten Sie in allen Phasen Ihrer Geschäftstätigkeit – bis zum Erfolg und weiter. Wir beraten Sie bei der Wahl der Rechtsform und erledigen Neueintragungen, Mutationen oder Auflösungen von Gesellschaften im Handelsregister. Wir erarbeiten Ihren Businessplan, der Kapitalgebern als Entscheidungsgrundlage und der Geschäftsführung als Kontrollinstrument dient. Des Weiteren sind wir Ihnen bei der Erstellung von Statuten behilflich, treffen Abklärungen für die Namensgebung von Gesellschaften und evaluieren mögliche Standorte. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Businessplan • Beratung bei der Wahl der Rechtsform • Firmenabklärung • Standortevaluation • Erstellen der Gründungsunterlagen • Neueintragung / Mutation • Anmelden bei Ämtern und Versicherungen • Sozialversicherungsberatung • Domizilgewährung Betriebswirtschaftliche Beratung Erfolg ist nur dann sichtbar, wenn er messbar ist und die Ergebnisse mit den formulierten Zielen verglichen werden können. Kennen Sie die wichtigsten Kennzahlen Ihrer Erfolgsrechnung und damit Ihre Chancen und Risiken? Liquidität, Rentabilität, Finanzierungskennzahlen, Investitions- und Gewinnkennzahlen sind Informationen, die Sie für die Standortbestimmung Ihres Unternehmens benötigen – damit Sie wissen, wo Sie stehen. Gemeinsam mit unseren Partnern bieten wir Ihnen auch über die Zahlen hinaus Beratung und Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Belangen. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Finanzierungsberatung • Budgetplanung und -kontrolle • Investitionsplanung • Strategische Beratung • Marketingberatung • Personalberatung Umstrukturierung / Nachfolgeregelung Bei der Nachfolgeregelung wie auch bei Umwandlung und Verkauf Ihres Unternehmens kann eine frühzeitige Planung Klarheit schaffen, Ärger vermeiden und oft auch Steuern sparen. Die steuerlichen Konsequenzen bei Umstrukturierung, Kauf oder Verkauf eines Unternehmens sind nicht unerheblich. Wir helfen Ihnen dabei, die entstehenden Steuerpotentiale zu nutzen sowie Steuerfallen zu vermeiden – um Ihre Transaktion zum Erfolg zu führen. Bei geplanten Umstrukturierungen oder Unternehmensverkäufen erarbeiten wir eine Unternehmensbewertung und helfen Ihnen, die angestrebten strukturellen Veränderungen optimal umzusetzen. Rechtliche Belange bearbeiten wir mit Unterstützung unserer Partner. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Unternehmensbewertungen • Revisionen bei Umstrukturierung / Kauf / Verkauf / Fusion • Liquidationen • Due Diligence-Prüfungen Finanzierung / Sanierungen Eine ungenügende oder fehlende Finanzplanung kann Ihr Unternehmen in die Krise führen. Ein möglicher Ausweg ist die Sanierung und wird spätestens dann notwendig, wenn Ihr Unternehmen überschuldet oder gar zahlungsunfähig ist. Bereits wenn sich erste Probleme andeuten (z.B. ungenügende Rentabilität oder Kapitalverlust) kann eine rechtzeitige Durchführung finanzwirtschaftlicher Massnahmen die Krise noch abwenden – um Sie zurück auf Erfolgskurs zu bringen. Wir unterstützen Sie bei betriebswirtschaftlichen, juristischen und steuertechnischen Sanierungsmassnahmen, mit dem Ziel der Wiederherstellung der Rentabilität und Liquidität Ihrer Unternehmung. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Bilanz- und Erfolgsanalyse • Chancen- / Risikenanalyse • Liquiditätsplanung • Buchtechnische Sanierungen • Liquiditäts- und Kreditorenmanagement • Unterstützung bei Kredit- und Forderungsverhandlungen Rechtsberatung Solide Rechtsgrundlagen und Verträge geben Sicherheit – ob im privaten Bereich oder im Geschäftsumfeld. Privatpersonen, Einzelfirmen, Kapitalgesellschaften oder Stiftungen haben Ihre eigenen rechtlichen Bedürfnisse, welchen mit individuellen Lösungen Rechnung getragen werden sollte. Zusammen mit unseren juristischen Partnern stehen wir Ihnen jederzeit in allen Gebieten und Rechtsformen zur Seite – denn Erfolg bedeutet auch Sicherheit. Wir beraten Sie individuell und kompetent in allen Belangen des: • Handels- und Gesellschaftsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Ehe- und Erbrecht Vertrauen und Sicherheit schaffen Seit den Änderungen des Obligationen- und Aktienrechts ist die Revisionspflicht nicht mehr von der Rechtsform sondern von der Grösse Ihres Unternehmens abhängig. Die Einführung der eingeschränkten Revision und der Möglichkeit des „opting out“ kommt den Bedürfnissen von KMU mit Sicherheit entgegen, trotzdem schafft eine ordentlich geprüfte Jahresrechnung nach wie vor grösseres Vertrauen bei Kapitalgebern und Stakeholdern. Die freiwillige Durchführung einer Revision signalisiert ein gewisses Verantwortungsbewusstsein. Dank einer besseren Qualität der Jahresrechnung werden die Sicherheit erhöht beziehungsweise die Risiken reduziert – ein Mehrwert für Ihr Unternehmen. Wir stimmen den Umfang unserer Revisionstätigkeit mit Ihnen ab und finden eine Lösung, die Ihren Anforderungen und der Grösse Ihres Unternehmens gerecht wird. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Ordentliche Revisionen • Eingschränkte Revisionen • Sonderprüfungen • Expertisen • Unternehmensbewertungen Lage: Unsere Büros befinden sich an der Hertistrasse 1 im Gebäude A. Es stehen Ihnen Besucherparkplätze direkt vor dem Haus zur Verfügung. Sollten Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen: Sie erreichen uns mit der Glattalbahn (Linie 12, Station Belair) oder der S-Bahn (6 Minuten Fussweg vom Bahnhof Wallisellen). Mitglied Treuhand Suisse

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SteuerberatungTreuhandUnternehmensberatungBuchhaltungsbüro
Rosenbergstrasse 27, 8304 Wallisellen
SteuerberatungTreuhandUnternehmensberatungBuchhaltungsbüro

Willkommen bei Divisia Treuhand und Steuerberatung in Zürich Wallisellen Divisia Treuhand AG vereint die Fachgebiete Treuhand, Unternehmensberatung und Revision – mit Weitsicht und Fächer übergreifender Kompetenz. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner in den Bereichen Treuhand, Steuerberatung und Revision in der Region Zürich, Wallisellen, Dübendorf, Brüttisellen, Dietlikon, Bassersdorf, Kloten und Rümlang. Wir bieten individuelle Dienstleistungen aus einer Hand, welche die Bedürfnisse und Möglichkeiten unserer Kunden berücksichtigen. Dabei verfolgen wir als Treuhänder, Steuerberater und Unternehmensberater die Vision von einer umfassenden, ganzheitlichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit, die auf ein Ziel ausgerichtet ist – Ihren Erfolg. Unsere Vision ist eine umfassende, ganzheitliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihnen, ausgerichtet auf ein Ziel – Ihren Erfolg. Unsere Strategie ist ein Fächer übergreifendes, umfassendes und kompetentes Dienstleistungsangebot, das es Ihnen ermöglicht, Ihre Energien auf eine Sache zu fokussieren – Ihr Kerngeschäft. Dabei entlasten wir Sie von administrativen Arbeiten, damit Sie Ihre Ressourcen effektiver und gezielter einsetzen können – für Ihr Business. Unser Team ist flexibel, kundennah und diskret. Es widmet sich Ihren Anliegen mit Kompetenz, Weitsicht und Einfühlungsvermögen. Pro aktiv und vorausschauend geben wir Empfehlungen ab und beraten Sie auch dann, wenn wir nicht konkret gefragt werden – in Ihrem Interesse. Wir wissen, dass wir nicht alles wissen. Aber wir verfügen über ein erprobtes Netzwerk von externen Partnern, die wir bei allen Problemstellungen beiziehen, in denen wir keine ausgesprochenen Experten sind – zu Ihrer Zufriedenheit. In guten Händen Treuhand ist mehr als nur Buchhaltung, sondern individuelle und breit gefächerte Unterstützung als ganzheitliche Dienstleistung. Die Basis dafür ist Ihr Vertrauen, welches wir durch ein hohes Mass an Interesse, Einsatz und Identifikationsbereitschaft gewinnen möchten. Konzentrieren Sie Ihre zeitlichen Ressourcen ganz auf Ihr Kerngeschäft und übergeben Sie uns die zeitraubenden administrativen Arbeiten in der Buchführung, im Rechnungswesen und in der Personaladministration. Bei Ihrer Entscheidung über den Umfang des Outsourcing sollten Sie eines nicht vergessen: je ganzheitlicher die externe Beratung ist, desto grösser wird auch Ihr Nutzen sein. Rechnungswesen und Buchführung Die Tagfertigkeit des gesamten Finanz- und Rechnungswesens Ihrer Unternehmung stellt für Sie ein nicht zu unterschätzendes Kontrollinstrument dar. Die Aktualität der Buchhaltung ist Basis für fristgerechte Auswertungen und eine monatliche Budgetkontrolle. So können positive wie negative Entwicklungen des Geschäftsverlaufes frühzeitig erkannt und die notwendigen Massnahmen rechtzeitig ergriffen werden – eine zentrale Voraussetzung für Ihren Unternehmenserfolg. Wir führen Ihre komplette Finanzbuchhaltung sowie den Zahlungsverkehr, bewirtschaften Ihre Debitoren und bearbeiten Inkassofälle. Wir erstellen Ihren Jahresabschluss und beraten Sie strategisch. Von Ihnen benötigen wir lediglich periodisch die entsprechenden Belege, welche wir nach der Verarbeitung entweder an Sie retournieren, oder auf Wunsch in unseren Büros ablegen. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Rechnungswesen • Finanz- und Betriebsbuchhaltung • Kostenrechnung • Debitoren- / Kreditorenbuchhaltung • Mehrwertsteuerabrechnungen • Zwischenabschlüsse • Abschlussberatung Lohn- und Personaladministration Die Beschäftigung von Personal ist für ein Unternehmen eine vielschichtige soziale und administrative Herausforderung. Mit der monatlichen Überweisung des Lohnes alleine ist es nicht getan. Vielmehr ist eine ganzheitliche Betrachtung von Gesetzen, Versicherungen, Verträgen und Lohnmodellen notwendig, um die Ressourcen gezielt und flexibel einzusetzen – für erfolgreiches Operieren am Markt. Wir wickeln Ihre Lohnbuchhaltung und Personaladministration umfassend und vertraulich ab, beraten Sie in Fragen des Arbeitsrechts und der Sozialversicherungen, erstellen Personal- und Spesenreglemente und informieren Sie über Gesetzesänderungen, die für Ihre Anstellungsverhältnisse relevant sind. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Lohnbuchhaltung • Verwaltung der Personaldossiers • AHV- und Sozialversicherungsdeklarationen • Sozialversicherungsberatung • Erstellen von Personal- und Spesenreglementen Steuerberatung und -optimierung Professionelle Steuerberatung zeichnet sich durch eine konsequente und langfristige Planung aus. Wir analysieren Ihre gegenwärtige Situation und definieren mit Ihnen zusammen die Zielvorstellungen – für eine nachhaltige Kostenoptimierung. Wir vertreten Sie in sämtlichen Steuerbelangen bei den entsprechenden Behörden und Ämtern. Als Schnittstelle zwischen Ihnen und den Versicherungen kümmern wir uns auch um alle versicherungsrelevanten Themen und füllen Ihre Steuererklärung gemäss den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen aus. Wir optimieren für Sie: • Einkommens- und Vermögenssteuern • Kapital- und Gewinnsteuern • Steuern bei Fusionen und Umwandlungen • Grundstückgewinnsteuern • Erbschafts- und Schenkungssteuern • Ihre private Steuererklärung (Ausfüllen der Steuererklärung) Finanzplanung und Controlling Die langfristige Finanz- und Liquiditätsplanung hängt von Ihrer Unternehmensstrategie ab. Sie ist der Spiegel der strategischen Entscheidungen, denn am Ende des Tages müssen alle unternehmerischen Entscheide auch finanziell realisierbar sein. Ziel ist die mittel- und langfristige Sicherung der Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens bei gleichzeitig optimalen Kapitalkosten. Diesen Prozess gestalten wir mit Ihnen zusammen, individuell auf Ihr Unternehmen ausgerichtet – für die langfristige Sicherung Ihres unternehmerischen Erfolgs. Anhand von monatlichen Budgetvergleichen überwachen wir den Geschäftsverlauf und damit die Entwicklung von Erfolg und Liquidität. Wir zeigen Ihnen neue Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen auf, sowie vergleichen und prüfen mögliche Finanzierungsinstrumente oder Investitionsobjekte. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Budgetierung • Investitionsrechnungen • Prüfung von Finanzierungsalternativen • Unterstützung bei Bankverhandlungen • Berichterstattung für interne / externe Bedürfnisse Family Office Ihr beruflicher Erfolg fordert täglich einen grossen Einsatz an Zeit und Energie. Für Familie, Freunde, Hobbies und nicht zuletzt für Sie selbst bleibt vom Tag oft nicht viel übrig. Wir entlasten Sie und unterstützen Sie auch in privaten Bereichen, finanziellen wie persönlichen – damit Sie Ihren wohlverdienten Feierabend geniessen können. Unsere Dienstleistungen im privaten Bereich richten sich ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. Beinahe alles ist möglich – teilen Sie uns einfach Ihre Bedürfnisse mit. Flexibilität und Improvisationsvermögen gehören ebenfalls zu unseren Stärken! Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Durchsicht und Bearbeitung Ihrer privaten Post • Aufbereiten Ihrer Zahlungen • Finanzmanagement • Allgemeine private Administration / Ablage • Private Besorgungen aller Art • Organisation von Reisen, Veranstaltungen etc. Unternehmensgründung Sie haben die Geschäftsidee – wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und begleiten Sie in allen Phasen Ihrer Geschäftstätigkeit – bis zum Erfolg und weiter. Wir beraten Sie bei der Wahl der Rechtsform und erledigen Neueintragungen, Mutationen oder Auflösungen von Gesellschaften im Handelsregister. Wir erarbeiten Ihren Businessplan, der Kapitalgebern als Entscheidungsgrundlage und der Geschäftsführung als Kontrollinstrument dient. Des Weiteren sind wir Ihnen bei der Erstellung von Statuten behilflich, treffen Abklärungen für die Namensgebung von Gesellschaften und evaluieren mögliche Standorte. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Businessplan • Beratung bei der Wahl der Rechtsform • Firmenabklärung • Standortevaluation • Erstellen der Gründungsunterlagen • Neueintragung / Mutation • Anmelden bei Ämtern und Versicherungen • Sozialversicherungsberatung • Domizilgewährung Betriebswirtschaftliche Beratung Erfolg ist nur dann sichtbar, wenn er messbar ist und die Ergebnisse mit den formulierten Zielen verglichen werden können. Kennen Sie die wichtigsten Kennzahlen Ihrer Erfolgsrechnung und damit Ihre Chancen und Risiken? Liquidität, Rentabilität, Finanzierungskennzahlen, Investitions- und Gewinnkennzahlen sind Informationen, die Sie für die Standortbestimmung Ihres Unternehmens benötigen – damit Sie wissen, wo Sie stehen. Gemeinsam mit unseren Partnern bieten wir Ihnen auch über die Zahlen hinaus Beratung und Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Belangen. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Finanzierungsberatung • Budgetplanung und -kontrolle • Investitionsplanung • Strategische Beratung • Marketingberatung • Personalberatung Umstrukturierung / Nachfolgeregelung Bei der Nachfolgeregelung wie auch bei Umwandlung und Verkauf Ihres Unternehmens kann eine frühzeitige Planung Klarheit schaffen, Ärger vermeiden und oft auch Steuern sparen. Die steuerlichen Konsequenzen bei Umstrukturierung, Kauf oder Verkauf eines Unternehmens sind nicht unerheblich. Wir helfen Ihnen dabei, die entstehenden Steuerpotentiale zu nutzen sowie Steuerfallen zu vermeiden – um Ihre Transaktion zum Erfolg zu führen. Bei geplanten Umstrukturierungen oder Unternehmensverkäufen erarbeiten wir eine Unternehmensbewertung und helfen Ihnen, die angestrebten strukturellen Veränderungen optimal umzusetzen. Rechtliche Belange bearbeiten wir mit Unterstützung unserer Partner. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Unternehmensbewertungen • Revisionen bei Umstrukturierung / Kauf / Verkauf / Fusion • Liquidationen • Due Diligence-Prüfungen Finanzierung / Sanierungen Eine ungenügende oder fehlende Finanzplanung kann Ihr Unternehmen in die Krise führen. Ein möglicher Ausweg ist die Sanierung und wird spätestens dann notwendig, wenn Ihr Unternehmen überschuldet oder gar zahlungsunfähig ist. Bereits wenn sich erste Probleme andeuten (z.B. ungenügende Rentabilität oder Kapitalverlust) kann eine rechtzeitige Durchführung finanzwirtschaftlicher Massnahmen die Krise noch abwenden – um Sie zurück auf Erfolgskurs zu bringen. Wir unterstützen Sie bei betriebswirtschaftlichen, juristischen und steuertechnischen Sanierungsmassnahmen, mit dem Ziel der Wiederherstellung der Rentabilität und Liquidität Ihrer Unternehmung. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Bilanz- und Erfolgsanalyse • Chancen- / Risikenanalyse • Liquiditätsplanung • Buchtechnische Sanierungen • Liquiditäts- und Kreditorenmanagement • Unterstützung bei Kredit- und Forderungsverhandlungen Rechtsberatung Solide Rechtsgrundlagen und Verträge geben Sicherheit – ob im privaten Bereich oder im Geschäftsumfeld. Privatpersonen, Einzelfirmen, Kapitalgesellschaften oder Stiftungen haben Ihre eigenen rechtlichen Bedürfnisse, welchen mit individuellen Lösungen Rechnung getragen werden sollte. Zusammen mit unseren juristischen Partnern stehen wir Ihnen jederzeit in allen Gebieten und Rechtsformen zur Seite – denn Erfolg bedeutet auch Sicherheit. Wir beraten Sie individuell und kompetent in allen Belangen des: • Handels- und Gesellschaftsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Ehe- und Erbrecht Vertrauen und Sicherheit schaffen Seit den Änderungen des Obligationen- und Aktienrechts ist die Revisionspflicht nicht mehr von der Rechtsform sondern von der Grösse Ihres Unternehmens abhängig. Die Einführung der eingeschränkten Revision und der Möglichkeit des „opting out“ kommt den Bedürfnissen von KMU mit Sicherheit entgegen, trotzdem schafft eine ordentlich geprüfte Jahresrechnung nach wie vor grösseres Vertrauen bei Kapitalgebern und Stakeholdern. Die freiwillige Durchführung einer Revision signalisiert ein gewisses Verantwortungsbewusstsein. Dank einer besseren Qualität der Jahresrechnung werden die Sicherheit erhöht beziehungsweise die Risiken reduziert – ein Mehrwert für Ihr Unternehmen. Wir stimmen den Umfang unserer Revisionstätigkeit mit Ihnen ab und finden eine Lösung, die Ihren Anforderungen und der Grösse Ihres Unternehmens gerecht wird. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Ordentliche Revisionen • Eingschränkte Revisionen • Sonderprüfungen • Expertisen • Unternehmensbewertungen Lage: Unsere Büros befinden sich an der Hertistrasse 1 im Gebäude A. Es stehen Ihnen Besucherparkplätze direkt vor dem Haus zur Verfügung. Sollten Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen: Sie erreichen uns mit der Glattalbahn (Linie 12, Station Belair) oder der S-Bahn (6 Minuten Fussweg vom Bahnhof Wallisellen). Mitglied Treuhand Suisse

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MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

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MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

Rittergasse 12, 4051 Basel
MATHYS SCHMID PARTNER Alles was Recht ist-All about Law-Tutto sul Diritto

Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel • Home • Tätigkeitsgebiete • Anwälte • Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: • Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. • Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) • Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). • Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). • Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. • Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. • Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. • Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. • Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: • Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente • Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten • Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht. Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About us We are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration. www.brandmark.ch ANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN: Publikationen Dr. Peter Mathys Das Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer Grenzziehung Basler Studien zur Rechtswissenschaft Heft 88 Basel 1969 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum BJM 1972 273-291 Das revidierte schweizerische Aktienrecht RIW 39 (1993) 644-653 Amended Swiss Corporation Law International Business Lawyer 21 (1993) 525-534 Publikationen Dr. Roland C. Rasi Die kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und Kantonen Diss. Basel 1974 Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.) Mittleres Management - leitend oder leidend? Zürich 1990 38-46 Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmens in: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.) Umgang mit Angst im betrieblichen Alltag Zürich 1990 53-60 Was bewegt die Welt? in: Daniel Goeudevert Bela Kadar Charles Wiessmann u.a. Zürich 1990 56-61 Kanzleibroschüren Das aktuelle schweizerische Aktienrecht Peter Mathys 2004 Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger Act Peter Mathys/Martin Wepfer 2004 Cross Border Transactions under the New Swiss Merger Act Peter Mathys 2004

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Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel • Home • Tätigkeitsgebiete • Anwälte • Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: • Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. • Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) • Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). • Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). • Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. • Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. • Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. • Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. • Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: • Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente • Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten • Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht. Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About us We are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration. www.brandmark.ch ANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN: Publikationen Dr. Peter Mathys Das Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer Grenzziehung Basler Studien zur Rechtswissenschaft Heft 88 Basel 1969 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum BJM 1972 273-291 Das revidierte schweizerische Aktienrecht RIW 39 (1993) 644-653 Amended Swiss Corporation Law International Business Lawyer 21 (1993) 525-534 Publikationen Dr. Roland C. Rasi Die kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und Kantonen Diss. Basel 1974 Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.) Mittleres Management - leitend oder leidend? Zürich 1990 38-46 Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmens in: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.) Umgang mit Angst im betrieblichen Alltag Zürich 1990 53-60 Was bewegt die Welt? in: Daniel Goeudevert Bela Kadar Charles Wiessmann u.a. Zürich 1990 56-61 Kanzleibroschüren Das aktuelle schweizerische Aktienrecht Peter Mathys 2004 Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger Act Peter Mathys/Martin Wepfer 2004 Cross Border Transactions under the New Swiss Merger Act Peter Mathys 2004

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Schiebler Wärmetechnik GmbH

Schiebler Wärmetechnik GmbH

Tägerhardring 4, 5436 Würenlos
Schiebler Wärmetechnik GmbH – Heizungsservice Würenlos

Gegründet wurde die Firma als Einzelfirma von Daniel und Barbara Schiebler im Jahr 1994 in Wettingen. Von Anfang an setzten wir als Firma auf den Service, die Störungsbehebung und Sanierung bestehender Heizungsanlagen. Mit dem anfänglichen Schwerpunkt auf Öl und Gasheizungen haben wir unser Arbeitsfeld und Gebiet stetig erweitert. Wir legen grossen Wert auf einen schnellen, professionellen und umfassenden Kundendienst. Unseren Mitarbeiter und wir sind darum, im Störungsfall, 365 Tage im 24 Stunden Service für sie da. In den Bereichen, Ölheizung, Gasheizung, Steuerungen, amtliche Feuerungskontrolle, Boiler, Wärmepumpen, Pelletheizungen und Holzheizungen sowie Steuerungen entwickeln wir uns ständig weiter. So sind wir der kompetente Partner, um die für ihre Bedürfnisse optimale und individuelle Komplettlösung zu erarbeiten und umzusetzen. Wir sind in unserer Beratung, Planung und Umsetzung flexibel, zuverlässig und kundenorientiert. Uns liegt die Umwelt am Herzen, darum gehört auch eine Energieberatung zu unserem breiten Tätigkeitsfeld. Wir sind Mitglied der suissetec (Schweizerische-Liechtensteinische Gebäudetechnikverband) und anerkannte amtliche Feuerungskotrolleure. Den grossen Erfolg unseres Unternehmens verdanken wir dem langjährigen Vertrauen unserer Kunden, in uns unsere Arbeit und Betreuung. Unsere motivierten Angestellten, welche uns zum grossen Teil schon langjährig unterstützen haben einen grossen Anteil daran. Darum ist unsere Firmenphilosophie von Anfang an einen vertrauenswürdigen und wertschätzenden Umgang zu pflegen. Wir sind darum besorgt unseren Angestellten ein Arbeitsumfeld zu bieten, indem sie sich weiter entwickeln können und in dem Teamgeist gross geschrieben wird. Unser Wunsch ist es eine Belegschaft zu haben, aus der eine echte Gemeinschaft wächst in der aus vielen «Ich» ein «Wir» wird. Unser Ziel ist es sie als Kunden, ob Privatperson oder Verwaltung, optimal und von A-Z zu beraten, zu unterstützen und ihre Projekte zu begleiten. Darum übernehmen wir für sie, auf ihren Wunsch hin, auch die nötigen Abklärungen wie Baueingaben und Förderungsanträge. Die ständig neuen Anforderungen im Bereich der Wärmetechnik, Energiepolitik und unser Interesse daran machen unsere Arbeit interessant und herausfordernd. Sie und unserer Kunden sind der Hauptgrund unserer Motivation und Weiterentwicklung, damit wir auch in Zukunft ihnen optimal zur Seite stehen können. Produkte, Dienstleistungen: • Heizung • Sanierung • Sanitäranlagen • Solaranlagen • 24 Std. Reparaturdienst • Ölbrenner • Steuerungen Kontaktieren Sie unsere Servicezentrale im Aargau oder in Zürich – in Notfällen sind wir 24 Stunden für Sie da.

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SanitärHeizungenWärmepumpenSolartechnik SolaranlagenHaustechnikAlternativenergieKlimaanlagen
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SanitärHeizungenWärmepumpenSolartechnik SolaranlagenHaustechnikAlternativenergieKlimaanlagen
Schiebler Wärmetechnik GmbH – Heizungsservice Würenlos

Gegründet wurde die Firma als Einzelfirma von Daniel und Barbara Schiebler im Jahr 1994 in Wettingen. Von Anfang an setzten wir als Firma auf den Service, die Störungsbehebung und Sanierung bestehender Heizungsanlagen. Mit dem anfänglichen Schwerpunkt auf Öl und Gasheizungen haben wir unser Arbeitsfeld und Gebiet stetig erweitert. Wir legen grossen Wert auf einen schnellen, professionellen und umfassenden Kundendienst. Unseren Mitarbeiter und wir sind darum, im Störungsfall, 365 Tage im 24 Stunden Service für sie da. In den Bereichen, Ölheizung, Gasheizung, Steuerungen, amtliche Feuerungskontrolle, Boiler, Wärmepumpen, Pelletheizungen und Holzheizungen sowie Steuerungen entwickeln wir uns ständig weiter. So sind wir der kompetente Partner, um die für ihre Bedürfnisse optimale und individuelle Komplettlösung zu erarbeiten und umzusetzen. Wir sind in unserer Beratung, Planung und Umsetzung flexibel, zuverlässig und kundenorientiert. Uns liegt die Umwelt am Herzen, darum gehört auch eine Energieberatung zu unserem breiten Tätigkeitsfeld. Wir sind Mitglied der suissetec (Schweizerische-Liechtensteinische Gebäudetechnikverband) und anerkannte amtliche Feuerungskotrolleure. Den grossen Erfolg unseres Unternehmens verdanken wir dem langjährigen Vertrauen unserer Kunden, in uns unsere Arbeit und Betreuung. Unsere motivierten Angestellten, welche uns zum grossen Teil schon langjährig unterstützen haben einen grossen Anteil daran. Darum ist unsere Firmenphilosophie von Anfang an einen vertrauenswürdigen und wertschätzenden Umgang zu pflegen. Wir sind darum besorgt unseren Angestellten ein Arbeitsumfeld zu bieten, indem sie sich weiter entwickeln können und in dem Teamgeist gross geschrieben wird. Unser Wunsch ist es eine Belegschaft zu haben, aus der eine echte Gemeinschaft wächst in der aus vielen «Ich» ein «Wir» wird. Unser Ziel ist es sie als Kunden, ob Privatperson oder Verwaltung, optimal und von A-Z zu beraten, zu unterstützen und ihre Projekte zu begleiten. Darum übernehmen wir für sie, auf ihren Wunsch hin, auch die nötigen Abklärungen wie Baueingaben und Förderungsanträge. Die ständig neuen Anforderungen im Bereich der Wärmetechnik, Energiepolitik und unser Interesse daran machen unsere Arbeit interessant und herausfordernd. Sie und unserer Kunden sind der Hauptgrund unserer Motivation und Weiterentwicklung, damit wir auch in Zukunft ihnen optimal zur Seite stehen können. Produkte, Dienstleistungen: • Heizung • Sanierung • Sanitäranlagen • Solaranlagen • 24 Std. Reparaturdienst • Ölbrenner • Steuerungen Kontaktieren Sie unsere Servicezentrale im Aargau oder in Zürich – in Notfällen sind wir 24 Stunden für Sie da.

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Begleitung Unterstützung in Zürich

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Sergio Cattaneo Architetti SA

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Sergio Cattaneo Architetti SA

Viale Stefano Franscini 4, 6500 Bellinzona
Sergio Cattaneo Architetti SA

Sergio Cattaneo Architetti SA ist ein dynamisches Büro mit Erfahrung in der sensiblen und effektiven Planung von Qualitätsarchitektur in der Schweiz. Unsere grosse Erfahrung im Bereich des Neubaus, der Renovation bestehender Gebäude, der Restauration und der Stadtplanung erlaubt es uns, eine qualitativ hochstehende Architektur zu entwickeln, die die Schweizer Ausführungsstandards respektiert und mit Professionalität und Kompetenz auf jeden Wunsch des Bauherrn eingeht. Unser methodischer und gestalterischer Ansatz basiert auf verschiedenen Werten, Richtlinien unserer Architektur. Kenntnis des territorialen Kontexts Für die Entwicklung unserer Werke untersuchen wir sorgfältig die physischen Merkmale des Projektortes: die Landschaft, die Materialien, die das Referenzgebiet charakterisieren, das Licht, die Atmosphäre. Angesichts der Wurzeln, die unser Atelier hat, ist zudem die Kenntnis des kulturellen, sozialen und historischen Territoriums des Tessins, aber auch der Schweiz, eine unserer Stärken, die wir dank neuer Projekte und Studien täglich pflegen. Die Entwicklung einer vom sozialen Bewusstsein durchdrungenen Architektur Die Räume und Architekturen, die wir entwerfen, beeinflussen direkt oder indirekt die Gesellschaft, in der sie leben und die sie umgibt. Wir glauben, dass unsere Rolle als Architekten und Planer des Territoriums der Zukunft darin besteht, unser Wissen und Können in den Dienst der Gesellschaft zu stellen, indem wir als Katalysatoren für eine nachhaltige soziale Entwicklung sowohl in städtischen Räumen, als auch in unseren Bergen, auf Kommunikationswegen, Infrastrukturen und Freizeitgebieten wirken. Die Bewahrung des historischen Gedächtnisses Mit Blick auf die Zukunft entwickeln wir Lösungen, die mit der Zeit gehen, ohne unsere Ursprünge und das historische Erbe, das uns umgibt, zu vergessen. Wir bieten architektonische Restaurierungslösungen und Beratung in Bezug auf lokale Geschichte und Kultur. Unsere Erfahrung in der Restaurierung geschützter Gebäude erlaubt uns eine Sensibilität bei der Sanierung bestehender Objekte, auch wenn diese nicht unter Schutz stehen. Dies ist auch mit einem Diskurs über ökologische Nachhaltigkeit verbunden. Ökologische Nachhaltigkeit Jedes Gebäude muss bei gleichzeitiger Gewährleistung von Komfort und Funktionalität im Einklang mit dem lokalen und globalen Klima stehen. Unsere Suche nach Nachhaltigkeit beginnt bereits in der Entwurfsphase, indem wir die Eigenschaften der natürlichen und umweltbezogenen Aspekte, die für jeden Ort spezifisch sind, im Bewusstsein der Verwendung von Materialien und ihres Lebenszyklus bewerten. Ziel unseres Büros ist die Förderung einer bewussten architektonischen Entwicklung zur Unterstützung einer prosperierenden Zukunft im Einklang mit der Natur. Architektonisches Bewusstsein Wir glauben, dass die Entwicklung einer qualitativ hochwertigen Architektur und von Räumen, die in der Lage sind, das alltägliche Leben zu beherbergen, ein erzieherisches Potenzial und die Fähigkeit hat, das Bewusstsein für die Menschen und die Gesellschaft, in der sie leben, zu schärfen. Wirtschaftliche und architektonische Planung Unsere Erfahrung in diesem Sektor ermöglicht es uns, Strategien zu entwickeln und Renditeprognosen für Investitionen zu erstellen, wobei wir dem Kunden eine kontrollierte Kostenplanung von der Projektierung bis zur Ausführung der Bauwerke bieten. Kundenzufriedenheit Wir versuchen, den besten Interessen unserer Kunden zu folgen und unsere Prinzipien zu respektieren. Es ist für uns von grundlegender Bedeutung, jeden Kunden kennen zu lernen, seine Bedürfnisse (auch Träume, Erwartungen, Ängste...) zu verstehen und zu versuchen, ihn in allen Phasen des Projekts bestmöglich zu begleiten. Das Vertrauen zu schaffen, das es ihm erlaubt, uns zu sagen: "Ich vertraue dir, du tust es!". Zugänglichkeit und gemeinsame Nutzung Unser Ziel ist es, unsere Architektur und Arbeitsphilosophie einer möglichst großen Zahl von Menschen zugänglich zu machen, indem wir unsere Erfahrung, Professionalität und Leidenschaft teilen.

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ArchitektInnenarchitekturBaumanagementRaumplanung StadtplanungBauleitung
Viale Stefano Franscini 4, 6500 Bellinzona
ArchitektInnenarchitekturBaumanagementRaumplanung StadtplanungBauleitung
Sergio Cattaneo Architetti SA

Sergio Cattaneo Architetti SA ist ein dynamisches Büro mit Erfahrung in der sensiblen und effektiven Planung von Qualitätsarchitektur in der Schweiz. Unsere grosse Erfahrung im Bereich des Neubaus, der Renovation bestehender Gebäude, der Restauration und der Stadtplanung erlaubt es uns, eine qualitativ hochstehende Architektur zu entwickeln, die die Schweizer Ausführungsstandards respektiert und mit Professionalität und Kompetenz auf jeden Wunsch des Bauherrn eingeht. Unser methodischer und gestalterischer Ansatz basiert auf verschiedenen Werten, Richtlinien unserer Architektur. Kenntnis des territorialen Kontexts Für die Entwicklung unserer Werke untersuchen wir sorgfältig die physischen Merkmale des Projektortes: die Landschaft, die Materialien, die das Referenzgebiet charakterisieren, das Licht, die Atmosphäre. Angesichts der Wurzeln, die unser Atelier hat, ist zudem die Kenntnis des kulturellen, sozialen und historischen Territoriums des Tessins, aber auch der Schweiz, eine unserer Stärken, die wir dank neuer Projekte und Studien täglich pflegen. Die Entwicklung einer vom sozialen Bewusstsein durchdrungenen Architektur Die Räume und Architekturen, die wir entwerfen, beeinflussen direkt oder indirekt die Gesellschaft, in der sie leben und die sie umgibt. Wir glauben, dass unsere Rolle als Architekten und Planer des Territoriums der Zukunft darin besteht, unser Wissen und Können in den Dienst der Gesellschaft zu stellen, indem wir als Katalysatoren für eine nachhaltige soziale Entwicklung sowohl in städtischen Räumen, als auch in unseren Bergen, auf Kommunikationswegen, Infrastrukturen und Freizeitgebieten wirken. Die Bewahrung des historischen Gedächtnisses Mit Blick auf die Zukunft entwickeln wir Lösungen, die mit der Zeit gehen, ohne unsere Ursprünge und das historische Erbe, das uns umgibt, zu vergessen. Wir bieten architektonische Restaurierungslösungen und Beratung in Bezug auf lokale Geschichte und Kultur. Unsere Erfahrung in der Restaurierung geschützter Gebäude erlaubt uns eine Sensibilität bei der Sanierung bestehender Objekte, auch wenn diese nicht unter Schutz stehen. Dies ist auch mit einem Diskurs über ökologische Nachhaltigkeit verbunden. Ökologische Nachhaltigkeit Jedes Gebäude muss bei gleichzeitiger Gewährleistung von Komfort und Funktionalität im Einklang mit dem lokalen und globalen Klima stehen. Unsere Suche nach Nachhaltigkeit beginnt bereits in der Entwurfsphase, indem wir die Eigenschaften der natürlichen und umweltbezogenen Aspekte, die für jeden Ort spezifisch sind, im Bewusstsein der Verwendung von Materialien und ihres Lebenszyklus bewerten. Ziel unseres Büros ist die Förderung einer bewussten architektonischen Entwicklung zur Unterstützung einer prosperierenden Zukunft im Einklang mit der Natur. Architektonisches Bewusstsein Wir glauben, dass die Entwicklung einer qualitativ hochwertigen Architektur und von Räumen, die in der Lage sind, das alltägliche Leben zu beherbergen, ein erzieherisches Potenzial und die Fähigkeit hat, das Bewusstsein für die Menschen und die Gesellschaft, in der sie leben, zu schärfen. Wirtschaftliche und architektonische Planung Unsere Erfahrung in diesem Sektor ermöglicht es uns, Strategien zu entwickeln und Renditeprognosen für Investitionen zu erstellen, wobei wir dem Kunden eine kontrollierte Kostenplanung von der Projektierung bis zur Ausführung der Bauwerke bieten. Kundenzufriedenheit Wir versuchen, den besten Interessen unserer Kunden zu folgen und unsere Prinzipien zu respektieren. Es ist für uns von grundlegender Bedeutung, jeden Kunden kennen zu lernen, seine Bedürfnisse (auch Träume, Erwartungen, Ängste...) zu verstehen und zu versuchen, ihn in allen Phasen des Projekts bestmöglich zu begleiten. Das Vertrauen zu schaffen, das es ihm erlaubt, uns zu sagen: "Ich vertraue dir, du tust es!". Zugänglichkeit und gemeinsame Nutzung Unser Ziel ist es, unsere Architektur und Arbeitsphilosophie einer möglichst großen Zahl von Menschen zugänglich zu machen, indem wir unsere Erfahrung, Professionalität und Leidenschaft teilen.

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AllGeol AG

AllGeol AG

Riethaldenstrasse 7, 8266 Steckborn

Beschreibung & Besonderheiten Über uns Die AllGeol AG, Geologie Altlasten Umwelt, wurde im Jahre 2003 mit Sitz in Winterthur ge­gründet. Sie ist die Nachfolgefirma des Büros Moser und Blanc, Beratende Geologen, wel­ches 1977 in Winterthur gegründet wurde. Durch die Aufnahme von Herrn A. Taferner als Mitinhaber, welcher seit 1989 in Winterthur tätig ist, wurde es 1997 zum Büro Moser, Blanc + Partner, Berater für Geologie, Altlasten und Umweltfragen erweitert. Nach der Pensionierung von Herrn Dr. B. Blanc wurde im Jahr 2003 im Zuge einer Firmenumstrukturierung die Firma AllGeol AG gegründet. Beschreibung & Besonderheiten • Über uns • Kurzporträt der AllGeol • Geologie • Altlasten • Geothermie • Boden • Organisation • Kontakt Geologie / Geotechnik Die Eigenschaften des Baugrundes können sich stark auf die Kosten eines Bauvorhabens auswirken, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine komplexe Wohnüberbauung, Industriebauten oder ein Hochhaus handelt. Deshalb ist es wichtig, die Untergrundverhältnisse möglichst frühzeitig im Zuge der Planung abzuklären. Unsere Leistungen umfassen folgende Schwerpunkte: • Baugrundprognosen • Baugrunduntersuchungen • Organisation von Sondierungen • Durchführung von Rammsondierungen • Aufnahme und Interpretation von Sondierbohrungen und Baggersondierschächten • Beratung von Ingenieuren und Architekten • Geologische Baubegleitung während der Bauphase Altlasten / Belastete Standorte Beim Erwerb und Verkauf oder bei der Nutzung und Bebauung von Grundstücken oder beim Gebäuderückbau beinhalten Altlasten ein erhebliches Risikopotenzial. Es ist oft mit Wertminderungen, Bauverzögerungen und hohen Entsorgungskosten zu rechnen. Rechtzeitige und sorgfältige Abklärungen schaffen Planungs-, Rechts- und Kostensicherheit für den Kunden. Unsere Kernkompetenzen bei der Altlastenbearbeitung liegen in folgenden Bereichen: • Fachpersonen „Private Kontrolle“ im Kanton Zürich • Voruntersuchung (Historische und Technische Untersuchung) • Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Sanierungsbedarf • Detailuntersuchung • Sanierungskonzepte / Massnahmen zur Altlastensanierung • Fachbauleitung (Begleitung der Sanierung bei Rückbau- und Aushubarbeiten) • Triage / Trennung von Aushub und Rückbaumaterial hinsichtlich Behandlung, Wiederverwertung oder Deponierung • Überwachung von Altlasten oder belasteten Standorten • Nachsorge / Messkampagnen • Untersuchung und Sanierung von Schiessanlagen • Liegenschaftenbewertungen • Expertengutachten und Zweitmeinungen Geothermie Die Nutzung der natürlichen Erdwärme, aus dem Boden oder dem Grundwasser, stellt eine zukunftsträchtige und umweltfreundliche Technologie dar, die immer weiter an Bedeutung gewinnt. Zur Gewinnung von Wärme werden oft Erdsonden eingesetzt. Des Weiteren kann Grundwasser für Wärm- und Kühlzwecke genutzt werden. Der beratende Geologe reicht das Bohrgesuch ein, begleitet die erforderlichen Bohrarbeiten und stellt sicher, dass die behördlichen Auflagen erfüllt werden. • Unterstützung bei der Bewilligungspraxis (Gesuchstellung und Ausführungsbegleitung • Erdwärmesonden - hydrogeologische Gutachten • Begleitung und Aufnahme der Bohrungen • Profilaufnahmen / Dokumentation • Überwachung von Kurz- und Langzeitpumpversuchen • Wärme- und Kältenutzung des Grundwassers • Grundwassermodellierung mit GED und HydroTec • Dimensionierung von Entnahme- und Rückgabebrunnen Boden Als Boden gilt die oberste, durchwachsene und belebte Erdschicht, bestehend aus Ober- und Unterboden. Bodenverdichtungen durch schwere Land- und Baumaschinen können kaum rückgängig gemacht werden, da die Neubildung von Boden sehr lange Zeiträume beansprucht. Nach grossflächigen Bodeneingriffen durch Bauprojekte und bei Terrainveränderungen muss das Gelände rekultiviert werden. In der Planung und Ausführung derartiger Projekte ist der Beizug einer Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) zweckmässig resp. je nach Behördenauflage zwingend. Einige Kantone führen zudem einen Kataster, bei denen mit Schadstoffbelastungen des Bodens zu rechnen ist (Kt. ZH: Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV); Kt. TG: Hinweiskarte Bodenbelastung (HKB)). Im Zuge von geplanten Bauvorhabens sind hier oft vorgängig Schadstoffuntersuchungen von Bodenmaterial notwendig. • Schadstoffuntersuchungen bei Einträgen im PBV, HKB • Fachperson für Bodenverschiebung • Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Organisation AllGeol AG, Geologie, Altlasten, Umwelt Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Winterthur mit Zweigniederlassung in Steckborn, Gründung am 06.02.2003 Firmenzweck Bearbeitung von Fragen aus der Geologie, Hydrologie und Umwelt Verwaltungsrat Den Verwaltungsrat bilden Dr. Bernhard Blanc (Verwaltungspräsident) André Taferner (Geschäftsleitung) und Cornelia Taferner (Verantwortliche für das Rechnungswesen)

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BaugrunduntersuchungenGeologieAltlasten
Riethaldenstrasse 7, 8266 Steckborn
BaugrunduntersuchungenGeologieAltlasten

Beschreibung & Besonderheiten Über uns Die AllGeol AG, Geologie Altlasten Umwelt, wurde im Jahre 2003 mit Sitz in Winterthur ge­gründet. Sie ist die Nachfolgefirma des Büros Moser und Blanc, Beratende Geologen, wel­ches 1977 in Winterthur gegründet wurde. Durch die Aufnahme von Herrn A. Taferner als Mitinhaber, welcher seit 1989 in Winterthur tätig ist, wurde es 1997 zum Büro Moser, Blanc + Partner, Berater für Geologie, Altlasten und Umweltfragen erweitert. Nach der Pensionierung von Herrn Dr. B. Blanc wurde im Jahr 2003 im Zuge einer Firmenumstrukturierung die Firma AllGeol AG gegründet. Beschreibung & Besonderheiten • Über uns • Kurzporträt der AllGeol • Geologie • Altlasten • Geothermie • Boden • Organisation • Kontakt Geologie / Geotechnik Die Eigenschaften des Baugrundes können sich stark auf die Kosten eines Bauvorhabens auswirken, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine komplexe Wohnüberbauung, Industriebauten oder ein Hochhaus handelt. Deshalb ist es wichtig, die Untergrundverhältnisse möglichst frühzeitig im Zuge der Planung abzuklären. Unsere Leistungen umfassen folgende Schwerpunkte: • Baugrundprognosen • Baugrunduntersuchungen • Organisation von Sondierungen • Durchführung von Rammsondierungen • Aufnahme und Interpretation von Sondierbohrungen und Baggersondierschächten • Beratung von Ingenieuren und Architekten • Geologische Baubegleitung während der Bauphase Altlasten / Belastete Standorte Beim Erwerb und Verkauf oder bei der Nutzung und Bebauung von Grundstücken oder beim Gebäuderückbau beinhalten Altlasten ein erhebliches Risikopotenzial. Es ist oft mit Wertminderungen, Bauverzögerungen und hohen Entsorgungskosten zu rechnen. Rechtzeitige und sorgfältige Abklärungen schaffen Planungs-, Rechts- und Kostensicherheit für den Kunden. Unsere Kernkompetenzen bei der Altlastenbearbeitung liegen in folgenden Bereichen: • Fachpersonen „Private Kontrolle“ im Kanton Zürich • Voruntersuchung (Historische und Technische Untersuchung) • Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Sanierungsbedarf • Detailuntersuchung • Sanierungskonzepte / Massnahmen zur Altlastensanierung • Fachbauleitung (Begleitung der Sanierung bei Rückbau- und Aushubarbeiten) • Triage / Trennung von Aushub und Rückbaumaterial hinsichtlich Behandlung, Wiederverwertung oder Deponierung • Überwachung von Altlasten oder belasteten Standorten • Nachsorge / Messkampagnen • Untersuchung und Sanierung von Schiessanlagen • Liegenschaftenbewertungen • Expertengutachten und Zweitmeinungen Geothermie Die Nutzung der natürlichen Erdwärme, aus dem Boden oder dem Grundwasser, stellt eine zukunftsträchtige und umweltfreundliche Technologie dar, die immer weiter an Bedeutung gewinnt. Zur Gewinnung von Wärme werden oft Erdsonden eingesetzt. Des Weiteren kann Grundwasser für Wärm- und Kühlzwecke genutzt werden. Der beratende Geologe reicht das Bohrgesuch ein, begleitet die erforderlichen Bohrarbeiten und stellt sicher, dass die behördlichen Auflagen erfüllt werden. • Unterstützung bei der Bewilligungspraxis (Gesuchstellung und Ausführungsbegleitung • Erdwärmesonden - hydrogeologische Gutachten • Begleitung und Aufnahme der Bohrungen • Profilaufnahmen / Dokumentation • Überwachung von Kurz- und Langzeitpumpversuchen • Wärme- und Kältenutzung des Grundwassers • Grundwassermodellierung mit GED und HydroTec • Dimensionierung von Entnahme- und Rückgabebrunnen Boden Als Boden gilt die oberste, durchwachsene und belebte Erdschicht, bestehend aus Ober- und Unterboden. Bodenverdichtungen durch schwere Land- und Baumaschinen können kaum rückgängig gemacht werden, da die Neubildung von Boden sehr lange Zeiträume beansprucht. Nach grossflächigen Bodeneingriffen durch Bauprojekte und bei Terrainveränderungen muss das Gelände rekultiviert werden. In der Planung und Ausführung derartiger Projekte ist der Beizug einer Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) zweckmässig resp. je nach Behördenauflage zwingend. Einige Kantone führen zudem einen Kataster, bei denen mit Schadstoffbelastungen des Bodens zu rechnen ist (Kt. ZH: Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV); Kt. TG: Hinweiskarte Bodenbelastung (HKB)). Im Zuge von geplanten Bauvorhabens sind hier oft vorgängig Schadstoffuntersuchungen von Bodenmaterial notwendig. • Schadstoffuntersuchungen bei Einträgen im PBV, HKB • Fachperson für Bodenverschiebung • Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Organisation AllGeol AG, Geologie, Altlasten, Umwelt Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Winterthur mit Zweigniederlassung in Steckborn, Gründung am 06.02.2003 Firmenzweck Bearbeitung von Fragen aus der Geologie, Hydrologie und Umwelt Verwaltungsrat Den Verwaltungsrat bilden Dr. Bernhard Blanc (Verwaltungspräsident) André Taferner (Geschäftsleitung) und Cornelia Taferner (Verantwortliche für das Rechnungswesen)

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AllGeol AG

AllGeol AG

Römerstrasse 47, 8400 Winterthur

Über uns Die AllGeol AG, Geologie Altlasten Umwelt, wurde im Jahre 2003 mit Sitz in Winterthur ge­gründet. Sie ist die Nachfolgefirma des Büros Moser und Blanc, Beratende Geologen, wel­ches 1977 in Winterthur gegründet wurde. Durch die Aufnahme von Herrn A. Taferner als Mitinhaber, welcher seit 1989 in Winterthur tätig ist, wurde es 1997 zum Büro Moser, Blanc + Partner, Berater für Geologie, Altlasten und Umweltfragen erweitert. Nach der Pensionierung von Herrn Dr. B. Blanc wurde im Jahr 2003 im Zuge einer Firmenumstrukturierung die Firma AllGeol AG gegründet. Beschreibung & Besonderheiten • Über uns • Kurzporträt der AllGeol • Geologie • Altlasten • Geothermie • Boden • Organisation • Kontakt Geologie / Geotechnik Die Eigenschaften des Baugrundes können sich stark auf die Kosten eines Bauvorhabens auswirken, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine komplexe Wohnüberbauung, Industriebauten oder ein Hochhaus handelt. Deshalb ist es wichtig, die Untergrundverhältnisse möglichst frühzeitig im Zuge der Planung abzuklären. Unsere Leistungen umfassen folgende Schwerpunkte: • Baugrundprognosen • Baugrunduntersuchungen • Organisation von Sondierungen • Durchführung von Rammsondierungen • Aufnahme und Interpretation von Sondierbohrungen und Baggersondierschächten • Beratung von Ingenieuren und Architekten • Geologische Baubegleitung während der Bauphase Altlasten / Belastete Standorte Beim Erwerb und Verkauf oder bei der Nutzung und Bebauung von Grundstücken oder beim Gebäuderückbau beinhalten Altlasten ein erhebliches Risikopotenzial. Es ist oft mit Wertminderungen, Bauverzögerungen und hohen Entsorgungskosten zu rechnen. Rechtzeitige und sorgfältige Abklärungen schaffen Planungs-, Rechts- und Kostensicherheit für den Kunden. Unsere Kernkompetenzen bei der Altlastenbearbeitung liegen in folgenden Bereichen: • Fachpersonen „Private Kontrolle“ im Kanton Zürich • Voruntersuchung (Historische und Technische Untersuchung) • Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Sanierungsbedarf • Detailuntersuchung • Sanierungskonzepte / Massnahmen zur Altlastensanierung • Fachbauleitung (Begleitung der Sanierung bei Rückbau- und Aushubarbeiten) • Triage / Trennung von Aushub und Rückbaumaterial hinsichtlich Behandlung, Wiederverwertung oder Deponierung • Überwachung von Altlasten oder belasteten Standorten • Nachsorge / Messkampagnen • Untersuchung und Sanierung von Schiessanlagen • Liegenschaftenbewertungen • Expertengutachten und Zweitmeinungen Geothermie Die Nutzung der natürlichen Erdwärme, aus dem Boden oder dem Grundwasser, stellt eine zukunftsträchtige und umweltfreundliche Technologie dar, die immer weiter an Bedeutung gewinnt. Zur Gewinnung von Wärme werden oft Erdsonden eingesetzt. Des Weiteren kann Grundwasser für Wärm- und Kühlzwecke genutzt werden. Der beratende Geologe reicht das Bohrgesuch ein, begleitet die erforderlichen Bohrarbeiten und stellt sicher, dass die behördlichen Auflagen erfüllt werden. • Unterstützung bei der Bewilligungspraxis (Gesuchstellung und Ausführungsbegleitung • Erdwärmesonden - hydrogeologische Gutachten • Begleitung und Aufnahme der Bohrungen • Profilaufnahmen / Dokumentation • Überwachung von Kurz- und Langzeitpumpversuchen • Wärme- und Kältenutzung des Grundwassers • Grundwassermodellierung mit GED und HydroTec • Dimensionierung von Entnahme- und Rückgabebrunnen Boden Als Boden gilt die oberste, durchwachsene und belebte Erdschicht, bestehend aus Ober- und Unterboden. Bodenverdichtungen durch schwere Land- und Baumaschinen können kaum rückgängig gemacht werden, da die Neubildung von Boden sehr lange Zeiträume beansprucht. Nach grossflächigen Bodeneingriffen durch Bauprojekte und bei Terrainveränderungen muss das Gelände rekultiviert werden. In der Planung und Ausführung derartiger Projekte ist der Beizug einer Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) zweckmässig resp. je nach Behördenauflage zwingend. Einige Kantone führen zudem einen Kataster, bei denen mit Schadstoffbelastungen des Bodens zu rechnen ist (Kt. ZH: Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV); Kt. TG: Hinweiskarte Bodenbelastung (HKB)). Im Zuge von geplanten Bauvorhabens sind hier oft vorgängig Schadstoffuntersuchungen von Bodenmaterial notwendig. • Schadstoffuntersuchungen bei Einträgen im PBV, HKB • Fachperson für Bodenverschiebung • Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Organisation AllGeol AG, Geologie, Altlasten, Umwelt Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Winterthur mit Zweigniederlassung in Steckborn, Gründung am 06.02.2003 Firmenzweck Bearbeitung von Fragen aus der Geologie, Hydrologie und Umwelt Verwaltungsrat Den Verwaltungsrat bilden Dr. Bernhard Blanc (Verwaltungspräsident) André Taferner (Geschäftsleitung) und Cornelia Taferner (Verantwortliche für das Rechnungswesen)

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AltlastenGeologieBaugrunduntersuchungen
Römerstrasse 47, 8400 Winterthur
AltlastenGeologieBaugrunduntersuchungen

Über uns Die AllGeol AG, Geologie Altlasten Umwelt, wurde im Jahre 2003 mit Sitz in Winterthur ge­gründet. Sie ist die Nachfolgefirma des Büros Moser und Blanc, Beratende Geologen, wel­ches 1977 in Winterthur gegründet wurde. Durch die Aufnahme von Herrn A. Taferner als Mitinhaber, welcher seit 1989 in Winterthur tätig ist, wurde es 1997 zum Büro Moser, Blanc + Partner, Berater für Geologie, Altlasten und Umweltfragen erweitert. Nach der Pensionierung von Herrn Dr. B. Blanc wurde im Jahr 2003 im Zuge einer Firmenumstrukturierung die Firma AllGeol AG gegründet. Beschreibung & Besonderheiten • Über uns • Kurzporträt der AllGeol • Geologie • Altlasten • Geothermie • Boden • Organisation • Kontakt Geologie / Geotechnik Die Eigenschaften des Baugrundes können sich stark auf die Kosten eines Bauvorhabens auswirken, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine komplexe Wohnüberbauung, Industriebauten oder ein Hochhaus handelt. Deshalb ist es wichtig, die Untergrundverhältnisse möglichst frühzeitig im Zuge der Planung abzuklären. Unsere Leistungen umfassen folgende Schwerpunkte: • Baugrundprognosen • Baugrunduntersuchungen • Organisation von Sondierungen • Durchführung von Rammsondierungen • Aufnahme und Interpretation von Sondierbohrungen und Baggersondierschächten • Beratung von Ingenieuren und Architekten • Geologische Baubegleitung während der Bauphase Altlasten / Belastete Standorte Beim Erwerb und Verkauf oder bei der Nutzung und Bebauung von Grundstücken oder beim Gebäuderückbau beinhalten Altlasten ein erhebliches Risikopotenzial. Es ist oft mit Wertminderungen, Bauverzögerungen und hohen Entsorgungskosten zu rechnen. Rechtzeitige und sorgfältige Abklärungen schaffen Planungs-, Rechts- und Kostensicherheit für den Kunden. Unsere Kernkompetenzen bei der Altlastenbearbeitung liegen in folgenden Bereichen: • Fachpersonen „Private Kontrolle“ im Kanton Zürich • Voruntersuchung (Historische und Technische Untersuchung) • Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Sanierungsbedarf • Detailuntersuchung • Sanierungskonzepte / Massnahmen zur Altlastensanierung • Fachbauleitung (Begleitung der Sanierung bei Rückbau- und Aushubarbeiten) • Triage / Trennung von Aushub und Rückbaumaterial hinsichtlich Behandlung, Wiederverwertung oder Deponierung • Überwachung von Altlasten oder belasteten Standorten • Nachsorge / Messkampagnen • Untersuchung und Sanierung von Schiessanlagen • Liegenschaftenbewertungen • Expertengutachten und Zweitmeinungen Geothermie Die Nutzung der natürlichen Erdwärme, aus dem Boden oder dem Grundwasser, stellt eine zukunftsträchtige und umweltfreundliche Technologie dar, die immer weiter an Bedeutung gewinnt. Zur Gewinnung von Wärme werden oft Erdsonden eingesetzt. Des Weiteren kann Grundwasser für Wärm- und Kühlzwecke genutzt werden. Der beratende Geologe reicht das Bohrgesuch ein, begleitet die erforderlichen Bohrarbeiten und stellt sicher, dass die behördlichen Auflagen erfüllt werden. • Unterstützung bei der Bewilligungspraxis (Gesuchstellung und Ausführungsbegleitung • Erdwärmesonden - hydrogeologische Gutachten • Begleitung und Aufnahme der Bohrungen • Profilaufnahmen / Dokumentation • Überwachung von Kurz- und Langzeitpumpversuchen • Wärme- und Kältenutzung des Grundwassers • Grundwassermodellierung mit GED und HydroTec • Dimensionierung von Entnahme- und Rückgabebrunnen Boden Als Boden gilt die oberste, durchwachsene und belebte Erdschicht, bestehend aus Ober- und Unterboden. Bodenverdichtungen durch schwere Land- und Baumaschinen können kaum rückgängig gemacht werden, da die Neubildung von Boden sehr lange Zeiträume beansprucht. Nach grossflächigen Bodeneingriffen durch Bauprojekte und bei Terrainveränderungen muss das Gelände rekultiviert werden. In der Planung und Ausführung derartiger Projekte ist der Beizug einer Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) zweckmässig resp. je nach Behördenauflage zwingend. Einige Kantone führen zudem einen Kataster, bei denen mit Schadstoffbelastungen des Bodens zu rechnen ist (Kt. ZH: Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV); Kt. TG: Hinweiskarte Bodenbelastung (HKB)). Im Zuge von geplanten Bauvorhabens sind hier oft vorgängig Schadstoffuntersuchungen von Bodenmaterial notwendig. • Schadstoffuntersuchungen bei Einträgen im PBV, HKB • Fachperson für Bodenverschiebung • Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Organisation AllGeol AG, Geologie, Altlasten, Umwelt Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Winterthur mit Zweigniederlassung in Steckborn, Gründung am 06.02.2003 Firmenzweck Bearbeitung von Fragen aus der Geologie, Hydrologie und Umwelt Verwaltungsrat Den Verwaltungsrat bilden Dr. Bernhard Blanc (Verwaltungspräsident) André Taferner (Geschäftsleitung) und Cornelia Taferner (Verantwortliche für das Rechnungswesen)

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BW Buchführungen GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

BW Buchführungen GmbH

Steineggerhof 1, 8855 Wangen
BW Buchführungen GmbH in Wangen SZ

Buchhaltung Buchhaltung - Mehr als nur Belege verbuchen! Die Firma BW Buchführungen GmbH in Wangen bietet Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung von A bis Z . Wir übernehmen gesamte Buchhaltungen von Unternehmen oder nur Teilaufgaben, direkt beim Kunden und in unseren Büros . Unsere Dienstleistungen sind u.a.: • Führen von Finanzbuchhaltungen • Führen der Debitorenbuchhaltung mit oder ohne Zahlungsüberwachung • Betreuung des Mahnwesens inkl. Inkasso • Führen der Kreditorenbuchhaltung mit oder ohne Zahlungsläufe • Führen der Betriebsbuchhaltungen • Erstellen von Geldflussrechnungen • Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen • Erstellen der Mehrwertsteuerabrechnungen inkl. Finalisierung • Allgemeine Beratungen Bei Fragen oder Interesse freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme . Stellvertretungen Temporäre Einsätze in den Kantonen Schwyz, Zürich usw. Haben Sie einen Engpass oder ist ein Mitarbeiter kurzfristig ausgefallen? Wir bieten Ihnen Stellvertretungen beim Kunden zum Überbrücken von Engpässen im Rechnungswesen (z.B. bei Kündigungen, Unfall oder Krankheiten von Mitarbeitern). Sei dies für die Führung des Finanz- und Rechnungswesens oder für Arbeiten aus Teilbereichen davon, wie: • Hauptbuch Debitoren (Fakturierung / Mahnwesen / Überwachen Zahlungseingänge) • Kreditoren (Erfassen der Rechnungen / Zahlungsläufe) • Personaladministration (monatliche Lohnverarbeitung inkl. Zahlungsläufe) Haben Sie Interesse? Sie können uns jederzeit kontaktieren , um alles Weitere persönlich zu besprechen. Steuern Steuererklärungen von A bis Z im Grossraum Zentralschweiz und Zürich BW Buchführungen GmbH kümmert sich um Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen . Zusätzlich erstellen wir Mehrwertsteuerabrechnungen und Rückerstattungen der Verrechnungssteuern für Firmen . Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns, gerne erklären wir Ihnen alles genau. Dienstleistungen für Privatpersonen • Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung für die Einkommens- und Vermögenssteuer Bitte dafür die erforderlichen Steuerunterlagen gemäss der „Checkliste Steuererklärung“ vorbereiten. Dienstleistungen für Unternehmen • Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung für die Gewinn- und Kapitalsteuern • Erstellen der Mehrwertsteuerabrechnungen inkl. Finalisierung • Rückerstattung der Verrechnungssteuern Checkliste für Ihre Steuererklärung: klicken Sie hier... Finanzen/Personal/Verwaltung Finanzcontrolling, Personalmanagement & Verwaltung / Administration in der Region Schwyz und Zürich Wir sind Ihr Ansprechpartner in den verschiedensten Themen der Bereiche Finanzcontrolling , Personalmanagement und Verwaltung / Administration . Wir erledigen die gewünschten Arbeiten von A bis Z oder wir übernehmen Teilaufgaben, um Ihnen somit unter die Arme zu greifen. Bei Interesse können Sie uns jederzeit kontaktieren . Finanzcontrolling Mit so wenig Zahlen wie nötig möglichst viel aussagen! • Erstellen der Budgets (inkl. Überwachung) • Liquiditätsplanung (Planerfolgsrechnung / Finanzplan) • Aufbauen eines MIS (Management-Informations-Systems) Personalmanagement • Monatliche Lohnverarbeitung (mit oder ohne Zahlungsläufe) • Verkehr mit den Sozialversicherungsstellen und Behörden • Erstellen der Sozialversicherungsdeklarationen (AHV, UVG, KTG, BVG etc.) • Erstellen der Lohnausweise • Erstellen von Quellensteuerabrechnungen • Spezifische Auswertungen (Kostenstellen, Geschäftsbereiche etc.) • Begleitung von AHV- oder SUVA-Revisionen • Unterstützung bei der Personalsuche Verwaltung / Administration • Übernahme der Fakturierung inkl. Inkasso • Sekretariats- und Administrativarbeiten aller Art • Erstellen von Vorlagen in Word oder Excel für den täglichen Gebrauch • Anmelden von Neugründungen bei den verschiedenen Ämtern

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TreuhandBuchhaltungsbüroSteuerberatung
Steineggerhof 1, 8855 Wangen
TreuhandBuchhaltungsbüroSteuerberatung
BW Buchführungen GmbH in Wangen SZ

Buchhaltung Buchhaltung - Mehr als nur Belege verbuchen! Die Firma BW Buchführungen GmbH in Wangen bietet Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung von A bis Z . Wir übernehmen gesamte Buchhaltungen von Unternehmen oder nur Teilaufgaben, direkt beim Kunden und in unseren Büros . Unsere Dienstleistungen sind u.a.: • Führen von Finanzbuchhaltungen • Führen der Debitorenbuchhaltung mit oder ohne Zahlungsüberwachung • Betreuung des Mahnwesens inkl. Inkasso • Führen der Kreditorenbuchhaltung mit oder ohne Zahlungsläufe • Führen der Betriebsbuchhaltungen • Erstellen von Geldflussrechnungen • Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen • Erstellen der Mehrwertsteuerabrechnungen inkl. Finalisierung • Allgemeine Beratungen Bei Fragen oder Interesse freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme . Stellvertretungen Temporäre Einsätze in den Kantonen Schwyz, Zürich usw. Haben Sie einen Engpass oder ist ein Mitarbeiter kurzfristig ausgefallen? Wir bieten Ihnen Stellvertretungen beim Kunden zum Überbrücken von Engpässen im Rechnungswesen (z.B. bei Kündigungen, Unfall oder Krankheiten von Mitarbeitern). Sei dies für die Führung des Finanz- und Rechnungswesens oder für Arbeiten aus Teilbereichen davon, wie: • Hauptbuch Debitoren (Fakturierung / Mahnwesen / Überwachen Zahlungseingänge) • Kreditoren (Erfassen der Rechnungen / Zahlungsläufe) • Personaladministration (monatliche Lohnverarbeitung inkl. Zahlungsläufe) Haben Sie Interesse? Sie können uns jederzeit kontaktieren , um alles Weitere persönlich zu besprechen. Steuern Steuererklärungen von A bis Z im Grossraum Zentralschweiz und Zürich BW Buchführungen GmbH kümmert sich um Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen . Zusätzlich erstellen wir Mehrwertsteuerabrechnungen und Rückerstattungen der Verrechnungssteuern für Firmen . Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns, gerne erklären wir Ihnen alles genau. Dienstleistungen für Privatpersonen • Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung für die Einkommens- und Vermögenssteuer Bitte dafür die erforderlichen Steuerunterlagen gemäss der „Checkliste Steuererklärung“ vorbereiten. Dienstleistungen für Unternehmen • Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung für die Gewinn- und Kapitalsteuern • Erstellen der Mehrwertsteuerabrechnungen inkl. Finalisierung • Rückerstattung der Verrechnungssteuern Checkliste für Ihre Steuererklärung: klicken Sie hier... Finanzen/Personal/Verwaltung Finanzcontrolling, Personalmanagement & Verwaltung / Administration in der Region Schwyz und Zürich Wir sind Ihr Ansprechpartner in den verschiedensten Themen der Bereiche Finanzcontrolling , Personalmanagement und Verwaltung / Administration . Wir erledigen die gewünschten Arbeiten von A bis Z oder wir übernehmen Teilaufgaben, um Ihnen somit unter die Arme zu greifen. Bei Interesse können Sie uns jederzeit kontaktieren . Finanzcontrolling Mit so wenig Zahlen wie nötig möglichst viel aussagen! • Erstellen der Budgets (inkl. Überwachung) • Liquiditätsplanung (Planerfolgsrechnung / Finanzplan) • Aufbauen eines MIS (Management-Informations-Systems) Personalmanagement • Monatliche Lohnverarbeitung (mit oder ohne Zahlungsläufe) • Verkehr mit den Sozialversicherungsstellen und Behörden • Erstellen der Sozialversicherungsdeklarationen (AHV, UVG, KTG, BVG etc.) • Erstellen der Lohnausweise • Erstellen von Quellensteuerabrechnungen • Spezifische Auswertungen (Kostenstellen, Geschäftsbereiche etc.) • Begleitung von AHV- oder SUVA-Revisionen • Unterstützung bei der Personalsuche Verwaltung / Administration • Übernahme der Fakturierung inkl. Inkasso • Sekretariats- und Administrativarbeiten aller Art • Erstellen von Vorlagen in Word oder Excel für den täglichen Gebrauch • Anmelden von Neugründungen bei den verschiedenen Ämtern

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trennpunkt GmbH

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trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
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trennpunkt GmbH

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Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungCoachingRechtsauskunftMediationAnwalt
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Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Katholische Spitex Winterthur

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Bürglistrasse 1, 8400 Winterthur
Herzlich willkommen!

Die Katholische Spitex ist ein Verein. Dessen Zweck ist die Ausübung ambulanter Krankenpflege unter der Bevölkerung von Winterthur, ohne Unterschied der Religion. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Unser Tätigkeitsgebiet • Stadt Winterthur, ausser Oberwinterthur Unsere Ziele • Patienten ein Verbleiben in der vertrauten Umgebung ermöglichen, solange es für alle Beteiligten zumutbar ist. • Lebensqualität und Selbständigkeit erhalten • Beratung der Angehörigen und Mitpflegenden • Entlastung und Unterstützung von Angehörigen und Mitpflegenden • Aufenthalte in stationären Einrichtungen vermeiden oder verkürzen. Wir sind Mitglied des Spitex Verbandes Kanton Zürich und des Dachverbandes Spitexverband Schweiz. Wir verfügen über eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur. Pflegeangebot Spitalexterne Krankenpflege für Menschen aller Altersgruppen und unabhängig von der Regligionszugehörigkeit , bei Krankheit, Unfall, Behinderung, nachlassender Kraft und Beweglichkeit, Überlastungssituationen der Angehörigen, bei nahendem Tod. Gesundheits- und Krankenpflege Unser Angebot ist eine Alternative oder Ergänzung zu den städtischen Spitexdiensten, Spitälern, Heimen und anderen Organisationen. • Abklärung Abklärung des Pflegebedarfs, Zusammenarbeit mit Ärzten, Spitälern und anderen Diensten. • Grundpflege Körperpflege, Duschen, Baden, Unterstützung beim Aufstehen und Ankleiden. • Behandlungspflege Spritzen verabreichen, Verbandswechsel, Puls-, Blutdruck- und Blutzucker messen, Medikamente richten und verabreichen • Bezuspflege Grund- und Behandlungspflege durch die vertraute Bezugsperson • Betreuungsbesuche Gespräche und Besuche nach abgeschlossener Pflege, zum Beispiel im Pfelgeheim oder Spital • Begleitung Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens nach palliativen Grundsätzen. Prospekt Katholische Spitex Winterthur (PDF)

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SpitexPfarramtKrankenpflege Pflegefachpersonal
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Comnia Group AG

Comnia Group AG

Oberneuhofstrasse 5, 6340 Baar

Treuhand-Dienstleistungen für institutionelle und private Kunden In ihrer gegenwärtigen Form ist die Comina Group AG ein junges Unternehmen, entstanden im Jahre 2013. Der Grundstein wurde im Jahre 1992 gelegt mit der Gründung der Hauenstein Treuhand GmbH, welche sich auf die Betreuung von Schweizer Firmen den Bereichen Verwaltung, Buchhaltung, Steuerberatung und Revision fokussiert hat. Die Buser Management AG, die sich vornehmlich auf die Verwaltung von Trusts und internationalen Gesellschaften spezialisiert hat, wurde im Jahre 1994 ins Leben gerufen. Nach einer langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit haben sich die Eigentümer der beiden Firmen im Jahre 2013 entschieden, diese zusammenzuschliessen. Unser erfahrenes Team erarbeitet für Sie massgeschneiderte Lösungen und bietet eine umfassende Betreuung in den Bereichen Treuhand und Unternehmensberatung, Steuern und Recht, Nachfolgeregelungen, Trusts und Stiftungen sowie Family Office. Als Mitglied von TREUHAND|SUISSE, ein bedeutender Verband für Treuhandfachleute, sind wir einem hochwertigen und umfassenden Service verpflichtet. Dienstleistungen Unsere Teams in Baar und Zürich begleiten Sie kompetent und effizient in folgenden Bereichen: • Gründung und Administration von professionellen und massgeschneiderten Trust-Lösungen und Stiftungen für internationale Kunden im Bereich Nachlassplanung und Steuerberatung. • Koordinierte Beratung für Gesellschaften, sowie deren Administration und Verwaltung. • Buchhaltung, Revision, Steuerplanung und Unternehmungsberatung. • Unterstützung und Administration im Bereich Family Office. Zusammen mit unserem weltweiten Netzwerk von Portfolio Managern, Anwälten, Banken und Spezialisten, bieten wir eine breite Palette an Dienstleistungen an. • Gründungen und Domizilierungen von Gesellschaften in der Schweiz, inklusive Relocation Services und Personaladministration sowie Suche von Büroräumlichkeiten in der Deutschschweiz. • Trustee- und Organstellungen für strukturierte Geschäftsmodelle.

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TreuhandSteuerberatungBuchhaltungsbüro
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Crossinvest Locarno SA

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Crossinvest Locarno SA

Piazza Grande 20, 6600 Locarno

Ein neues Kapitel in einer über dreißigjährigen Erfolgsgeschichte Crossinvest Locarno SA Crossinvest Locarno SA wurde 2020 als unabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft gegründet und ist Mitglied im Verband Schweizerischer Vermögensverwalter. Wir verfolgen das Ziel, Schweizer und ausländische Kunden in Finanzfragen optimal zu betreuen. Crossinvest Locarno SA kombiniert lokale Kompetenz und Dienstleistungen mit der professionellen Plattform der Crossinvest Gruppe. Diese betreut ihre Kunden seit über dreißig Jahren auf höchstem Qualitätsniveau, direkt überwacht durch die FINMA. Crossinvest Locarno SA blickt auf die Piazza Grande im Herzen von Locarno. Wir betreuen Sie in einem Team von 9 Fachleuten mit einer kumulierten Erfahrung von mehr als 160 Jahren im Finanzsektor. Eine weitere Etappe in der Firmengeschichte Mit Gründung der Crossinvest Locarno SA im 2020 expandiert die Crossinvest Gruppe neu in die Deutschschweiz. Erklärte Ziele der gesamten Gruppe sind Kontinuität, Vermögensschutz und nachhaltiges Wachstum. Die Crossinvest Gruppe ist Gründungsmitglied des VSV, der Vereinigung Schweizerischer Vermögensverwalter und der ASV, der Allianz Schweizerischer Vermögensverwalter. • 1985 Gründung der Crossinvest SA, Lugano. Seit Beginn ist es unser Anspruch, Tradition und Erfahrung zu verbinden, um unsere Kunden mit der für "Made in Switzerland" typischen Präzision und Aufmerksamkeit zu bedienen. • 2007 Der Wendepunkt. Die Gesellschaft unterstellt sich direkt der FINMA und erhält die Bewilligung als Vermögensverwalter für kollektive Kapitalanlagen (KKV). • 2011 Eine Partnerschaft in Mailand. Unsere Tochtergesellschaft Crossfid SpA wird gegründet mit dem Vorteil, Kunden auch in internationalen regulatorischen Fragen zu unterstützen. • 2012 Eine Möglichkeit, effizienter zu investieren. Die Luxemburger Plattform Crossfund Sicav wird gegründet. • 2013 Ein unternehmerisches Engagement. Das operative Management der Crossinvest SA beteiligt sich an der Gesellschaft. • 2014 Die externe Vermarktung der Risikomanagement Lösung. Basierend auf langjährig entwickeltem internem Know-how bieten wir auch Drittfirmen die Möglichkeit, unsere Dienstleistungen und Beratung in Anspruch zu nehmen. • 2015 Ergänzung des Dienstleistungsangebots und Gründung von Cube8 SA als strategische Beratungsfirma für Finanz- und M&A-Transaktionen. • 2017 Gründung der Crossinvest Locarno SA. Ein wichtiger strategischer Schritt, um lokale und ausländische (insbesondere deutschsprachige) Kunden besser zu bedienen. • 2018 Integration von Next Family Wealth, einem Family-Office-Dienstleister. Unterstützung bei der Konsolidierung und Controlling von umfangreichen Familienvermögen. • 2020 Die Gründung der Crossinvest Zürich AG. Expansion in die Deutschschweiz. Bündelung der Kräfte mit einem lokal etablierten unabhängigen Vermögensverwalter und Integration des erfahrenen Teams. Die Gruppe beschäftigt aktuell über 70 Mitarbeiter und verwaltet Kundengelder im Umfang von über CHF 3 Mia. Unsere Werte Unverzichtbare Elemente Crossinvest Locarno SA teilt und fördert die Eckpfeiler der Unternehmenskultur der Crossinvest Gruppe. Unabhängigkeit, Verlässlichkeit, Kompetenz und Beziehungspflege sind Werte, die tief verwurzelt sind und unser Handeln im Alltag, aber auch jede strategische Entscheidung leiten. Unser Job ist unsere Leidenschaft mit dem Kunden im Mittelpunkt Das Wachstum von Ersparnissen dauerhaft zu begleiten erfordert Kontinuität und Expertise. Aber das ist noch nicht alles. Was Sie uns anvertrauen, ist ein wichtiger Teil Ihres Lebens, voller Emotionen, mit Bezug zur Vergangenheit und Projektion weit in die Zukunft für die nächsten Generationen. Dessen sind wir uns bewusst, und deshalb ist es für uns selbstverständlich, unsere Arbeit mit der Professionalität, der Leidenschaft und dem Engagement auszuführen, die ihrer Bedeutung auch gerecht wird. Das Angebot der Crossinvest Locarno SA konzentriert sich auf die unabhängige Vermögensverwaltung und eine umfassende, qualitativ hochwertige Finanzberatung. Das Unternehmen ist auch als Family-Office und als Hypothekenverwalter tätig und verfügt über ein breites Beziehungsnetz mit externen Partnern und vertrauenswürdigen Fachleuten. Vermögensverwaltung https://www.crossinvest-locarno.ch/de/kompetenzen/#1 Family Office https://www.crossinvest-locarno.ch/de/kompetenzen/#2 Hypothekenmanagement https://www.crossinvest-locarno.ch/de/kompetenzen/#3 Externe Partnerschaften https://www.crossinvest-locarno.ch/de/kompetenzen/#4

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VermögensverwaltungFinanzberatungTreuhandAsset ManagementPrivate Banking
Piazza Grande 20, 6600 Locarno
VermögensverwaltungFinanzberatungTreuhandAsset ManagementPrivate Banking

Ein neues Kapitel in einer über dreißigjährigen Erfolgsgeschichte Crossinvest Locarno SA Crossinvest Locarno SA wurde 2020 als unabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft gegründet und ist Mitglied im Verband Schweizerischer Vermögensverwalter. Wir verfolgen das Ziel, Schweizer und ausländische Kunden in Finanzfragen optimal zu betreuen. Crossinvest Locarno SA kombiniert lokale Kompetenz und Dienstleistungen mit der professionellen Plattform der Crossinvest Gruppe. Diese betreut ihre Kunden seit über dreißig Jahren auf höchstem Qualitätsniveau, direkt überwacht durch die FINMA. Crossinvest Locarno SA blickt auf die Piazza Grande im Herzen von Locarno. Wir betreuen Sie in einem Team von 9 Fachleuten mit einer kumulierten Erfahrung von mehr als 160 Jahren im Finanzsektor. Eine weitere Etappe in der Firmengeschichte Mit Gründung der Crossinvest Locarno SA im 2020 expandiert die Crossinvest Gruppe neu in die Deutschschweiz. Erklärte Ziele der gesamten Gruppe sind Kontinuität, Vermögensschutz und nachhaltiges Wachstum. Die Crossinvest Gruppe ist Gründungsmitglied des VSV, der Vereinigung Schweizerischer Vermögensverwalter und der ASV, der Allianz Schweizerischer Vermögensverwalter. • 1985 Gründung der Crossinvest SA, Lugano. Seit Beginn ist es unser Anspruch, Tradition und Erfahrung zu verbinden, um unsere Kunden mit der für "Made in Switzerland" typischen Präzision und Aufmerksamkeit zu bedienen. • 2007 Der Wendepunkt. Die Gesellschaft unterstellt sich direkt der FINMA und erhält die Bewilligung als Vermögensverwalter für kollektive Kapitalanlagen (KKV). • 2011 Eine Partnerschaft in Mailand. Unsere Tochtergesellschaft Crossfid SpA wird gegründet mit dem Vorteil, Kunden auch in internationalen regulatorischen Fragen zu unterstützen. • 2012 Eine Möglichkeit, effizienter zu investieren. Die Luxemburger Plattform Crossfund Sicav wird gegründet. • 2013 Ein unternehmerisches Engagement. Das operative Management der Crossinvest SA beteiligt sich an der Gesellschaft. • 2014 Die externe Vermarktung der Risikomanagement Lösung. Basierend auf langjährig entwickeltem internem Know-how bieten wir auch Drittfirmen die Möglichkeit, unsere Dienstleistungen und Beratung in Anspruch zu nehmen. • 2015 Ergänzung des Dienstleistungsangebots und Gründung von Cube8 SA als strategische Beratungsfirma für Finanz- und M&A-Transaktionen. • 2017 Gründung der Crossinvest Locarno SA. Ein wichtiger strategischer Schritt, um lokale und ausländische (insbesondere deutschsprachige) Kunden besser zu bedienen. • 2018 Integration von Next Family Wealth, einem Family-Office-Dienstleister. Unterstützung bei der Konsolidierung und Controlling von umfangreichen Familienvermögen. • 2020 Die Gründung der Crossinvest Zürich AG. Expansion in die Deutschschweiz. Bündelung der Kräfte mit einem lokal etablierten unabhängigen Vermögensverwalter und Integration des erfahrenen Teams. Die Gruppe beschäftigt aktuell über 70 Mitarbeiter und verwaltet Kundengelder im Umfang von über CHF 3 Mia. Unsere Werte Unverzichtbare Elemente Crossinvest Locarno SA teilt und fördert die Eckpfeiler der Unternehmenskultur der Crossinvest Gruppe. Unabhängigkeit, Verlässlichkeit, Kompetenz und Beziehungspflege sind Werte, die tief verwurzelt sind und unser Handeln im Alltag, aber auch jede strategische Entscheidung leiten. Unser Job ist unsere Leidenschaft mit dem Kunden im Mittelpunkt Das Wachstum von Ersparnissen dauerhaft zu begleiten erfordert Kontinuität und Expertise. Aber das ist noch nicht alles. Was Sie uns anvertrauen, ist ein wichtiger Teil Ihres Lebens, voller Emotionen, mit Bezug zur Vergangenheit und Projektion weit in die Zukunft für die nächsten Generationen. Dessen sind wir uns bewusst, und deshalb ist es für uns selbstverständlich, unsere Arbeit mit der Professionalität, der Leidenschaft und dem Engagement auszuführen, die ihrer Bedeutung auch gerecht wird. Das Angebot der Crossinvest Locarno SA konzentriert sich auf die unabhängige Vermögensverwaltung und eine umfassende, qualitativ hochwertige Finanzberatung. Das Unternehmen ist auch als Family-Office und als Hypothekenverwalter tätig und verfügt über ein breites Beziehungsnetz mit externen Partnern und vertrauenswürdigen Fachleuten. Vermögensverwaltung https://www.crossinvest-locarno.ch/de/kompetenzen/#1 Family Office https://www.crossinvest-locarno.ch/de/kompetenzen/#2 Hypothekenmanagement https://www.crossinvest-locarno.ch/de/kompetenzen/#3 Externe Partnerschaften https://www.crossinvest-locarno.ch/de/kompetenzen/#4

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
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Divisia Treuhand AG

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Divisia Treuhand AG

Rosenbergstrasse 27, 8304 Wallisellen

Willkommen bei Divisia Treuhand und Steuerberatung in Zürich Wallisellen Divisia Treuhand AG vereint die Fachgebiete Treuhand, Unternehmensberatung und Revision – mit Weitsicht und Fächer übergreifender Kompetenz. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner in den Bereichen Treuhand, Steuerberatung und Revision in der Region Zürich, Wallisellen, Dübendorf, Brüttisellen, Dietlikon, Bassersdorf, Kloten und Rümlang. Wir bieten individuelle Dienstleistungen aus einer Hand, welche die Bedürfnisse und Möglichkeiten unserer Kunden berücksichtigen. Dabei verfolgen wir als Treuhänder, Steuerberater und Unternehmensberater die Vision von einer umfassenden, ganzheitlichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit, die auf ein Ziel ausgerichtet ist – Ihren Erfolg. Unsere Vision ist eine umfassende, ganzheitliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihnen, ausgerichtet auf ein Ziel – Ihren Erfolg. Unsere Strategie ist ein Fächer übergreifendes, umfassendes und kompetentes Dienstleistungsangebot, das es Ihnen ermöglicht, Ihre Energien auf eine Sache zu fokussieren – Ihr Kerngeschäft. Dabei entlasten wir Sie von administrativen Arbeiten, damit Sie Ihre Ressourcen effektiver und gezielter einsetzen können – für Ihr Business. Unser Team ist flexibel, kundennah und diskret. Es widmet sich Ihren Anliegen mit Kompetenz, Weitsicht und Einfühlungsvermögen. Pro aktiv und vorausschauend geben wir Empfehlungen ab und beraten Sie auch dann, wenn wir nicht konkret gefragt werden – in Ihrem Interesse. Wir wissen, dass wir nicht alles wissen. Aber wir verfügen über ein erprobtes Netzwerk von externen Partnern, die wir bei allen Problemstellungen beiziehen, in denen wir keine ausgesprochenen Experten sind – zu Ihrer Zufriedenheit. In guten Händen Treuhand ist mehr als nur Buchhaltung, sondern individuelle und breit gefächerte Unterstützung als ganzheitliche Dienstleistung. Die Basis dafür ist Ihr Vertrauen, welches wir durch ein hohes Mass an Interesse, Einsatz und Identifikationsbereitschaft gewinnen möchten. Konzentrieren Sie Ihre zeitlichen Ressourcen ganz auf Ihr Kerngeschäft und übergeben Sie uns die zeitraubenden administrativen Arbeiten in der Buchführung, im Rechnungswesen und in der Personaladministration. Bei Ihrer Entscheidung über den Umfang des Outsourcing sollten Sie eines nicht vergessen: je ganzheitlicher die externe Beratung ist, desto grösser wird auch Ihr Nutzen sein. Rechnungswesen und Buchführung Die Tagfertigkeit des gesamten Finanz- und Rechnungswesens Ihrer Unternehmung stellt für Sie ein nicht zu unterschätzendes Kontrollinstrument dar. Die Aktualität der Buchhaltung ist Basis für fristgerechte Auswertungen und eine monatliche Budgetkontrolle. So können positive wie negative Entwicklungen des Geschäftsverlaufes frühzeitig erkannt und die notwendigen Massnahmen rechtzeitig ergriffen werden – eine zentrale Voraussetzung für Ihren Unternehmenserfolg. Wir führen Ihre komplette Finanzbuchhaltung sowie den Zahlungsverkehr, bewirtschaften Ihre Debitoren und bearbeiten Inkassofälle. Wir erstellen Ihren Jahresabschluss und beraten Sie strategisch. Von Ihnen benötigen wir lediglich periodisch die entsprechenden Belege, welche wir nach der Verarbeitung entweder an Sie retournieren, oder auf Wunsch in unseren Büros ablegen. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Rechnungswesen • Finanz- und Betriebsbuchhaltung • Kostenrechnung • Debitoren- / Kreditorenbuchhaltung • Mehrwertsteuerabrechnungen • Zwischenabschlüsse • Abschlussberatung Lohn- und Personaladministration Die Beschäftigung von Personal ist für ein Unternehmen eine vielschichtige soziale und administrative Herausforderung. Mit der monatlichen Überweisung des Lohnes alleine ist es nicht getan. Vielmehr ist eine ganzheitliche Betrachtung von Gesetzen, Versicherungen, Verträgen und Lohnmodellen notwendig, um die Ressourcen gezielt und flexibel einzusetzen – für erfolgreiches Operieren am Markt. Wir wickeln Ihre Lohnbuchhaltung und Personaladministration umfassend und vertraulich ab, beraten Sie in Fragen des Arbeitsrechts und der Sozialversicherungen, erstellen Personal- und Spesenreglemente und informieren Sie über Gesetzesänderungen, die für Ihre Anstellungsverhältnisse relevant sind. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Lohnbuchhaltung • Verwaltung der Personaldossiers • AHV- und Sozialversicherungsdeklarationen • Sozialversicherungsberatung • Erstellen von Personal- und Spesenreglementen Steuerberatung und -optimierung Professionelle Steuerberatung zeichnet sich durch eine konsequente und langfristige Planung aus. Wir analysieren Ihre gegenwärtige Situation und definieren mit Ihnen zusammen die Zielvorstellungen – für eine nachhaltige Kostenoptimierung. Wir vertreten Sie in sämtlichen Steuerbelangen bei den entsprechenden Behörden und Ämtern. Als Schnittstelle zwischen Ihnen und den Versicherungen kümmern wir uns auch um alle versicherungsrelevanten Themen und füllen Ihre Steuererklärung gemäss den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen aus. Wir optimieren für Sie: • Einkommens- und Vermögenssteuern • Kapital- und Gewinnsteuern • Steuern bei Fusionen und Umwandlungen • Grundstückgewinnsteuern • Erbschafts- und Schenkungssteuern • Ihre private Steuererklärung (Ausfüllen der Steuererklärung) Finanzplanung und Controlling Die langfristige Finanz- und Liquiditätsplanung hängt von Ihrer Unternehmensstrategie ab. Sie ist der Spiegel der strategischen Entscheidungen, denn am Ende des Tages müssen alle unternehmerischen Entscheide auch finanziell realisierbar sein. Ziel ist die mittel- und langfristige Sicherung der Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens bei gleichzeitig optimalen Kapitalkosten. Diesen Prozess gestalten wir mit Ihnen zusammen, individuell auf Ihr Unternehmen ausgerichtet – für die langfristige Sicherung Ihres unternehmerischen Erfolgs. Anhand von monatlichen Budgetvergleichen überwachen wir den Geschäftsverlauf und damit die Entwicklung von Erfolg und Liquidität. Wir zeigen Ihnen neue Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen auf, sowie vergleichen und prüfen mögliche Finanzierungsinstrumente oder Investitionsobjekte. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Budgetierung • Investitionsrechnungen • Prüfung von Finanzierungsalternativen • Unterstützung bei Bankverhandlungen • Berichterstattung für interne / externe Bedürfnisse Family Office Ihr beruflicher Erfolg fordert täglich einen grossen Einsatz an Zeit und Energie. Für Familie, Freunde, Hobbies und nicht zuletzt für Sie selbst bleibt vom Tag oft nicht viel übrig. Wir entlasten Sie und unterstützen Sie auch in privaten Bereichen, finanziellen wie persönlichen – damit Sie Ihren wohlverdienten Feierabend geniessen können. Unsere Dienstleistungen im privaten Bereich richten sich ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. Beinahe alles ist möglich – teilen Sie uns einfach Ihre Bedürfnisse mit. Flexibilität und Improvisationsvermögen gehören ebenfalls zu unseren Stärken! Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Durchsicht und Bearbeitung Ihrer privaten Post • Aufbereiten Ihrer Zahlungen • Finanzmanagement • Allgemeine private Administration / Ablage • Private Besorgungen aller Art • Organisation von Reisen, Veranstaltungen etc. Unternehmensgründung Sie haben die Geschäftsidee – wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und begleiten Sie in allen Phasen Ihrer Geschäftstätigkeit – bis zum Erfolg und weiter. Wir beraten Sie bei der Wahl der Rechtsform und erledigen Neueintragungen, Mutationen oder Auflösungen von Gesellschaften im Handelsregister. Wir erarbeiten Ihren Businessplan, der Kapitalgebern als Entscheidungsgrundlage und der Geschäftsführung als Kontrollinstrument dient. Des Weiteren sind wir Ihnen bei der Erstellung von Statuten behilflich, treffen Abklärungen für die Namensgebung von Gesellschaften und evaluieren mögliche Standorte. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Businessplan • Beratung bei der Wahl der Rechtsform • Firmenabklärung • Standortevaluation • Erstellen der Gründungsunterlagen • Neueintragung / Mutation • Anmelden bei Ämtern und Versicherungen • Sozialversicherungsberatung • Domizilgewährung Betriebswirtschaftliche Beratung Erfolg ist nur dann sichtbar, wenn er messbar ist und die Ergebnisse mit den formulierten Zielen verglichen werden können. Kennen Sie die wichtigsten Kennzahlen Ihrer Erfolgsrechnung und damit Ihre Chancen und Risiken? Liquidität, Rentabilität, Finanzierungskennzahlen, Investitions- und Gewinnkennzahlen sind Informationen, die Sie für die Standortbestimmung Ihres Unternehmens benötigen – damit Sie wissen, wo Sie stehen. Gemeinsam mit unseren Partnern bieten wir Ihnen auch über die Zahlen hinaus Beratung und Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Belangen. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Finanzierungsberatung • Budgetplanung und -kontrolle • Investitionsplanung • Strategische Beratung • Marketingberatung • Personalberatung Umstrukturierung / Nachfolgeregelung Bei der Nachfolgeregelung wie auch bei Umwandlung und Verkauf Ihres Unternehmens kann eine frühzeitige Planung Klarheit schaffen, Ärger vermeiden und oft auch Steuern sparen. Die steuerlichen Konsequenzen bei Umstrukturierung, Kauf oder Verkauf eines Unternehmens sind nicht unerheblich. Wir helfen Ihnen dabei, die entstehenden Steuerpotentiale zu nutzen sowie Steuerfallen zu vermeiden – um Ihre Transaktion zum Erfolg zu führen. Bei geplanten Umstrukturierungen oder Unternehmensverkäufen erarbeiten wir eine Unternehmensbewertung und helfen Ihnen, die angestrebten strukturellen Veränderungen optimal umzusetzen. Rechtliche Belange bearbeiten wir mit Unterstützung unserer Partner. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Unternehmensbewertungen • Revisionen bei Umstrukturierung / Kauf / Verkauf / Fusion • Liquidationen • Due Diligence-Prüfungen Finanzierung / Sanierungen Eine ungenügende oder fehlende Finanzplanung kann Ihr Unternehmen in die Krise führen. Ein möglicher Ausweg ist die Sanierung und wird spätestens dann notwendig, wenn Ihr Unternehmen überschuldet oder gar zahlungsunfähig ist. Bereits wenn sich erste Probleme andeuten (z.B. ungenügende Rentabilität oder Kapitalverlust) kann eine rechtzeitige Durchführung finanzwirtschaftlicher Massnahmen die Krise noch abwenden – um Sie zurück auf Erfolgskurs zu bringen. Wir unterstützen Sie bei betriebswirtschaftlichen, juristischen und steuertechnischen Sanierungsmassnahmen, mit dem Ziel der Wiederherstellung der Rentabilität und Liquidität Ihrer Unternehmung. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Bilanz- und Erfolgsanalyse • Chancen- / Risikenanalyse • Liquiditätsplanung • Buchtechnische Sanierungen • Liquiditäts- und Kreditorenmanagement • Unterstützung bei Kredit- und Forderungsverhandlungen Rechtsberatung Solide Rechtsgrundlagen und Verträge geben Sicherheit – ob im privaten Bereich oder im Geschäftsumfeld. Privatpersonen, Einzelfirmen, Kapitalgesellschaften oder Stiftungen haben Ihre eigenen rechtlichen Bedürfnisse, welchen mit individuellen Lösungen Rechnung getragen werden sollte. Zusammen mit unseren juristischen Partnern stehen wir Ihnen jederzeit in allen Gebieten und Rechtsformen zur Seite – denn Erfolg bedeutet auch Sicherheit. Wir beraten Sie individuell und kompetent in allen Belangen des: • Handels- und Gesellschaftsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Ehe- und Erbrecht Vertrauen und Sicherheit schaffen Seit den Änderungen des Obligationen- und Aktienrechts ist die Revisionspflicht nicht mehr von der Rechtsform sondern von der Grösse Ihres Unternehmens abhängig. Die Einführung der eingeschränkten Revision und der Möglichkeit des „opting out“ kommt den Bedürfnissen von KMU mit Sicherheit entgegen, trotzdem schafft eine ordentlich geprüfte Jahresrechnung nach wie vor grösseres Vertrauen bei Kapitalgebern und Stakeholdern. Die freiwillige Durchführung einer Revision signalisiert ein gewisses Verantwortungsbewusstsein. Dank einer besseren Qualität der Jahresrechnung werden die Sicherheit erhöht beziehungsweise die Risiken reduziert – ein Mehrwert für Ihr Unternehmen. Wir stimmen den Umfang unserer Revisionstätigkeit mit Ihnen ab und finden eine Lösung, die Ihren Anforderungen und der Grösse Ihres Unternehmens gerecht wird. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Ordentliche Revisionen • Eingschränkte Revisionen • Sonderprüfungen • Expertisen • Unternehmensbewertungen Lage: Unsere Büros befinden sich an der Hertistrasse 1 im Gebäude A. Es stehen Ihnen Besucherparkplätze direkt vor dem Haus zur Verfügung. Sollten Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen: Sie erreichen uns mit der Glattalbahn (Linie 12, Station Belair) oder der S-Bahn (6 Minuten Fussweg vom Bahnhof Wallisellen). Mitglied Treuhand Suisse

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SteuerberatungTreuhandUnternehmensberatungBuchhaltungsbüro
Rosenbergstrasse 27, 8304 Wallisellen
SteuerberatungTreuhandUnternehmensberatungBuchhaltungsbüro

Willkommen bei Divisia Treuhand und Steuerberatung in Zürich Wallisellen Divisia Treuhand AG vereint die Fachgebiete Treuhand, Unternehmensberatung und Revision – mit Weitsicht und Fächer übergreifender Kompetenz. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner in den Bereichen Treuhand, Steuerberatung und Revision in der Region Zürich, Wallisellen, Dübendorf, Brüttisellen, Dietlikon, Bassersdorf, Kloten und Rümlang. Wir bieten individuelle Dienstleistungen aus einer Hand, welche die Bedürfnisse und Möglichkeiten unserer Kunden berücksichtigen. Dabei verfolgen wir als Treuhänder, Steuerberater und Unternehmensberater die Vision von einer umfassenden, ganzheitlichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit, die auf ein Ziel ausgerichtet ist – Ihren Erfolg. Unsere Vision ist eine umfassende, ganzheitliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihnen, ausgerichtet auf ein Ziel – Ihren Erfolg. Unsere Strategie ist ein Fächer übergreifendes, umfassendes und kompetentes Dienstleistungsangebot, das es Ihnen ermöglicht, Ihre Energien auf eine Sache zu fokussieren – Ihr Kerngeschäft. Dabei entlasten wir Sie von administrativen Arbeiten, damit Sie Ihre Ressourcen effektiver und gezielter einsetzen können – für Ihr Business. Unser Team ist flexibel, kundennah und diskret. Es widmet sich Ihren Anliegen mit Kompetenz, Weitsicht und Einfühlungsvermögen. Pro aktiv und vorausschauend geben wir Empfehlungen ab und beraten Sie auch dann, wenn wir nicht konkret gefragt werden – in Ihrem Interesse. Wir wissen, dass wir nicht alles wissen. Aber wir verfügen über ein erprobtes Netzwerk von externen Partnern, die wir bei allen Problemstellungen beiziehen, in denen wir keine ausgesprochenen Experten sind – zu Ihrer Zufriedenheit. In guten Händen Treuhand ist mehr als nur Buchhaltung, sondern individuelle und breit gefächerte Unterstützung als ganzheitliche Dienstleistung. Die Basis dafür ist Ihr Vertrauen, welches wir durch ein hohes Mass an Interesse, Einsatz und Identifikationsbereitschaft gewinnen möchten. Konzentrieren Sie Ihre zeitlichen Ressourcen ganz auf Ihr Kerngeschäft und übergeben Sie uns die zeitraubenden administrativen Arbeiten in der Buchführung, im Rechnungswesen und in der Personaladministration. Bei Ihrer Entscheidung über den Umfang des Outsourcing sollten Sie eines nicht vergessen: je ganzheitlicher die externe Beratung ist, desto grösser wird auch Ihr Nutzen sein. Rechnungswesen und Buchführung Die Tagfertigkeit des gesamten Finanz- und Rechnungswesens Ihrer Unternehmung stellt für Sie ein nicht zu unterschätzendes Kontrollinstrument dar. Die Aktualität der Buchhaltung ist Basis für fristgerechte Auswertungen und eine monatliche Budgetkontrolle. So können positive wie negative Entwicklungen des Geschäftsverlaufes frühzeitig erkannt und die notwendigen Massnahmen rechtzeitig ergriffen werden – eine zentrale Voraussetzung für Ihren Unternehmenserfolg. Wir führen Ihre komplette Finanzbuchhaltung sowie den Zahlungsverkehr, bewirtschaften Ihre Debitoren und bearbeiten Inkassofälle. Wir erstellen Ihren Jahresabschluss und beraten Sie strategisch. Von Ihnen benötigen wir lediglich periodisch die entsprechenden Belege, welche wir nach der Verarbeitung entweder an Sie retournieren, oder auf Wunsch in unseren Büros ablegen. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Rechnungswesen • Finanz- und Betriebsbuchhaltung • Kostenrechnung • Debitoren- / Kreditorenbuchhaltung • Mehrwertsteuerabrechnungen • Zwischenabschlüsse • Abschlussberatung Lohn- und Personaladministration Die Beschäftigung von Personal ist für ein Unternehmen eine vielschichtige soziale und administrative Herausforderung. Mit der monatlichen Überweisung des Lohnes alleine ist es nicht getan. Vielmehr ist eine ganzheitliche Betrachtung von Gesetzen, Versicherungen, Verträgen und Lohnmodellen notwendig, um die Ressourcen gezielt und flexibel einzusetzen – für erfolgreiches Operieren am Markt. Wir wickeln Ihre Lohnbuchhaltung und Personaladministration umfassend und vertraulich ab, beraten Sie in Fragen des Arbeitsrechts und der Sozialversicherungen, erstellen Personal- und Spesenreglemente und informieren Sie über Gesetzesänderungen, die für Ihre Anstellungsverhältnisse relevant sind. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Lohnbuchhaltung • Verwaltung der Personaldossiers • AHV- und Sozialversicherungsdeklarationen • Sozialversicherungsberatung • Erstellen von Personal- und Spesenreglementen Steuerberatung und -optimierung Professionelle Steuerberatung zeichnet sich durch eine konsequente und langfristige Planung aus. Wir analysieren Ihre gegenwärtige Situation und definieren mit Ihnen zusammen die Zielvorstellungen – für eine nachhaltige Kostenoptimierung. Wir vertreten Sie in sämtlichen Steuerbelangen bei den entsprechenden Behörden und Ämtern. Als Schnittstelle zwischen Ihnen und den Versicherungen kümmern wir uns auch um alle versicherungsrelevanten Themen und füllen Ihre Steuererklärung gemäss den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen aus. Wir optimieren für Sie: • Einkommens- und Vermögenssteuern • Kapital- und Gewinnsteuern • Steuern bei Fusionen und Umwandlungen • Grundstückgewinnsteuern • Erbschafts- und Schenkungssteuern • Ihre private Steuererklärung (Ausfüllen der Steuererklärung) Finanzplanung und Controlling Die langfristige Finanz- und Liquiditätsplanung hängt von Ihrer Unternehmensstrategie ab. Sie ist der Spiegel der strategischen Entscheidungen, denn am Ende des Tages müssen alle unternehmerischen Entscheide auch finanziell realisierbar sein. Ziel ist die mittel- und langfristige Sicherung der Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens bei gleichzeitig optimalen Kapitalkosten. Diesen Prozess gestalten wir mit Ihnen zusammen, individuell auf Ihr Unternehmen ausgerichtet – für die langfristige Sicherung Ihres unternehmerischen Erfolgs. Anhand von monatlichen Budgetvergleichen überwachen wir den Geschäftsverlauf und damit die Entwicklung von Erfolg und Liquidität. Wir zeigen Ihnen neue Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen auf, sowie vergleichen und prüfen mögliche Finanzierungsinstrumente oder Investitionsobjekte. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Budgetierung • Investitionsrechnungen • Prüfung von Finanzierungsalternativen • Unterstützung bei Bankverhandlungen • Berichterstattung für interne / externe Bedürfnisse Family Office Ihr beruflicher Erfolg fordert täglich einen grossen Einsatz an Zeit und Energie. Für Familie, Freunde, Hobbies und nicht zuletzt für Sie selbst bleibt vom Tag oft nicht viel übrig. Wir entlasten Sie und unterstützen Sie auch in privaten Bereichen, finanziellen wie persönlichen – damit Sie Ihren wohlverdienten Feierabend geniessen können. Unsere Dienstleistungen im privaten Bereich richten sich ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. Beinahe alles ist möglich – teilen Sie uns einfach Ihre Bedürfnisse mit. Flexibilität und Improvisationsvermögen gehören ebenfalls zu unseren Stärken! Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Durchsicht und Bearbeitung Ihrer privaten Post • Aufbereiten Ihrer Zahlungen • Finanzmanagement • Allgemeine private Administration / Ablage • Private Besorgungen aller Art • Organisation von Reisen, Veranstaltungen etc. Unternehmensgründung Sie haben die Geschäftsidee – wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und begleiten Sie in allen Phasen Ihrer Geschäftstätigkeit – bis zum Erfolg und weiter. Wir beraten Sie bei der Wahl der Rechtsform und erledigen Neueintragungen, Mutationen oder Auflösungen von Gesellschaften im Handelsregister. Wir erarbeiten Ihren Businessplan, der Kapitalgebern als Entscheidungsgrundlage und der Geschäftsführung als Kontrollinstrument dient. Des Weiteren sind wir Ihnen bei der Erstellung von Statuten behilflich, treffen Abklärungen für die Namensgebung von Gesellschaften und evaluieren mögliche Standorte. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Businessplan • Beratung bei der Wahl der Rechtsform • Firmenabklärung • Standortevaluation • Erstellen der Gründungsunterlagen • Neueintragung / Mutation • Anmelden bei Ämtern und Versicherungen • Sozialversicherungsberatung • Domizilgewährung Betriebswirtschaftliche Beratung Erfolg ist nur dann sichtbar, wenn er messbar ist und die Ergebnisse mit den formulierten Zielen verglichen werden können. Kennen Sie die wichtigsten Kennzahlen Ihrer Erfolgsrechnung und damit Ihre Chancen und Risiken? Liquidität, Rentabilität, Finanzierungskennzahlen, Investitions- und Gewinnkennzahlen sind Informationen, die Sie für die Standortbestimmung Ihres Unternehmens benötigen – damit Sie wissen, wo Sie stehen. Gemeinsam mit unseren Partnern bieten wir Ihnen auch über die Zahlen hinaus Beratung und Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Belangen. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Finanzierungsberatung • Budgetplanung und -kontrolle • Investitionsplanung • Strategische Beratung • Marketingberatung • Personalberatung Umstrukturierung / Nachfolgeregelung Bei der Nachfolgeregelung wie auch bei Umwandlung und Verkauf Ihres Unternehmens kann eine frühzeitige Planung Klarheit schaffen, Ärger vermeiden und oft auch Steuern sparen. Die steuerlichen Konsequenzen bei Umstrukturierung, Kauf oder Verkauf eines Unternehmens sind nicht unerheblich. Wir helfen Ihnen dabei, die entstehenden Steuerpotentiale zu nutzen sowie Steuerfallen zu vermeiden – um Ihre Transaktion zum Erfolg zu führen. Bei geplanten Umstrukturierungen oder Unternehmensverkäufen erarbeiten wir eine Unternehmensbewertung und helfen Ihnen, die angestrebten strukturellen Veränderungen optimal umzusetzen. Rechtliche Belange bearbeiten wir mit Unterstützung unserer Partner. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Unternehmensbewertungen • Revisionen bei Umstrukturierung / Kauf / Verkauf / Fusion • Liquidationen • Due Diligence-Prüfungen Finanzierung / Sanierungen Eine ungenügende oder fehlende Finanzplanung kann Ihr Unternehmen in die Krise führen. Ein möglicher Ausweg ist die Sanierung und wird spätestens dann notwendig, wenn Ihr Unternehmen überschuldet oder gar zahlungsunfähig ist. Bereits wenn sich erste Probleme andeuten (z.B. ungenügende Rentabilität oder Kapitalverlust) kann eine rechtzeitige Durchführung finanzwirtschaftlicher Massnahmen die Krise noch abwenden – um Sie zurück auf Erfolgskurs zu bringen. Wir unterstützen Sie bei betriebswirtschaftlichen, juristischen und steuertechnischen Sanierungsmassnahmen, mit dem Ziel der Wiederherstellung der Rentabilität und Liquidität Ihrer Unternehmung. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Bilanz- und Erfolgsanalyse • Chancen- / Risikenanalyse • Liquiditätsplanung • Buchtechnische Sanierungen • Liquiditäts- und Kreditorenmanagement • Unterstützung bei Kredit- und Forderungsverhandlungen Rechtsberatung Solide Rechtsgrundlagen und Verträge geben Sicherheit – ob im privaten Bereich oder im Geschäftsumfeld. Privatpersonen, Einzelfirmen, Kapitalgesellschaften oder Stiftungen haben Ihre eigenen rechtlichen Bedürfnisse, welchen mit individuellen Lösungen Rechnung getragen werden sollte. Zusammen mit unseren juristischen Partnern stehen wir Ihnen jederzeit in allen Gebieten und Rechtsformen zur Seite – denn Erfolg bedeutet auch Sicherheit. Wir beraten Sie individuell und kompetent in allen Belangen des: • Handels- und Gesellschaftsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Ehe- und Erbrecht Vertrauen und Sicherheit schaffen Seit den Änderungen des Obligationen- und Aktienrechts ist die Revisionspflicht nicht mehr von der Rechtsform sondern von der Grösse Ihres Unternehmens abhängig. Die Einführung der eingeschränkten Revision und der Möglichkeit des „opting out“ kommt den Bedürfnissen von KMU mit Sicherheit entgegen, trotzdem schafft eine ordentlich geprüfte Jahresrechnung nach wie vor grösseres Vertrauen bei Kapitalgebern und Stakeholdern. Die freiwillige Durchführung einer Revision signalisiert ein gewisses Verantwortungsbewusstsein. Dank einer besseren Qualität der Jahresrechnung werden die Sicherheit erhöht beziehungsweise die Risiken reduziert – ein Mehrwert für Ihr Unternehmen. Wir stimmen den Umfang unserer Revisionstätigkeit mit Ihnen ab und finden eine Lösung, die Ihren Anforderungen und der Grösse Ihres Unternehmens gerecht wird. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht abschliessend: • Ordentliche Revisionen • Eingschränkte Revisionen • Sonderprüfungen • Expertisen • Unternehmensbewertungen Lage: Unsere Büros befinden sich an der Hertistrasse 1 im Gebäude A. Es stehen Ihnen Besucherparkplätze direkt vor dem Haus zur Verfügung. Sollten Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen: Sie erreichen uns mit der Glattalbahn (Linie 12, Station Belair) oder der S-Bahn (6 Minuten Fussweg vom Bahnhof Wallisellen). Mitglied Treuhand Suisse

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MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

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Rittergasse 12, 4051 Basel
MATHYS SCHMID PARTNER Alles was Recht ist-All about Law-Tutto sul Diritto

Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel • Home • Tätigkeitsgebiete • Anwälte • Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: • Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. • Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) • Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). • Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). • Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. • Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. • Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. • Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. • Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: • Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente • Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten • Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht. Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About us We are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration. www.brandmark.ch ANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN: Publikationen Dr. Peter Mathys Das Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer Grenzziehung Basler Studien zur Rechtswissenschaft Heft 88 Basel 1969 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum BJM 1972 273-291 Das revidierte schweizerische Aktienrecht RIW 39 (1993) 644-653 Amended Swiss Corporation Law International Business Lawyer 21 (1993) 525-534 Publikationen Dr. Roland C. Rasi Die kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und Kantonen Diss. Basel 1974 Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.) Mittleres Management - leitend oder leidend? Zürich 1990 38-46 Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmens in: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.) Umgang mit Angst im betrieblichen Alltag Zürich 1990 53-60 Was bewegt die Welt? in: Daniel Goeudevert Bela Kadar Charles Wiessmann u.a. Zürich 1990 56-61 Kanzleibroschüren Das aktuelle schweizerische Aktienrecht Peter Mathys 2004 Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger Act Peter Mathys/Martin Wepfer 2004 Cross Border Transactions under the New Swiss Merger Act Peter Mathys 2004

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Rittergasse 12, 4051 Basel
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Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel • Home • Tätigkeitsgebiete • Anwälte • Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: • Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. • Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) • Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). • Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). • Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. • Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. • Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. • Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. • Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: • Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente • Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten • Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht. Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About us We are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration. www.brandmark.ch ANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN: Publikationen Dr. Peter Mathys Das Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer Grenzziehung Basler Studien zur Rechtswissenschaft Heft 88 Basel 1969 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum BJM 1972 273-291 Das revidierte schweizerische Aktienrecht RIW 39 (1993) 644-653 Amended Swiss Corporation Law International Business Lawyer 21 (1993) 525-534 Publikationen Dr. Roland C. Rasi Die kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und Kantonen Diss. Basel 1974 Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.) Mittleres Management - leitend oder leidend? Zürich 1990 38-46 Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmens in: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.) Umgang mit Angst im betrieblichen Alltag Zürich 1990 53-60 Was bewegt die Welt? in: Daniel Goeudevert Bela Kadar Charles Wiessmann u.a. Zürich 1990 56-61 Kanzleibroschüren Das aktuelle schweizerische Aktienrecht Peter Mathys 2004 Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger Act Peter Mathys/Martin Wepfer 2004 Cross Border Transactions under the New Swiss Merger Act Peter Mathys 2004

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Schiebler Wärmetechnik GmbH

Schiebler Wärmetechnik GmbH

Tägerhardring 4, 5436 Würenlos
Schiebler Wärmetechnik GmbH – Heizungsservice Würenlos

Gegründet wurde die Firma als Einzelfirma von Daniel und Barbara Schiebler im Jahr 1994 in Wettingen. Von Anfang an setzten wir als Firma auf den Service, die Störungsbehebung und Sanierung bestehender Heizungsanlagen. Mit dem anfänglichen Schwerpunkt auf Öl und Gasheizungen haben wir unser Arbeitsfeld und Gebiet stetig erweitert. Wir legen grossen Wert auf einen schnellen, professionellen und umfassenden Kundendienst. Unseren Mitarbeiter und wir sind darum, im Störungsfall, 365 Tage im 24 Stunden Service für sie da. In den Bereichen, Ölheizung, Gasheizung, Steuerungen, amtliche Feuerungskontrolle, Boiler, Wärmepumpen, Pelletheizungen und Holzheizungen sowie Steuerungen entwickeln wir uns ständig weiter. So sind wir der kompetente Partner, um die für ihre Bedürfnisse optimale und individuelle Komplettlösung zu erarbeiten und umzusetzen. Wir sind in unserer Beratung, Planung und Umsetzung flexibel, zuverlässig und kundenorientiert. Uns liegt die Umwelt am Herzen, darum gehört auch eine Energieberatung zu unserem breiten Tätigkeitsfeld. Wir sind Mitglied der suissetec (Schweizerische-Liechtensteinische Gebäudetechnikverband) und anerkannte amtliche Feuerungskotrolleure. Den grossen Erfolg unseres Unternehmens verdanken wir dem langjährigen Vertrauen unserer Kunden, in uns unsere Arbeit und Betreuung. Unsere motivierten Angestellten, welche uns zum grossen Teil schon langjährig unterstützen haben einen grossen Anteil daran. Darum ist unsere Firmenphilosophie von Anfang an einen vertrauenswürdigen und wertschätzenden Umgang zu pflegen. Wir sind darum besorgt unseren Angestellten ein Arbeitsumfeld zu bieten, indem sie sich weiter entwickeln können und in dem Teamgeist gross geschrieben wird. Unser Wunsch ist es eine Belegschaft zu haben, aus der eine echte Gemeinschaft wächst in der aus vielen «Ich» ein «Wir» wird. Unser Ziel ist es sie als Kunden, ob Privatperson oder Verwaltung, optimal und von A-Z zu beraten, zu unterstützen und ihre Projekte zu begleiten. Darum übernehmen wir für sie, auf ihren Wunsch hin, auch die nötigen Abklärungen wie Baueingaben und Förderungsanträge. Die ständig neuen Anforderungen im Bereich der Wärmetechnik, Energiepolitik und unser Interesse daran machen unsere Arbeit interessant und herausfordernd. Sie und unserer Kunden sind der Hauptgrund unserer Motivation und Weiterentwicklung, damit wir auch in Zukunft ihnen optimal zur Seite stehen können. Produkte, Dienstleistungen: • Heizung • Sanierung • Sanitäranlagen • Solaranlagen • 24 Std. Reparaturdienst • Ölbrenner • Steuerungen Kontaktieren Sie unsere Servicezentrale im Aargau oder in Zürich – in Notfällen sind wir 24 Stunden für Sie da.

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SanitärHeizungenWärmepumpenSolartechnik SolaranlagenHaustechnikAlternativenergieKlimaanlagen
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Gegründet wurde die Firma als Einzelfirma von Daniel und Barbara Schiebler im Jahr 1994 in Wettingen. Von Anfang an setzten wir als Firma auf den Service, die Störungsbehebung und Sanierung bestehender Heizungsanlagen. Mit dem anfänglichen Schwerpunkt auf Öl und Gasheizungen haben wir unser Arbeitsfeld und Gebiet stetig erweitert. Wir legen grossen Wert auf einen schnellen, professionellen und umfassenden Kundendienst. Unseren Mitarbeiter und wir sind darum, im Störungsfall, 365 Tage im 24 Stunden Service für sie da. In den Bereichen, Ölheizung, Gasheizung, Steuerungen, amtliche Feuerungskontrolle, Boiler, Wärmepumpen, Pelletheizungen und Holzheizungen sowie Steuerungen entwickeln wir uns ständig weiter. So sind wir der kompetente Partner, um die für ihre Bedürfnisse optimale und individuelle Komplettlösung zu erarbeiten und umzusetzen. Wir sind in unserer Beratung, Planung und Umsetzung flexibel, zuverlässig und kundenorientiert. Uns liegt die Umwelt am Herzen, darum gehört auch eine Energieberatung zu unserem breiten Tätigkeitsfeld. Wir sind Mitglied der suissetec (Schweizerische-Liechtensteinische Gebäudetechnikverband) und anerkannte amtliche Feuerungskotrolleure. Den grossen Erfolg unseres Unternehmens verdanken wir dem langjährigen Vertrauen unserer Kunden, in uns unsere Arbeit und Betreuung. Unsere motivierten Angestellten, welche uns zum grossen Teil schon langjährig unterstützen haben einen grossen Anteil daran. Darum ist unsere Firmenphilosophie von Anfang an einen vertrauenswürdigen und wertschätzenden Umgang zu pflegen. Wir sind darum besorgt unseren Angestellten ein Arbeitsumfeld zu bieten, indem sie sich weiter entwickeln können und in dem Teamgeist gross geschrieben wird. Unser Wunsch ist es eine Belegschaft zu haben, aus der eine echte Gemeinschaft wächst in der aus vielen «Ich» ein «Wir» wird. Unser Ziel ist es sie als Kunden, ob Privatperson oder Verwaltung, optimal und von A-Z zu beraten, zu unterstützen und ihre Projekte zu begleiten. Darum übernehmen wir für sie, auf ihren Wunsch hin, auch die nötigen Abklärungen wie Baueingaben und Förderungsanträge. Die ständig neuen Anforderungen im Bereich der Wärmetechnik, Energiepolitik und unser Interesse daran machen unsere Arbeit interessant und herausfordernd. Sie und unserer Kunden sind der Hauptgrund unserer Motivation und Weiterentwicklung, damit wir auch in Zukunft ihnen optimal zur Seite stehen können. Produkte, Dienstleistungen: • Heizung • Sanierung • Sanitäranlagen • Solaranlagen • 24 Std. Reparaturdienst • Ölbrenner • Steuerungen Kontaktieren Sie unsere Servicezentrale im Aargau oder in Zürich – in Notfällen sind wir 24 Stunden für Sie da.

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