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Physiotherapie in Zürichbergstrasse, 8032 Zürich

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AVITA Spitex GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

AVITA Spitex GmbH

Zürichbergstrasse 29, 8032 Zürich
Gut aufgehoben mit unserer Pflege & Betreuung

Unsere KLV-Leistungen Von den Krankenkassen anerkannte Leistungen Wir bieten Menschen die auf die Pflege und Intravenöse Therapie angewiesen sind, die Möglichkeit in ihrem vertrauten Umfeld zu leben. Uns ist es wichtig, dass Sie sich ernst genommen fühlen, selber bestimmen können und sich in ihren eigenen vier Wänden wohl fühlen. Als Mitglieder von interdisziplinären Teams tragen Pflegefachpersonen ihren fachspezifischen Anteil zur Betreuung und Behandlung der Patientinnen und Patienten bei. Im Zentrum unseres Handelns steht der Mensch als mündig und verantwortungsbewusst. Unsere Wertschätzung bringen wir im Handeln gegenüber dem Menschen mit Respekt und Toleranz zum Ausdruck. Wir setzen uns ein für seine Autonomie und bewahren die menschliche Würde. Dabei berücksichtigen wir die Individualität, die Kultur und die Religion des Menschen. Bedarfsabklärung und Beratung • Planung von Spitalaustritten • Abklärung des Pflegebedarfs und des sozialen Umfeldes • Information, Beratung und Schulung von Patienten und Angehörigen • Gespräche und Begleitung in Krisensituationen • Koordination und Vernetzung aller involvierten Personen • Organisation von technischen Hilfsmittel Behandlungspflege • Infusionstherapien (z.B. Antibiotika) bis zu 3x tägl. • Parenterale Ernährung (über ZVK oder Port) • Enterale Ernährung (über Magensonde, PEG- oder Jejunalsonde) • Blutentnahmen und Bluttransfusionen • Umgang mit Port-Systemen • Verabreichen von Chemotherapie • Wundbehandlung inkl. VAC Verbände • Einlegen und entfernen von Blasendauerkatheter • Sauerstofftherapien (Organisation und Beratung), Inhalationstherapie • Richten, bestellen und verabreichen von Medikamenten • BZ- Kontrollen und Insulingabe • Schmerztherapien • Stomapflege • Versorgung von Tracheostoma Grundpflege • Hilfe beim An- und Auskleiden • Hilfe beim Essen und Trinken • Ganzkörperpflege • Mobilisation • Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe • Unterstützung beim Toilettengang • Sterbebegleitung • 24-h-Betreuung Zusätzliche Dienstleistungen (werden je nach Versichertenstatus von den Krankenversicherungen übernommen oder evt. aus Ergänzungsleistungen Ihrer Wohngemeinde mitfinanziert). • Hauswirtschaftliche Leistungen wie kochen, putzen, bügeln, betten, einkaufen • Transportdienste zum Arzt oder zur Physiotherapie • Administrative Tätigkeiten • Gesellschaft, Entlastung von Angehörigen • Manicure/Pedicure • 24-h-Betreuung Unsere Betreuungsleistungen 24h sicher Zuhause Betreuungsstufe 1 Merkmale • Zeitlich definierte Anwesenheit der Betreuungsperson • Die zu betreuende Person benötigt Unterstützung und Hilfeleistungen bei alltäglichen Verrichtungen, im Sinne einer Kontrolle, Anleitung, Erinnerung. • Die Fähigkeit der alltägliche Entscheidungen zu fällen ist gewährleistet. Es besteht kein oder ein geringer Unterstützungsbedarf. • Die Anwesenheit einer Betreuungsperson erfolgt aus Gründen der Unterstützung einer sinnvollen Tagesgestaltung Der Klient benötigt • hauptsächlich Beaufsichtigung und Betreuung • Keine KLV-pflichtigen Grundpflegeleistungen • Pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfeleistungen beschränken sich auf Handreichungen, Kontrolle und Überwachung • Begleitung bei Aussenaktivitäten (Einkaufen, Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen, Ausflüge) • Gemeinsame Gestaltung der Tagesstruktur (Gesellschaft leisten, spielen, beschäftigen) Betreuungsstufe 2 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1) • Die zu betreuende Person benötigt aktive Unterstützung bei der Ausführung alltäglicher Aktivitäten im Bereich der Selbstpflege, der Haushaltsführung und der Alltagsstrukturierung • Der Klient kann die Tätigkeit grundsätzlich selbst ausführen, benötigt jedoch Hilfe Der Klient benötigt • strukturierende Anleitung zur Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung, vor allem unter Zeitdruck. • Erinnerungen für regelmässig wiederkehrende Verrichtungen (z.B. Medikamenteneinnahme) und die Einhaltung von Terminen. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können • Gewährleistung der Sicherheit (Sturzrisiko), z.B. • Begleitung beim Gehen innerhalb der Wohnung • Hilfe bei der Benutzung von Treppen • Ausführung einfacher pflegerischer Hilfeleistungen • Hilfe beim Ausscheidungen • Hilfe beim Gebrauch von Hilfsmitteln • Hilfe beim Anziehen (einzelne Kleidungsstücke, z. B. Jacken, richten der Kleidung) • Unterstützung und Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten • Vorbereiten von Mahlzeiten (Tisch decken, zubereitete Mahlzeiten richten) • Hilfe beim Abwaschen • Hilfe beim Erstellen von Menüplan und Einkaufslisten • Aktive Einflussnahme auf die Gestaltung der Tagesstruktur • Anregung geben für Aktivitäten • Planung und Organisation von Aktivitäten Betreuungsstufe 3 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1 und 2) • Der Klient kann den überwiegenden Teil der Alltagsverrichtungen nicht mehr selbst ausführen und benötigt Hilfe bei der Ausführung, bzw. die Ausführung muss von der Betreuungsperson übernommen werden. • Die Fähigkeit alltägliche Entscheidungen zu fällen ist in einem Mass eingeschränkt, dass das Risiko einer Selbstgefährdung, und/ oder eine Gefährdung anderer besteht. • Der Klient benötigt die ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson. • In der Regel benötigt die Person zusätzlich zu den Betreuungsleistungen KLV-pflichtige Pflegeleistungen durch qualifiziertes Fachpersonal. Der Klient benötigt • Gewährleistung einer regelmässigen Tagesstruktur • ständige Aufsicht über den Aufenthaltsort und die Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • ständige Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können wie in Betreuungsstufe 2, jedoch • mit einem höheren zeitlichen Aufwand • die Leistung wird in der Regel durch die Betreuungsperson erbracht • die Beteiligung der zu betreuenden Person ist nur in einem geringen Mass und nicht jeden Tag möglich. • Übernahme der alltäglichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durch die Betreuungsperson • Zubereiten und Richten von Mahlzeiten • Erledigung der täglich anfallenden Reinigungsarbeiten • Einkaufen, ggf. in Begleitung der zu betreuenden Person • Wäschepflege • ggf. Tier- und Pflanzenpflege • ggf. Übernahme administrativer Aufgaben (Korrespondenz, Erledigung von einfachen Post- und Bankangelegenheiten)

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SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstHausdienst
Zürichbergstrasse 29, 8032 Zürich
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstHausdienst
Gut aufgehoben mit unserer Pflege & Betreuung

Unsere KLV-Leistungen Von den Krankenkassen anerkannte Leistungen Wir bieten Menschen die auf die Pflege und Intravenöse Therapie angewiesen sind, die Möglichkeit in ihrem vertrauten Umfeld zu leben. Uns ist es wichtig, dass Sie sich ernst genommen fühlen, selber bestimmen können und sich in ihren eigenen vier Wänden wohl fühlen. Als Mitglieder von interdisziplinären Teams tragen Pflegefachpersonen ihren fachspezifischen Anteil zur Betreuung und Behandlung der Patientinnen und Patienten bei. Im Zentrum unseres Handelns steht der Mensch als mündig und verantwortungsbewusst. Unsere Wertschätzung bringen wir im Handeln gegenüber dem Menschen mit Respekt und Toleranz zum Ausdruck. Wir setzen uns ein für seine Autonomie und bewahren die menschliche Würde. Dabei berücksichtigen wir die Individualität, die Kultur und die Religion des Menschen. Bedarfsabklärung und Beratung • Planung von Spitalaustritten • Abklärung des Pflegebedarfs und des sozialen Umfeldes • Information, Beratung und Schulung von Patienten und Angehörigen • Gespräche und Begleitung in Krisensituationen • Koordination und Vernetzung aller involvierten Personen • Organisation von technischen Hilfsmittel Behandlungspflege • Infusionstherapien (z.B. Antibiotika) bis zu 3x tägl. • Parenterale Ernährung (über ZVK oder Port) • Enterale Ernährung (über Magensonde, PEG- oder Jejunalsonde) • Blutentnahmen und Bluttransfusionen • Umgang mit Port-Systemen • Verabreichen von Chemotherapie • Wundbehandlung inkl. VAC Verbände • Einlegen und entfernen von Blasendauerkatheter • Sauerstofftherapien (Organisation und Beratung), Inhalationstherapie • Richten, bestellen und verabreichen von Medikamenten • BZ- Kontrollen und Insulingabe • Schmerztherapien • Stomapflege • Versorgung von Tracheostoma Grundpflege • Hilfe beim An- und Auskleiden • Hilfe beim Essen und Trinken • Ganzkörperpflege • Mobilisation • Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe • Unterstützung beim Toilettengang • Sterbebegleitung • 24-h-Betreuung Zusätzliche Dienstleistungen (werden je nach Versichertenstatus von den Krankenversicherungen übernommen oder evt. aus Ergänzungsleistungen Ihrer Wohngemeinde mitfinanziert). • Hauswirtschaftliche Leistungen wie kochen, putzen, bügeln, betten, einkaufen • Transportdienste zum Arzt oder zur Physiotherapie • Administrative Tätigkeiten • Gesellschaft, Entlastung von Angehörigen • Manicure/Pedicure • 24-h-Betreuung Unsere Betreuungsleistungen 24h sicher Zuhause Betreuungsstufe 1 Merkmale • Zeitlich definierte Anwesenheit der Betreuungsperson • Die zu betreuende Person benötigt Unterstützung und Hilfeleistungen bei alltäglichen Verrichtungen, im Sinne einer Kontrolle, Anleitung, Erinnerung. • Die Fähigkeit der alltägliche Entscheidungen zu fällen ist gewährleistet. Es besteht kein oder ein geringer Unterstützungsbedarf. • Die Anwesenheit einer Betreuungsperson erfolgt aus Gründen der Unterstützung einer sinnvollen Tagesgestaltung Der Klient benötigt • hauptsächlich Beaufsichtigung und Betreuung • Keine KLV-pflichtigen Grundpflegeleistungen • Pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfeleistungen beschränken sich auf Handreichungen, Kontrolle und Überwachung • Begleitung bei Aussenaktivitäten (Einkaufen, Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen, Ausflüge) • Gemeinsame Gestaltung der Tagesstruktur (Gesellschaft leisten, spielen, beschäftigen) Betreuungsstufe 2 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1) • Die zu betreuende Person benötigt aktive Unterstützung bei der Ausführung alltäglicher Aktivitäten im Bereich der Selbstpflege, der Haushaltsführung und der Alltagsstrukturierung • Der Klient kann die Tätigkeit grundsätzlich selbst ausführen, benötigt jedoch Hilfe Der Klient benötigt • strukturierende Anleitung zur Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung, vor allem unter Zeitdruck. • Erinnerungen für regelmässig wiederkehrende Verrichtungen (z.B. Medikamenteneinnahme) und die Einhaltung von Terminen. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können • Gewährleistung der Sicherheit (Sturzrisiko), z.B. • Begleitung beim Gehen innerhalb der Wohnung • Hilfe bei der Benutzung von Treppen • Ausführung einfacher pflegerischer Hilfeleistungen • Hilfe beim Ausscheidungen • Hilfe beim Gebrauch von Hilfsmitteln • Hilfe beim Anziehen (einzelne Kleidungsstücke, z. B. Jacken, richten der Kleidung) • Unterstützung und Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten • Vorbereiten von Mahlzeiten (Tisch decken, zubereitete Mahlzeiten richten) • Hilfe beim Abwaschen • Hilfe beim Erstellen von Menüplan und Einkaufslisten • Aktive Einflussnahme auf die Gestaltung der Tagesstruktur • Anregung geben für Aktivitäten • Planung und Organisation von Aktivitäten Betreuungsstufe 3 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1 und 2) • Der Klient kann den überwiegenden Teil der Alltagsverrichtungen nicht mehr selbst ausführen und benötigt Hilfe bei der Ausführung, bzw. die Ausführung muss von der Betreuungsperson übernommen werden. • Die Fähigkeit alltägliche Entscheidungen zu fällen ist in einem Mass eingeschränkt, dass das Risiko einer Selbstgefährdung, und/ oder eine Gefährdung anderer besteht. • Der Klient benötigt die ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson. • In der Regel benötigt die Person zusätzlich zu den Betreuungsleistungen KLV-pflichtige Pflegeleistungen durch qualifiziertes Fachpersonal. Der Klient benötigt • Gewährleistung einer regelmässigen Tagesstruktur • ständige Aufsicht über den Aufenthaltsort und die Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • ständige Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können wie in Betreuungsstufe 2, jedoch • mit einem höheren zeitlichen Aufwand • die Leistung wird in der Regel durch die Betreuungsperson erbracht • die Beteiligung der zu betreuenden Person ist nur in einem geringen Mass und nicht jeden Tag möglich. • Übernahme der alltäglichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durch die Betreuungsperson • Zubereiten und Richten von Mahlzeiten • Erledigung der täglich anfallenden Reinigungsarbeiten • Einkaufen, ggf. in Begleitung der zu betreuenden Person • Wäschepflege • ggf. Tier- und Pflanzenpflege • ggf. 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Bedarfsabklärung und Beratung • Planung von Spitalaustritten • Abklärung des Pflegebedarfs und des sozialen Umfeldes • Information, Beratung und Schulung von Patienten und Angehörigen • Gespräche und Begleitung in Krisensituationen • Koordination und Vernetzung aller involvierten Personen • Organisation von technischen Hilfsmittel Behandlungspflege • Infusionstherapien (z.B. Antibiotika) bis zu 3x tägl. • Parenterale Ernährung (über ZVK oder Port) • Enterale Ernährung (über Magensonde, PEG- oder Jejunalsonde) • Blutentnahmen und Bluttransfusionen • Umgang mit Port-Systemen • Verabreichen von Chemotherapie • Wundbehandlung inkl. 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Es besteht kein oder ein geringer Unterstützungsbedarf. • Die Anwesenheit einer Betreuungsperson erfolgt aus Gründen der Unterstützung einer sinnvollen Tagesgestaltung Der Klient benötigt • hauptsächlich Beaufsichtigung und Betreuung • Keine KLV-pflichtigen Grundpflegeleistungen • Pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfeleistungen beschränken sich auf Handreichungen, Kontrolle und Überwachung • Begleitung bei Aussenaktivitäten (Einkaufen, Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen, Ausflüge) • Gemeinsame Gestaltung der Tagesstruktur (Gesellschaft leisten, spielen, beschäftigen) Betreuungsstufe 2 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1) • Die zu betreuende Person benötigt aktive Unterstützung bei der Ausführung alltäglicher Aktivitäten im Bereich der Selbstpflege, der Haushaltsführung und der Alltagsstrukturierung • Der Klient kann die Tätigkeit grundsätzlich selbst ausführen, benötigt jedoch Hilfe Der Klient benötigt • strukturierende Anleitung zur Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung, vor allem unter Zeitdruck. • Erinnerungen für regelmässig wiederkehrende Verrichtungen (z.B. Medikamenteneinnahme) und die Einhaltung von Terminen. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können • Gewährleistung der Sicherheit (Sturzrisiko), z.B. • Begleitung beim Gehen innerhalb der Wohnung • Hilfe bei der Benutzung von Treppen • Ausführung einfacher pflegerischer Hilfeleistungen • Hilfe beim Ausscheidungen • Hilfe beim Gebrauch von Hilfsmitteln • Hilfe beim Anziehen (einzelne Kleidungsstücke, z. B. Jacken, richten der Kleidung) • Unterstützung und Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten • Vorbereiten von Mahlzeiten (Tisch decken, zubereitete Mahlzeiten richten) • Hilfe beim Abwaschen • Hilfe beim Erstellen von Menüplan und Einkaufslisten • Aktive Einflussnahme auf die Gestaltung der Tagesstruktur • Anregung geben für Aktivitäten • Planung und Organisation von Aktivitäten Betreuungsstufe 3 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1 und 2) • Der Klient kann den überwiegenden Teil der Alltagsverrichtungen nicht mehr selbst ausführen und benötigt Hilfe bei der Ausführung, bzw. die Ausführung muss von der Betreuungsperson übernommen werden. • Die Fähigkeit alltägliche Entscheidungen zu fällen ist in einem Mass eingeschränkt, dass das Risiko einer Selbstgefährdung, und/ oder eine Gefährdung anderer besteht. • Der Klient benötigt die ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson. • In der Regel benötigt die Person zusätzlich zu den Betreuungsleistungen KLV-pflichtige Pflegeleistungen durch qualifiziertes Fachpersonal. Der Klient benötigt • Gewährleistung einer regelmässigen Tagesstruktur • ständige Aufsicht über den Aufenthaltsort und die Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • ständige Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können wie in Betreuungsstufe 2, jedoch • mit einem höheren zeitlichen Aufwand • die Leistung wird in der Regel durch die Betreuungsperson erbracht • die Beteiligung der zu betreuenden Person ist nur in einem geringen Mass und nicht jeden Tag möglich. • Übernahme der alltäglichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durch die Betreuungsperson • Zubereiten und Richten von Mahlzeiten • Erledigung der täglich anfallenden Reinigungsarbeiten • Einkaufen, ggf. in Begleitung der zu betreuenden Person • Wäschepflege • ggf. Tier- und Pflanzenpflege • ggf. 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SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstHausdienst
Zürichbergstrasse 29, 8032 Zürich
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Gut aufgehoben mit unserer Pflege & Betreuung

Unsere KLV-Leistungen Von den Krankenkassen anerkannte Leistungen Wir bieten Menschen die auf die Pflege und Intravenöse Therapie angewiesen sind, die Möglichkeit in ihrem vertrauten Umfeld zu leben. Uns ist es wichtig, dass Sie sich ernst genommen fühlen, selber bestimmen können und sich in ihren eigenen vier Wänden wohl fühlen. Als Mitglieder von interdisziplinären Teams tragen Pflegefachpersonen ihren fachspezifischen Anteil zur Betreuung und Behandlung der Patientinnen und Patienten bei. Im Zentrum unseres Handelns steht der Mensch als mündig und verantwortungsbewusst. Unsere Wertschätzung bringen wir im Handeln gegenüber dem Menschen mit Respekt und Toleranz zum Ausdruck. Wir setzen uns ein für seine Autonomie und bewahren die menschliche Würde. Dabei berücksichtigen wir die Individualität, die Kultur und die Religion des Menschen. Bedarfsabklärung und Beratung • Planung von Spitalaustritten • Abklärung des Pflegebedarfs und des sozialen Umfeldes • Information, Beratung und Schulung von Patienten und Angehörigen • Gespräche und Begleitung in Krisensituationen • Koordination und Vernetzung aller involvierten Personen • Organisation von technischen Hilfsmittel Behandlungspflege • Infusionstherapien (z.B. Antibiotika) bis zu 3x tägl. • Parenterale Ernährung (über ZVK oder Port) • Enterale Ernährung (über Magensonde, PEG- oder Jejunalsonde) • Blutentnahmen und Bluttransfusionen • Umgang mit Port-Systemen • Verabreichen von Chemotherapie • Wundbehandlung inkl. VAC Verbände • Einlegen und entfernen von Blasendauerkatheter • Sauerstofftherapien (Organisation und Beratung), Inhalationstherapie • Richten, bestellen und verabreichen von Medikamenten • BZ- Kontrollen und Insulingabe • Schmerztherapien • Stomapflege • Versorgung von Tracheostoma Grundpflege • Hilfe beim An- und Auskleiden • Hilfe beim Essen und Trinken • Ganzkörperpflege • Mobilisation • Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe • Unterstützung beim Toilettengang • Sterbebegleitung • 24-h-Betreuung Zusätzliche Dienstleistungen (werden je nach Versichertenstatus von den Krankenversicherungen übernommen oder evt. aus Ergänzungsleistungen Ihrer Wohngemeinde mitfinanziert). • Hauswirtschaftliche Leistungen wie kochen, putzen, bügeln, betten, einkaufen • Transportdienste zum Arzt oder zur Physiotherapie • Administrative Tätigkeiten • Gesellschaft, Entlastung von Angehörigen • Manicure/Pedicure • 24-h-Betreuung Unsere Betreuungsleistungen 24h sicher Zuhause Betreuungsstufe 1 Merkmale • Zeitlich definierte Anwesenheit der Betreuungsperson • Die zu betreuende Person benötigt Unterstützung und Hilfeleistungen bei alltäglichen Verrichtungen, im Sinne einer Kontrolle, Anleitung, Erinnerung. • Die Fähigkeit der alltägliche Entscheidungen zu fällen ist gewährleistet. Es besteht kein oder ein geringer Unterstützungsbedarf. • Die Anwesenheit einer Betreuungsperson erfolgt aus Gründen der Unterstützung einer sinnvollen Tagesgestaltung Der Klient benötigt • hauptsächlich Beaufsichtigung und Betreuung • Keine KLV-pflichtigen Grundpflegeleistungen • Pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfeleistungen beschränken sich auf Handreichungen, Kontrolle und Überwachung • Begleitung bei Aussenaktivitäten (Einkaufen, Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen, Ausflüge) • Gemeinsame Gestaltung der Tagesstruktur (Gesellschaft leisten, spielen, beschäftigen) Betreuungsstufe 2 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1) • Die zu betreuende Person benötigt aktive Unterstützung bei der Ausführung alltäglicher Aktivitäten im Bereich der Selbstpflege, der Haushaltsführung und der Alltagsstrukturierung • Der Klient kann die Tätigkeit grundsätzlich selbst ausführen, benötigt jedoch Hilfe Der Klient benötigt • strukturierende Anleitung zur Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung, vor allem unter Zeitdruck. • Erinnerungen für regelmässig wiederkehrende Verrichtungen (z.B. Medikamenteneinnahme) und die Einhaltung von Terminen. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können • Gewährleistung der Sicherheit (Sturzrisiko), z.B. • Begleitung beim Gehen innerhalb der Wohnung • Hilfe bei der Benutzung von Treppen • Ausführung einfacher pflegerischer Hilfeleistungen • Hilfe beim Ausscheidungen • Hilfe beim Gebrauch von Hilfsmitteln • Hilfe beim Anziehen (einzelne Kleidungsstücke, z. B. Jacken, richten der Kleidung) • Unterstützung und Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten • Vorbereiten von Mahlzeiten (Tisch decken, zubereitete Mahlzeiten richten) • Hilfe beim Abwaschen • Hilfe beim Erstellen von Menüplan und Einkaufslisten • Aktive Einflussnahme auf die Gestaltung der Tagesstruktur • Anregung geben für Aktivitäten • Planung und Organisation von Aktivitäten Betreuungsstufe 3 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1 und 2) • Der Klient kann den überwiegenden Teil der Alltagsverrichtungen nicht mehr selbst ausführen und benötigt Hilfe bei der Ausführung, bzw. die Ausführung muss von der Betreuungsperson übernommen werden. • Die Fähigkeit alltägliche Entscheidungen zu fällen ist in einem Mass eingeschränkt, dass das Risiko einer Selbstgefährdung, und/ oder eine Gefährdung anderer besteht. • Der Klient benötigt die ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson. • In der Regel benötigt die Person zusätzlich zu den Betreuungsleistungen KLV-pflichtige Pflegeleistungen durch qualifiziertes Fachpersonal. Der Klient benötigt • Gewährleistung einer regelmässigen Tagesstruktur • ständige Aufsicht über den Aufenthaltsort und die Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • ständige Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können wie in Betreuungsstufe 2, jedoch • mit einem höheren zeitlichen Aufwand • die Leistung wird in der Regel durch die Betreuungsperson erbracht • die Beteiligung der zu betreuenden Person ist nur in einem geringen Mass und nicht jeden Tag möglich. • Übernahme der alltäglichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durch die Betreuungsperson • Zubereiten und Richten von Mahlzeiten • Erledigung der täglich anfallenden Reinigungsarbeiten • Einkaufen, ggf. in Begleitung der zu betreuenden Person • Wäschepflege • ggf. Tier- und Pflanzenpflege • ggf. 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