Probezeit
Die Probezeit – Die Kennenlernphase zwischen Betrieb und Arbeitnehmer
Es hat geklappt, die Bewerbung auf eine neue Stelle war erfolgreich. Doch bevor Arbeitnehmer fest zum Betrieb gehören, müssen Sie sich bewähren. Lesen Sie, welche gesetzlichen Bestimmungen für die Probezeit gelten, mit welchen Tipps sich diese gut bestehen lässt und was im Falle einer Erkrankung oder bei schwangeren Arbeitnehmerinnen passiert.

Die Bewährungsprobe für neue Arbeitnehmer
Ein neuer Mitarbeiter wird während der ersten Zeit darauf überprüft, ob er für eine langfristige Anstellung geeignet ist oder nicht. Auch wenn er nach seinem Lebenslauf und dem Vorstellungsgespräch hervorragend auf die Stelle passt, bestimmte Dinge lassen sich nur im laufenden Betrieb herausfinden. Dazu gehört unter anderem seine Teamfähigkeit mit den vorhandenen Kollegen, seine Arbeitsmoral, wie zuverlässig er ist und wie gut er die ihm zugewiesenen Aufgaben erfüllen kann.
Auch der Arbeitgeber wird auf die Probe gestellt
Während der Probezeit lernt nicht nur der Vorgesetzte die Stärken und Schwächen seines neuen Mitarbeiters kennen. Der neue Arbeitnehmer lernt seine neue Arbeitsstelle ebenfalls kennen, kommt mit seinen Kollegen in Kontakt und merkt, ob das Arbeitsumfeld zu ihm passt oder nicht.
Checkliste: Diese Tipps helfen durch die Probezeit
- Seien Sie pünktlich!
- Seien Sie pflichtbewusst!
- Seien Sie neugierig!
- Seien Sie kontaktfreudig!
- Seien Sie nicht unfehlbar!
- Seien Sie höflich!
- Seien Sie angepasst!
- Seien Sie von sich selbst überzeugt!
- Seien Sie offen für Kritik!
- Seien Sie zurückhaltend mit Vorschlägen!
Fazit: Eine Probezeit ist sinnvoll für beide Seiten
Mit den oben genannten Tipps ist es leicht möglich, einen guten Eindruck zu machen. Das ist eine wichtige Grundvoraussetzung, um über die ersten Wochen im neuen Arbeitsverhältnis hinweg in dem Betrieb zu bleiben. Für einen Festvertrag müssen nicht nur die Chefs und Vorgesetzten überzeugt werden, sondern oft zusätzlich die Kollegen, mit denen Sie zusammenarbeiten. Gleichzeitig sollten Sie in der ersten Zeit herausfinden, ob der Arbeitsplatz zu Ihnen passt. Bedenken Sie dabei nicht nur den finanziellen Vorteil, sondern ebenso, dass Sie eventuell bis zum Ende der beruflichen Laufbahn in dieser Firma sind. Daher sollten Sie sich wohlfühlen und mit einem guten Gefühl zur Arbeit gehen. Merken Sie in der Anfangsphase, dass etwas nicht stimmt, dann suchen Sie nach einem Arbeitsverhältnis, das besser zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt.Häufige Fragen zum Thema Probezeit
Wie wird die Probezeit im Schweizer Arbeitsrecht geregelt?
Die gesetzlich geregelte Probearbeitszeit in der Schweiz dauert einen Monat. Sie kann je nach Bedarf im Arbeitsvertrag auf maximal drei Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss schriftlich festgelegt werden. Während der ersten Bewährungszeit gilt eine Kündigungsfrist von sieben Tagen. Danach haben Sie mehr Sicherheiten, was eine Aufkündigung anbelangt. Übrigens dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden.
Was passiert bei Unfall, Krankheit oder Schwangerschaft während der Probezeit?
Wenn ein Mitarbeiter ausfällt, bedeutet das für den Betrieb, dass er sich um einen Ersatz kümmern muss. Das ist je nach Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters mitunter nicht einfach. Wird ein neuer Arbeitnehmer während der Probearbeitszeit krank oder erwartet ein Kind, gibt es keine Sperrfrist für eine Kündigung. Schwangere Frauen sind nicht dazu verpflichtet, ihrem Chef über die bestehende Gravidität zu unterrichten.
Wie sollte bei einem Ausfall in der Probezeit verfahren werden?
Im Fall einer akuten Erkrankung ist es sinnvoll, die Probearbeitszeit auf drei Monate zu verlängern, denn nur wenn der Arbeitnehmer vor Ort ist, kann sich der neue Boss ein Bild von ihm machen. Andersrum gilt das Gleiche. Nur wer anwesend ist, kann feststellen, ob die neue Arbeitsstelle zu ihm passt. Bei der Familienplanung ist die Probezeit entsprechend zu berücksichtigen.
Wie läuft eine Kündigung während der Probezeit ab?
Sofern im Probearbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist, kann die Kündigung mündlich erfolgen. Sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer. Die Kündigungsfrist bei einem Arbeitsvertrag auf Probe ist sieben Tage. Die Kündigung kann an jedem beliebigen Tag der Woche erfolgen. Um sie zu umgehen, sollten Arbeitnehmer den neuen Job ernst nehmen. Später haben Schwangere, langfristige Mitarbeiter und andere besondere Rechte.
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