Beistand
Die Helferinnen tätigen Leistungen,für die ihre Bildung ungenügend ist.Ich beziehe mich auf Vertragsbindungen von Wohnungskündigungen.Hilfe sollte die Selbsthilfe unterszützen,tut dies jedoch nicht,sondern macht die Bezüger nach nd nach unselbständiger.
2. April 2017 | neumatt