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Notariatsbüro: Kompetenzbereiche Erbrecht in Espace Mittelland (Region)

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Gubler & Küffer KlG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Gubler & Küffer KlG

Talgut-Zentrum 5, 3063 Ittigen
Wir sind Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für folgende Dienstleist

Im Allgemeinen Vertragsgestaltung und Vollmachten, Unterschriftsbeglaubigung und Kopiebeglaubigung, Beglaubigungen fürs Ausland mit Überbeglaubigung (Apostille), Bürgschaften und Wechselproteste, Feststellungsurkunden, Steuerberatung im Rahmen von Notariatsgeschäften, Protokolle von Versteigerungen Ehe, Konkubinat, Partnerschaft Ehe-, Konkubinats- und Partnerschaftsverträge, güterrechtliche Inventare, Regelungen zur Meistbegünstigung Liegenschaften Kauf und Schenkung, Stockwerkeigentum und Überbauungen, Werkverträge und Dienstbarkeiten, Baurecht, Wegrecht, Wohnrecht, Nutzniessung und Parzellierung, Vereinigung von Grundstücken, Schuldbrief, Grundpfand, bäuerliches Bodenrecht Gesellschaften, Stiftungen, Vereine Gesellschaftsgründungen und Gesellschafterverträge, Sacheinlageverträge, Fusionen, Umwandlungen und Umstrukturierungen, Handelsregistermutationen und Kapitaländerungen, Statuten und Statutenänderungen, Versammlungsprotokolle und Nachfolgeregelungen, Stiftungserrichtungen, Vereinsstatuten, Liquidationen Krankheit Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträge Nachlassplanung, Erben Testament und Erbvertrag, ausländische Erbschaften, Eröffnungen von Testamenten und Erbverträgen, Erbenschein und Erbvorbezüge, erbrechtliche Inventare und Erbteilungsverträge, Nachlassabwicklung, Willensvollstreckungsmandate, Testamentsaufbewahrung

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RechtsberatungMediationNotar
Talgut-Zentrum 5, 3063 Ittigen
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Wir sind Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für folgende Dienstleist

Im Allgemeinen Vertragsgestaltung und Vollmachten, Unterschriftsbeglaubigung und Kopiebeglaubigung, Beglaubigungen fürs Ausland mit Überbeglaubigung (Apostille), Bürgschaften und Wechselproteste, Feststellungsurkunden, Steuerberatung im Rahmen von Notariatsgeschäften, Protokolle von Versteigerungen Ehe, Konkubinat, Partnerschaft Ehe-, Konkubinats- und Partnerschaftsverträge, güterrechtliche Inventare, Regelungen zur Meistbegünstigung Liegenschaften Kauf und Schenkung, Stockwerkeigentum und Überbauungen, Werkverträge und Dienstbarkeiten, Baurecht, Wegrecht, Wohnrecht, Nutzniessung und Parzellierung, Vereinigung von Grundstücken, Schuldbrief, Grundpfand, bäuerliches Bodenrecht Gesellschaften, Stiftungen, Vereine Gesellschaftsgründungen und Gesellschafterverträge, Sacheinlageverträge, Fusionen, Umwandlungen und Umstrukturierungen, Handelsregistermutationen und Kapitaländerungen, Statuten und Statutenänderungen, Versammlungsprotokolle und Nachfolgeregelungen, Stiftungserrichtungen, Vereinsstatuten, Liquidationen Krankheit Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträge Nachlassplanung, Erben Testament und Erbvertrag, ausländische Erbschaften, Eröffnungen von Testamenten und Erbverträgen, Erbenschein und Erbvorbezüge, erbrechtliche Inventare und Erbteilungsverträge, Nachlassabwicklung, Willensvollstreckungsmandate, Testamentsaufbewahrung

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Häsler-Moser Advokatur Notariat

Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
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Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Nota-Tax KlG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 13 Bewertungen

Nota-Tax KlG

Lotzwilstrasse 26, 4900 Langenthal

Wir erbringen unseren Klienten sämtliche notariellen Dienstleistungen. Daneben bieten wir auch Steuerberatung an, denn bei der Ausgestaltung von notariellen Geschäften gewinnen neben den zivilrechtlichen Aspekten verstärkt auch steuerrechtliche Überlegungen an Bedeutung. Gerne unterstützen wir Sie bei Rechtsgeschäften in folgenden Rechtsgebieten: Immobilienrecht: • Kaufvertrag • Grundpfandvertrag (zur Schuldbrieferrichtung) • Schenkungsvertrag • Abtretungsvertrag • Tauschvertrag • Dienstbarkeitsvertrag • Parzellierung • Baurechtsvertrag • Stockwerkeigentumsbegründung Unternehmensrecht: • Gründung AG, Gründung GmbH • Sacheinlagevertrag • Kapitalerhöhung • Kapitalherabsetzung • Statutenänderung • Umstrukturierungen: Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung • Handelsregistermutation • Auflösung von Gesellschaften • Verträge für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften • Aktionärbindungsvertrag • Nachfolgelösung Familienrecht: • Ehevertrag • Konkubinatsvertrag • Vermögensvertrage für eingetragene Partnerschaften • güterrechtliches Inventar • Vorsorgeauftrag • Patientenverfügung Erbrecht: • Testament • Erbvertrag • Nachlassplanung • Erbfall • Eröffnung Testament • Eröffnung Erbvertrag • Erbenschein • Steuerinventar • Erbschaftsinventar • öffentliches Inventar • Nachlassverwaltung • Willensvollstreckung • Erbteilungsvertrag Steuerrecht: • Steuerplanung • Steuerberatung • Grundstückgewinnsteuer • Handänderungssteuer • Erbschaftssteuer • Schenkungssteuer • Einkommenssteuer • Gewinnsteuer • Vermögenssteuer • Mehrwertsteuer • Verrechnungssteuer • Emissionsabgabe • Stempelsteuer Obligationenrecht: • Darlehensvertrag, • Bürgschaft • Wechselprotest • Versteigerung Personenrecht: • Errichtung von Stiftung Begriffe im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit: öffentliche Beurkundung, öffentliche Urkunde, Verurkundung, Beglaubigung, Vertrag, Vertragsredaktion, Vertragsprüfung, Immobiliarsachenrecht, Liegenschaftskauf, Hauskauf, Grundstückskauf, Werkvertrag, Wohnungskauf, Wohneigentum, Eigentum, Miteigentum, Gesamteigentum, Grundpfandvertrag, Schuldbrief, Papier-Schuldbrief, Register-Schuldbrief, Stockwerkeigentum, Nutzniessung, Wohnrecht, Grundlast, Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Grundbuchanmeldung, Planänderung, Vereinigung, Nutzungsordnung, Verwaltungsordnung, Wirtschaftsrecht, Rechtsberatung für Unternehmen, Rechtsform, Gründung Aktiengesellschaft, Aktie, Namenaktie, Gründung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stammanteil, Gründer, Firmengründung, Gründungskapital, Sacheinlage, Sachübernahme, Statuten, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung, Verwaltungsrat, Gesellschafter, Aktienbuch, Aktienzeichnung, Aktienverkauf, Vinkulierung, Opting out / Opting-out, Verzicht auf Revisionsstelle, Organisationsreglement, Geschäftsreglement, Liquidation, Liquidationsbeschluss, Versammlungsbeschluss, Gesellschafterbeschluss, Generalversammlung, Gesellschafterversammlung, Protokoll, Umstrukturierungen, Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung, Gesellschaftsvertrag, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Handelsregisteranmeldung, Vollmacht, Genossenschaft, Verein, Stiftung, Stiftungsurkunde, Steuerfolgen, Mehrwertabgabe, Eherecht, Konkubinat, eingetragene Partnerschaft, Güterrecht, Vorschlagszuweisung, Meistbegünstigung, Errungenschaftsbeteiligung, Errungenschaft, Eigengut, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Nachlass, Erbschaftsberatung, Erbplanung, Verfügung von Todes wegen, letztwillige Verfügung, Erbschaft, Abtretung auf Rechnung zukünftiger Erbschaft, Erbverzicht, Todesfall, Testamentseröffnung, Nachlassverwalter, Willensvollstrecker, Erbschaftsverwaltung, Erbteilung, Zivilrecht, Verlosung, eidesstattliche Erklärung

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NotarSteuerberatungErbschaftsberatung Nachlassplanung
Lotzwilstrasse 26, 4900 Langenthal
NotarSteuerberatungErbschaftsberatung Nachlassplanung

Wir erbringen unseren Klienten sämtliche notariellen Dienstleistungen. Daneben bieten wir auch Steuerberatung an, denn bei der Ausgestaltung von notariellen Geschäften gewinnen neben den zivilrechtlichen Aspekten verstärkt auch steuerrechtliche Überlegungen an Bedeutung. Gerne unterstützen wir Sie bei Rechtsgeschäften in folgenden Rechtsgebieten: Immobilienrecht: • Kaufvertrag • Grundpfandvertrag (zur Schuldbrieferrichtung) • Schenkungsvertrag • Abtretungsvertrag • Tauschvertrag • Dienstbarkeitsvertrag • Parzellierung • Baurechtsvertrag • Stockwerkeigentumsbegründung Unternehmensrecht: • Gründung AG, Gründung GmbH • Sacheinlagevertrag • Kapitalerhöhung • Kapitalherabsetzung • Statutenänderung • Umstrukturierungen: Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung • Handelsregistermutation • Auflösung von Gesellschaften • Verträge für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften • Aktionärbindungsvertrag • Nachfolgelösung Familienrecht: • Ehevertrag • Konkubinatsvertrag • Vermögensvertrage für eingetragene Partnerschaften • güterrechtliches Inventar • Vorsorgeauftrag • Patientenverfügung Erbrecht: • Testament • Erbvertrag • Nachlassplanung • Erbfall • Eröffnung Testament • Eröffnung Erbvertrag • Erbenschein • Steuerinventar • Erbschaftsinventar • öffentliches Inventar • Nachlassverwaltung • Willensvollstreckung • Erbteilungsvertrag Steuerrecht: • Steuerplanung • Steuerberatung • Grundstückgewinnsteuer • Handänderungssteuer • Erbschaftssteuer • Schenkungssteuer • Einkommenssteuer • Gewinnsteuer • Vermögenssteuer • Mehrwertsteuer • Verrechnungssteuer • Emissionsabgabe • Stempelsteuer Obligationenrecht: • Darlehensvertrag, • Bürgschaft • Wechselprotest • Versteigerung Personenrecht: • Errichtung von Stiftung Begriffe im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit: öffentliche Beurkundung, öffentliche Urkunde, Verurkundung, Beglaubigung, Vertrag, Vertragsredaktion, Vertragsprüfung, Immobiliarsachenrecht, Liegenschaftskauf, Hauskauf, Grundstückskauf, Werkvertrag, Wohnungskauf, Wohneigentum, Eigentum, Miteigentum, Gesamteigentum, Grundpfandvertrag, Schuldbrief, Papier-Schuldbrief, Register-Schuldbrief, Stockwerkeigentum, Nutzniessung, Wohnrecht, Grundlast, Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Grundbuchanmeldung, Planänderung, Vereinigung, Nutzungsordnung, Verwaltungsordnung, Wirtschaftsrecht, Rechtsberatung für Unternehmen, Rechtsform, Gründung Aktiengesellschaft, Aktie, Namenaktie, Gründung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stammanteil, Gründer, Firmengründung, Gründungskapital, Sacheinlage, Sachübernahme, Statuten, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung, Verwaltungsrat, Gesellschafter, Aktienbuch, Aktienzeichnung, Aktienverkauf, Vinkulierung, Opting out / Opting-out, Verzicht auf Revisionsstelle, Organisationsreglement, Geschäftsreglement, Liquidation, Liquidationsbeschluss, Versammlungsbeschluss, Gesellschafterbeschluss, Generalversammlung, Gesellschafterversammlung, Protokoll, Umstrukturierungen, Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung, Gesellschaftsvertrag, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Handelsregisteranmeldung, Vollmacht, Genossenschaft, Verein, Stiftung, Stiftungsurkunde, Steuerfolgen, Mehrwertabgabe, Eherecht, Konkubinat, eingetragene Partnerschaft, Güterrecht, Vorschlagszuweisung, Meistbegünstigung, Errungenschaftsbeteiligung, Errungenschaft, Eigengut, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Nachlass, Erbschaftsberatung, Erbplanung, Verfügung von Todes wegen, letztwillige Verfügung, Erbschaft, Abtretung auf Rechnung zukünftiger Erbschaft, Erbverzicht, Todesfall, Testamentseröffnung, Nachlassverwalter, Willensvollstrecker, Erbschaftsverwaltung, Erbteilung, Zivilrecht, Verlosung, eidesstattliche Erklärung

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RENGGLI & DAVY

RENGGLI & DAVY

Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

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AnwaltNotarAdvokaturbüroAnwaltsbüro
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Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

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Von Graffenried Recht

Von Graffenried Recht

Zeughausgasse 18, 3011 BernPostfach, 3001 Bern

Seit über 80 Jahren als Rechtsanwälte und Notare im Dienst der Bernerinnen und Berner Als eine der traditionsreichsten Berner Kanzleien, welche in der Stadt und Region Bern verankert ist, bieten wir Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen an. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare setzen sich einzeln und als Team mit grossem Engagement für Sie ein. Eine qualitativ hochwertige Beratung, zeitnahe Bearbeitung und jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit dem Wappenspruch der Familie von Graffenried: «Fac recte neminem time» / «Tue Recht und scheue niemanden». Fac recte neminem time Tue Recht und scheue niemanden: Der Wappenspruch der Familie von Graffenried ist unser Leitspruch für die tägliche Arbeit. Unsere Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellen für Sie sämtliche öffentlichen Urkunden (z. B. Grundstückkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen etc.), vertreten Ihre Interessen mit Engagement vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden und beraten Sie lösungsorientiert und mit Weitsicht bei juristischen Fragestellungen. Vor mehreren Jahrzehnten wurde unsere Kanzlei im Herzen von Bern, dem politischen Zentrum der Schweiz, gegründet. Während unserer bisherigen Tätigkeit haben wir für unzählige Privatpersonen, Familien, Unternehmen und öffentliche Institutionen unsere Dienstleistungen erbringen und einen entsprechenden Erfahrungsschatz aufbauen können. Diese Erfahrung, verbunden mit unseren langjährigen Kontakten zu den Justiz- und Verwaltungsbehörden, stellen wir gerne in Ihren Dienst. Wir freuen uns, Sie in Ihren rechtlichen Belangen beraten und begleiten zu dürfen. Wir vernetzen und koordinieren für Sie Unsere Kanzlei arbeitet eng mit der Von Graffenried Gruppe und deren Tochtergesellschaften (Treuhand, Bank, Liegenschaften) zusammen. Gerne stellen wir bei einem entsprechenden Bedürfnis Ihrerseits den Kontakt mit diesen Gesellschaften her und koordinieren für Sie die verschiedenen Dienstleistungen. Sie profitieren dabei sowohl in administrativer wie auch in finanzieller Hinsicht: Wir sind ein eingespieltes Team, welches sich gewohnt ist, gemeinsam gesamtheitliche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu erarbeiten.

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AnwaltNotarAdvokaturbüro
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Seit über 80 Jahren als Rechtsanwälte und Notare im Dienst der Bernerinnen und Berner Als eine der traditionsreichsten Berner Kanzleien, welche in der Stadt und Region Bern verankert ist, bieten wir Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen an. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare setzen sich einzeln und als Team mit grossem Engagement für Sie ein. Eine qualitativ hochwertige Beratung, zeitnahe Bearbeitung und jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit dem Wappenspruch der Familie von Graffenried: «Fac recte neminem time» / «Tue Recht und scheue niemanden». Fac recte neminem time Tue Recht und scheue niemanden: Der Wappenspruch der Familie von Graffenried ist unser Leitspruch für die tägliche Arbeit. Unsere Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellen für Sie sämtliche öffentlichen Urkunden (z. B. Grundstückkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen etc.), vertreten Ihre Interessen mit Engagement vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden und beraten Sie lösungsorientiert und mit Weitsicht bei juristischen Fragestellungen. Vor mehreren Jahrzehnten wurde unsere Kanzlei im Herzen von Bern, dem politischen Zentrum der Schweiz, gegründet. Während unserer bisherigen Tätigkeit haben wir für unzählige Privatpersonen, Familien, Unternehmen und öffentliche Institutionen unsere Dienstleistungen erbringen und einen entsprechenden Erfahrungsschatz aufbauen können. Diese Erfahrung, verbunden mit unseren langjährigen Kontakten zu den Justiz- und Verwaltungsbehörden, stellen wir gerne in Ihren Dienst. Wir freuen uns, Sie in Ihren rechtlichen Belangen beraten und begleiten zu dürfen. Wir vernetzen und koordinieren für Sie Unsere Kanzlei arbeitet eng mit der Von Graffenried Gruppe und deren Tochtergesellschaften (Treuhand, Bank, Liegenschaften) zusammen. Gerne stellen wir bei einem entsprechenden Bedürfnis Ihrerseits den Kontakt mit diesen Gesellschaften her und koordinieren für Sie die verschiedenen Dienstleistungen. Sie profitieren dabei sowohl in administrativer wie auch in finanzieller Hinsicht: Wir sind ein eingespieltes Team, welches sich gewohnt ist, gemeinsam gesamtheitliche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu erarbeiten.

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Häsler-Moser Advokatur Notariat

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Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

 Geschlossen – Öffnet montag um 08:00
Nota-Tax KlG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 13 Bewertungen

Nota-Tax KlG

Lotzwilstrasse 26, 4900 Langenthal

Wir erbringen unseren Klienten sämtliche notariellen Dienstleistungen. Daneben bieten wir auch Steuerberatung an, denn bei der Ausgestaltung von notariellen Geschäften gewinnen neben den zivilrechtlichen Aspekten verstärkt auch steuerrechtliche Überlegungen an Bedeutung. Gerne unterstützen wir Sie bei Rechtsgeschäften in folgenden Rechtsgebieten: Immobilienrecht: • Kaufvertrag • Grundpfandvertrag (zur Schuldbrieferrichtung) • Schenkungsvertrag • Abtretungsvertrag • Tauschvertrag • Dienstbarkeitsvertrag • Parzellierung • Baurechtsvertrag • Stockwerkeigentumsbegründung Unternehmensrecht: • Gründung AG, Gründung GmbH • Sacheinlagevertrag • Kapitalerhöhung • Kapitalherabsetzung • Statutenänderung • Umstrukturierungen: Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung • Handelsregistermutation • Auflösung von Gesellschaften • Verträge für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften • Aktionärbindungsvertrag • Nachfolgelösung Familienrecht: • Ehevertrag • Konkubinatsvertrag • Vermögensvertrage für eingetragene Partnerschaften • güterrechtliches Inventar • Vorsorgeauftrag • Patientenverfügung Erbrecht: • Testament • Erbvertrag • Nachlassplanung • Erbfall • Eröffnung Testament • Eröffnung Erbvertrag • Erbenschein • Steuerinventar • Erbschaftsinventar • öffentliches Inventar • Nachlassverwaltung • Willensvollstreckung • Erbteilungsvertrag Steuerrecht: • Steuerplanung • Steuerberatung • Grundstückgewinnsteuer • Handänderungssteuer • Erbschaftssteuer • Schenkungssteuer • Einkommenssteuer • Gewinnsteuer • Vermögenssteuer • Mehrwertsteuer • Verrechnungssteuer • Emissionsabgabe • Stempelsteuer Obligationenrecht: • Darlehensvertrag, • Bürgschaft • Wechselprotest • Versteigerung Personenrecht: • Errichtung von Stiftung Begriffe im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit: öffentliche Beurkundung, öffentliche Urkunde, Verurkundung, Beglaubigung, Vertrag, Vertragsredaktion, Vertragsprüfung, Immobiliarsachenrecht, Liegenschaftskauf, Hauskauf, Grundstückskauf, Werkvertrag, Wohnungskauf, Wohneigentum, Eigentum, Miteigentum, Gesamteigentum, Grundpfandvertrag, Schuldbrief, Papier-Schuldbrief, Register-Schuldbrief, Stockwerkeigentum, Nutzniessung, Wohnrecht, Grundlast, Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Grundbuchanmeldung, Planänderung, Vereinigung, Nutzungsordnung, Verwaltungsordnung, Wirtschaftsrecht, Rechtsberatung für Unternehmen, Rechtsform, Gründung Aktiengesellschaft, Aktie, Namenaktie, Gründung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stammanteil, Gründer, Firmengründung, Gründungskapital, Sacheinlage, Sachübernahme, Statuten, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung, Verwaltungsrat, Gesellschafter, Aktienbuch, Aktienzeichnung, Aktienverkauf, Vinkulierung, Opting out / Opting-out, Verzicht auf Revisionsstelle, Organisationsreglement, Geschäftsreglement, Liquidation, Liquidationsbeschluss, Versammlungsbeschluss, Gesellschafterbeschluss, Generalversammlung, Gesellschafterversammlung, Protokoll, Umstrukturierungen, Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung, Gesellschaftsvertrag, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Handelsregisteranmeldung, Vollmacht, Genossenschaft, Verein, Stiftung, Stiftungsurkunde, Steuerfolgen, Mehrwertabgabe, Eherecht, Konkubinat, eingetragene Partnerschaft, Güterrecht, Vorschlagszuweisung, Meistbegünstigung, Errungenschaftsbeteiligung, Errungenschaft, Eigengut, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Nachlass, Erbschaftsberatung, Erbplanung, Verfügung von Todes wegen, letztwillige Verfügung, Erbschaft, Abtretung auf Rechnung zukünftiger Erbschaft, Erbverzicht, Todesfall, Testamentseröffnung, Nachlassverwalter, Willensvollstrecker, Erbschaftsverwaltung, Erbteilung, Zivilrecht, Verlosung, eidesstattliche Erklärung

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NotarSteuerberatungErbschaftsberatung Nachlassplanung
Lotzwilstrasse 26, 4900 Langenthal
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Wir erbringen unseren Klienten sämtliche notariellen Dienstleistungen. Daneben bieten wir auch Steuerberatung an, denn bei der Ausgestaltung von notariellen Geschäften gewinnen neben den zivilrechtlichen Aspekten verstärkt auch steuerrechtliche Überlegungen an Bedeutung. Gerne unterstützen wir Sie bei Rechtsgeschäften in folgenden Rechtsgebieten: Immobilienrecht: • Kaufvertrag • Grundpfandvertrag (zur Schuldbrieferrichtung) • Schenkungsvertrag • Abtretungsvertrag • Tauschvertrag • Dienstbarkeitsvertrag • Parzellierung • Baurechtsvertrag • Stockwerkeigentumsbegründung Unternehmensrecht: • Gründung AG, Gründung GmbH • Sacheinlagevertrag • Kapitalerhöhung • Kapitalherabsetzung • Statutenänderung • Umstrukturierungen: Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung • Handelsregistermutation • Auflösung von Gesellschaften • Verträge für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften • Aktionärbindungsvertrag • Nachfolgelösung Familienrecht: • Ehevertrag • Konkubinatsvertrag • Vermögensvertrage für eingetragene Partnerschaften • güterrechtliches Inventar • Vorsorgeauftrag • Patientenverfügung Erbrecht: • Testament • Erbvertrag • Nachlassplanung • Erbfall • Eröffnung Testament • Eröffnung Erbvertrag • Erbenschein • Steuerinventar • Erbschaftsinventar • öffentliches Inventar • Nachlassverwaltung • Willensvollstreckung • Erbteilungsvertrag Steuerrecht: • Steuerplanung • Steuerberatung • Grundstückgewinnsteuer • Handänderungssteuer • Erbschaftssteuer • Schenkungssteuer • Einkommenssteuer • Gewinnsteuer • Vermögenssteuer • Mehrwertsteuer • Verrechnungssteuer • Emissionsabgabe • Stempelsteuer Obligationenrecht: • Darlehensvertrag, • Bürgschaft • Wechselprotest • Versteigerung Personenrecht: • Errichtung von Stiftung Begriffe im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit: öffentliche Beurkundung, öffentliche Urkunde, Verurkundung, Beglaubigung, Vertrag, Vertragsredaktion, Vertragsprüfung, Immobiliarsachenrecht, Liegenschaftskauf, Hauskauf, Grundstückskauf, Werkvertrag, Wohnungskauf, Wohneigentum, Eigentum, Miteigentum, Gesamteigentum, Grundpfandvertrag, Schuldbrief, Papier-Schuldbrief, Register-Schuldbrief, Stockwerkeigentum, Nutzniessung, Wohnrecht, Grundlast, Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Grundbuchanmeldung, Planänderung, Vereinigung, Nutzungsordnung, Verwaltungsordnung, Wirtschaftsrecht, Rechtsberatung für Unternehmen, Rechtsform, Gründung Aktiengesellschaft, Aktie, Namenaktie, Gründung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stammanteil, Gründer, Firmengründung, Gründungskapital, Sacheinlage, Sachübernahme, Statuten, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung, Verwaltungsrat, Gesellschafter, Aktienbuch, Aktienzeichnung, Aktienverkauf, Vinkulierung, Opting out / Opting-out, Verzicht auf Revisionsstelle, Organisationsreglement, Geschäftsreglement, Liquidation, Liquidationsbeschluss, Versammlungsbeschluss, Gesellschafterbeschluss, Generalversammlung, Gesellschafterversammlung, Protokoll, Umstrukturierungen, Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung, Gesellschaftsvertrag, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Handelsregisteranmeldung, Vollmacht, Genossenschaft, Verein, Stiftung, Stiftungsurkunde, Steuerfolgen, Mehrwertabgabe, Eherecht, Konkubinat, eingetragene Partnerschaft, Güterrecht, Vorschlagszuweisung, Meistbegünstigung, Errungenschaftsbeteiligung, Errungenschaft, Eigengut, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Nachlass, Erbschaftsberatung, Erbplanung, Verfügung von Todes wegen, letztwillige Verfügung, Erbschaft, Abtretung auf Rechnung zukünftiger Erbschaft, Erbverzicht, Todesfall, Testamentseröffnung, Nachlassverwalter, Willensvollstrecker, Erbschaftsverwaltung, Erbteilung, Zivilrecht, Verlosung, eidesstattliche Erklärung

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RENGGLI & DAVY

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Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

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AnwaltNotarAdvokaturbüroAnwaltsbüro
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Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

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Von Graffenried Recht

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Zeughausgasse 18, 3011 BernPostfach, 3001 Bern

Seit über 80 Jahren als Rechtsanwälte und Notare im Dienst der Bernerinnen und Berner Als eine der traditionsreichsten Berner Kanzleien, welche in der Stadt und Region Bern verankert ist, bieten wir Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen an. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare setzen sich einzeln und als Team mit grossem Engagement für Sie ein. Eine qualitativ hochwertige Beratung, zeitnahe Bearbeitung und jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit dem Wappenspruch der Familie von Graffenried: «Fac recte neminem time» / «Tue Recht und scheue niemanden». Fac recte neminem time Tue Recht und scheue niemanden: Der Wappenspruch der Familie von Graffenried ist unser Leitspruch für die tägliche Arbeit. Unsere Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellen für Sie sämtliche öffentlichen Urkunden (z. B. Grundstückkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen etc.), vertreten Ihre Interessen mit Engagement vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden und beraten Sie lösungsorientiert und mit Weitsicht bei juristischen Fragestellungen. Vor mehreren Jahrzehnten wurde unsere Kanzlei im Herzen von Bern, dem politischen Zentrum der Schweiz, gegründet. Während unserer bisherigen Tätigkeit haben wir für unzählige Privatpersonen, Familien, Unternehmen und öffentliche Institutionen unsere Dienstleistungen erbringen und einen entsprechenden Erfahrungsschatz aufbauen können. Diese Erfahrung, verbunden mit unseren langjährigen Kontakten zu den Justiz- und Verwaltungsbehörden, stellen wir gerne in Ihren Dienst. Wir freuen uns, Sie in Ihren rechtlichen Belangen beraten und begleiten zu dürfen. Wir vernetzen und koordinieren für Sie Unsere Kanzlei arbeitet eng mit der Von Graffenried Gruppe und deren Tochtergesellschaften (Treuhand, Bank, Liegenschaften) zusammen. Gerne stellen wir bei einem entsprechenden Bedürfnis Ihrerseits den Kontakt mit diesen Gesellschaften her und koordinieren für Sie die verschiedenen Dienstleistungen. Sie profitieren dabei sowohl in administrativer wie auch in finanzieller Hinsicht: Wir sind ein eingespieltes Team, welches sich gewohnt ist, gemeinsam gesamtheitliche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu erarbeiten.

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Seit über 80 Jahren als Rechtsanwälte und Notare im Dienst der Bernerinnen und Berner Als eine der traditionsreichsten Berner Kanzleien, welche in der Stadt und Region Bern verankert ist, bieten wir Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen an. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare setzen sich einzeln und als Team mit grossem Engagement für Sie ein. Eine qualitativ hochwertige Beratung, zeitnahe Bearbeitung und jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit dem Wappenspruch der Familie von Graffenried: «Fac recte neminem time» / «Tue Recht und scheue niemanden». Fac recte neminem time Tue Recht und scheue niemanden: Der Wappenspruch der Familie von Graffenried ist unser Leitspruch für die tägliche Arbeit. Unsere Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellen für Sie sämtliche öffentlichen Urkunden (z. B. Grundstückkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen etc.), vertreten Ihre Interessen mit Engagement vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden und beraten Sie lösungsorientiert und mit Weitsicht bei juristischen Fragestellungen. Vor mehreren Jahrzehnten wurde unsere Kanzlei im Herzen von Bern, dem politischen Zentrum der Schweiz, gegründet. Während unserer bisherigen Tätigkeit haben wir für unzählige Privatpersonen, Familien, Unternehmen und öffentliche Institutionen unsere Dienstleistungen erbringen und einen entsprechenden Erfahrungsschatz aufbauen können. Diese Erfahrung, verbunden mit unseren langjährigen Kontakten zu den Justiz- und Verwaltungsbehörden, stellen wir gerne in Ihren Dienst. Wir freuen uns, Sie in Ihren rechtlichen Belangen beraten und begleiten zu dürfen. Wir vernetzen und koordinieren für Sie Unsere Kanzlei arbeitet eng mit der Von Graffenried Gruppe und deren Tochtergesellschaften (Treuhand, Bank, Liegenschaften) zusammen. Gerne stellen wir bei einem entsprechenden Bedürfnis Ihrerseits den Kontakt mit diesen Gesellschaften her und koordinieren für Sie die verschiedenen Dienstleistungen. Sie profitieren dabei sowohl in administrativer wie auch in finanzieller Hinsicht: Wir sind ein eingespieltes Team, welches sich gewohnt ist, gemeinsam gesamtheitliche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu erarbeiten.

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