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Notariatsbüro: Lage Parkmöglichkeit in Espace Mittelland (Region)

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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Bangerter Friedli & Partner

Bangerter Friedli & Partner

Malerweg 4, 3600 Thun
Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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AdvokaturbüroNotar
Malerweg 4, 3600 Thun
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Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Bäriswyl Peter

Bäriswyl Peter

Feldweg 13, 3088 Rüeggisberg

ADVOKATUR Wir beraten und prozessieren. Seit 1995 sind wir als eigentümergeführte Partnerschaft mit einem innovativen Ansatz für unsere Klientinnen und Klienten im Einsatz. Den Fokus unseres Angebots setzen wir auf Immobilien, insbesondere in den Bereichen Mietrecht, Werkvertragsrecht, Bau- und Planungsrecht, Stockwerkeigentum, Nachbarrecht, Vergaberecht, Grundstückkäufe bzw. -verkäufe, Baurechtsverträge und Altlasten. Von der «Bilanz» in Zusammenarbeit mit Statista wurde uns 2017 die Auszeichnung Top-Anwaltskanzlei im Bereich Mietrecht verliehen. Weiter konzentrieren wir uns auf unsere Stärken im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, im allgemeinen Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Stiftungsrecht, Familien-, Ehe- und Scheidungsrecht, Erbrecht und Verwaltungsrecht. Ausserdem führen wir langfristig und erfolgreich diverse Verwaltungsratsmandate. Unsere Klientinnen und Klienten beraten wir nach individueller Absprache und vertreten sie falls notwendig vor Gericht. Mit Ihren Problemen machen wir kurzen Prozess. Die Öffnungszeiten unseres Advokaturbüros sind von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr. NOTARIAT Mit unseren umfassenden Notariatsdienstleistungen, die wir in unseren Büros in Bern und Rüeggisberg anbieten, helfen wir Ihnen zielfokussiert und kundenorientiert bei der Umsetzung Ihrer Rechtsgeschäfte. Vorausplanung und Rechtssicherheit spielen in vielen Bereichen des Lebens eine ganz wichtige Rolle – wenn Sie ein Grenzanbaurecht mit Ihrem Nachbarn vereinbaren, eine Liegenschaft kaufen, ein Heimwesen übertragen, eine Gesellschaft gründen, Ihren Partner ehe- und erbrechtlich begünstigen, ein Testament oder Erbvertrag abfassen, einen Nachlass teilen oder einen Vorsorgeauftrag errichten wollen. Für öffentliche Urkunden aller Art, Rechtsberatung eingeschlossen, und für die Redaktion Ihrer Verträge sind wir zuständig. Wir veranlassen die erforderlichen Registereinträge im Grundbuch und im Handelsregister und treten für Sie in Kontakt mit den Behördestellen. Daneben treffen wir für Sie die erforderlichen rechtlichen Abklärungen, beraten Sie mit Weitsicht, sorgfältig und zeitnah, gestalten Ihre Verträge und wickeln den gesamten Verkehr mit Dritten und Behörden zuverlässig ab. Bei Bedarf übernehmen wir für Sie auch Aufgaben aus dem Bereich des Treuhandwesens.

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NotarAdvokaturbüro
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NotarAdvokaturbüro

ADVOKATUR Wir beraten und prozessieren. Seit 1995 sind wir als eigentümergeführte Partnerschaft mit einem innovativen Ansatz für unsere Klientinnen und Klienten im Einsatz. Den Fokus unseres Angebots setzen wir auf Immobilien, insbesondere in den Bereichen Mietrecht, Werkvertragsrecht, Bau- und Planungsrecht, Stockwerkeigentum, Nachbarrecht, Vergaberecht, Grundstückkäufe bzw. -verkäufe, Baurechtsverträge und Altlasten. Von der «Bilanz» in Zusammenarbeit mit Statista wurde uns 2017 die Auszeichnung Top-Anwaltskanzlei im Bereich Mietrecht verliehen. Weiter konzentrieren wir uns auf unsere Stärken im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, im allgemeinen Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Stiftungsrecht, Familien-, Ehe- und Scheidungsrecht, Erbrecht und Verwaltungsrecht. Ausserdem führen wir langfristig und erfolgreich diverse Verwaltungsratsmandate. Unsere Klientinnen und Klienten beraten wir nach individueller Absprache und vertreten sie falls notwendig vor Gericht. Mit Ihren Problemen machen wir kurzen Prozess. Die Öffnungszeiten unseres Advokaturbüros sind von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr. NOTARIAT Mit unseren umfassenden Notariatsdienstleistungen, die wir in unseren Büros in Bern und Rüeggisberg anbieten, helfen wir Ihnen zielfokussiert und kundenorientiert bei der Umsetzung Ihrer Rechtsgeschäfte. Vorausplanung und Rechtssicherheit spielen in vielen Bereichen des Lebens eine ganz wichtige Rolle – wenn Sie ein Grenzanbaurecht mit Ihrem Nachbarn vereinbaren, eine Liegenschaft kaufen, ein Heimwesen übertragen, eine Gesellschaft gründen, Ihren Partner ehe- und erbrechtlich begünstigen, ein Testament oder Erbvertrag abfassen, einen Nachlass teilen oder einen Vorsorgeauftrag errichten wollen. Für öffentliche Urkunden aller Art, Rechtsberatung eingeschlossen, und für die Redaktion Ihrer Verträge sind wir zuständig. Wir veranlassen die erforderlichen Registereinträge im Grundbuch und im Handelsregister und treten für Sie in Kontakt mit den Behördestellen. Daneben treffen wir für Sie die erforderlichen rechtlichen Abklärungen, beraten Sie mit Weitsicht, sorgfältig und zeitnah, gestalten Ihre Verträge und wickeln den gesamten Verkehr mit Dritten und Behörden zuverlässig ab. Bei Bedarf übernehmen wir für Sie auch Aufgaben aus dem Bereich des Treuhandwesens.

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Etude CEB Notaires

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Route Jo-Siffert 6, 1762 Givisiez
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NotarErbschaftsberatung NachlassplanungImmobilien
Liniger Rolf

Bewertung 2.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Liniger Rolf

Jurastrasse 20, 4600 Olten
Advokatur und Notariat

Dienstleistungen Kontakt Die Lösung Ihrer Probleme und die Wahrung Ihrer Interessen ist unsere Aufgabe und Berufung. Ich berate Sie und stehe Ihnen beim Verfassen von Briefen und Verträgen, bei der Durchsetzung von Ansprüchen und der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen wie überhaupt bei der Beantwortung von Rechtsfragen mit Rat und Tat zur Verfügung. Ebenfalls vertrete ich Sie vor Gerichten und Behörden aber auch in Verhandlungen mit Kunden, Geschäftspartnern, Nachbarn und Dritten. Das Ziel ist in jedem Fall für Sie das beste Ergebnis zu erzielen. Als Notar berate ich Sie zudem in allen Beurkundungsfragen, erstelle öffentliche Urkunden, etwa bei Ehe- und Erbverträgen, Testamenten, Vorverträge zu Grundstückskäufen oder bei der Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften und unterstütze Sie in der Umsetzung solcher Verträge. Gerade auf diesem Gebiet kommt der Beratung ein hoher Stellenwert zu. Beratung Oft ist es besser, einfacher, schneller und günstiger, wenn man sich vor dem Abschluss eines Vertrages oder der Einleitung geschäftlicher Schritte über die Rechtslage und die verschiedenen Möglichkeiten erkundigt, als nachträglich einen Fehler zu korrigieren. Nur wer die möglichen Konsequenzen kennt, kann auch bewusst und richtig entscheiden und handeln. Lassen Sie sich daher über Ihre Rechte und die Risiken beraten. Durch den frühzeitigen Beizug eines Anwaltes lässt sich die Ausgangslage verbessern und ein späterer Rechtsstreit verhindern. Planung Es gilt nicht immer nur zu reagieren. Oft sind wir gefordert, zu agieren, also im Voraus zu planen und unser Vorgehen abzustimmen. Hier bin ich Ihnen behilflich, Strategien oder ein Geschäftskonzept zu entwickeln, Weichen im Hinblick auf eine Entwicklung oder ein gewünschtes Ziel zu stellen und Entscheidungsgrundlagen für ein späteres Handeln zu schaffen. Ausführung Ich verfasse Verträge nach Ihren Wünschen oder überarbeite bestehende Vertragswerke. Lassen Sie sich über Ihre Rechte aufklären. Danach gilt es aber auch, geschlossene Vereinbarungen durchzusetzen, Forderungen geltend zu machen und ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Vertretung Sei es in Verhandlungen mit Dritten, bei Vertragsabschlüssen oder vor Behörden oder Gerichten: eine engagierte und kompetente Vertretung Ihrer Anliegen ist Sache Ihres Anwaltes. In allen aussergerichtlichen und behördlichen Verfahren werde ich Ihre Interessen wahren. Prozessführung Wenn auch die Suche nach einvernehmlichen Lösungen immer im Vordergrund stehen sollte, lassen sich Verfahren vor Behörden und Gerichten nicht immer vermeiden. Neben der materiellen Geltendmachung oder der Abwehr von Ansprüchen gilt es hierbei auch immer den formellen Anforderungen eines Verfahrens gerecht zu werden. Nicht zuletzt muss auch das Prozessrisiko abgeschätzt werden, da nicht immer Recht erhält, wer Recht hat, oder auch der, der Recht bekommt, trotzdem ein Kostenrisiko trägt. Verwaltung Wenn es gilt, ein Vermögen, ein Geschäft oder eine Liegenschaft zu verwalten, ist Ihnen Ihr Anwalt behilflich. Sei es, dass er selber die Verwaltung übernimmt oder sei es, dass er eine bestehende Verwaltung unterstützt oder überwacht. So kann er als Sekretär oder Mitglied eines Verwaltungsrates oder als Aktionärsvertreter an einer Generalversammlung die Interessen einer Gesellschaft und der beteiligten Gesellschafter wahren, für die Einhaltung der formellen Voraussetzungen und der Statuten sorgen und Sie in allen rechtlichen und notariellen Belangen unterstützen. Als Willensvollstrecker und Nachlassverwalter ist der Anwalt in der Lage dafür zu sorgen, dass Ihr letzter Wille durchgesetzt wird, dass Ehegatten oder andere Erben zu ihrem Recht kommen und der Nachlass schonend und gemäss Ihren Wünschen verwendet wird. Interessenwahrung Das ganze Wirken Ihres Anwaltes lässt sich zusammenfassen unter dem Begriff der Interessenwahrung. Von der Beratung über die Planung bis zur Umsetzung stehen Ihre Wünsche und Interessen im Vordergrund. Aber auch die Realisierung und Durchsetzung dieser Interessen und in der Abwehr von Gefahren und Risiken gehören zu den Aufgaben Ihres Anwaltes. • Unsere Leistungen • Beratung • Planung • Ausführung • Vertretung • Prozessführung • Verwaltung Arbeitsgebiete Arbeitsrecht Überprüfung und Ausarbeitung von Verträgen, Kündigungen, Reglementen. Feststellung von Ansprüchen aus Arbeitsvertrag, von Überstunden- und Ferienguthaben. Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Familienrecht / Konkubinat In Fragen des Personen-, Familien-, Ehe- und Konkubinatsrechts berate ich Sie im Hinblick auf die Reglung der Verhältnisse und den Abschluss von Vereinbarungen. Ich beurkunde Ehe- und Erbverträge und berate Sie bei der Nachfolgeregelung von Familienbetrieben. Eine fundierte Vereinbarung hilft Ihnen in allen Lagen und sichert Sie und Ihre Familie bestmöglich ab. Scheidungsrecht Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit Trennungen, Ehescheidungen und Auflösung von eingetragenen Partnerschaften, bei Fragen der Zuteilung der elterlichen Obhut und Sorge, in Bezug auf die Regelung des Unterhalts, der Geltendmachung von güterrechtlichen Ansprüchen und der Aufteilung von Vorsorgeguthaben. Erbrecht und Nachfolgeregelung Bestmögliche Begünstigung von Ehegatten sowie von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern. Abschluss und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen, letztwillige Begünstigungen und Errichtung von Stiftungen. Beratung bei der Planung und Umsetzung von Nachfolgeregelungen in Ihren Unternehmen unter Miteinbezug von handelsrechtlichen, vorsorgerechtlichen sowie güter- und erbrechtlichen Gesichtspunkte. Dazu gehört aber auch die Verwaltung und Regelung Ihres Nachlasses nach dem Tod und die Umsetzung der von Ihnen getroffenen Regelung als Willensvollstrecker oder Nachlassverwalter. Mietrecht Beratung in allen miet- und pachtrechtlichen Belangen. Überprüfung und Ausarbeitung von Miet- und Pachtverträgen, Verträgen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit einem Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen. Vertretung bei Verwaltungen, vor Mieterschlichtungsstellen, Behörden und Gerichten. Handels- und Gesellschaftsrecht Der Anwalt und Notar hilft Ihnen bei der Gründung von Gesellschaften (z. B. AG oder GmbH) und Stiftungen, bei Sacheinlagen und Sachübernahmen, bei Umwandlungen, Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen, Statutenänderungen, Fusionen, und Spaltungen. Der Anwalt ist Ihnen aber auch behilflich bei der Organisation einer Gesellschaft, etwa bei Ausarbeitung von Aktionärsbindungsverträgen und Organisationsreglementen, bei Vermögensübertragungen und in Fragen des Verantwortlichkeitsrechts. Er wirkt mit bei der Verwaltung, sei es als externer Berater, als Sekretär oder Mitglied eines Verwaltungsrates, oder er vertritt die Interessen der Gesellschafter bei einer Gründungs- oder Generalversammlung. Dabei kann er die Einhaltung der formellen Voraussetzungen und der jeweiligen Statuten überwachen und nötigenfalls rechtzeitig intervenieren. Vertragsrecht Beratung in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Verfassen und überprüfen von Verträgen aller Art, insbesondere notariell zu beurkundende Kauf-, Gesellschafts- sowie Ehe- und Erbverträge. Beratung und Vertretung in Fragen des Arbeits- und Kaufrechts, der Miete und Pacht, bei Werkverträgen und Aufträgen sowie bei allen Verträgen des Obligationenrechts. Gerichtliche oder aussergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Vertrag und Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen. Strafverteidigung Vertretung ihrer Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Teilnahme an Einvernahmen und Verhandlungen, Vertretung in Haftsachen und gegenüber Behörden. Vertretung bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Zivilansprüchen in Strafverfahren. Notariatsrecht Beratung in allen notariellen Belangen und vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Erstellen von öffentliche Urkunden, Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen. Ausarbeitung und Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen, Testamenten, Bürgschaften, Kaufvorverträgen über Grundstücke, Gesellschaftsgründungen, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Übertragung von Stammeinlagen; Beglaubigung von Unterschriften, Fotokopien und Protokollauszügen. Eidesstattliche Erklärungen. Beurkundung eines Vorgangs (z. B. Auktion) oder eines Zustandes (z.B. Tresoröffnung). Bau- und Planungsrecht Beratung und Vertretung von Privaten und Gemeinden in allen Belangen der Raumplanung und des Baurechts, insbesondere bei Planungs-, Baubewilligungs-, Erschliessungs- und Enteignungsverfahren. Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Inkasso und Sicherstellung Ich berate und vertrete Sie in schuldbetreibungs- und konkursrechtlichen Angelegenheiten und bei der Vollstreckung von Ansprüchen und Forderungen. Dazu gehört auch die Sicherstellung oder die Abwehr von Ansprüchen in Bausachen durch Bauhandwerkerpfandrecht. Arbeitsgebiete: • Arbeitsrecht • Familienrecht / Konkubinat • Scheidungsrecht • Erbrecht und Nachfolgeregelung • Vorsorgeaufträge • Mietrecht • Handels- und Gesellschaftsrecht • Vertragsrecht • Strafverteidigung • Notariatsrecht • Bau- und Planungsrecht Unsere Kanzlei Das Unternehmen Lic. iur. Rolf Liniger gründete 1989 die Kanzlei zusammen mit einem Partner. Schnell etablierte sich das Büro auf dem Platz Olten. Nach dem Umzug an die Jurastrasse und dem späteren Ausscheiden des Partners begann eine Phase der Spezialisierung und auch der verstärkten Tätigkeit in der Strafverteidigung. Profil Die moderne Kanzlei im Zentrum der Stadt Olten. Verkehrsgünstig erreichbar zu Fuss, mit dem Auto oder per Bahn, wenige Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Schwergewichtig ist die Kanzlei ausgerichtet auf Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Strafrecht und Notariat. Wir erachten es als unsere oberste Aufgabe, jeden Mandanten bestens zu beraten, in Verhandlungen und vor Behörden und Gerichten zu vertreten. Wir wahren Ihre Interessen in allen Lagen! Mandant eines Anwalts und Notars sein ist nicht nur ein Auftrag zur Interessenswahrung, sondern auch immer eine Frage des Vertrauens.

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Dienstleistungen Kontakt Die Lösung Ihrer Probleme und die Wahrung Ihrer Interessen ist unsere Aufgabe und Berufung. Ich berate Sie und stehe Ihnen beim Verfassen von Briefen und Verträgen, bei der Durchsetzung von Ansprüchen und der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen wie überhaupt bei der Beantwortung von Rechtsfragen mit Rat und Tat zur Verfügung. Ebenfalls vertrete ich Sie vor Gerichten und Behörden aber auch in Verhandlungen mit Kunden, Geschäftspartnern, Nachbarn und Dritten. Das Ziel ist in jedem Fall für Sie das beste Ergebnis zu erzielen. Als Notar berate ich Sie zudem in allen Beurkundungsfragen, erstelle öffentliche Urkunden, etwa bei Ehe- und Erbverträgen, Testamenten, Vorverträge zu Grundstückskäufen oder bei der Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften und unterstütze Sie in der Umsetzung solcher Verträge. Gerade auf diesem Gebiet kommt der Beratung ein hoher Stellenwert zu. Beratung Oft ist es besser, einfacher, schneller und günstiger, wenn man sich vor dem Abschluss eines Vertrages oder der Einleitung geschäftlicher Schritte über die Rechtslage und die verschiedenen Möglichkeiten erkundigt, als nachträglich einen Fehler zu korrigieren. Nur wer die möglichen Konsequenzen kennt, kann auch bewusst und richtig entscheiden und handeln. Lassen Sie sich daher über Ihre Rechte und die Risiken beraten. Durch den frühzeitigen Beizug eines Anwaltes lässt sich die Ausgangslage verbessern und ein späterer Rechtsstreit verhindern. Planung Es gilt nicht immer nur zu reagieren. Oft sind wir gefordert, zu agieren, also im Voraus zu planen und unser Vorgehen abzustimmen. Hier bin ich Ihnen behilflich, Strategien oder ein Geschäftskonzept zu entwickeln, Weichen im Hinblick auf eine Entwicklung oder ein gewünschtes Ziel zu stellen und Entscheidungsgrundlagen für ein späteres Handeln zu schaffen. Ausführung Ich verfasse Verträge nach Ihren Wünschen oder überarbeite bestehende Vertragswerke. Lassen Sie sich über Ihre Rechte aufklären. Danach gilt es aber auch, geschlossene Vereinbarungen durchzusetzen, Forderungen geltend zu machen und ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Vertretung Sei es in Verhandlungen mit Dritten, bei Vertragsabschlüssen oder vor Behörden oder Gerichten: eine engagierte und kompetente Vertretung Ihrer Anliegen ist Sache Ihres Anwaltes. In allen aussergerichtlichen und behördlichen Verfahren werde ich Ihre Interessen wahren. Prozessführung Wenn auch die Suche nach einvernehmlichen Lösungen immer im Vordergrund stehen sollte, lassen sich Verfahren vor Behörden und Gerichten nicht immer vermeiden. Neben der materiellen Geltendmachung oder der Abwehr von Ansprüchen gilt es hierbei auch immer den formellen Anforderungen eines Verfahrens gerecht zu werden. Nicht zuletzt muss auch das Prozessrisiko abgeschätzt werden, da nicht immer Recht erhält, wer Recht hat, oder auch der, der Recht bekommt, trotzdem ein Kostenrisiko trägt. Verwaltung Wenn es gilt, ein Vermögen, ein Geschäft oder eine Liegenschaft zu verwalten, ist Ihnen Ihr Anwalt behilflich. Sei es, dass er selber die Verwaltung übernimmt oder sei es, dass er eine bestehende Verwaltung unterstützt oder überwacht. So kann er als Sekretär oder Mitglied eines Verwaltungsrates oder als Aktionärsvertreter an einer Generalversammlung die Interessen einer Gesellschaft und der beteiligten Gesellschafter wahren, für die Einhaltung der formellen Voraussetzungen und der Statuten sorgen und Sie in allen rechtlichen und notariellen Belangen unterstützen. Als Willensvollstrecker und Nachlassverwalter ist der Anwalt in der Lage dafür zu sorgen, dass Ihr letzter Wille durchgesetzt wird, dass Ehegatten oder andere Erben zu ihrem Recht kommen und der Nachlass schonend und gemäss Ihren Wünschen verwendet wird. Interessenwahrung Das ganze Wirken Ihres Anwaltes lässt sich zusammenfassen unter dem Begriff der Interessenwahrung. Von der Beratung über die Planung bis zur Umsetzung stehen Ihre Wünsche und Interessen im Vordergrund. Aber auch die Realisierung und Durchsetzung dieser Interessen und in der Abwehr von Gefahren und Risiken gehören zu den Aufgaben Ihres Anwaltes. • Unsere Leistungen • Beratung • Planung • Ausführung • Vertretung • Prozessführung • Verwaltung Arbeitsgebiete Arbeitsrecht Überprüfung und Ausarbeitung von Verträgen, Kündigungen, Reglementen. Feststellung von Ansprüchen aus Arbeitsvertrag, von Überstunden- und Ferienguthaben. Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Familienrecht / Konkubinat In Fragen des Personen-, Familien-, Ehe- und Konkubinatsrechts berate ich Sie im Hinblick auf die Reglung der Verhältnisse und den Abschluss von Vereinbarungen. Ich beurkunde Ehe- und Erbverträge und berate Sie bei der Nachfolgeregelung von Familienbetrieben. Eine fundierte Vereinbarung hilft Ihnen in allen Lagen und sichert Sie und Ihre Familie bestmöglich ab. Scheidungsrecht Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit Trennungen, Ehescheidungen und Auflösung von eingetragenen Partnerschaften, bei Fragen der Zuteilung der elterlichen Obhut und Sorge, in Bezug auf die Regelung des Unterhalts, der Geltendmachung von güterrechtlichen Ansprüchen und der Aufteilung von Vorsorgeguthaben. Erbrecht und Nachfolgeregelung Bestmögliche Begünstigung von Ehegatten sowie von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern. Abschluss und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen, letztwillige Begünstigungen und Errichtung von Stiftungen. Beratung bei der Planung und Umsetzung von Nachfolgeregelungen in Ihren Unternehmen unter Miteinbezug von handelsrechtlichen, vorsorgerechtlichen sowie güter- und erbrechtlichen Gesichtspunkte. Dazu gehört aber auch die Verwaltung und Regelung Ihres Nachlasses nach dem Tod und die Umsetzung der von Ihnen getroffenen Regelung als Willensvollstrecker oder Nachlassverwalter. Mietrecht Beratung in allen miet- und pachtrechtlichen Belangen. Überprüfung und Ausarbeitung von Miet- und Pachtverträgen, Verträgen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit einem Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen. Vertretung bei Verwaltungen, vor Mieterschlichtungsstellen, Behörden und Gerichten. Handels- und Gesellschaftsrecht Der Anwalt und Notar hilft Ihnen bei der Gründung von Gesellschaften (z. B. AG oder GmbH) und Stiftungen, bei Sacheinlagen und Sachübernahmen, bei Umwandlungen, Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen, Statutenänderungen, Fusionen, und Spaltungen. Der Anwalt ist Ihnen aber auch behilflich bei der Organisation einer Gesellschaft, etwa bei Ausarbeitung von Aktionärsbindungsverträgen und Organisationsreglementen, bei Vermögensübertragungen und in Fragen des Verantwortlichkeitsrechts. Er wirkt mit bei der Verwaltung, sei es als externer Berater, als Sekretär oder Mitglied eines Verwaltungsrates, oder er vertritt die Interessen der Gesellschafter bei einer Gründungs- oder Generalversammlung. Dabei kann er die Einhaltung der formellen Voraussetzungen und der jeweiligen Statuten überwachen und nötigenfalls rechtzeitig intervenieren. Vertragsrecht Beratung in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Verfassen und überprüfen von Verträgen aller Art, insbesondere notariell zu beurkundende Kauf-, Gesellschafts- sowie Ehe- und Erbverträge. Beratung und Vertretung in Fragen des Arbeits- und Kaufrechts, der Miete und Pacht, bei Werkverträgen und Aufträgen sowie bei allen Verträgen des Obligationenrechts. Gerichtliche oder aussergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Vertrag und Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen. Strafverteidigung Vertretung ihrer Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Teilnahme an Einvernahmen und Verhandlungen, Vertretung in Haftsachen und gegenüber Behörden. Vertretung bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Zivilansprüchen in Strafverfahren. Notariatsrecht Beratung in allen notariellen Belangen und vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Erstellen von öffentliche Urkunden, Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen. Ausarbeitung und Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen, Testamenten, Bürgschaften, Kaufvorverträgen über Grundstücke, Gesellschaftsgründungen, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Übertragung von Stammeinlagen; Beglaubigung von Unterschriften, Fotokopien und Protokollauszügen. Eidesstattliche Erklärungen. Beurkundung eines Vorgangs (z. B. Auktion) oder eines Zustandes (z.B. Tresoröffnung). Bau- und Planungsrecht Beratung und Vertretung von Privaten und Gemeinden in allen Belangen der Raumplanung und des Baurechts, insbesondere bei Planungs-, Baubewilligungs-, Erschliessungs- und Enteignungsverfahren. Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Inkasso und Sicherstellung Ich berate und vertrete Sie in schuldbetreibungs- und konkursrechtlichen Angelegenheiten und bei der Vollstreckung von Ansprüchen und Forderungen. Dazu gehört auch die Sicherstellung oder die Abwehr von Ansprüchen in Bausachen durch Bauhandwerkerpfandrecht. Arbeitsgebiete: • Arbeitsrecht • Familienrecht / Konkubinat • Scheidungsrecht • Erbrecht und Nachfolgeregelung • Vorsorgeaufträge • Mietrecht • Handels- und Gesellschaftsrecht • Vertragsrecht • Strafverteidigung • Notariatsrecht • Bau- und Planungsrecht Unsere Kanzlei Das Unternehmen Lic. iur. Rolf Liniger gründete 1989 die Kanzlei zusammen mit einem Partner. Schnell etablierte sich das Büro auf dem Platz Olten. Nach dem Umzug an die Jurastrasse und dem späteren Ausscheiden des Partners begann eine Phase der Spezialisierung und auch der verstärkten Tätigkeit in der Strafverteidigung. Profil Die moderne Kanzlei im Zentrum der Stadt Olten. Verkehrsgünstig erreichbar zu Fuss, mit dem Auto oder per Bahn, wenige Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Schwergewichtig ist die Kanzlei ausgerichtet auf Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Strafrecht und Notariat. Wir erachten es als unsere oberste Aufgabe, jeden Mandanten bestens zu beraten, in Verhandlungen und vor Behörden und Gerichten zu vertreten. Wir wahren Ihre Interessen in allen Lagen! Mandant eines Anwalts und Notars sein ist nicht nur ein Auftrag zur Interessenswahrung, sondern auch immer eine Frage des Vertrauens.

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarAnwaltsbüro
Dorfstrasse 17A, 3550 Langnau im Emmental
Advokatur- und NotariatsbüroNotarAnwaltsbüro
Engagement und Vertrauenswürdigkeit am Hirschenplatz im Zentrum von Langnau i.E.

Unsere Kanzlei im Herzen von Langnau wird von Notar und Rechtsanwalt Peter Kobel geführt. Wir erbringen für Sie Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur. Im Bereich des Notariats beraten wir Sie, erarbeiten für Sie massgeschneiderte Lösungen und vollziehen für Sie sämtliche Geschäfte, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen. Unsere Hauptgebiete sind dabei Ehe- & Erbverträge, Testamente, Vorsorgeaufträge, Erbschaftsliquidationen, Handänderungen von Grundstücken (wie Kauf-, Abtretungs- und Schenkungsverträge), Schuldbrieferrichtungen, bäuerliches Bodenrecht, Grenzmutationen, rechtliche Entwicklung von Überbauungen sowie Gesellschaftsgründungen. Als Allgemeinpraxis im Bereich der Advokatur sind wir in den verschiedensten Rechtsgebieten sowohl beratend als auch prozessierend für Sie tätig. Rechtsstreitigkeiten versuchen wir in erster Linie einvernehmlich und aussergerichtlich zu lösen. Sollte es nötig sein, vertreten wir Sie vor Gerichten und Behörden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Bangerter Friedli & Partner

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Malerweg 4, 3600 Thun
Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Bäriswyl Peter

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ADVOKATUR Wir beraten und prozessieren. Seit 1995 sind wir als eigentümergeführte Partnerschaft mit einem innovativen Ansatz für unsere Klientinnen und Klienten im Einsatz. Den Fokus unseres Angebots setzen wir auf Immobilien, insbesondere in den Bereichen Mietrecht, Werkvertragsrecht, Bau- und Planungsrecht, Stockwerkeigentum, Nachbarrecht, Vergaberecht, Grundstückkäufe bzw. -verkäufe, Baurechtsverträge und Altlasten. Von der «Bilanz» in Zusammenarbeit mit Statista wurde uns 2017 die Auszeichnung Top-Anwaltskanzlei im Bereich Mietrecht verliehen. Weiter konzentrieren wir uns auf unsere Stärken im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, im allgemeinen Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Stiftungsrecht, Familien-, Ehe- und Scheidungsrecht, Erbrecht und Verwaltungsrecht. Ausserdem führen wir langfristig und erfolgreich diverse Verwaltungsratsmandate. Unsere Klientinnen und Klienten beraten wir nach individueller Absprache und vertreten sie falls notwendig vor Gericht. Mit Ihren Problemen machen wir kurzen Prozess. Die Öffnungszeiten unseres Advokaturbüros sind von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr. NOTARIAT Mit unseren umfassenden Notariatsdienstleistungen, die wir in unseren Büros in Bern und Rüeggisberg anbieten, helfen wir Ihnen zielfokussiert und kundenorientiert bei der Umsetzung Ihrer Rechtsgeschäfte. Vorausplanung und Rechtssicherheit spielen in vielen Bereichen des Lebens eine ganz wichtige Rolle – wenn Sie ein Grenzanbaurecht mit Ihrem Nachbarn vereinbaren, eine Liegenschaft kaufen, ein Heimwesen übertragen, eine Gesellschaft gründen, Ihren Partner ehe- und erbrechtlich begünstigen, ein Testament oder Erbvertrag abfassen, einen Nachlass teilen oder einen Vorsorgeauftrag errichten wollen. Für öffentliche Urkunden aller Art, Rechtsberatung eingeschlossen, und für die Redaktion Ihrer Verträge sind wir zuständig. Wir veranlassen die erforderlichen Registereinträge im Grundbuch und im Handelsregister und treten für Sie in Kontakt mit den Behördestellen. Daneben treffen wir für Sie die erforderlichen rechtlichen Abklärungen, beraten Sie mit Weitsicht, sorgfältig und zeitnah, gestalten Ihre Verträge und wickeln den gesamten Verkehr mit Dritten und Behörden zuverlässig ab. Bei Bedarf übernehmen wir für Sie auch Aufgaben aus dem Bereich des Treuhandwesens.

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ADVOKATUR Wir beraten und prozessieren. Seit 1995 sind wir als eigentümergeführte Partnerschaft mit einem innovativen Ansatz für unsere Klientinnen und Klienten im Einsatz. Den Fokus unseres Angebots setzen wir auf Immobilien, insbesondere in den Bereichen Mietrecht, Werkvertragsrecht, Bau- und Planungsrecht, Stockwerkeigentum, Nachbarrecht, Vergaberecht, Grundstückkäufe bzw. -verkäufe, Baurechtsverträge und Altlasten. Von der «Bilanz» in Zusammenarbeit mit Statista wurde uns 2017 die Auszeichnung Top-Anwaltskanzlei im Bereich Mietrecht verliehen. Weiter konzentrieren wir uns auf unsere Stärken im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, im allgemeinen Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Stiftungsrecht, Familien-, Ehe- und Scheidungsrecht, Erbrecht und Verwaltungsrecht. Ausserdem führen wir langfristig und erfolgreich diverse Verwaltungsratsmandate. Unsere Klientinnen und Klienten beraten wir nach individueller Absprache und vertreten sie falls notwendig vor Gericht. Mit Ihren Problemen machen wir kurzen Prozess. Die Öffnungszeiten unseres Advokaturbüros sind von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr. NOTARIAT Mit unseren umfassenden Notariatsdienstleistungen, die wir in unseren Büros in Bern und Rüeggisberg anbieten, helfen wir Ihnen zielfokussiert und kundenorientiert bei der Umsetzung Ihrer Rechtsgeschäfte. Vorausplanung und Rechtssicherheit spielen in vielen Bereichen des Lebens eine ganz wichtige Rolle – wenn Sie ein Grenzanbaurecht mit Ihrem Nachbarn vereinbaren, eine Liegenschaft kaufen, ein Heimwesen übertragen, eine Gesellschaft gründen, Ihren Partner ehe- und erbrechtlich begünstigen, ein Testament oder Erbvertrag abfassen, einen Nachlass teilen oder einen Vorsorgeauftrag errichten wollen. Für öffentliche Urkunden aller Art, Rechtsberatung eingeschlossen, und für die Redaktion Ihrer Verträge sind wir zuständig. Wir veranlassen die erforderlichen Registereinträge im Grundbuch und im Handelsregister und treten für Sie in Kontakt mit den Behördestellen. Daneben treffen wir für Sie die erforderlichen rechtlichen Abklärungen, beraten Sie mit Weitsicht, sorgfältig und zeitnah, gestalten Ihre Verträge und wickeln den gesamten Verkehr mit Dritten und Behörden zuverlässig ab. Bei Bedarf übernehmen wir für Sie auch Aufgaben aus dem Bereich des Treuhandwesens.

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Etude CEB Notaires

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Liniger Rolf

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Dienstleistungen Kontakt Die Lösung Ihrer Probleme und die Wahrung Ihrer Interessen ist unsere Aufgabe und Berufung. Ich berate Sie und stehe Ihnen beim Verfassen von Briefen und Verträgen, bei der Durchsetzung von Ansprüchen und der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen wie überhaupt bei der Beantwortung von Rechtsfragen mit Rat und Tat zur Verfügung. Ebenfalls vertrete ich Sie vor Gerichten und Behörden aber auch in Verhandlungen mit Kunden, Geschäftspartnern, Nachbarn und Dritten. Das Ziel ist in jedem Fall für Sie das beste Ergebnis zu erzielen. Als Notar berate ich Sie zudem in allen Beurkundungsfragen, erstelle öffentliche Urkunden, etwa bei Ehe- und Erbverträgen, Testamenten, Vorverträge zu Grundstückskäufen oder bei der Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften und unterstütze Sie in der Umsetzung solcher Verträge. Gerade auf diesem Gebiet kommt der Beratung ein hoher Stellenwert zu. Beratung Oft ist es besser, einfacher, schneller und günstiger, wenn man sich vor dem Abschluss eines Vertrages oder der Einleitung geschäftlicher Schritte über die Rechtslage und die verschiedenen Möglichkeiten erkundigt, als nachträglich einen Fehler zu korrigieren. Nur wer die möglichen Konsequenzen kennt, kann auch bewusst und richtig entscheiden und handeln. Lassen Sie sich daher über Ihre Rechte und die Risiken beraten. Durch den frühzeitigen Beizug eines Anwaltes lässt sich die Ausgangslage verbessern und ein späterer Rechtsstreit verhindern. Planung Es gilt nicht immer nur zu reagieren. Oft sind wir gefordert, zu agieren, also im Voraus zu planen und unser Vorgehen abzustimmen. Hier bin ich Ihnen behilflich, Strategien oder ein Geschäftskonzept zu entwickeln, Weichen im Hinblick auf eine Entwicklung oder ein gewünschtes Ziel zu stellen und Entscheidungsgrundlagen für ein späteres Handeln zu schaffen. Ausführung Ich verfasse Verträge nach Ihren Wünschen oder überarbeite bestehende Vertragswerke. Lassen Sie sich über Ihre Rechte aufklären. Danach gilt es aber auch, geschlossene Vereinbarungen durchzusetzen, Forderungen geltend zu machen und ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Vertretung Sei es in Verhandlungen mit Dritten, bei Vertragsabschlüssen oder vor Behörden oder Gerichten: eine engagierte und kompetente Vertretung Ihrer Anliegen ist Sache Ihres Anwaltes. In allen aussergerichtlichen und behördlichen Verfahren werde ich Ihre Interessen wahren. Prozessführung Wenn auch die Suche nach einvernehmlichen Lösungen immer im Vordergrund stehen sollte, lassen sich Verfahren vor Behörden und Gerichten nicht immer vermeiden. Neben der materiellen Geltendmachung oder der Abwehr von Ansprüchen gilt es hierbei auch immer den formellen Anforderungen eines Verfahrens gerecht zu werden. Nicht zuletzt muss auch das Prozessrisiko abgeschätzt werden, da nicht immer Recht erhält, wer Recht hat, oder auch der, der Recht bekommt, trotzdem ein Kostenrisiko trägt. Verwaltung Wenn es gilt, ein Vermögen, ein Geschäft oder eine Liegenschaft zu verwalten, ist Ihnen Ihr Anwalt behilflich. Sei es, dass er selber die Verwaltung übernimmt oder sei es, dass er eine bestehende Verwaltung unterstützt oder überwacht. So kann er als Sekretär oder Mitglied eines Verwaltungsrates oder als Aktionärsvertreter an einer Generalversammlung die Interessen einer Gesellschaft und der beteiligten Gesellschafter wahren, für die Einhaltung der formellen Voraussetzungen und der Statuten sorgen und Sie in allen rechtlichen und notariellen Belangen unterstützen. Als Willensvollstrecker und Nachlassverwalter ist der Anwalt in der Lage dafür zu sorgen, dass Ihr letzter Wille durchgesetzt wird, dass Ehegatten oder andere Erben zu ihrem Recht kommen und der Nachlass schonend und gemäss Ihren Wünschen verwendet wird. Interessenwahrung Das ganze Wirken Ihres Anwaltes lässt sich zusammenfassen unter dem Begriff der Interessenwahrung. Von der Beratung über die Planung bis zur Umsetzung stehen Ihre Wünsche und Interessen im Vordergrund. Aber auch die Realisierung und Durchsetzung dieser Interessen und in der Abwehr von Gefahren und Risiken gehören zu den Aufgaben Ihres Anwaltes. • Unsere Leistungen • Beratung • Planung • Ausführung • Vertretung • Prozessführung • Verwaltung Arbeitsgebiete Arbeitsrecht Überprüfung und Ausarbeitung von Verträgen, Kündigungen, Reglementen. Feststellung von Ansprüchen aus Arbeitsvertrag, von Überstunden- und Ferienguthaben. Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Familienrecht / Konkubinat In Fragen des Personen-, Familien-, Ehe- und Konkubinatsrechts berate ich Sie im Hinblick auf die Reglung der Verhältnisse und den Abschluss von Vereinbarungen. Ich beurkunde Ehe- und Erbverträge und berate Sie bei der Nachfolgeregelung von Familienbetrieben. Eine fundierte Vereinbarung hilft Ihnen in allen Lagen und sichert Sie und Ihre Familie bestmöglich ab. Scheidungsrecht Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit Trennungen, Ehescheidungen und Auflösung von eingetragenen Partnerschaften, bei Fragen der Zuteilung der elterlichen Obhut und Sorge, in Bezug auf die Regelung des Unterhalts, der Geltendmachung von güterrechtlichen Ansprüchen und der Aufteilung von Vorsorgeguthaben. Erbrecht und Nachfolgeregelung Bestmögliche Begünstigung von Ehegatten sowie von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern. Abschluss und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen, letztwillige Begünstigungen und Errichtung von Stiftungen. Beratung bei der Planung und Umsetzung von Nachfolgeregelungen in Ihren Unternehmen unter Miteinbezug von handelsrechtlichen, vorsorgerechtlichen sowie güter- und erbrechtlichen Gesichtspunkte. Dazu gehört aber auch die Verwaltung und Regelung Ihres Nachlasses nach dem Tod und die Umsetzung der von Ihnen getroffenen Regelung als Willensvollstrecker oder Nachlassverwalter. Mietrecht Beratung in allen miet- und pachtrechtlichen Belangen. Überprüfung und Ausarbeitung von Miet- und Pachtverträgen, Verträgen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit einem Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen. Vertretung bei Verwaltungen, vor Mieterschlichtungsstellen, Behörden und Gerichten. Handels- und Gesellschaftsrecht Der Anwalt und Notar hilft Ihnen bei der Gründung von Gesellschaften (z. B. AG oder GmbH) und Stiftungen, bei Sacheinlagen und Sachübernahmen, bei Umwandlungen, Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen, Statutenänderungen, Fusionen, und Spaltungen. Der Anwalt ist Ihnen aber auch behilflich bei der Organisation einer Gesellschaft, etwa bei Ausarbeitung von Aktionärsbindungsverträgen und Organisationsreglementen, bei Vermögensübertragungen und in Fragen des Verantwortlichkeitsrechts. Er wirkt mit bei der Verwaltung, sei es als externer Berater, als Sekretär oder Mitglied eines Verwaltungsrates, oder er vertritt die Interessen der Gesellschafter bei einer Gründungs- oder Generalversammlung. Dabei kann er die Einhaltung der formellen Voraussetzungen und der jeweiligen Statuten überwachen und nötigenfalls rechtzeitig intervenieren. Vertragsrecht Beratung in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Verfassen und überprüfen von Verträgen aller Art, insbesondere notariell zu beurkundende Kauf-, Gesellschafts- sowie Ehe- und Erbverträge. Beratung und Vertretung in Fragen des Arbeits- und Kaufrechts, der Miete und Pacht, bei Werkverträgen und Aufträgen sowie bei allen Verträgen des Obligationenrechts. Gerichtliche oder aussergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Vertrag und Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen. Strafverteidigung Vertretung ihrer Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Teilnahme an Einvernahmen und Verhandlungen, Vertretung in Haftsachen und gegenüber Behörden. Vertretung bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Zivilansprüchen in Strafverfahren. Notariatsrecht Beratung in allen notariellen Belangen und vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Erstellen von öffentliche Urkunden, Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen. Ausarbeitung und Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen, Testamenten, Bürgschaften, Kaufvorverträgen über Grundstücke, Gesellschaftsgründungen, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Übertragung von Stammeinlagen; Beglaubigung von Unterschriften, Fotokopien und Protokollauszügen. Eidesstattliche Erklärungen. Beurkundung eines Vorgangs (z. B. Auktion) oder eines Zustandes (z.B. Tresoröffnung). Bau- und Planungsrecht Beratung und Vertretung von Privaten und Gemeinden in allen Belangen der Raumplanung und des Baurechts, insbesondere bei Planungs-, Baubewilligungs-, Erschliessungs- und Enteignungsverfahren. Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Inkasso und Sicherstellung Ich berate und vertrete Sie in schuldbetreibungs- und konkursrechtlichen Angelegenheiten und bei der Vollstreckung von Ansprüchen und Forderungen. Dazu gehört auch die Sicherstellung oder die Abwehr von Ansprüchen in Bausachen durch Bauhandwerkerpfandrecht. Arbeitsgebiete: • Arbeitsrecht • Familienrecht / Konkubinat • Scheidungsrecht • Erbrecht und Nachfolgeregelung • Vorsorgeaufträge • Mietrecht • Handels- und Gesellschaftsrecht • Vertragsrecht • Strafverteidigung • Notariatsrecht • Bau- und Planungsrecht Unsere Kanzlei Das Unternehmen Lic. iur. Rolf Liniger gründete 1989 die Kanzlei zusammen mit einem Partner. Schnell etablierte sich das Büro auf dem Platz Olten. Nach dem Umzug an die Jurastrasse und dem späteren Ausscheiden des Partners begann eine Phase der Spezialisierung und auch der verstärkten Tätigkeit in der Strafverteidigung. Profil Die moderne Kanzlei im Zentrum der Stadt Olten. Verkehrsgünstig erreichbar zu Fuss, mit dem Auto oder per Bahn, wenige Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Schwergewichtig ist die Kanzlei ausgerichtet auf Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Strafrecht und Notariat. Wir erachten es als unsere oberste Aufgabe, jeden Mandanten bestens zu beraten, in Verhandlungen und vor Behörden und Gerichten zu vertreten. Wir wahren Ihre Interessen in allen Lagen! Mandant eines Anwalts und Notars sein ist nicht nur ein Auftrag zur Interessenswahrung, sondern auch immer eine Frage des Vertrauens.

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AnwaltAdvokaturbüroNotar
Jurastrasse 20, 4600 Olten
AnwaltAdvokaturbüroNotar
Advokatur und Notariat

Dienstleistungen Kontakt Die Lösung Ihrer Probleme und die Wahrung Ihrer Interessen ist unsere Aufgabe und Berufung. Ich berate Sie und stehe Ihnen beim Verfassen von Briefen und Verträgen, bei der Durchsetzung von Ansprüchen und der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen wie überhaupt bei der Beantwortung von Rechtsfragen mit Rat und Tat zur Verfügung. Ebenfalls vertrete ich Sie vor Gerichten und Behörden aber auch in Verhandlungen mit Kunden, Geschäftspartnern, Nachbarn und Dritten. Das Ziel ist in jedem Fall für Sie das beste Ergebnis zu erzielen. Als Notar berate ich Sie zudem in allen Beurkundungsfragen, erstelle öffentliche Urkunden, etwa bei Ehe- und Erbverträgen, Testamenten, Vorverträge zu Grundstückskäufen oder bei der Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften und unterstütze Sie in der Umsetzung solcher Verträge. Gerade auf diesem Gebiet kommt der Beratung ein hoher Stellenwert zu. Beratung Oft ist es besser, einfacher, schneller und günstiger, wenn man sich vor dem Abschluss eines Vertrages oder der Einleitung geschäftlicher Schritte über die Rechtslage und die verschiedenen Möglichkeiten erkundigt, als nachträglich einen Fehler zu korrigieren. Nur wer die möglichen Konsequenzen kennt, kann auch bewusst und richtig entscheiden und handeln. Lassen Sie sich daher über Ihre Rechte und die Risiken beraten. Durch den frühzeitigen Beizug eines Anwaltes lässt sich die Ausgangslage verbessern und ein späterer Rechtsstreit verhindern. Planung Es gilt nicht immer nur zu reagieren. Oft sind wir gefordert, zu agieren, also im Voraus zu planen und unser Vorgehen abzustimmen. Hier bin ich Ihnen behilflich, Strategien oder ein Geschäftskonzept zu entwickeln, Weichen im Hinblick auf eine Entwicklung oder ein gewünschtes Ziel zu stellen und Entscheidungsgrundlagen für ein späteres Handeln zu schaffen. Ausführung Ich verfasse Verträge nach Ihren Wünschen oder überarbeite bestehende Vertragswerke. Lassen Sie sich über Ihre Rechte aufklären. Danach gilt es aber auch, geschlossene Vereinbarungen durchzusetzen, Forderungen geltend zu machen und ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Vertretung Sei es in Verhandlungen mit Dritten, bei Vertragsabschlüssen oder vor Behörden oder Gerichten: eine engagierte und kompetente Vertretung Ihrer Anliegen ist Sache Ihres Anwaltes. In allen aussergerichtlichen und behördlichen Verfahren werde ich Ihre Interessen wahren. Prozessführung Wenn auch die Suche nach einvernehmlichen Lösungen immer im Vordergrund stehen sollte, lassen sich Verfahren vor Behörden und Gerichten nicht immer vermeiden. Neben der materiellen Geltendmachung oder der Abwehr von Ansprüchen gilt es hierbei auch immer den formellen Anforderungen eines Verfahrens gerecht zu werden. Nicht zuletzt muss auch das Prozessrisiko abgeschätzt werden, da nicht immer Recht erhält, wer Recht hat, oder auch der, der Recht bekommt, trotzdem ein Kostenrisiko trägt. Verwaltung Wenn es gilt, ein Vermögen, ein Geschäft oder eine Liegenschaft zu verwalten, ist Ihnen Ihr Anwalt behilflich. Sei es, dass er selber die Verwaltung übernimmt oder sei es, dass er eine bestehende Verwaltung unterstützt oder überwacht. So kann er als Sekretär oder Mitglied eines Verwaltungsrates oder als Aktionärsvertreter an einer Generalversammlung die Interessen einer Gesellschaft und der beteiligten Gesellschafter wahren, für die Einhaltung der formellen Voraussetzungen und der Statuten sorgen und Sie in allen rechtlichen und notariellen Belangen unterstützen. Als Willensvollstrecker und Nachlassverwalter ist der Anwalt in der Lage dafür zu sorgen, dass Ihr letzter Wille durchgesetzt wird, dass Ehegatten oder andere Erben zu ihrem Recht kommen und der Nachlass schonend und gemäss Ihren Wünschen verwendet wird. Interessenwahrung Das ganze Wirken Ihres Anwaltes lässt sich zusammenfassen unter dem Begriff der Interessenwahrung. Von der Beratung über die Planung bis zur Umsetzung stehen Ihre Wünsche und Interessen im Vordergrund. Aber auch die Realisierung und Durchsetzung dieser Interessen und in der Abwehr von Gefahren und Risiken gehören zu den Aufgaben Ihres Anwaltes. • Unsere Leistungen • Beratung • Planung • Ausführung • Vertretung • Prozessführung • Verwaltung Arbeitsgebiete Arbeitsrecht Überprüfung und Ausarbeitung von Verträgen, Kündigungen, Reglementen. Feststellung von Ansprüchen aus Arbeitsvertrag, von Überstunden- und Ferienguthaben. Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Familienrecht / Konkubinat In Fragen des Personen-, Familien-, Ehe- und Konkubinatsrechts berate ich Sie im Hinblick auf die Reglung der Verhältnisse und den Abschluss von Vereinbarungen. Ich beurkunde Ehe- und Erbverträge und berate Sie bei der Nachfolgeregelung von Familienbetrieben. Eine fundierte Vereinbarung hilft Ihnen in allen Lagen und sichert Sie und Ihre Familie bestmöglich ab. Scheidungsrecht Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit Trennungen, Ehescheidungen und Auflösung von eingetragenen Partnerschaften, bei Fragen der Zuteilung der elterlichen Obhut und Sorge, in Bezug auf die Regelung des Unterhalts, der Geltendmachung von güterrechtlichen Ansprüchen und der Aufteilung von Vorsorgeguthaben. Erbrecht und Nachfolgeregelung Bestmögliche Begünstigung von Ehegatten sowie von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern. Abschluss und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen, letztwillige Begünstigungen und Errichtung von Stiftungen. Beratung bei der Planung und Umsetzung von Nachfolgeregelungen in Ihren Unternehmen unter Miteinbezug von handelsrechtlichen, vorsorgerechtlichen sowie güter- und erbrechtlichen Gesichtspunkte. Dazu gehört aber auch die Verwaltung und Regelung Ihres Nachlasses nach dem Tod und die Umsetzung der von Ihnen getroffenen Regelung als Willensvollstrecker oder Nachlassverwalter. Mietrecht Beratung in allen miet- und pachtrechtlichen Belangen. Überprüfung und Ausarbeitung von Miet- und Pachtverträgen, Verträgen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit einem Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen. Vertretung bei Verwaltungen, vor Mieterschlichtungsstellen, Behörden und Gerichten. Handels- und Gesellschaftsrecht Der Anwalt und Notar hilft Ihnen bei der Gründung von Gesellschaften (z. B. AG oder GmbH) und Stiftungen, bei Sacheinlagen und Sachübernahmen, bei Umwandlungen, Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen, Statutenänderungen, Fusionen, und Spaltungen. Der Anwalt ist Ihnen aber auch behilflich bei der Organisation einer Gesellschaft, etwa bei Ausarbeitung von Aktionärsbindungsverträgen und Organisationsreglementen, bei Vermögensübertragungen und in Fragen des Verantwortlichkeitsrechts. Er wirkt mit bei der Verwaltung, sei es als externer Berater, als Sekretär oder Mitglied eines Verwaltungsrates, oder er vertritt die Interessen der Gesellschafter bei einer Gründungs- oder Generalversammlung. Dabei kann er die Einhaltung der formellen Voraussetzungen und der jeweiligen Statuten überwachen und nötigenfalls rechtzeitig intervenieren. Vertragsrecht Beratung in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Verfassen und überprüfen von Verträgen aller Art, insbesondere notariell zu beurkundende Kauf-, Gesellschafts- sowie Ehe- und Erbverträge. Beratung und Vertretung in Fragen des Arbeits- und Kaufrechts, der Miete und Pacht, bei Werkverträgen und Aufträgen sowie bei allen Verträgen des Obligationenrechts. Gerichtliche oder aussergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Vertrag und Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen. Strafverteidigung Vertretung ihrer Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Teilnahme an Einvernahmen und Verhandlungen, Vertretung in Haftsachen und gegenüber Behörden. Vertretung bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Zivilansprüchen in Strafverfahren. Notariatsrecht Beratung in allen notariellen Belangen und vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Erstellen von öffentliche Urkunden, Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen. Ausarbeitung und Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen, Testamenten, Bürgschaften, Kaufvorverträgen über Grundstücke, Gesellschaftsgründungen, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Übertragung von Stammeinlagen; Beglaubigung von Unterschriften, Fotokopien und Protokollauszügen. Eidesstattliche Erklärungen. Beurkundung eines Vorgangs (z. B. Auktion) oder eines Zustandes (z.B. Tresoröffnung). Bau- und Planungsrecht Beratung und Vertretung von Privaten und Gemeinden in allen Belangen der Raumplanung und des Baurechts, insbesondere bei Planungs-, Baubewilligungs-, Erschliessungs- und Enteignungsverfahren. Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Inkasso und Sicherstellung Ich berate und vertrete Sie in schuldbetreibungs- und konkursrechtlichen Angelegenheiten und bei der Vollstreckung von Ansprüchen und Forderungen. Dazu gehört auch die Sicherstellung oder die Abwehr von Ansprüchen in Bausachen durch Bauhandwerkerpfandrecht. Arbeitsgebiete: • Arbeitsrecht • Familienrecht / Konkubinat • Scheidungsrecht • Erbrecht und Nachfolgeregelung • Vorsorgeaufträge • Mietrecht • Handels- und Gesellschaftsrecht • Vertragsrecht • Strafverteidigung • Notariatsrecht • Bau- und Planungsrecht Unsere Kanzlei Das Unternehmen Lic. iur. Rolf Liniger gründete 1989 die Kanzlei zusammen mit einem Partner. Schnell etablierte sich das Büro auf dem Platz Olten. Nach dem Umzug an die Jurastrasse und dem späteren Ausscheiden des Partners begann eine Phase der Spezialisierung und auch der verstärkten Tätigkeit in der Strafverteidigung. Profil Die moderne Kanzlei im Zentrum der Stadt Olten. Verkehrsgünstig erreichbar zu Fuss, mit dem Auto oder per Bahn, wenige Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Schwergewichtig ist die Kanzlei ausgerichtet auf Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Strafrecht und Notariat. Wir erachten es als unsere oberste Aufgabe, jeden Mandanten bestens zu beraten, in Verhandlungen und vor Behörden und Gerichten zu vertreten. Wir wahren Ihre Interessen in allen Lagen! Mandant eines Anwalts und Notars sein ist nicht nur ein Auftrag zur Interessenswahrung, sondern auch immer eine Frage des Vertrauens.

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Dorfstrasse 17A, 3550 Langnau im Emmental
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Engagement und Vertrauenswürdigkeit am Hirschenplatz im Zentrum von Langnau i.E.

Unsere Kanzlei im Herzen von Langnau wird von Notar und Rechtsanwalt Peter Kobel geführt. Wir erbringen für Sie Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur. Im Bereich des Notariats beraten wir Sie, erarbeiten für Sie massgeschneiderte Lösungen und vollziehen für Sie sämtliche Geschäfte, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen. Unsere Hauptgebiete sind dabei Ehe- & Erbverträge, Testamente, Vorsorgeaufträge, Erbschaftsliquidationen, Handänderungen von Grundstücken (wie Kauf-, Abtretungs- und Schenkungsverträge), Schuldbrieferrichtungen, bäuerliches Bodenrecht, Grenzmutationen, rechtliche Entwicklung von Überbauungen sowie Gesellschaftsgründungen. Als Allgemeinpraxis im Bereich der Advokatur sind wir in den verschiedensten Rechtsgebieten sowohl beratend als auch prozessierend für Sie tätig. Rechtsstreitigkeiten versuchen wir in erster Linie einvernehmlich und aussergerichtlich zu lösen. Sollte es nötig sein, vertreten wir Sie vor Gerichten und Behörden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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