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Advokatur Stegmann AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Stegmann AG

Bahnhofstrasse 15, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
Ihr Recht auf den Punkt gebracht.

Advokatur Stegmann – das flexible, dynamische und kompetente Bieler Anwaltsbüro für privat- & strafrechtliche Probleme sowie Fragen der öffentlichen Verwaltung. Bei uns erhalten Sie rasch und kompetent Hilfe bei Ihrem rechtlichen Problem. Wir bieten Ihnen Unterstützung in folgenden Rechtsgebieten an: Zivilrecht • Arbeitsrecht und Mietrecht (Spezialgebiete) • Vertragsrecht wie Kaufvertrag, Schenkung, Auftrag, Werkvertrag, Darlehen, AGB • Ehe, Trennung und Scheidung • Kindesrecht • Personenrecht und Vereinsrecht • Sachenrecht • Erbrecht • Zivilprozess und SchKG (Betreibung, Pfändung, Konkurs, etc.) Strafrecht allgemein & Strassenverkehrsrecht Was wir Ihnen als Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin bieten: Partnerschaftlich Wir kommunizieren mit Ihnen auf Augenhöhe, erläutern auf verständliche Art und Weise, was Sache ist und wie sich das Vorgehen gestaltet. Sie sind immer im Bild, was geschieht und entscheiden mit. Anpacken Wir packen Ihr Anliegen gleich an mit dem Ziel, dass Sie innert nützlicher Frist wissen, wie es mit Ihrem Anliegen weitergeht. Langandauernde Ungewissheiten sind mühsam und aufreibend. Daher sind wir darum bemüht diese zu vermeiden. Verfügbar Sie bekommen bei uns so rasch wie möglich einen Besprechungstermin, auch an Randzeiten. So müssen Sie nicht lange warten bis Ihr Anliegen professionell bearbeitet wird. Erreichbar Sie erreichen uns per Telefon oder E-Mail. Können wir Ihren Anruf ausnahmsweise Mal nicht entgegennehmen, so rufen wir Sie gewöhnlich innert eines Arbeitstags zurück. Auch auf Ihre E-Mail erhalten Sie normalerweise innert eines Arbeitstags eine Antwort. Niederschwellig Sie dürfen mit Ihrem Anliegen auch gerne per E-Mail oder Telefon an uns treten. Es ist nicht immer eine Besprechung nötig. Sie brauchen bloss eine Auskunft? Auch diese können wir Ihnen ohne grosse Kosten anbieten. Effizient Damit wir Ihr Anliegen immer im Auge haben und zeitnah reagieren können, setzen wir auf eine eigens entwickelte Anwaltssoftware. Diese erlaubt eine speditive Arbeitsweise. Papier oder Digital? Sie wählen, welches Medium wir gemeinsam nutzen. Sämtliche Akten sind bei uns sowohl in Papierform als auch digital vorhanden. Wenn Sie lieber Papier sparen und alles digital haben möchten – sehr gerne.

PremiumPremium Eintrag
AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsberatungRechtsauskunft
Bahnhofstrasse 15, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsberatungRechtsauskunft
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Advokatur Stegmann – das flexible, dynamische und kompetente Bieler Anwaltsbüro für privat- & strafrechtliche Probleme sowie Fragen der öffentlichen Verwaltung. Bei uns erhalten Sie rasch und kompetent Hilfe bei Ihrem rechtlichen Problem. Wir bieten Ihnen Unterstützung in folgenden Rechtsgebieten an: Zivilrecht • Arbeitsrecht und Mietrecht (Spezialgebiete) • Vertragsrecht wie Kaufvertrag, Schenkung, Auftrag, Werkvertrag, Darlehen, AGB • Ehe, Trennung und Scheidung • Kindesrecht • Personenrecht und Vereinsrecht • Sachenrecht • Erbrecht • Zivilprozess und SchKG (Betreibung, Pfändung, Konkurs, etc.) Strafrecht allgemein & Strassenverkehrsrecht Was wir Ihnen als Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin bieten: Partnerschaftlich Wir kommunizieren mit Ihnen auf Augenhöhe, erläutern auf verständliche Art und Weise, was Sache ist und wie sich das Vorgehen gestaltet. Sie sind immer im Bild, was geschieht und entscheiden mit. Anpacken Wir packen Ihr Anliegen gleich an mit dem Ziel, dass Sie innert nützlicher Frist wissen, wie es mit Ihrem Anliegen weitergeht. Langandauernde Ungewissheiten sind mühsam und aufreibend. Daher sind wir darum bemüht diese zu vermeiden. Verfügbar Sie bekommen bei uns so rasch wie möglich einen Besprechungstermin, auch an Randzeiten. So müssen Sie nicht lange warten bis Ihr Anliegen professionell bearbeitet wird. Erreichbar Sie erreichen uns per Telefon oder E-Mail. Können wir Ihren Anruf ausnahmsweise Mal nicht entgegennehmen, so rufen wir Sie gewöhnlich innert eines Arbeitstags zurück. Auch auf Ihre E-Mail erhalten Sie normalerweise innert eines Arbeitstags eine Antwort. Niederschwellig Sie dürfen mit Ihrem Anliegen auch gerne per E-Mail oder Telefon an uns treten. Es ist nicht immer eine Besprechung nötig. Sie brauchen bloss eine Auskunft? Auch diese können wir Ihnen ohne grosse Kosten anbieten. Effizient Damit wir Ihr Anliegen immer im Auge haben und zeitnah reagieren können, setzen wir auf eine eigens entwickelte Anwaltssoftware. Diese erlaubt eine speditive Arbeitsweise. Papier oder Digital? Sie wählen, welches Medium wir gemeinsam nutzen. Sämtliche Akten sind bei uns sowohl in Papierform als auch digital vorhanden. Wenn Sie lieber Papier sparen und alles digital haben möchten – sehr gerne.

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Häsler-Moser Advokatur Notariat

Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
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Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Advokatur Stegmann – das flexible, dynamische und kompetente Bieler Anwaltsbüro für privat- & strafrechtliche Probleme sowie Fragen der öffentlichen Verwaltung. Bei uns erhalten Sie rasch und kompetent Hilfe bei Ihrem rechtlichen Problem. Wir bieten Ihnen Unterstützung in folgenden Rechtsgebieten an: Zivilrecht • Arbeitsrecht und Mietrecht (Spezialgebiete) • Vertragsrecht wie Kaufvertrag, Schenkung, Auftrag, Werkvertrag, Darlehen, AGB • Ehe, Trennung und Scheidung • Kindesrecht • Personenrecht und Vereinsrecht • Sachenrecht • Erbrecht • Zivilprozess und SchKG (Betreibung, Pfändung, Konkurs, etc.) Strafrecht allgemein & Strassenverkehrsrecht Was wir Ihnen als Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin bieten: Partnerschaftlich Wir kommunizieren mit Ihnen auf Augenhöhe, erläutern auf verständliche Art und Weise, was Sache ist und wie sich das Vorgehen gestaltet. Sie sind immer im Bild, was geschieht und entscheiden mit. Anpacken Wir packen Ihr Anliegen gleich an mit dem Ziel, dass Sie innert nützlicher Frist wissen, wie es mit Ihrem Anliegen weitergeht. Langandauernde Ungewissheiten sind mühsam und aufreibend. Daher sind wir darum bemüht diese zu vermeiden. Verfügbar Sie bekommen bei uns so rasch wie möglich einen Besprechungstermin, auch an Randzeiten. So müssen Sie nicht lange warten bis Ihr Anliegen professionell bearbeitet wird. Erreichbar Sie erreichen uns per Telefon oder E-Mail. Können wir Ihren Anruf ausnahmsweise Mal nicht entgegennehmen, so rufen wir Sie gewöhnlich innert eines Arbeitstags zurück. Auch auf Ihre E-Mail erhalten Sie normalerweise innert eines Arbeitstags eine Antwort. Niederschwellig Sie dürfen mit Ihrem Anliegen auch gerne per E-Mail oder Telefon an uns treten. Es ist nicht immer eine Besprechung nötig. Sie brauchen bloss eine Auskunft? Auch diese können wir Ihnen ohne grosse Kosten anbieten. Effizient Damit wir Ihr Anliegen immer im Auge haben und zeitnah reagieren können, setzen wir auf eine eigens entwickelte Anwaltssoftware. Diese erlaubt eine speditive Arbeitsweise. Papier oder Digital? Sie wählen, welches Medium wir gemeinsam nutzen. Sämtliche Akten sind bei uns sowohl in Papierform als auch digital vorhanden. Wenn Sie lieber Papier sparen und alles digital haben möchten – sehr gerne.

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Häsler-Moser Advokatur Notariat

Häsler-Moser Advokatur Notariat

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Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
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Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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