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Chemie in Aargau (Kanton)

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Fiber Optic P. + P. AG
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Fiber Optic P. + P. AG

Fegistrasse 1, 8957 Spreitenbach
FiberOptic - Ihr Spezialist für Lichtleiter und Endoskope

Die FiberOptic AG ist ein führender Hersteller für vielseitige Lichtleiter und Endoskope sowie deren Verarbeitung und Montage. Mit über 40 Jahren Geschäftstätigkeit in der optischen Licht- und Datenübertragung können wir auf ein breites Spektrum an Lösungen und Erfahrungen zurückgreifen. Kernkompetenzen • Gesamtdienstleister im Verarbeiten von lichtleitenden Fasern • Mehr als 40 Jahre Fertigungskompetenz • Prototyping, Produktion, Test und Baugruppenmontage aus einer Hand • Professionelle Fasertechnologie für Forschung, medizinische Analytik, Avionik und Raumfahrt sowie Halbleitertechnik und Pyrometrie • Transformation von Lichtquellen in unterschiedliche Formen • Standard-Lichtleiter • Spezial-Lichtleiter • Halogen-Lichtquellen • LED Kaltlichtquellen • Mikro Fiberskop • Handy-Scope • Standard Fiberskop • Mikro Endoskop • Standard Endoskop • Stativ • Halterung • Lichtleiter • Lichtquellen • Flexible Endoskope • Starre Endoskope Das jahrzehntelange Know-how sowie die hohe Flexibilität in der Anforderungslösung erlauben es der FiberOptic AG, schnelle und bedarfsgerechte Lösungen für die Kundenanforderungen zu erstellen. Dabei reicht unser Leistungsspektrum vom individuellen Prototyping über die Einzelteilfertigung bis hin zur Serienfertigung sowie Baugruppenmontage. FiberOptic - Ihr Spezialist für Keramikbearbeitung und diversen Materialien Die FiberOptic AG ist spezialisiert auf die Herstellung und Bearbeitung von Keramikbauteilen und Keramikprodukten. Mit mehr als 40 Jahren Erfahrung in der Keramikbearbeitung können wir individuelle und hochspezialisierte Lösungen anbieten. Unsere Kernkompetenzen • Gesamtdienstleister für die Fertigung von Keramikbauteilen • Mehr als 40 Jahre Erfahrung in der Herstellung und Bearbeitung von Keramik • Prototyping, Produktion, Test und Baugruppenmontage aus einer Hand • Hochwertige und professionelle Keramikbearbeitung für Prototyping, Forschung, medizinische Analytik, Chemie und Halbleitertechnik. • Shapal High-M soft • Macor • Mykroy • Bornitrid • PMMA • PET • PVC • PEK • Titan • Gold • Platin Mit unserer hohen Produktionsflexibilität und der jahrzehntelangen Erfahrung in der Keramikbearbeitung können wir optimal auf die Kundenanforderungen eingehen und bedarfsgerechte Lösungen anbieten. Dabei unterstützen wir unsere Kunden bei der Entwicklung und Herstellung von Prototypen bis hin zur Einzel- und Serienfertigung.

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Glasfasertechnik
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Die FiberOptic AG ist ein führender Hersteller für vielseitige Lichtleiter und Endoskope sowie deren Verarbeitung und Montage. Mit über 40 Jahren Geschäftstätigkeit in der optischen Licht- und Datenübertragung können wir auf ein breites Spektrum an Lösungen und Erfahrungen zurückgreifen. Kernkompetenzen • Gesamtdienstleister im Verarbeiten von lichtleitenden Fasern • Mehr als 40 Jahre Fertigungskompetenz • Prototyping, Produktion, Test und Baugruppenmontage aus einer Hand • Professionelle Fasertechnologie für Forschung, medizinische Analytik, Avionik und Raumfahrt sowie Halbleitertechnik und Pyrometrie • Transformation von Lichtquellen in unterschiedliche Formen • Standard-Lichtleiter • Spezial-Lichtleiter • Halogen-Lichtquellen • LED Kaltlichtquellen • Mikro Fiberskop • Handy-Scope • Standard Fiberskop • Mikro Endoskop • Standard Endoskop • Stativ • Halterung • Lichtleiter • Lichtquellen • Flexible Endoskope • Starre Endoskope Das jahrzehntelange Know-how sowie die hohe Flexibilität in der Anforderungslösung erlauben es der FiberOptic AG, schnelle und bedarfsgerechte Lösungen für die Kundenanforderungen zu erstellen. Dabei reicht unser Leistungsspektrum vom individuellen Prototyping über die Einzelteilfertigung bis hin zur Serienfertigung sowie Baugruppenmontage. FiberOptic - Ihr Spezialist für Keramikbearbeitung und diversen Materialien Die FiberOptic AG ist spezialisiert auf die Herstellung und Bearbeitung von Keramikbauteilen und Keramikprodukten. Mit mehr als 40 Jahren Erfahrung in der Keramikbearbeitung können wir individuelle und hochspezialisierte Lösungen anbieten. Unsere Kernkompetenzen • Gesamtdienstleister für die Fertigung von Keramikbauteilen • Mehr als 40 Jahre Erfahrung in der Herstellung und Bearbeitung von Keramik • Prototyping, Produktion, Test und Baugruppenmontage aus einer Hand • Hochwertige und professionelle Keramikbearbeitung für Prototyping, Forschung, medizinische Analytik, Chemie und Halbleitertechnik. • Shapal High-M soft • Macor • Mykroy • Bornitrid • PMMA • PET • PVC • PEK • Titan • Gold • Platin Mit unserer hohen Produktionsflexibilität und der jahrzehntelangen Erfahrung in der Keramikbearbeitung können wir optimal auf die Kundenanforderungen eingehen und bedarfsgerechte Lösungen anbieten. Dabei unterstützen wir unsere Kunden bei der Entwicklung und Herstellung von Prototypen bis hin zur Einzel- und Serienfertigung.

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DrogerieHomöopathie (ausserhalb Rubrik Ärzte)
Kreuz Drogerie AG

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Bernstrasse 143, 4852 Rothrist
DrogerieHomöopathie (ausserhalb Rubrik Ärzte)
Ihre Gesundheitsberater im Dorf!

Unser Angebot Medikamente: Bei uns sind alle rezeptfreien Medikamente erhältlich. (Nicht Lagerartikel bestellen wir gerne für Sie.) Naturheilmittel: Spagyrik, Gemmo Therapie, Schüssler-Salze, Ceres, Original Bachblüten, Phytotherapeutika, Heilkräuter, Sidroga Tee, Pukka Tee. Schönheitspflege: Börlind, Louis Widmer, Gerda Spillmann, Sans Soucis, Marbert, Revlon, Rausch, Biokosma, Weleda, Eduard Vogt. Geschenkartikel: Grosse Auswahl an Tee, Sirupe, Geschenksets, Babygeschenke von Haba, Sigikid, Wärmestofftiere, Kirschensteinkissen, div. Duftessenzen. Parfümerie: Laufend aktuelle und neue Düfte von Salvatore Ferragamo usw. Dienstleistungen: Vermietung Hagerty Teppichreinigungsgerät, Babywaage, Medela-Milchpumpe, Inhalationsgerät, Schwimmbadwasser-Analyse. Sachpflege: Schwimmbadchemikalien, Vepo-Produkte, Held, Sonett, Renuwell, Gesal usw. • Teppichreinigungsgeräten • Baby-Waagen • Medela - Milchpumpen • Blutdruckmessungen • Schwimmbadservice-Wasseranalysen, Schwimmbadchemikalien • Insektenbestimmungen • Börlind • Sans Soucis • Louis Widmer • Weleda • Rausch Haarpflege • Gerda Spillmann • Marbert

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Textilreinigung Moser
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Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung
Textilreinigung Moser

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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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FiberOptic - Ihr Spezialist für Lichtleiter und Endoskope

Die FiberOptic AG ist ein führender Hersteller für vielseitige Lichtleiter und Endoskope sowie deren Verarbeitung und Montage. Mit über 40 Jahren Geschäftstätigkeit in der optischen Licht- und Datenübertragung können wir auf ein breites Spektrum an Lösungen und Erfahrungen zurückgreifen. Kernkompetenzen • Gesamtdienstleister im Verarbeiten von lichtleitenden Fasern • Mehr als 40 Jahre Fertigungskompetenz • Prototyping, Produktion, Test und Baugruppenmontage aus einer Hand • Professionelle Fasertechnologie für Forschung, medizinische Analytik, Avionik und Raumfahrt sowie Halbleitertechnik und Pyrometrie • Transformation von Lichtquellen in unterschiedliche Formen • Standard-Lichtleiter • Spezial-Lichtleiter • Halogen-Lichtquellen • LED Kaltlichtquellen • Mikro Fiberskop • Handy-Scope • Standard Fiberskop • Mikro Endoskop • Standard Endoskop • Stativ • Halterung • Lichtleiter • Lichtquellen • Flexible Endoskope • Starre Endoskope Das jahrzehntelange Know-how sowie die hohe Flexibilität in der Anforderungslösung erlauben es der FiberOptic AG, schnelle und bedarfsgerechte Lösungen für die Kundenanforderungen zu erstellen. Dabei reicht unser Leistungsspektrum vom individuellen Prototyping über die Einzelteilfertigung bis hin zur Serienfertigung sowie Baugruppenmontage. FiberOptic - Ihr Spezialist für Keramikbearbeitung und diversen Materialien Die FiberOptic AG ist spezialisiert auf die Herstellung und Bearbeitung von Keramikbauteilen und Keramikprodukten. Mit mehr als 40 Jahren Erfahrung in der Keramikbearbeitung können wir individuelle und hochspezialisierte Lösungen anbieten. Unsere Kernkompetenzen • Gesamtdienstleister für die Fertigung von Keramikbauteilen • Mehr als 40 Jahre Erfahrung in der Herstellung und Bearbeitung von Keramik • Prototyping, Produktion, Test und Baugruppenmontage aus einer Hand • Hochwertige und professionelle Keramikbearbeitung für Prototyping, Forschung, medizinische Analytik, Chemie und Halbleitertechnik. • Shapal High-M soft • Macor • Mykroy • Bornitrid • PMMA • PET • PVC • PEK • Titan • Gold • Platin Mit unserer hohen Produktionsflexibilität und der jahrzehntelangen Erfahrung in der Keramikbearbeitung können wir optimal auf die Kundenanforderungen eingehen und bedarfsgerechte Lösungen anbieten. Dabei unterstützen wir unsere Kunden bei der Entwicklung und Herstellung von Prototypen bis hin zur Einzel- und Serienfertigung.

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Die FiberOptic AG ist ein führender Hersteller für vielseitige Lichtleiter und Endoskope sowie deren Verarbeitung und Montage. Mit über 40 Jahren Geschäftstätigkeit in der optischen Licht- und Datenübertragung können wir auf ein breites Spektrum an Lösungen und Erfahrungen zurückgreifen. Kernkompetenzen • Gesamtdienstleister im Verarbeiten von lichtleitenden Fasern • Mehr als 40 Jahre Fertigungskompetenz • Prototyping, Produktion, Test und Baugruppenmontage aus einer Hand • Professionelle Fasertechnologie für Forschung, medizinische Analytik, Avionik und Raumfahrt sowie Halbleitertechnik und Pyrometrie • Transformation von Lichtquellen in unterschiedliche Formen • Standard-Lichtleiter • Spezial-Lichtleiter • Halogen-Lichtquellen • LED Kaltlichtquellen • Mikro Fiberskop • Handy-Scope • Standard Fiberskop • Mikro Endoskop • Standard Endoskop • Stativ • Halterung • Lichtleiter • Lichtquellen • Flexible Endoskope • Starre Endoskope Das jahrzehntelange Know-how sowie die hohe Flexibilität in der Anforderungslösung erlauben es der FiberOptic AG, schnelle und bedarfsgerechte Lösungen für die Kundenanforderungen zu erstellen. Dabei reicht unser Leistungsspektrum vom individuellen Prototyping über die Einzelteilfertigung bis hin zur Serienfertigung sowie Baugruppenmontage. FiberOptic - Ihr Spezialist für Keramikbearbeitung und diversen Materialien Die FiberOptic AG ist spezialisiert auf die Herstellung und Bearbeitung von Keramikbauteilen und Keramikprodukten. Mit mehr als 40 Jahren Erfahrung in der Keramikbearbeitung können wir individuelle und hochspezialisierte Lösungen anbieten. Unsere Kernkompetenzen • Gesamtdienstleister für die Fertigung von Keramikbauteilen • Mehr als 40 Jahre Erfahrung in der Herstellung und Bearbeitung von Keramik • Prototyping, Produktion, Test und Baugruppenmontage aus einer Hand • Hochwertige und professionelle Keramikbearbeitung für Prototyping, Forschung, medizinische Analytik, Chemie und Halbleitertechnik. • Shapal High-M soft • Macor • Mykroy • Bornitrid • PMMA • PET • PVC • PEK • Titan • Gold • Platin Mit unserer hohen Produktionsflexibilität und der jahrzehntelangen Erfahrung in der Keramikbearbeitung können wir optimal auf die Kundenanforderungen eingehen und bedarfsgerechte Lösungen anbieten. Dabei unterstützen wir unsere Kunden bei der Entwicklung und Herstellung von Prototypen bis hin zur Einzel- und Serienfertigung.

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DrogerieHomöopathie (ausserhalb Rubrik Ärzte)
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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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