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Expertisen in Aargau (Kanton)

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Glanzmann Baumetier GmbH

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Glanzmann Baumetier GmbH

Im Flueholz 7, 5400 Baden
Daniel Glanzmann - Eidg. dipl. Baumeister

Als Geschäftsführer und Verwaltungsrat verschiedener Unternehmungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie in einer Generalunternehmung hatte ichvor der Gründung der Glanzmann Baumetier GmbH mehr als 15 Jahre die Hauptverantwortung für den betriebswirtschaftlichen Erfolg und für die Qualität der erbrachten Bauleistungen . Gerne unterstütze ich Sie mit meinem breiten Fachwissen bei der Überwindung Ihrer Bausorgen. Parteigutachten für: • Baumängel und Schäden im Hochbau • Flachdächer und Terrassen • Rohbauten • Masstoleranzen (Genauigkeit) • Sichtbeton • Stützmauern aus Naturstein • Beurteilung Baukosten und Kostenüberschreitungen • Beurteilung Bauabrechnungen Käufer- und Bauherrenbegleitung • Gebäudebeurteilung vor Kauf • Dringlichkeit von Sanierungen beurteilen • Neubau-, 2-Jahresgarantie- und Vorabnahmen mit Protokollierung Bauschäden; Schadenursachen an Gebäuden aufzeigen für: • Wasserschäden • Feuchte Räume und Mauern • Flachdächer, Dachterrassen • Risse und Verformungen • Schimmelbildung in Räumen • Wärmebrücken • Kältebrücken • Verkratzte Gläser Organisieren und leiten von Bau- und Gebäudeschadenbehebungen • Falls nötig Sofortmassnahmen organisieren • Planen der Ausführungsschritte • Arbeiten ausschreiben • Offerten einholen und Werkverträge gemäss SIA 118 vorbereiten • Gesamtes Baumanagement für die Ausführung • Protokollierte Abnahmen der Arbeiten • Prüfen der Abrechnungen mit Kostenkontrolle Lösungsorientierte Bauherrenberatung : • Streitigkeiten mit Planern und Handwerkern • Beurteilung und Behebung von Bauschäden • Beurteilung Baukosten • Beurteilung Bauabrechnungen

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BauexpertisenBauherrenberatungBauberatungBaumanagementBauökonomieImmobilienExpertisen
Im Flueholz 7, 5400 Baden
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Daniel Glanzmann - Eidg. dipl. Baumeister

Als Geschäftsführer und Verwaltungsrat verschiedener Unternehmungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie in einer Generalunternehmung hatte ichvor der Gründung der Glanzmann Baumetier GmbH mehr als 15 Jahre die Hauptverantwortung für den betriebswirtschaftlichen Erfolg und für die Qualität der erbrachten Bauleistungen . Gerne unterstütze ich Sie mit meinem breiten Fachwissen bei der Überwindung Ihrer Bausorgen. Parteigutachten für: • Baumängel und Schäden im Hochbau • Flachdächer und Terrassen • Rohbauten • Masstoleranzen (Genauigkeit) • Sichtbeton • Stützmauern aus Naturstein • Beurteilung Baukosten und Kostenüberschreitungen • Beurteilung Bauabrechnungen Käufer- und Bauherrenbegleitung • Gebäudebeurteilung vor Kauf • Dringlichkeit von Sanierungen beurteilen • Neubau-, 2-Jahresgarantie- und Vorabnahmen mit Protokollierung Bauschäden; Schadenursachen an Gebäuden aufzeigen für: • Wasserschäden • Feuchte Räume und Mauern • Flachdächer, Dachterrassen • Risse und Verformungen • Schimmelbildung in Räumen • Wärmebrücken • Kältebrücken • Verkratzte Gläser Organisieren und leiten von Bau- und Gebäudeschadenbehebungen • Falls nötig Sofortmassnahmen organisieren • Planen der Ausführungsschritte • Arbeiten ausschreiben • Offerten einholen und Werkverträge gemäss SIA 118 vorbereiten • Gesamtes Baumanagement für die Ausführung • Protokollierte Abnahmen der Arbeiten • Prüfen der Abrechnungen mit Kostenkontrolle Lösungsorientierte Bauherrenberatung : • Streitigkeiten mit Planern und Handwerkern • Beurteilung und Behebung von Bauschäden • Beurteilung Baukosten • Beurteilung Bauabrechnungen

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Schorr Elektrokontrollen

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Schorr Elektrokontrollen

Vogtsmattweg 8, 5080 Laufenburg
Elektrischer Sicherheitsnachweis, Periodische Elektrokontrolle

Sie haben von Ihrem Netzbetreiber das Aufgebot zur Periodischen Elektrokontrolle erhalten? Wollen eine Liegenschaft verkaufen oder haben gegebenfalls eine gekauft? Vielleicht suchen sie auch einen kompetenten Strom-Experten für Ihre elektrischen Installationen in Ihrem Gewerbe- oder Industriegebäude? Dann sind sie Hier genau richtig! Mit langjähriger Erfahrung und modernsten Messgeräten bieten wir Ihnen kompetente und sichere Elektrokontrollen. Abnahmekontrollen NIV 734.27 Wird eine Installation mit 10 jähriger oder kürzerer Kontrollperiode neu erstellt oder geändert, müssen diese durch ein unabhängiges Kontrollorgan geprüft werden.Werden Mängel festgestellt sind diese durch den Installateur zu beheben erst dann wird der vom Elektroinstallateur erstellte Sicherheitsnachweis von uns unterzeichnet.Unter 20 jährige Kontrollperioden weisen Objekte wie Industrie, Gewerbe, Dienstleistungsunternehmen oder Öffentliche Gebäude auf. Periodische Kontrollen NIV 734.27 Die Eigentümer von elektrischen Anlagen sind für deren gefahrenlosen Betrieb und Unterhalt gemäss eidgenössischer Starkstromverordnung verantwortlich.Um dies zu gewährleisten werden Elektrische Installationen in Periodischen Abständen überprüft. Geräteprüfung NEV 734.26 Jeden Tag benutzen Sie für Ihre berufliche Tätigkeit oder in Ihren Haushalt eine Vielzahl von elektrischen Betriebsmittel. Sind sie sich bewusst, dass eine Benutzung defekter oder mangelhaften elektrischer Betriebsmittel, wie Bohrmaschinen, Toaster, etc.., eine Gefahr durch Stromschlag oder Brand hervorrufen kann? Oftmals sind gefährliche Mängel an den Betriebsmitteln nicht von Auge erkennbar, und nur durch Messungen festzustellen. Durch die periodische Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel können wir die Gefahr von Elektrounfällen, hervorgerufen durch mangelhafte Geräte, verringern. Arbeitgeber sind Sie aufgrund nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel in ordnungsgemässem Zustand zu halten, zu prüfen und zu dokumentieren: Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) 734.26 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) 832.20 Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) 832.30 Info der Electrosuisse 3024d Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702. - Sichtprüfung auf Beschädigung des Betriebsmittels - Messung des Schutzleiterwiderstands - Messung des Isolationswiderstands - Messung des Ersatzableitstroms - Messung des Berührungsstroms - Messung des Schutzleiterstroms - Dokumentieren der Messresultate in einem Prüfbericht - Anbringen einer Prüfetikette auf dem Prüfling Prüfung und Kontrollintervall. Die Prüfung hat für sämtliche ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, welche durch den Arbeitnehmer für Arbeitseinsätze benutzt werden, zu erfolgen. Der Prüfungsintervall wird gemäss der Elektrosuisse Info 3024d vorgegeben (Richtwerte): Alle 12 Monate Werkstätten, Baustellen, Laboratorien, usw. Alle 24 Monate Bürobetriebe, Pflegestationen, Heime usw.

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ElektrokontrollenElektroplanungElektrizitätEnergieberatungSolarenergie
Vogtsmattweg 8, 5080 Laufenburg
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Elektrischer Sicherheitsnachweis, Periodische Elektrokontrolle

Sie haben von Ihrem Netzbetreiber das Aufgebot zur Periodischen Elektrokontrolle erhalten? Wollen eine Liegenschaft verkaufen oder haben gegebenfalls eine gekauft? Vielleicht suchen sie auch einen kompetenten Strom-Experten für Ihre elektrischen Installationen in Ihrem Gewerbe- oder Industriegebäude? Dann sind sie Hier genau richtig! Mit langjähriger Erfahrung und modernsten Messgeräten bieten wir Ihnen kompetente und sichere Elektrokontrollen. Abnahmekontrollen NIV 734.27 Wird eine Installation mit 10 jähriger oder kürzerer Kontrollperiode neu erstellt oder geändert, müssen diese durch ein unabhängiges Kontrollorgan geprüft werden.Werden Mängel festgestellt sind diese durch den Installateur zu beheben erst dann wird der vom Elektroinstallateur erstellte Sicherheitsnachweis von uns unterzeichnet.Unter 20 jährige Kontrollperioden weisen Objekte wie Industrie, Gewerbe, Dienstleistungsunternehmen oder Öffentliche Gebäude auf. Periodische Kontrollen NIV 734.27 Die Eigentümer von elektrischen Anlagen sind für deren gefahrenlosen Betrieb und Unterhalt gemäss eidgenössischer Starkstromverordnung verantwortlich.Um dies zu gewährleisten werden Elektrische Installationen in Periodischen Abständen überprüft. Geräteprüfung NEV 734.26 Jeden Tag benutzen Sie für Ihre berufliche Tätigkeit oder in Ihren Haushalt eine Vielzahl von elektrischen Betriebsmittel. Sind sie sich bewusst, dass eine Benutzung defekter oder mangelhaften elektrischer Betriebsmittel, wie Bohrmaschinen, Toaster, etc.., eine Gefahr durch Stromschlag oder Brand hervorrufen kann? Oftmals sind gefährliche Mängel an den Betriebsmitteln nicht von Auge erkennbar, und nur durch Messungen festzustellen. Durch die periodische Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel können wir die Gefahr von Elektrounfällen, hervorgerufen durch mangelhafte Geräte, verringern. Arbeitgeber sind Sie aufgrund nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel in ordnungsgemässem Zustand zu halten, zu prüfen und zu dokumentieren: Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) 734.26 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) 832.20 Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) 832.30 Info der Electrosuisse 3024d Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702. - Sichtprüfung auf Beschädigung des Betriebsmittels - Messung des Schutzleiterwiderstands - Messung des Isolationswiderstands - Messung des Ersatzableitstroms - Messung des Berührungsstroms - Messung des Schutzleiterstroms - Dokumentieren der Messresultate in einem Prüfbericht - Anbringen einer Prüfetikette auf dem Prüfling Prüfung und Kontrollintervall. Die Prüfung hat für sämtliche ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, welche durch den Arbeitnehmer für Arbeitseinsätze benutzt werden, zu erfolgen. Der Prüfungsintervall wird gemäss der Elektrosuisse Info 3024d vorgegeben (Richtwerte): Alle 12 Monate Werkstätten, Baustellen, Laboratorien, usw. Alle 24 Monate Bürobetriebe, Pflegestationen, Heime usw.

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Glanzmann Baumetier GmbH

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Daniel Glanzmann - Eidg. dipl. Baumeister

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