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Leasing in Aargau (Kanton)

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Garage Daniel Müller AG | Dacia Hauptvertretung | Baden-Dättwil

Bewertung 4,5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Garage Daniel Müller AG | Dacia Hauptvertretung | Baden-Dättwil

Mellingerstrasse 200, 5405 Dättwil AG
Garage Daniel Müller AG: Dacia & Renault Hauptvertretung

Herzlich Willkommen in Ihrem offiziellen Dacia und Renault Hauptvertretung mit permanenter Ausstellung von Neufahrzeugen und Occasionen: Vom Familien-, Sport- und Fun-Fahrzeug über leichte Nutzfahrzeuge bis in die automobile Oberklasse. Für Ihre Mobilität • Ständig grosse Ausstellung mit kompetenter Beratung • Die aktuellen Programme von Dacia & Renault in verschiedenen Ausführungen und Farben stehen zur Probefahrt bereit • Gepflegte Occasionen in jeder Preislage mit 12 bis 24 Monaten Car-Garantie • Persönliche, unkomplizierte Betreuung durch 20 erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Ständig interessante Aktionen und Angebote Günstige Finanzierungsangebote wie Leasing und Teilzahlung • Spezielle Angebote für Flotten und leichte Nutzfahrzeuge • Rasche und saubere Arbeiten bei Reparaturen und Service in modern ausgerüsteter Werkstatt mit Diagnose-Prüfcenter • Unkomplizierte Schadenregulierung bei Unfällen • Auf Wunsch Ersatzwagen nach Wahl Das erste und einzige Pneu-Hotel in Dättwil Grosszügig für 2800 Winter- oder Sommerräder angelegt bringt es Ihnen mehr Platz im eigenen Heim. Täfern Carrosserie + Spritzwerk GmbH Spenglerarbeiten, lackieren, Beulen drücken, Scheiben reparieren, tönen, ersetzen: betriebseigene, durch Dacia & Renault zertifizierte Spenglerei und Malerei. Wir freuen uns auf Sie!

GarageAutohandel OccasionshandelAutovertretung
Garage Daniel Müller AG | Dacia Hauptvertretung | Baden-Dättwil

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Mellingerstrasse 200, 5405 Dättwil AG
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Herzlich Willkommen in Ihrem offiziellen Dacia und Renault Hauptvertretung mit permanenter Ausstellung von Neufahrzeugen und Occasionen: Vom Familien-, Sport- und Fun-Fahrzeug über leichte Nutzfahrzeuge bis in die automobile Oberklasse. Für Ihre Mobilität • Ständig grosse Ausstellung mit kompetenter Beratung • Die aktuellen Programme von Dacia & Renault in verschiedenen Ausführungen und Farben stehen zur Probefahrt bereit • Gepflegte Occasionen in jeder Preislage mit 12 bis 24 Monaten Car-Garantie • Persönliche, unkomplizierte Betreuung durch 20 erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Ständig interessante Aktionen und Angebote Günstige Finanzierungsangebote wie Leasing und Teilzahlung • Spezielle Angebote für Flotten und leichte Nutzfahrzeuge • Rasche und saubere Arbeiten bei Reparaturen und Service in modern ausgerüsteter Werkstatt mit Diagnose-Prüfcenter • Unkomplizierte Schadenregulierung bei Unfällen • Auf Wunsch Ersatzwagen nach Wahl Das erste und einzige Pneu-Hotel in Dättwil Grosszügig für 2800 Winter- oder Sommerräder angelegt bringt es Ihnen mehr Platz im eigenen Heim. Täfern Carrosserie + Spritzwerk GmbH Spenglerarbeiten, lackieren, Beulen drücken, Scheiben reparieren, tönen, ersetzen: betriebseigene, durch Dacia & Renault zertifizierte Spenglerei und Malerei. Wir freuen uns auf Sie!

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Jani Garage GmbH

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Jani Garage GmbH

Luzernerstrasse 57, 5630 Muri AG
Herzlich Willkommen bei Garage Jani GmbH Muri

Herzlich Willkommen bei Garage Jani GmbH Muri! Wir sind Ihre kompetente Autowerkstatt, spezialisiert auf eine Vielzahl von Dienstleistungen rund um Ihr Fahrzeug. Seit unserer Eröffnung am 01.03.2013 sind wir stolz darauf, unseren Kunden erstklassigen Service und höchste Qualität anzubieten. Unser Angebot umfasst: • Auto Service: • Abgasprüfungen für Diesel- und Benzinmotoren. • Prüfstrasse für Spur, Bremsen und Stoßdämpfer. • Periodische Service- und Wartungsarbeiten. • Vorbereitung für Fahrzeugprüfungen (MFK). • Diagnose der Motorelektronik. • Einstellung der Lenkgeometrie. • Tuning: • Verkauf und Montage von Sportauspuffanlagen diverser Marken bis hin zu Edelstahl. • Angebot von sportlichem Autozubehör. • Installation von Sportfahrwerken, einschließlich Federn bis hin zu Gewindefahrwerken. • Durchführung von Verbreiterungen (Blechbearbeitung). • Verkauf und Anbringung von Carrosserie-Styling-Teilen wie Spoilern. • Leistungssteigerung durch Chip-Tuning. • Reparaturen: • Motor- und Getriebereparaturen. • Reparatur von Bremsen, Kupplungen und Fahrwerken. • Behebung von elektrischen und elektronischen Problemen. • Karosseriereparaturen und Lackierarbeiten. • Werkstattvermietung: • Vermietung von Werkstattplätzen für Hobby-Mechaniker oder Selbstreparaturen. • Reifen- und Räderservice: • Verkauf von Reifen verschiedener Marken und Größen. • Montage, Auswuchten und Einlagerung von Reifen. • Reparatur von Reifenpannen. • Fahrzeugreinigung und Pflege: • Innen- und Außenreinigung von Fahrzeugen. • Polieren und Versiegeln von Lackoberflächen. • Aufbereitung von Fahrzeugen vor dem Verkauf. • Notfallhilfe und Abschleppdienst: • Bereitstellung von Notfallhilfe bei Pannen oder Unfällen. • Abschleppdienst für defekte Fahrzeuge. • Versicherungsabwicklung: • Unterstützung bei der Abwicklung von Versicherungsfällen nach Unfällen oder Diebstählen. Bei Garage Jani GmbH Muri stehen Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt. Vertrauen Sie auf unser erfahrenes Team und lassen Sie uns Ihnen dabei helfen, Ihr Fahrzeug in bestem Zustand zu halten und zu optimieren. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine persönliche Beratung oder vereinbaren Sie einen Termin für Ihren nächsten Service!"

GaragePneus Pneuservice
Jani Garage GmbH

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Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geöffnet bis 18:00 Uhr
 Geöffnet bis 18:30 Uhr
Textilreinigung Moser
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Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung
Textilreinigung Moser

Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen
TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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Garage Daniel Müller AG | Dacia Hauptvertretung | Baden-Dättwil

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Mellingerstrasse 200, 5405 Dättwil AG
Garage Daniel Müller AG: Dacia & Renault Hauptvertretung

Herzlich Willkommen in Ihrem offiziellen Dacia und Renault Hauptvertretung mit permanenter Ausstellung von Neufahrzeugen und Occasionen: Vom Familien-, Sport- und Fun-Fahrzeug über leichte Nutzfahrzeuge bis in die automobile Oberklasse. Für Ihre Mobilität • Ständig grosse Ausstellung mit kompetenter Beratung • Die aktuellen Programme von Dacia & Renault in verschiedenen Ausführungen und Farben stehen zur Probefahrt bereit • Gepflegte Occasionen in jeder Preislage mit 12 bis 24 Monaten Car-Garantie • Persönliche, unkomplizierte Betreuung durch 20 erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Ständig interessante Aktionen und Angebote Günstige Finanzierungsangebote wie Leasing und Teilzahlung • Spezielle Angebote für Flotten und leichte Nutzfahrzeuge • Rasche und saubere Arbeiten bei Reparaturen und Service in modern ausgerüsteter Werkstatt mit Diagnose-Prüfcenter • Unkomplizierte Schadenregulierung bei Unfällen • Auf Wunsch Ersatzwagen nach Wahl Das erste und einzige Pneu-Hotel in Dättwil Grosszügig für 2800 Winter- oder Sommerräder angelegt bringt es Ihnen mehr Platz im eigenen Heim. Täfern Carrosserie + Spritzwerk GmbH Spenglerarbeiten, lackieren, Beulen drücken, Scheiben reparieren, tönen, ersetzen: betriebseigene, durch Dacia & Renault zertifizierte Spenglerei und Malerei. Wir freuen uns auf Sie!

GarageAutohandel OccasionshandelAutovertretung
Garage Daniel Müller AG | Dacia Hauptvertretung | Baden-Dättwil

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Jani Garage GmbH

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Jani Garage GmbH

Luzernerstrasse 57, 5630 Muri AG
Herzlich Willkommen bei Garage Jani GmbH Muri

Herzlich Willkommen bei Garage Jani GmbH Muri! Wir sind Ihre kompetente Autowerkstatt, spezialisiert auf eine Vielzahl von Dienstleistungen rund um Ihr Fahrzeug. Seit unserer Eröffnung am 01.03.2013 sind wir stolz darauf, unseren Kunden erstklassigen Service und höchste Qualität anzubieten. Unser Angebot umfasst: • Auto Service: • Abgasprüfungen für Diesel- und Benzinmotoren. • Prüfstrasse für Spur, Bremsen und Stoßdämpfer. • Periodische Service- und Wartungsarbeiten. • Vorbereitung für Fahrzeugprüfungen (MFK). • Diagnose der Motorelektronik. • Einstellung der Lenkgeometrie. • Tuning: • Verkauf und Montage von Sportauspuffanlagen diverser Marken bis hin zu Edelstahl. • Angebot von sportlichem Autozubehör. • Installation von Sportfahrwerken, einschließlich Federn bis hin zu Gewindefahrwerken. • Durchführung von Verbreiterungen (Blechbearbeitung). • Verkauf und Anbringung von Carrosserie-Styling-Teilen wie Spoilern. • Leistungssteigerung durch Chip-Tuning. • Reparaturen: • Motor- und Getriebereparaturen. • Reparatur von Bremsen, Kupplungen und Fahrwerken. • Behebung von elektrischen und elektronischen Problemen. • Karosseriereparaturen und Lackierarbeiten. • Werkstattvermietung: • Vermietung von Werkstattplätzen für Hobby-Mechaniker oder Selbstreparaturen. • Reifen- und Räderservice: • Verkauf von Reifen verschiedener Marken und Größen. • Montage, Auswuchten und Einlagerung von Reifen. • Reparatur von Reifenpannen. • Fahrzeugreinigung und Pflege: • Innen- und Außenreinigung von Fahrzeugen. • Polieren und Versiegeln von Lackoberflächen. • Aufbereitung von Fahrzeugen vor dem Verkauf. • Notfallhilfe und Abschleppdienst: • Bereitstellung von Notfallhilfe bei Pannen oder Unfällen. • Abschleppdienst für defekte Fahrzeuge. • Versicherungsabwicklung: • Unterstützung bei der Abwicklung von Versicherungsfällen nach Unfällen oder Diebstählen. Bei Garage Jani GmbH Muri stehen Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt. Vertrauen Sie auf unser erfahrenes Team und lassen Sie uns Ihnen dabei helfen, Ihr Fahrzeug in bestem Zustand zu halten und zu optimieren. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine persönliche Beratung oder vereinbaren Sie einen Termin für Ihren nächsten Service!"

GaragePneus Pneuservice
Jani Garage GmbH

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Herzlich Willkommen bei Garage Jani GmbH Muri! Wir sind Ihre kompetente Autowerkstatt, spezialisiert auf eine Vielzahl von Dienstleistungen rund um Ihr Fahrzeug. Seit unserer Eröffnung am 01.03.2013 sind wir stolz darauf, unseren Kunden erstklassigen Service und höchste Qualität anzubieten. Unser Angebot umfasst: • Auto Service: • Abgasprüfungen für Diesel- und Benzinmotoren. • Prüfstrasse für Spur, Bremsen und Stoßdämpfer. • Periodische Service- und Wartungsarbeiten. • Vorbereitung für Fahrzeugprüfungen (MFK). • Diagnose der Motorelektronik. • Einstellung der Lenkgeometrie. • Tuning: • Verkauf und Montage von Sportauspuffanlagen diverser Marken bis hin zu Edelstahl. • Angebot von sportlichem Autozubehör. • Installation von Sportfahrwerken, einschließlich Federn bis hin zu Gewindefahrwerken. • Durchführung von Verbreiterungen (Blechbearbeitung). • Verkauf und Anbringung von Carrosserie-Styling-Teilen wie Spoilern. • Leistungssteigerung durch Chip-Tuning. • Reparaturen: • Motor- und Getriebereparaturen. • Reparatur von Bremsen, Kupplungen und Fahrwerken. • Behebung von elektrischen und elektronischen Problemen. • Karosseriereparaturen und Lackierarbeiten. • Werkstattvermietung: • Vermietung von Werkstattplätzen für Hobby-Mechaniker oder Selbstreparaturen. • Reifen- und Räderservice: • Verkauf von Reifen verschiedener Marken und Größen. • Montage, Auswuchten und Einlagerung von Reifen. • Reparatur von Reifenpannen. • Fahrzeugreinigung und Pflege: • Innen- und Außenreinigung von Fahrzeugen. • Polieren und Versiegeln von Lackoberflächen. • Aufbereitung von Fahrzeugen vor dem Verkauf. • Notfallhilfe und Abschleppdienst: • Bereitstellung von Notfallhilfe bei Pannen oder Unfällen. • Abschleppdienst für defekte Fahrzeuge. • Versicherungsabwicklung: • Unterstützung bei der Abwicklung von Versicherungsfällen nach Unfällen oder Diebstählen. Bei Garage Jani GmbH Muri stehen Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt. Vertrauen Sie auf unser erfahrenes Team und lassen Sie uns Ihnen dabei helfen, Ihr Fahrzeug in bestem Zustand zu halten und zu optimieren. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine persönliche Beratung oder vereinbaren Sie einen Termin für Ihren nächsten Service!"

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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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Textilreinigung Moser

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Landstrasse 104, 5430 Wettingen
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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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