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Kosmetik Anti-AgingManicureFusspflegeMassage
Wolfbachstrasse 1, 8032 Zürich
Kosmetik Anti-AgingManicureFusspflegeMassage
Exklusivität mitten in Zürich

BEAUTY+STYLE hat sich im oberen Kundensegment etabliert und bietet in exklusiver entspannter, professioneller und intimer Atmosphäre in Zürich Dienstleistungen rund um die Schönheit und Ästhetik an.​ Nachgewiesene Beständigkeit, Nachhaltigkeit, Können und Fachwissen sind eine einzigartige Kombination langjähriger praktischer Behandlungserfahrungen. Bei uns erwartet Sie eine kundenbezogene hochqualifizierte Symbiose, basierend auf Ihrem individuellem Bedürfnis und dem nachweislichem Resultat, die zur in sich stimmigen und positiven Schönheit führt.​ Die Behandlungen werden auf subtile Art mit den höchst medizinischen ethischen Ansätzen auf der Anti Aging Ebene von unserem Ärzte Team durchgeführt. BEAUTY+STYLE steht für ästhetische Würde und die Selbstbestimmung des eigenen Schönheitsideales ein:​ Ein Versprechen der Superlative von Holistic und Reverse Aging!​ Machen Sie gleich hier online einen virtuellen Rundgang durch unsere geschmackvoll eingerichteten Praxisräume, mit ihrem entspannenden, lichtdurchfluteten Ambiente über den Dächern von Zürich.​ Ihre Minja Spahija

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CLICK and move, Praxis für Kinesiologie und EFT

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

CLICK and move, Praxis für Kinesiologie und EFT

Steinackerstrasse 8, 8309 Nürensdorf
Click and move – Praxis für Kinesiologie und EFT

Erleben Sie die stärkende Wirkung der Kinesiologie bei: • Ängsten und Panikattacken • Schlafstörungen • Chronischen Schmerzen • Extremer Anspannung • Lernblockaden und Prüfungsängsten • Stressbedingten Beschwerden • Mangelnder Motivation • Anhaltenden Erschöpfungszuständen Kinesiologie Kinesiologie ist eine ganzheitliche Behandlungsmethode. Sie führt alte und neue, östliche und westliche Erkenntnisse geschickt zu einem neuen Ganzen zusammen. Emotional Freedom Techniques (EFT) EFT ist eine innovative, verblüffend einfache und sanfte Behandlungsmethode um Stress, belastende Gefühle und Schmerzen nachhaltig aufzulösen. Sie basiert auf den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Psychologie, Neurobiologie und Medizin – und ist frei von jeglichen religiösen, esoterischen oder weltanschaulichen Dogmen und Praktiken. Die Technik ist schnell zu erlernen. miteinander – füreinander Manchmal sind sowohl Kinesiologie als auch EFT als alleinige Behandlungsform bestens geeignet, in anderen Fällen können sie andere Methoden hilfreich unterstützen und begleiten. Gerne arbeite ich in solchen Fällen zusammen mit Ärzten, Heilpraktikern, Homöopathen und Psychologen. Falls Sie unsicher sind, ob Sie bei mir mit Ihrem Anliegen richtig sind, zögern Sie nicht, mich anzurufen. Themen Welche Themen können mit Kinesiologie und EFT angegangen werden? Lesen Sie mehr dazu….. • Angebote • Wie arbeite ich? • Über mich • Praxis • Kurse • Referenzen

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KinesiologieCoachingKomplementärtherapie
Steinackerstrasse 8, 8309 Nürensdorf
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Click and move – Praxis für Kinesiologie und EFT

Erleben Sie die stärkende Wirkung der Kinesiologie bei: • Ängsten und Panikattacken • Schlafstörungen • Chronischen Schmerzen • Extremer Anspannung • Lernblockaden und Prüfungsängsten • Stressbedingten Beschwerden • Mangelnder Motivation • Anhaltenden Erschöpfungszuständen Kinesiologie Kinesiologie ist eine ganzheitliche Behandlungsmethode. Sie führt alte und neue, östliche und westliche Erkenntnisse geschickt zu einem neuen Ganzen zusammen. Emotional Freedom Techniques (EFT) EFT ist eine innovative, verblüffend einfache und sanfte Behandlungsmethode um Stress, belastende Gefühle und Schmerzen nachhaltig aufzulösen. Sie basiert auf den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Psychologie, Neurobiologie und Medizin – und ist frei von jeglichen religiösen, esoterischen oder weltanschaulichen Dogmen und Praktiken. Die Technik ist schnell zu erlernen. miteinander – füreinander Manchmal sind sowohl Kinesiologie als auch EFT als alleinige Behandlungsform bestens geeignet, in anderen Fällen können sie andere Methoden hilfreich unterstützen und begleiten. Gerne arbeite ich in solchen Fällen zusammen mit Ärzten, Heilpraktikern, Homöopathen und Psychologen. Falls Sie unsicher sind, ob Sie bei mir mit Ihrem Anliegen richtig sind, zögern Sie nicht, mich anzurufen. Themen Welche Themen können mit Kinesiologie und EFT angegangen werden? Lesen Sie mehr dazu….. • Angebote • Wie arbeite ich? • Über mich • Praxis • Kurse • Referenzen

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PHOENIX Institution

PHOENIX Institution

Stadlerstrasse 154, 8404 Winterthur
Phoenix Institution

Die Phoenix Institution GmbH bietet betreute Wohnplätze für 26 weibliche oder männliche Erwachsene an. Das Team besteht aus zwei Männern und drei Frauen mit Sozialpädagogischer Ausbildung. Unser Auftrag orientiert sich an den Ressourcen der Klienten. Ein Auftrag kann sein, nach einem Klinikaufenthalt bei der Re – Integration zu Begleiten und zu unterstützen, bei der Verwaltung der Finanzen zu helfen , zu begleiten bei der Suche nach einer Tagesstruktur oder auch, dort wo die Re – Integration nicht möglich ist darin zu begleiten, eine adäquate und positive Lebenseinstellung zu entwickeln mit grösstmöglichem Ausschluss von Selbst – und / oder Fremdgefährdendem Verhalten. Die Wohnungen liegen in Winterthur in einer ruhigen, begrünten Siedlung. Die BewohnerInnen leben in Einzelzimmern in 1er, 2er und 4er Wohngemeinschaften. Es gibt einen grossen Gemeinschaftsraum mit TV/Video und Internet. Wie kommen wir zu dieser Haltung? Wir haben uns mit dem Gedanken der Integration und Re – Integration auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass Integration im heutigen Sprachgebrauch meist gleichgesetzt wird mit • Leistungsfähigkeit • Anpassung • Fähigkeit Defizite durch zahlreiche Strategien sublimieren zu können. Was aber geschieht mit Menschen, die durch dieses Leistungsnetz durchfallen? Wie gehen wir mit Ihnen um? Für uns bedeutet Integration: Mit Defiziten, Handycaps, psychischen Krankheiten etc. am Leben teilnehmen zu können. Seine Leistungsgrenze zu kennen und zu lernen, damit ein gutes Leben führen zu können. Sich selber und anderen Menschen so wenig als möglich Schaden zuzufügen. Stolz zu sein auf sich. In diesem Prozess möchten wir als Plattform für Stabilität sorgen. Dort wo die Ressourcen sind wollen wir den Rahmen bieten, sich zu Entwickeln, neues auszuprobieren, neue Wege zu gehen. Wir sind überzeugt, dass viele unserer BewohnerInnen eine Menge Potenzial in sich tragen. Manchmal geht es nur darum, beim Ausgraben des verschütteten Wissen zu helfen und gelegentlich ein wenig mehr zu fordern, als die Klientel sich selber zutraut. Winterthur hat ein breites Angebot für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, wir wollen es nutzen und das Beste daraus hervorholen. Wir wollen uns vernetzen denn wir sind überzeugt, nur durch vernetztes Arbeiten können wir eine Plattform anbieten die stabilisierend wirkt. In diesem Netzwerk treffen verschiedene Berufsfelder aufeinander. Durch Akzeptanz, Toleranz, Achtung und Lernbereitschaft im Bezug auf andere Berufsfelder / Berufstitel können wir aus einem immensen Pool von Fachwissen profitieren. Leitbild Phoenix Institution GmbH Die Phoenix Institution GmbH hat das Ziel, Menschen mit psychosozialen Schwierigkeiten und daraus resultierenden verhaltensoriginellen Bewältigungsstrategien während einer Lebensphase zu unterstützen und zu begleiten. Wir bieten in kleinen Wohngruppen Raum, sich im Erwerb von verloren gegangenen Alltagskompetenzen zu üben und das Spektrum von Lebensstrategien zu erweitern. Wir unterstützen und begleiten dort, wo wir gebraucht werden und sich Bedarf abzeichnet. In allen anderen Bereichen lassen wir den BewohnerInnen den grösstmöglichen Freiraum. Grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass die meisten unserer BewohnerInnen wissen, was für sie die beste Lösung zu einem Problem ist. Oft geht es nur darum, Vergessenes wieder zu aktualisieren und die Schritte bis zu den ersten Erfolgserlebnissen zu begleiten. Wir sind ein Team, das sich aus Menschen unterschiedlicher Herkunft, Familiensystemen, Glaubenssätzen, Ausbildungen und Lebenserfahrungen zusammensetzt. Aber wir sind uns in den folgenden Punkten einig: • Nicht alle Menschen sind gleich, aber alle verdienen dieselbe Wertschätzung. • Wir arbeiten mit unterschiedlichen Menschen, unsere Arbeit ist an diesen Unterschieden ausgerichtet. • Konflikte sind Bestandteil des Lebens. Wir tragen Konflikte aus, ohne dabei den Respekt vor dem Gegenüber zu verlieren. • Wir sind uns bewusst, dass Professionalität sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammensetzt: • Ausbildung, Studium, erworbenes Fachwissen • Die Art und Weise der Umsetzung des Erlernten • Gewalt, auch in Form von Sprache, lehnen wir als Lösungsstrategie ab. • Unsere Teamkultur zeichnet sich aus durch Respekt, Humor, Transparenz, Achtung und der Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen Wertvorstellungen auseinanderzusetzen. • Wir erinnern uns gegenseitig immer wieder daran, dass kleine Schritte zu grossen Veränderungen führen können. • Wir erachten Themen wie Religion, Spiritualität und gelebte Formen von Sexualität als Teil der Intimsphäre eines jeden Menschen. Wie gehen Sie vor wenn Sie sich für das Phoenix interessieren? Es gibt zwei Möglichkeiten: • Informieren Sie sich auf unsere Internetseite und drucken Sie dort alle Formulare aus, die es für den Eintritt braucht. • Kontaktieren Sie uns per Telefon und informieren Sie sich über freie Plätze, das Eintrittsprozedere, die Kosten und andere Fragen. Tarifordnung Kategorie Tagesansatz in CHF Wo 1 131.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 2 154.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 3 164.00 voll Pension inkl. Essensgeld Bei Eintritt der Klientel wird grundsätzlich der Tagessatz „Wohnen 3“ verrechnet. Die umfassende Einstufung findet nach 1/ 2 Jahr statt (3 Monate Probezeit + 3 Monate Beo. gemäss IBB ). Im Leistungsangebot enthalten sind: • Unterkunft inkl. Grundausstattung der Zimmer • Betreuung, Begleitung • Interne Beschäftigung • Zusammenarbeit mit dem gesamten Klienten System • Schuldensanierung (wenn möglich) • Waschküchenbenutzung • Gesundheitsversorgung • Internetzugang • Haftpflichtversicherung für Schäden (Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl) welche Betreuten durch Dritte entstehen. Die Verpflegung erfolgt in eigener Verantwortung. Diese Tarifordnung ist integrierter Bestandteil des Aufenthaltsvertrags. Zusatzvereinbarungen sind auf Wunsch des Kostenträgers möglich und müssen mit der Institutionsleitung vereinbart werden. Wohnen Unsere Wohnungen bieten Platz für 1 oder 4 Bewohner/innen. Jede Wohnung hat eine Küche, 1 Bad mit WC, 1 separates WC und einen Balkon. Die Zimmer haben eine Grundausstattung (Bett, Tisch, Stuhl und Schrank) und können von den Bewohner/innen selber eingerichtet werden. Betreuungskonzept der Phoenix Institution Anmerkung: der Einfachheit halber und für eine bessere Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Schreibform verwendet. Das Betreuungskonzept der Phoenix Institution ist einerseits aufgeteilt in drei Phasen (Orientierungs – Aufenthalts – und Austrittsphase), welche wiederum in sich selber aufgegliedert sind gemäss der einzelnen Beschreibungen. Weitere Teile der Betreuung sind die Wohngruppensitzungen und die 3 monatlich stattfindenden Vollversammlungen die ab September 09 neu lanciert werden und an welchen sowohl wir vom Team als auch die Klienten jeweilige Anliegen äussern können. Orientierungsphase Die Orientierungsphase dauert 4 Monate und ist in zwei Teile aufgegliedert. Im ersten Teil (2 Monate) geht es vor allem darum, die Institution, das Team, die Bezugsperson, die Mitbewohner und die Regeln kennen zu lernen. Dieser Teil ist für beide Seiten eine Probezeit. Nach 2 Monaten folgt ein Gespräch, in welchem festgelegt wird, ob man nach der Probezeit im Phoenix bleibt oder das Phoenix wieder verlässt. Die folgenden 2 Monate dienen entweder dazu, eine geeignete Anschlusslösung zu finden (wenn eine der beiden Parteien kündigt) oder die Struktur des Aufenthaltes festzulegen, Tages-, Wochen- und Monatspläne zu erstellen und Zielvereinbarungen zu konkretisieren Aufenthaltsphase In der Aufenthaltsphase arbeiten wir nach einem Prinzip welches auf vier Eckpfeilern aufbaut: • Tagesstruktur • Körperliche Gesundheit • Finanzen • Soziale Kontakte und Freizeit Diese vier Eckpfeiler sehen wir als Träger des Individuums und als Barometer für Selbständigkeit und Zufriedenheit. Je weniger dieser Eckpfeiler „intakt“ sind, desto grösser ist die Gefahr der Isolation, der Unzufriedenheit, Unselbständigkeit und Abhängigkeit. Die im Folgenden beschriebene Reihenfolge des Aufbaus der Eckpfeiler sehen wir als optimal an. Jedoch setzen wir jeweils dort an, wo die Klienten Motivation verspüren und gerne einige Schritte weiter kommen möchten. Die jeweilige Arbeit an einem Eckpfeiler wiederum ist in drei Sequenzen aufgegliedert: A) Initiieren B) Vertiefen C) Abschliessen/Evaluieren 1. Eckpfeiler: Tagesstruktur In der Regel kommen Klienten zu uns, die keine Tagesstruktur mehr haben und wieder erlernen müssen, sich auf regelmässige Strukturen einzulassen. Zum einen geht es darum, sich in der Institution intern an Termine zu halten, zum andern, sich extern eine Arbeit oder Beschäftigung von mindestens 40% zu suchen. Der Prozess des Suchens nach einer passenden Stelle ist oft sehr anstrengend für die Klienten, wirft viele Ängste, sowie Fragen und Zweifel auf und es braucht immer wieder Tage, an welchen sie sich aus der Thematik der Tagesstruktur „ausloggen“ können. Dennoch ist gerade die Tagesstruktur von elementarer Bedeutung. Eine Aufgabe zu haben heisst auch, mit anderen Menschen über diese Aufgabe diskutieren zu können und somit beispielsweise teilnehmen zu können an Gesprächen über Arbeit, lästige Chefs und Arbeitszeiten. Uns ist aufgefallen, dass dieses kleine Stück „Normalität“ - wie unsere Klienten es nennen - sehr viel im Bezug auf Selbstwert und Verantwortungsgefühl bewirken kann. Es kommt auch vor, dass Klienten bei uns eintreten, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich an einem „geschützten Arbeitsplatz“ oder etwas Ähnlichem einzugliedern. Sie fallen durch jegliche Maschen hindurch, stossen überall an und können sich nur sehr begrenzt in ein System einfügen. Die meisten von ihnen sind bereits seit vielen Jahren in Kliniken und Institutionen. Bei diesen Klienten besteht unsere Arbeit darin, mit ihnen gemeinsam ihren „Lifestyle“ zu entwickeln, zu prüfen welche Strukturen es in ihrem Tagesablauf gibt und vor allem das Möglichste daran zu setzen, dass diese Menschen ihr Leben führen können, ohne sich selber oder andere zu gefährden oder zu verletzen. Auch hier können wir nicht nach einer konkreten Förderplanung arbeiten sondern müssen gemeinsam mit den Klienten ständig wechselnde Wege gehen. Ziel ist es auch, die Lebensqualität so halten zu können, dass es den Klienten im Alltag gut geht. • Initiieren: Finden einer Tagesstruktur von mindestens 40%. Wenn die Möglichkeit dazu nicht besteht (beispielsweise bei Krankheit oder Beschwerden) definieren des persönlichen Lifestyles mit grösstmöglichem Ausschluss von Eigen- und Fremdgefährdung. • Vertiefen: Einhalten der Tagesstruktur, allenfalls Absenzen und Verspätungen reduzieren. Oder den neuen Lifestyle trainieren und festigen, was im Tagesablauf benötigt wird. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten. 2. Eckpfeiler: Körperliche Gesundheit Wir sind der Überzeugung, dass das körperliche Befinden auf das gesamt Erleben eines Menschen einen sehr grossen Einfluss hat. Solange Klienten mit chronischen Schmerzen ohne Befund, mit suboptimalen Medikamenten-Einstellungen, mit ständigen Schlafstörungen oder ähnlichem beschäftigt sind, wird es schwierig sein, mit ihnen eine Arbeitsstelle zu suchen oder einen Freundeskreis aufzubauen. In dieser Phase sind die Zusammenarbeit und der Austausch mit Hausärzten und/oder Psychiatern bzw. Psychotherapeuten zentral. Es geht darum, den „Status quo“ genau zu definieren, zu differenzieren was veränderbar ist und was nicht und einen Umgang mit den Einschränkungen zu trainieren, welche nicht mehr veränderbar - also im medizinischen Sinne chronisch - sind. Ebenfalls zu dieser Phase gehört die Anpassung der Ernährung. Dabei geht es vor allem darum, eine Ernährungsweise zu trainieren, die sowohl der individuellen körperlichen Verfassung dienlich ist als auch dem eingeschränkten Budget unserer Klienten entspricht. • Initiieren: Gesundheitszustand abklären. Stehen Behandlungen (an Zähnen, beim Gynäkologen oder anderen Fachärzten) an? Kostengutsprachen einholen bei Bedarf, Ernährungsberatung im Bezug auf Budgetplanung durchführen. • Vertiefen: Behandlungen angehen und abschliessen, regelmässig Ernährung beachten, Medikamente einstellen, Schlafrhythmus einhalten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 3. Eckpfeiler: Finanzen Die meisten unserer Klienten sind in kleinerem oder grösserem Masse verschuldet, haben keinen Überblick mehr über ihre administrativen Angelegenheiten, wissen nicht wie man eine Budgetplanung macht oder können diese nur schwer einhalten. Dies führt zu Mahnungen und Betreibungen, einer Erhöhung des Schuldenbergs und zu noch mehr Verlust des Selbstwertgefühls und dies dann oft in letzter Konsequenz zu mehr und mehr Isolation. Wir beraten unsere Klienten und versuchen, für sie die bestmögliche Handhabung herauszuarbeiten, wenn es um die Tilgung ihrer Schulden geht. Nicht immer ist eine Schuldensanierung machbar, manchmal geht es auch darum zu lernen, mit den Schulden zu leben. Ein weiterer Schritt ist, keine neuen Schulden entstehen zu lassen und zu lernen, ein Budget zu erstellen und danach zu leben. Unsere Erfahrung ist, dass viele der Klienten erleichtert sind, wenn sie ein übersichtliches Budget haben an dem sie sich orientieren können. • Initiieren: Finanzsituation abklären. Wenn möglich Schuldensanierung beginnen, administrative Abläufe trainieren, Stundungsgesuche bearbeiten, Budgetplan erstellen. • Vertiefen: Budgetplanung einhalten, Rechnungen regelmässig bezahlen, Schuldensanierung weiter verfolgen. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 4. Eckpfeiler: Soziale Kontakte/Freizeit In dieser Phase geht es darum, das noch vorhandene soziale Netz zu pflegen oder sich ein neues soziales Netz aufzubauen. Viele unserer Klienten bewegen sich seit etlichen Jahren in verschiedenen Institutionen. Sie nehmen Teil an Projekten, welche von Institutionen lanciert werden. Dies hat immer auch einen stabilisierenden Faktor und für viele der Klienten ist es gut, sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können. Zu einem späteren Zeitpunkt - je nach Ressourcen und Interesse der Klienten - finden wir es wichtig, sich wieder ausserhalb von institutionellen Projekten zu integrieren. Menschen kennen zu lernen, die vielleicht nicht „Psychiatrie erfahren“ sind und sich mit ganz anderen Themen beschäftigen. Dadurch kann auch erlebt werden, dass nicht jeder Mensch auf der Strasse erkennt, dass man aus einer Klinik kommt. Dies steigert wiederum das Selbstwertgefühl und vermittelt den Eindruck, Teil dieser Gesellschaft zu sein, teilhaben zu können am gesellschaftlichen Geschehen und am Leben. Aussagen von Klienten haben uns inspiriert, auf diesen Punkt mehr Wert zu legen. So teilte mir eine Klientin ganz überrascht mit, sie sei nun schon zwei Monate in einem Tanzkurs und habe mit allen dort schon gesprochen und nie sei es dabei um Krankheit oder Probleme gegangen. Sie sei auch angefragt worden, weil sie bestimmte Tanzschritte so gut könne. Ihr Erstaunen darüber, dass man sie nicht als „krank“, „komisch“ oder „gestört“ wahrgenommen hat und ihre Freude darüber, dass fremde Menschen von ihr etwas lernen wollten, waren ein unglaublich schönes Erlebnis für uns. Das beschriebene Erlebnis ist nur als Beispiel aufgeführt und wir haben zahlreiche solcher Situationen erlebt. • Initiieren: „Inventur des sozialen Netzes“, Kontaktaufnahme begleiten und allenfalls initiieren. Unterstützung in Gesprächen mit Familienangehörigen. Suchen nach geeigneten Hobbys, Clubs oder Vereinen. • Vertiefen: Freizeitaktivität aktiv gestalten, Kontakte pflegen, Kontinuität halten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten Die einzelnen beschriebenen Eckpfeiler gehen teilweise ineinander über und ergänzen sich, denn wir nehmen den Menschen als ein ganzheitliches Individuum und nicht aufgeteilt in „Eckpfeiler, Phasen oder Abschnitte“ wahr. Bei unserer Arbeit geht es darum, den Fokus auf bestimmte Themengebiete zu setzen und gezielt an diesen Thematiken zu arbeiten, zu trainieren und auszuprobieren. Oft ist es so, dass durch die Arbeit an einem Eckpfeiler sich andere Themen auflösen. So kann es manchmal sein, dass Klienten in der Entwicklung bzw. in ihrer Arbeit an den diversen Themen zu stagnieren scheinen und auf einmal, ohne ersichtlichen Grund, geht es einen Riesenschritt voran. Wir haben uns überlegt, ob wir die Phasen zeitlich begrenzen sollen. Letztlich haben wir uns dagegen entschieden. Mit einer zeitlichen Begrenzung können wir nicht mehr das hohe Mass an individuellem Arbeiten bieten das uns wichtig ist und sinnvoll erscheint. Wir möchten dort einsteigen, wo die Klienten Motivation zeigen und vorwärts gehen können und wollen (im Sinne von de Shazer / Lösungsorientierter Handlungsansatz und von C. Rogers welcher auf die „bedingungslose Wertschätzung“ als Antrieb verweist). Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es immer wieder Pausen braucht und Klienten Fortschritte auch abblocken können. Manchmal reicht das Umstellen eines Medikamentes, um den ganzen Arbeitsprozess erst einmal zu verlangsamen und diesen Faktoren wollen wir gerecht werden. Um den Verlauf reflektieren zu können und eventuell anstehende Fragen zu klären, halten wir regelmässigen Kontakt (E-Mail, Telefon) mit den Kostenträgern (sofern dies gewünscht ist) Auf ausdrücklichen Wunsch schreiben wir gerne halbjährlich einen Bericht und nehmen Bezug auf einzelne Fragestellungen und den Verlauf der Arbeit an den verschiedenen Eckpfeilern. Kostenträger, die keinen Bedarf an solchen halbjährlichen Berichten anmelden, erhalten von uns lediglich den Austrittsbericht, welcher einen Einblick über den gesamten Verlauf bietet und Hinweise darauf gibt, was wir für die Zukunft in Bezug auf den Klienten als wichtig erachten. Einmal jährlich findet eine Standortsitzung bei uns in der Institution statt. An dieser sollen, wenn möglich auch die Kostenträger und die wichtigsten Bezugspersonen ausserhalb der Institution teilnehmen. Zusätzliche Sitzungen kann es bei akuten Krisen geben in welchen es notwendig ist, gemeinsam neue Abmachungen zu treffen, um eine neue Vorgehensweise zu erarbeiten und diese dann zu stabilisieren. Austrittsphase Früher oder später kommt bei vielen unserer Klienten die Frage nach dem Austritt und es geht darum, die Austrittsphase gut zu initiieren. Die Austrittsphase dauert zwischen drei bis neun Monaten. In dieser Phase geht es darum, alles Notwendige zu installieren, was für einen Austritt benötigt wird: • Budget neu planen • Wohnung suchen • An- und abmelden • Umzug organisieren • Allenfalls Therapie intensivieren (bei Bedarf) • Abschied nehmen in der WG • Zimmerreinigung und -abgabe • Beispielsweise Bahn-Abos organisieren Wichtig ist in dieser Phase auch, noch einmal alle Eckpfeiler zu thematisieren, den aktuellen Stand festzuhalten und zu prüfen, wo oder ob wieder Bedarf besteht, Einzelheiten zu klären und zu erledigen. Das externe Netz, die involvierten Ärzte und/oder Psychiater werden durch uns informiert und es sollte noch einmal eine eng vernetzte Zusammenarbeit stattfinden, damit die Klienten die bestmöglichen Startmöglichkeiten nach dem Austritt bei uns haben. Manchmal kommt es vor, dass Klienten der Überzeugung sind, einen Austritt nun angehen zu müssen. Auch wenn dies nicht immer in unserem Sinne ist, versuchen wir die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Hier ist es uns auch wichtig, dass die Klienten wissen, dass das Projekt „Austritt“ jederzeit wieder beendet werden kann. Wir erachten es als zentral, dass unsere Klienten manchmal einen Schritt ausprobieren - solange es keine auto – aggressiven Züge annimmt, um selber auch erleben zu können, ob sie bereits soweit sind oder auch nicht. Bei einer regulären Kündigung und einem regulären Austritt steht später auch einem Wiedereintritt nichts im Wege. Diese Sicherheit möchten wir, wenn immer möglich, unseren Klienten mit auf den Weg geben. In Situationen, wo wir als Institution Klienten kündigen mussten, kann grundsätzlich eine Wiederaufnahme besprochen werden. In der Regel kommt es dann zu Zusatzvereinbarungen, welche Seitens des Klienten unterschrieben werden müssen Gründe für eine Kündigung Seitens der Phoenix Institution sind zum Beispiel: • Konsum von harten Drogen • Selbstgefährdung • Gewalt gegen Mitbewohner, Sozialpädagogen oder Mieter im Quartier • Selbstverletzung (hier kommt es auf die Empfehlung des behandelnden Psychiaters an) • Verweigerung der Zusammenarbeit auf kleinster Basis Wir legen uns hier nicht auf diese 5 Punkte fest. Es gibt immer wieder neue Kreationen von Sabotage und wir behalten uns vor, auch aus anderen Gründen eine Kündigung auszusprechen. Im Falle eines irregulären Austrittes sprechen wir mit den Kostenträger das Austrittsprozedere ab und informieren allenfalls Psychiater und Hausarzt. Wohngruppen Sitzungen Sinn der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung dient zum Einen dazu, planerische Sachen anzugehen wie: • Reinigungsplan • Einkäufe • Zuständigkeiten für Alltags Jobs Zum Anderen aber auch, um Konflikte frühzeitig erkennen zu können und allenfalls schlichtende Gespräche zu lancieren. Ebenfalls können wir den Klienten Unterstützung bieten im gestalten des Zusammenlebens und ihnen helfen, Dynamiken die in Wohngruppen geschehen zu erkennen und rechtzeitig zu intervenieren. Unsere Klienten bringen alle eigene Lebensgeschichten mit und zu einem grossen Teil auch unterschiedliche Diagnosen, die Einfluss auf den Alltag haben können. Hier versuchen wir zu vermitteln, wenn es Schwierigkeiten gibt sich zu verstehen, Verhaltensweisen gegenüber tolerant zu sein etc. Intervall Die WG – Sitzung findet in der Regel alle zwei Wochen statt. Vom Turnus kann abgewichen werden bei: • Unterbelegung der WG, z.B. nur eine Klienten • Einer WG in welcher alles gut läuft und die Klienten die Sitzungen reduzieren möchten. Hier wird jedoch ein Zeitrahmen vereinbart, wann das gewählte Selbstmanagement wieder überprüft wird. • Arbeitsausfall des Wohngruppenverantwortlichen Dauer der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung ist für alle Klienten verbindlich. Im Minimum dauert sie 20 Minuten. Die Dauer von einer Stunde sollte nicht überschritten werden. Eine WG – Sitzung kann länger dauern wenn: • man entschieden hat einen Spielabend zu machen • geplant ist gemeinsam zu Kochen und zu Essen • Der Wunsch besteht ein Thema vertieft anzugehen (Ernährungsplanung, Budget, Kontakte knüpfen etc.) • Eine massive Krise besteht die man ausdiskutieren muss (hier gilt es jeweils gut abzuwägen. Manchmal ist es auch bei Krisen besser, einen Stopp zu machen und einen Tag später weiter zu diskutieren) Die WG – Sitzungen sind auch ein Instrument, an welchem die Klienten eigene Anliegen platzieren können und man die gemeinsam bespricht. Ebenfalls haben die Klienten die Möglichkeit, an einer WG – Sitzung allfällige Tranktande/Themen für eine Vollversammlung bereits im Voraus zu besprechen um so das Anliegen mit grösserer Sicherheit an der Vollversammlung anbringen zu können. Vollversammlung Sinn und Zweck der Vollversammlung Die Vollversammlung soll grundsätzlich ein Instrument sein welches Klienten nutzen können um Anliegen zu deponieren und zu besprechen. Dies können Anliegen an die Sozialpädagogen sein aber auch Anliegen an andere Klienten in der Phoenix Institution. Ein Anliegen an einer Vollversammlung zu besprechen ist für manche Klienten ein nicht ganz einfaches Unterfangen. Hier können die Klienten lernen, eine eigene Meinung zu vertreten, geeignete Formulierungen zu treffen, für ein Anliegen zu argumentieren und mit Gegenargumenten umzugehen. Ebenfalls ist die Vollversammlung ein Instrument mit welchem man lernen kann die Ablehnung eines Anliegens zu akzeptieren. Wir sind der Überzeugung, dass die Klienten meistens über starke Ressourcen verfügen und es oft einfach nur darum geht, den richtigen Kanal zu aktivieren und Ihnen eine Plattform zu bieten, sich auszudrücken und in angemessener Weise etwas mit Entwickeln zu können. Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass wir die Klienten dazu motivieren möchten, einen Eigenen Teil zur Gestaltung ihres Alltags und ihrer Wohnsituation beizutragen und sich, Schritt für Schritt von der Haltung „ Dies und Jenes steht mir zu, bringt es mir“ und „ Ich bin hier, unterhaltet mich“ zu distanzieren. Dauer und Intervall der Vollversammlung Eine Vollversammlung sollte nicht kürzer als 20 Minuten und nicht länger als 1 Stunde dauern. Dies bietet genug Zeit um Anliegen zu besprechen. Nach der Vollversammlung ist noch Zeit da, um Etwas zu trinken und sich ein wenig auszutauschen falls Bedarf vorhanden ist, dies ist aber fakultativ. Die Vollversammlung findet alle drei Monate statt.

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Phoenix Institution

Die Phoenix Institution GmbH bietet betreute Wohnplätze für 26 weibliche oder männliche Erwachsene an. Das Team besteht aus zwei Männern und drei Frauen mit Sozialpädagogischer Ausbildung. Unser Auftrag orientiert sich an den Ressourcen der Klienten. Ein Auftrag kann sein, nach einem Klinikaufenthalt bei der Re – Integration zu Begleiten und zu unterstützen, bei der Verwaltung der Finanzen zu helfen , zu begleiten bei der Suche nach einer Tagesstruktur oder auch, dort wo die Re – Integration nicht möglich ist darin zu begleiten, eine adäquate und positive Lebenseinstellung zu entwickeln mit grösstmöglichem Ausschluss von Selbst – und / oder Fremdgefährdendem Verhalten. Die Wohnungen liegen in Winterthur in einer ruhigen, begrünten Siedlung. Die BewohnerInnen leben in Einzelzimmern in 1er, 2er und 4er Wohngemeinschaften. Es gibt einen grossen Gemeinschaftsraum mit TV/Video und Internet. Wie kommen wir zu dieser Haltung? Wir haben uns mit dem Gedanken der Integration und Re – Integration auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass Integration im heutigen Sprachgebrauch meist gleichgesetzt wird mit • Leistungsfähigkeit • Anpassung • Fähigkeit Defizite durch zahlreiche Strategien sublimieren zu können. Was aber geschieht mit Menschen, die durch dieses Leistungsnetz durchfallen? Wie gehen wir mit Ihnen um? Für uns bedeutet Integration: Mit Defiziten, Handycaps, psychischen Krankheiten etc. am Leben teilnehmen zu können. Seine Leistungsgrenze zu kennen und zu lernen, damit ein gutes Leben führen zu können. Sich selber und anderen Menschen so wenig als möglich Schaden zuzufügen. Stolz zu sein auf sich. In diesem Prozess möchten wir als Plattform für Stabilität sorgen. Dort wo die Ressourcen sind wollen wir den Rahmen bieten, sich zu Entwickeln, neues auszuprobieren, neue Wege zu gehen. Wir sind überzeugt, dass viele unserer BewohnerInnen eine Menge Potenzial in sich tragen. Manchmal geht es nur darum, beim Ausgraben des verschütteten Wissen zu helfen und gelegentlich ein wenig mehr zu fordern, als die Klientel sich selber zutraut. Winterthur hat ein breites Angebot für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, wir wollen es nutzen und das Beste daraus hervorholen. Wir wollen uns vernetzen denn wir sind überzeugt, nur durch vernetztes Arbeiten können wir eine Plattform anbieten die stabilisierend wirkt. In diesem Netzwerk treffen verschiedene Berufsfelder aufeinander. Durch Akzeptanz, Toleranz, Achtung und Lernbereitschaft im Bezug auf andere Berufsfelder / Berufstitel können wir aus einem immensen Pool von Fachwissen profitieren. Leitbild Phoenix Institution GmbH Die Phoenix Institution GmbH hat das Ziel, Menschen mit psychosozialen Schwierigkeiten und daraus resultierenden verhaltensoriginellen Bewältigungsstrategien während einer Lebensphase zu unterstützen und zu begleiten. Wir bieten in kleinen Wohngruppen Raum, sich im Erwerb von verloren gegangenen Alltagskompetenzen zu üben und das Spektrum von Lebensstrategien zu erweitern. Wir unterstützen und begleiten dort, wo wir gebraucht werden und sich Bedarf abzeichnet. In allen anderen Bereichen lassen wir den BewohnerInnen den grösstmöglichen Freiraum. Grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass die meisten unserer BewohnerInnen wissen, was für sie die beste Lösung zu einem Problem ist. Oft geht es nur darum, Vergessenes wieder zu aktualisieren und die Schritte bis zu den ersten Erfolgserlebnissen zu begleiten. Wir sind ein Team, das sich aus Menschen unterschiedlicher Herkunft, Familiensystemen, Glaubenssätzen, Ausbildungen und Lebenserfahrungen zusammensetzt. Aber wir sind uns in den folgenden Punkten einig: • Nicht alle Menschen sind gleich, aber alle verdienen dieselbe Wertschätzung. • Wir arbeiten mit unterschiedlichen Menschen, unsere Arbeit ist an diesen Unterschieden ausgerichtet. • Konflikte sind Bestandteil des Lebens. Wir tragen Konflikte aus, ohne dabei den Respekt vor dem Gegenüber zu verlieren. • Wir sind uns bewusst, dass Professionalität sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammensetzt: • Ausbildung, Studium, erworbenes Fachwissen • Die Art und Weise der Umsetzung des Erlernten • Gewalt, auch in Form von Sprache, lehnen wir als Lösungsstrategie ab. • Unsere Teamkultur zeichnet sich aus durch Respekt, Humor, Transparenz, Achtung und der Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen Wertvorstellungen auseinanderzusetzen. • Wir erinnern uns gegenseitig immer wieder daran, dass kleine Schritte zu grossen Veränderungen führen können. • Wir erachten Themen wie Religion, Spiritualität und gelebte Formen von Sexualität als Teil der Intimsphäre eines jeden Menschen. Wie gehen Sie vor wenn Sie sich für das Phoenix interessieren? Es gibt zwei Möglichkeiten: • Informieren Sie sich auf unsere Internetseite und drucken Sie dort alle Formulare aus, die es für den Eintritt braucht. • Kontaktieren Sie uns per Telefon und informieren Sie sich über freie Plätze, das Eintrittsprozedere, die Kosten und andere Fragen. Tarifordnung Kategorie Tagesansatz in CHF Wo 1 131.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 2 154.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 3 164.00 voll Pension inkl. Essensgeld Bei Eintritt der Klientel wird grundsätzlich der Tagessatz „Wohnen 3“ verrechnet. Die umfassende Einstufung findet nach 1/ 2 Jahr statt (3 Monate Probezeit + 3 Monate Beo. gemäss IBB ). Im Leistungsangebot enthalten sind: • Unterkunft inkl. Grundausstattung der Zimmer • Betreuung, Begleitung • Interne Beschäftigung • Zusammenarbeit mit dem gesamten Klienten System • Schuldensanierung (wenn möglich) • Waschküchenbenutzung • Gesundheitsversorgung • Internetzugang • Haftpflichtversicherung für Schäden (Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl) welche Betreuten durch Dritte entstehen. Die Verpflegung erfolgt in eigener Verantwortung. Diese Tarifordnung ist integrierter Bestandteil des Aufenthaltsvertrags. Zusatzvereinbarungen sind auf Wunsch des Kostenträgers möglich und müssen mit der Institutionsleitung vereinbart werden. Wohnen Unsere Wohnungen bieten Platz für 1 oder 4 Bewohner/innen. Jede Wohnung hat eine Küche, 1 Bad mit WC, 1 separates WC und einen Balkon. Die Zimmer haben eine Grundausstattung (Bett, Tisch, Stuhl und Schrank) und können von den Bewohner/innen selber eingerichtet werden. Betreuungskonzept der Phoenix Institution Anmerkung: der Einfachheit halber und für eine bessere Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Schreibform verwendet. Das Betreuungskonzept der Phoenix Institution ist einerseits aufgeteilt in drei Phasen (Orientierungs – Aufenthalts – und Austrittsphase), welche wiederum in sich selber aufgegliedert sind gemäss der einzelnen Beschreibungen. Weitere Teile der Betreuung sind die Wohngruppensitzungen und die 3 monatlich stattfindenden Vollversammlungen die ab September 09 neu lanciert werden und an welchen sowohl wir vom Team als auch die Klienten jeweilige Anliegen äussern können. Orientierungsphase Die Orientierungsphase dauert 4 Monate und ist in zwei Teile aufgegliedert. Im ersten Teil (2 Monate) geht es vor allem darum, die Institution, das Team, die Bezugsperson, die Mitbewohner und die Regeln kennen zu lernen. Dieser Teil ist für beide Seiten eine Probezeit. Nach 2 Monaten folgt ein Gespräch, in welchem festgelegt wird, ob man nach der Probezeit im Phoenix bleibt oder das Phoenix wieder verlässt. Die folgenden 2 Monate dienen entweder dazu, eine geeignete Anschlusslösung zu finden (wenn eine der beiden Parteien kündigt) oder die Struktur des Aufenthaltes festzulegen, Tages-, Wochen- und Monatspläne zu erstellen und Zielvereinbarungen zu konkretisieren Aufenthaltsphase In der Aufenthaltsphase arbeiten wir nach einem Prinzip welches auf vier Eckpfeilern aufbaut: • Tagesstruktur • Körperliche Gesundheit • Finanzen • Soziale Kontakte und Freizeit Diese vier Eckpfeiler sehen wir als Träger des Individuums und als Barometer für Selbständigkeit und Zufriedenheit. Je weniger dieser Eckpfeiler „intakt“ sind, desto grösser ist die Gefahr der Isolation, der Unzufriedenheit, Unselbständigkeit und Abhängigkeit. Die im Folgenden beschriebene Reihenfolge des Aufbaus der Eckpfeiler sehen wir als optimal an. Jedoch setzen wir jeweils dort an, wo die Klienten Motivation verspüren und gerne einige Schritte weiter kommen möchten. Die jeweilige Arbeit an einem Eckpfeiler wiederum ist in drei Sequenzen aufgegliedert: A) Initiieren B) Vertiefen C) Abschliessen/Evaluieren 1. Eckpfeiler: Tagesstruktur In der Regel kommen Klienten zu uns, die keine Tagesstruktur mehr haben und wieder erlernen müssen, sich auf regelmässige Strukturen einzulassen. Zum einen geht es darum, sich in der Institution intern an Termine zu halten, zum andern, sich extern eine Arbeit oder Beschäftigung von mindestens 40% zu suchen. Der Prozess des Suchens nach einer passenden Stelle ist oft sehr anstrengend für die Klienten, wirft viele Ängste, sowie Fragen und Zweifel auf und es braucht immer wieder Tage, an welchen sie sich aus der Thematik der Tagesstruktur „ausloggen“ können. Dennoch ist gerade die Tagesstruktur von elementarer Bedeutung. Eine Aufgabe zu haben heisst auch, mit anderen Menschen über diese Aufgabe diskutieren zu können und somit beispielsweise teilnehmen zu können an Gesprächen über Arbeit, lästige Chefs und Arbeitszeiten. Uns ist aufgefallen, dass dieses kleine Stück „Normalität“ - wie unsere Klienten es nennen - sehr viel im Bezug auf Selbstwert und Verantwortungsgefühl bewirken kann. Es kommt auch vor, dass Klienten bei uns eintreten, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich an einem „geschützten Arbeitsplatz“ oder etwas Ähnlichem einzugliedern. Sie fallen durch jegliche Maschen hindurch, stossen überall an und können sich nur sehr begrenzt in ein System einfügen. Die meisten von ihnen sind bereits seit vielen Jahren in Kliniken und Institutionen. Bei diesen Klienten besteht unsere Arbeit darin, mit ihnen gemeinsam ihren „Lifestyle“ zu entwickeln, zu prüfen welche Strukturen es in ihrem Tagesablauf gibt und vor allem das Möglichste daran zu setzen, dass diese Menschen ihr Leben führen können, ohne sich selber oder andere zu gefährden oder zu verletzen. Auch hier können wir nicht nach einer konkreten Förderplanung arbeiten sondern müssen gemeinsam mit den Klienten ständig wechselnde Wege gehen. Ziel ist es auch, die Lebensqualität so halten zu können, dass es den Klienten im Alltag gut geht. • Initiieren: Finden einer Tagesstruktur von mindestens 40%. Wenn die Möglichkeit dazu nicht besteht (beispielsweise bei Krankheit oder Beschwerden) definieren des persönlichen Lifestyles mit grösstmöglichem Ausschluss von Eigen- und Fremdgefährdung. • Vertiefen: Einhalten der Tagesstruktur, allenfalls Absenzen und Verspätungen reduzieren. Oder den neuen Lifestyle trainieren und festigen, was im Tagesablauf benötigt wird. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten. 2. Eckpfeiler: Körperliche Gesundheit Wir sind der Überzeugung, dass das körperliche Befinden auf das gesamt Erleben eines Menschen einen sehr grossen Einfluss hat. Solange Klienten mit chronischen Schmerzen ohne Befund, mit suboptimalen Medikamenten-Einstellungen, mit ständigen Schlafstörungen oder ähnlichem beschäftigt sind, wird es schwierig sein, mit ihnen eine Arbeitsstelle zu suchen oder einen Freundeskreis aufzubauen. In dieser Phase sind die Zusammenarbeit und der Austausch mit Hausärzten und/oder Psychiatern bzw. Psychotherapeuten zentral. Es geht darum, den „Status quo“ genau zu definieren, zu differenzieren was veränderbar ist und was nicht und einen Umgang mit den Einschränkungen zu trainieren, welche nicht mehr veränderbar - also im medizinischen Sinne chronisch - sind. Ebenfalls zu dieser Phase gehört die Anpassung der Ernährung. Dabei geht es vor allem darum, eine Ernährungsweise zu trainieren, die sowohl der individuellen körperlichen Verfassung dienlich ist als auch dem eingeschränkten Budget unserer Klienten entspricht. • Initiieren: Gesundheitszustand abklären. Stehen Behandlungen (an Zähnen, beim Gynäkologen oder anderen Fachärzten) an? Kostengutsprachen einholen bei Bedarf, Ernährungsberatung im Bezug auf Budgetplanung durchführen. • Vertiefen: Behandlungen angehen und abschliessen, regelmässig Ernährung beachten, Medikamente einstellen, Schlafrhythmus einhalten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 3. Eckpfeiler: Finanzen Die meisten unserer Klienten sind in kleinerem oder grösserem Masse verschuldet, haben keinen Überblick mehr über ihre administrativen Angelegenheiten, wissen nicht wie man eine Budgetplanung macht oder können diese nur schwer einhalten. Dies führt zu Mahnungen und Betreibungen, einer Erhöhung des Schuldenbergs und zu noch mehr Verlust des Selbstwertgefühls und dies dann oft in letzter Konsequenz zu mehr und mehr Isolation. Wir beraten unsere Klienten und versuchen, für sie die bestmögliche Handhabung herauszuarbeiten, wenn es um die Tilgung ihrer Schulden geht. Nicht immer ist eine Schuldensanierung machbar, manchmal geht es auch darum zu lernen, mit den Schulden zu leben. Ein weiterer Schritt ist, keine neuen Schulden entstehen zu lassen und zu lernen, ein Budget zu erstellen und danach zu leben. Unsere Erfahrung ist, dass viele der Klienten erleichtert sind, wenn sie ein übersichtliches Budget haben an dem sie sich orientieren können. • Initiieren: Finanzsituation abklären. Wenn möglich Schuldensanierung beginnen, administrative Abläufe trainieren, Stundungsgesuche bearbeiten, Budgetplan erstellen. • Vertiefen: Budgetplanung einhalten, Rechnungen regelmässig bezahlen, Schuldensanierung weiter verfolgen. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 4. Eckpfeiler: Soziale Kontakte/Freizeit In dieser Phase geht es darum, das noch vorhandene soziale Netz zu pflegen oder sich ein neues soziales Netz aufzubauen. Viele unserer Klienten bewegen sich seit etlichen Jahren in verschiedenen Institutionen. Sie nehmen Teil an Projekten, welche von Institutionen lanciert werden. Dies hat immer auch einen stabilisierenden Faktor und für viele der Klienten ist es gut, sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können. Zu einem späteren Zeitpunkt - je nach Ressourcen und Interesse der Klienten - finden wir es wichtig, sich wieder ausserhalb von institutionellen Projekten zu integrieren. Menschen kennen zu lernen, die vielleicht nicht „Psychiatrie erfahren“ sind und sich mit ganz anderen Themen beschäftigen. Dadurch kann auch erlebt werden, dass nicht jeder Mensch auf der Strasse erkennt, dass man aus einer Klinik kommt. Dies steigert wiederum das Selbstwertgefühl und vermittelt den Eindruck, Teil dieser Gesellschaft zu sein, teilhaben zu können am gesellschaftlichen Geschehen und am Leben. Aussagen von Klienten haben uns inspiriert, auf diesen Punkt mehr Wert zu legen. So teilte mir eine Klientin ganz überrascht mit, sie sei nun schon zwei Monate in einem Tanzkurs und habe mit allen dort schon gesprochen und nie sei es dabei um Krankheit oder Probleme gegangen. Sie sei auch angefragt worden, weil sie bestimmte Tanzschritte so gut könne. Ihr Erstaunen darüber, dass man sie nicht als „krank“, „komisch“ oder „gestört“ wahrgenommen hat und ihre Freude darüber, dass fremde Menschen von ihr etwas lernen wollten, waren ein unglaublich schönes Erlebnis für uns. Das beschriebene Erlebnis ist nur als Beispiel aufgeführt und wir haben zahlreiche solcher Situationen erlebt. • Initiieren: „Inventur des sozialen Netzes“, Kontaktaufnahme begleiten und allenfalls initiieren. Unterstützung in Gesprächen mit Familienangehörigen. Suchen nach geeigneten Hobbys, Clubs oder Vereinen. • Vertiefen: Freizeitaktivität aktiv gestalten, Kontakte pflegen, Kontinuität halten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten Die einzelnen beschriebenen Eckpfeiler gehen teilweise ineinander über und ergänzen sich, denn wir nehmen den Menschen als ein ganzheitliches Individuum und nicht aufgeteilt in „Eckpfeiler, Phasen oder Abschnitte“ wahr. Bei unserer Arbeit geht es darum, den Fokus auf bestimmte Themengebiete zu setzen und gezielt an diesen Thematiken zu arbeiten, zu trainieren und auszuprobieren. Oft ist es so, dass durch die Arbeit an einem Eckpfeiler sich andere Themen auflösen. So kann es manchmal sein, dass Klienten in der Entwicklung bzw. in ihrer Arbeit an den diversen Themen zu stagnieren scheinen und auf einmal, ohne ersichtlichen Grund, geht es einen Riesenschritt voran. Wir haben uns überlegt, ob wir die Phasen zeitlich begrenzen sollen. Letztlich haben wir uns dagegen entschieden. Mit einer zeitlichen Begrenzung können wir nicht mehr das hohe Mass an individuellem Arbeiten bieten das uns wichtig ist und sinnvoll erscheint. Wir möchten dort einsteigen, wo die Klienten Motivation zeigen und vorwärts gehen können und wollen (im Sinne von de Shazer / Lösungsorientierter Handlungsansatz und von C. Rogers welcher auf die „bedingungslose Wertschätzung“ als Antrieb verweist). Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es immer wieder Pausen braucht und Klienten Fortschritte auch abblocken können. Manchmal reicht das Umstellen eines Medikamentes, um den ganzen Arbeitsprozess erst einmal zu verlangsamen und diesen Faktoren wollen wir gerecht werden. Um den Verlauf reflektieren zu können und eventuell anstehende Fragen zu klären, halten wir regelmässigen Kontakt (E-Mail, Telefon) mit den Kostenträgern (sofern dies gewünscht ist) Auf ausdrücklichen Wunsch schreiben wir gerne halbjährlich einen Bericht und nehmen Bezug auf einzelne Fragestellungen und den Verlauf der Arbeit an den verschiedenen Eckpfeilern. Kostenträger, die keinen Bedarf an solchen halbjährlichen Berichten anmelden, erhalten von uns lediglich den Austrittsbericht, welcher einen Einblick über den gesamten Verlauf bietet und Hinweise darauf gibt, was wir für die Zukunft in Bezug auf den Klienten als wichtig erachten. Einmal jährlich findet eine Standortsitzung bei uns in der Institution statt. An dieser sollen, wenn möglich auch die Kostenträger und die wichtigsten Bezugspersonen ausserhalb der Institution teilnehmen. Zusätzliche Sitzungen kann es bei akuten Krisen geben in welchen es notwendig ist, gemeinsam neue Abmachungen zu treffen, um eine neue Vorgehensweise zu erarbeiten und diese dann zu stabilisieren. Austrittsphase Früher oder später kommt bei vielen unserer Klienten die Frage nach dem Austritt und es geht darum, die Austrittsphase gut zu initiieren. Die Austrittsphase dauert zwischen drei bis neun Monaten. In dieser Phase geht es darum, alles Notwendige zu installieren, was für einen Austritt benötigt wird: • Budget neu planen • Wohnung suchen • An- und abmelden • Umzug organisieren • Allenfalls Therapie intensivieren (bei Bedarf) • Abschied nehmen in der WG • Zimmerreinigung und -abgabe • Beispielsweise Bahn-Abos organisieren Wichtig ist in dieser Phase auch, noch einmal alle Eckpfeiler zu thematisieren, den aktuellen Stand festzuhalten und zu prüfen, wo oder ob wieder Bedarf besteht, Einzelheiten zu klären und zu erledigen. Das externe Netz, die involvierten Ärzte und/oder Psychiater werden durch uns informiert und es sollte noch einmal eine eng vernetzte Zusammenarbeit stattfinden, damit die Klienten die bestmöglichen Startmöglichkeiten nach dem Austritt bei uns haben. Manchmal kommt es vor, dass Klienten der Überzeugung sind, einen Austritt nun angehen zu müssen. Auch wenn dies nicht immer in unserem Sinne ist, versuchen wir die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Hier ist es uns auch wichtig, dass die Klienten wissen, dass das Projekt „Austritt“ jederzeit wieder beendet werden kann. Wir erachten es als zentral, dass unsere Klienten manchmal einen Schritt ausprobieren - solange es keine auto – aggressiven Züge annimmt, um selber auch erleben zu können, ob sie bereits soweit sind oder auch nicht. Bei einer regulären Kündigung und einem regulären Austritt steht später auch einem Wiedereintritt nichts im Wege. Diese Sicherheit möchten wir, wenn immer möglich, unseren Klienten mit auf den Weg geben. In Situationen, wo wir als Institution Klienten kündigen mussten, kann grundsätzlich eine Wiederaufnahme besprochen werden. In der Regel kommt es dann zu Zusatzvereinbarungen, welche Seitens des Klienten unterschrieben werden müssen Gründe für eine Kündigung Seitens der Phoenix Institution sind zum Beispiel: • Konsum von harten Drogen • Selbstgefährdung • Gewalt gegen Mitbewohner, Sozialpädagogen oder Mieter im Quartier • Selbstverletzung (hier kommt es auf die Empfehlung des behandelnden Psychiaters an) • Verweigerung der Zusammenarbeit auf kleinster Basis Wir legen uns hier nicht auf diese 5 Punkte fest. Es gibt immer wieder neue Kreationen von Sabotage und wir behalten uns vor, auch aus anderen Gründen eine Kündigung auszusprechen. Im Falle eines irregulären Austrittes sprechen wir mit den Kostenträger das Austrittsprozedere ab und informieren allenfalls Psychiater und Hausarzt. Wohngruppen Sitzungen Sinn der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung dient zum Einen dazu, planerische Sachen anzugehen wie: • Reinigungsplan • Einkäufe • Zuständigkeiten für Alltags Jobs Zum Anderen aber auch, um Konflikte frühzeitig erkennen zu können und allenfalls schlichtende Gespräche zu lancieren. Ebenfalls können wir den Klienten Unterstützung bieten im gestalten des Zusammenlebens und ihnen helfen, Dynamiken die in Wohngruppen geschehen zu erkennen und rechtzeitig zu intervenieren. Unsere Klienten bringen alle eigene Lebensgeschichten mit und zu einem grossen Teil auch unterschiedliche Diagnosen, die Einfluss auf den Alltag haben können. Hier versuchen wir zu vermitteln, wenn es Schwierigkeiten gibt sich zu verstehen, Verhaltensweisen gegenüber tolerant zu sein etc. Intervall Die WG – Sitzung findet in der Regel alle zwei Wochen statt. Vom Turnus kann abgewichen werden bei: • Unterbelegung der WG, z.B. nur eine Klienten • Einer WG in welcher alles gut läuft und die Klienten die Sitzungen reduzieren möchten. Hier wird jedoch ein Zeitrahmen vereinbart, wann das gewählte Selbstmanagement wieder überprüft wird. • Arbeitsausfall des Wohngruppenverantwortlichen Dauer der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung ist für alle Klienten verbindlich. Im Minimum dauert sie 20 Minuten. Die Dauer von einer Stunde sollte nicht überschritten werden. Eine WG – Sitzung kann länger dauern wenn: • man entschieden hat einen Spielabend zu machen • geplant ist gemeinsam zu Kochen und zu Essen • Der Wunsch besteht ein Thema vertieft anzugehen (Ernährungsplanung, Budget, Kontakte knüpfen etc.) • Eine massive Krise besteht die man ausdiskutieren muss (hier gilt es jeweils gut abzuwägen. Manchmal ist es auch bei Krisen besser, einen Stopp zu machen und einen Tag später weiter zu diskutieren) Die WG – Sitzungen sind auch ein Instrument, an welchem die Klienten eigene Anliegen platzieren können und man die gemeinsam bespricht. Ebenfalls haben die Klienten die Möglichkeit, an einer WG – Sitzung allfällige Tranktande/Themen für eine Vollversammlung bereits im Voraus zu besprechen um so das Anliegen mit grösserer Sicherheit an der Vollversammlung anbringen zu können. Vollversammlung Sinn und Zweck der Vollversammlung Die Vollversammlung soll grundsätzlich ein Instrument sein welches Klienten nutzen können um Anliegen zu deponieren und zu besprechen. Dies können Anliegen an die Sozialpädagogen sein aber auch Anliegen an andere Klienten in der Phoenix Institution. Ein Anliegen an einer Vollversammlung zu besprechen ist für manche Klienten ein nicht ganz einfaches Unterfangen. Hier können die Klienten lernen, eine eigene Meinung zu vertreten, geeignete Formulierungen zu treffen, für ein Anliegen zu argumentieren und mit Gegenargumenten umzugehen. Ebenfalls ist die Vollversammlung ein Instrument mit welchem man lernen kann die Ablehnung eines Anliegens zu akzeptieren. Wir sind der Überzeugung, dass die Klienten meistens über starke Ressourcen verfügen und es oft einfach nur darum geht, den richtigen Kanal zu aktivieren und Ihnen eine Plattform zu bieten, sich auszudrücken und in angemessener Weise etwas mit Entwickeln zu können. Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass wir die Klienten dazu motivieren möchten, einen Eigenen Teil zur Gestaltung ihres Alltags und ihrer Wohnsituation beizutragen und sich, Schritt für Schritt von der Haltung „ Dies und Jenes steht mir zu, bringt es mir“ und „ Ich bin hier, unterhaltet mich“ zu distanzieren. Dauer und Intervall der Vollversammlung Eine Vollversammlung sollte nicht kürzer als 20 Minuten und nicht länger als 1 Stunde dauern. Dies bietet genug Zeit um Anliegen zu besprechen. Nach der Vollversammlung ist noch Zeit da, um Etwas zu trinken und sich ein wenig auszutauschen falls Bedarf vorhanden ist, dies ist aber fakultativ. Die Vollversammlung findet alle drei Monate statt.

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Am Schanzengraben 15, 8002 Zürich
Die Sprachschule im Herzen von Zürich – professionell für Berufstätige

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Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Katholische Spitex Winterthur

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Bürglistrasse 1, 8400 Winterthur
Herzlich willkommen!

Die Katholische Spitex ist ein Verein. Dessen Zweck ist die Ausübung ambulanter Krankenpflege unter der Bevölkerung von Winterthur, ohne Unterschied der Religion. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Unser Tätigkeitsgebiet • Stadt Winterthur, ausser Oberwinterthur Unsere Ziele • Patienten ein Verbleiben in der vertrauten Umgebung ermöglichen, solange es für alle Beteiligten zumutbar ist. • Lebensqualität und Selbständigkeit erhalten • Beratung der Angehörigen und Mitpflegenden • Entlastung und Unterstützung von Angehörigen und Mitpflegenden • Aufenthalte in stationären Einrichtungen vermeiden oder verkürzen. Wir sind Mitglied des Spitex Verbandes Kanton Zürich und des Dachverbandes Spitexverband Schweiz. Wir verfügen über eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur. Pflegeangebot Spitalexterne Krankenpflege für Menschen aller Altersgruppen und unabhängig von der Regligionszugehörigkeit , bei Krankheit, Unfall, Behinderung, nachlassender Kraft und Beweglichkeit, Überlastungssituationen der Angehörigen, bei nahendem Tod. Gesundheits- und Krankenpflege Unser Angebot ist eine Alternative oder Ergänzung zu den städtischen Spitexdiensten, Spitälern, Heimen und anderen Organisationen. • Abklärung Abklärung des Pflegebedarfs, Zusammenarbeit mit Ärzten, Spitälern und anderen Diensten. • Grundpflege Körperpflege, Duschen, Baden, Unterstützung beim Aufstehen und Ankleiden. • Behandlungspflege Spritzen verabreichen, Verbandswechsel, Puls-, Blutdruck- und Blutzucker messen, Medikamente richten und verabreichen • Bezuspflege Grund- und Behandlungspflege durch die vertraute Bezugsperson • Betreuungsbesuche Gespräche und Besuche nach abgeschlossener Pflege, zum Beispiel im Pfelgeheim oder Spital • Begleitung Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens nach palliativen Grundsätzen. Prospekt Katholische Spitex Winterthur (PDF)

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SpitexPfarramtKrankenpflege Pflegefachpersonal
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BEAUTY+STYLE hat sich im oberen Kundensegment etabliert und bietet in exklusiver entspannter, professioneller und intimer Atmosphäre in Zürich Dienstleistungen rund um die Schönheit und Ästhetik an.​ Nachgewiesene Beständigkeit, Nachhaltigkeit, Können und Fachwissen sind eine einzigartige Kombination langjähriger praktischer Behandlungserfahrungen. Bei uns erwartet Sie eine kundenbezogene hochqualifizierte Symbiose, basierend auf Ihrem individuellem Bedürfnis und dem nachweislichem Resultat, die zur in sich stimmigen und positiven Schönheit führt.​ Die Behandlungen werden auf subtile Art mit den höchst medizinischen ethischen Ansätzen auf der Anti Aging Ebene von unserem Ärzte Team durchgeführt. BEAUTY+STYLE steht für ästhetische Würde und die Selbstbestimmung des eigenen Schönheitsideales ein:​ Ein Versprechen der Superlative von Holistic und Reverse Aging!​ Machen Sie gleich hier online einen virtuellen Rundgang durch unsere geschmackvoll eingerichteten Praxisräume, mit ihrem entspannenden, lichtdurchfluteten Ambiente über den Dächern von Zürich.​ Ihre Minja Spahija

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CLICK and move, Praxis für Kinesiologie und EFT

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CLICK and move, Praxis für Kinesiologie und EFT

Steinackerstrasse 8, 8309 Nürensdorf
Click and move – Praxis für Kinesiologie und EFT

Erleben Sie die stärkende Wirkung der Kinesiologie bei: • Ängsten und Panikattacken • Schlafstörungen • Chronischen Schmerzen • Extremer Anspannung • Lernblockaden und Prüfungsängsten • Stressbedingten Beschwerden • Mangelnder Motivation • Anhaltenden Erschöpfungszuständen Kinesiologie Kinesiologie ist eine ganzheitliche Behandlungsmethode. Sie führt alte und neue, östliche und westliche Erkenntnisse geschickt zu einem neuen Ganzen zusammen. Emotional Freedom Techniques (EFT) EFT ist eine innovative, verblüffend einfache und sanfte Behandlungsmethode um Stress, belastende Gefühle und Schmerzen nachhaltig aufzulösen. Sie basiert auf den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Psychologie, Neurobiologie und Medizin – und ist frei von jeglichen religiösen, esoterischen oder weltanschaulichen Dogmen und Praktiken. Die Technik ist schnell zu erlernen. miteinander – füreinander Manchmal sind sowohl Kinesiologie als auch EFT als alleinige Behandlungsform bestens geeignet, in anderen Fällen können sie andere Methoden hilfreich unterstützen und begleiten. Gerne arbeite ich in solchen Fällen zusammen mit Ärzten, Heilpraktikern, Homöopathen und Psychologen. Falls Sie unsicher sind, ob Sie bei mir mit Ihrem Anliegen richtig sind, zögern Sie nicht, mich anzurufen. Themen Welche Themen können mit Kinesiologie und EFT angegangen werden? Lesen Sie mehr dazu….. • Angebote • Wie arbeite ich? • Über mich • Praxis • Kurse • Referenzen

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KinesiologieCoachingKomplementärtherapie
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PHOENIX Institution

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Stadlerstrasse 154, 8404 Winterthur
Phoenix Institution

Die Phoenix Institution GmbH bietet betreute Wohnplätze für 26 weibliche oder männliche Erwachsene an. Das Team besteht aus zwei Männern und drei Frauen mit Sozialpädagogischer Ausbildung. Unser Auftrag orientiert sich an den Ressourcen der Klienten. Ein Auftrag kann sein, nach einem Klinikaufenthalt bei der Re – Integration zu Begleiten und zu unterstützen, bei der Verwaltung der Finanzen zu helfen , zu begleiten bei der Suche nach einer Tagesstruktur oder auch, dort wo die Re – Integration nicht möglich ist darin zu begleiten, eine adäquate und positive Lebenseinstellung zu entwickeln mit grösstmöglichem Ausschluss von Selbst – und / oder Fremdgefährdendem Verhalten. Die Wohnungen liegen in Winterthur in einer ruhigen, begrünten Siedlung. Die BewohnerInnen leben in Einzelzimmern in 1er, 2er und 4er Wohngemeinschaften. Es gibt einen grossen Gemeinschaftsraum mit TV/Video und Internet. Wie kommen wir zu dieser Haltung? Wir haben uns mit dem Gedanken der Integration und Re – Integration auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass Integration im heutigen Sprachgebrauch meist gleichgesetzt wird mit • Leistungsfähigkeit • Anpassung • Fähigkeit Defizite durch zahlreiche Strategien sublimieren zu können. Was aber geschieht mit Menschen, die durch dieses Leistungsnetz durchfallen? Wie gehen wir mit Ihnen um? Für uns bedeutet Integration: Mit Defiziten, Handycaps, psychischen Krankheiten etc. am Leben teilnehmen zu können. Seine Leistungsgrenze zu kennen und zu lernen, damit ein gutes Leben führen zu können. Sich selber und anderen Menschen so wenig als möglich Schaden zuzufügen. Stolz zu sein auf sich. In diesem Prozess möchten wir als Plattform für Stabilität sorgen. Dort wo die Ressourcen sind wollen wir den Rahmen bieten, sich zu Entwickeln, neues auszuprobieren, neue Wege zu gehen. Wir sind überzeugt, dass viele unserer BewohnerInnen eine Menge Potenzial in sich tragen. Manchmal geht es nur darum, beim Ausgraben des verschütteten Wissen zu helfen und gelegentlich ein wenig mehr zu fordern, als die Klientel sich selber zutraut. Winterthur hat ein breites Angebot für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, wir wollen es nutzen und das Beste daraus hervorholen. Wir wollen uns vernetzen denn wir sind überzeugt, nur durch vernetztes Arbeiten können wir eine Plattform anbieten die stabilisierend wirkt. In diesem Netzwerk treffen verschiedene Berufsfelder aufeinander. Durch Akzeptanz, Toleranz, Achtung und Lernbereitschaft im Bezug auf andere Berufsfelder / Berufstitel können wir aus einem immensen Pool von Fachwissen profitieren. Leitbild Phoenix Institution GmbH Die Phoenix Institution GmbH hat das Ziel, Menschen mit psychosozialen Schwierigkeiten und daraus resultierenden verhaltensoriginellen Bewältigungsstrategien während einer Lebensphase zu unterstützen und zu begleiten. Wir bieten in kleinen Wohngruppen Raum, sich im Erwerb von verloren gegangenen Alltagskompetenzen zu üben und das Spektrum von Lebensstrategien zu erweitern. Wir unterstützen und begleiten dort, wo wir gebraucht werden und sich Bedarf abzeichnet. In allen anderen Bereichen lassen wir den BewohnerInnen den grösstmöglichen Freiraum. Grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass die meisten unserer BewohnerInnen wissen, was für sie die beste Lösung zu einem Problem ist. Oft geht es nur darum, Vergessenes wieder zu aktualisieren und die Schritte bis zu den ersten Erfolgserlebnissen zu begleiten. Wir sind ein Team, das sich aus Menschen unterschiedlicher Herkunft, Familiensystemen, Glaubenssätzen, Ausbildungen und Lebenserfahrungen zusammensetzt. Aber wir sind uns in den folgenden Punkten einig: • Nicht alle Menschen sind gleich, aber alle verdienen dieselbe Wertschätzung. • Wir arbeiten mit unterschiedlichen Menschen, unsere Arbeit ist an diesen Unterschieden ausgerichtet. • Konflikte sind Bestandteil des Lebens. Wir tragen Konflikte aus, ohne dabei den Respekt vor dem Gegenüber zu verlieren. • Wir sind uns bewusst, dass Professionalität sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammensetzt: • Ausbildung, Studium, erworbenes Fachwissen • Die Art und Weise der Umsetzung des Erlernten • Gewalt, auch in Form von Sprache, lehnen wir als Lösungsstrategie ab. • Unsere Teamkultur zeichnet sich aus durch Respekt, Humor, Transparenz, Achtung und der Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen Wertvorstellungen auseinanderzusetzen. • Wir erinnern uns gegenseitig immer wieder daran, dass kleine Schritte zu grossen Veränderungen führen können. • Wir erachten Themen wie Religion, Spiritualität und gelebte Formen von Sexualität als Teil der Intimsphäre eines jeden Menschen. Wie gehen Sie vor wenn Sie sich für das Phoenix interessieren? Es gibt zwei Möglichkeiten: • Informieren Sie sich auf unsere Internetseite und drucken Sie dort alle Formulare aus, die es für den Eintritt braucht. • Kontaktieren Sie uns per Telefon und informieren Sie sich über freie Plätze, das Eintrittsprozedere, die Kosten und andere Fragen. Tarifordnung Kategorie Tagesansatz in CHF Wo 1 131.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 2 154.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 3 164.00 voll Pension inkl. Essensgeld Bei Eintritt der Klientel wird grundsätzlich der Tagessatz „Wohnen 3“ verrechnet. Die umfassende Einstufung findet nach 1/ 2 Jahr statt (3 Monate Probezeit + 3 Monate Beo. gemäss IBB ). Im Leistungsangebot enthalten sind: • Unterkunft inkl. Grundausstattung der Zimmer • Betreuung, Begleitung • Interne Beschäftigung • Zusammenarbeit mit dem gesamten Klienten System • Schuldensanierung (wenn möglich) • Waschküchenbenutzung • Gesundheitsversorgung • Internetzugang • Haftpflichtversicherung für Schäden (Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl) welche Betreuten durch Dritte entstehen. Die Verpflegung erfolgt in eigener Verantwortung. Diese Tarifordnung ist integrierter Bestandteil des Aufenthaltsvertrags. Zusatzvereinbarungen sind auf Wunsch des Kostenträgers möglich und müssen mit der Institutionsleitung vereinbart werden. Wohnen Unsere Wohnungen bieten Platz für 1 oder 4 Bewohner/innen. Jede Wohnung hat eine Küche, 1 Bad mit WC, 1 separates WC und einen Balkon. Die Zimmer haben eine Grundausstattung (Bett, Tisch, Stuhl und Schrank) und können von den Bewohner/innen selber eingerichtet werden. Betreuungskonzept der Phoenix Institution Anmerkung: der Einfachheit halber und für eine bessere Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Schreibform verwendet. Das Betreuungskonzept der Phoenix Institution ist einerseits aufgeteilt in drei Phasen (Orientierungs – Aufenthalts – und Austrittsphase), welche wiederum in sich selber aufgegliedert sind gemäss der einzelnen Beschreibungen. Weitere Teile der Betreuung sind die Wohngruppensitzungen und die 3 monatlich stattfindenden Vollversammlungen die ab September 09 neu lanciert werden und an welchen sowohl wir vom Team als auch die Klienten jeweilige Anliegen äussern können. Orientierungsphase Die Orientierungsphase dauert 4 Monate und ist in zwei Teile aufgegliedert. Im ersten Teil (2 Monate) geht es vor allem darum, die Institution, das Team, die Bezugsperson, die Mitbewohner und die Regeln kennen zu lernen. Dieser Teil ist für beide Seiten eine Probezeit. Nach 2 Monaten folgt ein Gespräch, in welchem festgelegt wird, ob man nach der Probezeit im Phoenix bleibt oder das Phoenix wieder verlässt. Die folgenden 2 Monate dienen entweder dazu, eine geeignete Anschlusslösung zu finden (wenn eine der beiden Parteien kündigt) oder die Struktur des Aufenthaltes festzulegen, Tages-, Wochen- und Monatspläne zu erstellen und Zielvereinbarungen zu konkretisieren Aufenthaltsphase In der Aufenthaltsphase arbeiten wir nach einem Prinzip welches auf vier Eckpfeilern aufbaut: • Tagesstruktur • Körperliche Gesundheit • Finanzen • Soziale Kontakte und Freizeit Diese vier Eckpfeiler sehen wir als Träger des Individuums und als Barometer für Selbständigkeit und Zufriedenheit. Je weniger dieser Eckpfeiler „intakt“ sind, desto grösser ist die Gefahr der Isolation, der Unzufriedenheit, Unselbständigkeit und Abhängigkeit. Die im Folgenden beschriebene Reihenfolge des Aufbaus der Eckpfeiler sehen wir als optimal an. Jedoch setzen wir jeweils dort an, wo die Klienten Motivation verspüren und gerne einige Schritte weiter kommen möchten. Die jeweilige Arbeit an einem Eckpfeiler wiederum ist in drei Sequenzen aufgegliedert: A) Initiieren B) Vertiefen C) Abschliessen/Evaluieren 1. Eckpfeiler: Tagesstruktur In der Regel kommen Klienten zu uns, die keine Tagesstruktur mehr haben und wieder erlernen müssen, sich auf regelmässige Strukturen einzulassen. Zum einen geht es darum, sich in der Institution intern an Termine zu halten, zum andern, sich extern eine Arbeit oder Beschäftigung von mindestens 40% zu suchen. Der Prozess des Suchens nach einer passenden Stelle ist oft sehr anstrengend für die Klienten, wirft viele Ängste, sowie Fragen und Zweifel auf und es braucht immer wieder Tage, an welchen sie sich aus der Thematik der Tagesstruktur „ausloggen“ können. Dennoch ist gerade die Tagesstruktur von elementarer Bedeutung. Eine Aufgabe zu haben heisst auch, mit anderen Menschen über diese Aufgabe diskutieren zu können und somit beispielsweise teilnehmen zu können an Gesprächen über Arbeit, lästige Chefs und Arbeitszeiten. Uns ist aufgefallen, dass dieses kleine Stück „Normalität“ - wie unsere Klienten es nennen - sehr viel im Bezug auf Selbstwert und Verantwortungsgefühl bewirken kann. Es kommt auch vor, dass Klienten bei uns eintreten, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich an einem „geschützten Arbeitsplatz“ oder etwas Ähnlichem einzugliedern. Sie fallen durch jegliche Maschen hindurch, stossen überall an und können sich nur sehr begrenzt in ein System einfügen. Die meisten von ihnen sind bereits seit vielen Jahren in Kliniken und Institutionen. Bei diesen Klienten besteht unsere Arbeit darin, mit ihnen gemeinsam ihren „Lifestyle“ zu entwickeln, zu prüfen welche Strukturen es in ihrem Tagesablauf gibt und vor allem das Möglichste daran zu setzen, dass diese Menschen ihr Leben führen können, ohne sich selber oder andere zu gefährden oder zu verletzen. Auch hier können wir nicht nach einer konkreten Förderplanung arbeiten sondern müssen gemeinsam mit den Klienten ständig wechselnde Wege gehen. Ziel ist es auch, die Lebensqualität so halten zu können, dass es den Klienten im Alltag gut geht. • Initiieren: Finden einer Tagesstruktur von mindestens 40%. Wenn die Möglichkeit dazu nicht besteht (beispielsweise bei Krankheit oder Beschwerden) definieren des persönlichen Lifestyles mit grösstmöglichem Ausschluss von Eigen- und Fremdgefährdung. • Vertiefen: Einhalten der Tagesstruktur, allenfalls Absenzen und Verspätungen reduzieren. Oder den neuen Lifestyle trainieren und festigen, was im Tagesablauf benötigt wird. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten. 2. Eckpfeiler: Körperliche Gesundheit Wir sind der Überzeugung, dass das körperliche Befinden auf das gesamt Erleben eines Menschen einen sehr grossen Einfluss hat. Solange Klienten mit chronischen Schmerzen ohne Befund, mit suboptimalen Medikamenten-Einstellungen, mit ständigen Schlafstörungen oder ähnlichem beschäftigt sind, wird es schwierig sein, mit ihnen eine Arbeitsstelle zu suchen oder einen Freundeskreis aufzubauen. In dieser Phase sind die Zusammenarbeit und der Austausch mit Hausärzten und/oder Psychiatern bzw. Psychotherapeuten zentral. Es geht darum, den „Status quo“ genau zu definieren, zu differenzieren was veränderbar ist und was nicht und einen Umgang mit den Einschränkungen zu trainieren, welche nicht mehr veränderbar - also im medizinischen Sinne chronisch - sind. Ebenfalls zu dieser Phase gehört die Anpassung der Ernährung. Dabei geht es vor allem darum, eine Ernährungsweise zu trainieren, die sowohl der individuellen körperlichen Verfassung dienlich ist als auch dem eingeschränkten Budget unserer Klienten entspricht. • Initiieren: Gesundheitszustand abklären. Stehen Behandlungen (an Zähnen, beim Gynäkologen oder anderen Fachärzten) an? Kostengutsprachen einholen bei Bedarf, Ernährungsberatung im Bezug auf Budgetplanung durchführen. • Vertiefen: Behandlungen angehen und abschliessen, regelmässig Ernährung beachten, Medikamente einstellen, Schlafrhythmus einhalten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 3. Eckpfeiler: Finanzen Die meisten unserer Klienten sind in kleinerem oder grösserem Masse verschuldet, haben keinen Überblick mehr über ihre administrativen Angelegenheiten, wissen nicht wie man eine Budgetplanung macht oder können diese nur schwer einhalten. Dies führt zu Mahnungen und Betreibungen, einer Erhöhung des Schuldenbergs und zu noch mehr Verlust des Selbstwertgefühls und dies dann oft in letzter Konsequenz zu mehr und mehr Isolation. Wir beraten unsere Klienten und versuchen, für sie die bestmögliche Handhabung herauszuarbeiten, wenn es um die Tilgung ihrer Schulden geht. Nicht immer ist eine Schuldensanierung machbar, manchmal geht es auch darum zu lernen, mit den Schulden zu leben. Ein weiterer Schritt ist, keine neuen Schulden entstehen zu lassen und zu lernen, ein Budget zu erstellen und danach zu leben. Unsere Erfahrung ist, dass viele der Klienten erleichtert sind, wenn sie ein übersichtliches Budget haben an dem sie sich orientieren können. • Initiieren: Finanzsituation abklären. Wenn möglich Schuldensanierung beginnen, administrative Abläufe trainieren, Stundungsgesuche bearbeiten, Budgetplan erstellen. • Vertiefen: Budgetplanung einhalten, Rechnungen regelmässig bezahlen, Schuldensanierung weiter verfolgen. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 4. Eckpfeiler: Soziale Kontakte/Freizeit In dieser Phase geht es darum, das noch vorhandene soziale Netz zu pflegen oder sich ein neues soziales Netz aufzubauen. Viele unserer Klienten bewegen sich seit etlichen Jahren in verschiedenen Institutionen. Sie nehmen Teil an Projekten, welche von Institutionen lanciert werden. Dies hat immer auch einen stabilisierenden Faktor und für viele der Klienten ist es gut, sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können. Zu einem späteren Zeitpunkt - je nach Ressourcen und Interesse der Klienten - finden wir es wichtig, sich wieder ausserhalb von institutionellen Projekten zu integrieren. Menschen kennen zu lernen, die vielleicht nicht „Psychiatrie erfahren“ sind und sich mit ganz anderen Themen beschäftigen. Dadurch kann auch erlebt werden, dass nicht jeder Mensch auf der Strasse erkennt, dass man aus einer Klinik kommt. Dies steigert wiederum das Selbstwertgefühl und vermittelt den Eindruck, Teil dieser Gesellschaft zu sein, teilhaben zu können am gesellschaftlichen Geschehen und am Leben. Aussagen von Klienten haben uns inspiriert, auf diesen Punkt mehr Wert zu legen. So teilte mir eine Klientin ganz überrascht mit, sie sei nun schon zwei Monate in einem Tanzkurs und habe mit allen dort schon gesprochen und nie sei es dabei um Krankheit oder Probleme gegangen. Sie sei auch angefragt worden, weil sie bestimmte Tanzschritte so gut könne. Ihr Erstaunen darüber, dass man sie nicht als „krank“, „komisch“ oder „gestört“ wahrgenommen hat und ihre Freude darüber, dass fremde Menschen von ihr etwas lernen wollten, waren ein unglaublich schönes Erlebnis für uns. Das beschriebene Erlebnis ist nur als Beispiel aufgeführt und wir haben zahlreiche solcher Situationen erlebt. • Initiieren: „Inventur des sozialen Netzes“, Kontaktaufnahme begleiten und allenfalls initiieren. Unterstützung in Gesprächen mit Familienangehörigen. Suchen nach geeigneten Hobbys, Clubs oder Vereinen. • Vertiefen: Freizeitaktivität aktiv gestalten, Kontakte pflegen, Kontinuität halten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten Die einzelnen beschriebenen Eckpfeiler gehen teilweise ineinander über und ergänzen sich, denn wir nehmen den Menschen als ein ganzheitliches Individuum und nicht aufgeteilt in „Eckpfeiler, Phasen oder Abschnitte“ wahr. Bei unserer Arbeit geht es darum, den Fokus auf bestimmte Themengebiete zu setzen und gezielt an diesen Thematiken zu arbeiten, zu trainieren und auszuprobieren. Oft ist es so, dass durch die Arbeit an einem Eckpfeiler sich andere Themen auflösen. So kann es manchmal sein, dass Klienten in der Entwicklung bzw. in ihrer Arbeit an den diversen Themen zu stagnieren scheinen und auf einmal, ohne ersichtlichen Grund, geht es einen Riesenschritt voran. Wir haben uns überlegt, ob wir die Phasen zeitlich begrenzen sollen. Letztlich haben wir uns dagegen entschieden. Mit einer zeitlichen Begrenzung können wir nicht mehr das hohe Mass an individuellem Arbeiten bieten das uns wichtig ist und sinnvoll erscheint. Wir möchten dort einsteigen, wo die Klienten Motivation zeigen und vorwärts gehen können und wollen (im Sinne von de Shazer / Lösungsorientierter Handlungsansatz und von C. Rogers welcher auf die „bedingungslose Wertschätzung“ als Antrieb verweist). Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es immer wieder Pausen braucht und Klienten Fortschritte auch abblocken können. Manchmal reicht das Umstellen eines Medikamentes, um den ganzen Arbeitsprozess erst einmal zu verlangsamen und diesen Faktoren wollen wir gerecht werden. Um den Verlauf reflektieren zu können und eventuell anstehende Fragen zu klären, halten wir regelmässigen Kontakt (E-Mail, Telefon) mit den Kostenträgern (sofern dies gewünscht ist) Auf ausdrücklichen Wunsch schreiben wir gerne halbjährlich einen Bericht und nehmen Bezug auf einzelne Fragestellungen und den Verlauf der Arbeit an den verschiedenen Eckpfeilern. Kostenträger, die keinen Bedarf an solchen halbjährlichen Berichten anmelden, erhalten von uns lediglich den Austrittsbericht, welcher einen Einblick über den gesamten Verlauf bietet und Hinweise darauf gibt, was wir für die Zukunft in Bezug auf den Klienten als wichtig erachten. Einmal jährlich findet eine Standortsitzung bei uns in der Institution statt. An dieser sollen, wenn möglich auch die Kostenträger und die wichtigsten Bezugspersonen ausserhalb der Institution teilnehmen. Zusätzliche Sitzungen kann es bei akuten Krisen geben in welchen es notwendig ist, gemeinsam neue Abmachungen zu treffen, um eine neue Vorgehensweise zu erarbeiten und diese dann zu stabilisieren. Austrittsphase Früher oder später kommt bei vielen unserer Klienten die Frage nach dem Austritt und es geht darum, die Austrittsphase gut zu initiieren. Die Austrittsphase dauert zwischen drei bis neun Monaten. In dieser Phase geht es darum, alles Notwendige zu installieren, was für einen Austritt benötigt wird: • Budget neu planen • Wohnung suchen • An- und abmelden • Umzug organisieren • Allenfalls Therapie intensivieren (bei Bedarf) • Abschied nehmen in der WG • Zimmerreinigung und -abgabe • Beispielsweise Bahn-Abos organisieren Wichtig ist in dieser Phase auch, noch einmal alle Eckpfeiler zu thematisieren, den aktuellen Stand festzuhalten und zu prüfen, wo oder ob wieder Bedarf besteht, Einzelheiten zu klären und zu erledigen. Das externe Netz, die involvierten Ärzte und/oder Psychiater werden durch uns informiert und es sollte noch einmal eine eng vernetzte Zusammenarbeit stattfinden, damit die Klienten die bestmöglichen Startmöglichkeiten nach dem Austritt bei uns haben. Manchmal kommt es vor, dass Klienten der Überzeugung sind, einen Austritt nun angehen zu müssen. Auch wenn dies nicht immer in unserem Sinne ist, versuchen wir die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Hier ist es uns auch wichtig, dass die Klienten wissen, dass das Projekt „Austritt“ jederzeit wieder beendet werden kann. Wir erachten es als zentral, dass unsere Klienten manchmal einen Schritt ausprobieren - solange es keine auto – aggressiven Züge annimmt, um selber auch erleben zu können, ob sie bereits soweit sind oder auch nicht. Bei einer regulären Kündigung und einem regulären Austritt steht später auch einem Wiedereintritt nichts im Wege. Diese Sicherheit möchten wir, wenn immer möglich, unseren Klienten mit auf den Weg geben. In Situationen, wo wir als Institution Klienten kündigen mussten, kann grundsätzlich eine Wiederaufnahme besprochen werden. In der Regel kommt es dann zu Zusatzvereinbarungen, welche Seitens des Klienten unterschrieben werden müssen Gründe für eine Kündigung Seitens der Phoenix Institution sind zum Beispiel: • Konsum von harten Drogen • Selbstgefährdung • Gewalt gegen Mitbewohner, Sozialpädagogen oder Mieter im Quartier • Selbstverletzung (hier kommt es auf die Empfehlung des behandelnden Psychiaters an) • Verweigerung der Zusammenarbeit auf kleinster Basis Wir legen uns hier nicht auf diese 5 Punkte fest. Es gibt immer wieder neue Kreationen von Sabotage und wir behalten uns vor, auch aus anderen Gründen eine Kündigung auszusprechen. Im Falle eines irregulären Austrittes sprechen wir mit den Kostenträger das Austrittsprozedere ab und informieren allenfalls Psychiater und Hausarzt. Wohngruppen Sitzungen Sinn der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung dient zum Einen dazu, planerische Sachen anzugehen wie: • Reinigungsplan • Einkäufe • Zuständigkeiten für Alltags Jobs Zum Anderen aber auch, um Konflikte frühzeitig erkennen zu können und allenfalls schlichtende Gespräche zu lancieren. Ebenfalls können wir den Klienten Unterstützung bieten im gestalten des Zusammenlebens und ihnen helfen, Dynamiken die in Wohngruppen geschehen zu erkennen und rechtzeitig zu intervenieren. Unsere Klienten bringen alle eigene Lebensgeschichten mit und zu einem grossen Teil auch unterschiedliche Diagnosen, die Einfluss auf den Alltag haben können. Hier versuchen wir zu vermitteln, wenn es Schwierigkeiten gibt sich zu verstehen, Verhaltensweisen gegenüber tolerant zu sein etc. Intervall Die WG – Sitzung findet in der Regel alle zwei Wochen statt. Vom Turnus kann abgewichen werden bei: • Unterbelegung der WG, z.B. nur eine Klienten • Einer WG in welcher alles gut läuft und die Klienten die Sitzungen reduzieren möchten. Hier wird jedoch ein Zeitrahmen vereinbart, wann das gewählte Selbstmanagement wieder überprüft wird. • Arbeitsausfall des Wohngruppenverantwortlichen Dauer der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung ist für alle Klienten verbindlich. Im Minimum dauert sie 20 Minuten. Die Dauer von einer Stunde sollte nicht überschritten werden. Eine WG – Sitzung kann länger dauern wenn: • man entschieden hat einen Spielabend zu machen • geplant ist gemeinsam zu Kochen und zu Essen • Der Wunsch besteht ein Thema vertieft anzugehen (Ernährungsplanung, Budget, Kontakte knüpfen etc.) • Eine massive Krise besteht die man ausdiskutieren muss (hier gilt es jeweils gut abzuwägen. Manchmal ist es auch bei Krisen besser, einen Stopp zu machen und einen Tag später weiter zu diskutieren) Die WG – Sitzungen sind auch ein Instrument, an welchem die Klienten eigene Anliegen platzieren können und man die gemeinsam bespricht. Ebenfalls haben die Klienten die Möglichkeit, an einer WG – Sitzung allfällige Tranktande/Themen für eine Vollversammlung bereits im Voraus zu besprechen um so das Anliegen mit grösserer Sicherheit an der Vollversammlung anbringen zu können. Vollversammlung Sinn und Zweck der Vollversammlung Die Vollversammlung soll grundsätzlich ein Instrument sein welches Klienten nutzen können um Anliegen zu deponieren und zu besprechen. Dies können Anliegen an die Sozialpädagogen sein aber auch Anliegen an andere Klienten in der Phoenix Institution. Ein Anliegen an einer Vollversammlung zu besprechen ist für manche Klienten ein nicht ganz einfaches Unterfangen. Hier können die Klienten lernen, eine eigene Meinung zu vertreten, geeignete Formulierungen zu treffen, für ein Anliegen zu argumentieren und mit Gegenargumenten umzugehen. Ebenfalls ist die Vollversammlung ein Instrument mit welchem man lernen kann die Ablehnung eines Anliegens zu akzeptieren. Wir sind der Überzeugung, dass die Klienten meistens über starke Ressourcen verfügen und es oft einfach nur darum geht, den richtigen Kanal zu aktivieren und Ihnen eine Plattform zu bieten, sich auszudrücken und in angemessener Weise etwas mit Entwickeln zu können. Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass wir die Klienten dazu motivieren möchten, einen Eigenen Teil zur Gestaltung ihres Alltags und ihrer Wohnsituation beizutragen und sich, Schritt für Schritt von der Haltung „ Dies und Jenes steht mir zu, bringt es mir“ und „ Ich bin hier, unterhaltet mich“ zu distanzieren. Dauer und Intervall der Vollversammlung Eine Vollversammlung sollte nicht kürzer als 20 Minuten und nicht länger als 1 Stunde dauern. Dies bietet genug Zeit um Anliegen zu besprechen. Nach der Vollversammlung ist noch Zeit da, um Etwas zu trinken und sich ein wenig auszutauschen falls Bedarf vorhanden ist, dies ist aber fakultativ. Die Vollversammlung findet alle drei Monate statt.

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Die Phoenix Institution GmbH bietet betreute Wohnplätze für 26 weibliche oder männliche Erwachsene an. Das Team besteht aus zwei Männern und drei Frauen mit Sozialpädagogischer Ausbildung. Unser Auftrag orientiert sich an den Ressourcen der Klienten. Ein Auftrag kann sein, nach einem Klinikaufenthalt bei der Re – Integration zu Begleiten und zu unterstützen, bei der Verwaltung der Finanzen zu helfen , zu begleiten bei der Suche nach einer Tagesstruktur oder auch, dort wo die Re – Integration nicht möglich ist darin zu begleiten, eine adäquate und positive Lebenseinstellung zu entwickeln mit grösstmöglichem Ausschluss von Selbst – und / oder Fremdgefährdendem Verhalten. Die Wohnungen liegen in Winterthur in einer ruhigen, begrünten Siedlung. Die BewohnerInnen leben in Einzelzimmern in 1er, 2er und 4er Wohngemeinschaften. Es gibt einen grossen Gemeinschaftsraum mit TV/Video und Internet. Wie kommen wir zu dieser Haltung? Wir haben uns mit dem Gedanken der Integration und Re – Integration auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass Integration im heutigen Sprachgebrauch meist gleichgesetzt wird mit • Leistungsfähigkeit • Anpassung • Fähigkeit Defizite durch zahlreiche Strategien sublimieren zu können. Was aber geschieht mit Menschen, die durch dieses Leistungsnetz durchfallen? Wie gehen wir mit Ihnen um? Für uns bedeutet Integration: Mit Defiziten, Handycaps, psychischen Krankheiten etc. am Leben teilnehmen zu können. Seine Leistungsgrenze zu kennen und zu lernen, damit ein gutes Leben führen zu können. Sich selber und anderen Menschen so wenig als möglich Schaden zuzufügen. Stolz zu sein auf sich. In diesem Prozess möchten wir als Plattform für Stabilität sorgen. Dort wo die Ressourcen sind wollen wir den Rahmen bieten, sich zu Entwickeln, neues auszuprobieren, neue Wege zu gehen. Wir sind überzeugt, dass viele unserer BewohnerInnen eine Menge Potenzial in sich tragen. Manchmal geht es nur darum, beim Ausgraben des verschütteten Wissen zu helfen und gelegentlich ein wenig mehr zu fordern, als die Klientel sich selber zutraut. Winterthur hat ein breites Angebot für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, wir wollen es nutzen und das Beste daraus hervorholen. Wir wollen uns vernetzen denn wir sind überzeugt, nur durch vernetztes Arbeiten können wir eine Plattform anbieten die stabilisierend wirkt. In diesem Netzwerk treffen verschiedene Berufsfelder aufeinander. Durch Akzeptanz, Toleranz, Achtung und Lernbereitschaft im Bezug auf andere Berufsfelder / Berufstitel können wir aus einem immensen Pool von Fachwissen profitieren. Leitbild Phoenix Institution GmbH Die Phoenix Institution GmbH hat das Ziel, Menschen mit psychosozialen Schwierigkeiten und daraus resultierenden verhaltensoriginellen Bewältigungsstrategien während einer Lebensphase zu unterstützen und zu begleiten. Wir bieten in kleinen Wohngruppen Raum, sich im Erwerb von verloren gegangenen Alltagskompetenzen zu üben und das Spektrum von Lebensstrategien zu erweitern. Wir unterstützen und begleiten dort, wo wir gebraucht werden und sich Bedarf abzeichnet. In allen anderen Bereichen lassen wir den BewohnerInnen den grösstmöglichen Freiraum. Grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass die meisten unserer BewohnerInnen wissen, was für sie die beste Lösung zu einem Problem ist. Oft geht es nur darum, Vergessenes wieder zu aktualisieren und die Schritte bis zu den ersten Erfolgserlebnissen zu begleiten. Wir sind ein Team, das sich aus Menschen unterschiedlicher Herkunft, Familiensystemen, Glaubenssätzen, Ausbildungen und Lebenserfahrungen zusammensetzt. Aber wir sind uns in den folgenden Punkten einig: • Nicht alle Menschen sind gleich, aber alle verdienen dieselbe Wertschätzung. • Wir arbeiten mit unterschiedlichen Menschen, unsere Arbeit ist an diesen Unterschieden ausgerichtet. • Konflikte sind Bestandteil des Lebens. Wir tragen Konflikte aus, ohne dabei den Respekt vor dem Gegenüber zu verlieren. • Wir sind uns bewusst, dass Professionalität sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammensetzt: • Ausbildung, Studium, erworbenes Fachwissen • Die Art und Weise der Umsetzung des Erlernten • Gewalt, auch in Form von Sprache, lehnen wir als Lösungsstrategie ab. • Unsere Teamkultur zeichnet sich aus durch Respekt, Humor, Transparenz, Achtung und der Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen Wertvorstellungen auseinanderzusetzen. • Wir erinnern uns gegenseitig immer wieder daran, dass kleine Schritte zu grossen Veränderungen führen können. • Wir erachten Themen wie Religion, Spiritualität und gelebte Formen von Sexualität als Teil der Intimsphäre eines jeden Menschen. Wie gehen Sie vor wenn Sie sich für das Phoenix interessieren? Es gibt zwei Möglichkeiten: • Informieren Sie sich auf unsere Internetseite und drucken Sie dort alle Formulare aus, die es für den Eintritt braucht. • Kontaktieren Sie uns per Telefon und informieren Sie sich über freie Plätze, das Eintrittsprozedere, die Kosten und andere Fragen. Tarifordnung Kategorie Tagesansatz in CHF Wo 1 131.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 2 154.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 3 164.00 voll Pension inkl. Essensgeld Bei Eintritt der Klientel wird grundsätzlich der Tagessatz „Wohnen 3“ verrechnet. Die umfassende Einstufung findet nach 1/ 2 Jahr statt (3 Monate Probezeit + 3 Monate Beo. gemäss IBB ). Im Leistungsangebot enthalten sind: • Unterkunft inkl. Grundausstattung der Zimmer • Betreuung, Begleitung • Interne Beschäftigung • Zusammenarbeit mit dem gesamten Klienten System • Schuldensanierung (wenn möglich) • Waschküchenbenutzung • Gesundheitsversorgung • Internetzugang • Haftpflichtversicherung für Schäden (Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl) welche Betreuten durch Dritte entstehen. Die Verpflegung erfolgt in eigener Verantwortung. Diese Tarifordnung ist integrierter Bestandteil des Aufenthaltsvertrags. Zusatzvereinbarungen sind auf Wunsch des Kostenträgers möglich und müssen mit der Institutionsleitung vereinbart werden. Wohnen Unsere Wohnungen bieten Platz für 1 oder 4 Bewohner/innen. Jede Wohnung hat eine Küche, 1 Bad mit WC, 1 separates WC und einen Balkon. Die Zimmer haben eine Grundausstattung (Bett, Tisch, Stuhl und Schrank) und können von den Bewohner/innen selber eingerichtet werden. Betreuungskonzept der Phoenix Institution Anmerkung: der Einfachheit halber und für eine bessere Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Schreibform verwendet. Das Betreuungskonzept der Phoenix Institution ist einerseits aufgeteilt in drei Phasen (Orientierungs – Aufenthalts – und Austrittsphase), welche wiederum in sich selber aufgegliedert sind gemäss der einzelnen Beschreibungen. Weitere Teile der Betreuung sind die Wohngruppensitzungen und die 3 monatlich stattfindenden Vollversammlungen die ab September 09 neu lanciert werden und an welchen sowohl wir vom Team als auch die Klienten jeweilige Anliegen äussern können. Orientierungsphase Die Orientierungsphase dauert 4 Monate und ist in zwei Teile aufgegliedert. Im ersten Teil (2 Monate) geht es vor allem darum, die Institution, das Team, die Bezugsperson, die Mitbewohner und die Regeln kennen zu lernen. Dieser Teil ist für beide Seiten eine Probezeit. Nach 2 Monaten folgt ein Gespräch, in welchem festgelegt wird, ob man nach der Probezeit im Phoenix bleibt oder das Phoenix wieder verlässt. Die folgenden 2 Monate dienen entweder dazu, eine geeignete Anschlusslösung zu finden (wenn eine der beiden Parteien kündigt) oder die Struktur des Aufenthaltes festzulegen, Tages-, Wochen- und Monatspläne zu erstellen und Zielvereinbarungen zu konkretisieren Aufenthaltsphase In der Aufenthaltsphase arbeiten wir nach einem Prinzip welches auf vier Eckpfeilern aufbaut: • Tagesstruktur • Körperliche Gesundheit • Finanzen • Soziale Kontakte und Freizeit Diese vier Eckpfeiler sehen wir als Träger des Individuums und als Barometer für Selbständigkeit und Zufriedenheit. Je weniger dieser Eckpfeiler „intakt“ sind, desto grösser ist die Gefahr der Isolation, der Unzufriedenheit, Unselbständigkeit und Abhängigkeit. Die im Folgenden beschriebene Reihenfolge des Aufbaus der Eckpfeiler sehen wir als optimal an. Jedoch setzen wir jeweils dort an, wo die Klienten Motivation verspüren und gerne einige Schritte weiter kommen möchten. Die jeweilige Arbeit an einem Eckpfeiler wiederum ist in drei Sequenzen aufgegliedert: A) Initiieren B) Vertiefen C) Abschliessen/Evaluieren 1. Eckpfeiler: Tagesstruktur In der Regel kommen Klienten zu uns, die keine Tagesstruktur mehr haben und wieder erlernen müssen, sich auf regelmässige Strukturen einzulassen. Zum einen geht es darum, sich in der Institution intern an Termine zu halten, zum andern, sich extern eine Arbeit oder Beschäftigung von mindestens 40% zu suchen. Der Prozess des Suchens nach einer passenden Stelle ist oft sehr anstrengend für die Klienten, wirft viele Ängste, sowie Fragen und Zweifel auf und es braucht immer wieder Tage, an welchen sie sich aus der Thematik der Tagesstruktur „ausloggen“ können. Dennoch ist gerade die Tagesstruktur von elementarer Bedeutung. Eine Aufgabe zu haben heisst auch, mit anderen Menschen über diese Aufgabe diskutieren zu können und somit beispielsweise teilnehmen zu können an Gesprächen über Arbeit, lästige Chefs und Arbeitszeiten. Uns ist aufgefallen, dass dieses kleine Stück „Normalität“ - wie unsere Klienten es nennen - sehr viel im Bezug auf Selbstwert und Verantwortungsgefühl bewirken kann. Es kommt auch vor, dass Klienten bei uns eintreten, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich an einem „geschützten Arbeitsplatz“ oder etwas Ähnlichem einzugliedern. Sie fallen durch jegliche Maschen hindurch, stossen überall an und können sich nur sehr begrenzt in ein System einfügen. Die meisten von ihnen sind bereits seit vielen Jahren in Kliniken und Institutionen. Bei diesen Klienten besteht unsere Arbeit darin, mit ihnen gemeinsam ihren „Lifestyle“ zu entwickeln, zu prüfen welche Strukturen es in ihrem Tagesablauf gibt und vor allem das Möglichste daran zu setzen, dass diese Menschen ihr Leben führen können, ohne sich selber oder andere zu gefährden oder zu verletzen. Auch hier können wir nicht nach einer konkreten Förderplanung arbeiten sondern müssen gemeinsam mit den Klienten ständig wechselnde Wege gehen. Ziel ist es auch, die Lebensqualität so halten zu können, dass es den Klienten im Alltag gut geht. • Initiieren: Finden einer Tagesstruktur von mindestens 40%. Wenn die Möglichkeit dazu nicht besteht (beispielsweise bei Krankheit oder Beschwerden) definieren des persönlichen Lifestyles mit grösstmöglichem Ausschluss von Eigen- und Fremdgefährdung. • Vertiefen: Einhalten der Tagesstruktur, allenfalls Absenzen und Verspätungen reduzieren. Oder den neuen Lifestyle trainieren und festigen, was im Tagesablauf benötigt wird. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten. 2. Eckpfeiler: Körperliche Gesundheit Wir sind der Überzeugung, dass das körperliche Befinden auf das gesamt Erleben eines Menschen einen sehr grossen Einfluss hat. Solange Klienten mit chronischen Schmerzen ohne Befund, mit suboptimalen Medikamenten-Einstellungen, mit ständigen Schlafstörungen oder ähnlichem beschäftigt sind, wird es schwierig sein, mit ihnen eine Arbeitsstelle zu suchen oder einen Freundeskreis aufzubauen. In dieser Phase sind die Zusammenarbeit und der Austausch mit Hausärzten und/oder Psychiatern bzw. Psychotherapeuten zentral. Es geht darum, den „Status quo“ genau zu definieren, zu differenzieren was veränderbar ist und was nicht und einen Umgang mit den Einschränkungen zu trainieren, welche nicht mehr veränderbar - also im medizinischen Sinne chronisch - sind. Ebenfalls zu dieser Phase gehört die Anpassung der Ernährung. Dabei geht es vor allem darum, eine Ernährungsweise zu trainieren, die sowohl der individuellen körperlichen Verfassung dienlich ist als auch dem eingeschränkten Budget unserer Klienten entspricht. • Initiieren: Gesundheitszustand abklären. Stehen Behandlungen (an Zähnen, beim Gynäkologen oder anderen Fachärzten) an? Kostengutsprachen einholen bei Bedarf, Ernährungsberatung im Bezug auf Budgetplanung durchführen. • Vertiefen: Behandlungen angehen und abschliessen, regelmässig Ernährung beachten, Medikamente einstellen, Schlafrhythmus einhalten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 3. Eckpfeiler: Finanzen Die meisten unserer Klienten sind in kleinerem oder grösserem Masse verschuldet, haben keinen Überblick mehr über ihre administrativen Angelegenheiten, wissen nicht wie man eine Budgetplanung macht oder können diese nur schwer einhalten. Dies führt zu Mahnungen und Betreibungen, einer Erhöhung des Schuldenbergs und zu noch mehr Verlust des Selbstwertgefühls und dies dann oft in letzter Konsequenz zu mehr und mehr Isolation. Wir beraten unsere Klienten und versuchen, für sie die bestmögliche Handhabung herauszuarbeiten, wenn es um die Tilgung ihrer Schulden geht. Nicht immer ist eine Schuldensanierung machbar, manchmal geht es auch darum zu lernen, mit den Schulden zu leben. Ein weiterer Schritt ist, keine neuen Schulden entstehen zu lassen und zu lernen, ein Budget zu erstellen und danach zu leben. Unsere Erfahrung ist, dass viele der Klienten erleichtert sind, wenn sie ein übersichtliches Budget haben an dem sie sich orientieren können. • Initiieren: Finanzsituation abklären. Wenn möglich Schuldensanierung beginnen, administrative Abläufe trainieren, Stundungsgesuche bearbeiten, Budgetplan erstellen. • Vertiefen: Budgetplanung einhalten, Rechnungen regelmässig bezahlen, Schuldensanierung weiter verfolgen. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 4. Eckpfeiler: Soziale Kontakte/Freizeit In dieser Phase geht es darum, das noch vorhandene soziale Netz zu pflegen oder sich ein neues soziales Netz aufzubauen. Viele unserer Klienten bewegen sich seit etlichen Jahren in verschiedenen Institutionen. Sie nehmen Teil an Projekten, welche von Institutionen lanciert werden. Dies hat immer auch einen stabilisierenden Faktor und für viele der Klienten ist es gut, sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können. Zu einem späteren Zeitpunkt - je nach Ressourcen und Interesse der Klienten - finden wir es wichtig, sich wieder ausserhalb von institutionellen Projekten zu integrieren. Menschen kennen zu lernen, die vielleicht nicht „Psychiatrie erfahren“ sind und sich mit ganz anderen Themen beschäftigen. Dadurch kann auch erlebt werden, dass nicht jeder Mensch auf der Strasse erkennt, dass man aus einer Klinik kommt. Dies steigert wiederum das Selbstwertgefühl und vermittelt den Eindruck, Teil dieser Gesellschaft zu sein, teilhaben zu können am gesellschaftlichen Geschehen und am Leben. Aussagen von Klienten haben uns inspiriert, auf diesen Punkt mehr Wert zu legen. So teilte mir eine Klientin ganz überrascht mit, sie sei nun schon zwei Monate in einem Tanzkurs und habe mit allen dort schon gesprochen und nie sei es dabei um Krankheit oder Probleme gegangen. Sie sei auch angefragt worden, weil sie bestimmte Tanzschritte so gut könne. Ihr Erstaunen darüber, dass man sie nicht als „krank“, „komisch“ oder „gestört“ wahrgenommen hat und ihre Freude darüber, dass fremde Menschen von ihr etwas lernen wollten, waren ein unglaublich schönes Erlebnis für uns. Das beschriebene Erlebnis ist nur als Beispiel aufgeführt und wir haben zahlreiche solcher Situationen erlebt. • Initiieren: „Inventur des sozialen Netzes“, Kontaktaufnahme begleiten und allenfalls initiieren. Unterstützung in Gesprächen mit Familienangehörigen. Suchen nach geeigneten Hobbys, Clubs oder Vereinen. • Vertiefen: Freizeitaktivität aktiv gestalten, Kontakte pflegen, Kontinuität halten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten Die einzelnen beschriebenen Eckpfeiler gehen teilweise ineinander über und ergänzen sich, denn wir nehmen den Menschen als ein ganzheitliches Individuum und nicht aufgeteilt in „Eckpfeiler, Phasen oder Abschnitte“ wahr. Bei unserer Arbeit geht es darum, den Fokus auf bestimmte Themengebiete zu setzen und gezielt an diesen Thematiken zu arbeiten, zu trainieren und auszuprobieren. Oft ist es so, dass durch die Arbeit an einem Eckpfeiler sich andere Themen auflösen. So kann es manchmal sein, dass Klienten in der Entwicklung bzw. in ihrer Arbeit an den diversen Themen zu stagnieren scheinen und auf einmal, ohne ersichtlichen Grund, geht es einen Riesenschritt voran. Wir haben uns überlegt, ob wir die Phasen zeitlich begrenzen sollen. Letztlich haben wir uns dagegen entschieden. Mit einer zeitlichen Begrenzung können wir nicht mehr das hohe Mass an individuellem Arbeiten bieten das uns wichtig ist und sinnvoll erscheint. Wir möchten dort einsteigen, wo die Klienten Motivation zeigen und vorwärts gehen können und wollen (im Sinne von de Shazer / Lösungsorientierter Handlungsansatz und von C. Rogers welcher auf die „bedingungslose Wertschätzung“ als Antrieb verweist). Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es immer wieder Pausen braucht und Klienten Fortschritte auch abblocken können. Manchmal reicht das Umstellen eines Medikamentes, um den ganzen Arbeitsprozess erst einmal zu verlangsamen und diesen Faktoren wollen wir gerecht werden. Um den Verlauf reflektieren zu können und eventuell anstehende Fragen zu klären, halten wir regelmässigen Kontakt (E-Mail, Telefon) mit den Kostenträgern (sofern dies gewünscht ist) Auf ausdrücklichen Wunsch schreiben wir gerne halbjährlich einen Bericht und nehmen Bezug auf einzelne Fragestellungen und den Verlauf der Arbeit an den verschiedenen Eckpfeilern. Kostenträger, die keinen Bedarf an solchen halbjährlichen Berichten anmelden, erhalten von uns lediglich den Austrittsbericht, welcher einen Einblick über den gesamten Verlauf bietet und Hinweise darauf gibt, was wir für die Zukunft in Bezug auf den Klienten als wichtig erachten. Einmal jährlich findet eine Standortsitzung bei uns in der Institution statt. An dieser sollen, wenn möglich auch die Kostenträger und die wichtigsten Bezugspersonen ausserhalb der Institution teilnehmen. Zusätzliche Sitzungen kann es bei akuten Krisen geben in welchen es notwendig ist, gemeinsam neue Abmachungen zu treffen, um eine neue Vorgehensweise zu erarbeiten und diese dann zu stabilisieren. Austrittsphase Früher oder später kommt bei vielen unserer Klienten die Frage nach dem Austritt und es geht darum, die Austrittsphase gut zu initiieren. Die Austrittsphase dauert zwischen drei bis neun Monaten. In dieser Phase geht es darum, alles Notwendige zu installieren, was für einen Austritt benötigt wird: • Budget neu planen • Wohnung suchen • An- und abmelden • Umzug organisieren • Allenfalls Therapie intensivieren (bei Bedarf) • Abschied nehmen in der WG • Zimmerreinigung und -abgabe • Beispielsweise Bahn-Abos organisieren Wichtig ist in dieser Phase auch, noch einmal alle Eckpfeiler zu thematisieren, den aktuellen Stand festzuhalten und zu prüfen, wo oder ob wieder Bedarf besteht, Einzelheiten zu klären und zu erledigen. Das externe Netz, die involvierten Ärzte und/oder Psychiater werden durch uns informiert und es sollte noch einmal eine eng vernetzte Zusammenarbeit stattfinden, damit die Klienten die bestmöglichen Startmöglichkeiten nach dem Austritt bei uns haben. Manchmal kommt es vor, dass Klienten der Überzeugung sind, einen Austritt nun angehen zu müssen. Auch wenn dies nicht immer in unserem Sinne ist, versuchen wir die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Hier ist es uns auch wichtig, dass die Klienten wissen, dass das Projekt „Austritt“ jederzeit wieder beendet werden kann. Wir erachten es als zentral, dass unsere Klienten manchmal einen Schritt ausprobieren - solange es keine auto – aggressiven Züge annimmt, um selber auch erleben zu können, ob sie bereits soweit sind oder auch nicht. Bei einer regulären Kündigung und einem regulären Austritt steht später auch einem Wiedereintritt nichts im Wege. Diese Sicherheit möchten wir, wenn immer möglich, unseren Klienten mit auf den Weg geben. In Situationen, wo wir als Institution Klienten kündigen mussten, kann grundsätzlich eine Wiederaufnahme besprochen werden. In der Regel kommt es dann zu Zusatzvereinbarungen, welche Seitens des Klienten unterschrieben werden müssen Gründe für eine Kündigung Seitens der Phoenix Institution sind zum Beispiel: • Konsum von harten Drogen • Selbstgefährdung • Gewalt gegen Mitbewohner, Sozialpädagogen oder Mieter im Quartier • Selbstverletzung (hier kommt es auf die Empfehlung des behandelnden Psychiaters an) • Verweigerung der Zusammenarbeit auf kleinster Basis Wir legen uns hier nicht auf diese 5 Punkte fest. Es gibt immer wieder neue Kreationen von Sabotage und wir behalten uns vor, auch aus anderen Gründen eine Kündigung auszusprechen. Im Falle eines irregulären Austrittes sprechen wir mit den Kostenträger das Austrittsprozedere ab und informieren allenfalls Psychiater und Hausarzt. Wohngruppen Sitzungen Sinn der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung dient zum Einen dazu, planerische Sachen anzugehen wie: • Reinigungsplan • Einkäufe • Zuständigkeiten für Alltags Jobs Zum Anderen aber auch, um Konflikte frühzeitig erkennen zu können und allenfalls schlichtende Gespräche zu lancieren. Ebenfalls können wir den Klienten Unterstützung bieten im gestalten des Zusammenlebens und ihnen helfen, Dynamiken die in Wohngruppen geschehen zu erkennen und rechtzeitig zu intervenieren. Unsere Klienten bringen alle eigene Lebensgeschichten mit und zu einem grossen Teil auch unterschiedliche Diagnosen, die Einfluss auf den Alltag haben können. Hier versuchen wir zu vermitteln, wenn es Schwierigkeiten gibt sich zu verstehen, Verhaltensweisen gegenüber tolerant zu sein etc. Intervall Die WG – Sitzung findet in der Regel alle zwei Wochen statt. Vom Turnus kann abgewichen werden bei: • Unterbelegung der WG, z.B. nur eine Klienten • Einer WG in welcher alles gut läuft und die Klienten die Sitzungen reduzieren möchten. Hier wird jedoch ein Zeitrahmen vereinbart, wann das gewählte Selbstmanagement wieder überprüft wird. • Arbeitsausfall des Wohngruppenverantwortlichen Dauer der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung ist für alle Klienten verbindlich. Im Minimum dauert sie 20 Minuten. Die Dauer von einer Stunde sollte nicht überschritten werden. Eine WG – Sitzung kann länger dauern wenn: • man entschieden hat einen Spielabend zu machen • geplant ist gemeinsam zu Kochen und zu Essen • Der Wunsch besteht ein Thema vertieft anzugehen (Ernährungsplanung, Budget, Kontakte knüpfen etc.) • Eine massive Krise besteht die man ausdiskutieren muss (hier gilt es jeweils gut abzuwägen. Manchmal ist es auch bei Krisen besser, einen Stopp zu machen und einen Tag später weiter zu diskutieren) Die WG – Sitzungen sind auch ein Instrument, an welchem die Klienten eigene Anliegen platzieren können und man die gemeinsam bespricht. Ebenfalls haben die Klienten die Möglichkeit, an einer WG – Sitzung allfällige Tranktande/Themen für eine Vollversammlung bereits im Voraus zu besprechen um so das Anliegen mit grösserer Sicherheit an der Vollversammlung anbringen zu können. Vollversammlung Sinn und Zweck der Vollversammlung Die Vollversammlung soll grundsätzlich ein Instrument sein welches Klienten nutzen können um Anliegen zu deponieren und zu besprechen. Dies können Anliegen an die Sozialpädagogen sein aber auch Anliegen an andere Klienten in der Phoenix Institution. Ein Anliegen an einer Vollversammlung zu besprechen ist für manche Klienten ein nicht ganz einfaches Unterfangen. Hier können die Klienten lernen, eine eigene Meinung zu vertreten, geeignete Formulierungen zu treffen, für ein Anliegen zu argumentieren und mit Gegenargumenten umzugehen. Ebenfalls ist die Vollversammlung ein Instrument mit welchem man lernen kann die Ablehnung eines Anliegens zu akzeptieren. Wir sind der Überzeugung, dass die Klienten meistens über starke Ressourcen verfügen und es oft einfach nur darum geht, den richtigen Kanal zu aktivieren und Ihnen eine Plattform zu bieten, sich auszudrücken und in angemessener Weise etwas mit Entwickeln zu können. Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass wir die Klienten dazu motivieren möchten, einen Eigenen Teil zur Gestaltung ihres Alltags und ihrer Wohnsituation beizutragen und sich, Schritt für Schritt von der Haltung „ Dies und Jenes steht mir zu, bringt es mir“ und „ Ich bin hier, unterhaltet mich“ zu distanzieren. Dauer und Intervall der Vollversammlung Eine Vollversammlung sollte nicht kürzer als 20 Minuten und nicht länger als 1 Stunde dauern. Dies bietet genug Zeit um Anliegen zu besprechen. Nach der Vollversammlung ist noch Zeit da, um Etwas zu trinken und sich ein wenig auszutauschen falls Bedarf vorhanden ist, dies ist aber fakultativ. Die Vollversammlung findet alle drei Monate statt.

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Am Schanzengraben 15, 8002 Zürich
Die Sprachschule im Herzen von Zürich – professionell für Berufstätige

Unsere Schule Besuchen Sie einen Sprachkurs entweder in unseren Räumen in der Nähe vom Paradeplatz in Zürich oder firmenintern. Nutzen Sie z.B. Ihre Mittagspause auch einmal, um einen unserer Konversationskurse zu besuchen. Oder… Firmenkurse Investieren Sie nachhaltig in die Sprachausbildung Ihrer Mitarbeitenden, indem Sie einen unserer Kursleitenden für den Unterricht zu Ihnen in die Firma kommen lassen. So sparen die Teilnehmenden viel Zeit und können den Tag und die Zeiten für die Lektionen selber wählen. Lektionen können bis zu 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, ohne dass eine Verrechnung erfolgt. Reisespesen werden keine verrechnet, wenn der Kurs innerhalb der Stadtgrenze Zürichs liegt. Angebot Wir bieten Sprachkurse (allgemeinsprachlich oder Diplomvorbereitungen) über Mittag oder am Abend in folgenden Sprachen: • Deutsch • Business Deutsch • Schweizerdeutsch (Schwyzertütsch) • Englisch • Französisch • Spanisch • Italienisch • Portugiesisch • Polnisch • Russisch • Schwedisch • Arabisch • Chinesisch (Mandarin) Kommen Sie zur Sprache! Mit unserer effizienten Unterrichtsmethode machen Sie rasch Fortschritte: • Effiziente kleinste Lerngruppen mit nur 3 bis 6 Teilnehmenden • Abwechslungsreicher und lebendiger Unterrichtsstil, der Ihre aktive Teilnahme fördert • Bringen Sie Ihre Wünsche ein: Wir gestalten den Unterricht flexibel und individuell sowie bedürfnisorientiert Kurse für Privatpersonen: • Minigruppenkurse • Privatunterricht, massgeschneidert • Geschäftssprache • Diplomkurse (Cambridge: PET bis CPE, BEC, Goethe, DELF/DALF, DELE, CELI) • Allgemeinsprachliche Kurse • Online Kurse. Spezialkurse: • Berufsspezifische Englisch- und Russischkurse für Juweliere • Deutsch im Gesundheitswesen (Ärztinnen, Ärzte, Pflegefachpersonal) • Deutsch und Englisch für die Gastronomie, Chocolaterien etc. • Sprachkurse für PostAuto-Fahrpersonal (Deutsch, Englisch, Italienisch) • Deutschkurse für die Baubranche, Sanitär, Industrie • Deutsch für den Beruf • Französisch für den Beruf

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SprachkursvermittlungSprachschulenEnglischWeiterbildungZertifizierung
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trennpunkt GmbH

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trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Katholische Spitex Winterthur

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Bürglistrasse 1, 8400 Winterthur
Herzlich willkommen!

Die Katholische Spitex ist ein Verein. Dessen Zweck ist die Ausübung ambulanter Krankenpflege unter der Bevölkerung von Winterthur, ohne Unterschied der Religion. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Unser Tätigkeitsgebiet • Stadt Winterthur, ausser Oberwinterthur Unsere Ziele • Patienten ein Verbleiben in der vertrauten Umgebung ermöglichen, solange es für alle Beteiligten zumutbar ist. • Lebensqualität und Selbständigkeit erhalten • Beratung der Angehörigen und Mitpflegenden • Entlastung und Unterstützung von Angehörigen und Mitpflegenden • Aufenthalte in stationären Einrichtungen vermeiden oder verkürzen. Wir sind Mitglied des Spitex Verbandes Kanton Zürich und des Dachverbandes Spitexverband Schweiz. Wir verfügen über eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur. Pflegeangebot Spitalexterne Krankenpflege für Menschen aller Altersgruppen und unabhängig von der Regligionszugehörigkeit , bei Krankheit, Unfall, Behinderung, nachlassender Kraft und Beweglichkeit, Überlastungssituationen der Angehörigen, bei nahendem Tod. Gesundheits- und Krankenpflege Unser Angebot ist eine Alternative oder Ergänzung zu den städtischen Spitexdiensten, Spitälern, Heimen und anderen Organisationen. • Abklärung Abklärung des Pflegebedarfs, Zusammenarbeit mit Ärzten, Spitälern und anderen Diensten. • Grundpflege Körperpflege, Duschen, Baden, Unterstützung beim Aufstehen und Ankleiden. • Behandlungspflege Spritzen verabreichen, Verbandswechsel, Puls-, Blutdruck- und Blutzucker messen, Medikamente richten und verabreichen • Bezuspflege Grund- und Behandlungspflege durch die vertraute Bezugsperson • Betreuungsbesuche Gespräche und Besuche nach abgeschlossener Pflege, zum Beispiel im Pfelgeheim oder Spital • Begleitung Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens nach palliativen Grundsätzen. Prospekt Katholische Spitex Winterthur (PDF)

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SpitexPfarramtKrankenpflege Pflegefachpersonal
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Die Katholische Spitex ist ein Verein. Dessen Zweck ist die Ausübung ambulanter Krankenpflege unter der Bevölkerung von Winterthur, ohne Unterschied der Religion. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Unser Tätigkeitsgebiet • Stadt Winterthur, ausser Oberwinterthur Unsere Ziele • Patienten ein Verbleiben in der vertrauten Umgebung ermöglichen, solange es für alle Beteiligten zumutbar ist. • Lebensqualität und Selbständigkeit erhalten • Beratung der Angehörigen und Mitpflegenden • Entlastung und Unterstützung von Angehörigen und Mitpflegenden • Aufenthalte in stationären Einrichtungen vermeiden oder verkürzen. Wir sind Mitglied des Spitex Verbandes Kanton Zürich und des Dachverbandes Spitexverband Schweiz. Wir verfügen über eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur. Pflegeangebot Spitalexterne Krankenpflege für Menschen aller Altersgruppen und unabhängig von der Regligionszugehörigkeit , bei Krankheit, Unfall, Behinderung, nachlassender Kraft und Beweglichkeit, Überlastungssituationen der Angehörigen, bei nahendem Tod. Gesundheits- und Krankenpflege Unser Angebot ist eine Alternative oder Ergänzung zu den städtischen Spitexdiensten, Spitälern, Heimen und anderen Organisationen. • Abklärung Abklärung des Pflegebedarfs, Zusammenarbeit mit Ärzten, Spitälern und anderen Diensten. • Grundpflege Körperpflege, Duschen, Baden, Unterstützung beim Aufstehen und Ankleiden. • Behandlungspflege Spritzen verabreichen, Verbandswechsel, Puls-, Blutdruck- und Blutzucker messen, Medikamente richten und verabreichen • Bezuspflege Grund- und Behandlungspflege durch die vertraute Bezugsperson • Betreuungsbesuche Gespräche und Besuche nach abgeschlossener Pflege, zum Beispiel im Pfelgeheim oder Spital • Begleitung Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens nach palliativen Grundsätzen. Prospekt Katholische Spitex Winterthur (PDF)

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