In der Liegenschaftenverwaltung werden sämtliche Liegenschaften, die im Besitz der Stadt sind oder von ihr gemietet werden, verwaltet. Dabei handelt es sich nicht nur um Wohn- und Gewerbeobjekte sondern auch um Bootsanlegestellen, Pflanzgärten, Schaukästen und Pachten. Die Verantwortung erstreckt sich auf den Abschluss der Miet- / Pachtverträge, Rechnungsstellung der geschuldeten Mieten und Nebenkosten, Erstellung der Nebenkostenabrechnung sowie Wohnungsabnahme und -übergabe.