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Advokatur- und Notariatsbüro in Bern

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a. Advokatur & Notariat Ochsner

a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 BernPostfach, 3000 Bern 8
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

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Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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P&C Consulting

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Brigger Rouven

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Herzlich willkommen

Ihre Anwaltskanzlei im Berner Kirchenfeld bietet Ihnen die optimale Qualität der zu erbringenden Dienstleistung, ganz nach dem Motto: klein, aber fein. Wir zeichnen uns durch individuelle Beratung und effiziente Ausführung zu bestmöglichen Konditionen aus. Wir sind bestrebt, Ihnen im Gespräch eine freundschaftliche und stilvolle Atmosphäre zu vermitteln und nach aussen ihre Interessen mit voller Entschlossenheit wahrzunehmen. Vertrauen, Respekt und Loyalität bildet dabei die Grundlage zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsvertreter. Dienstleistungen: • Arbeitsrecht • Beratung rund um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse • Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Erbrecht • Nachlassregelung • Unternehmensnachfolge • Willensvollstreckung • Familienrecht • Ehe- und Konkubinatsverträge • Güterrecht • Eheschutzmassnahmen • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen • Ehescheidung • Adoption • Beistandschaft • Vormundschaft • Gesellschafts- und Handelsrecht • Gesellschaftsgründungen • Firmenrecht • Zusammenarbeitsverträge • Auflösung und Liquidation • Haftpflichtrecht • Vertragliches- und ausservertragliches Haftpflichtrecht • Beratung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen • Verwaltungs- und Baurecht • Gastgewerberecht • Nachbarschaftsrecht • Architekten- und Ingenieurverträge • Baubewilligungen • Baueinsprachen und Beschwerdeverfahren • Bauhandwerkerpfandrecht • Baumängel • Enteignungen • General- und Totalunternehmerverträge • Werkverträge • Mietrecht • Miet-, Pacht- Leih-, Leasingverträge • Untermiete • Kündigung, Erstreckung • Mietzinsgestaltung • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Betreibungsverfahren • Konkursverfahren • Arrest • Inkasso • Retention • Strafrecht • Strafverteidigung • Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Strafverfahren • Wirtschaftsstrafrecht • Strassenverkehrsrecht • Vertragsrecht • Errichtung und Beurteilung

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Von Graffenried Recht

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Zeughausgasse 18, 3011 BernPostfach, 3001 Bern

Seit über 80 Jahren als Rechtsanwälte und Notare im Dienst der Bernerinnen und Berner Als eine der traditionsreichsten Berner Kanzleien, welche in der Stadt und Region Bern verankert ist, bieten wir Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen an. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare setzen sich einzeln und als Team mit grossem Engagement für Sie ein. Eine qualitativ hochwertige Beratung, zeitnahe Bearbeitung und jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit dem Wappenspruch der Familie von Graffenried: «Fac recte neminem time» / «Tue Recht und scheue niemanden». Fac recte neminem time Tue Recht und scheue niemanden: Der Wappenspruch der Familie von Graffenried ist unser Leitspruch für die tägliche Arbeit. Unsere Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellen für Sie sämtliche öffentlichen Urkunden (z. B. Grundstückkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen etc.), vertreten Ihre Interessen mit Engagement vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden und beraten Sie lösungsorientiert und mit Weitsicht bei juristischen Fragestellungen. Vor mehreren Jahrzehnten wurde unsere Kanzlei im Herzen von Bern, dem politischen Zentrum der Schweiz, gegründet. Während unserer bisherigen Tätigkeit haben wir für unzählige Privatpersonen, Familien, Unternehmen und öffentliche Institutionen unsere Dienstleistungen erbringen und einen entsprechenden Erfahrungsschatz aufbauen können. Diese Erfahrung, verbunden mit unseren langjährigen Kontakten zu den Justiz- und Verwaltungsbehörden, stellen wir gerne in Ihren Dienst. Wir freuen uns, Sie in Ihren rechtlichen Belangen beraten und begleiten zu dürfen. Wir vernetzen und koordinieren für Sie Unsere Kanzlei arbeitet eng mit der Von Graffenried Gruppe und deren Tochtergesellschaften (Treuhand, Bank, Liegenschaften) zusammen. Gerne stellen wir bei einem entsprechenden Bedürfnis Ihrerseits den Kontakt mit diesen Gesellschaften her und koordinieren für Sie die verschiedenen Dienstleistungen. Sie profitieren dabei sowohl in administrativer wie auch in finanzieller Hinsicht: Wir sind ein eingespieltes Team, welches sich gewohnt ist, gemeinsam gesamtheitliche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu erarbeiten.

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AnwaltNotarAdvokaturbüro
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Seit über 80 Jahren als Rechtsanwälte und Notare im Dienst der Bernerinnen und Berner Als eine der traditionsreichsten Berner Kanzleien, welche in der Stadt und Region Bern verankert ist, bieten wir Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen an. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare setzen sich einzeln und als Team mit grossem Engagement für Sie ein. Eine qualitativ hochwertige Beratung, zeitnahe Bearbeitung und jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit dem Wappenspruch der Familie von Graffenried: «Fac recte neminem time» / «Tue Recht und scheue niemanden». Fac recte neminem time Tue Recht und scheue niemanden: Der Wappenspruch der Familie von Graffenried ist unser Leitspruch für die tägliche Arbeit. Unsere Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellen für Sie sämtliche öffentlichen Urkunden (z. B. Grundstückkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen etc.), vertreten Ihre Interessen mit Engagement vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden und beraten Sie lösungsorientiert und mit Weitsicht bei juristischen Fragestellungen. Vor mehreren Jahrzehnten wurde unsere Kanzlei im Herzen von Bern, dem politischen Zentrum der Schweiz, gegründet. Während unserer bisherigen Tätigkeit haben wir für unzählige Privatpersonen, Familien, Unternehmen und öffentliche Institutionen unsere Dienstleistungen erbringen und einen entsprechenden Erfahrungsschatz aufbauen können. Diese Erfahrung, verbunden mit unseren langjährigen Kontakten zu den Justiz- und Verwaltungsbehörden, stellen wir gerne in Ihren Dienst. Wir freuen uns, Sie in Ihren rechtlichen Belangen beraten und begleiten zu dürfen. Wir vernetzen und koordinieren für Sie Unsere Kanzlei arbeitet eng mit der Von Graffenried Gruppe und deren Tochtergesellschaften (Treuhand, Bank, Liegenschaften) zusammen. Gerne stellen wir bei einem entsprechenden Bedürfnis Ihrerseits den Kontakt mit diesen Gesellschaften her und koordinieren für Sie die verschiedenen Dienstleistungen. Sie profitieren dabei sowohl in administrativer wie auch in finanzieller Hinsicht: Wir sind ein eingespieltes Team, welches sich gewohnt ist, gemeinsam gesamtheitliche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu erarbeiten.

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Brigger Rouven

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Holzikofenweg 22, 3007 BernPostfach, 3000 Bern 14
Herzlich willkommen

Ihre Anwaltskanzlei im Berner Kirchenfeld bietet Ihnen die optimale Qualität der zu erbringenden Dienstleistung, ganz nach dem Motto: klein, aber fein. Wir zeichnen uns durch individuelle Beratung und effiziente Ausführung zu bestmöglichen Konditionen aus. Wir sind bestrebt, Ihnen im Gespräch eine freundschaftliche und stilvolle Atmosphäre zu vermitteln und nach aussen ihre Interessen mit voller Entschlossenheit wahrzunehmen. Vertrauen, Respekt und Loyalität bildet dabei die Grundlage zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsvertreter. Dienstleistungen: • Arbeitsrecht • Beratung rund um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse • Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Erbrecht • Nachlassregelung • Unternehmensnachfolge • Willensvollstreckung • Familienrecht • Ehe- und Konkubinatsverträge • Güterrecht • Eheschutzmassnahmen • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen • Ehescheidung • Adoption • Beistandschaft • Vormundschaft • Gesellschafts- und Handelsrecht • Gesellschaftsgründungen • Firmenrecht • Zusammenarbeitsverträge • Auflösung und Liquidation • Haftpflichtrecht • Vertragliches- und ausservertragliches Haftpflichtrecht • Beratung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen • Verwaltungs- und Baurecht • Gastgewerberecht • Nachbarschaftsrecht • Architekten- und Ingenieurverträge • Baubewilligungen • Baueinsprachen und Beschwerdeverfahren • Bauhandwerkerpfandrecht • Baumängel • Enteignungen • General- und Totalunternehmerverträge • Werkverträge • Mietrecht • Miet-, Pacht- Leih-, Leasingverträge • Untermiete • Kündigung, Erstreckung • Mietzinsgestaltung • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Betreibungsverfahren • Konkursverfahren • Arrest • Inkasso • Retention • Strafrecht • Strafverteidigung • Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Strafverfahren • Wirtschaftsstrafrecht • Strassenverkehrsrecht • Vertragsrecht • Errichtung und Beurteilung

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Von Graffenried Recht

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Zeughausgasse 18, 3011 BernPostfach, 3001 Bern

Seit über 80 Jahren als Rechtsanwälte und Notare im Dienst der Bernerinnen und Berner Als eine der traditionsreichsten Berner Kanzleien, welche in der Stadt und Region Bern verankert ist, bieten wir Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen an. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare setzen sich einzeln und als Team mit grossem Engagement für Sie ein. Eine qualitativ hochwertige Beratung, zeitnahe Bearbeitung und jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit dem Wappenspruch der Familie von Graffenried: «Fac recte neminem time» / «Tue Recht und scheue niemanden». Fac recte neminem time Tue Recht und scheue niemanden: Der Wappenspruch der Familie von Graffenried ist unser Leitspruch für die tägliche Arbeit. Unsere Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellen für Sie sämtliche öffentlichen Urkunden (z. B. Grundstückkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen etc.), vertreten Ihre Interessen mit Engagement vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden und beraten Sie lösungsorientiert und mit Weitsicht bei juristischen Fragestellungen. Vor mehreren Jahrzehnten wurde unsere Kanzlei im Herzen von Bern, dem politischen Zentrum der Schweiz, gegründet. Während unserer bisherigen Tätigkeit haben wir für unzählige Privatpersonen, Familien, Unternehmen und öffentliche Institutionen unsere Dienstleistungen erbringen und einen entsprechenden Erfahrungsschatz aufbauen können. Diese Erfahrung, verbunden mit unseren langjährigen Kontakten zu den Justiz- und Verwaltungsbehörden, stellen wir gerne in Ihren Dienst. Wir freuen uns, Sie in Ihren rechtlichen Belangen beraten und begleiten zu dürfen. Wir vernetzen und koordinieren für Sie Unsere Kanzlei arbeitet eng mit der Von Graffenried Gruppe und deren Tochtergesellschaften (Treuhand, Bank, Liegenschaften) zusammen. Gerne stellen wir bei einem entsprechenden Bedürfnis Ihrerseits den Kontakt mit diesen Gesellschaften her und koordinieren für Sie die verschiedenen Dienstleistungen. Sie profitieren dabei sowohl in administrativer wie auch in finanzieller Hinsicht: Wir sind ein eingespieltes Team, welches sich gewohnt ist, gemeinsam gesamtheitliche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu erarbeiten.

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AnwaltNotarAdvokaturbüro
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Seit über 80 Jahren als Rechtsanwälte und Notare im Dienst der Bernerinnen und Berner Als eine der traditionsreichsten Berner Kanzleien, welche in der Stadt und Region Bern verankert ist, bieten wir Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen an. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare setzen sich einzeln und als Team mit grossem Engagement für Sie ein. Eine qualitativ hochwertige Beratung, zeitnahe Bearbeitung und jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit dem Wappenspruch der Familie von Graffenried: «Fac recte neminem time» / «Tue Recht und scheue niemanden». Fac recte neminem time Tue Recht und scheue niemanden: Der Wappenspruch der Familie von Graffenried ist unser Leitspruch für die tägliche Arbeit. Unsere Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellen für Sie sämtliche öffentlichen Urkunden (z. B. Grundstückkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen etc.), vertreten Ihre Interessen mit Engagement vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden und beraten Sie lösungsorientiert und mit Weitsicht bei juristischen Fragestellungen. Vor mehreren Jahrzehnten wurde unsere Kanzlei im Herzen von Bern, dem politischen Zentrum der Schweiz, gegründet. Während unserer bisherigen Tätigkeit haben wir für unzählige Privatpersonen, Familien, Unternehmen und öffentliche Institutionen unsere Dienstleistungen erbringen und einen entsprechenden Erfahrungsschatz aufbauen können. Diese Erfahrung, verbunden mit unseren langjährigen Kontakten zu den Justiz- und Verwaltungsbehörden, stellen wir gerne in Ihren Dienst. Wir freuen uns, Sie in Ihren rechtlichen Belangen beraten und begleiten zu dürfen. Wir vernetzen und koordinieren für Sie Unsere Kanzlei arbeitet eng mit der Von Graffenried Gruppe und deren Tochtergesellschaften (Treuhand, Bank, Liegenschaften) zusammen. Gerne stellen wir bei einem entsprechenden Bedürfnis Ihrerseits den Kontakt mit diesen Gesellschaften her und koordinieren für Sie die verschiedenen Dienstleistungen. Sie profitieren dabei sowohl in administrativer wie auch in finanzieller Hinsicht: Wir sind ein eingespieltes Team, welches sich gewohnt ist, gemeinsam gesamtheitliche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu erarbeiten.

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