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Liegenschaften in Bern

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Scheuner Gartenbau AG

Bewertung 4,4 von 5 Sternen bei 8 Bewertungen

Scheuner Gartenbau AG

Alexandraweg 20, 3006 Bern
Willkommen bei Scheuner Gartenbau AG

Wir führen unseren Betrieb Scheuner Gartenbau AG in der vierten Generation. Wir beraten und planen für Sie. Wir bieten Ihnen Dienstleistungen im Bereich Gartenbau, Gartenumänderungen und Gartenpflege. Mit einem motivierten Team setzen wir Ihre Aufträge um und sorgen dafür, dass Ihnen Ihre Umgebung täglich Freude bereitet. Unsere Kernkompetenz ist es, in die Jahre gekommene Gartenanlagen neu zu beleben und an die aktuellen Bedürfnisse der Bewohner anzupassen. Wir kennen die neuen Trends im Gartenbau und zeigen Ihnen Möglichkeiten und Varianten auf. Die Firma wurde 1920 von Ernst Schmid gegründet. Damit gehört Scheuner Gartenbau AG zu den bewährten und alt eingesessenen Berner Gartenbauunternehmen. Gartengestaltung Erfüllen Sie sich Ihre Gartenträume! Wir helfen Ihnen dabei. Von der Planung über die Umgestaltungsarbeiten bis hin zur Pflege. Mit unserem Fachwissen, dem heute erforderlichen Know-how und neuester technischer Ausrüstung machen wir aus Ihrem Garten eine Augenweide. Wir zeigen Ihnen gerne Referenz-Objekte , welche wir gestaltet haben. Gartenpflege und Gärten im Bau Unsere Stärken sind die Pflege von Privaten Gärten, Botschaften, Wohnsiedlungen und Parkanlagen. Auch für Ihre Balkonbepflanzung oder Dachbegrünung sind wir die richtige Wahl. Wir übernehmen für Sie die Pflege Ihrer Pflanzen, sowohl als einmaligen Auftrag wie auch in wiederkehrenden Intervallen. Gerne gehen wir Ihnen auch sporadisch zur Hand, wenn Ihnen die Zeit fehlt oder Sie andere Prioritäten setzen. Rufen Sie uns an, wir werden Sie gerne beraten. Scheuner Gartenbau AG - Ihr Gärtner in Bern

Gartenbau und GartenpflegeGartenunterhaltGartengestaltungBaumpflegeSchneeräumung
Scheuner Gartenbau AG

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Gartenbau und GartenpflegeGartenunterhaltGartengestaltungBaumpflegeSchneeräumung
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Wir führen unseren Betrieb Scheuner Gartenbau AG in der vierten Generation. Wir beraten und planen für Sie. Wir bieten Ihnen Dienstleistungen im Bereich Gartenbau, Gartenumänderungen und Gartenpflege. Mit einem motivierten Team setzen wir Ihre Aufträge um und sorgen dafür, dass Ihnen Ihre Umgebung täglich Freude bereitet. Unsere Kernkompetenz ist es, in die Jahre gekommene Gartenanlagen neu zu beleben und an die aktuellen Bedürfnisse der Bewohner anzupassen. Wir kennen die neuen Trends im Gartenbau und zeigen Ihnen Möglichkeiten und Varianten auf. Die Firma wurde 1920 von Ernst Schmid gegründet. Damit gehört Scheuner Gartenbau AG zu den bewährten und alt eingesessenen Berner Gartenbauunternehmen. Gartengestaltung Erfüllen Sie sich Ihre Gartenträume! Wir helfen Ihnen dabei. Von der Planung über die Umgestaltungsarbeiten bis hin zur Pflege. Mit unserem Fachwissen, dem heute erforderlichen Know-how und neuester technischer Ausrüstung machen wir aus Ihrem Garten eine Augenweide. Wir zeigen Ihnen gerne Referenz-Objekte , welche wir gestaltet haben. Gartenpflege und Gärten im Bau Unsere Stärken sind die Pflege von Privaten Gärten, Botschaften, Wohnsiedlungen und Parkanlagen. Auch für Ihre Balkonbepflanzung oder Dachbegrünung sind wir die richtige Wahl. Wir übernehmen für Sie die Pflege Ihrer Pflanzen, sowohl als einmaligen Auftrag wie auch in wiederkehrenden Intervallen. Gerne gehen wir Ihnen auch sporadisch zur Hand, wenn Ihnen die Zeit fehlt oder Sie andere Prioritäten setzen. Rufen Sie uns an, wir werden Sie gerne beraten. Scheuner Gartenbau AG - Ihr Gärtner in Bern

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a. Advokatur & Notariat Ochsner
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a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 Bern
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
a. Advokatur & Notariat Ochsner

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Kramer Friedrich

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Kramer Friedrich

Bubenbergplatz 9, 3011 Bern
Tätigkeits- und Fachgebiete

A Arbeitsrecht, Arbeitsverträge Altersvorsorgerecht Aktien und Aktiengesellschaft Architektenverträge Arzt- und Spitalhaftpflicht B Baurecht, Baubewilligungsverfahren Bankenrecht Bankenrechtliche Revision Berufliche Vorsorge Buchhaltungsrecht Beschaffungswesen im öffentlichen Recht ( Bund und Kantone) C gemäss Auskunft D Datenschutzrecht E Erbrecht und Erbschaftsverwaltung Erwachsenenschutzrecht F Familienrecht Firmenrecht G Gesellschaftsrecht Gastgewerbe und Hotellerie, Bewilligungen Grundstücke Grundbuch Gutachten zu Rechtsfragen H Handelsrecht Haftpflichtrecht Hypotheken I Immobilienrecht K Kindsrechte Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) L Liegenschaften M Mietrecht Marken und Markenschutz Medizinrecht N Nachbarrechte bei Nachbarstreitigkeiten (im Zivilrecht) O Opferhilferechte von Gewaltopfern P Patientenverfügung Produktehaftpflichtrecht Prozessvertretung von Personen und Firmen Q gemäss Auskunft R Rechtsgutachten Revision und Recht S Sachenrecht Sch Schadenersatzrecht Scheidungsrecht Schiedsgerichtsverfahren Schuldbetreibung und Konkurs St Strafrecht Stiftungsrecht Strassenverkehrsrecht T Tierschutzrecht U Unlauterer Wettbewerb Urheberrechte (Literatur, Musik, Kunst, Design) Unternehmungsrecht und Unternehmensberatung V Verträge und Vertragsrecht Versicherungs- und Haftpflichtrecht Vereins- und Verbandsrecht Vermögensverwaltungsrecht Verwaltungsrat Vorsorgeauftrag W Wettbewerbsrecht Willensvollstrecker (im Erbrecht) Wirtschaftsrecht Wirtschaftskriminalität X,Y gemäss Auskunft Z Zivilprozessrecht

AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüro
Kramer Friedrich

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A Arbeitsrecht, Arbeitsverträge Altersvorsorgerecht Aktien und Aktiengesellschaft Architektenverträge Arzt- und Spitalhaftpflicht B Baurecht, Baubewilligungsverfahren Bankenrecht Bankenrechtliche Revision Berufliche Vorsorge Buchhaltungsrecht Beschaffungswesen im öffentlichen Recht ( Bund und Kantone) C gemäss Auskunft D Datenschutzrecht E Erbrecht und Erbschaftsverwaltung Erwachsenenschutzrecht F Familienrecht Firmenrecht G Gesellschaftsrecht Gastgewerbe und Hotellerie, Bewilligungen Grundstücke Grundbuch Gutachten zu Rechtsfragen H Handelsrecht Haftpflichtrecht Hypotheken I Immobilienrecht K Kindsrechte Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) L Liegenschaften M Mietrecht Marken und Markenschutz Medizinrecht N Nachbarrechte bei Nachbarstreitigkeiten (im Zivilrecht) O Opferhilferechte von Gewaltopfern P Patientenverfügung Produktehaftpflichtrecht Prozessvertretung von Personen und Firmen Q gemäss Auskunft R Rechtsgutachten Revision und Recht S Sachenrecht Sch Schadenersatzrecht Scheidungsrecht Schiedsgerichtsverfahren Schuldbetreibung und Konkurs St Strafrecht Stiftungsrecht Strassenverkehrsrecht T Tierschutzrecht U Unlauterer Wettbewerb Urheberrechte (Literatur, Musik, Kunst, Design) Unternehmungsrecht und Unternehmensberatung V Verträge und Vertragsrecht Versicherungs- und Haftpflichtrecht Vereins- und Verbandsrecht Vermögensverwaltungsrecht Verwaltungsrat Vorsorgeauftrag W Wettbewerbsrecht Willensvollstrecker (im Erbrecht) Wirtschaftsrecht Wirtschaftskriminalität X,Y gemäss Auskunft Z Zivilprozessrecht

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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

AdvokaturbüroNotar
Advokatur Notariat

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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GEWERBETREUHAND AG BERN
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GEWERBETREUHAND AG BERN

Neuengasse 20, 3011 BernPostfach, 3001 Bern

Revisionen Die Anforderungen und Erwartungen an die Revisionsstelle haben wegen der zunehmend komplexer werdenden wirtschaftlichen Verhältnisse stark zugenommen. Wir bieten Ihnen massgeschneiderte Lösungen um Ihren Erwartungen gerecht zu werden und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen: • Abschlussprüfungen als gesetzliche- oder statutarische Revisionsstelle • Prüfung von Konzernrechnungen • Prüfung von Verbands- und Vereinsbuchhaltungen • Auftragsbezogene Spezialprüfungen • Prüfung von besonderen Tatbeständen nach Schweizerischem Obligationenrecht Treuhand Die Auslagerung von Aktivitäten, die ausserhalb der Kernkompetenz liegen, hat für kleine und mittlere Unternehmungen eine besondere Bedeutung. Die Problemstellungen werden komplexer und die Kapazitäten des Personals sind beschränkt. Die Übertragung Ihrer Aufgaben an uns als Partner bildet eine echte Alternative: • Buchführung und Abwickeln Ihres Zahlungsverkehrs • Buchführung mit AbaWebTreuhand via Internet direkt auf unserem System • Externe Saläradministration und Verkehr mit Sozialversicherungen löst manches Vertraulichkeitsproblem innerhalb Ihrer Unternehmung • Begleitung auf dem Weg in die Selbständigkeit • Beratung zur Optimierung Ihrer administrativen Abläufe • Führung von Verbandssekretariaten • Führung von Baubuchhaltungen • Verwaltung von Gesellschaften Steuerberatung Die Steuergesetzgebung und die Praxis der Veranlagungsbehörden verändern sich laufend. Die hohe Steuerbelastung erlaubt es nicht, allfällige Entwicklungen zu versäumen. Wir verfolgen für Sie die Entwicklungen um diese in Ihre Steuerplanung einfliessen zu lassen. Wir beraten Sie in Bezug auf Ihre Unternehmung sowie auch in Ihrem privaten Bereich: • Steuerplanung für natürliche und juristische Personen • Ausarbeitung Ihrer Steuererklärungen und Rückerstattungsanträgen • Prüfung von Veranlagungen und Steuerrechnungen • Ausfertigen von Einsprachen und Rekursen • Vertretung vor sämtlichen Steuer- und Einsprachebehörden • Beratung in Mehrwertsteuerfragen • Erarbeiten Ihrer Mehrwertsteuerabrechnungen • Beratung in allen übrigen Steuerangelegenheiten wie Erbschafts- und Schenkungssteuern, Grundstückgewinnsteuern, Besteuerung von Vorsorgeleistungen, Stempelabgaben Liegenschaftsverwaltung Eine Liegenschaft ist historisch betrachtet nach wie vor eine der rentabelsten und sichersten Kapitalanlagen. Die Anforderung und die zeitliche Belastung für die Verwaltung sind derart hoch, dass sich eine Zusammenarbeit mit einem externen Partner aufdrängt. Wir übernehmen für Sie sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit Ihrer Liegenschaft: • Verwaltung von Wohnhäusern und Wohnüberbauungen sowie Führung von Geschäftshäusern • Betreuung von Miteigentümer- und Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften • Planung und Durchführung von Umbauten, Renovationen und Revitalisierungen • Führen von Liegenschaftsbuchhaltungen und Baubuchhaltungen • Mietzinsinkasso • Abrechnung und Inkasso von Nebenkosten • Vermittlung, Kauf und Verkauf von Immobilien

TreuhandSteuerberatungBuchhaltungsbüroWirtschaftsprüfungRevisionsbüro
GEWERBETREUHAND AG BERN

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Revisionen Die Anforderungen und Erwartungen an die Revisionsstelle haben wegen der zunehmend komplexer werdenden wirtschaftlichen Verhältnisse stark zugenommen. Wir bieten Ihnen massgeschneiderte Lösungen um Ihren Erwartungen gerecht zu werden und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen: • Abschlussprüfungen als gesetzliche- oder statutarische Revisionsstelle • Prüfung von Konzernrechnungen • Prüfung von Verbands- und Vereinsbuchhaltungen • Auftragsbezogene Spezialprüfungen • Prüfung von besonderen Tatbeständen nach Schweizerischem Obligationenrecht Treuhand Die Auslagerung von Aktivitäten, die ausserhalb der Kernkompetenz liegen, hat für kleine und mittlere Unternehmungen eine besondere Bedeutung. Die Problemstellungen werden komplexer und die Kapazitäten des Personals sind beschränkt. Die Übertragung Ihrer Aufgaben an uns als Partner bildet eine echte Alternative: • Buchführung und Abwickeln Ihres Zahlungsverkehrs • Buchführung mit AbaWebTreuhand via Internet direkt auf unserem System • Externe Saläradministration und Verkehr mit Sozialversicherungen löst manches Vertraulichkeitsproblem innerhalb Ihrer Unternehmung • Begleitung auf dem Weg in die Selbständigkeit • Beratung zur Optimierung Ihrer administrativen Abläufe • Führung von Verbandssekretariaten • Führung von Baubuchhaltungen • Verwaltung von Gesellschaften Steuerberatung Die Steuergesetzgebung und die Praxis der Veranlagungsbehörden verändern sich laufend. Die hohe Steuerbelastung erlaubt es nicht, allfällige Entwicklungen zu versäumen. Wir verfolgen für Sie die Entwicklungen um diese in Ihre Steuerplanung einfliessen zu lassen. Wir beraten Sie in Bezug auf Ihre Unternehmung sowie auch in Ihrem privaten Bereich: • Steuerplanung für natürliche und juristische Personen • Ausarbeitung Ihrer Steuererklärungen und Rückerstattungsanträgen • Prüfung von Veranlagungen und Steuerrechnungen • Ausfertigen von Einsprachen und Rekursen • Vertretung vor sämtlichen Steuer- und Einsprachebehörden • Beratung in Mehrwertsteuerfragen • Erarbeiten Ihrer Mehrwertsteuerabrechnungen • Beratung in allen übrigen Steuerangelegenheiten wie Erbschafts- und Schenkungssteuern, Grundstückgewinnsteuern, Besteuerung von Vorsorgeleistungen, Stempelabgaben Liegenschaftsverwaltung Eine Liegenschaft ist historisch betrachtet nach wie vor eine der rentabelsten und sichersten Kapitalanlagen. Die Anforderung und die zeitliche Belastung für die Verwaltung sind derart hoch, dass sich eine Zusammenarbeit mit einem externen Partner aufdrängt. Wir übernehmen für Sie sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit Ihrer Liegenschaft: • Verwaltung von Wohnhäusern und Wohnüberbauungen sowie Führung von Geschäftshäusern • Betreuung von Miteigentümer- und Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften • Planung und Durchführung von Umbauten, Renovationen und Revitalisierungen • Führen von Liegenschaftsbuchhaltungen und Baubuchhaltungen • Mietzinsinkasso • Abrechnung und Inkasso von Nebenkosten • Vermittlung, Kauf und Verkauf von Immobilien

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Liegenschaften in Bern

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Scheuner Gartenbau AG

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Scheuner Gartenbau AG

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Wir führen unseren Betrieb Scheuner Gartenbau AG in der vierten Generation. Wir beraten und planen für Sie. Wir bieten Ihnen Dienstleistungen im Bereich Gartenbau, Gartenumänderungen und Gartenpflege. Mit einem motivierten Team setzen wir Ihre Aufträge um und sorgen dafür, dass Ihnen Ihre Umgebung täglich Freude bereitet. Unsere Kernkompetenz ist es, in die Jahre gekommene Gartenanlagen neu zu beleben und an die aktuellen Bedürfnisse der Bewohner anzupassen. Wir kennen die neuen Trends im Gartenbau und zeigen Ihnen Möglichkeiten und Varianten auf. Die Firma wurde 1920 von Ernst Schmid gegründet. Damit gehört Scheuner Gartenbau AG zu den bewährten und alt eingesessenen Berner Gartenbauunternehmen. Gartengestaltung Erfüllen Sie sich Ihre Gartenträume! Wir helfen Ihnen dabei. Von der Planung über die Umgestaltungsarbeiten bis hin zur Pflege. Mit unserem Fachwissen, dem heute erforderlichen Know-how und neuester technischer Ausrüstung machen wir aus Ihrem Garten eine Augenweide. Wir zeigen Ihnen gerne Referenz-Objekte , welche wir gestaltet haben. Gartenpflege und Gärten im Bau Unsere Stärken sind die Pflege von Privaten Gärten, Botschaften, Wohnsiedlungen und Parkanlagen. Auch für Ihre Balkonbepflanzung oder Dachbegrünung sind wir die richtige Wahl. Wir übernehmen für Sie die Pflege Ihrer Pflanzen, sowohl als einmaligen Auftrag wie auch in wiederkehrenden Intervallen. Gerne gehen wir Ihnen auch sporadisch zur Hand, wenn Ihnen die Zeit fehlt oder Sie andere Prioritäten setzen. Rufen Sie uns an, wir werden Sie gerne beraten. Scheuner Gartenbau AG - Ihr Gärtner in Bern

Gartenbau und GartenpflegeGartenunterhaltGartengestaltungBaumpflegeSchneeräumung
Scheuner Gartenbau AG

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Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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a. Advokatur & Notariat Ochsner

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Kramer Friedrich

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Kramer Friedrich

Bubenbergplatz 9, 3011 Bern
Tätigkeits- und Fachgebiete

A Arbeitsrecht, Arbeitsverträge Altersvorsorgerecht Aktien und Aktiengesellschaft Architektenverträge Arzt- und Spitalhaftpflicht B Baurecht, Baubewilligungsverfahren Bankenrecht Bankenrechtliche Revision Berufliche Vorsorge Buchhaltungsrecht Beschaffungswesen im öffentlichen Recht ( Bund und Kantone) C gemäss Auskunft D Datenschutzrecht E Erbrecht und Erbschaftsverwaltung Erwachsenenschutzrecht F Familienrecht Firmenrecht G Gesellschaftsrecht Gastgewerbe und Hotellerie, Bewilligungen Grundstücke Grundbuch Gutachten zu Rechtsfragen H Handelsrecht Haftpflichtrecht Hypotheken I Immobilienrecht K Kindsrechte Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) L Liegenschaften M Mietrecht Marken und Markenschutz Medizinrecht N Nachbarrechte bei Nachbarstreitigkeiten (im Zivilrecht) O Opferhilferechte von Gewaltopfern P Patientenverfügung Produktehaftpflichtrecht Prozessvertretung von Personen und Firmen Q gemäss Auskunft R Rechtsgutachten Revision und Recht S Sachenrecht Sch Schadenersatzrecht Scheidungsrecht Schiedsgerichtsverfahren Schuldbetreibung und Konkurs St Strafrecht Stiftungsrecht Strassenverkehrsrecht T Tierschutzrecht U Unlauterer Wettbewerb Urheberrechte (Literatur, Musik, Kunst, Design) Unternehmungsrecht und Unternehmensberatung V Verträge und Vertragsrecht Versicherungs- und Haftpflichtrecht Vereins- und Verbandsrecht Vermögensverwaltungsrecht Verwaltungsrat Vorsorgeauftrag W Wettbewerbsrecht Willensvollstrecker (im Erbrecht) Wirtschaftsrecht Wirtschaftskriminalität X,Y gemäss Auskunft Z Zivilprozessrecht

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Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Revisionen Die Anforderungen und Erwartungen an die Revisionsstelle haben wegen der zunehmend komplexer werdenden wirtschaftlichen Verhältnisse stark zugenommen. Wir bieten Ihnen massgeschneiderte Lösungen um Ihren Erwartungen gerecht zu werden und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen: • Abschlussprüfungen als gesetzliche- oder statutarische Revisionsstelle • Prüfung von Konzernrechnungen • Prüfung von Verbands- und Vereinsbuchhaltungen • Auftragsbezogene Spezialprüfungen • Prüfung von besonderen Tatbeständen nach Schweizerischem Obligationenrecht Treuhand Die Auslagerung von Aktivitäten, die ausserhalb der Kernkompetenz liegen, hat für kleine und mittlere Unternehmungen eine besondere Bedeutung. Die Problemstellungen werden komplexer und die Kapazitäten des Personals sind beschränkt. Die Übertragung Ihrer Aufgaben an uns als Partner bildet eine echte Alternative: • Buchführung und Abwickeln Ihres Zahlungsverkehrs • Buchführung mit AbaWebTreuhand via Internet direkt auf unserem System • Externe Saläradministration und Verkehr mit Sozialversicherungen löst manches Vertraulichkeitsproblem innerhalb Ihrer Unternehmung • Begleitung auf dem Weg in die Selbständigkeit • Beratung zur Optimierung Ihrer administrativen Abläufe • Führung von Verbandssekretariaten • Führung von Baubuchhaltungen • Verwaltung von Gesellschaften Steuerberatung Die Steuergesetzgebung und die Praxis der Veranlagungsbehörden verändern sich laufend. Die hohe Steuerbelastung erlaubt es nicht, allfällige Entwicklungen zu versäumen. Wir verfolgen für Sie die Entwicklungen um diese in Ihre Steuerplanung einfliessen zu lassen. Wir beraten Sie in Bezug auf Ihre Unternehmung sowie auch in Ihrem privaten Bereich: • Steuerplanung für natürliche und juristische Personen • Ausarbeitung Ihrer Steuererklärungen und Rückerstattungsanträgen • Prüfung von Veranlagungen und Steuerrechnungen • Ausfertigen von Einsprachen und Rekursen • Vertretung vor sämtlichen Steuer- und Einsprachebehörden • Beratung in Mehrwertsteuerfragen • Erarbeiten Ihrer Mehrwertsteuerabrechnungen • Beratung in allen übrigen Steuerangelegenheiten wie Erbschafts- und Schenkungssteuern, Grundstückgewinnsteuern, Besteuerung von Vorsorgeleistungen, Stempelabgaben Liegenschaftsverwaltung Eine Liegenschaft ist historisch betrachtet nach wie vor eine der rentabelsten und sichersten Kapitalanlagen. Die Anforderung und die zeitliche Belastung für die Verwaltung sind derart hoch, dass sich eine Zusammenarbeit mit einem externen Partner aufdrängt. Wir übernehmen für Sie sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit Ihrer Liegenschaft: • Verwaltung von Wohnhäusern und Wohnüberbauungen sowie Führung von Geschäftshäusern • Betreuung von Miteigentümer- und Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften • Planung und Durchführung von Umbauten, Renovationen und Revitalisierungen • Führen von Liegenschaftsbuchhaltungen und Baubuchhaltungen • Mietzinsinkasso • Abrechnung und Inkasso von Nebenkosten • Vermittlung, Kauf und Verkauf von Immobilien

TreuhandSteuerberatungBuchhaltungsbüroWirtschaftsprüfungRevisionsbüro
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