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Strassenbau in Bern

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Freyssinet Suisse SA

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Chemin du Grand-Pré 3D, 1510 Moudon
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BauunternehmenHochbau TiefbauRenovationGeneralunternehmungStrassenbau
GE.BAU Hans Gerber GmbH

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Moosstrasse 5, 3550 Langnau im Emmental

Jeder Eingriff in die Natur, in unsere Umwelt, stellt eine Störung des natürlichen Gleichgewichtes dar. Mit einigen von diesen Störungen wird die Natur von alleine fertig - mit vielen aber nicht. Im Wasserbau muss man unterscheiden, wo und in welcher Form ein Bauwerk geschützt werden muss. Die Resultate von zu harten Verbauungen, zu umfangreichen Massnahmen kommen oft erst nach Jahren zum Vorschein. Deshalb sind Schritte zur Rekultivierung heute integraler Bestandteil einer verantwortungsbewussten Strukturplanung. Es versteht sich von selbst, dass mit der Rekultivierung nur solche Unternehmen betraut werden dürfen, welche über die erforderliche Fachkompetenz und Praxiserfahrung verfügen. Unter "Projekte" haben wir Ihnen eine breite Ansicht von ausgeführten Kundenarbeiten zusammengestellt. Gerne freuen wir uns darauf, Sie bei Ihren Rekultivierungs- und Renaturierungsabsichten fachgerecht zu beraten und Ihnen kompetente Lösungsvorschläge zu unterbreiten. • Bachverbau • Bachrenaturierung • Wasserfassung • Kanalisationsarbeiten • Werkleitungsbau • Güterstrassenbau • Waldwegbau • Wurzelstockfräsen • Aushub- & Umgebungsarbeiten Prüfen Sie unsere Leistungsfähigkeit und zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Unser Einsatzgebiet ist der ganze Kanton Bern und die umliegenden Ämter.

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BauunternehmenAushubarbeiten
Moosstrasse 5, 3550 Langnau im Emmental
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Jeder Eingriff in die Natur, in unsere Umwelt, stellt eine Störung des natürlichen Gleichgewichtes dar. Mit einigen von diesen Störungen wird die Natur von alleine fertig - mit vielen aber nicht. Im Wasserbau muss man unterscheiden, wo und in welcher Form ein Bauwerk geschützt werden muss. Die Resultate von zu harten Verbauungen, zu umfangreichen Massnahmen kommen oft erst nach Jahren zum Vorschein. Deshalb sind Schritte zur Rekultivierung heute integraler Bestandteil einer verantwortungsbewussten Strukturplanung. Es versteht sich von selbst, dass mit der Rekultivierung nur solche Unternehmen betraut werden dürfen, welche über die erforderliche Fachkompetenz und Praxiserfahrung verfügen. Unter "Projekte" haben wir Ihnen eine breite Ansicht von ausgeführten Kundenarbeiten zusammengestellt. Gerne freuen wir uns darauf, Sie bei Ihren Rekultivierungs- und Renaturierungsabsichten fachgerecht zu beraten und Ihnen kompetente Lösungsvorschläge zu unterbreiten. • Bachverbau • Bachrenaturierung • Wasserfassung • Kanalisationsarbeiten • Werkleitungsbau • Güterstrassenbau • Waldwegbau • Wurzelstockfräsen • Aushub- & Umgebungsarbeiten Prüfen Sie unsere Leistungsfähigkeit und zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Unser Einsatzgebiet ist der ganze Kanton Bern und die umliegenden Ämter.

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GVH Tramelan SA

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Rue de la Paix 30, 2720 Tramelan
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IngenieurbüroTiefbauBauberatung
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Zeugin Bauberatungen AG

Zeugin Bauberatungen AG

Schulhausgasse 14, 3110 Münsingen
Über uns

Die Firma Zeugin Bauberatungen AG wurde 1988 in Münsingen in der Schweiz gegründet und weist ein umfassendes Fachwissen in Bauphysik, Akustik, Bäderbau, Bautechnik und Bauschadensanalyse auf. Mit Hilfe dieses Fachwissens, modernster Computertechnologie und einem professionellen Messgerätepark können dem Bauherrn und Architekten innert kürzester Zeit kundenorientierte Lösungen unterbreitet werden. Unser Team ist bestrebt, Sie bei allen Situationen umfassend zu beraten und zu unterstützen.Bauphysikalische Überlegungen sind heute bei der Gebäudeplanung und der Planung von Sanierungen unerlässlich. Unser Geschäftsleitbild • Wir verstehen uns als unabhängiges, überparteiliches Ingenieurbüro. • Durch dauernde gezielte Weiterbildung unserer Mitarbeiter wollen wir in der Lage sein, unseren Kunden als kompetenter Partner zur Seite zu stehen um mögliche Probleme frühzeitig zu erfassen und zu lösen. • Gerade in unserer heutigen, technisch orientierten Gesellschaft wollen wir für unsere Kunden innovative flexible Lösungen finden. • Das höchste Gut unseres Unternehmens sind die Mitarbeiter. Unsere Mitarbeiter müssen ein motivierendes Umfeld vorfinden, welches eine persönliche Weiterentwicklung und den Fähigkeiten entsprechende Kompetenzen ermöglicht und fördert. • Als zahlender Kunde erwarten Sie unsererseits 100%-igen Einsatz und eine termingerechte Ausführung der Arbeiten. Die Bauphysik beschäftigt sich mit Wärmeschutz, allgemeinen Energiefragen, Feuchteschutz, Raumakustik, Schallschutz, sowie mit Bauschäden von Gebäuden. Mit frühzeitiger bauphysikalischer Planung können Kosten reduziert und Schäden vermieden werden.

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IngenieurbüroBauphysikBauberatungEnergieberatungAkustik
Schulhausgasse 14, 3110 Münsingen
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Über uns

Die Firma Zeugin Bauberatungen AG wurde 1988 in Münsingen in der Schweiz gegründet und weist ein umfassendes Fachwissen in Bauphysik, Akustik, Bäderbau, Bautechnik und Bauschadensanalyse auf. Mit Hilfe dieses Fachwissens, modernster Computertechnologie und einem professionellen Messgerätepark können dem Bauherrn und Architekten innert kürzester Zeit kundenorientierte Lösungen unterbreitet werden. Unser Team ist bestrebt, Sie bei allen Situationen umfassend zu beraten und zu unterstützen.Bauphysikalische Überlegungen sind heute bei der Gebäudeplanung und der Planung von Sanierungen unerlässlich. Unser Geschäftsleitbild • Wir verstehen uns als unabhängiges, überparteiliches Ingenieurbüro. • Durch dauernde gezielte Weiterbildung unserer Mitarbeiter wollen wir in der Lage sein, unseren Kunden als kompetenter Partner zur Seite zu stehen um mögliche Probleme frühzeitig zu erfassen und zu lösen. • Gerade in unserer heutigen, technisch orientierten Gesellschaft wollen wir für unsere Kunden innovative flexible Lösungen finden. • Das höchste Gut unseres Unternehmens sind die Mitarbeiter. Unsere Mitarbeiter müssen ein motivierendes Umfeld vorfinden, welches eine persönliche Weiterentwicklung und den Fähigkeiten entsprechende Kompetenzen ermöglicht und fördert. • Als zahlender Kunde erwarten Sie unsererseits 100%-igen Einsatz und eine termingerechte Ausführung der Arbeiten. Die Bauphysik beschäftigt sich mit Wärmeschutz, allgemeinen Energiefragen, Feuchteschutz, Raumakustik, Schallschutz, sowie mit Bauschäden von Gebäuden. Mit frühzeitiger bauphysikalischer Planung können Kosten reduziert und Schäden vermieden werden.

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Advokatur Giroud-Kaiser

Advokatur Giroud-Kaiser

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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AdvokaturbüroAnwaltMediation
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
AdvokaturbüroAnwaltMediation
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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Strassenbau in Bern

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Freyssinet Suisse SA

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Chemin du Grand-Pré 3D, 1510 Moudon
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BauunternehmenHochbau TiefbauRenovationGeneralunternehmungStrassenbau
GE.BAU Hans Gerber GmbH

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Moosstrasse 5, 3550 Langnau im Emmental

Jeder Eingriff in die Natur, in unsere Umwelt, stellt eine Störung des natürlichen Gleichgewichtes dar. Mit einigen von diesen Störungen wird die Natur von alleine fertig - mit vielen aber nicht. Im Wasserbau muss man unterscheiden, wo und in welcher Form ein Bauwerk geschützt werden muss. Die Resultate von zu harten Verbauungen, zu umfangreichen Massnahmen kommen oft erst nach Jahren zum Vorschein. Deshalb sind Schritte zur Rekultivierung heute integraler Bestandteil einer verantwortungsbewussten Strukturplanung. Es versteht sich von selbst, dass mit der Rekultivierung nur solche Unternehmen betraut werden dürfen, welche über die erforderliche Fachkompetenz und Praxiserfahrung verfügen. Unter "Projekte" haben wir Ihnen eine breite Ansicht von ausgeführten Kundenarbeiten zusammengestellt. Gerne freuen wir uns darauf, Sie bei Ihren Rekultivierungs- und Renaturierungsabsichten fachgerecht zu beraten und Ihnen kompetente Lösungsvorschläge zu unterbreiten. • Bachverbau • Bachrenaturierung • Wasserfassung • Kanalisationsarbeiten • Werkleitungsbau • Güterstrassenbau • Waldwegbau • Wurzelstockfräsen • Aushub- & Umgebungsarbeiten Prüfen Sie unsere Leistungsfähigkeit und zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Unser Einsatzgebiet ist der ganze Kanton Bern und die umliegenden Ämter.

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BauunternehmenAushubarbeiten
Moosstrasse 5, 3550 Langnau im Emmental
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Jeder Eingriff in die Natur, in unsere Umwelt, stellt eine Störung des natürlichen Gleichgewichtes dar. Mit einigen von diesen Störungen wird die Natur von alleine fertig - mit vielen aber nicht. Im Wasserbau muss man unterscheiden, wo und in welcher Form ein Bauwerk geschützt werden muss. Die Resultate von zu harten Verbauungen, zu umfangreichen Massnahmen kommen oft erst nach Jahren zum Vorschein. Deshalb sind Schritte zur Rekultivierung heute integraler Bestandteil einer verantwortungsbewussten Strukturplanung. Es versteht sich von selbst, dass mit der Rekultivierung nur solche Unternehmen betraut werden dürfen, welche über die erforderliche Fachkompetenz und Praxiserfahrung verfügen. Unter "Projekte" haben wir Ihnen eine breite Ansicht von ausgeführten Kundenarbeiten zusammengestellt. Gerne freuen wir uns darauf, Sie bei Ihren Rekultivierungs- und Renaturierungsabsichten fachgerecht zu beraten und Ihnen kompetente Lösungsvorschläge zu unterbreiten. • Bachverbau • Bachrenaturierung • Wasserfassung • Kanalisationsarbeiten • Werkleitungsbau • Güterstrassenbau • Waldwegbau • Wurzelstockfräsen • Aushub- & Umgebungsarbeiten Prüfen Sie unsere Leistungsfähigkeit und zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Unser Einsatzgebiet ist der ganze Kanton Bern und die umliegenden Ämter.

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GVH Tramelan SA

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IngenieurbüroTiefbauBauberatung
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Zeugin Bauberatungen AG

Zeugin Bauberatungen AG

Schulhausgasse 14, 3110 Münsingen
Über uns

Die Firma Zeugin Bauberatungen AG wurde 1988 in Münsingen in der Schweiz gegründet und weist ein umfassendes Fachwissen in Bauphysik, Akustik, Bäderbau, Bautechnik und Bauschadensanalyse auf. Mit Hilfe dieses Fachwissens, modernster Computertechnologie und einem professionellen Messgerätepark können dem Bauherrn und Architekten innert kürzester Zeit kundenorientierte Lösungen unterbreitet werden. Unser Team ist bestrebt, Sie bei allen Situationen umfassend zu beraten und zu unterstützen.Bauphysikalische Überlegungen sind heute bei der Gebäudeplanung und der Planung von Sanierungen unerlässlich. Unser Geschäftsleitbild • Wir verstehen uns als unabhängiges, überparteiliches Ingenieurbüro. • Durch dauernde gezielte Weiterbildung unserer Mitarbeiter wollen wir in der Lage sein, unseren Kunden als kompetenter Partner zur Seite zu stehen um mögliche Probleme frühzeitig zu erfassen und zu lösen. • Gerade in unserer heutigen, technisch orientierten Gesellschaft wollen wir für unsere Kunden innovative flexible Lösungen finden. • Das höchste Gut unseres Unternehmens sind die Mitarbeiter. Unsere Mitarbeiter müssen ein motivierendes Umfeld vorfinden, welches eine persönliche Weiterentwicklung und den Fähigkeiten entsprechende Kompetenzen ermöglicht und fördert. • Als zahlender Kunde erwarten Sie unsererseits 100%-igen Einsatz und eine termingerechte Ausführung der Arbeiten. Die Bauphysik beschäftigt sich mit Wärmeschutz, allgemeinen Energiefragen, Feuchteschutz, Raumakustik, Schallschutz, sowie mit Bauschäden von Gebäuden. Mit frühzeitiger bauphysikalischer Planung können Kosten reduziert und Schäden vermieden werden.

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IngenieurbüroBauphysikBauberatungEnergieberatungAkustik
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IngenieurbüroBauphysikBauberatungEnergieberatungAkustik
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Die Firma Zeugin Bauberatungen AG wurde 1988 in Münsingen in der Schweiz gegründet und weist ein umfassendes Fachwissen in Bauphysik, Akustik, Bäderbau, Bautechnik und Bauschadensanalyse auf. Mit Hilfe dieses Fachwissens, modernster Computertechnologie und einem professionellen Messgerätepark können dem Bauherrn und Architekten innert kürzester Zeit kundenorientierte Lösungen unterbreitet werden. Unser Team ist bestrebt, Sie bei allen Situationen umfassend zu beraten und zu unterstützen.Bauphysikalische Überlegungen sind heute bei der Gebäudeplanung und der Planung von Sanierungen unerlässlich. Unser Geschäftsleitbild • Wir verstehen uns als unabhängiges, überparteiliches Ingenieurbüro. • Durch dauernde gezielte Weiterbildung unserer Mitarbeiter wollen wir in der Lage sein, unseren Kunden als kompetenter Partner zur Seite zu stehen um mögliche Probleme frühzeitig zu erfassen und zu lösen. • Gerade in unserer heutigen, technisch orientierten Gesellschaft wollen wir für unsere Kunden innovative flexible Lösungen finden. • Das höchste Gut unseres Unternehmens sind die Mitarbeiter. Unsere Mitarbeiter müssen ein motivierendes Umfeld vorfinden, welches eine persönliche Weiterentwicklung und den Fähigkeiten entsprechende Kompetenzen ermöglicht und fördert. • Als zahlender Kunde erwarten Sie unsererseits 100%-igen Einsatz und eine termingerechte Ausführung der Arbeiten. Die Bauphysik beschäftigt sich mit Wärmeschutz, allgemeinen Energiefragen, Feuchteschutz, Raumakustik, Schallschutz, sowie mit Bauschäden von Gebäuden. Mit frühzeitiger bauphysikalischer Planung können Kosten reduziert und Schäden vermieden werden.

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Advokatur Giroud-Kaiser

Advokatur Giroud-Kaiser

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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AdvokaturbüroAnwaltMediation
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KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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