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Union in Bern

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SEV - Gewerkschaft des Verkehrspersonals

SEV - Gewerkschaft des Verkehrspersonals

Steinerstrasse 35, 3006 BernPostfach, 3000 Bern 6
Gewerkschaftsarbeit

In erster Linie vertritt der SEV die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Unternehmen. Dabei spielt ein Grundgedanke eine wichtige Rolle: Im Kollektiv, als Gewerkschaft, ist es einfacher, sich zu wehren und für gerechte Bedingungen am Arbeitsplatz zu kämpfen, als allein. So setzen wir uns dafür ein, dass die Arbeitsbedingungen für alle fair und sicher sind. Um das zu erreichen, führen wir nicht nur mit den Arbeitgebern Verhandlungen, sondern betreiben auch politische Lobbyarbeit auf nationaler sowie internationaler Ebene. Wir wollen, dass die Politik Rahmenbedingungen schafft, die Sicherheit und Wohlstand für die Arbeitnehmenden ermöglichen. Besonders wichtig ist uns dabei der Schutz der Arbeitsplätze. Aber der SEV kümmert sich nicht nur ums «Kollektiv»: Lokomotivführer und Reisebürofachfrau, Rangierarbeiter und Flugzeugtechniker, Tramfahrer und Tramfahrerin, Dampfschiffkapitän, Verwaltungsangestellte und Luftseilbahnspezialist – für jede Berufsgruppe gibt es bei uns Ansprechpersonen, die die Mitglieder in der jeweiligen Branche unterstützen. Denn so unterschiedlich wie die Berufe, so unterschiedlich sind die individuellen Ansprüche an den SEV: Weiterbildung, Rechtsschutz, Vergünstigungen, Karriereplanung, Konfliktlösung … Hier und in vielen anderen Bereichen können sich SEV-Mitglieder auf die Hilfe und die Dienstleistungen ihrer Gewerkschaft verlassen. Die zentralen Anliegen der Gewerkschaft sind die folgenden Politikfelder: Gesamtarbeitsvertragspolitik (GAV), Gewerkschaftspolitik, Verkehrspolitik und Sozialpolitik.

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Gewerkschaften
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Gewerkschaften
Gewerkschaftsarbeit

In erster Linie vertritt der SEV die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Unternehmen. Dabei spielt ein Grundgedanke eine wichtige Rolle: Im Kollektiv, als Gewerkschaft, ist es einfacher, sich zu wehren und für gerechte Bedingungen am Arbeitsplatz zu kämpfen, als allein. So setzen wir uns dafür ein, dass die Arbeitsbedingungen für alle fair und sicher sind. Um das zu erreichen, führen wir nicht nur mit den Arbeitgebern Verhandlungen, sondern betreiben auch politische Lobbyarbeit auf nationaler sowie internationaler Ebene. Wir wollen, dass die Politik Rahmenbedingungen schafft, die Sicherheit und Wohlstand für die Arbeitnehmenden ermöglichen. Besonders wichtig ist uns dabei der Schutz der Arbeitsplätze. Aber der SEV kümmert sich nicht nur ums «Kollektiv»: Lokomotivführer und Reisebürofachfrau, Rangierarbeiter und Flugzeugtechniker, Tramfahrer und Tramfahrerin, Dampfschiffkapitän, Verwaltungsangestellte und Luftseilbahnspezialist – für jede Berufsgruppe gibt es bei uns Ansprechpersonen, die die Mitglieder in der jeweiligen Branche unterstützen. Denn so unterschiedlich wie die Berufe, so unterschiedlich sind die individuellen Ansprüche an den SEV: Weiterbildung, Rechtsschutz, Vergünstigungen, Karriereplanung, Konfliktlösung … Hier und in vielen anderen Bereichen können sich SEV-Mitglieder auf die Hilfe und die Dienstleistungen ihrer Gewerkschaft verlassen. Die zentralen Anliegen der Gewerkschaft sind die folgenden Politikfelder: Gesamtarbeitsvertragspolitik (GAV), Gewerkschaftspolitik, Verkehrspolitik und Sozialpolitik.

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Schweizerischer Fussballverband (SFV/ASF)

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Schweizerischer Fussballverband (SFV/ASF)

Worbstrasse 48, 3074 Muri b. Bern
Willkommen

Der Schweizerische Fussballverband (SFV) ist die Dachorganisation des nationalen Fussballs. Er wurde 1895 gegründet und gehörte 1904 zu den sieben Landesverbänden, welche den Weltfussballverband FIFA ins Leben riefen. Heute ist der SFV einer der bedeutendsten Sportverbände des Landes. Der SFV gliedert sich in drei Abteilungen und zählt 1'389 Vereine, 14'206 Teams sowie 273'644 lizenzierte Spielerinnen und Spieler. Sitz des Verbandes ist das Haus des Schweizer Fussballs in Muri, Zentralpräsident ist seit dem 1. Juli 2019 Dominique Blanc. SPONSORING-ANFRAGEN Der SFV bekommt jedes Jahr zahlreiche Anfragen um Unterstützung und/oder zum Sponsoring unterschiedlicher Projekte, Veranstaltungen und Organisationen. Um zu gewährleisten, dass die Antragssteller die Bestimmungen und Bedingungen kennen, die der SFV auf derartige Anfragen anwendet, sind diese nachstehend kurz zusammengefasst. Der SFV berücksichtigt Anfragen: • von einem im SFV registrierten Fussballverein oder einem SFV Regionalverband • die unmittelbaren Bezug zum Vorteil und Nutzen des Fussballs haben • die mit dem Leitbild des SFV übereinstimmen • die ein einmaliges Projekt oder eine einmalige Veranstaltung betreffen • die keine von SFV-Spielern oder -Trainern unterzeichneten Merchandising-Artikel betreffen. Der SFV berücksichtigt unter anderem KEINE Anfragen: • zu Bauprojekten (auch nicht für Fussballplätze) Sie sind gebeten, die Anfragen schriftlich vorzubringen und folgende Informationen einzureichen: • Name des anfragenden Vereins oder Regionalverbands • Vereinsregisternummer • Adresse des Vereins oder Regionalverbands • Kontaktperson • Ziele des Projekts oder der Veranstaltung • Projekt- oder Veranstaltungsbeschreibung mit Zeitplan • Präsentation bestehender oder potenzieller Projekt-/Veranstaltungsunterstützer/-sponsoren und Angabe der von diesen Unterstützern/Sponsoren erhaltenen oder zu erhaltenden Beiträge • eine Liste erhaltener oder potenziell zu erhaltender Beiträge für das Projekt/die Veranstaltung von einem SFV Regionalverband. Wir nehmen ihre Anfrage gerne per E-Mail entgegen. Telefonanfragen können leider nicht bearbeitet werden. Da die Anfragen nur alle zwei Monate geprüft werden, müssen diese frühzeitig gestellt werden. Anfragen, die die genannten Bestimmungen und Bedingungen erfüllen, werden vom SFV mit einer Eingangsbestätigung beantwortet. Der/die Anfragende wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber informiert, ob seine/ihre Anfrage bewilligt oder abgelehnt wurde. Der SFV dankt für Ihre Kenntnisnahme.

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VereinigungVerband
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VereinigungVerband
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Der Schweizerische Fussballverband (SFV) ist die Dachorganisation des nationalen Fussballs. Er wurde 1895 gegründet und gehörte 1904 zu den sieben Landesverbänden, welche den Weltfussballverband FIFA ins Leben riefen. Heute ist der SFV einer der bedeutendsten Sportverbände des Landes. Der SFV gliedert sich in drei Abteilungen und zählt 1'389 Vereine, 14'206 Teams sowie 273'644 lizenzierte Spielerinnen und Spieler. Sitz des Verbandes ist das Haus des Schweizer Fussballs in Muri, Zentralpräsident ist seit dem 1. Juli 2019 Dominique Blanc. SPONSORING-ANFRAGEN Der SFV bekommt jedes Jahr zahlreiche Anfragen um Unterstützung und/oder zum Sponsoring unterschiedlicher Projekte, Veranstaltungen und Organisationen. Um zu gewährleisten, dass die Antragssteller die Bestimmungen und Bedingungen kennen, die der SFV auf derartige Anfragen anwendet, sind diese nachstehend kurz zusammengefasst. Der SFV berücksichtigt Anfragen: • von einem im SFV registrierten Fussballverein oder einem SFV Regionalverband • die unmittelbaren Bezug zum Vorteil und Nutzen des Fussballs haben • die mit dem Leitbild des SFV übereinstimmen • die ein einmaliges Projekt oder eine einmalige Veranstaltung betreffen • die keine von SFV-Spielern oder -Trainern unterzeichneten Merchandising-Artikel betreffen. Der SFV berücksichtigt unter anderem KEINE Anfragen: • zu Bauprojekten (auch nicht für Fussballplätze) Sie sind gebeten, die Anfragen schriftlich vorzubringen und folgende Informationen einzureichen: • Name des anfragenden Vereins oder Regionalverbands • Vereinsregisternummer • Adresse des Vereins oder Regionalverbands • Kontaktperson • Ziele des Projekts oder der Veranstaltung • Projekt- oder Veranstaltungsbeschreibung mit Zeitplan • Präsentation bestehender oder potenzieller Projekt-/Veranstaltungsunterstützer/-sponsoren und Angabe der von diesen Unterstützern/Sponsoren erhaltenen oder zu erhaltenden Beiträge • eine Liste erhaltener oder potenziell zu erhaltender Beiträge für das Projekt/die Veranstaltung von einem SFV Regionalverband. Wir nehmen ihre Anfrage gerne per E-Mail entgegen. Telefonanfragen können leider nicht bearbeitet werden. Da die Anfragen nur alle zwei Monate geprüft werden, müssen diese frühzeitig gestellt werden. Anfragen, die die genannten Bestimmungen und Bedingungen erfüllen, werden vom SFV mit einer Eingangsbestätigung beantwortet. Der/die Anfragende wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber informiert, ob seine/ihre Anfrage bewilligt oder abgelehnt wurde. Der SFV dankt für Ihre Kenntnisnahme.

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Der Schweizerische Fussballverband (SFV) ist die Dachorganisation des nationalen Fussballs. Er wurde 1895 gegründet und gehörte 1904 zu den sieben Landesverbänden, welche den Weltfussballverband FIFA ins Leben riefen. Heute ist der SFV einer der bedeutendsten Sportverbände des Landes. Der SFV gliedert sich in drei Abteilungen und zählt 1'389 Vereine, 14'206 Teams sowie 273'644 lizenzierte Spielerinnen und Spieler. Sitz des Verbandes ist das Haus des Schweizer Fussballs in Muri, Zentralpräsident ist seit dem 1. Juli 2019 Dominique Blanc. SPONSORING-ANFRAGEN Der SFV bekommt jedes Jahr zahlreiche Anfragen um Unterstützung und/oder zum Sponsoring unterschiedlicher Projekte, Veranstaltungen und Organisationen. Um zu gewährleisten, dass die Antragssteller die Bestimmungen und Bedingungen kennen, die der SFV auf derartige Anfragen anwendet, sind diese nachstehend kurz zusammengefasst. Der SFV berücksichtigt Anfragen: • von einem im SFV registrierten Fussballverein oder einem SFV Regionalverband • die unmittelbaren Bezug zum Vorteil und Nutzen des Fussballs haben • die mit dem Leitbild des SFV übereinstimmen • die ein einmaliges Projekt oder eine einmalige Veranstaltung betreffen • die keine von SFV-Spielern oder -Trainern unterzeichneten Merchandising-Artikel betreffen. Der SFV berücksichtigt unter anderem KEINE Anfragen: • zu Bauprojekten (auch nicht für Fussballplätze) Sie sind gebeten, die Anfragen schriftlich vorzubringen und folgende Informationen einzureichen: • Name des anfragenden Vereins oder Regionalverbands • Vereinsregisternummer • Adresse des Vereins oder Regionalverbands • Kontaktperson • Ziele des Projekts oder der Veranstaltung • Projekt- oder Veranstaltungsbeschreibung mit Zeitplan • Präsentation bestehender oder potenzieller Projekt-/Veranstaltungsunterstützer/-sponsoren und Angabe der von diesen Unterstützern/Sponsoren erhaltenen oder zu erhaltenden Beiträge • eine Liste erhaltener oder potenziell zu erhaltender Beiträge für das Projekt/die Veranstaltung von einem SFV Regionalverband. Wir nehmen ihre Anfrage gerne per E-Mail entgegen. Telefonanfragen können leider nicht bearbeitet werden. Da die Anfragen nur alle zwei Monate geprüft werden, müssen diese frühzeitig gestellt werden. Anfragen, die die genannten Bestimmungen und Bedingungen erfüllen, werden vom SFV mit einer Eingangsbestätigung beantwortet. Der/die Anfragende wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber informiert, ob seine/ihre Anfrage bewilligt oder abgelehnt wurde. Der SFV dankt für Ihre Kenntnisnahme.

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Der Schweizerische Fussballverband (SFV) ist die Dachorganisation des nationalen Fussballs. Er wurde 1895 gegründet und gehörte 1904 zu den sieben Landesverbänden, welche den Weltfussballverband FIFA ins Leben riefen. Heute ist der SFV einer der bedeutendsten Sportverbände des Landes. Der SFV gliedert sich in drei Abteilungen und zählt 1'389 Vereine, 14'206 Teams sowie 273'644 lizenzierte Spielerinnen und Spieler. Sitz des Verbandes ist das Haus des Schweizer Fussballs in Muri, Zentralpräsident ist seit dem 1. Juli 2019 Dominique Blanc. SPONSORING-ANFRAGEN Der SFV bekommt jedes Jahr zahlreiche Anfragen um Unterstützung und/oder zum Sponsoring unterschiedlicher Projekte, Veranstaltungen und Organisationen. Um zu gewährleisten, dass die Antragssteller die Bestimmungen und Bedingungen kennen, die der SFV auf derartige Anfragen anwendet, sind diese nachstehend kurz zusammengefasst. Der SFV berücksichtigt Anfragen: • von einem im SFV registrierten Fussballverein oder einem SFV Regionalverband • die unmittelbaren Bezug zum Vorteil und Nutzen des Fussballs haben • die mit dem Leitbild des SFV übereinstimmen • die ein einmaliges Projekt oder eine einmalige Veranstaltung betreffen • die keine von SFV-Spielern oder -Trainern unterzeichneten Merchandising-Artikel betreffen. Der SFV berücksichtigt unter anderem KEINE Anfragen: • zu Bauprojekten (auch nicht für Fussballplätze) Sie sind gebeten, die Anfragen schriftlich vorzubringen und folgende Informationen einzureichen: • Name des anfragenden Vereins oder Regionalverbands • Vereinsregisternummer • Adresse des Vereins oder Regionalverbands • Kontaktperson • Ziele des Projekts oder der Veranstaltung • Projekt- oder Veranstaltungsbeschreibung mit Zeitplan • Präsentation bestehender oder potenzieller Projekt-/Veranstaltungsunterstützer/-sponsoren und Angabe der von diesen Unterstützern/Sponsoren erhaltenen oder zu erhaltenden Beiträge • eine Liste erhaltener oder potenziell zu erhaltender Beiträge für das Projekt/die Veranstaltung von einem SFV Regionalverband. Wir nehmen ihre Anfrage gerne per E-Mail entgegen. Telefonanfragen können leider nicht bearbeitet werden. Da die Anfragen nur alle zwei Monate geprüft werden, müssen diese frühzeitig gestellt werden. Anfragen, die die genannten Bestimmungen und Bedingungen erfüllen, werden vom SFV mit einer Eingangsbestätigung beantwortet. Der/die Anfragende wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber informiert, ob seine/ihre Anfrage bewilligt oder abgelehnt wurde. Der SFV dankt für Ihre Kenntnisnahme.

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