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Verwaltung in Bern

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SoftwareInformatikdienstleistungenInformatikIT - Information TechnologyInformatiksupport
Gerbestrasse 12, 3072 Ostermundigen
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Das Unternehmen Büro 70 – die Lösungsarchitekten aus Leidenschaft. Kein Projekt zu komplex, keine Herausforderung zu gross: Die erfahrenen Spezialistinnen und Spezialisten von Büro 70 sind Ihre kompetenten Ansprechpartner rund um die Pensionskassensoftware. Büro 70 ist seit mehr als 50 Jahren als unabhängiges Softwareunternehmen am Schweizer Markt tätig. Es plant, entwickelt, vertreibt und betreut das eigene Produkt peka (Pensionskassensoftware). Der Kundenkreis umfasst rund 300 Pensionskassen in der Schweiz. Die Softwarelösungen für Pensionskassen von Büro 70 werden zu 100 Prozent auf dem Werkplatz Schweiz entwickelt. Dabei verknüpft das Unternehmen langjährige Erfahrung mit Innovationskraft. Die Kundinnen und Kunden profitieren von Produkten, die technologisch stets auf dem neuesten Stand sind. Auf Wunsch übernimmt Büro 70 die Funktion als Generalunternehmer und Systemintegrator. Bei Büro 70 arbeitet ein langjähriges Team erfahrener Spezialistinnen und Spezialisten. Die Aktionäre sind aktiv im Unternehmen tätig. Alle Mitarbeitenden verfügen über ausgewiesene Fach- und Branchenkompetenz und sind ausgewiesene Projektmanager. Das ist Lösungsarchitektur vom Feinsten.

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Anzeiger Interlaken, Verlag Schlaefli & Maurer AG
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Anzeiger Interlaken, Verlag Schlaefli & Maurer AG

Spielmatte 18, 3800 Unterseen

Ein amtlicher Anzeiger bietet viele Vorteile! Der amtliche Anzeiger ist das offizielle Publikationsorgan der Gemeinden. Damit nimmt er eine wichtige Rolle als Bindeglied zwischen der politischen Verwaltung und der Bevölkerung ein. Als Leser/in sind Sie mit dem amtlichen Anzeiger so einerseits stets über das aktuelle Geschehen, über Gesuche und weitere Mitteilungen der Gemeinden informiert – gratis. Andererseits erreicht Ihr Inserat im amtlichen Anzeiger sämtliche Betriebe und Haushalte der Gemeinde. Einzige Ausnahme sind Ferien- oder Zweitwohnungsbesitzer. Diese müssen gemäss Gemeindegesetz des Kantons Bern im Artikel 49g Absatz 1 ein Abonnement lösen, um den Anzeiger zu erhalten. • amtlich und informativ • lokal und regional • für Stadt und Land • in 100% der Haushalte im Streugebiet (d.h., Anzeiger übersteuern Stopp-Kleber) Ihr Partner rund um den Digitaldruck «Rundumdruck» löst den bisherigen Copy-­Shop des «Anzeiger Interlaken» ab. Mit diesem Schritt verabschieden wir uns vom Konzept des klassischen Copy-Shops und konzentrieren uns von nun an hauptsächlich auf die Gestaltung und den Digitaldruck Ihrer Produkte. Wir freuen uns, Ihnen eine Vielzahl an Design-, Druck- sowie Weiterverarbeitungsmöglichkeiten von ­A wie Adressieren bis Z wie Zickzack-Falzflyer zu äusserst interessanten Konditionen bieten zu können – persönlich und direkt in Unterseen. Webseiten für jedes Budget Sie brauchen eine neue Webseite? Wir bieten Webseiten zu einem fairen Preis. Seit 2006 entwickeln wir Webseiten und haben uns in dieser Zeit einen grossen Kundenstamm aufgebaut und betreuen heute gegen 100 Kunden. Wir begleiten unsere Kunden von der Planung bis zur Realisierung – Schritt für Schritt. Wir erledigen Nebengeschäfte wie Domainregistrierung und die Buchung eines Hostingservers für die neue Webseite. Planen Sie eine neue Webseite oder möchten Sie die bestehende auf die heutigen Bedürfnisse anpassen? Dann sind wir Ihr richtiger Partner – keine neue Webseite ohne unsere Offerte! Auch nach der Realisation der Webseite sind wir für Sie da. Mit einer Wartungsvereinbarung sind Sie auf der sicheren Seite. Ihre Joomla!-Version ist immer aktuell und auch für Aktualisierungen Ihrer Webseite bieten wir Ihnen einen raschen und zuverlässigen Service an – und auch das zu einem fairen Preis.

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VerlagZeitungen Zeitschriften
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Ein amtlicher Anzeiger bietet viele Vorteile! Der amtliche Anzeiger ist das offizielle Publikationsorgan der Gemeinden. Damit nimmt er eine wichtige Rolle als Bindeglied zwischen der politischen Verwaltung und der Bevölkerung ein. Als Leser/in sind Sie mit dem amtlichen Anzeiger so einerseits stets über das aktuelle Geschehen, über Gesuche und weitere Mitteilungen der Gemeinden informiert – gratis. Andererseits erreicht Ihr Inserat im amtlichen Anzeiger sämtliche Betriebe und Haushalte der Gemeinde. Einzige Ausnahme sind Ferien- oder Zweitwohnungsbesitzer. Diese müssen gemäss Gemeindegesetz des Kantons Bern im Artikel 49g Absatz 1 ein Abonnement lösen, um den Anzeiger zu erhalten. • amtlich und informativ • lokal und regional • für Stadt und Land • in 100% der Haushalte im Streugebiet (d.h., Anzeiger übersteuern Stopp-Kleber) Ihr Partner rund um den Digitaldruck «Rundumdruck» löst den bisherigen Copy-­Shop des «Anzeiger Interlaken» ab. Mit diesem Schritt verabschieden wir uns vom Konzept des klassischen Copy-Shops und konzentrieren uns von nun an hauptsächlich auf die Gestaltung und den Digitaldruck Ihrer Produkte. Wir freuen uns, Ihnen eine Vielzahl an Design-, Druck- sowie Weiterverarbeitungsmöglichkeiten von ­A wie Adressieren bis Z wie Zickzack-Falzflyer zu äusserst interessanten Konditionen bieten zu können – persönlich und direkt in Unterseen. Webseiten für jedes Budget Sie brauchen eine neue Webseite? Wir bieten Webseiten zu einem fairen Preis. Seit 2006 entwickeln wir Webseiten und haben uns in dieser Zeit einen grossen Kundenstamm aufgebaut und betreuen heute gegen 100 Kunden. Wir begleiten unsere Kunden von der Planung bis zur Realisierung – Schritt für Schritt. Wir erledigen Nebengeschäfte wie Domainregistrierung und die Buchung eines Hostingservers für die neue Webseite. Planen Sie eine neue Webseite oder möchten Sie die bestehende auf die heutigen Bedürfnisse anpassen? Dann sind wir Ihr richtiger Partner – keine neue Webseite ohne unsere Offerte! Auch nach der Realisation der Webseite sind wir für Sie da. Mit einer Wartungsvereinbarung sind Sie auf der sicheren Seite. Ihre Joomla!-Version ist immer aktuell und auch für Aktualisierungen Ihrer Webseite bieten wir Ihnen einen raschen und zuverlässigen Service an – und auch das zu einem fairen Preis.

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Advokatur Giroud-Kaiser
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Advokatur Giroud-Kaiser

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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AdvokaturbüroAnwaltMediation
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
AdvokaturbüroAnwaltMediation
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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Gaensli Kurt
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Gaensli Kurt

Seestrasse 22, 3700 Spiez
Rechtsanwälte Kurt Gaensli & Partner

Kurt Gaensli , Rechtsanwalt / Fürsprecher mit Nachdiplomstudium Wirtschaftspädagogik (NDW) ist seit 29 Jahren Geschäftsinhaber und führt die Kanzlei persönlich mit seinen Mitarbeitenden. Unsere Anwalts-Dienstleistungen Dienstleistungen Wir sind für Sie tätig, als • Rechtsanwalt oder Fürsprecher im Kt. Bern • Berater • Rechtsvertreter • Mediator • Rechtsverteidiger • Strafverteidiger • Opferhilfeanwalt • Inkassostelle • Verwalter • Willensvollstrecker Wir arbeiten für Sie ... • als unabhängige Rechtsanwälte mit Kompetenz, unter Wahrung des Anwaltsgeheimnisses und aller Rechts-grundsätze des Rechtsstaates. • vor allen Gerichten in der Schweiz. Unsere verschiedenen Rechtsgebiete finden Sie in der Rubrik "Rechtsgebiete". • zielorientiert und im Namen unserer Klienten. Wenn nötig sind wir auch als "Anwalt der ersten Stunde" und rund um die Uhr für Sie tätig. In Partnerschaften mit einem Treuhandbüro, einem Notaren und Steuerexperten können wir Sie umfassend beraten und vertreten. Durch unsere juristische Verbindung mit einer Londoner Anwaltskanzlei im Grey's Inn vertreten wir auch mit dem Ausland vernetzte Fälle in der Schweiz oder sind Bindeglied in ausländischen Fällen im englischsprachigen Raum. • mit jahrzehntelanger Erfahrung und umfassender Aus- und Weiterbildung. Dies verbürgt die hohe Qualität unserer Dienstleistungen. Unser Büro blickt mit 3 Anwälten auf über 100 Jahre Rechtstradition zurück, die sich teilweise auch in Bundesgerichtsurteilen widerspiegelt. Angehörige des Familiengeschlechts sind seit dem 14. Jh. mit dem Recht verbunden (siehe Gaensli unter www.gaensli.ch) Auch nach dem Urteil sind wir für Sie weiter da. Wir setzen das errungene Recht zielstrebig und rasch um, bzw. durch. Und: Unsere Klienten entscheiden, ob ein Fall aussergerichtlich, gerichtlich oder über die Mediation zu lösen ist. Rechtsgebiete Unsere bevorzugten Rechtsgebiete sind : • Arbeitsrecht • Bau- und Planungsrecht • Bäuerliches Scheidungsrecht • Ehe-, Partnerschafts- u. Konkubinatsrecht • Erbrecht • Haftpflicht- und Versicherungsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Kindsrecht • Kriegsmaterialrecht • Militärstrafrecht • Steuerrecht • Strafrecht, Strafverteidigung • Sachenrecht (Eigentum, Besitz) • Scheidungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Vertragsrecht (Arbeits-, Kauf-, Miet-, Werkvertrags- und Auftragsrecht) • Waffenrecht • Wirtschaftskriminalfälle mit Buchhaltungsvorgängen • Verwaltungsrecht (Verfügungen jeder Art) Der Anwalt Die Aufgabe des Anwaltes ist es, vor allem Rechtsfragen zu prüfen. Darüber hinaus hilft er seinen Klienten in Lebens- schwierigkeiten verschiedenster Art mit Rat und Tat beizustehen. Diese Tätigkeit erstreckt sich auf alle möglichen Rechtsgebiete.

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AdvokaturbüroAnwaltAnwaltsbüro
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Rechtsanwälte Kurt Gaensli & Partner

Kurt Gaensli , Rechtsanwalt / Fürsprecher mit Nachdiplomstudium Wirtschaftspädagogik (NDW) ist seit 29 Jahren Geschäftsinhaber und führt die Kanzlei persönlich mit seinen Mitarbeitenden. Unsere Anwalts-Dienstleistungen Dienstleistungen Wir sind für Sie tätig, als • Rechtsanwalt oder Fürsprecher im Kt. Bern • Berater • Rechtsvertreter • Mediator • Rechtsverteidiger • Strafverteidiger • Opferhilfeanwalt • Inkassostelle • Verwalter • Willensvollstrecker Wir arbeiten für Sie ... • als unabhängige Rechtsanwälte mit Kompetenz, unter Wahrung des Anwaltsgeheimnisses und aller Rechts-grundsätze des Rechtsstaates. • vor allen Gerichten in der Schweiz. Unsere verschiedenen Rechtsgebiete finden Sie in der Rubrik "Rechtsgebiete". • zielorientiert und im Namen unserer Klienten. Wenn nötig sind wir auch als "Anwalt der ersten Stunde" und rund um die Uhr für Sie tätig. In Partnerschaften mit einem Treuhandbüro, einem Notaren und Steuerexperten können wir Sie umfassend beraten und vertreten. Durch unsere juristische Verbindung mit einer Londoner Anwaltskanzlei im Grey's Inn vertreten wir auch mit dem Ausland vernetzte Fälle in der Schweiz oder sind Bindeglied in ausländischen Fällen im englischsprachigen Raum. • mit jahrzehntelanger Erfahrung und umfassender Aus- und Weiterbildung. Dies verbürgt die hohe Qualität unserer Dienstleistungen. Unser Büro blickt mit 3 Anwälten auf über 100 Jahre Rechtstradition zurück, die sich teilweise auch in Bundesgerichtsurteilen widerspiegelt. Angehörige des Familiengeschlechts sind seit dem 14. Jh. mit dem Recht verbunden (siehe Gaensli unter www.gaensli.ch) Auch nach dem Urteil sind wir für Sie weiter da. Wir setzen das errungene Recht zielstrebig und rasch um, bzw. durch. Und: Unsere Klienten entscheiden, ob ein Fall aussergerichtlich, gerichtlich oder über die Mediation zu lösen ist. Rechtsgebiete Unsere bevorzugten Rechtsgebiete sind : • Arbeitsrecht • Bau- und Planungsrecht • Bäuerliches Scheidungsrecht • Ehe-, Partnerschafts- u. Konkubinatsrecht • Erbrecht • Haftpflicht- und Versicherungsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Kindsrecht • Kriegsmaterialrecht • Militärstrafrecht • Steuerrecht • Strafrecht, Strafverteidigung • Sachenrecht (Eigentum, Besitz) • Scheidungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Vertragsrecht (Arbeits-, Kauf-, Miet-, Werkvertrags- und Auftragsrecht) • Waffenrecht • Wirtschaftskriminalfälle mit Buchhaltungsvorgängen • Verwaltungsrecht (Verfügungen jeder Art) Der Anwalt Die Aufgabe des Anwaltes ist es, vor allem Rechtsfragen zu prüfen. Darüber hinaus hilft er seinen Klienten in Lebens- schwierigkeiten verschiedenster Art mit Rat und Tat beizustehen. Diese Tätigkeit erstreckt sich auf alle möglichen Rechtsgebiete.

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Häsler-Moser Advokatur Notariat
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Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Ein amtlicher Anzeiger bietet viele Vorteile! Der amtliche Anzeiger ist das offizielle Publikationsorgan der Gemeinden. Damit nimmt er eine wichtige Rolle als Bindeglied zwischen der politischen Verwaltung und der Bevölkerung ein. Als Leser/in sind Sie mit dem amtlichen Anzeiger so einerseits stets über das aktuelle Geschehen, über Gesuche und weitere Mitteilungen der Gemeinden informiert – gratis. Andererseits erreicht Ihr Inserat im amtlichen Anzeiger sämtliche Betriebe und Haushalte der Gemeinde. Einzige Ausnahme sind Ferien- oder Zweitwohnungsbesitzer. Diese müssen gemäss Gemeindegesetz des Kantons Bern im Artikel 49g Absatz 1 ein Abonnement lösen, um den Anzeiger zu erhalten. • amtlich und informativ • lokal und regional • für Stadt und Land • in 100% der Haushalte im Streugebiet (d.h., Anzeiger übersteuern Stopp-Kleber) Ihr Partner rund um den Digitaldruck «Rundumdruck» löst den bisherigen Copy-­Shop des «Anzeiger Interlaken» ab. Mit diesem Schritt verabschieden wir uns vom Konzept des klassischen Copy-Shops und konzentrieren uns von nun an hauptsächlich auf die Gestaltung und den Digitaldruck Ihrer Produkte. Wir freuen uns, Ihnen eine Vielzahl an Design-, Druck- sowie Weiterverarbeitungsmöglichkeiten von ­A wie Adressieren bis Z wie Zickzack-Falzflyer zu äusserst interessanten Konditionen bieten zu können – persönlich und direkt in Unterseen. Webseiten für jedes Budget Sie brauchen eine neue Webseite? Wir bieten Webseiten zu einem fairen Preis. Seit 2006 entwickeln wir Webseiten und haben uns in dieser Zeit einen grossen Kundenstamm aufgebaut und betreuen heute gegen 100 Kunden. Wir begleiten unsere Kunden von der Planung bis zur Realisierung – Schritt für Schritt. Wir erledigen Nebengeschäfte wie Domainregistrierung und die Buchung eines Hostingservers für die neue Webseite. Planen Sie eine neue Webseite oder möchten Sie die bestehende auf die heutigen Bedürfnisse anpassen? Dann sind wir Ihr richtiger Partner – keine neue Webseite ohne unsere Offerte! Auch nach der Realisation der Webseite sind wir für Sie da. Mit einer Wartungsvereinbarung sind Sie auf der sicheren Seite. Ihre Joomla!-Version ist immer aktuell und auch für Aktualisierungen Ihrer Webseite bieten wir Ihnen einen raschen und zuverlässigen Service an – und auch das zu einem fairen Preis.

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Advokatur Giroud-Kaiser
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Advokatur Giroud-Kaiser

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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AdvokaturbüroAnwaltMediation
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
AdvokaturbüroAnwaltMediation
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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Gaensli Kurt
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Gaensli Kurt

Seestrasse 22, 3700 Spiez
Rechtsanwälte Kurt Gaensli & Partner

Kurt Gaensli , Rechtsanwalt / Fürsprecher mit Nachdiplomstudium Wirtschaftspädagogik (NDW) ist seit 29 Jahren Geschäftsinhaber und führt die Kanzlei persönlich mit seinen Mitarbeitenden. Unsere Anwalts-Dienstleistungen Dienstleistungen Wir sind für Sie tätig, als • Rechtsanwalt oder Fürsprecher im Kt. Bern • Berater • Rechtsvertreter • Mediator • Rechtsverteidiger • Strafverteidiger • Opferhilfeanwalt • Inkassostelle • Verwalter • Willensvollstrecker Wir arbeiten für Sie ... • als unabhängige Rechtsanwälte mit Kompetenz, unter Wahrung des Anwaltsgeheimnisses und aller Rechts-grundsätze des Rechtsstaates. • vor allen Gerichten in der Schweiz. Unsere verschiedenen Rechtsgebiete finden Sie in der Rubrik "Rechtsgebiete". • zielorientiert und im Namen unserer Klienten. Wenn nötig sind wir auch als "Anwalt der ersten Stunde" und rund um die Uhr für Sie tätig. In Partnerschaften mit einem Treuhandbüro, einem Notaren und Steuerexperten können wir Sie umfassend beraten und vertreten. Durch unsere juristische Verbindung mit einer Londoner Anwaltskanzlei im Grey's Inn vertreten wir auch mit dem Ausland vernetzte Fälle in der Schweiz oder sind Bindeglied in ausländischen Fällen im englischsprachigen Raum. • mit jahrzehntelanger Erfahrung und umfassender Aus- und Weiterbildung. Dies verbürgt die hohe Qualität unserer Dienstleistungen. Unser Büro blickt mit 3 Anwälten auf über 100 Jahre Rechtstradition zurück, die sich teilweise auch in Bundesgerichtsurteilen widerspiegelt. Angehörige des Familiengeschlechts sind seit dem 14. Jh. mit dem Recht verbunden (siehe Gaensli unter www.gaensli.ch) Auch nach dem Urteil sind wir für Sie weiter da. Wir setzen das errungene Recht zielstrebig und rasch um, bzw. durch. Und: Unsere Klienten entscheiden, ob ein Fall aussergerichtlich, gerichtlich oder über die Mediation zu lösen ist. Rechtsgebiete Unsere bevorzugten Rechtsgebiete sind : • Arbeitsrecht • Bau- und Planungsrecht • Bäuerliches Scheidungsrecht • Ehe-, Partnerschafts- u. Konkubinatsrecht • Erbrecht • Haftpflicht- und Versicherungsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Kindsrecht • Kriegsmaterialrecht • Militärstrafrecht • Steuerrecht • Strafrecht, Strafverteidigung • Sachenrecht (Eigentum, Besitz) • Scheidungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Vertragsrecht (Arbeits-, Kauf-, Miet-, Werkvertrags- und Auftragsrecht) • Waffenrecht • Wirtschaftskriminalfälle mit Buchhaltungsvorgängen • Verwaltungsrecht (Verfügungen jeder Art) Der Anwalt Die Aufgabe des Anwaltes ist es, vor allem Rechtsfragen zu prüfen. Darüber hinaus hilft er seinen Klienten in Lebens- schwierigkeiten verschiedenster Art mit Rat und Tat beizustehen. Diese Tätigkeit erstreckt sich auf alle möglichen Rechtsgebiete.

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Rechtsanwälte Kurt Gaensli & Partner

Kurt Gaensli , Rechtsanwalt / Fürsprecher mit Nachdiplomstudium Wirtschaftspädagogik (NDW) ist seit 29 Jahren Geschäftsinhaber und führt die Kanzlei persönlich mit seinen Mitarbeitenden. Unsere Anwalts-Dienstleistungen Dienstleistungen Wir sind für Sie tätig, als • Rechtsanwalt oder Fürsprecher im Kt. Bern • Berater • Rechtsvertreter • Mediator • Rechtsverteidiger • Strafverteidiger • Opferhilfeanwalt • Inkassostelle • Verwalter • Willensvollstrecker Wir arbeiten für Sie ... • als unabhängige Rechtsanwälte mit Kompetenz, unter Wahrung des Anwaltsgeheimnisses und aller Rechts-grundsätze des Rechtsstaates. • vor allen Gerichten in der Schweiz. Unsere verschiedenen Rechtsgebiete finden Sie in der Rubrik "Rechtsgebiete". • zielorientiert und im Namen unserer Klienten. Wenn nötig sind wir auch als "Anwalt der ersten Stunde" und rund um die Uhr für Sie tätig. In Partnerschaften mit einem Treuhandbüro, einem Notaren und Steuerexperten können wir Sie umfassend beraten und vertreten. Durch unsere juristische Verbindung mit einer Londoner Anwaltskanzlei im Grey's Inn vertreten wir auch mit dem Ausland vernetzte Fälle in der Schweiz oder sind Bindeglied in ausländischen Fällen im englischsprachigen Raum. • mit jahrzehntelanger Erfahrung und umfassender Aus- und Weiterbildung. Dies verbürgt die hohe Qualität unserer Dienstleistungen. Unser Büro blickt mit 3 Anwälten auf über 100 Jahre Rechtstradition zurück, die sich teilweise auch in Bundesgerichtsurteilen widerspiegelt. Angehörige des Familiengeschlechts sind seit dem 14. Jh. mit dem Recht verbunden (siehe Gaensli unter www.gaensli.ch) Auch nach dem Urteil sind wir für Sie weiter da. Wir setzen das errungene Recht zielstrebig und rasch um, bzw. durch. Und: Unsere Klienten entscheiden, ob ein Fall aussergerichtlich, gerichtlich oder über die Mediation zu lösen ist. Rechtsgebiete Unsere bevorzugten Rechtsgebiete sind : • Arbeitsrecht • Bau- und Planungsrecht • Bäuerliches Scheidungsrecht • Ehe-, Partnerschafts- u. Konkubinatsrecht • Erbrecht • Haftpflicht- und Versicherungsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Kindsrecht • Kriegsmaterialrecht • Militärstrafrecht • Steuerrecht • Strafrecht, Strafverteidigung • Sachenrecht (Eigentum, Besitz) • Scheidungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Vertragsrecht (Arbeits-, Kauf-, Miet-, Werkvertrags- und Auftragsrecht) • Waffenrecht • Wirtschaftskriminalfälle mit Buchhaltungsvorgängen • Verwaltungsrecht (Verfügungen jeder Art) Der Anwalt Die Aufgabe des Anwaltes ist es, vor allem Rechtsfragen zu prüfen. Darüber hinaus hilft er seinen Klienten in Lebens- schwierigkeiten verschiedenster Art mit Rat und Tat beizustehen. Diese Tätigkeit erstreckt sich auf alle möglichen Rechtsgebiete.

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Häsler-Moser Advokatur Notariat
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Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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