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Alters- und Pflegeheim in Berner Oberland (Region)

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Reha-Pflegeklinik Eden AG

Bewertung 3.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Reha-Pflegeklinik Eden AG

Schulhausweg 11, 3852 Ringgenberg BE
Bei uns sind Sie keine Nummer!

NEU: "EDEN Care" Anstellung von pflegenden Angehörigen. Daueraufenthalt, Familiäre Atmosphäre und individuelle Betreuung Rund die Hälfte der Betten unserer Klinik (ca. 25 Betten) sind normalerweise mit Daueraufenthaltern besetzt. Auf Grund unserer Betriebsgrösse sind wir in der Lage, unsere Bewohner und Gäste individuell zu betreuen und ihnen ein dementsprechend gemütliches neues Zuhause zu bieten. Schwer pflegebedürftige BewohnerInnen profitieren von unserer gut ausgebauten medizinischen Infrastruktur, die nur in ganz seltenen Fällen den Anforderungen nicht gewachsen ist und einen Übertritt ins Spital nach sich zieht. Unsere Cafeteria, die gemütlichen Aufenthaltsräume und (Jahreszeit entsprechend) die grosse Terrasse, laden zum Verweilen ein. Die Möglichkeit, in der Beschäftigungstherapie zu basteln, betreute Spaziergänge und individuelle Anlässe sorgen für einen abwechslungsreichen Aufenthalt in der Reha-Pflegeklinik EDEN. Ferien- und Übergangslösungen Gästen, die sich für Ferien im EDEN anmelden, ohne selber Pflegebedürftig zu sein, werden in unserem Haus als Kurgäste aufgenommen. Wir empfehlen Ihnen, sich vom Hausarzt einen Kuraufenthalt verschreiben zu lassen, dies erlaubt eine Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuer. Pflegebedürftige Gäste, die zur Entlastung von Pflegenden für eine definierte Zeit (maximal 56 Tage in einem Kalenderjahr, mehrere Aufenthalte möglich) eintreten, werden in unserem Haus als Kurzaufenthalter aufgenommen (Abrechnung nach BESA-Leistungsmodul). Übergangsaufenthalt Darunter verstehen wir die Aufnahme eines Gastes in unser Haus für eine nicht genau definierte Zeitspanne . Dafür kann es folgende Gründe geben: Ein Eintritt in die bevorzugte Institution ist noch nicht möglich. Nach Abschluss eines Kuraufenthaltes ist die nötige Selbständigkeit noch nicht gegeben, um sofort nach Hause zurückzukehren. Ärztlich verordneter Kuraufenthalt nach Unfall oder Krankheit Nach einem Akutspitalaufenthalt oder schwerer Krankheit zu Hause kann ein Kur-Erholungsaufenthalt durch den behandelnden Arzt verordnet werden. Der Kuraufenthalt ist aus ärztlicher Sicht begründbar (Erholung unter ärztlicher Aufsicht, eventuell mit Pflege bzw. Therapie). Die Kur ist eine Alternative zur ambulanten medizinischen Versorgung zu Hause (eventuell mit Spitex / Therapie / Arztbesuche / Mahlzeitendienst / Haushalthilfe / Fahrdienst). Ein Kuraufenthalt kann unter Umständen günstiger sein als eine Kombination ambulanter Dienste zu Hause. Wenn Ihr Arzt einen Kur-/Erholungsaufenthalt unterstützt, lassen Sie sich von ihm eine Kurverordnung ausstellen, welche Sie dann an Ihre Krankenkasse oder Versicherung weiterleiten. Wir benötigen spätestens am Anreisetag eine Kopie dieser Kurverordnung. Ärztliche und therapeutische Leistungen sind zu mindestens 90% durch die Grundversicherung gedeckt. Spezielle Regeln gelten für die Pflegekosten. Kurgäste mit Zusatzversicherung erhalten zwischen Fr. 20.-- und Fr. 120.-- pro Tag an die Hotelleriekosten im EDEN, welches auch als Kurhaus durch „santésuisse“ anerkannt ist. Um die Höhe der Beteiligung an den Pensionskosten zu erfahren wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung. Therapieangebot Die Physiotherapie wird durch Therapeuten der REHA KLINIK EDEN in Oberried bei uns in Ringgenberg durchgeführt Diplomierte Physiotherapeuten behandeln ganzheitlich und individuell durch Krankengymnastik in der Orthopädie / Neurochirurgie / Rheumatologie / Neurologie und innere Medizin. Betreuung oder pflege von Angehörigen. Pflegen Sie Ihre Angehörigen? EDEN CARE bietet Ihnen: • Gute Entlöhnung für Ihre Arbeit zu Hause, inkl. Sozialleistungen, Ferienentschädigung • Kostenlose Beratungsgespräche • Analyse zu Hause durch erfahrene dipl. Pflegefachperson HF • Fachkundige Beratung und Unterstützung • Entlastungsangebote für Sie und Ihre Angehörigen Faire Entlöhnung für Ihre Pflege zu Hause «EDEN CARE» Eden Care hat sich auf die Unterstützung von Familien im Bereich der häuslichen Pflege im Berner Oberland spezialisiert. Übernehmen Sie täglich die liebevolle Pflege für Ihre Angehörigen? Das neue Konzept von «EDEN CARE» honoriert Ihre wichtige Arbeit und bietet Ihnen die Möglichkeit, für Ihre Arbeit eine angemessene Entlöhnung zu erhalten. Mit unserem Dienstleistungsangebot «Pflege durch Angehörige» möchte die Reha-Pflegeklinik Eden AG mit dem Projekt «EDEN CARE» dazu beitragen, dass pflegende Angehörige, die versicherte Grundpflegeleistungen erbringen, für ihren Einsatz die verdiente Entschädigung erhalten.

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HeimKlinikKurhaus
Schulhausweg 11, 3852 Ringgenberg BE
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NEU: "EDEN Care" Anstellung von pflegenden Angehörigen. Daueraufenthalt, Familiäre Atmosphäre und individuelle Betreuung Rund die Hälfte der Betten unserer Klinik (ca. 25 Betten) sind normalerweise mit Daueraufenthaltern besetzt. Auf Grund unserer Betriebsgrösse sind wir in der Lage, unsere Bewohner und Gäste individuell zu betreuen und ihnen ein dementsprechend gemütliches neues Zuhause zu bieten. Schwer pflegebedürftige BewohnerInnen profitieren von unserer gut ausgebauten medizinischen Infrastruktur, die nur in ganz seltenen Fällen den Anforderungen nicht gewachsen ist und einen Übertritt ins Spital nach sich zieht. Unsere Cafeteria, die gemütlichen Aufenthaltsräume und (Jahreszeit entsprechend) die grosse Terrasse, laden zum Verweilen ein. Die Möglichkeit, in der Beschäftigungstherapie zu basteln, betreute Spaziergänge und individuelle Anlässe sorgen für einen abwechslungsreichen Aufenthalt in der Reha-Pflegeklinik EDEN. Ferien- und Übergangslösungen Gästen, die sich für Ferien im EDEN anmelden, ohne selber Pflegebedürftig zu sein, werden in unserem Haus als Kurgäste aufgenommen. Wir empfehlen Ihnen, sich vom Hausarzt einen Kuraufenthalt verschreiben zu lassen, dies erlaubt eine Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuer. Pflegebedürftige Gäste, die zur Entlastung von Pflegenden für eine definierte Zeit (maximal 56 Tage in einem Kalenderjahr, mehrere Aufenthalte möglich) eintreten, werden in unserem Haus als Kurzaufenthalter aufgenommen (Abrechnung nach BESA-Leistungsmodul). Übergangsaufenthalt Darunter verstehen wir die Aufnahme eines Gastes in unser Haus für eine nicht genau definierte Zeitspanne . Dafür kann es folgende Gründe geben: Ein Eintritt in die bevorzugte Institution ist noch nicht möglich. Nach Abschluss eines Kuraufenthaltes ist die nötige Selbständigkeit noch nicht gegeben, um sofort nach Hause zurückzukehren. Ärztlich verordneter Kuraufenthalt nach Unfall oder Krankheit Nach einem Akutspitalaufenthalt oder schwerer Krankheit zu Hause kann ein Kur-Erholungsaufenthalt durch den behandelnden Arzt verordnet werden. Der Kuraufenthalt ist aus ärztlicher Sicht begründbar (Erholung unter ärztlicher Aufsicht, eventuell mit Pflege bzw. Therapie). Die Kur ist eine Alternative zur ambulanten medizinischen Versorgung zu Hause (eventuell mit Spitex / Therapie / Arztbesuche / Mahlzeitendienst / Haushalthilfe / Fahrdienst). Ein Kuraufenthalt kann unter Umständen günstiger sein als eine Kombination ambulanter Dienste zu Hause. Wenn Ihr Arzt einen Kur-/Erholungsaufenthalt unterstützt, lassen Sie sich von ihm eine Kurverordnung ausstellen, welche Sie dann an Ihre Krankenkasse oder Versicherung weiterleiten. Wir benötigen spätestens am Anreisetag eine Kopie dieser Kurverordnung. Ärztliche und therapeutische Leistungen sind zu mindestens 90% durch die Grundversicherung gedeckt. Spezielle Regeln gelten für die Pflegekosten. Kurgäste mit Zusatzversicherung erhalten zwischen Fr. 20.-- und Fr. 120.-- pro Tag an die Hotelleriekosten im EDEN, welches auch als Kurhaus durch „santésuisse“ anerkannt ist. Um die Höhe der Beteiligung an den Pensionskosten zu erfahren wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung. Therapieangebot Die Physiotherapie wird durch Therapeuten der REHA KLINIK EDEN in Oberried bei uns in Ringgenberg durchgeführt Diplomierte Physiotherapeuten behandeln ganzheitlich und individuell durch Krankengymnastik in der Orthopädie / Neurochirurgie / Rheumatologie / Neurologie und innere Medizin. Betreuung oder pflege von Angehörigen. Pflegen Sie Ihre Angehörigen? EDEN CARE bietet Ihnen: • Gute Entlöhnung für Ihre Arbeit zu Hause, inkl. Sozialleistungen, Ferienentschädigung • Kostenlose Beratungsgespräche • Analyse zu Hause durch erfahrene dipl. Pflegefachperson HF • Fachkundige Beratung und Unterstützung • Entlastungsangebote für Sie und Ihre Angehörigen Faire Entlöhnung für Ihre Pflege zu Hause «EDEN CARE» Eden Care hat sich auf die Unterstützung von Familien im Bereich der häuslichen Pflege im Berner Oberland spezialisiert. Übernehmen Sie täglich die liebevolle Pflege für Ihre Angehörigen? Das neue Konzept von «EDEN CARE» honoriert Ihre wichtige Arbeit und bietet Ihnen die Möglichkeit, für Ihre Arbeit eine angemessene Entlöhnung zu erhalten. Mit unserem Dienstleistungsangebot «Pflege durch Angehörige» möchte die Reha-Pflegeklinik Eden AG mit dem Projekt «EDEN CARE» dazu beitragen, dass pflegende Angehörige, die versicherte Grundpflegeleistungen erbringen, für ihren Einsatz die verdiente Entschädigung erhalten.

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Kobel Bestattungsdienst

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Kobel Bestattungsdienst

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
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Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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NEU: "EDEN Care" Anstellung von pflegenden Angehörigen. Daueraufenthalt, Familiäre Atmosphäre und individuelle Betreuung Rund die Hälfte der Betten unserer Klinik (ca. 25 Betten) sind normalerweise mit Daueraufenthaltern besetzt. Auf Grund unserer Betriebsgrösse sind wir in der Lage, unsere Bewohner und Gäste individuell zu betreuen und ihnen ein dementsprechend gemütliches neues Zuhause zu bieten. Schwer pflegebedürftige BewohnerInnen profitieren von unserer gut ausgebauten medizinischen Infrastruktur, die nur in ganz seltenen Fällen den Anforderungen nicht gewachsen ist und einen Übertritt ins Spital nach sich zieht. Unsere Cafeteria, die gemütlichen Aufenthaltsräume und (Jahreszeit entsprechend) die grosse Terrasse, laden zum Verweilen ein. Die Möglichkeit, in der Beschäftigungstherapie zu basteln, betreute Spaziergänge und individuelle Anlässe sorgen für einen abwechslungsreichen Aufenthalt in der Reha-Pflegeklinik EDEN. Ferien- und Übergangslösungen Gästen, die sich für Ferien im EDEN anmelden, ohne selber Pflegebedürftig zu sein, werden in unserem Haus als Kurgäste aufgenommen. Wir empfehlen Ihnen, sich vom Hausarzt einen Kuraufenthalt verschreiben zu lassen, dies erlaubt eine Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuer. Pflegebedürftige Gäste, die zur Entlastung von Pflegenden für eine definierte Zeit (maximal 56 Tage in einem Kalenderjahr, mehrere Aufenthalte möglich) eintreten, werden in unserem Haus als Kurzaufenthalter aufgenommen (Abrechnung nach BESA-Leistungsmodul). Übergangsaufenthalt Darunter verstehen wir die Aufnahme eines Gastes in unser Haus für eine nicht genau definierte Zeitspanne . Dafür kann es folgende Gründe geben: Ein Eintritt in die bevorzugte Institution ist noch nicht möglich. Nach Abschluss eines Kuraufenthaltes ist die nötige Selbständigkeit noch nicht gegeben, um sofort nach Hause zurückzukehren. Ärztlich verordneter Kuraufenthalt nach Unfall oder Krankheit Nach einem Akutspitalaufenthalt oder schwerer Krankheit zu Hause kann ein Kur-Erholungsaufenthalt durch den behandelnden Arzt verordnet werden. Der Kuraufenthalt ist aus ärztlicher Sicht begründbar (Erholung unter ärztlicher Aufsicht, eventuell mit Pflege bzw. Therapie). Die Kur ist eine Alternative zur ambulanten medizinischen Versorgung zu Hause (eventuell mit Spitex / Therapie / Arztbesuche / Mahlzeitendienst / Haushalthilfe / Fahrdienst). Ein Kuraufenthalt kann unter Umständen günstiger sein als eine Kombination ambulanter Dienste zu Hause. Wenn Ihr Arzt einen Kur-/Erholungsaufenthalt unterstützt, lassen Sie sich von ihm eine Kurverordnung ausstellen, welche Sie dann an Ihre Krankenkasse oder Versicherung weiterleiten. Wir benötigen spätestens am Anreisetag eine Kopie dieser Kurverordnung. Ärztliche und therapeutische Leistungen sind zu mindestens 90% durch die Grundversicherung gedeckt. Spezielle Regeln gelten für die Pflegekosten. Kurgäste mit Zusatzversicherung erhalten zwischen Fr. 20.-- und Fr. 120.-- pro Tag an die Hotelleriekosten im EDEN, welches auch als Kurhaus durch „santésuisse“ anerkannt ist. Um die Höhe der Beteiligung an den Pensionskosten zu erfahren wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung. Therapieangebot Die Physiotherapie wird durch Therapeuten der REHA KLINIK EDEN in Oberried bei uns in Ringgenberg durchgeführt Diplomierte Physiotherapeuten behandeln ganzheitlich und individuell durch Krankengymnastik in der Orthopädie / Neurochirurgie / Rheumatologie / Neurologie und innere Medizin. Betreuung oder pflege von Angehörigen. Pflegen Sie Ihre Angehörigen? EDEN CARE bietet Ihnen: • Gute Entlöhnung für Ihre Arbeit zu Hause, inkl. Sozialleistungen, Ferienentschädigung • Kostenlose Beratungsgespräche • Analyse zu Hause durch erfahrene dipl. Pflegefachperson HF • Fachkundige Beratung und Unterstützung • Entlastungsangebote für Sie und Ihre Angehörigen Faire Entlöhnung für Ihre Pflege zu Hause «EDEN CARE» Eden Care hat sich auf die Unterstützung von Familien im Bereich der häuslichen Pflege im Berner Oberland spezialisiert. Übernehmen Sie täglich die liebevolle Pflege für Ihre Angehörigen? Das neue Konzept von «EDEN CARE» honoriert Ihre wichtige Arbeit und bietet Ihnen die Möglichkeit, für Ihre Arbeit eine angemessene Entlöhnung zu erhalten. Mit unserem Dienstleistungsangebot «Pflege durch Angehörige» möchte die Reha-Pflegeklinik Eden AG mit dem Projekt «EDEN CARE» dazu beitragen, dass pflegende Angehörige, die versicherte Grundpflegeleistungen erbringen, für ihren Einsatz die verdiente Entschädigung erhalten.

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Kobel Bestattungsdienst

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Kobel Bestattungsdienst

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
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Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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