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Schmitz Immobilien AG

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Esplanade Kongresshaus 5, 2502 Biel/Bienne
Seit über 40 Jahren engagieren wir uns als Familienunternehmen!

Bewirtschaftung von Immobilien Wir unterstützen Sie bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung anfallen, zeitnah und bis zur massgeschneiderten Zukunftsplanung. • Realitätscheck • Konzepte für Bewirtschaftung und Entwicklung • Administrative Verwaltung • Rechtliche Beratung Erstvermietungen Die Erstvermietung von Neubauten erfordert eine umsichtige Planung und eine professionelle Betreuung, die Standort, Zielpublikum, Preisgestaltung, Bewerbung und Termine in einem schlüssigen Konzept vereint. Wir organisieren und begleiten die Erstvermietung Ihres Neubaus mit Präzision, Engagement und Kreativität. • Bedürfnisanalyse und Beratung • Vermarktungskonzept • Kommunikation und Vermietungsaktivitäten • Betreuung und Auswahl der Mietinteressenten Wiedervermietungen Als regionaler Partner unterstützen wir auswärtige Investoren und Verwaltungen bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. • Vermarktung • Organisation und Durchführung von Wohnungsbesichtigungen • Prüfung der Anmeldungen Kauf und Verkauf von Wohneigentum Der Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft oder Wohnung ist mit zahlreichen Fragen und Entscheiden verbunden. Wie kann der Wert sinnvoll eingeschätzt werden? Welche Verkaufsstrategie führt zum Ziel? Wie wird sich das Quartier entwickeln? Welche Rolle spielen Zonenpläne, Bauprojekte, Verkehrsanbindungen? Wie verläuft die Handänderung? Wir verfügen über die nötige Fachkenntnis und Erfahrung, um Ihre Fragen im Rahmen eines frei definierbaren Mandats zu beantworten und Ihnen die bestmöglichen Entscheidungen zu ermöglichen.

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Bewirtschaftung von Immobilien Wir unterstützen Sie bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung anfallen, zeitnah und bis zur massgeschneiderten Zukunftsplanung. • Realitätscheck • Konzepte für Bewirtschaftung und Entwicklung • Administrative Verwaltung • Rechtliche Beratung Erstvermietungen Die Erstvermietung von Neubauten erfordert eine umsichtige Planung und eine professionelle Betreuung, die Standort, Zielpublikum, Preisgestaltung, Bewerbung und Termine in einem schlüssigen Konzept vereint. Wir organisieren und begleiten die Erstvermietung Ihres Neubaus mit Präzision, Engagement und Kreativität. • Bedürfnisanalyse und Beratung • Vermarktungskonzept • Kommunikation und Vermietungsaktivitäten • Betreuung und Auswahl der Mietinteressenten Wiedervermietungen Als regionaler Partner unterstützen wir auswärtige Investoren und Verwaltungen bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. • Vermarktung • Organisation und Durchführung von Wohnungsbesichtigungen • Prüfung der Anmeldungen Kauf und Verkauf von Wohneigentum Der Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft oder Wohnung ist mit zahlreichen Fragen und Entscheiden verbunden. Wie kann der Wert sinnvoll eingeschätzt werden? Welche Verkaufsstrategie führt zum Ziel? Wie wird sich das Quartier entwickeln? Welche Rolle spielen Zonenpläne, Bauprojekte, Verkehrsanbindungen? Wie verläuft die Handänderung? Wir verfügen über die nötige Fachkenntnis und Erfahrung, um Ihre Fragen im Rahmen eines frei definierbaren Mandats zu beantworten und Ihnen die bestmöglichen Entscheidungen zu ermöglichen.

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Schweizerischer Fussballverband (SFV/ASF)

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

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Worbstrasse 48, 3074 Muri b. Bern
Willkommen

Der Schweizerische Fussballverband (SFV) ist die Dachorganisation des nationalen Fussballs. Er wurde 1895 gegründet und gehörte 1904 zu den sieben Landesverbänden, welche den Weltfussballverband FIFA ins Leben riefen. Heute ist der SFV einer der bedeutendsten Sportverbände des Landes. Der SFV gliedert sich in drei Abteilungen und zählt 1'389 Vereine, 14'206 Teams sowie 273'644 lizenzierte Spielerinnen und Spieler. Sitz des Verbandes ist das Haus des Schweizer Fussballs in Muri, Zentralpräsident ist seit dem 1. Juli 2019 Dominique Blanc. SPONSORING-ANFRAGEN Der SFV bekommt jedes Jahr zahlreiche Anfragen um Unterstützung und/oder zum Sponsoring unterschiedlicher Projekte, Veranstaltungen und Organisationen. Um zu gewährleisten, dass die Antragssteller die Bestimmungen und Bedingungen kennen, die der SFV auf derartige Anfragen anwendet, sind diese nachstehend kurz zusammengefasst. Der SFV berücksichtigt Anfragen: • von einem im SFV registrierten Fussballverein oder einem SFV Regionalverband • die unmittelbaren Bezug zum Vorteil und Nutzen des Fussballs haben • die mit dem Leitbild des SFV übereinstimmen • die ein einmaliges Projekt oder eine einmalige Veranstaltung betreffen • die keine von SFV-Spielern oder -Trainern unterzeichneten Merchandising-Artikel betreffen. Der SFV berücksichtigt unter anderem KEINE Anfragen: • zu Bauprojekten (auch nicht für Fussballplätze) Sie sind gebeten, die Anfragen schriftlich vorzubringen und folgende Informationen einzureichen: • Name des anfragenden Vereins oder Regionalverbands • Vereinsregisternummer • Adresse des Vereins oder Regionalverbands • Kontaktperson • Ziele des Projekts oder der Veranstaltung • Projekt- oder Veranstaltungsbeschreibung mit Zeitplan • Präsentation bestehender oder potenzieller Projekt-/Veranstaltungsunterstützer/-sponsoren und Angabe der von diesen Unterstützern/Sponsoren erhaltenen oder zu erhaltenden Beiträge • eine Liste erhaltener oder potenziell zu erhaltender Beiträge für das Projekt/die Veranstaltung von einem SFV Regionalverband. Wir nehmen ihre Anfrage gerne per E-Mail entgegen. Telefonanfragen können leider nicht bearbeitet werden. Da die Anfragen nur alle zwei Monate geprüft werden, müssen diese frühzeitig gestellt werden. Anfragen, die die genannten Bestimmungen und Bedingungen erfüllen, werden vom SFV mit einer Eingangsbestätigung beantwortet. Der/die Anfragende wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber informiert, ob seine/ihre Anfrage bewilligt oder abgelehnt wurde. Der SFV dankt für Ihre Kenntnisnahme.

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Der Schweizerische Fussballverband (SFV) ist die Dachorganisation des nationalen Fussballs. Er wurde 1895 gegründet und gehörte 1904 zu den sieben Landesverbänden, welche den Weltfussballverband FIFA ins Leben riefen. Heute ist der SFV einer der bedeutendsten Sportverbände des Landes. Der SFV gliedert sich in drei Abteilungen und zählt 1'389 Vereine, 14'206 Teams sowie 273'644 lizenzierte Spielerinnen und Spieler. Sitz des Verbandes ist das Haus des Schweizer Fussballs in Muri, Zentralpräsident ist seit dem 1. Juli 2019 Dominique Blanc. SPONSORING-ANFRAGEN Der SFV bekommt jedes Jahr zahlreiche Anfragen um Unterstützung und/oder zum Sponsoring unterschiedlicher Projekte, Veranstaltungen und Organisationen. Um zu gewährleisten, dass die Antragssteller die Bestimmungen und Bedingungen kennen, die der SFV auf derartige Anfragen anwendet, sind diese nachstehend kurz zusammengefasst. Der SFV berücksichtigt Anfragen: • von einem im SFV registrierten Fussballverein oder einem SFV Regionalverband • die unmittelbaren Bezug zum Vorteil und Nutzen des Fussballs haben • die mit dem Leitbild des SFV übereinstimmen • die ein einmaliges Projekt oder eine einmalige Veranstaltung betreffen • die keine von SFV-Spielern oder -Trainern unterzeichneten Merchandising-Artikel betreffen. Der SFV berücksichtigt unter anderem KEINE Anfragen: • zu Bauprojekten (auch nicht für Fussballplätze) Sie sind gebeten, die Anfragen schriftlich vorzubringen und folgende Informationen einzureichen: • Name des anfragenden Vereins oder Regionalverbands • Vereinsregisternummer • Adresse des Vereins oder Regionalverbands • Kontaktperson • Ziele des Projekts oder der Veranstaltung • Projekt- oder Veranstaltungsbeschreibung mit Zeitplan • Präsentation bestehender oder potenzieller Projekt-/Veranstaltungsunterstützer/-sponsoren und Angabe der von diesen Unterstützern/Sponsoren erhaltenen oder zu erhaltenden Beiträge • eine Liste erhaltener oder potenziell zu erhaltender Beiträge für das Projekt/die Veranstaltung von einem SFV Regionalverband. Wir nehmen ihre Anfrage gerne per E-Mail entgegen. Telefonanfragen können leider nicht bearbeitet werden. Da die Anfragen nur alle zwei Monate geprüft werden, müssen diese frühzeitig gestellt werden. Anfragen, die die genannten Bestimmungen und Bedingungen erfüllen, werden vom SFV mit einer Eingangsbestätigung beantwortet. Der/die Anfragende wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber informiert, ob seine/ihre Anfrage bewilligt oder abgelehnt wurde. Der SFV dankt für Ihre Kenntnisnahme.

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