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Fahrschule in Brunnen

: 12 Einträge
Schuler Philipp

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Schuler Philipp

Unterschönenbuch 17, 6440 Brunnen
Über uns

e nach bereits absolvierten Prüfungen sind für zusätzliche Kategorien nicht mehr alle hier erwähnten Nachweise und Kurse notwendig. 1. Nothelferkurs: Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. 2. Gesuchsformular Lernfahrausweis: Das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis erhälst du auch beim Strassenverkehrsamt des Kt. Schwyz. » Download PDF • Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten • Einen Sehtest bei einem Optikergeschäft durchführen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein. • Für die Anmeldung sind 2 farbige Passfotos notwendig. • Die Einwohnerkontrolle des Wohnortes muss bei erstmaliger Gesuchseinreichung deine Identität bestätigen. 3. Theorieprüfung Nach Erhalt der Zulassung zur Theorie bist Du berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen. (Gilt nicht als Lernfahrausweis). Zur Vorbereitung der Theorieprüfung empfehle ich dir die kostenlose Seite von www.boegele.ch oder eine Lern CD. Falls du Fragen hast darfst du mich gerne anrufen. 4. Lernfahrausweis Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhältst Du den Lernfahrausweis per Post. (Bestätigung der Bestandenen Prüfung zählt nicht als Lernfahrausweis. Erst wenn du im Besitz des Lernfahrausweises bist darfst du auch auf die Strasse. Denke daran: Beifahrer muss mindestens 23 Jahre Alt sein und seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis besitzen.) 5. Verkehrskunde Spätestens zur Anmeldung der praktischen Prüfung muss der VKU Unterricht absolviert sein. 6. Praktische Führerprüfung Ich melde dich beim Verkehrsamt zur praktischen Prüfung an wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. 7. Führerausweis Nach bestandener Führerprüfung erhältst Du den Führerausweis direkt beim Verkehrsamt gegen Bezahlung.

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e nach bereits absolvierten Prüfungen sind für zusätzliche Kategorien nicht mehr alle hier erwähnten Nachweise und Kurse notwendig. 1. Nothelferkurs: Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. 2. Gesuchsformular Lernfahrausweis: Das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis erhälst du auch beim Strassenverkehrsamt des Kt. Schwyz. » Download PDF • Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten • Einen Sehtest bei einem Optikergeschäft durchführen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein. • Für die Anmeldung sind 2 farbige Passfotos notwendig. • Die Einwohnerkontrolle des Wohnortes muss bei erstmaliger Gesuchseinreichung deine Identität bestätigen. 3. Theorieprüfung Nach Erhalt der Zulassung zur Theorie bist Du berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen. (Gilt nicht als Lernfahrausweis). Zur Vorbereitung der Theorieprüfung empfehle ich dir die kostenlose Seite von www.boegele.ch oder eine Lern CD. Falls du Fragen hast darfst du mich gerne anrufen. 4. Lernfahrausweis Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhältst Du den Lernfahrausweis per Post. (Bestätigung der Bestandenen Prüfung zählt nicht als Lernfahrausweis. Erst wenn du im Besitz des Lernfahrausweises bist darfst du auch auf die Strasse. Denke daran: Beifahrer muss mindestens 23 Jahre Alt sein und seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis besitzen.) 5. Verkehrskunde Spätestens zur Anmeldung der praktischen Prüfung muss der VKU Unterricht absolviert sein. 6. Praktische Führerprüfung Ich melde dich beim Verkehrsamt zur praktischen Prüfung an wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. 7. Führerausweis Nach bestandener Führerprüfung erhältst Du den Führerausweis direkt beim Verkehrsamt gegen Bezahlung.

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e nach bereits absolvierten Prüfungen sind für zusätzliche Kategorien nicht mehr alle hier erwähnten Nachweise und Kurse notwendig. 1. Nothelferkurs: Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. 2. Gesuchsformular Lernfahrausweis: Das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis erhälst du auch beim Strassenverkehrsamt des Kt. Schwyz. » Download PDF • Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten • Einen Sehtest bei einem Optikergeschäft durchführen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein. • Für die Anmeldung sind 2 farbige Passfotos notwendig. • Die Einwohnerkontrolle des Wohnortes muss bei erstmaliger Gesuchseinreichung deine Identität bestätigen. 3. Theorieprüfung Nach Erhalt der Zulassung zur Theorie bist Du berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen. (Gilt nicht als Lernfahrausweis). Zur Vorbereitung der Theorieprüfung empfehle ich dir die kostenlose Seite von www.boegele.ch oder eine Lern CD. Falls du Fragen hast darfst du mich gerne anrufen. 4. Lernfahrausweis Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhältst Du den Lernfahrausweis per Post. (Bestätigung der Bestandenen Prüfung zählt nicht als Lernfahrausweis. Erst wenn du im Besitz des Lernfahrausweises bist darfst du auch auf die Strasse. Denke daran: Beifahrer muss mindestens 23 Jahre Alt sein und seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis besitzen.) 5. Verkehrskunde Spätestens zur Anmeldung der praktischen Prüfung muss der VKU Unterricht absolviert sein. 6. Praktische Führerprüfung Ich melde dich beim Verkehrsamt zur praktischen Prüfung an wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. 7. Führerausweis Nach bestandener Führerprüfung erhältst Du den Führerausweis direkt beim Verkehrsamt gegen Bezahlung.

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