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Autofahrschule in Deutschschweiz (Region)

: 772 Einträge
Schuler Philipp

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Schuler Philipp

Unterschönenbuch 17, 6440 Brunnen
Über uns

e nach bereits absolvierten Prüfungen sind für zusätzliche Kategorien nicht mehr alle hier erwähnten Nachweise und Kurse notwendig. 1. Nothelferkurs: Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. 2. Gesuchsformular Lernfahrausweis: Das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis erhälst du auch beim Strassenverkehrsamt des Kt. Schwyz. » Download PDF • Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten • Einen Sehtest bei einem Optikergeschäft durchführen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein. • Für die Anmeldung sind 2 farbige Passfotos notwendig. • Die Einwohnerkontrolle des Wohnortes muss bei erstmaliger Gesuchseinreichung deine Identität bestätigen. 3. Theorieprüfung Nach Erhalt der Zulassung zur Theorie bist Du berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen. (Gilt nicht als Lernfahrausweis). Zur Vorbereitung der Theorieprüfung empfehle ich dir die kostenlose Seite von www.boegele.ch oder eine Lern CD. Falls du Fragen hast darfst du mich gerne anrufen. 4. Lernfahrausweis Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhältst Du den Lernfahrausweis per Post. (Bestätigung der Bestandenen Prüfung zählt nicht als Lernfahrausweis. Erst wenn du im Besitz des Lernfahrausweises bist darfst du auch auf die Strasse. Denke daran: Beifahrer muss mindestens 23 Jahre Alt sein und seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis besitzen.) 5. Verkehrskunde Spätestens zur Anmeldung der praktischen Prüfung muss der VKU Unterricht absolviert sein. 6. Praktische Führerprüfung Ich melde dich beim Verkehrsamt zur praktischen Prüfung an wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. 7. Führerausweis Nach bestandener Führerprüfung erhältst Du den Führerausweis direkt beim Verkehrsamt gegen Bezahlung.

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AutofahrschuleFahrschuleVerkehrsschule
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e nach bereits absolvierten Prüfungen sind für zusätzliche Kategorien nicht mehr alle hier erwähnten Nachweise und Kurse notwendig. 1. Nothelferkurs: Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. 2. Gesuchsformular Lernfahrausweis: Das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis erhälst du auch beim Strassenverkehrsamt des Kt. Schwyz. » Download PDF • Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten • Einen Sehtest bei einem Optikergeschäft durchführen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein. • Für die Anmeldung sind 2 farbige Passfotos notwendig. • Die Einwohnerkontrolle des Wohnortes muss bei erstmaliger Gesuchseinreichung deine Identität bestätigen. 3. Theorieprüfung Nach Erhalt der Zulassung zur Theorie bist Du berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen. (Gilt nicht als Lernfahrausweis). Zur Vorbereitung der Theorieprüfung empfehle ich dir die kostenlose Seite von www.boegele.ch oder eine Lern CD. Falls du Fragen hast darfst du mich gerne anrufen. 4. Lernfahrausweis Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhältst Du den Lernfahrausweis per Post. (Bestätigung der Bestandenen Prüfung zählt nicht als Lernfahrausweis. Erst wenn du im Besitz des Lernfahrausweises bist darfst du auch auf die Strasse. Denke daran: Beifahrer muss mindestens 23 Jahre Alt sein und seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis besitzen.) 5. Verkehrskunde Spätestens zur Anmeldung der praktischen Prüfung muss der VKU Unterricht absolviert sein. 6. Praktische Führerprüfung Ich melde dich beim Verkehrsamt zur praktischen Prüfung an wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. 7. Führerausweis Nach bestandener Führerprüfung erhältst Du den Führerausweis direkt beim Verkehrsamt gegen Bezahlung.

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Fahrschule Steiner

Fahrschule Steiner

Bienenweg 12a, 8302 Kloten
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Fahrschule Bachmann

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Fahrschule Bachmann

Fabrikstrasse 7, 2543 Lengnau BE
Ihre Fahrschule für Auto & Motorrad in Lengnau

Auto Der Weg zum Führerausweis Kat. B (Mindestalter 18 Jahre) Lernfahrausweis (LFA) bestellen Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt. Das entsprechende Gesuchsformular kann online beim Strassenverkehrsamt angefordert werden. Einzureichende Unterlagen • Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular • 1 neueres farbiges Passfoto (Format 35x45mm) • Kopie des Niederlassungsausweises oder die Bestätigung der Einwohnerkontrolle auf dem Gesuchsformular • Sehtest durch einen Optiker oder Augenarzt (siehe Hinweis auf dem Gesuchsformular) • Danach wird Dir das OK für die Theorieprüfung zugestellt Nothelferkurs absolvieren (obligatorisch) Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig. Bitte eine Kopie dem Gesuchsformular beilegen. Theorieprüfung Nach bestandener Theorieprüfung erhält man sofort den Lernfahrausweis. Dieser ist 24 Monate gültig. Weitere Infos Verkehrskundekurs (VKU) absolvieren (obligatorisch) Es gibt bei mir laufend neue Kurse. Die Kursdaten können nach Bedarf angepasst werden. Der Kurs dauert jeweils 4 Abende à 2 Stunden und ist 2 Jahre gültig. Wichtig: Für diesen Kurs braucht es einen gültigen Lernfahrausweis! Weitere Infos Führerprüfung Ziel ist es, einen leichten Motorwagen nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Situationen verkehrsgerecht und sicher zu führen. Eine seriöse und fundierte Ausbildung zu einem sicheren und ökonomischen Fahrstil ist mir dabei ein wichtiges Anliegen. Motorrad Der Weg zum Führerausweis Kat. A1 / A Der Lernfahrausweis für nachfolgende Kategorien wird erst nach der bestandenen Theorieprüfung erteilt. Weitere Infos Motorrad Kat. A1 (ab 16 Jahren) Motorräder können ab 16 Jahren der Kategorie A1 mit 50 cm3 Hubraum gefahren werden. Achtung: Die Gültigkeit des erhaltenen Lernfahrausweises beträgt vorerst 4 Monate. Die eingetragene Gültigkeit von weiteren 12 Monaten besteht nur, wenn innerhalb der ersten 4 Monate die praktische Grundschulung erfolgreich absolviert wird. Praktische Grundschulung: Sie ist obligatorisch, umfasst 8 Stunden und ist aufgeteilt in Grundkurs 1 und 2. Die Kurse können bei mir regelmässig jeden Samstag oder nach Vereinbarung absolviert werden. Prüfungsanmeldung: Bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung muss nachgewiesen werden, dass ein Verkehrskundekurs von acht Stunden Dauer besucht wurde. Weitere Infos Motorrad Kat. A1 (ab 18 Jahren) • Motorräder bis 125 cm3 / max. 11 kW Leistung • Basistheorie-Prüfung • VKU (4 x 2 Stunden) • Praktische Grundschulung 8 Stunden • Praktische Prüfung Achtung: Wer bereits im Besitz der Kat. A1 ab 16 Jahren ist, kann ab seinem 18. Geburtstag per sofort Fahrzeuge bis 125 cm3 / max. 11 kW Leistung fahren. Motorrad Kat. A1 ab 18 Jahren mit Kat. B Ausweis (Auto) • Motorräder bis 125 cm3 / max. 11 kW Leistung • Praktische Grundschulung 8 Stunden • Keine Prüfung Motorrad Kat. A (beschränkt) ab 18 Jahren • Motorräder mit mind. 11 kW und max. 35 kW • Basistheorie-Prüfung • VKU (4 x 2 Stunden) • Praktische Grundschulung 12 Stunden (aufgeteilt in Kurs 1, 2 und 3) • Praktische Prüfung Achtung: Keine Theorieprüfung und keinen VKU benötigt, wer im Besitz eines Führerausweises der Kat. B oder A1 ist. Motorrad Kat. A (beschränkt) ab 18 Jahren und im Besitz der Kat. A1 • Motorräder mit mind. 11 kW und max. 35 kW • Praktische Grundschulung 6 Stunden • Praktische Prüfung Motorrad Kat. A (unbeschränkt) ab 25 Jahren (Direkteinstieg) • Motorräder mit über 35 kW • Basistheorie-Prüfung • VKU (4 x 2 Stunden) • Praktische Grundschulung 12 Stunden (aufgeteilt in Kurs 1, 2 und 3) • Praktische Prüfung • Prüfungsfahrzeug: Ein Motorrad mit mind. 35 kW und mit 2 Sitzplätzen Achtung Keine Theorieprüfung und keinen VKU benötigt, wer im Besitz eines Führerausweises der Kat. B oder A1 ist. Motorrad Kat. A (unbeschränkt) und im Besitz der Kat. A (beschränkt) • Motorräder mit über 35 kW • Nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis wird die Beschränkung auf Gesuch hin aufgehoben • Das heisst „prüfungsfreier Erhalt der Kat. A unbeschränkt“ Theorie Wo? Fabrikstrasse 7 2543 Lengnau In meinem neu eingerichteten Theorielokal stehen zum Bögele auch PCs mit dem aktuellen Prüfungsprogramm zur Verfügung. Mindestalter Die Theorieprüfung ist bereits ab 16 Jahren für die Kategorie A1 (beschränkt auf 50 cm3) möglich. Motorrad Ab 18 Jahren ist die Theorieprüfung möglich für die Kategorie B (leichter Motorwagen). Auto Theorieprüfung Die Anmeldung zur Theorieprüfung erfolgt online. Den Anmeldecode erhält man durch das Einreichen folgender Unterlagen: • Ein vollständig ausgefülltes Gesuchsformular (kann online beim Strassenverkehrsamt bezogen werden) • 1 neuere farbige Passfoto (Format mind. 35x45mm) • Kopie des Niederlassungsausweises oder die Bestätigung der Einwohnerkontrolle auf dem Gesuchsformular • Sehtest durch einen Optiker oder Augenarzt (siehe Hinweis auf dem Gesuchsformular) • Danach wird dir das OK für die Theorieprüfung zugestellt Nothelferkurs absolvieren (obligatorisch) Der Nothelferkurs ist 6 Jahre gültig. Verkehrskundekurs (VKU) Nach der bestandenen Theorieprüfung muss man den obligatorischen Verkehrskundekurs absolvieren. Es gibt bei mir laufend neue Kurse. Die Kursdaten können nach Bedarf angepasst werden. Der Kurs dauert jeweils 4 Abende à 2 Stunden und ist 2 Jahre gültig. Wichtig: Für diesen Kurs braucht es einen gültigen Lernfahrausweis. Kontakt Über mich Nach umfangreichen Erfahrungen im Strassenverkehr als Privatfahrer, Taxichauffeur, Lastwagenfahrer und Carchauffeur bin ich seit 1992 als selbständiger Fahrlehrer in Lengnau BE tätig. Eine seriöse und fundierte Ausbildung zu einem sicheren und ökonomischen Fahrstil liegt mir besonders am Herzen. Die Ausbildung wird dabei individuell auf meine FahrschülerInnen angepasst. Mein Ziel ist es ... Sie auf kürzestem Weg so vorzubereiten, dass Sie nicht nur die praktische Prüfung bestehen, sondern auch später im täglichen Leben ein Fahrzeug sicher, verkehrsgerecht und unfallfrei führen können.

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Auto Der Weg zum Führerausweis Kat. B (Mindestalter 18 Jahre) Lernfahrausweis (LFA) bestellen Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt. Das entsprechende Gesuchsformular kann online beim Strassenverkehrsamt angefordert werden. Einzureichende Unterlagen • Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular • 1 neueres farbiges Passfoto (Format 35x45mm) • Kopie des Niederlassungsausweises oder die Bestätigung der Einwohnerkontrolle auf dem Gesuchsformular • Sehtest durch einen Optiker oder Augenarzt (siehe Hinweis auf dem Gesuchsformular) • Danach wird Dir das OK für die Theorieprüfung zugestellt Nothelferkurs absolvieren (obligatorisch) Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig. Bitte eine Kopie dem Gesuchsformular beilegen. Theorieprüfung Nach bestandener Theorieprüfung erhält man sofort den Lernfahrausweis. Dieser ist 24 Monate gültig. Weitere Infos Verkehrskundekurs (VKU) absolvieren (obligatorisch) Es gibt bei mir laufend neue Kurse. Die Kursdaten können nach Bedarf angepasst werden. Der Kurs dauert jeweils 4 Abende à 2 Stunden und ist 2 Jahre gültig. Wichtig: Für diesen Kurs braucht es einen gültigen Lernfahrausweis! Weitere Infos Führerprüfung Ziel ist es, einen leichten Motorwagen nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Situationen verkehrsgerecht und sicher zu führen. Eine seriöse und fundierte Ausbildung zu einem sicheren und ökonomischen Fahrstil ist mir dabei ein wichtiges Anliegen. Motorrad Der Weg zum Führerausweis Kat. A1 / A Der Lernfahrausweis für nachfolgende Kategorien wird erst nach der bestandenen Theorieprüfung erteilt. Weitere Infos Motorrad Kat. A1 (ab 16 Jahren) Motorräder können ab 16 Jahren der Kategorie A1 mit 50 cm3 Hubraum gefahren werden. Achtung: Die Gültigkeit des erhaltenen Lernfahrausweises beträgt vorerst 4 Monate. Die eingetragene Gültigkeit von weiteren 12 Monaten besteht nur, wenn innerhalb der ersten 4 Monate die praktische Grundschulung erfolgreich absolviert wird. Praktische Grundschulung: Sie ist obligatorisch, umfasst 8 Stunden und ist aufgeteilt in Grundkurs 1 und 2. Die Kurse können bei mir regelmässig jeden Samstag oder nach Vereinbarung absolviert werden. Prüfungsanmeldung: Bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung muss nachgewiesen werden, dass ein Verkehrskundekurs von acht Stunden Dauer besucht wurde. Weitere Infos Motorrad Kat. A1 (ab 18 Jahren) • Motorräder bis 125 cm3 / max. 11 kW Leistung • Basistheorie-Prüfung • VKU (4 x 2 Stunden) • Praktische Grundschulung 8 Stunden • Praktische Prüfung Achtung: Wer bereits im Besitz der Kat. A1 ab 16 Jahren ist, kann ab seinem 18. Geburtstag per sofort Fahrzeuge bis 125 cm3 / max. 11 kW Leistung fahren. Motorrad Kat. A1 ab 18 Jahren mit Kat. B Ausweis (Auto) • Motorräder bis 125 cm3 / max. 11 kW Leistung • Praktische Grundschulung 8 Stunden • Keine Prüfung Motorrad Kat. A (beschränkt) ab 18 Jahren • Motorräder mit mind. 11 kW und max. 35 kW • Basistheorie-Prüfung • VKU (4 x 2 Stunden) • Praktische Grundschulung 12 Stunden (aufgeteilt in Kurs 1, 2 und 3) • Praktische Prüfung Achtung: Keine Theorieprüfung und keinen VKU benötigt, wer im Besitz eines Führerausweises der Kat. B oder A1 ist. Motorrad Kat. A (beschränkt) ab 18 Jahren und im Besitz der Kat. A1 • Motorräder mit mind. 11 kW und max. 35 kW • Praktische Grundschulung 6 Stunden • Praktische Prüfung Motorrad Kat. A (unbeschränkt) ab 25 Jahren (Direkteinstieg) • Motorräder mit über 35 kW • Basistheorie-Prüfung • VKU (4 x 2 Stunden) • Praktische Grundschulung 12 Stunden (aufgeteilt in Kurs 1, 2 und 3) • Praktische Prüfung • Prüfungsfahrzeug: Ein Motorrad mit mind. 35 kW und mit 2 Sitzplätzen Achtung Keine Theorieprüfung und keinen VKU benötigt, wer im Besitz eines Führerausweises der Kat. B oder A1 ist. Motorrad Kat. A (unbeschränkt) und im Besitz der Kat. A (beschränkt) • Motorräder mit über 35 kW • Nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis wird die Beschränkung auf Gesuch hin aufgehoben • Das heisst „prüfungsfreier Erhalt der Kat. A unbeschränkt“ Theorie Wo? Fabrikstrasse 7 2543 Lengnau In meinem neu eingerichteten Theorielokal stehen zum Bögele auch PCs mit dem aktuellen Prüfungsprogramm zur Verfügung. Mindestalter Die Theorieprüfung ist bereits ab 16 Jahren für die Kategorie A1 (beschränkt auf 50 cm3) möglich. Motorrad Ab 18 Jahren ist die Theorieprüfung möglich für die Kategorie B (leichter Motorwagen). Auto Theorieprüfung Die Anmeldung zur Theorieprüfung erfolgt online. Den Anmeldecode erhält man durch das Einreichen folgender Unterlagen: • Ein vollständig ausgefülltes Gesuchsformular (kann online beim Strassenverkehrsamt bezogen werden) • 1 neuere farbige Passfoto (Format mind. 35x45mm) • Kopie des Niederlassungsausweises oder die Bestätigung der Einwohnerkontrolle auf dem Gesuchsformular • Sehtest durch einen Optiker oder Augenarzt (siehe Hinweis auf dem Gesuchsformular) • Danach wird dir das OK für die Theorieprüfung zugestellt Nothelferkurs absolvieren (obligatorisch) Der Nothelferkurs ist 6 Jahre gültig. Verkehrskundekurs (VKU) Nach der bestandenen Theorieprüfung muss man den obligatorischen Verkehrskundekurs absolvieren. Es gibt bei mir laufend neue Kurse. Die Kursdaten können nach Bedarf angepasst werden. Der Kurs dauert jeweils 4 Abende à 2 Stunden und ist 2 Jahre gültig. Wichtig: Für diesen Kurs braucht es einen gültigen Lernfahrausweis. Kontakt Über mich Nach umfangreichen Erfahrungen im Strassenverkehr als Privatfahrer, Taxichauffeur, Lastwagenfahrer und Carchauffeur bin ich seit 1992 als selbständiger Fahrlehrer in Lengnau BE tätig. Eine seriöse und fundierte Ausbildung zu einem sicheren und ökonomischen Fahrstil liegt mir besonders am Herzen. Die Ausbildung wird dabei individuell auf meine FahrschülerInnen angepasst. Mein Ziel ist es ... Sie auf kürzestem Weg so vorzubereiten, dass Sie nicht nur die praktische Prüfung bestehen, sondern auch später im täglichen Leben ein Fahrzeug sicher, verkehrsgerecht und unfallfrei führen können.

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Fahrschule Gecko

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Alte Lützelflühstrasse 2, 3415 Rüegsauschachen
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Beda Fahrschule

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e nach bereits absolvierten Prüfungen sind für zusätzliche Kategorien nicht mehr alle hier erwähnten Nachweise und Kurse notwendig. 1. Nothelferkurs: Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. 2. Gesuchsformular Lernfahrausweis: Das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis erhälst du auch beim Strassenverkehrsamt des Kt. Schwyz. » Download PDF • Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten • Einen Sehtest bei einem Optikergeschäft durchführen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein. • Für die Anmeldung sind 2 farbige Passfotos notwendig. • Die Einwohnerkontrolle des Wohnortes muss bei erstmaliger Gesuchseinreichung deine Identität bestätigen. 3. Theorieprüfung Nach Erhalt der Zulassung zur Theorie bist Du berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen. (Gilt nicht als Lernfahrausweis). Zur Vorbereitung der Theorieprüfung empfehle ich dir die kostenlose Seite von www.boegele.ch oder eine Lern CD. Falls du Fragen hast darfst du mich gerne anrufen. 4. Lernfahrausweis Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhältst Du den Lernfahrausweis per Post. (Bestätigung der Bestandenen Prüfung zählt nicht als Lernfahrausweis. Erst wenn du im Besitz des Lernfahrausweises bist darfst du auch auf die Strasse. Denke daran: Beifahrer muss mindestens 23 Jahre Alt sein und seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis besitzen.) 5. Verkehrskunde Spätestens zur Anmeldung der praktischen Prüfung muss der VKU Unterricht absolviert sein. 6. Praktische Führerprüfung Ich melde dich beim Verkehrsamt zur praktischen Prüfung an wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. 7. Führerausweis Nach bestandener Führerprüfung erhältst Du den Führerausweis direkt beim Verkehrsamt gegen Bezahlung.

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e nach bereits absolvierten Prüfungen sind für zusätzliche Kategorien nicht mehr alle hier erwähnten Nachweise und Kurse notwendig. 1. Nothelferkurs: Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. 2. Gesuchsformular Lernfahrausweis: Das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis erhälst du auch beim Strassenverkehrsamt des Kt. Schwyz. » Download PDF • Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten • Einen Sehtest bei einem Optikergeschäft durchführen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein. • Für die Anmeldung sind 2 farbige Passfotos notwendig. • Die Einwohnerkontrolle des Wohnortes muss bei erstmaliger Gesuchseinreichung deine Identität bestätigen. 3. Theorieprüfung Nach Erhalt der Zulassung zur Theorie bist Du berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen. (Gilt nicht als Lernfahrausweis). Zur Vorbereitung der Theorieprüfung empfehle ich dir die kostenlose Seite von www.boegele.ch oder eine Lern CD. Falls du Fragen hast darfst du mich gerne anrufen. 4. Lernfahrausweis Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhältst Du den Lernfahrausweis per Post. (Bestätigung der Bestandenen Prüfung zählt nicht als Lernfahrausweis. Erst wenn du im Besitz des Lernfahrausweises bist darfst du auch auf die Strasse. Denke daran: Beifahrer muss mindestens 23 Jahre Alt sein und seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis besitzen.) 5. Verkehrskunde Spätestens zur Anmeldung der praktischen Prüfung muss der VKU Unterricht absolviert sein. 6. Praktische Führerprüfung Ich melde dich beim Verkehrsamt zur praktischen Prüfung an wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. 7. Führerausweis Nach bestandener Führerprüfung erhältst Du den Führerausweis direkt beim Verkehrsamt gegen Bezahlung.

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Auto Der Weg zum Führerausweis Kat. B (Mindestalter 18 Jahre) Lernfahrausweis (LFA) bestellen Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt. Das entsprechende Gesuchsformular kann online beim Strassenverkehrsamt angefordert werden. Einzureichende Unterlagen • Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular • 1 neueres farbiges Passfoto (Format 35x45mm) • Kopie des Niederlassungsausweises oder die Bestätigung der Einwohnerkontrolle auf dem Gesuchsformular • Sehtest durch einen Optiker oder Augenarzt (siehe Hinweis auf dem Gesuchsformular) • Danach wird Dir das OK für die Theorieprüfung zugestellt Nothelferkurs absolvieren (obligatorisch) Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig. Bitte eine Kopie dem Gesuchsformular beilegen. Theorieprüfung Nach bestandener Theorieprüfung erhält man sofort den Lernfahrausweis. Dieser ist 24 Monate gültig. Weitere Infos Verkehrskundekurs (VKU) absolvieren (obligatorisch) Es gibt bei mir laufend neue Kurse. Die Kursdaten können nach Bedarf angepasst werden. Der Kurs dauert jeweils 4 Abende à 2 Stunden und ist 2 Jahre gültig. Wichtig: Für diesen Kurs braucht es einen gültigen Lernfahrausweis! Weitere Infos Führerprüfung Ziel ist es, einen leichten Motorwagen nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Situationen verkehrsgerecht und sicher zu führen. Eine seriöse und fundierte Ausbildung zu einem sicheren und ökonomischen Fahrstil ist mir dabei ein wichtiges Anliegen. Motorrad Der Weg zum Führerausweis Kat. A1 / A Der Lernfahrausweis für nachfolgende Kategorien wird erst nach der bestandenen Theorieprüfung erteilt. Weitere Infos Motorrad Kat. A1 (ab 16 Jahren) Motorräder können ab 16 Jahren der Kategorie A1 mit 50 cm3 Hubraum gefahren werden. Achtung: Die Gültigkeit des erhaltenen Lernfahrausweises beträgt vorerst 4 Monate. Die eingetragene Gültigkeit von weiteren 12 Monaten besteht nur, wenn innerhalb der ersten 4 Monate die praktische Grundschulung erfolgreich absolviert wird. Praktische Grundschulung: Sie ist obligatorisch, umfasst 8 Stunden und ist aufgeteilt in Grundkurs 1 und 2. Die Kurse können bei mir regelmässig jeden Samstag oder nach Vereinbarung absolviert werden. Prüfungsanmeldung: Bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung muss nachgewiesen werden, dass ein Verkehrskundekurs von acht Stunden Dauer besucht wurde. Weitere Infos Motorrad Kat. A1 (ab 18 Jahren) • Motorräder bis 125 cm3 / max. 11 kW Leistung • Basistheorie-Prüfung • VKU (4 x 2 Stunden) • Praktische Grundschulung 8 Stunden • Praktische Prüfung Achtung: Wer bereits im Besitz der Kat. A1 ab 16 Jahren ist, kann ab seinem 18. Geburtstag per sofort Fahrzeuge bis 125 cm3 / max. 11 kW Leistung fahren. Motorrad Kat. A1 ab 18 Jahren mit Kat. B Ausweis (Auto) • Motorräder bis 125 cm3 / max. 11 kW Leistung • Praktische Grundschulung 8 Stunden • Keine Prüfung Motorrad Kat. A (beschränkt) ab 18 Jahren • Motorräder mit mind. 11 kW und max. 35 kW • Basistheorie-Prüfung • VKU (4 x 2 Stunden) • Praktische Grundschulung 12 Stunden (aufgeteilt in Kurs 1, 2 und 3) • Praktische Prüfung Achtung: Keine Theorieprüfung und keinen VKU benötigt, wer im Besitz eines Führerausweises der Kat. B oder A1 ist. Motorrad Kat. A (beschränkt) ab 18 Jahren und im Besitz der Kat. A1 • Motorräder mit mind. 11 kW und max. 35 kW • Praktische Grundschulung 6 Stunden • Praktische Prüfung Motorrad Kat. A (unbeschränkt) ab 25 Jahren (Direkteinstieg) • Motorräder mit über 35 kW • Basistheorie-Prüfung • VKU (4 x 2 Stunden) • Praktische Grundschulung 12 Stunden (aufgeteilt in Kurs 1, 2 und 3) • Praktische Prüfung • Prüfungsfahrzeug: Ein Motorrad mit mind. 35 kW und mit 2 Sitzplätzen Achtung Keine Theorieprüfung und keinen VKU benötigt, wer im Besitz eines Führerausweises der Kat. B oder A1 ist. Motorrad Kat. A (unbeschränkt) und im Besitz der Kat. A (beschränkt) • Motorräder mit über 35 kW • Nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis wird die Beschränkung auf Gesuch hin aufgehoben • Das heisst „prüfungsfreier Erhalt der Kat. A unbeschränkt“ Theorie Wo? Fabrikstrasse 7 2543 Lengnau In meinem neu eingerichteten Theorielokal stehen zum Bögele auch PCs mit dem aktuellen Prüfungsprogramm zur Verfügung. Mindestalter Die Theorieprüfung ist bereits ab 16 Jahren für die Kategorie A1 (beschränkt auf 50 cm3) möglich. Motorrad Ab 18 Jahren ist die Theorieprüfung möglich für die Kategorie B (leichter Motorwagen). Auto Theorieprüfung Die Anmeldung zur Theorieprüfung erfolgt online. Den Anmeldecode erhält man durch das Einreichen folgender Unterlagen: • Ein vollständig ausgefülltes Gesuchsformular (kann online beim Strassenverkehrsamt bezogen werden) • 1 neuere farbige Passfoto (Format mind. 35x45mm) • Kopie des Niederlassungsausweises oder die Bestätigung der Einwohnerkontrolle auf dem Gesuchsformular • Sehtest durch einen Optiker oder Augenarzt (siehe Hinweis auf dem Gesuchsformular) • Danach wird dir das OK für die Theorieprüfung zugestellt Nothelferkurs absolvieren (obligatorisch) Der Nothelferkurs ist 6 Jahre gültig. Verkehrskundekurs (VKU) Nach der bestandenen Theorieprüfung muss man den obligatorischen Verkehrskundekurs absolvieren. Es gibt bei mir laufend neue Kurse. Die Kursdaten können nach Bedarf angepasst werden. Der Kurs dauert jeweils 4 Abende à 2 Stunden und ist 2 Jahre gültig. Wichtig: Für diesen Kurs braucht es einen gültigen Lernfahrausweis. Kontakt Über mich Nach umfangreichen Erfahrungen im Strassenverkehr als Privatfahrer, Taxichauffeur, Lastwagenfahrer und Carchauffeur bin ich seit 1992 als selbständiger Fahrlehrer in Lengnau BE tätig. Eine seriöse und fundierte Ausbildung zu einem sicheren und ökonomischen Fahrstil liegt mir besonders am Herzen. Die Ausbildung wird dabei individuell auf meine FahrschülerInnen angepasst. Mein Ziel ist es ... Sie auf kürzestem Weg so vorzubereiten, dass Sie nicht nur die praktische Prüfung bestehen, sondern auch später im täglichen Leben ein Fahrzeug sicher, verkehrsgerecht und unfallfrei führen können.

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Die Kursdaten können nach Bedarf angepasst werden. Der Kurs dauert jeweils 4 Abende à 2 Stunden und ist 2 Jahre gültig. Wichtig: Für diesen Kurs braucht es einen gültigen Lernfahrausweis! Weitere Infos Führerprüfung Ziel ist es, einen leichten Motorwagen nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Situationen verkehrsgerecht und sicher zu führen. Eine seriöse und fundierte Ausbildung zu einem sicheren und ökonomischen Fahrstil ist mir dabei ein wichtiges Anliegen. Motorrad Der Weg zum Führerausweis Kat. A1 / A Der Lernfahrausweis für nachfolgende Kategorien wird erst nach der bestandenen Theorieprüfung erteilt. Weitere Infos Motorrad Kat. A1 (ab 16 Jahren) Motorräder können ab 16 Jahren der Kategorie A1 mit 50 cm3 Hubraum gefahren werden. Achtung: Die Gültigkeit des erhaltenen Lernfahrausweises beträgt vorerst 4 Monate. Die eingetragene Gültigkeit von weiteren 12 Monaten besteht nur, wenn innerhalb der ersten 4 Monate die praktische Grundschulung erfolgreich absolviert wird. Praktische Grundschulung: Sie ist obligatorisch, umfasst 8 Stunden und ist aufgeteilt in Grundkurs 1 und 2. Die Kurse können bei mir regelmässig jeden Samstag oder nach Vereinbarung absolviert werden. Prüfungsanmeldung: Bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung muss nachgewiesen werden, dass ein Verkehrskundekurs von acht Stunden Dauer besucht wurde. Weitere Infos Motorrad Kat. A1 (ab 18 Jahren) • Motorräder bis 125 cm3 / max. 11 kW Leistung • Basistheorie-Prüfung • VKU (4 x 2 Stunden) • Praktische Grundschulung 8 Stunden • Praktische Prüfung Achtung: Wer bereits im Besitz der Kat. A1 ab 16 Jahren ist, kann ab seinem 18. Geburtstag per sofort Fahrzeuge bis 125 cm3 / max. 11 kW Leistung fahren. Motorrad Kat. A1 ab 18 Jahren mit Kat. B Ausweis (Auto) • Motorräder bis 125 cm3 / max. 11 kW Leistung • Praktische Grundschulung 8 Stunden • Keine Prüfung Motorrad Kat. A (beschränkt) ab 18 Jahren • Motorräder mit mind. 11 kW und max. 35 kW • Basistheorie-Prüfung • VKU (4 x 2 Stunden) • Praktische Grundschulung 12 Stunden (aufgeteilt in Kurs 1, 2 und 3) • Praktische Prüfung Achtung: Keine Theorieprüfung und keinen VKU benötigt, wer im Besitz eines Führerausweises der Kat. B oder A1 ist. Motorrad Kat. A (beschränkt) ab 18 Jahren und im Besitz der Kat. A1 • Motorräder mit mind. 11 kW und max. 35 kW • Praktische Grundschulung 6 Stunden • Praktische Prüfung Motorrad Kat. A (unbeschränkt) ab 25 Jahren (Direkteinstieg) • Motorräder mit über 35 kW • Basistheorie-Prüfung • VKU (4 x 2 Stunden) • Praktische Grundschulung 12 Stunden (aufgeteilt in Kurs 1, 2 und 3) • Praktische Prüfung • Prüfungsfahrzeug: Ein Motorrad mit mind. 35 kW und mit 2 Sitzplätzen Achtung Keine Theorieprüfung und keinen VKU benötigt, wer im Besitz eines Führerausweises der Kat. B oder A1 ist. Motorrad Kat. A (unbeschränkt) und im Besitz der Kat. A (beschränkt) • Motorräder mit über 35 kW • Nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis wird die Beschränkung auf Gesuch hin aufgehoben • Das heisst „prüfungsfreier Erhalt der Kat. A unbeschränkt“ Theorie Wo? Fabrikstrasse 7 2543 Lengnau In meinem neu eingerichteten Theorielokal stehen zum Bögele auch PCs mit dem aktuellen Prüfungsprogramm zur Verfügung. Mindestalter Die Theorieprüfung ist bereits ab 16 Jahren für die Kategorie A1 (beschränkt auf 50 cm3) möglich. Motorrad Ab 18 Jahren ist die Theorieprüfung möglich für die Kategorie B (leichter Motorwagen). Auto Theorieprüfung Die Anmeldung zur Theorieprüfung erfolgt online. Den Anmeldecode erhält man durch das Einreichen folgender Unterlagen: • Ein vollständig ausgefülltes Gesuchsformular (kann online beim Strassenverkehrsamt bezogen werden) • 1 neuere farbige Passfoto (Format mind. 35x45mm) • Kopie des Niederlassungsausweises oder die Bestätigung der Einwohnerkontrolle auf dem Gesuchsformular • Sehtest durch einen Optiker oder Augenarzt (siehe Hinweis auf dem Gesuchsformular) • Danach wird dir das OK für die Theorieprüfung zugestellt Nothelferkurs absolvieren (obligatorisch) Der Nothelferkurs ist 6 Jahre gültig. Verkehrskundekurs (VKU) Nach der bestandenen Theorieprüfung muss man den obligatorischen Verkehrskundekurs absolvieren. Es gibt bei mir laufend neue Kurse. Die Kursdaten können nach Bedarf angepasst werden. Der Kurs dauert jeweils 4 Abende à 2 Stunden und ist 2 Jahre gültig. Wichtig: Für diesen Kurs braucht es einen gültigen Lernfahrausweis. Kontakt Über mich Nach umfangreichen Erfahrungen im Strassenverkehr als Privatfahrer, Taxichauffeur, Lastwagenfahrer und Carchauffeur bin ich seit 1992 als selbständiger Fahrlehrer in Lengnau BE tätig. Eine seriöse und fundierte Ausbildung zu einem sicheren und ökonomischen Fahrstil liegt mir besonders am Herzen. Die Ausbildung wird dabei individuell auf meine FahrschülerInnen angepasst. Mein Ziel ist es ... Sie auf kürzestem Weg so vorzubereiten, dass Sie nicht nur die praktische Prüfung bestehen, sondern auch später im täglichen Leben ein Fahrzeug sicher, verkehrsgerecht und unfallfrei führen können.

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