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Eidgenössisch in Deutschschweiz (Region)

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Advokatur Giroud-Kaiser

Advokatur Giroud-Kaiser

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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Advokatur & Mediation im Gundeldinger Feld

Advokatur & Mediation im Gundeldinger Feld

Dornacherstrasse 192, 4053 Basel
Unser Angebot – unsere Grundsätze

Advokatur • Wir beraten Privatpersonen, Firmen und Organisationen in allen Angelegenheiten, in welchen sich rechtliche Fragen stellen. • Wir helfen, Lösungen zu finden, die Konflikte vermeiden oder entschärfen können. • Wir vertreten Sie gegenüber Behörden, Institutionen und Privatpersonen sowie vor Gericht. • Wir legen unsere Überlegungen offen und unterstützen Sie dabei, Ihre rechtliche Position realistisch einzuschätzen. • Wir engagieren uns für Menschen, die sich in schwierigen Lebenslagen oder - tatsächlich oder vermeintlich - in der schwächeren Position befinden. Unsere Anwaltstätigkeit basiert auf den eidgenössischen und kantonalen gesetzlichen Grundlagen sowie auf den Grundsätzen und Richtlinien des Schweizerischen Anwaltsverbandes und der Advokatenkammer des Kantons Basel-Stadt. In folgenden Rechtsgebieten verfügen wir über Spezialkenntnisse und Berufserfahrungen: • Eherecht (Trennung, Scheidung) • Kindes- und Vormundschaftsrecht • Erbrecht • Vereins- und Stiftungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Bau- und Enteignungsrecht • Sozialversicherungsrecht In der Advokatur & Mediation im Gundeldinger Feld sind für Sie anwaltlich tätig: Dr. iur. Dieter Thommen

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AdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungBeratung
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Unser Angebot – unsere Grundsätze

Advokatur • Wir beraten Privatpersonen, Firmen und Organisationen in allen Angelegenheiten, in welchen sich rechtliche Fragen stellen. • Wir helfen, Lösungen zu finden, die Konflikte vermeiden oder entschärfen können. • Wir vertreten Sie gegenüber Behörden, Institutionen und Privatpersonen sowie vor Gericht. • Wir legen unsere Überlegungen offen und unterstützen Sie dabei, Ihre rechtliche Position realistisch einzuschätzen. • Wir engagieren uns für Menschen, die sich in schwierigen Lebenslagen oder - tatsächlich oder vermeintlich - in der schwächeren Position befinden. Unsere Anwaltstätigkeit basiert auf den eidgenössischen und kantonalen gesetzlichen Grundlagen sowie auf den Grundsätzen und Richtlinien des Schweizerischen Anwaltsverbandes und der Advokatenkammer des Kantons Basel-Stadt. In folgenden Rechtsgebieten verfügen wir über Spezialkenntnisse und Berufserfahrungen: • Eherecht (Trennung, Scheidung) • Kindes- und Vormundschaftsrecht • Erbrecht • Vereins- und Stiftungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Bau- und Enteignungsrecht • Sozialversicherungsrecht In der Advokatur & Mediation im Gundeldinger Feld sind für Sie anwaltlich tätig: Dr. iur. Dieter Thommen

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AlphaBeta Uebersetzungen & Dienstleistungen GmbH

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Dorfstrasse 24, 3380 Walliswil b. Niederbipp
Willkommen bei AlphaBeta Übersetzungen GmbH

Übersetzungen: • Ausführung durch muttersprachliche Experten • Übersetzung von Texten und Dolmetsch-Service • Auf Wunsch amtliche Beglaubigung der Übersetzung Beratungen: • Regionale und kulturelle Sprachunterschiede • Kulturelle Eigenheiten • Dokumente in Zivilstandsangelegenheiten • Schreib und Sekretariats arbeiten • Persönlicher Service • Kontakte mit Behörden und Organisationen • Kommunale, kantonale und eidgenössische Behörden • Internationale Organisationen in der Schweiz und im Ausland Wir arbeiten vertraulich, kompetent und preisgünstig mit langjähriger Erfahrung. Die Einhaltung von zugesagten Terminen und die Lieferung von Höchstqualität sind unsere Grundprinzipien. Die Koordination und Pflege unseres Übersetzernetzwerkes erfolgt durch die Geschäftsführerin der AlphaBeta Übersetzungen. Sprachen: Albanisch - Arabisch – Bosnisch - Bulgarisch - Chinesisch – Dänisch – Deutsch - Englisch US – Englisch GB – Estnisch – Finnisch – Flämisch – Französisch – Georgisch – Griechisch – Hebräisch Isländisch – Italienisch – Japanisch – Katalanisch – Koreanisch – Kroatisch – Laotisch Lettisch – Litauisch – Malaiisch – Mazedonisch – Niederländisch – Norwegisch – Persisch – Polnisch Portugiesisch – Romantsch – Rumänisch – Russisch – Schwedisch – Serbisch – Slowakisch – Slowenisch Spanisch – Tagalog – Thailändisch – Tibetisch – Tschechisch – Türkisch – Ukrainisch Ungarisch – Urdu – Vietnamesisch

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ÜbersetzungenDolmetscherSchreibbüro TextverarbeitungsbüroVersicherungVersicherungsberatungKrankenkasse
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Häsler-Moser Advokatur Notariat

Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Hauseigentümerverband Basel-Stadt

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Hauseigentümerverband Basel-Stadt

Aeschenvorstadt 71, 4051 BaselPostfach, 4010 Basel
Hauseigentümerverband Basel-Stadt

Der Power-Partner, wenn es um Ihr Wohneigentum geht Als über 100-jährige, unabhängige Genossenschaft wahrt und fördert der Hauseigentümerverband Basel-Stadt die Interessen der Eigentümer von Immobilien in der Öffentlichkeit und auf gesetzgeberischer Stufe. Zu diesem Zweck unterstützt er auf der einen Seite alle Bestrebungen, die der Erhaltung des Privateigentums und der breiten Streuung des Haus-, Grund- und Stockwerkeigentums dienen. Auf der anderen Seite erbringt der HEV Basel-Stadt auf seiner Geschäftsstelle Dienstleistungen in der Bewertung von Liegenschaften sowie in der Beratung bei allen Fragen im Zusammenhang mit Immobilien. Beim HEV Basel-Stadt können auch entsprechende Formulare und Drucksachen bezogen werden. Dank seinen rund 6000 Mitgliedern nimmt der HEV Basel-Stadt mit der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit gewichtigen Einfluss auf Legislative, Verwaltung und Wirtschaft: • Interessenvertretung auf kantonaler Ebene im Grossen Rat • Offizieller Ansprechpartner der Behörden für Fragen des Wohneigentums • Vertretung in der staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten Vertretung in der kantonalen Baumschutzkommission, der kantonalen Naturschutzkommission wie auch in der Verwaltungskommission und der Schatzungskommission der Gebäudeversicherung Basel-Stadt, • Herausgabe der eigenen, 10 mal pro Jahr erscheinenden Verbandszeitung «der Hausbesitzer», • Lancierung von politischen Vorlagen, z.B.: baselstädtische Volksinitiative «Für eine familienfreundliche Erbschaftssteuer». Die politische Interessenvertretung der Hausbesitzer auf eidgenössischer Ebene erfolgt durch den Hauseigentümerverband Schweiz mit rund 300’000 Mitgliedern (Beispiel: Lancierung der Volksinitiativen «Eigene vier Wände dank Bausparen» und «Sicheres Wohnen im Alter»). Testen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung Der Hauseigentümerverband Basel-Stadt hat das Ohr am Markt. Dank seiner langjährigen Tätigkeit und institutionellen Verankerung ist er mit der regionalen Strukturen und Gefügen bestens vertraut. Der HEV BS ist deshalb Ihr kompetenter Gesprächspartner, wenn es um die Bewertung Ihrer Liegenschaft(en) geht. Darüber hinaus erbringt die Geschäftsstelle nützliche Dienstleistungen in der Beratung bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Wohneigentum und/oder Ihren Immobilien - in den Bereichen der Liegenschaftsverwaltung, der Rechtsberatung und der Bauberatung. Überdies bietet der HEV BS folgende Dienstleistungen an: • Verwaltung von Stockwerkeigentum • Ausfüllen von Steuererklärungen • Erstellen von Liegenschaftsabrechnungen • Teil- und Zwischenverwaltungen (z. B. Bei Erbengemeinschaften) Als Mitglied des Hauseigentümerverbands Basel-Stadt profitieren Sie gleich mehrfach Nebst der Interessenvertretung in allen Bereichen des Wohneigentums und der kompetenten Beratung auf der Geschäftsstelle, stehen Ihnen als Mitglied folgende Leistungen gratis bzw. vergünstigt zur Verfügung: • kostenlose telefonische Beratung • zeitlich beschränkte Gratisberatung auf der HEV-Geschäftsstelle • Rabatt von 5% auf Schatzungsaufträgen • Formularverkauf zu vergünstigten Preisen • kostenlose Zustellung von «der Hausbesitzer» • Teilnahme an Vergünstigungen und Aktionen des Hauseigentümerverbands Schweiz, z. B. Hypotheken-, Öl- und/oder Strompooling • Erdbeben- und Rechtsschutzversicherung Ausserdem: • Abschluss einer Mieterhaftpflichtversicherung • Inserierung leer stehender Mietobjekte im Internet

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RechtsberatungSchatzungenLiegenschaften
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Hauseigentümerverband Basel-Stadt

Der Power-Partner, wenn es um Ihr Wohneigentum geht Als über 100-jährige, unabhängige Genossenschaft wahrt und fördert der Hauseigentümerverband Basel-Stadt die Interessen der Eigentümer von Immobilien in der Öffentlichkeit und auf gesetzgeberischer Stufe. Zu diesem Zweck unterstützt er auf der einen Seite alle Bestrebungen, die der Erhaltung des Privateigentums und der breiten Streuung des Haus-, Grund- und Stockwerkeigentums dienen. Auf der anderen Seite erbringt der HEV Basel-Stadt auf seiner Geschäftsstelle Dienstleistungen in der Bewertung von Liegenschaften sowie in der Beratung bei allen Fragen im Zusammenhang mit Immobilien. Beim HEV Basel-Stadt können auch entsprechende Formulare und Drucksachen bezogen werden. Dank seinen rund 6000 Mitgliedern nimmt der HEV Basel-Stadt mit der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit gewichtigen Einfluss auf Legislative, Verwaltung und Wirtschaft: • Interessenvertretung auf kantonaler Ebene im Grossen Rat • Offizieller Ansprechpartner der Behörden für Fragen des Wohneigentums • Vertretung in der staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten Vertretung in der kantonalen Baumschutzkommission, der kantonalen Naturschutzkommission wie auch in der Verwaltungskommission und der Schatzungskommission der Gebäudeversicherung Basel-Stadt, • Herausgabe der eigenen, 10 mal pro Jahr erscheinenden Verbandszeitung «der Hausbesitzer», • Lancierung von politischen Vorlagen, z.B.: baselstädtische Volksinitiative «Für eine familienfreundliche Erbschaftssteuer». Die politische Interessenvertretung der Hausbesitzer auf eidgenössischer Ebene erfolgt durch den Hauseigentümerverband Schweiz mit rund 300’000 Mitgliedern (Beispiel: Lancierung der Volksinitiativen «Eigene vier Wände dank Bausparen» und «Sicheres Wohnen im Alter»). Testen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung Der Hauseigentümerverband Basel-Stadt hat das Ohr am Markt. Dank seiner langjährigen Tätigkeit und institutionellen Verankerung ist er mit der regionalen Strukturen und Gefügen bestens vertraut. Der HEV BS ist deshalb Ihr kompetenter Gesprächspartner, wenn es um die Bewertung Ihrer Liegenschaft(en) geht. Darüber hinaus erbringt die Geschäftsstelle nützliche Dienstleistungen in der Beratung bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Wohneigentum und/oder Ihren Immobilien - in den Bereichen der Liegenschaftsverwaltung, der Rechtsberatung und der Bauberatung. Überdies bietet der HEV BS folgende Dienstleistungen an: • Verwaltung von Stockwerkeigentum • Ausfüllen von Steuererklärungen • Erstellen von Liegenschaftsabrechnungen • Teil- und Zwischenverwaltungen (z. B. Bei Erbengemeinschaften) Als Mitglied des Hauseigentümerverbands Basel-Stadt profitieren Sie gleich mehrfach Nebst der Interessenvertretung in allen Bereichen des Wohneigentums und der kompetenten Beratung auf der Geschäftsstelle, stehen Ihnen als Mitglied folgende Leistungen gratis bzw. vergünstigt zur Verfügung: • kostenlose telefonische Beratung • zeitlich beschränkte Gratisberatung auf der HEV-Geschäftsstelle • Rabatt von 5% auf Schatzungsaufträgen • Formularverkauf zu vergünstigten Preisen • kostenlose Zustellung von «der Hausbesitzer» • Teilnahme an Vergünstigungen und Aktionen des Hauseigentümerverbands Schweiz, z. B. Hypotheken-, Öl- und/oder Strompooling • Erdbeben- und Rechtsschutzversicherung Ausserdem: • Abschluss einer Mieterhaftpflichtversicherung • Inserierung leer stehender Mietobjekte im Internet

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Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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AdvokaturbüroAnwaltMediation
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
AdvokaturbüroAnwaltMediation
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. 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Advokatur & Mediation im Gundeldinger Feld

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Dornacherstrasse 192, 4053 Basel
Unser Angebot – unsere Grundsätze

Advokatur • Wir beraten Privatpersonen, Firmen und Organisationen in allen Angelegenheiten, in welchen sich rechtliche Fragen stellen. • Wir helfen, Lösungen zu finden, die Konflikte vermeiden oder entschärfen können. • Wir vertreten Sie gegenüber Behörden, Institutionen und Privatpersonen sowie vor Gericht. • Wir legen unsere Überlegungen offen und unterstützen Sie dabei, Ihre rechtliche Position realistisch einzuschätzen. • Wir engagieren uns für Menschen, die sich in schwierigen Lebenslagen oder - tatsächlich oder vermeintlich - in der schwächeren Position befinden. Unsere Anwaltstätigkeit basiert auf den eidgenössischen und kantonalen gesetzlichen Grundlagen sowie auf den Grundsätzen und Richtlinien des Schweizerischen Anwaltsverbandes und der Advokatenkammer des Kantons Basel-Stadt. In folgenden Rechtsgebieten verfügen wir über Spezialkenntnisse und Berufserfahrungen: • Eherecht (Trennung, Scheidung) • Kindes- und Vormundschaftsrecht • Erbrecht • Vereins- und Stiftungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Bau- und Enteignungsrecht • Sozialversicherungsrecht In der Advokatur & Mediation im Gundeldinger Feld sind für Sie anwaltlich tätig: Dr. iur. Dieter Thommen

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AdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungBeratung
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AlphaBeta Uebersetzungen & Dienstleistungen GmbH

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Dorfstrasse 24, 3380 Walliswil b. Niederbipp
Willkommen bei AlphaBeta Übersetzungen GmbH

Übersetzungen: • Ausführung durch muttersprachliche Experten • Übersetzung von Texten und Dolmetsch-Service • Auf Wunsch amtliche Beglaubigung der Übersetzung Beratungen: • Regionale und kulturelle Sprachunterschiede • Kulturelle Eigenheiten • Dokumente in Zivilstandsangelegenheiten • Schreib und Sekretariats arbeiten • Persönlicher Service • Kontakte mit Behörden und Organisationen • Kommunale, kantonale und eidgenössische Behörden • Internationale Organisationen in der Schweiz und im Ausland Wir arbeiten vertraulich, kompetent und preisgünstig mit langjähriger Erfahrung. Die Einhaltung von zugesagten Terminen und die Lieferung von Höchstqualität sind unsere Grundprinzipien. Die Koordination und Pflege unseres Übersetzernetzwerkes erfolgt durch die Geschäftsführerin der AlphaBeta Übersetzungen. Sprachen: Albanisch - Arabisch – Bosnisch - Bulgarisch - Chinesisch – Dänisch – Deutsch - Englisch US – Englisch GB – Estnisch – Finnisch – Flämisch – Französisch – Georgisch – Griechisch – Hebräisch Isländisch – Italienisch – Japanisch – Katalanisch – Koreanisch – Kroatisch – Laotisch Lettisch – Litauisch – Malaiisch – Mazedonisch – Niederländisch – Norwegisch – Persisch – Polnisch Portugiesisch – Romantsch – Rumänisch – Russisch – Schwedisch – Serbisch – Slowakisch – Slowenisch Spanisch – Tagalog – Thailändisch – Tibetisch – Tschechisch – Türkisch – Ukrainisch Ungarisch – Urdu – Vietnamesisch

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ÜbersetzungenDolmetscherSchreibbüro TextverarbeitungsbüroVersicherungVersicherungsberatungKrankenkasse
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Häsler-Moser Advokatur Notariat

Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
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Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Hauseigentümerverband Basel-Stadt

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Hauseigentümerverband Basel-Stadt

Aeschenvorstadt 71, 4051 BaselPostfach, 4010 Basel
Hauseigentümerverband Basel-Stadt

Der Power-Partner, wenn es um Ihr Wohneigentum geht Als über 100-jährige, unabhängige Genossenschaft wahrt und fördert der Hauseigentümerverband Basel-Stadt die Interessen der Eigentümer von Immobilien in der Öffentlichkeit und auf gesetzgeberischer Stufe. Zu diesem Zweck unterstützt er auf der einen Seite alle Bestrebungen, die der Erhaltung des Privateigentums und der breiten Streuung des Haus-, Grund- und Stockwerkeigentums dienen. Auf der anderen Seite erbringt der HEV Basel-Stadt auf seiner Geschäftsstelle Dienstleistungen in der Bewertung von Liegenschaften sowie in der Beratung bei allen Fragen im Zusammenhang mit Immobilien. Beim HEV Basel-Stadt können auch entsprechende Formulare und Drucksachen bezogen werden. Dank seinen rund 6000 Mitgliedern nimmt der HEV Basel-Stadt mit der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit gewichtigen Einfluss auf Legislative, Verwaltung und Wirtschaft: • Interessenvertretung auf kantonaler Ebene im Grossen Rat • Offizieller Ansprechpartner der Behörden für Fragen des Wohneigentums • Vertretung in der staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten Vertretung in der kantonalen Baumschutzkommission, der kantonalen Naturschutzkommission wie auch in der Verwaltungskommission und der Schatzungskommission der Gebäudeversicherung Basel-Stadt, • Herausgabe der eigenen, 10 mal pro Jahr erscheinenden Verbandszeitung «der Hausbesitzer», • Lancierung von politischen Vorlagen, z.B.: baselstädtische Volksinitiative «Für eine familienfreundliche Erbschaftssteuer». Die politische Interessenvertretung der Hausbesitzer auf eidgenössischer Ebene erfolgt durch den Hauseigentümerverband Schweiz mit rund 300’000 Mitgliedern (Beispiel: Lancierung der Volksinitiativen «Eigene vier Wände dank Bausparen» und «Sicheres Wohnen im Alter»). Testen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung Der Hauseigentümerverband Basel-Stadt hat das Ohr am Markt. Dank seiner langjährigen Tätigkeit und institutionellen Verankerung ist er mit der regionalen Strukturen und Gefügen bestens vertraut. Der HEV BS ist deshalb Ihr kompetenter Gesprächspartner, wenn es um die Bewertung Ihrer Liegenschaft(en) geht. Darüber hinaus erbringt die Geschäftsstelle nützliche Dienstleistungen in der Beratung bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Wohneigentum und/oder Ihren Immobilien - in den Bereichen der Liegenschaftsverwaltung, der Rechtsberatung und der Bauberatung. Überdies bietet der HEV BS folgende Dienstleistungen an: • Verwaltung von Stockwerkeigentum • Ausfüllen von Steuererklärungen • Erstellen von Liegenschaftsabrechnungen • Teil- und Zwischenverwaltungen (z. B. Bei Erbengemeinschaften) Als Mitglied des Hauseigentümerverbands Basel-Stadt profitieren Sie gleich mehrfach Nebst der Interessenvertretung in allen Bereichen des Wohneigentums und der kompetenten Beratung auf der Geschäftsstelle, stehen Ihnen als Mitglied folgende Leistungen gratis bzw. vergünstigt zur Verfügung: • kostenlose telefonische Beratung • zeitlich beschränkte Gratisberatung auf der HEV-Geschäftsstelle • Rabatt von 5% auf Schatzungsaufträgen • Formularverkauf zu vergünstigten Preisen • kostenlose Zustellung von «der Hausbesitzer» • Teilnahme an Vergünstigungen und Aktionen des Hauseigentümerverbands Schweiz, z. B. Hypotheken-, Öl- und/oder Strompooling • Erdbeben- und Rechtsschutzversicherung Ausserdem: • Abschluss einer Mieterhaftpflichtversicherung • Inserierung leer stehender Mietobjekte im Internet

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RechtsberatungSchatzungenLiegenschaften
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