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klinik in diesse

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CDC-Beuchat Michel & Busslinger André

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Bahnhofstrasse 54, 2502 Biel
Ästhetische Zahnmedizin

Veneers - Keramik - Verblendschalen Erhalten Sie ein perfektes, fehlerfreies Aussehen Ihrer Zähne mit hauchdünnen Keramikschalen. Diese natürlich wirkenden Verblendschalen werden individuell für Sie gestaltet, um leichte Zahnfehlstellungen, Verfärbungen, Lücken oder abgebrochene Ecken zu korrigieren. Dank innovativer Technik bleibt Ihre wertvolle Zahnsubstanz erhalten, während das Veneer sicher und langfristig haftet. Keramikfüllungen (CEREC) Unschöne Amalgamfüllungen gehören der Vergangenheit an! Mit Keramikinlays nach dem CEREC-Verfahren bieten wir eine langanhaltende, bioverträgliche Lösung. Durch computergesteuerte Fertigung passen sich diese Füllungen perfekt an Ihre Zahnfarbe an, während Randdichtigkeit und Abriebfestigkeit gewährleistet sind. Bleaching - Zähne aufhellen Erfüllen Sie sich den Wunsch nach strahlend weißen Zähnen durch unser wirksames und schonendes Bleaching-Verfahren. Durch den Einsatz von Wasserstoffperoxid werden Verfärbungen effektiv aufgehellt, ohne dabei die Zahnsubstanz zu schädigen. Unsere Studien belegen die Unbedenklichkeit dieser Behandlung für ein gesundes Gebiss. Zahnschmuck mit Glitzerstein Geben Sie Ihrem Lächeln das gewisse Extra mit einem synthetischen Glitzerstein. Sicher und schonend angebracht, bietet unser Zahnschmuck eine vielfältige Auswahl an Farben und Formen. Bei Bedarf problemlos entfernbar, hinterlässt er keine Spuren und verleiht Ihrem Lächeln eine einzigartige Note. Zahnersatz - Kronen und Brücken Vollkeramische Kronen und Brücken stellen nicht nur Ihre Zähne wieder her, sondern sorgen auch für eine ästhetische Verbesserung. Mit modernsten Materialien und Techniken bieten wir individuelle Lösungen für jeden Bedarf. Erhalten Sie Ihre Kaufunktion zurück und verhindern Sie Folgeschäden durch fehlende Zähne mit unserem hochwertigen Zahnersatz. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch unter 032 322 07 88. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen! 1. Zahnarzt 2. Zahnheilkunde 3. Zahnmedizin 4. Zahngesundheit 5. Zahnbehandlung 6. Zahnarztpraxis 7. Zahnersatz 8. Zahnimplantate 9. Zahnreinigung 10. Kieferorthopädie 11. Zahnarztnotdienst 12. Mundhygiene 13. Zahnärztliche Untersuchung 14. Kariesbehandlung 15. Prophylaxe 16. Parodontologie 17. Ästhetische Zahnmedizin 18. Wurzelbehandlung 19. Zahnfleischbehandlung 20. Kinderzahnarzt

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ZahnarztZahnbleachingDentalhygieneZahnärztlicher NotfalldienstKieferorthopädieImplantologieZahnklinik
Bahnhofstrasse 54, 2502 Biel
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Ästhetische Zahnmedizin

Veneers - Keramik - Verblendschalen Erhalten Sie ein perfektes, fehlerfreies Aussehen Ihrer Zähne mit hauchdünnen Keramikschalen. Diese natürlich wirkenden Verblendschalen werden individuell für Sie gestaltet, um leichte Zahnfehlstellungen, Verfärbungen, Lücken oder abgebrochene Ecken zu korrigieren. Dank innovativer Technik bleibt Ihre wertvolle Zahnsubstanz erhalten, während das Veneer sicher und langfristig haftet. Keramikfüllungen (CEREC) Unschöne Amalgamfüllungen gehören der Vergangenheit an! Mit Keramikinlays nach dem CEREC-Verfahren bieten wir eine langanhaltende, bioverträgliche Lösung. Durch computergesteuerte Fertigung passen sich diese Füllungen perfekt an Ihre Zahnfarbe an, während Randdichtigkeit und Abriebfestigkeit gewährleistet sind. Bleaching - Zähne aufhellen Erfüllen Sie sich den Wunsch nach strahlend weißen Zähnen durch unser wirksames und schonendes Bleaching-Verfahren. Durch den Einsatz von Wasserstoffperoxid werden Verfärbungen effektiv aufgehellt, ohne dabei die Zahnsubstanz zu schädigen. Unsere Studien belegen die Unbedenklichkeit dieser Behandlung für ein gesundes Gebiss. Zahnschmuck mit Glitzerstein Geben Sie Ihrem Lächeln das gewisse Extra mit einem synthetischen Glitzerstein. Sicher und schonend angebracht, bietet unser Zahnschmuck eine vielfältige Auswahl an Farben und Formen. Bei Bedarf problemlos entfernbar, hinterlässt er keine Spuren und verleiht Ihrem Lächeln eine einzigartige Note. Zahnersatz - Kronen und Brücken Vollkeramische Kronen und Brücken stellen nicht nur Ihre Zähne wieder her, sondern sorgen auch für eine ästhetische Verbesserung. Mit modernsten Materialien und Techniken bieten wir individuelle Lösungen für jeden Bedarf. Erhalten Sie Ihre Kaufunktion zurück und verhindern Sie Folgeschäden durch fehlende Zähne mit unserem hochwertigen Zahnersatz. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch unter 032 322 07 88. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen! 1. Zahnarzt 2. Zahnheilkunde 3. Zahnmedizin 4. Zahngesundheit 5. Zahnbehandlung 6. Zahnarztpraxis 7. Zahnersatz 8. Zahnimplantate 9. Zahnreinigung 10. Kieferorthopädie 11. Zahnarztnotdienst 12. Mundhygiene 13. Zahnärztliche Untersuchung 14. Kariesbehandlung 15. Prophylaxe 16. Parodontologie 17. Ästhetische Zahnmedizin 18. Wurzelbehandlung 19. Zahnfleischbehandlung 20. Kinderzahnarzt

Kobel Bestattungsdienst

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Kobel Bestattungsdienst

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
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Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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Kobel Bestattungsdienst

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Kobel Bestattungsdienst

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Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
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