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Arzt in Dotzigen

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Dr. med. dent. Ryf Sacha

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 11 Bewertungen

Dr. med. dent. Ryf Sacha

Hans-Hugi-Strasse 10, 2502 Biel/Bienne

Den Tag mit einem wunderschönen Lächeln beginnen und geniessen ? Wir helfen Ihnen sehr gerne dabei ! Lassen Sie sich begeistern von den vielen neuen Möglichkeiten der modernen Kieferorthopädie. Bei Kindern erfolgt eine erste Beratung idealerweise im Alter von 9 bis 10 Jahren. Die moderne Kieferorthopädie kennt jedoch keine Altersgrenze, so sind Behandlungen auch bei Erwachsenen möglich. Erste Beratung und kieferorthopädische Abklärung In der Regel empfiehlt ihre Zahnärztin oder ihr Zahnarzt einen Besuch oder eine Beratung beim Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH). Selbstverständlich kann eine erste Beratung auch aus eigenem Wunsch oder Anliegen erfolgen ( zum Kontaktformular ). Bei Kindern erfolgt eine erste Beratung idealerweise im Alter von 9–10 Jahren. Die Kieferorthopädie kennt jedoch keine Altersgrenze, so sind Behandlungen auch bei Erwachsenen möglich. Die erste Beratung dient dazu, vorhandene Kiefer und Zahnfehlstellungen festzustellen. Sie werden zudem informiert über die Möglichkeiten einer Korrektur, den geeigneten Zeitpunkt, die Dauer der Behandlung,sowie die ungefähren Kosten. Erscheint eine Kiefer- oder Zahnregulierung notwendig, sinnvoll oder erwünscht, werden in einem weiteren Schritt die kieferorthopädischen Planungs- Unterlagen hergestellt: Fotos, 3D-Druckmodelle des Kiefers, sowie spezielle digitale Röntgenbilder, bei Bedarf auch 3D-Bilder des Patienten oder der Patientin. Diese kieferorthopädische Abklärung ist die Voraussetzung zur Ausarbeitung eines individuellen Behandlungsplanes und beinhaltet einen zusätzlichen Termin für eine persönliche und ausführliche Besprechung mit Ihnen zusammen oder mit den Eltern und ihrem Kind zusammen. Bei der Besprechung erhalten sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag für die jeweilige Behandlung. Sie werden dabei über eine allfällige Beteiligung der Kostenübernahme durch ihre private Zusatzversicherung aufgeklärt. Ebenso wird bei jedem Fall abgeklärt, ob die obligatorische Krankenkasse oder in seltenen Fällen sogar die eidgenössische Invalidenversicherung (IV) für die Behandlungskosten teilweise oder vollständig aufkommt. WIR BIETEN ALLE BEHANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DER KIEFERORTHOPÄDIE AN.Für Kinder und Jugendliche wachstumsbeeinflussende abnehmbare Apparaturen , wie auch festsitzende geklebte Apparaturen (Brackets) für die Zahnregulierung. Diese können auf Wunsch auch als transparente (durchsichtige) Variante gewählt werden. FÜR ERWACHSENE STEHT DIE DISKRETE BIS VERSTECKTE ZAHNREGULIERUNG IM VORDERGRUND: Wir sind eine zertifizierte Praxis für die Anwendung von abnehmbaren transparenten Schienen (Aligners): Invisalign ®. Wir freuen uns auf Ihren Besuch Mit freundlichen Grüssen Dr. Sacha Ryf

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Kieferorthopädie
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Den Tag mit einem wunderschönen Lächeln beginnen und geniessen ? Wir helfen Ihnen sehr gerne dabei ! Lassen Sie sich begeistern von den vielen neuen Möglichkeiten der modernen Kieferorthopädie. Bei Kindern erfolgt eine erste Beratung idealerweise im Alter von 9 bis 10 Jahren. Die moderne Kieferorthopädie kennt jedoch keine Altersgrenze, so sind Behandlungen auch bei Erwachsenen möglich. Erste Beratung und kieferorthopädische Abklärung In der Regel empfiehlt ihre Zahnärztin oder ihr Zahnarzt einen Besuch oder eine Beratung beim Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH). Selbstverständlich kann eine erste Beratung auch aus eigenem Wunsch oder Anliegen erfolgen ( zum Kontaktformular ). Bei Kindern erfolgt eine erste Beratung idealerweise im Alter von 9–10 Jahren. Die Kieferorthopädie kennt jedoch keine Altersgrenze, so sind Behandlungen auch bei Erwachsenen möglich. Die erste Beratung dient dazu, vorhandene Kiefer und Zahnfehlstellungen festzustellen. Sie werden zudem informiert über die Möglichkeiten einer Korrektur, den geeigneten Zeitpunkt, die Dauer der Behandlung,sowie die ungefähren Kosten. Erscheint eine Kiefer- oder Zahnregulierung notwendig, sinnvoll oder erwünscht, werden in einem weiteren Schritt die kieferorthopädischen Planungs- Unterlagen hergestellt: Fotos, 3D-Druckmodelle des Kiefers, sowie spezielle digitale Röntgenbilder, bei Bedarf auch 3D-Bilder des Patienten oder der Patientin. Diese kieferorthopädische Abklärung ist die Voraussetzung zur Ausarbeitung eines individuellen Behandlungsplanes und beinhaltet einen zusätzlichen Termin für eine persönliche und ausführliche Besprechung mit Ihnen zusammen oder mit den Eltern und ihrem Kind zusammen. Bei der Besprechung erhalten sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag für die jeweilige Behandlung. Sie werden dabei über eine allfällige Beteiligung der Kostenübernahme durch ihre private Zusatzversicherung aufgeklärt. Ebenso wird bei jedem Fall abgeklärt, ob die obligatorische Krankenkasse oder in seltenen Fällen sogar die eidgenössische Invalidenversicherung (IV) für die Behandlungskosten teilweise oder vollständig aufkommt. WIR BIETEN ALLE BEHANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DER KIEFERORTHOPÄDIE AN.Für Kinder und Jugendliche wachstumsbeeinflussende abnehmbare Apparaturen , wie auch festsitzende geklebte Apparaturen (Brackets) für die Zahnregulierung. Diese können auf Wunsch auch als transparente (durchsichtige) Variante gewählt werden. FÜR ERWACHSENE STEHT DIE DISKRETE BIS VERSTECKTE ZAHNREGULIERUNG IM VORDERGRUND: Wir sind eine zertifizierte Praxis für die Anwendung von abnehmbaren transparenten Schienen (Aligners): Invisalign ®. Wir freuen uns auf Ihren Besuch Mit freundlichen Grüssen Dr. Sacha Ryf

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Kobel Bestattungsdienst

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Kobel Bestattungsdienst

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
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Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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Den Tag mit einem wunderschönen Lächeln beginnen und geniessen ? Wir helfen Ihnen sehr gerne dabei ! Lassen Sie sich begeistern von den vielen neuen Möglichkeiten der modernen Kieferorthopädie. Bei Kindern erfolgt eine erste Beratung idealerweise im Alter von 9 bis 10 Jahren. Die moderne Kieferorthopädie kennt jedoch keine Altersgrenze, so sind Behandlungen auch bei Erwachsenen möglich. Erste Beratung und kieferorthopädische Abklärung In der Regel empfiehlt ihre Zahnärztin oder ihr Zahnarzt einen Besuch oder eine Beratung beim Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH). Selbstverständlich kann eine erste Beratung auch aus eigenem Wunsch oder Anliegen erfolgen ( zum Kontaktformular ). Bei Kindern erfolgt eine erste Beratung idealerweise im Alter von 9–10 Jahren. Die Kieferorthopädie kennt jedoch keine Altersgrenze, so sind Behandlungen auch bei Erwachsenen möglich. Die erste Beratung dient dazu, vorhandene Kiefer und Zahnfehlstellungen festzustellen. Sie werden zudem informiert über die Möglichkeiten einer Korrektur, den geeigneten Zeitpunkt, die Dauer der Behandlung,sowie die ungefähren Kosten. Erscheint eine Kiefer- oder Zahnregulierung notwendig, sinnvoll oder erwünscht, werden in einem weiteren Schritt die kieferorthopädischen Planungs- Unterlagen hergestellt: Fotos, 3D-Druckmodelle des Kiefers, sowie spezielle digitale Röntgenbilder, bei Bedarf auch 3D-Bilder des Patienten oder der Patientin. Diese kieferorthopädische Abklärung ist die Voraussetzung zur Ausarbeitung eines individuellen Behandlungsplanes und beinhaltet einen zusätzlichen Termin für eine persönliche und ausführliche Besprechung mit Ihnen zusammen oder mit den Eltern und ihrem Kind zusammen. Bei der Besprechung erhalten sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag für die jeweilige Behandlung. Sie werden dabei über eine allfällige Beteiligung der Kostenübernahme durch ihre private Zusatzversicherung aufgeklärt. Ebenso wird bei jedem Fall abgeklärt, ob die obligatorische Krankenkasse oder in seltenen Fällen sogar die eidgenössische Invalidenversicherung (IV) für die Behandlungskosten teilweise oder vollständig aufkommt. WIR BIETEN ALLE BEHANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DER KIEFERORTHOPÄDIE AN.Für Kinder und Jugendliche wachstumsbeeinflussende abnehmbare Apparaturen , wie auch festsitzende geklebte Apparaturen (Brackets) für die Zahnregulierung. Diese können auf Wunsch auch als transparente (durchsichtige) Variante gewählt werden. FÜR ERWACHSENE STEHT DIE DISKRETE BIS VERSTECKTE ZAHNREGULIERUNG IM VORDERGRUND: Wir sind eine zertifizierte Praxis für die Anwendung von abnehmbaren transparenten Schienen (Aligners): Invisalign ®. Wir freuen uns auf Ihren Besuch Mit freundlichen Grüssen Dr. Sacha Ryf

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Kieferorthopädie
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Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
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Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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